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Festliches Osterkonzert - Gemeinde Sulzburg

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<strong>Sulzburg</strong> Mittwoch, den 27. März 2013<br />

Seite 3<br />

Bericht aus dem gemeinderat<br />

Baugebiet „Auf der rüttmatet“ wird erweitert<br />

Das bestehende Gewerbegebiet „Auf der<br />

Rüttmatte“ wurde bereits im Jahr 2003 beschlossen<br />

und nach der Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes auch umgesetzt. Zwischenzeitlich<br />

liegt der Stadt der Antrag eines<br />

Gewerbetreibenden vor, der seinen Betrieb<br />

erweitern möchte, jedoch am jetzigen<br />

Standort keine Entwicklungsmöglichkeiten<br />

mehr besitzt, Dies war Auslöser dafür, den<br />

bestehenden Bebauungsplan geringfügig<br />

zu erweitern. Deshalb hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

bereits im September 2012 beschlossen,<br />

den bestehenden Bebauungsplan zu erweitern.<br />

Daran schloss sich die Offenlage und<br />

die Beteiligung der Öffentlichkeit und der<br />

Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />

an. Die in diesem Verfahrensstadium eingegangenen<br />

Bemerkungen wurden nun im<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat öffentlich Behandelt. Durch einen<br />

Vertreter des Planungsbüros wurde die<br />

Planung erläutert.<br />

Nach der Klärung von Detailfragen stimmte<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat den Beschlussvorschlägen<br />

zur Behandlung der eingegangenen<br />

Bedenken und Anregungen einstimmig zu.<br />

Dem förmlichen Satzungsbeschluss wurde<br />

ebenfalls einstimmig die Zustimmung gegeben.<br />

Neufassung der Abwassersatzung<br />

Mit einem Umfangreichen Satzungstext<br />

hatte sich der <strong>Gemeinde</strong>rat unter der Überschrift<br />

Neufassung der Abwassersatzung zu<br />

befassen. Insgesamt 18 Seiten umfasste<br />

die Beratungsvorlage, die sich vor allen Dingen<br />

mit den rechtlichen Seiten der öffentlichen<br />

Einrichtung „Abwasserbeseitigung“<br />

befasst. Im Vergleich zu bisher ergeben<br />

sich hier keine grundlegenden Änderungen.<br />

Es war aber notwendig, aufgrund der seit<br />

01.01.2013 geltenden gesplitteten Abwassergebühr<br />

EINZELNE Satzungsregelungen<br />

dem aktuellen Rechtsstand anzupassen.<br />

Wichtige Eckpunkte der Satzung hatte der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat bereits im Frühjahr 2012 beschlossen.<br />

Es ging dabei insbesondere um<br />

die Festsetzung der Ablusswerte. Das sind<br />

diejenigen Verhältniszahlen, welche bei<br />

der Berechnung der Niederschlagswassergebühr<br />

anzuwenden sind. Auf Grund der<br />

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />

war es erforderlich, dass alle Grundstückseigentümer<br />

angeschrieben und mit<br />

Planunterlagen für ihre Grundstücke versehen<br />

wurden. Zwischenzeitlich sind auf<br />

der Grundlage dieser Unterlagen die Kalkulationen<br />

für die Abwassergebühr und für<br />

die Niederschlagswassergebühr berechnet<br />

worden. Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel<br />

hat der <strong>Gemeinde</strong>rat diese ab 01.01.2013<br />

geltenden Gebührensätze beschlossen, so<br />

dass sie rechtzeitig in Kraft treten konnten.<br />

Die neubeschlossene Abwassersatzung<br />

entspricht der Landeseinheitlichen Mustersatzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>tags Baden-Württemberg.<br />

