Anlage 1: Technische Einzelheiten zum ... - Sw-schuettorf.de
Anlage 1: Technische Einzelheiten zum ... - Sw-schuettorf.de
Anlage 1: Technische Einzelheiten zum ... - Sw-schuettorf.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Anlage</strong> 1: <strong>Technische</strong> <strong>Einzelheiten</strong> <strong>zum</strong> Datenaustausch sowie Ansprechpartner<br />
und Erreichbarkeit<br />
§ 1 Kommunikationsparameter Netzbetreiber<br />
Die für die betreffen<strong>de</strong>n Geschäftsprozesse nach § 1 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages<br />
relevanten Daten sind ausschließlich über die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse<br />
sowie <strong>de</strong>n angegebenen Fristen an <strong>de</strong>n Netzbetreiber zu übermitteln:<br />
netznutzung-gas-stw-<strong>schuettorf</strong>@edi.rku-it.<strong>de</strong><br />
Bitte geben Sie das Format orthografisch i<strong>de</strong>ntisch in <strong>de</strong>r Betreffzeile <strong>de</strong>r E-Mail als I<strong>de</strong>ntifikation<br />
<strong>de</strong>s Mailinhalts beim Versand an. Beispiel: Für MSCONS-Formate ist im Betreff <strong>de</strong>r E-<br />
Mail <strong>de</strong>r Begriff “MSCONS“ anzugeben. Etwaige zusätzliche Textmeldungen in entsprechen<strong>de</strong>n<br />
E-Mails fin<strong>de</strong>n aufgrund <strong>de</strong>r automatisierten Bearbeitung keine Berücksichtigung. Für<br />
individuelle Anfragen gelten die in dieser <strong>Anlage</strong> kommunizierten E-Mail-Adressen.<br />
§ 2 Kommunikationsparameter Transportkun<strong>de</strong><br />
Der Transportkun<strong>de</strong> teilt <strong>de</strong>m Netzbetreiber seine Kommunikationsparameter gemäß dieser<br />
<strong>Anlage</strong> bzw. mit einem geson<strong>de</strong>rten Kommunikationsdatenblatt mit. Dazu gehören insbeson<strong>de</strong>re<br />
die E-Mail-Adresse(n), an die <strong>de</strong>r Netzbetreiber die für die betreffen<strong>de</strong>n Geschäftsprozesse<br />
relevanten Daten sen<strong>de</strong>n soll sowie die Angabe <strong>de</strong>r Bilanzkreisnummer(n) bzw. Sub-<br />
Bilanzkontonummer(n), die Bankverbindung und Ansprechpartner für Lieferantenrahmenverträge,<br />
Energiedatenmanagement, Netzabrechnung und Datenaustauschformaten.<br />
§ 3 Angaben und Ansprechpartner Netzbetreiber<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
Quendorfer Straße 23<br />
48465 Schüttorf<br />
DVGW/ILN–Co<strong>de</strong>nummer: 9870011500005 (Marktfunktion Verteilernetzbetreiber)<br />
Lieferantenrahmenverträge<br />
Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />
Kai Brinkmann 0 59 23/8 03-5 11 netznutzung-gas@sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong><br />
Matthias Gawlitza 0 59 23/8 03-5 12 netznutzung-gas@sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong><br />
Telefax 0 59 23/8 03-3 40<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
Energiedatenmanagement (Zählerstän<strong>de</strong>, Lastgänge, Befundprüfungen)<br />
Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />
|En|Da|Net GmbH 0 36 1/5 64-2 21 1 sw.<strong>schuettorf</strong>@edi-gas.<strong>de</strong><br />
Michaela Schanze<br />
Telefax 0 36 1/5 64-2 20 2<br />
Netzabrechnung<br />
Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />
Jörg Lampen 0 59 23/8 03-3 41 lampen@sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong><br />
Stephan Back 0 59 23/8 03-3 43 back@sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong><br />
Telefax 0 59 23/8 03-3 40<br />
Klärfälle/Fragen <strong>zum</strong> Lieferantenwechsel<br />
Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />
Kai Brinkmann 0 59 23/8 03-5 11 netznutzung-gas@sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong><br />
Telefax 0 59 23/8 03-3 40<br />
Ansprechpartner für MSCONS, UTILMD, REQDOC, INVOIC, REMADV, CONTRL und<br />
APERAK sowie für die Zertifikate für <strong>de</strong>n verschlüsselten Datenaustausch<br />
Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />
Kai Brinkmann 0 59 23/8 03-5 11 netznutzung-gas@sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong><br />
