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Röntgenan1agebuch<br />

Definition:<br />

Zusammenstellung aller für den Betrieb einer R”ntgeneinrichtung wichtigen die<br />

Untersuchung und den Strahlenschutz betreffenden Parameter und Daten.<br />

Röntgenanlagebuch:<br />

Inhalt: - Unterlagen von allgemeiner Bedeutung<br />

- Unterlagen mit Daten speziell zur Untersuchung von Menschen<br />

Unterlagen von a11gemeiner Bedeutung 1<br />

- Bauartzulassung<br />

- Zulassungsschein<br />

- Betriebsanleitung<br />

- Bescheinigung und Prüfbericht des Sachverständigen nach § 4 Abs.I R”V<br />

(Genehmigungsbescheid nach § 3 RzV, wenn keine Bauartzulassung vorliegt)<br />

Unterlagen von a11gemeiner Bedeutung II<br />

- Letzter Prüfbericht nach § 18 (4) RöV (= TÜV-Überprüfung alle 5 Jahre)<br />

- Datum und Ergebnisse der bzw. Instandsetzung<br />

- Gebrauchsanweisung gemäß § 18 (1) RöV<br />

Unterlagen mit Daten speziell zur Untersuchung von Menschen<br />

- Abnahmeprüfbericht (bei Aufstellung)<br />

- Standarddaten für die Röntgenanlage<br />

- Referenzaufnahmen<br />

- Datum und Ergebnisse der Konstanzprüfungen<br />

- Ersatz von Teilen, die Bildqualität oder Strahlenschutz beeinflussen<br />

- Erneuter Abnahmeprüfbericht nach wesentlichen Änderungen<br />

Röntgenan1agebuch Empfehlungen ftir die Praxis:<br />

- Anlegen als DIN A4<br />

- Ordner<br />

- Nur von der RöV (und dazu erlassenen Richtlinien) geforderte Daten effassen<br />

- Getrennte Aufführung zusätzlicher strahlenschutzrelevanter Daten<br />

- Lückenlose Führung des Anlagebuches<br />

- Aufbewahrung bei der jeweiligen Anlage<br />

Genehmigungsfreier Betrieb von Röntueneinrichtungen gemäß 4 RöV<br />

Der Betrieb einer bauartzugelassenen Röntgenteinrichtung bedarf keiner Genehmigung nach §<br />

3 RöV. Die Inbetriebnahme muß der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher angezeigt<br />

werden.<br />

Unterlagen für die Anzeige (beim Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)<br />

- Bescheinigung und Prüfbericht des Sachverständigen<br />

- Kopie der Bauartzulassung<br />

- Nachweis der für den Strahlenschutz erforderlichen Fachkunde

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