Die Stadt ist damit Satzungsrechtlich<br />

hinsichtlich der Abwassergebühr wieder<br />

auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.<br />

Der vollständige Satzungstext wird voraussichtlich<br />

im nächsten Mitteilungsblatt als<br />

Sonderbeilage veröffentlicht.<br />

Besoldung des neu gewählten Bürgermeisters<br />

ab Mai 2013<br />

Die Bezahlung des Bürgermeisters al kommunaler<br />

Wahlbeamter ist in Baden-Württemberg<br />

im sogenannten Landeskommunalbesoldungsgesetz<br />

geregelt. Dabei spielt<br />

insbesondere die Einwohnerzahl eine wichtige<br />

Rolle. In diesem Gesetz ist festgelegt,<br />

dass in <strong>Gemeinde</strong>n bis 5.000 Einwohner<br />

die Bürgermeister nach Besoldungsgruppe<br />

A 15/ A 16 zu bezahlen sind. In eine dieser<br />

Besoldungsgruppen ist der neu gewählte<br />

Bürgermeister einzuweisen. Die Entscheidung<br />

dazu ist vom <strong>Gemeinde</strong>rat nach den<br />

Bestimmungen der <strong>Gemeinde</strong>ordnung in<br />

öffentlicher Sitzung zu treffen. Dabei müssen<br />

sachgerechte Erwägungen zu Grunde<br />

gelegt werden. Von der Verwaltung wurde<br />

erläutert, dass die vom <strong>Gemeinde</strong>rat getroffene<br />

Einweisungsentscheidung für die<br />

gesamte Amtszeit von acht Jahren gültig<br />

ist. Sie kann in dieser Zeit nur verändert<br />

werden, wenn sich die Aufgaben des Bürgermeisters<br />

wesentlich ändern. Es wurde<br />

auch darauf hingewiesen, dass bei unmittelbarer<br />

Wiederwahl des Bürgermeisters<br />

sich in der zweiten Amtsperiode dann kraft<br />

Gesetzes das Gehalt nach der höheren Besoldungsgruppe<br />

richtet. Hierzu ist dann kein<br />

Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rats mehr erforderlich,<br />

weil dies gesetzlich geregelt ist.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste folgenden Beschluss:<br />

Auf Grund der Einwohnerzahlen der Stadt<br />

<strong>Sulzburg</strong> und der in <strong>Sulzburg</strong> anfallenden<br />

Aufgaben für den Bürgermeister wird die<br />

Besoldungsgruppe A 15 für sachgerecht<br />

gehalten.<br />

Verplichtung des neu gewählten Bürgermeisters<br />

in der gemeinderatsitzung am<br />

02.05.2013<br />

Die Amtszeit von Dirk Blens als gewähltem<br />

Bürgermeister beginnt bekanntlich am<br />

02.05.2013. In einer öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung<br />

am 02.05.2013 ist Herr Blens als<br />

neugewählter Bürgermeister zu vereidigen<br />

und zu verplichten. Nach den Bestimmungen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />

bestimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat aus<br />

seiner Mitte ein Mitglied, welches den neu<br />

gewählten Bürgermeister verplichtet.<br />

In der letzten öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung<br />

hat sich das Ratsgremium einstimmig<br />

dafür entschieden, dass diese Vereidigung<br />

und Verplichtung durch den ersten Bürgermeisterstellvertreter<br />

Harald Stoll erfolgen<br />

sollt.<br />

Dirk Blens wird Eheschließungsstandesbeamter<br />

Mit dem Ende der Amtszeit von Bürgermeister<br />

Peter Wehrle endet auch dessen<br />

Berechtigung, als Standesbeamter der<br />

Stadt <strong>Sulzburg</strong> Personenstandsfälle zu beurkunden<br />

und Trauungen vorzunehmen.<br />

Auf Grund von Rechtsänderungen kann der<br />

Bürgermeister nicht mehr automatisch zum<br />

Standesbeamten bestellt werden; ihm kann<br />

aber die Fähigkeit übertragen werden, Trauungen<br />

vorzunehmen. Dazu muss er zum<br />

sogenannten „Eheschließungsstandesbeamten“<br />

bestellt werden. Da auch in Zukunft<br />

der Bürgermeister Eheschließungen vornehmen<br />

möchte ist eine solche förmliche<br />

Bestellung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat in öffentlicher<br />

Sitzung zu beschließen. Aus diesem<br />

Grund hat der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />

entschieden, dass Herr Dirk Blens als neu<br />

gewählter Bürgermeister der Stadt <strong>Sulzburg</strong><br />

mit Wirkung ab 02.05.2013 zum Eheschließungsstandesbeamten<br />

ernannt wird.<br />

Wahlvorschläge für Jugendschöffen behandelt<br />

Vom Landratsamt ist die Stadt <strong>Sulzburg</strong><br />

informiert worden, dass derzeit die Vorschlagslisten<br />

für die Jugendschöffen aufgestellt<br />

werden. Zuständig ist dafür beim<br />

Landkreis der Jugendhilfeausschuss. Alle<br />

<strong>Gemeinde</strong>n des Landkreises sind gebeten<br />

worden, Vorschläge für die Benennung solcher<br />

Personen zu unterbreiten. Nach dem<br />

eine entsprechende Mitteilung in Mitteilungsblatt<br />

der Stadt <strong>Sulzburg</strong> veröffentlicht<br />

wurde haben sich insgesamt fünf Personen<br />

gemeldet. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in öffentlicher<br />

Sitzung einstimmig entschieden, dass<br />

die nachfolgenden Interessenten an das<br />

Landratsamt gemeldet werden:<br />

Josef Kloth, Axel Müller, Diana Brändlin,<br />

Marna Engler und Eugen Hochsticher.<br />

Welche dieser Personen letztendlich als<br />

Schöffen bestellt werden obliegt der Zuständigkeit<br />

der Justizverwaltung. Die Kommunen<br />

sind hier lediglich als vorschlagsberechtigte<br />

Einrichtungen tätig.

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