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Strahlenschutz durch organisatorische Maßnahmen<br />

- StrahIenschutzverantwortlicher<br />

- Strahlenschutzbeauftragter<br />

- Aufzeichnungen über Strahlenexpositionen<br />

- Auslegen der Röntgenverordnung<br />

- halbjährliche Belehrungen des Röntgenpersonals gemäß 36 RöV<br />

- Aufbewahrungsfristen<br />

StrahIenschutzverantwort1icher<br />

Betreiber(in) einer Röntgenanlage in wirtschaftlicher Eigenständigkeit als approbierte<br />

medizinaIperson oder juristische Person<br />

Strahlenschutzverantwortlicher<br />

Krankenhausträger, Praxisbetreiber<br />

- Verantwortlich für die Anmeldung des Gerätes und die Einhaltung der<br />

Strahlenschutzvorschriften<br />

- Keine Fachkunde notwendig<br />

- wenn keine Fachkunde, dann schriftliche Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten<br />

Strahlenschutzbeauftrager<br />

Für die Leitung oder Beaufsichtigung eines sicheren Betriebsablaufes schriftlich zu<br />

bestellende Person, die neben der Berechtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde auch die<br />

Fachkunde besitzen muß<br />

- Verantwortlich für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften der RöV<br />

- Berechtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde<br />

- Nachweis der Fachkunde notwendig<br />

Aufbewahrungsfristen<br />

- lOJahre<br />

- Röntgenbilder mit entsprechenden Aufzeichnungen<br />

- Referenzaufnahme (Prüfkörperaufnahme der Abnahmeprugfung)<br />

- 5Jahre<br />

- Aufzeichnungen über Belehrung nach § 36 RöV<br />

- 2 Jahre<br />

- Aufzeichnungen der Konstanzprüfungen (einschl. Aufnahmen)<br />

Strahlenschutzbereiche<br />

- Kontrollbereich (RöV §19) - Bereich, in denen Personen mehr als 15 mSv pro Jahr als<br />

Ganzkörperdosis erhalten können.<br />

- Betrieblicher Übenwachungsbereich (RöV § 19)<br />

- Bereich, in denen Personen mehr als 5 mSv pro Jahr als Ganzkörperdosis erhalten können<br />

Zutritt zum Kontrollbereich (RöV 22)<br />

- Personen, die zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der darin vorgesehenen<br />

Betriebsvorgänge tätig werden müssen<br />

- Personen, deren Ausbildung einen Aufenthalt in diesem Bereich erfordert.<br />

- Personen als Begleitpersonen, wenn die fachkundige Person dies für erforderlich hält.<br />

- Personen als Patienten

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