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Personenbezogene Daten - Staats- und Universitätsbibliothek ...

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Ihre / Unsere (Gr<strong>und</strong>-)Rechte (1)<br />

• …als Mitarbeiterinnen, Studierende, Benutzerinnen, K<strong>und</strong>en,…<br />

§ 1 HmbDSG – Aufgabe des <strong>Daten</strong>schutzes<br />

„Dieses Gesetz regelt die Verarbeitung personenbezogener <strong>Daten</strong><br />

durch öffentliche Stellen, um das Recht einer jeden Person zu<br />

schützen, selbst über die Preisgabe <strong>und</strong> Verwendung ihrer <strong>Daten</strong><br />

zu bestimmen, soweit keine Einschränkungen in diesem Gesetz<br />

oder in anderen Rechtsvorschriften zugelassen sind.“<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 14

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