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Personenbezogene Daten - Staats- und Universitätsbibliothek ...

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Die Aufgaben der behördlichen <strong>Daten</strong>schutzbeauftragten (2)<br />

• Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere,<br />

1. auf die Umsetzung <strong>und</strong> Einhaltung von Vorschriften über den<br />

<strong>Daten</strong>schutz hinzuwirken,<br />

2. die nach § 9 HmbDSG zu erstellenden Verfahrensbeschreibungen<br />

zu führen <strong>und</strong> zur Einsicht bereitzuhalten,<br />

3. das Ergebnis der Vorabkontrolle nach § 8 Absatz 4 HmbDSG zu<br />

prüfen <strong>und</strong> im Zweifelsfall den HmbBfDI zu hören.<br />

( § 10 a Abs. 5 HmbDSG )<br />

<strong>Daten</strong>schutz in Bibliotheken – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> aktuelle Fragen | 12.06.2012 | 9

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