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Strahlenaustrittsfenster<br />

Aussparung im Röhrengehäuse, durch die das Nutzstrahlenbündel austritt.<br />

Nutzstrahlenbündel<br />

Der Teil der an der Anode erzeugten Röntgenstrahlen, der zur Nutzung (=Herstellung der<br />

Röntgenaufnahme) aus dem Röhrengehäuse austritt.<br />

Zentralstrahl<br />

Der vom Mittelpunkt des Brennflecks durch die Mitte der Blende verlaufende Strahl.<br />

(= Strahl bildet die Achse im Nutistrahlenbündel)<br />

Zentralprojektion<br />

Die Röntgenstrahlen verlaufen vom Brennfleck linear und divergierend. Nach der<br />

Durchstrahlung des Objektes entsteht für jeden Objektpunkt ein entsprechender<br />

Abbildungspunkt in der Filmebene.<br />

Fokus - Film – Abstand<br />

Abstand zwischen Fokus und Filmebene - gemessen an der Achse des Nutzstrahlenbündels<br />

Geometrische Unschärfe<br />

Physikalisch bedingte Unschärfe der Abbildung durch Halbschatten Die geometrische<br />

Unschärfe wächst mit zunehmender Größe des Brennflecks.<br />

Strahlenrelief<br />

Lokale Intensitätsunterschiede der Röntgenstrahlen (=Photonen) nach Durchdringung des<br />

Objektes infolge unterschiedlicher Schwächung der Photonen durch die verschiedenen<br />

Gewebe.<br />

Grundschleier<br />

Meßbare optische Dichte eines unbelichteten, entwickelten Röntgenfilms. Dieser Meßwert<br />

der optischen Dichte soll nicht größer als 0,25 sein.<br />

Densitometer<br />

Gerät zum Messen der optischen Dichte (früher: Schwärzung) des Röntgenfilms.<br />

Dosimetrie<br />

Verfahren zur Messung von ionisierenden Strahlen.<br />

Bewegungsunschärfe<br />

Patientenbewegungen während der Expositionsphase führen zu einer Vergwischung der<br />

Bildelemente.<br />

Kontrast<br />

Unterschied der verschiedenen Graustufen (=Schwärzungen) eines Röntgenbildes.<br />

Kontrastumfang<br />

Helligkeitsunterschied zwischen dem hellsten und dunkelstem Detail des Röntgenbildes.<br />

Isometrische Wiedergabe<br />

Darstellung des abzubildenden Objektes in seiner natürlichen Größe.


Isometrierege1 (nach Cieszynski)<br />

Bei fehlender Parallelität von Objekt- und Filmebene ist eine isometrische Abbildung nur<br />

dann zu erreichen, wenn der Zentralstrahl senkrecht auf die Winkelhalbierende zwischen<br />

