Fragensammlung
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Strahlenschutz durch organisatorische Maßnahmen<br />
- StrahIenschutzverantwortlicher<br />
- Strahlenschutzbeauftragter<br />
- Aufzeichnungen über Strahlenexpositionen<br />
- Auslegen der Röntgenverordnung<br />
- halbjährliche Belehrungen des Röntgenpersonals gemäß 36 RöV<br />
- Aufbewahrungsfristen<br />
StrahIenschutzverantwort1icher<br />
Betreiber(in) einer Röntgenanlage in wirtschaftlicher Eigenständigkeit als approbierte<br />
medizinaIperson oder juristische Person<br />
Strahlenschutzverantwortlicher<br />
Krankenhausträger, Praxisbetreiber<br />
- Verantwortlich für die Anmeldung des Gerätes und die Einhaltung der<br />
Strahlenschutzvorschriften<br />
- Keine Fachkunde notwendig<br />
- wenn keine Fachkunde, dann schriftliche Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten<br />
Strahlenschutzbeauftrager<br />
Für die Leitung oder Beaufsichtigung eines sicheren Betriebsablaufes schriftlich zu<br />
bestellende Person, die neben der Berechtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde auch die<br />
Fachkunde besitzen muß<br />
- Verantwortlich für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften der RöV<br />
- Berechtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde<br />
- Nachweis der Fachkunde notwendig<br />
Aufbewahrungsfristen<br />
- lOJahre<br />
- Röntgenbilder mit entsprechenden Aufzeichnungen<br />
- Referenzaufnahme (Prüfkörperaufnahme der Abnahmeprugfung)<br />
- 5Jahre<br />
- Aufzeichnungen über Belehrung nach § 36 RöV<br />
- 2 Jahre<br />
- Aufzeichnungen der Konstanzprüfungen (einschl. Aufnahmen)<br />
Strahlenschutzbereiche<br />
- Kontrollbereich (RöV §19) - Bereich, in denen Personen mehr als 15 mSv pro Jahr als<br />
Ganzkörperdosis erhalten können.<br />
- Betrieblicher Übenwachungsbereich (RöV § 19)<br />
- Bereich, in denen Personen mehr als 5 mSv pro Jahr als Ganzkörperdosis erhalten können<br />
Zutritt zum Kontrollbereich (RöV 22)<br />
- Personen, die zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der darin vorgesehenen<br />
Betriebsvorgänge tätig werden müssen<br />
- Personen, deren Ausbildung einen Aufenthalt in diesem Bereich erfordert.<br />
- Personen als Begleitpersonen, wenn die fachkundige Person dies für erforderlich hält.<br />
- Personen als Patienten