Festliches Osterkonzert - Gemeinde Sulzburg
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<strong>Sulzburg</strong> Mittwoch, den 27. März 2013<br />
Seite 3<br />
Bericht aus dem gemeinderat<br />
Baugebiet „Auf der rüttmatet“ wird erweitert<br />
Das bestehende Gewerbegebiet „Auf der<br />
Rüttmatte“ wurde bereits im Jahr 2003 beschlossen<br />
und nach der Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes auch umgesetzt. Zwischenzeitlich<br />
liegt der Stadt der Antrag eines<br />
Gewerbetreibenden vor, der seinen Betrieb<br />
erweitern möchte, jedoch am jetzigen<br />
Standort keine Entwicklungsmöglichkeiten<br />
mehr besitzt, Dies war Auslöser dafür, den<br />
bestehenden Bebauungsplan geringfügig<br />
zu erweitern. Deshalb hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
bereits im September 2012 beschlossen,<br />
den bestehenden Bebauungsplan zu erweitern.<br />
Daran schloss sich die Offenlage und<br />
die Beteiligung der Öffentlichkeit und der<br />
Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />
an. Die in diesem Verfahrensstadium eingegangenen<br />
Bemerkungen wurden nun im<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat öffentlich Behandelt. Durch einen<br />
Vertreter des Planungsbüros wurde die<br />
Planung erläutert.<br />
Nach der Klärung von Detailfragen stimmte<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat den Beschlussvorschlägen<br />
zur Behandlung der eingegangenen<br />
Bedenken und Anregungen einstimmig zu.<br />
Dem förmlichen Satzungsbeschluss wurde<br />
ebenfalls einstimmig die Zustimmung gegeben.<br />
Neufassung der Abwassersatzung<br />
Mit einem Umfangreichen Satzungstext<br />
hatte sich der <strong>Gemeinde</strong>rat unter der Überschrift<br />
Neufassung der Abwassersatzung zu<br />
befassen. Insgesamt 18 Seiten umfasste<br />
die Beratungsvorlage, die sich vor allen Dingen<br />
mit den rechtlichen Seiten der öffentlichen<br />
Einrichtung „Abwasserbeseitigung“<br />
befasst. Im Vergleich zu bisher ergeben<br />
sich hier keine grundlegenden Änderungen.<br />
Es war aber notwendig, aufgrund der seit<br />
01.01.2013 geltenden gesplitteten Abwassergebühr<br />
EINZELNE Satzungsregelungen<br />
dem aktuellen Rechtsstand anzupassen.<br />
Wichtige Eckpunkte der Satzung hatte der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat bereits im Frühjahr 2012 beschlossen.<br />
Es ging dabei insbesondere um<br />
die Festsetzung der Ablusswerte. Das sind<br />
diejenigen Verhältniszahlen, welche bei<br />
der Berechnung der Niederschlagswassergebühr<br />
anzuwenden sind. Auf Grund der<br />
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />
war es erforderlich, dass alle Grundstückseigentümer<br />
angeschrieben und mit<br />
Planunterlagen für ihre Grundstücke versehen<br />
wurden. Zwischenzeitlich sind auf<br />
der Grundlage dieser Unterlagen die Kalkulationen<br />
für die Abwassergebühr und für<br />
die Niederschlagswassergebühr berechnet<br />
worden. Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel<br />
hat der <strong>Gemeinde</strong>rat diese ab 01.01.2013<br />
geltenden Gebührensätze beschlossen, so<br />
dass sie rechtzeitig in Kraft treten konnten.<br />
Die neubeschlossene Abwassersatzung<br />
entspricht der Landeseinheitlichen Mustersatzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>tags Baden-Württemberg.<br />
Die Stadt ist damit Satzungsrechtlich<br />
hinsichtlich der Abwassergebühr wieder<br />
auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.<br />
Der vollständige Satzungstext wird voraussichtlich<br />
im nächsten Mitteilungsblatt als<br />
Sonderbeilage veröffentlicht.<br />
Besoldung des neu gewählten Bürgermeisters<br />
ab Mai 2013<br />
Die Bezahlung des Bürgermeisters al kommunaler<br />
Wahlbeamter ist in Baden-Württemberg<br />
im sogenannten Landeskommunalbesoldungsgesetz<br />
geregelt. Dabei spielt<br />
insbesondere die Einwohnerzahl eine wichtige<br />
Rolle. In diesem Gesetz ist festgelegt,<br />
dass in <strong>Gemeinde</strong>n bis 5.000 Einwohner<br />
die Bürgermeister nach Besoldungsgruppe<br />
A 15/ A 16 zu bezahlen sind. In eine dieser<br />
Besoldungsgruppen ist der neu gewählte<br />
Bürgermeister einzuweisen. Die Entscheidung<br />
