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zulässig. Ist eine Leistung noch nicht erbracht, ist der Vorsteuerabzug dann möglich, wenn<br />
eine Rechnung vorliegt und die Zahlung erfolgt ist.<br />
4. Vorteile der Ist-Besteuerung<br />
Während der Unternehmer bei der Soll-Besteuerung bereits mit der Umsatzsteuer belastet<br />
ist, wenn er für seine erbrachten Lieferungen und Leistungen selbst noch keine Zahlungen<br />
erhalten hat, verschafft die Ist-Besteuerung dem Unternehmer neben einem Zinsvorteil eine<br />
Verbesserung seiner Liquidität, da er die Umsatzsteuer erst dann abführen muss, wenn er<br />
diese auch erhalten hat. Nicht nur für den Existenzgründer stellt diese Regelung eine Schonung<br />
seiner finanziellen Ressourcen dar. Der nicht buchführungspflichtige Unternehmer,<br />
der seinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, wird durch die<br />
Ist-Besteuerung von zusätzlichen Aufzeichnungen zur Ermittlung der vereinbarten Entgelte<br />
entlastet.<br />
5. Voraussetzungen für die Anwendung der Ist-Besteuerung<br />
Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten setzt einen Antrag des Unternehmers voraus,<br />
den grundsätzlich das Finanzamt zu genehmigen hat, sofern<br />
‣ der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 500.000<br />
Euro betragen hat<br />
oder<br />
‣ der Unternehmer von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen<br />
regelmäßig Abschlüsse zu machen, befreit ist<br />
oder<br />
‣ der Unternehmer Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs ausführt.<br />
Nicht hiervon erfasst ist die freiberufliche Tätigkeit, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft<br />
betrieben wird.<br />
6. Antrag auf Ist-Besteuerung<br />
Für die Anwendung der Ist-Besteuerung ist ein Antrag erforderlich. Dieser kann formlos erfolgen,<br />
wird aber in der Regel im Zusammenhang mit der Abgabe des Fragebogens zur<br />
steuerlichen Erfassung gestellt.<br />
Ein Unternehmer kann den Antrag auf Ist-Besteuerung auch konkludent stellen, indem er<br />
die Voranmeldung auf Basis der tatsächlichen Einnahmen erstellt und einreicht. Allerdings<br />
muss in der Voranmeldung erkennbar sein, dass die Umsätze auf Basis von Ist-Einnahmen<br />
erklärt wurden. Der Antrag auf Gestattung der Ist-Besteuerung ist an keine Frist gebunden<br />
und kann jederzeit gestellt werden.<br />
7. Gestattung<br />
Das Finanzamt hat nach pflichtgemäßem Ermessen die Besteuerung nach vereinnahmten<br />
Entgelten durch formlosen Verwaltungsakt zu gestatten. Wegen des Prinzips der Abschnittsbesteuerung<br />
erstreckt sich die Genehmigung stets auf das volle Kalenderjahr.