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6-streifiger Ausbau der A 1, von der AS Greven (m ... - Straßen.NRW

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Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen<br />

Regionalnie<strong>der</strong>lassung Münsterland<br />

Postfach 1641 · 48636 Coesfeld<br />

Regionalnie<strong>der</strong>lassung Münsterland<br />

Kontakt: Herr Alois Egbert<br />

Telefon: 02541-742-267<br />

Fax: 02541-742-287<br />

E-Mail: alois.egbert@strassen.nrw.de<br />

Zeichen: 2030/3165/2.20.03.13-0865/A1<br />

(Bei Antworten bitte angeben.)<br />

Datum: 24.10.2013<br />

6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>der</strong> A 1, <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>AS</strong> <strong>Greven</strong> (m.) bis nördlich DEK-Brücke<br />

hier: vorgezogener Neubau des Rastplatzes „Maestruper Brook“<br />

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG<br />

Erläuterung des Bauvorhabens:<br />

Der Landesbetrieb Straßenbau <strong>NRW</strong>, vertreten durch die Regionalnie<strong>der</strong>lassung Münsterland,<br />

plant den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> <strong>der</strong> Autobahn 1 in einem Abschnitt zwischen <strong>der</strong> Anschlussstelle<br />

<strong>Greven</strong> bis nördlich <strong>der</strong> Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal.<br />

Bestandteil des Vorhabens ist hierbei auch <strong>der</strong> Neubau des Rastplatzes „Maestruper Brook“, <strong>der</strong><br />

an <strong>der</strong> Nordwestseite <strong>der</strong> Autobahn in Fahrtrichtung Münster und etwa zwischen den beiden<br />

Überführungen <strong>der</strong> Schmedehausener Straße (L 555) und des „Ostbeverner Dammes“ angeordnet<br />

wird. Der bisherige Parkplatz „Maestruper Brook“, <strong>der</strong> sich ca. 500 m weiter südwestlich befindet,<br />

wird in seiner Funktion aufgehoben. Die Neuanlage soll dem Streckenausbau <strong>der</strong> A 1 vorangestellt<br />

werden.<br />

Für das o.g. Bauvorhaben wird gemäß § 3c UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur<br />

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht<br />

Begründung:<br />

Die Durchführung <strong>der</strong> oben beschriebenen Maßnahmen verursacht anlagenbedingte Flächennanspruchnahmen.<br />

Hier<strong>von</strong> sind gehölzbestandene Böschungsbereiche auf <strong>der</strong> Nordwestseite<br />

<strong>der</strong> Autobahn und in überwiegendem Maße angrenzende ackerbaulich genutzte Flächen betroffen.<br />

Darüber hinaus erfolgt kein Flächenzugriff im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Neubaumaßnahme.<br />

Die Andienung <strong>der</strong> Baustelle erfolgt autobahnseitig.<br />

Straßen.<strong>NRW</strong>-Betriebssitz · Postfach 10 16 53 · 45816 Gelsenkirchen ·<br />

Telefon: 0209/3808-0<br />

Internet: www.strassen.nrw.de · E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de<br />

Landesbank Hessen-Thüringen · BLZ 30050000· Konto-Nr 4005815<br />

IBAN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD<br />

Steuernummer: 319/5972/0701<br />

Regionalnie<strong>der</strong>lassung Münsterland<br />

Wahrkamp 30 · 48653 Coesfeld<br />

Postfach 1641 · 48636 Coesfeld<br />

Telefon: 02541/742-0<br />

kontakt.rnl.msl@strassen.nrw.de


Die visuelle Wahrnehmbarkeit <strong>der</strong> neu hinzu kommenden Lärmschutzwände wird auf <strong>der</strong> dem<br />

Rastplatz zugewandten Seite durch vorgelagerte Gehölz- bzw. Baumpflanzungen deutlich vermin<strong>der</strong>t.<br />

Der <strong>der</strong>zeit bestehende, <strong>von</strong> <strong>der</strong> Autobahn dominierte Gesamtcharakter bleibt erhalten<br />

bzw. unterliegt keiner wesentlichen Verän<strong>der</strong>ung.<br />

Das mögliche Zustandekommen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen kann einerseits<br />

in einer vergleichsweise hohen Empfindlichkeit eines Gebietes begründet sein, was auf das Vorhandensein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Nutzungen (z. B. Wohngebiete, Erholungsgebiete, Vorranggebiete,<br />

Altlasten), das Bestehen beson<strong>der</strong>er rechtswirksamer Schutzgebietskategorien (z. B. Natura<br />

2000-Gebiet, Naturschutzgebiet, gesetzlich geschützter Biotop, Naturdenkmal) o<strong>der</strong> das Vorkommen<br />

qualitativ hochwertiger Funktionen des Naturhaushaltes sowie <strong>der</strong> Landschaft zurückzuführen<br />

wäre. Aus <strong>der</strong> Analyse des Vorhabenbereiches und seines Umfeldes wird allerdings<br />

deutlich, dass im Hinblick auf die relevanten Umweltmerkmale <strong>von</strong> einer <strong>der</strong>artigen Empfindlichkeit<br />

nicht auszugehen ist.<br />

Orts- o<strong>der</strong> Hoflagen existieren we<strong>der</strong> im Nahbereich <strong>der</strong> Vorhabenfläche noch im weiteren Umfeld.<br />

Freizeit- o<strong>der</strong> erholungsrelevante Einrichtungen bestehen nicht.<br />

Das Gelände unterliegt nicht dem Landschaftsschutz. Auch sind an<strong>der</strong>e geschützte Flächen o<strong>der</strong><br />

schutzwürdige Bereiche (Biotopkatasterflächen, gesetzlich geschützte Biotope, Naturschutzgebiete,<br />

FFH-Gebiet) nicht betroffen. Für den Vorhabenbereich und dessen Umfeld liegen keine<br />

konkreten Hinweise auf Tierarten vor, die dem beson<strong>der</strong>en Artenschutz unterliegen.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gebotenen Vermeidungsmaßnahmen und <strong>der</strong> verbleibenden sonstigen<br />

Wirkungen des Vorhabens sowie aufgrund <strong>der</strong> offensichtlichen Unempfindlichkeit des unmittelbar<br />

betroffenen Vorhabenbereiches können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt<br />

im Sinne des UVPG ausgeschlossen werden.<br />

Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht somit nicht.<br />

Mit Schreiben vom 07.10.2013 hat die Höhere Landschaftsbehörde <strong>der</strong> Bezirksregierung Münster<br />

mitgeteilt, das für dieses Bauvorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

besteht.<br />

Mit dem vorgelegten Prüfkatalog zur Ermittlung <strong>der</strong> UVP-Pflicht für Straßenbauvorhaben besteht<br />

einvernehmen.<br />

Aufgestellt: Coesfeld, 24.10.2013<br />

Alois Egbert<br />

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