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Entscheidung vom 09.01.2007 - Straßen.NRW

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Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen<br />

Regionalniederlassung Ruhr<br />

Postfach 101526 · 44715 Bochum<br />

Regionalniederlassung Ruhr<br />

Kontakt: Frau Kluge<br />

Telefon: 0234-9552-434<br />

Fax: 0234-9552-485<br />

E-Mail: anke.kluge@strassen.nrw.de<br />

Zeichen: 02/20.03.13-02.0457.B58<br />

(Bei Antworten bitte angeben.)<br />

Datum: <strong>09.01.2007</strong><br />

B 224 Gladbeck - Maßnahmen zur Verkehrsbeeinflussung und Grünen Welle<br />

Anlage Rechtsabbieger zur BAB A 2, zur Schützenstraße und zur Phönixstraße<br />

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG<br />

Erläuterung des Bauvorhabens:<br />

Die Anlage der 3 Rechtsabbieger steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Neubau der A 52.<br />

Um bis zur Realisierung der A 52 kurzfristig den Verkehrsfluss zu verbessern, bietet sich die Anlage<br />

der zusätzlichen Rechtsabbieger an. Alle 3 Rechtsabbieger liegen in Bereichen, die von der Neubauplanung<br />

der A 52 vollständig überplant werden. Die 3 Maßnahmen führen zu einer Versiegelung von<br />

813 m² bislang unversiegelter Bodenflächen.<br />

Der Wittringer Mühlenbach unterquert derzeit in einem Durchlassbauwerk die B 224. Im Zuge der<br />

Anlage des Rechtsabbiegers zur A 2 muss das vorhandene Brückenbauwerk um 2,50 m nach Westen<br />

verbreitert werden. Die bereits vorhandenen Widerlager können genutzt werden, so dass ein Eingriff<br />

in das Fließgewässer oder dessen Randbereiche unterbleibt.<br />

Der Landesbetrieb Straßenbau <strong>NRW</strong>, Regionalniederlassung Ruhr hat gem. § 3a UVPG eine Einzelfallprüfung<br />

nach § 3 c UVPG mit dem Ergebnis vorgenommen, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen<br />

durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind.<br />

Für das oben genannte und beschriebene Bauvorhaben wird gemäß § 3a UVPG festgestellt, dass<br />

keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />

Begründung:<br />

Die hier betrachteten 3 Einzelvorhaben sehen den Anbau von Rechtsabbiegespuren an bestehende<br />

Straßen vor. Dadurch sind straßentypische Vorbelastungen in diesen Bereichen bereits gegeben. Die<br />

Maßnahmen erfolgen größtenteils im vorhandenen Straßenkörper. Die darüber hinaus erforderlichen<br />

Neuversiegelungen von insgesamt 813 m2 liegen im Straßenrandbereich. Wert- und Funktionselemente<br />

besonderer Bedeutung sind nicht betroffen.<br />

Straßen.<strong>NRW</strong>-Betriebssitz · Postfach 10 16 53 · 45816 Gelsenkirchen ·<br />

Telefon: 0209/3808-0<br />

Internet: www.strassen.nrw.de · E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de<br />

WestLB Düsseldorf · BLZ 30050000· Konto-Nr 4005815<br />

Steuernummer: 5319/5972/0701<br />

Regionalniederlassung Ruhr<br />

Harpener Hellweg 1 · 44791 Bochum<br />

Postfach 101526 · 44715 Bochum<br />

Telefon: 0234/9552-0


Die durch die Anlage der Rechtsabbieger entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind ausgleichbar.<br />

Die Eingriffe werden in einem parallel zur Straßenplanung aufzustellenden Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan ermittelt und durch die Festlegung geeigneter Kompensationsmaßnahmen<br />

ausgeglichen.<br />

Unter Berücksichtigung des vergleichsweise geringen Umfangs der Ausbaumaßnahmen im<br />

Zusammenhang mit den vorhandenen Vorbelastungen durch die Verkehrsflächen und den<br />

damit verbundenen geringen Wertigkeiten der betroffenen straßennahen Vegetationsstrukturen<br />

ist aufgrund der Merkmale und Wirkfaktoren der Vorhaben keine UVP-Pflicht gegeben.<br />

Das Ergebnis der Einzelfallprüfung ist mit der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung<br />

Münster mit Schreiben <strong>vom</strong> 25.01.2007 einvernehmlich abgestimmt.<br />

gez.<br />

Anke Kluge<br />

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