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zulässig. Ist eine Leistung noch nicht erbracht, ist der Vorsteuerabzug dann möglich, wenn<br />

eine Rechnung vorliegt und die Zahlung erfolgt ist.<br />

4. Vorteile der Ist-Besteuerung<br />

Während der Unternehmer bei der Soll-Besteuerung bereits mit der Umsatzsteuer belastet<br />

ist, wenn er für seine erbrachten Lieferungen und Leistungen selbst noch keine Zahlungen<br />

erhalten hat, verschafft die Ist-Besteuerung dem Unternehmer neben einem Zinsvorteil eine<br />

Verbesserung seiner Liquidität, da er die Umsatzsteuer erst dann abführen muss, wenn er<br />

diese auch erhalten hat. Nicht nur für den Existenzgründer stellt diese Regelung eine Schonung<br />

seiner finanziellen Ressourcen dar. Der nicht buchführungspflichtige Unternehmer,<br />

der seinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, wird durch die<br />

Ist-Besteuerung von zusätzlichen Aufzeichnungen zur Ermittlung der vereinbarten Entgelte<br />

entlastet.<br />

5. Voraussetzungen für die Anwendung der Ist-Besteuerung<br />

Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten setzt einen Antrag des Unternehmers voraus,<br />

den grundsätzlich das Finanzamt zu genehmigen hat, sofern<br />

‣ der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 500.000<br />

Euro betragen hat<br />

oder<br />

‣ der Unternehmer von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen<br />

regelmäßig Abschlüsse zu machen, befreit ist<br />

oder<br />

‣ der Unternehmer Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs ausführt.<br />

Nicht hiervon erfasst ist die freiberufliche Tätigkeit, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft<br />

betrieben wird.<br />

6. Antrag auf Ist-Besteuerung<br />

Für die Anwendung der Ist-Besteuerung ist ein Antrag erforderlich. Dieser kann formlos erfolgen,<br />

wird aber in der Regel im Zusammenhang mit der Abgabe des Fragebogens zur<br />

steuerlichen Erfassung gestellt.<br />

Ein Unternehmer kann den Antrag auf Ist-Besteuerung auch konkludent stellen, indem er<br />

die Voranmeldung auf Basis der tatsächlichen Einnahmen erstellt und einreicht. Allerdings<br />

muss in der Voranmeldung erkennbar sein, dass die Umsätze auf Basis von Ist-Einnahmen<br />

erklärt wurden. Der Antrag auf Gestattung der Ist-Besteuerung ist an keine Frist gebunden<br />

und kann jederzeit gestellt werden.<br />

7. Gestattung<br />

Das Finanzamt hat nach pflichtgemäßem Ermessen die Besteuerung nach vereinnahmten<br />

Entgelten durch formlosen Verwaltungsakt zu gestatten. Wegen des Prinzips der Abschnittsbesteuerung<br />

erstreckt sich die Genehmigung stets auf das volle Kalenderjahr.

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