Telefax 0 59 23/8 03-3 40<br />
Alle Ansprechpartner sind innerhalb <strong>de</strong>r üblichen Bürozeiten erreichbar.<br />
§ 4 Angaben und Ansprechpartner Transportkun<strong>de</strong>n<br />
Name / Firma:________________________________________________________<br />
Straße (Anschrift):_______________________________________________________<br />
PLZ Ort (Anschrift):______________________________________________________<br />
DVGW/ILN–Co<strong>de</strong>nummer: _______________________<br />
Bilanzkreisverantwortliche(r): ______________________________________________<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
Bilanzkreisnummer(n) bzw.<br />
Sub-Bilanzkontonummer(n): ______________________________________________<br />
Bankverbindung <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n:<br />
BLZ:____________<br />
Kontonr.:____________<br />
Lieferantenrahmenverträge<br />
Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />
Telefax<br />
Energiedatenmanagement<br />
Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />
Telefax<br />
Netzabrechnung<br />
Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />
Telefax<br />
Ansprechpartner für das Nachrichtenformat MSCONS, UTILMD, INVOIC, REMADV,<br />
CONTRL und APERAK sowie für die Zertifikate für <strong>de</strong>n verschlüsselten Datenaustausch<br />
Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />
Telefax<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
<strong>Anlage</strong> 2: Ergänzen<strong>de</strong> Geschäftsbedingungen <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag<br />
Bei <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Regelungen han<strong>de</strong>lt es sich um ergänzen<strong>de</strong> Geschäftsbedingungen<br />
<strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag i.S.d. § 2 Ziffer 3 <strong>de</strong>r "Kooperationsvereinbarung zwischen<br />
<strong>de</strong>n Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" (Stand: 30. Juni 2011,<br />
nachfolgend KoV IV). Durch sie wer<strong>de</strong>n einzelne Regelungen <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrags<br />
konkretisiert bzw. ergänzt. Die ergänzen<strong>de</strong>n Geschäftsbedingungen gelten für alle mit <strong>de</strong>m<br />
Netzbetreiber abgeschlossenen Lieferantenrahmenverträge zur Belieferung von Letztverbrauchern,<br />
die unmittelbar an das örtliche Verteilnetz <strong>de</strong>s Netzbetreibers angeschlossen<br />
sind.<br />
Ziffer 1 (Allgemeines)<br />
Es wird klargestellt, dass die Regelungen <strong>de</strong>r KoV IV und die Vorgaben <strong>de</strong>r in § 3 Ziffer 1<br />
KoV IV genannten Leitfä<strong>de</strong>n auch im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Transportkun<strong>de</strong><br />
zur Anwendung kommen, soweit dies für einen wirksamen Zugang <strong>zum</strong> Verteilnetz <strong>de</strong>s Netzbetreibers<br />
und für die Durchführung dieses Lieferantenrahmenvertrages erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
Ziffer 2 (zu § 4 Ziffer 3 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages)<br />
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r Erfor<strong>de</strong>rlichkeit einer technischen Ausspeisemeldung<br />
ist <strong>de</strong>r Netzbetreiber berechtigt, vom Transportkun<strong>de</strong>n die Herausgabe von Informationen<br />
bezüglich <strong>de</strong>s Abnahmeverhaltens <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Letztverbrauchers zu verlangen.<br />
Ziffer 3 (zu § 7 Ziffer 1 lit. b) bb) <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages)<br />
"Höhere Gewalt" im Sinne dieser Vorschrift ist ein von außen kommen<strong>de</strong>s, nicht voraussehbares<br />
und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwarten<strong>de</strong>r Sorgfalt und technisch<br />
und wirtschaftlich <strong>zum</strong>utbarer Mittel nicht abwendbares o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig abwendbares<br />