Objekt- und Filmebene eingestellt ist.<br />

Isometrieregel = Halbwinkeltechnik<br />

Bereiche des Strahlenschutzes<br />

- gerätetechnischer Strahlenschutz<br />

- baulicher Strahlenschutz<br />

- personenbezogener Strahlenschutz<br />

- Strahlenschutz durch qualitätssichernde Maßnahmen<br />

- Strahlenschutz durch organisatorische Maßnahmen<br />

Gerätetechnischer Strahlenschutz<br />

- Bleiauskleidung<br />

- Figenfilterung<br />

- Einblendung<br />

- Focus-Haut-Abstand (FHA)<br />

- Streustrahlenraster<br />

Bereiche des Strahlenschutzes<br />

- gerätetechnischer Strahlenschutz<br />

- baulicher Strahlenschutz<br />

- personenbezogener Strahlenschutz<br />

- Strahlenschutz durch qualitätssichernde Maßnahmen<br />

- Strahlenschutz durch organisatorische Maßnahmen<br />

Gerätetechnischer Strahlenschutz<br />

- Bleiauskleidung<br />

- Eigenfilterung<br />

- Einblendung<br />

- Focus-llaut-Abstand (FHA><br />

- Streustrahlenraster<br />

Baulicher Strahlenschutz<br />

- Röntgenräume<br />

- Baumaterial<br />

- Bleiglas<br />

- Bleiverkleidung<br />

Personen bezogener Strahlenschutz<br />

- betroffene Personen<br />

- Röntgenpersonal<br />

- Patienten<br />

- andere Personen


Personenbezogener Strahlenschutz 1 (Rö-Personal)<br />

- Dosimeter<br />

- Kontrollbereich<br />

- individuelle Dosisgrenzwerte<br />

- ärztliche Clberwachung<br />

Personenbezogener Strahlenschutz II (Patienten)<br />

- strenge Indikationsstellung<br />

- exakte Projektionseinstellung<br />

- Halsschild bzw. Bleischürze<br />

- hochempfindlicher Film<br />

- Film-Folien-Kombination<br />

- Kleinfeld- bzw. Rechtecktubus<br />

- digitales Röntgen<br />

Personen bezogener Strahlenschutz III (andere Personen)<br />

- alle baulichen Maßnahmen<br />

- Abgrenzungen, Überwachung<br />

- Bleischürze (Begleitperson im Kontrollbereich)<br />

Strahlenschutz durch qualitätssichernde Maßnahmen<br />

- Konstaniprüfung Röntgengerät<br />

- Konstanzprüfung Filmverarbeitung<br />

- Überprüfung Dunkelraumbeleuchtung<br />

Referenzaufnahme (ReferenzfiIm)<br />

Bei der Abnahmeprüfung erstellte Prüfkörperaufnahme (=Uraufnahme)<br />

Nach der Überprüfung durch den Sachverständigen dient sie als Vergleichsgrundlage bei der<br />

Konstanzprüfung<br />

Konstanzprüfaufnahme (Konstanzprüffilm)<br />

Regelmäßig zu erstellende Prüfkörperaufnahme für Röntgengerät und Filmverarbeitung<br />

Der Konstanzprüffilm dient der Qualitätssicherung und soll möglichst mit dem Referznzfilm<br />

übereinstimmen.<br />

Konstanzprüfung<br />

Es werden jeweils die mittlere Graukeilstufe der Referenzaufnahme und der<br />

Konstanzaufnahme verglichen. Die mittlere Graukeilstufe der Konstanzaufnahme darf in jede<br />

Richtung (heller / dunkler) um eine Stufe abweichen (Toleranzbereich).<br />

Konstanzprüfüng Röntgengerät<br />

- für jedes vorhandene Röntgengerät<br />

- anfangs monatlich<br />

- nach 3 fehleifreien Prüfungen nur noch vierteljährlich<br />

Konstanzprüfung Filmverarbeitung<br />

- für jede Entwickler-Einheit<br />

- arbeitswöchentlich<br />

- nach jedem Neuansatz der Entwicklerlösung


Strahlenschutz durch organisatorische Maßnahmen<br />

- StrahIenschutzverantwortlicher<br />

- Strahlenschutzbeauftragter<br />

- Aufzeichnungen über Strahlenexpositionen<br />

- Auslegen der Röntgenverordnung<br />

- halbjährliche Belehrungen des Röntgenpersonals gemäß 36 RöV<br />

- Aufbewahrungsfristen<br />

StrahIenschutzverantwort1icher<br />

Betreiber(in) einer Röntgenanlage in wirtschaftlicher Eigenständigkeit als approbierte<br />

medizinaIperson oder juristische Person<br />

Strahlenschutzverantwortlicher<br />

Krankenhausträger, Praxisbetreiber<br />

- Verantwortlich für die Anmeldung des Gerätes und die Einhaltung der<br />

Strahlenschutzvorschriften<br />

- Keine Fachkunde notwendig<br />

- wenn keine Fachkunde, dann schriftliche Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten<br />

Strahlenschutzbeauftrager<br />

Für die Leitung oder Beaufsichtigung eines sicheren Betriebsablaufes schriftlich zu<br />

bestellende Person, die neben der Berechtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde auch die<br />

Fachkunde besitzen muß<br />

- Verantwortlich für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften der RöV<br />

- Berechtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde<br />

- Nachweis der Fachkunde notwendig<br />

Aufbewahrungsfristen<br />

- lOJahre<br />

- Röntgenbilder mit entsprechenden Aufzeichnungen<br />

- Referenzaufnahme (Prüfkörperaufnahme der Abnahmeprugfung)<br />

- 5Jahre<br />

- Aufzeichnungen über Belehrung nach § 36 RöV<br />

- 2 Jahre<br />

- Aufzeichnungen der Konstanzprüfungen (einschl. Aufnahmen)<br />

Strahlenschutzbereiche<br />

- Kontrollbereich (RöV §19) - Bereich, in denen Personen mehr als 15 mSv pro Jahr als<br />

Ganzkörperdosis erhalten können.<br />

- Betrieblicher Übenwachungsbereich (RöV § 19)<br />

- Bereich, in denen Personen mehr als 5 mSv pro Jahr als Ganzkörperdosis erhalten können<br />

Zutritt zum Kontrollbereich (RöV 22)<br />

- Personen, die zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der darin vorgesehenen<br />

Betriebsvorgänge tätig werden müssen<br />

- Personen, deren Ausbildung einen Aufenthalt in diesem Bereich erfordert.<br />

- Personen als Begleitpersonen, wenn die fachkundige Person dies für erforderlich hält.<br />

- Personen als Patienten


Röntgenan1agebuch<br />

Definition:<br />

Zusammenstellung aller für den Betrieb einer R”ntgeneinrichtung wichtigen die<br />

Untersuchung und den Strahlenschutz betreffenden Parameter und Daten.<br />

Röntgenanlagebuch:<br />

Inhalt: - Unterlagen von allgemeiner Bedeutung<br />

- Unterlagen mit Daten speziell zur Untersuchung von Menschen<br />

Unterlagen von a11gemeiner Bedeutung 1<br />

- Bauartzulassung<br />

- Zulassungsschein<br />

- Betriebsanleitung<br />

- Bescheinigung und Prüfbericht des Sachverständigen nach § 4 Abs.I R”V<br />

(Genehmigungsbescheid nach § 3 RzV, wenn keine Bauartzulassung vorliegt)<br />

Unterlagen von a11gemeiner Bedeutung II<br />

- Letzter Prüfbericht nach § 18 (4) RöV (= TÜV-Überprüfung alle 5 Jahre)<br />

- Datum und Ergebnisse der bzw. Instandsetzung<br />

- Gebrauchsanweisung gemäß § 18 (1) RöV<br />

Unterlagen mit Daten speziell zur Untersuchung von Menschen<br />

- Abnahmeprüfbericht (bei Aufstellung)<br />

- Standarddaten für die Röntgenanlage<br />

- Referenzaufnahmen<br />

- Datum und Ergebnisse der Konstanzprüfungen<br />

- Ersatz von Teilen, die Bildqualität oder Strahlenschutz beeinflussen<br />

- Erneuter Abnahmeprüfbericht nach wesentlichen Änderungen<br />

Röntgenan1agebuch Empfehlungen ftir die Praxis:<br />

- Anlegen als DIN A4<br />

- Ordner<br />

- Nur von der RöV (und dazu erlassenen Richtlinien) geforderte Daten effassen<br />

- Getrennte Aufführung zusätzlicher strahlenschutzrelevanter Daten<br />

- Lückenlose Führung des Anlagebuches<br />

- Aufbewahrung bei der jeweiligen Anlage<br />

Genehmigungsfreier Betrieb von Röntueneinrichtungen gemäß 4 RöV<br />

Der Betrieb einer bauartzugelassenen Röntgenteinrichtung bedarf keiner Genehmigung nach §<br />

3 RöV. Die Inbetriebnahme muß der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher angezeigt<br />

werden.<br />

Unterlagen für die Anzeige (beim Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)<br />

- Bescheinigung und Prüfbericht des Sachverständigen<br />

- Kopie der Bauartzulassung<br />

- Nachweis der für den Strahlenschutz erforderlichen Fachkunde


Vorgehen zur Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung<br />

- Lieferung und Montage der Röntgenanlage<br />

- Abnahmepruggfung mit Erstellung der Referenzaufnahme<br />

- Sachverständigenprüfung<br />

- Anzeige bei der zuständigen Behörde Röntgen nach 2-wöchiger Wartefrist

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