Personenbezogene Daten - Staats- und Universitätsbibliothek ...
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Die Aufgaben der behördlichen <strong>Daten</strong>schutzbeauftragten (2)<br />
• Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere,<br />
1. auf die Umsetzung <strong>und</strong> Einhaltung von Vorschriften über den<br />
<strong>Daten</strong>schutz hinzuwirken,<br />
2. die nach § 9 HmbDSG zu erstellenden Verfahrensbeschreibungen<br />
zu führen <strong>und</strong> zur Einsicht bereitzuhalten,<br />
3. das Ergebnis der Vorabkontrolle nach § 8 Absatz 4 HmbDSG zu<br />
prüfen <strong>und</strong> im Zweifelsfall den HmbBfDI zu hören.<br />
( § 10 a Abs. 5 HmbDSG )<br />
<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 9