Ereignis. Hierzu zählen insbeson<strong>de</strong>re Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall,<br />
Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung<br />
rechtmäßig ist, o<strong>de</strong>r gesetzliche Bestimmung o<strong>de</strong>r Maßnahmen <strong>de</strong>r Regierung o<strong>de</strong>r von<br />
Gerichten o<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit).<br />
Der betroffene Vertragspartner hat <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen<br />
und über die Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren.<br />
Er wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln<br />
dafür zu sorgen, dass er seine Pflichten schnellstmöglich wie<strong>de</strong>r erfüllen kann.<br />
Ziffer 4 (zu § 7 Ziffer 1 lit. c) aa) <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages)<br />
Im Zusammenhang mit einer Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung (Sperrung) nach § 7 Ziffer<br />
1 lit. c) aa) <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages vereinbaren die Vertragsparteien Folgen<strong>de</strong>s:<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung eines Anschlussnutzers<br />
– ggf. nur bezogen auf einzelne Entnahmestellen – auf Verlangen <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n<br />
vor. Voraussetzung für eine Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung durch<br />
<strong>de</strong>n Netzbetreiber ist, dass diese Rechtsfolge zwischen <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n und<br />
<strong>de</strong>m Anschlussnutzer vertraglich vereinbart ist, <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> die Voraussetzung<br />
<strong>de</strong>r Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung gegenüber <strong>de</strong>m Netzbetreiber glaubhaft<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 294 ZPO versichert hat und <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />
von sämtlichen Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigten<br />
Unterbrechung ergeben können. Der Transportkun<strong>de</strong> hat auch glaubhaft zu<br />
versichern, dass <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n keine Einwendungen o<strong>de</strong>r Einre<strong>de</strong>n zustehen, welche<br />
die Voraussetzungen <strong>de</strong>r Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung entfallen lassen. Die<br />
Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung darf nicht unverhältnismäßig sein.<br />
2. Der Netzbetreiber wird im Namen <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>r<br />
Unterbrechung drei Werktage im Voraus ankündigen.<br />
3. Der die Unterbrechung verlangen<strong>de</strong> Transportkun<strong>de</strong> hat sämtliche mit <strong>de</strong>r Unterbrechung<br />
und <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>raufnahme <strong>de</strong>r Anschlussnutzung in Verbindung stehen<strong>de</strong>n Kosten<br />
gemäß <strong>de</strong>m <strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>de</strong>r Unterbrechung/Wie<strong>de</strong>rherstellung aktuellen Preisblatt<br />
<strong>de</strong>s Netzbetreibers zu tragen.<br />
4. Die Unterbrechung wird beim Netzbetreiber seitens <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n beantragt.<br />
Der Netzbetreiber prüft nicht, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung <strong>de</strong>r Netznutzung<br />
tatsächlich vorliegen. Er prüft lediglich, ob die Unterbrechungsvoraussetzungen<br />
hinreichend glaubhaft versichert wur<strong>de</strong>n. Hierfür sind vom Transportkun<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re<br />
folgen<strong>de</strong> Angaben zu übermitteln:<br />
• Name <strong>de</strong>s Anschlussnutzers, Adresse <strong>de</strong>r zu sperren<strong>de</strong>n Entnahmestelle und Zählpunktbezeichnung<br />
sowie Zählernummer;<br />
• Grund <strong>de</strong>r Beauftragung zur Unterbrechnung:<br />
− bei Zahlungsrückstän<strong>de</strong>n: Dauer <strong>de</strong>r Nichtzahlung, offener Rechnungsbetrag<br />
und Angaben zu erfolgten Mahnungen und/o<strong>de</strong>r Unterbrechnungsandrohungen;<br />
