6-streifiger Ausbau der A 1, von der AS Greven (m ... - Straßen.NRW
6-streifiger Ausbau der A 1, von der AS Greven (m ... - Straßen.NRW
6-streifiger Ausbau der A 1, von der AS Greven (m ... - Straßen.NRW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen<br />
Regionalnie<strong>der</strong>lassung Münsterland<br />
Postfach 1641 · 48636 Coesfeld<br />
Regionalnie<strong>der</strong>lassung Münsterland<br />
Kontakt: Herr Alois Egbert<br />
Telefon: 02541-742-267<br />
Fax: 02541-742-287<br />
E-Mail: alois.egbert@strassen.nrw.de<br />
Zeichen: 2030/3165/2.20.03.13-0865/A1<br />
(Bei Antworten bitte angeben.)<br />
Datum: 24.10.2013<br />
6-<strong>streifiger</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>der</strong> A 1, <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>AS</strong> <strong>Greven</strong> (m.) bis nördlich DEK-Brücke<br />
hier: vorgezogener Neubau des Rastplatzes „Maestruper Brook“<br />
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG<br />
Erläuterung des Bauvorhabens:<br />
Der Landesbetrieb Straßenbau <strong>NRW</strong>, vertreten durch die Regionalnie<strong>der</strong>lassung Münsterland,<br />
plant den 6-streifigen <strong>Ausbau</strong> <strong>der</strong> Autobahn 1 in einem Abschnitt zwischen <strong>der</strong> Anschlussstelle<br />
<strong>Greven</strong> bis nördlich <strong>der</strong> Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal.<br />
Bestandteil des Vorhabens ist hierbei auch <strong>der</strong> Neubau des Rastplatzes „Maestruper Brook“, <strong>der</strong><br />
an <strong>der</strong> Nordwestseite <strong>der</strong> Autobahn in Fahrtrichtung Münster und etwa zwischen den beiden<br />
Überführungen <strong>der</strong> Schmedehausener Straße (L 555) und des „Ostbeverner Dammes“ angeordnet<br />
wird. Der bisherige Parkplatz „Maestruper Brook“, <strong>der</strong> sich ca. 500 m weiter südwestlich befindet,<br />
wird in seiner Funktion aufgehoben. Die Neuanlage soll dem Streckenausbau <strong>der</strong> A 1 vorangestellt<br />
werden.<br />
Für das o.g. Bauvorhaben wird gemäß § 3c UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur<br />
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht<br />
Begründung:<br />
Die Durchführung <strong>der</strong> oben beschriebenen Maßnahmen verursacht anlagenbedingte Flächennanspruchnahmen.<br />
Hier<strong>von</strong> sind gehölzbestandene Böschungsbereiche auf <strong>der</strong> Nordwestseite<br />
<strong>der</strong> Autobahn und in überwiegendem Maße angrenzende ackerbaulich genutzte Flächen betroffen.<br />
Darüber hinaus erfolgt kein Flächenzugriff im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Neubaumaßnahme.<br />
Die Andienung <strong>der</strong> Baustelle erfolgt autobahnseitig.<br />
Straßen.<strong>NRW</strong>-Betriebssitz · Postfach 10 16 53 · 45816 Gelsenkirchen ·<br />
Telefon: 0209/3808-0<br />
Internet: www.strassen.nrw.de · E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de<br />
Landesbank Hessen-Thüringen · BLZ 30050000· Konto-Nr 4005815<br />
IBAN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD<br />
Steuernummer: 319/5972/0701<br />
Regionalnie<strong>der</strong>lassung Münsterland<br />
Wahrkamp 30 · 48653 Coesfeld<br />
Postfach 1641 · 48636 Coesfeld<br />
Telefon: 02541/742-0<br />
kontakt.rnl.msl@strassen.nrw.de
Die visuelle Wahrnehmbarkeit <strong>der</strong> neu hinzu kommenden Lärmschutzwände wird auf <strong>der</strong> dem<br />
Rastplatz zugewandten Seite durch vorgelagerte Gehölz- bzw. Baumpflanzungen deutlich vermin<strong>der</strong>t.<br />
Der <strong>der</strong>zeit bestehende, <strong>von</strong> <strong>der</strong> Autobahn dominierte Gesamtcharakter bleibt erhalten<br />
bzw. unterliegt keiner wesentlichen Verän<strong>der</strong>ung.<br />
Das mögliche Zustandekommen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen kann einerseits<br />
in einer vergleichsweise hohen Empfindlichkeit eines Gebietes begründet sein, was auf das Vorhandensein<br />
entsprechen<strong>der</strong> Nutzungen (z. B. Wohngebiete, Erholungsgebiete, Vorranggebiete,<br />
Altlasten), das Bestehen beson<strong>der</strong>er rechtswirksamer Schutzgebietskategorien (z. B. Natura<br />
2000-Gebiet, Naturschutzgebiet, gesetzlich geschützter Biotop, Naturdenkmal) o<strong>der</strong> das Vorkommen<br />
qualitativ hochwertiger Funktionen des Naturhaushaltes sowie <strong>der</strong> Landschaft zurückzuführen<br />
wäre. Aus <strong>der</strong> Analyse des Vorhabenbereiches und seines Umfeldes wird allerdings<br />
deutlich, dass im Hinblick auf die relevanten Umweltmerkmale <strong>von</strong> einer <strong>der</strong>artigen Empfindlichkeit<br />
nicht auszugehen ist.<br />
Orts- o<strong>der</strong> Hoflagen existieren we<strong>der</strong> im Nahbereich <strong>der</strong> Vorhabenfläche noch im weiteren Umfeld.<br />
Freizeit- o<strong>der</strong> erholungsrelevante Einrichtungen bestehen nicht.<br />
Das Gelände unterliegt nicht dem Landschaftsschutz. Auch sind an<strong>der</strong>e geschützte Flächen o<strong>der</strong><br />
schutzwürdige Bereiche (Biotopkatasterflächen, gesetzlich geschützte Biotope, Naturschutzgebiete,<br />
FFH-Gebiet) nicht betroffen. Für den Vorhabenbereich und dessen Umfeld liegen keine<br />
konkreten Hinweise auf Tierarten vor, die dem beson<strong>der</strong>en Artenschutz unterliegen.<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gebotenen Vermeidungsmaßnahmen und <strong>der</strong> verbleibenden sonstigen<br />
Wirkungen des Vorhabens sowie aufgrund <strong>der</strong> offensichtlichen Unempfindlichkeit des unmittelbar<br />
betroffenen Vorhabenbereiches können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt<br />
im Sinne des UVPG ausgeschlossen werden.<br />
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht somit nicht.<br />
Mit Schreiben vom 07.10.2013 hat die Höhere Landschaftsbehörde <strong>der</strong> Bezirksregierung Münster<br />
mitgeteilt, das für dieses Bauvorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
besteht.<br />
Mit dem vorgelegten Prüfkatalog zur Ermittlung <strong>der</strong> UVP-Pflicht für Straßenbauvorhaben besteht<br />
einvernehmen.<br />
Aufgestellt: Coesfeld, 24.10.2013<br />
Alois Egbert<br />
2