Entscheidung vom 09.01.2007 - StraÃen.NRW
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Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen<br />
Regionalniederlassung Ruhr<br />
Postfach 101526 · 44715 Bochum<br />
Regionalniederlassung Ruhr<br />
Kontakt: Frau Kluge<br />
Telefon: 0234-9552-434<br />
Fax: 0234-9552-485<br />
E-Mail: anke.kluge@strassen.nrw.de<br />
Zeichen: 02/20.03.13-02.0457.B58<br />
(Bei Antworten bitte angeben.)<br />
Datum: <strong>09.01.2007</strong><br />
B 224 Gladbeck - Maßnahmen zur Verkehrsbeeinflussung und Grünen Welle<br />
Anlage Rechtsabbieger zur BAB A 2, zur Schützenstraße und zur Phönixstraße<br />
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG<br />
Erläuterung des Bauvorhabens:<br />
Die Anlage der 3 Rechtsabbieger steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Neubau der A 52.<br />
Um bis zur Realisierung der A 52 kurzfristig den Verkehrsfluss zu verbessern, bietet sich die Anlage<br />
der zusätzlichen Rechtsabbieger an. Alle 3 Rechtsabbieger liegen in Bereichen, die von der Neubauplanung<br />
der A 52 vollständig überplant werden. Die 3 Maßnahmen führen zu einer Versiegelung von<br />
813 m² bislang unversiegelter Bodenflächen.<br />
Der Wittringer Mühlenbach unterquert derzeit in einem Durchlassbauwerk die B 224. Im Zuge der<br />
Anlage des Rechtsabbiegers zur A 2 muss das vorhandene Brückenbauwerk um 2,50 m nach Westen<br />
verbreitert werden. Die bereits vorhandenen Widerlager können genutzt werden, so dass ein Eingriff<br />
in das Fließgewässer oder dessen Randbereiche unterbleibt.<br />
Der Landesbetrieb Straßenbau <strong>NRW</strong>, Regionalniederlassung Ruhr hat gem. § 3a UVPG eine Einzelfallprüfung<br />
nach § 3 c UVPG mit dem Ergebnis vorgenommen, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen<br />
durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind.<br />
Für das oben genannte und beschriebene Bauvorhaben wird gemäß § 3a UVPG festgestellt, dass<br />
keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />
Begründung:<br />
Die hier betrachteten 3 Einzelvorhaben sehen den Anbau von Rechtsabbiegespuren an bestehende<br />
Straßen vor. Dadurch sind straßentypische Vorbelastungen in diesen Bereichen bereits gegeben. Die<br />
Maßnahmen erfolgen größtenteils im vorhandenen Straßenkörper. Die darüber hinaus erforderlichen<br />
Neuversiegelungen von insgesamt 813 m2 liegen im Straßenrandbereich. Wert- und Funktionselemente<br />
besonderer Bedeutung sind nicht betroffen.<br />
Straßen.<strong>NRW</strong>-Betriebssitz · Postfach 10 16 53 · 45816 Gelsenkirchen ·<br />
Telefon: 0209/3808-0<br />
Internet: www.strassen.nrw.de · E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de<br />
WestLB Düsseldorf · BLZ 30050000· Konto-Nr 4005815<br />
Steuernummer: 5319/5972/0701<br />
Regionalniederlassung Ruhr<br />
Harpener Hellweg 1 · 44791 Bochum<br />
Postfach 101526 · 44715 Bochum<br />
Telefon: 0234/9552-0
Die durch die Anlage der Rechtsabbieger entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind ausgleichbar.<br />
Die Eingriffe werden in einem parallel zur Straßenplanung aufzustellenden Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan ermittelt und durch die Festlegung geeigneter Kompensationsmaßnahmen<br />
ausgeglichen.<br />
Unter Berücksichtigung des vergleichsweise geringen Umfangs der Ausbaumaßnahmen im<br />
Zusammenhang mit den vorhandenen Vorbelastungen durch die Verkehrsflächen und den<br />
damit verbundenen geringen Wertigkeiten der betroffenen straßennahen Vegetationsstrukturen<br />
ist aufgrund der Merkmale und Wirkfaktoren der Vorhaben keine UVP-Pflicht gegeben.<br />
Das Ergebnis der Einzelfallprüfung ist mit der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung<br />
Münster mit Schreiben <strong>vom</strong> 25.01.2007 einvernehmlich abgestimmt.<br />
gez.<br />
Anke Kluge<br />
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