− bei sonstigen Vertragspflichtverletzungen: Art, Dauer und Schwere <strong>de</strong>r Vertragspflichtverletzung<br />
5. Der Netzbetreiber informiert <strong>de</strong>n Transportkun<strong>de</strong>n unverzüglich in Textform über das<br />
beabsichtigte Datum und die ungefähre Uhrzeit <strong>de</strong>r Unterbrechung. Fällt <strong>de</strong>r Grund für<br />
die Unterbrechung vor <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Unterbrechung weg, hat <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>n Auftrag zur Unterbrechnung unverzüglich in Textform beim Netzbetreiber zu<br />
stornieren. Bei einem Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>s Auftrags zur Unterbrechnung vor Rückmeldung<br />
<strong>de</strong>s vom Netzbetreiber festgelegten Termins zur Unterbrechung fällt kein Entgelt für<br />
die Unterbrechnung an. Bei später eingehen<strong>de</strong>n Stornierungen übernimmt <strong>de</strong>r Trans-<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
portkun<strong>de</strong> die Kosten für die Unterbrechung gemäß gültigem und im Internet veröffentlichten<br />
Preisblatt.<br />
6. Auf Wunsch <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n wird <strong>de</strong>r Netzbetreiber die Unterbrechung in Anwesenheit<br />
eines Beauftragten <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n vornehmen, um eine gütliche Einigung<br />
zwischen <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m Anschlussnutzer zu ermöglichen.<br />
7. Ist zur Durchführung <strong>de</strong>r Unterbrechung eine Handlung an <strong>de</strong>r beim Anschlussnutzer<br />
installierten Messeinrichtung notwendig und wird <strong>de</strong>r Messstellenbetrieb von einem<br />
dritten Messstellenbetreiber durchgeführt, wird <strong>de</strong>r Netzbetreiber von diesem dritten<br />
Messstellenbetreiber gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r Messzugangsverordnung (MessZV)<br />
(in ihrer jeweils gültigen Fassung) und <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s zwischen <strong>de</strong>m Netzbetreiber<br />
und <strong>de</strong>m dritten Messtellenbetreiber bestehen<strong>de</strong>n Messstellenrahmenvertrags<br />
die Vornahme <strong>de</strong>r notwendigen Handlung verlangen.<br />
8. Eine vom dritten Messstellenbetreiber o<strong>de</strong>r seinen Beauftragten verursachte Verhin<strong>de</strong>rung<br />
o<strong>de</strong>r Verzögerung <strong>de</strong>s vom Transportkun<strong>de</strong>n gewünschten Unterbrechungstermins<br />
hat <strong>de</strong>r Netzbetreiber nicht zu vertreten.<br />
9. Ist eine Unterbrechung aus rechtlichen o<strong>de</strong>r tatsächlichen Grün<strong>de</strong>n nicht möglich, wird<br />
<strong>de</strong>r Netzbetreiber <strong>de</strong>n Transportkun<strong>de</strong>n hierüber unverzüglich in Textform informieren<br />
und mit ihm eventuell weitere Schritte abstimmen. Die Kosten für eine berechtigterweise<br />
nicht durchgeführte Unterbrechung trägt <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong>.<br />
10. Über das Ergebnis <strong>de</strong>s Termins zur Unterbrechnung informiert <strong>de</strong>r Netzbetreiber <strong>de</strong>n<br />
Transportkun<strong>de</strong>n unverzüglich in Textform.<br />
11. Ist <strong>de</strong>r Netzbetreiber z.B. aufgrund einer gerichtlichen Verfügung zu einer Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />
<strong>de</strong>r Anschlussnutzung (Entsperrung) verpflichtet, so ist er auch ohne Rücksprache<br />
mit <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n hierzu berechtigt. Die Kosten <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />
gemäß <strong>de</strong>m <strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung aktuellen Preisblatt trägt <strong>de</strong>r<br />
Transportkun<strong>de</strong>.<br />
12. Der Netzbetreiber hebt die Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung nach schriftlicher<br />