dazu ist vom <strong>Gemeinde</strong>rat nach den<br />
Bestimmungen der <strong>Gemeinde</strong>ordnung in<br />
öffentlicher Sitzung zu treffen. Dabei müssen<br />
sachgerechte Erwägungen zu Grunde<br />
gelegt werden. Von der Verwaltung wurde<br />
erläutert, dass die vom <strong>Gemeinde</strong>rat getroffene<br />
Einweisungsentscheidung für die<br />
gesamte Amtszeit von acht Jahren gültig<br />
ist. Sie kann in dieser Zeit nur verändert<br />
werden, wenn sich die Aufgaben des Bürgermeisters<br />
wesentlich ändern. Es wurde<br />
auch darauf hingewiesen, dass bei unmittelbarer<br />
Wiederwahl des Bürgermeisters<br />
sich in der zweiten Amtsperiode dann kraft<br />
Gesetzes das Gehalt nach der höheren Besoldungsgruppe<br />
richtet. Hierzu ist dann kein<br />
Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rats mehr erforderlich,<br />
weil dies gesetzlich geregelt ist.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden Beschluss:<br />
Auf Grund der Einwohnerzahlen der Stadt<br />
<strong>Sulzburg</strong> und der in <strong>Sulzburg</strong> anfallenden<br />
Aufgaben für den Bürgermeister wird die<br />
Besoldungsgruppe A 15 für sachgerecht<br />
gehalten.<br />
Verplichtung des neu gewählten Bürgermeisters<br />
in der gemeinderatsitzung am<br />
02.05.2013<br />
Die Amtszeit von Dirk Blens als gewähltem<br />
Bürgermeister beginnt bekanntlich am<br />
02.05.2013. In einer öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung<br />
am 02.05.2013 ist Herr Blens als<br />
neugewählter Bürgermeister zu vereidigen<br />
und zu verplichten. Nach den Bestimmungen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />
bestimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat aus<br />
seiner Mitte ein Mitglied, welches den neu<br />
gewählten Bürgermeister verplichtet.<br />
In der letzten öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung<br />
hat sich das Ratsgremium einstimmig<br />
dafür entschieden, dass diese Vereidigung<br />
und Verplichtung durch den ersten Bürgermeisterstellvertreter<br />
Harald Stoll erfolgen<br />
sollt.<br />
Dirk Blens wird Eheschließungsstandesbeamter<br />
Mit dem Ende der Amtszeit von Bürgermeister<br />
Peter Wehrle endet auch dessen<br />
Berechtigung, als Standesbeamter der<br />
Stadt <strong>Sulzburg</strong> Personenstandsfälle zu beurkunden<br />
und Trauungen vorzunehmen.<br />
Auf Grund von Rechtsänderungen kann der<br />
Bürgermeister nicht mehr automatisch zum<br />
Standesbeamten bestellt werden; ihm kann<br />
aber die Fähigkeit übertragen werden, Trauungen<br />
vorzunehmen. Dazu muss er zum<br />
sogenannten „Eheschließungsstandesbeamten“<br />
bestellt werden. Da auch in Zukunft<br />
der Bürgermeister Eheschließungen vornehmen<br />
möchte ist eine solche förmliche<br />
Bestellung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat in öffentlicher<br />
Sitzung zu beschließen. Aus diesem<br />
Grund hat der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />
entschieden, dass Herr Dirk Blens als neu<br />
gewählter Bürgermeister der Stadt <strong>Sulzburg</strong><br />
mit Wirkung ab 02.05.2013 zum Eheschließungsstandesbeamten<br />
ernannt wird.<br />
Wahlvorschläge für Jugendschöffen behandelt<br />
Vom Landratsamt ist die Stadt <strong>Sulzburg</strong><br />
informiert worden, dass derzeit die Vorschlagslisten<br />
für die Jugendschöffen aufgestellt<br />
werden. Zuständig ist dafür beim<br />
Landkreis der Jugendhilfeausschuss. Alle<br />
<strong>Gemeinde</strong>n des Landkreises sind gebeten<br />
worden, Vorschläge für die Benennung solcher<br />
Personen zu unterbreiten. Nach dem<br />
eine entsprechende Mitteilung in Mitteilungsblatt<br />
der Stadt <strong>Sulzburg</strong> veröffentlicht<br />
wurde haben sich insgesamt fünf Personen<br />
gemeldet. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in öffentlicher<br />
Sitzung einstimmig entschieden, dass<br />
die nachfolgenden Interessenten an das<br />
Landratsamt gemeldet werden:<br />
Josef Kloth, Axel Müller, Diana Brändlin,<br />
Marna Engler und Eugen Hochsticher.<br />
Welche dieser Personen letztendlich als<br />
Schöffen bestellt werden obliegt der Zuständigkeit<br />
der Justizverwaltung. Die Kommunen<br />
sind hier lediglich als vorschlagsberechtigte<br />
Einrichtungen tätig.