Mitteilung <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n mit allen Angaben, die <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>de</strong>r Entnahmestelle<br />
dienen (Name <strong>de</strong>s Anschlussnutzers, Adresse <strong>de</strong>r betroffenen Entnahmestelle,<br />
Zählernummer, Zählpunkt), im Regelfall spätestens 2 Werktage nach Eingang<br />
<strong>de</strong>r Mitteilung auf.<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
Ziffer 5 (zu § 9 Ziffer 10 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages)<br />
Es gelten die unter www.sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong> veröffentlichten Entgelt- und Zahlungsbedingungen<br />
<strong>de</strong>s Netzbetreibers in ihrer jeweils gültigen Fassung. Derzeit enthalten die Entgelt- und Zahlungsbedingungen<br />
folgen<strong>de</strong> Regelungen:<br />
1. Allgemeines<br />
Der Transportkun<strong>de</strong> zahlt für die Nutzung <strong>de</strong>s örtlichen Verteilnetzes <strong>de</strong>s Netzbetreibers<br />
zur Ausspeisung von Gas die Entgelte, wie sie sich aus <strong>de</strong>m Lieferantenrahmenvertrag<br />
bzw. <strong>de</strong>m jeweiligen unter www.sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong> veröffentlichten Preisblatt<br />
<strong>de</strong>s Netzbetreibers ergeben. Für die Abrechnung dieser Entgelte kommen ergänzend<br />
<strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag die nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen zur Anwendung.<br />
Abrechnungsperio<strong>de</strong> ist für leistungsgemessene Entnahmestellen das Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />
und für nicht leistungsgemessene Entnahmestellen <strong>de</strong>r Zeitraum vom 01. Dezember<br />
bis 30. November (nachfolgend: reguläre Abrechnungsperio<strong>de</strong>).<br />
Beginnt bzw. en<strong>de</strong>t das betreffen<strong>de</strong> Lieferverhältnis zwischen <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n<br />
und <strong>de</strong>ssen Kun<strong>de</strong>n (nachfolgend: Lieferverhältnis) nicht mit <strong>de</strong>m Beginn bzw. En<strong>de</strong><br />
einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong>, so gilt <strong>de</strong>r Beginn bzw. das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Lieferverhältnisses<br />
auch als Beginn bzw. En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> (nachfolgend:<br />
abweichen<strong>de</strong> Abrechnungsperio<strong>de</strong>). Eine abweichen<strong>de</strong> Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
kann einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong> voran gehen o<strong>de</strong>r ihr folgen. Eine abweichen<strong>de</strong><br />
Abrechnungsperio<strong>de</strong> kann einer weiteren abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
voran gehen o<strong>de</strong>r die einzige Abrechnungsperio<strong>de</strong> sein.<br />
2. Netzentgelte<br />
2.1 Leistungsgemessene Kun<strong>de</strong>n (RLM-Kun<strong>de</strong>n)<br />
Das Netzentgelt für die Belieferung leistungsgemessener Kun<strong>de</strong>n setzt sich zusammen<br />
aus einem (Jahres-)Leistungsentgelt, einem (Jahres-)Arbeitsentgelt sowie <strong>de</strong>n<br />
Entgelten nach Ziffer 2.3.<br />
2.1.1 (Jahres-)Leistungsentgelt<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s (Jahres-)Leistungsentgeltes bemisst sich nach <strong>de</strong>r am Ausspeisepunkt<br />
tatsächlich in Anspruch genommenen Jahreshöchstleistung. Entsprechend dieser<br />
Jahreshöchstleistung wird <strong>de</strong>r Ausspeisepunkt in eine Zone/Stufe nach <strong>de</strong>m jeweiligen<br />
Preisblatt eingeordnet.<br />
2.1.1.1 Bestimmung <strong>de</strong>r Jahreshöchstleistung bei regulärer Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
Als Jahreshöchstleistung gilt <strong>de</strong>r höchste Wert <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
aufgetretenen Stun<strong>de</strong>nmengen in kWh/h je Ausspeisepunkt.<br />
2.1.1.2 Bestimmung <strong>de</strong>r Jahreshöchstleistung bei abweichen<strong>de</strong>r Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
2.1.1.2.1 Einordnung in eine Zone/Stufe<br />
Im Falle einer abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> gilt als Jahreshöchstleistung <strong>de</strong>r<br />
höchste Wert <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n zwölf Monaten vor En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
aufgetretenen Stun<strong>de</strong>nmengen in kWh/h je Ausspeisepunkt. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong><br />
Kun<strong>de</strong> noch nicht über <strong>de</strong>n Zeitraum von zwölf Monaten vor En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n<br />
Abrechnungsperio<strong>de</strong> mit Gas beliefert, so gilt als Jahreshöchstleistung <strong>de</strong>r<br />
höchste Wert <strong>de</strong>r im Zeitraum zwischen <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Belieferung <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n mit<br />
Gas und <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> aufgetretenen Stun<strong>de</strong>nmengen<br />
in kWh/h je Ausspeisepunkt.<br />
2.1.1.2.2 Berechnung <strong>de</strong>s (Jahres-)Leistungsentgeltes<br />
Das Leistungsentgelt ergibt sich unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n<br />
Abrechnungsperio<strong>de</strong> im Verhältnis zu einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong> (zeitanteilige<br />
Berechnung).<br />
2.1.2 (Jahres-)Arbeitsentgelt<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s (Jahres-)Arbeitsentgeltes bemisst sich nach <strong>de</strong>r tatsächlich am Ausspeisepunkt<br />
bezogenen Arbeit in kWh. Entsprechend dieser Arbeit wird <strong>de</strong>r Ausspeisepunkt<br />
in eine Zone/Stufe nach <strong>de</strong>m jeweiligen Preisblatt eingeordnet. Diese Arbeit<br />
ist für <strong>de</strong>n maßgeblichen Zeitraum zu ermitteln.<br />
2.1.2.1 Bestimmung <strong>de</strong>r bezogenen Arbeit bei regulärer Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
Im Falle einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong> ist die reguläre Abrechnungsperio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />
für die Einordnung in eine Zone/Stufe maßgebliche Zeitraum.<br />
2.1.2.2 Bestimmung <strong>de</strong>r bezogenen Arbeit abweichen<strong>de</strong>r Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
2.1.2.2.1 Einordnung in eine Zone/Stufe<br />
Im Falle einer abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> ist die abweichen<strong>de</strong> Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r für die Einordnung in eine Zone/Stufe maßgebliche Zeitraum.<br />
2.1.2.2.2 Berechnung <strong>de</strong>s Arbeitsentgeltes<br />
Das Arbeitsentgelt ergibt sich durch Multiplikation <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
tatsächlich bezogenen Arbeit mit <strong>de</strong>m Arbeitspreis <strong>de</strong>r jeweiligen Zone/Stufe.<br />
2.2 Nicht-leistungsgemessene Kun<strong>de</strong>n (SLP-Kun<strong>de</strong>n)<br />
Das Netzentgelt für die Belieferung nicht-leistungsgemessener Kun<strong>de</strong>n setzt sich zusammen<br />
aus einem monatlichen/jährlichen Grundpreis (nachfolgend: Grundpreis), einem<br />
(Jahres-)Arbeitsentgelt sowie <strong>de</strong>n Entgelten nach Ziffer 2.3.<br />
2.2.1 Grundpreis<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s Grundpreises bemisst sich nach <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>s Ausspeisepunktes<br />
in eine Zone/Stufe <strong>de</strong>s Preisblattes. Relevant für die Einordnung ist die tatsächlich am<br />
Ausspeisepunkt in Anspruch genommene Arbeit/Verbrauchsmenge in kWh. Diese Arbeit<br />
ist für <strong>de</strong>n maßgeblichen Zeitraum zu ermitteln.<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
2.2.1.1 Bestimmung <strong>de</strong>s Grundpreises bei regulärer Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
Im Falle einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong> ist die reguläre Abrechnungsperio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />
für die Einordnung in eine Zone/Stufe maßgebliche Zeitraum.<br />
2.2.1.2 Bestimmung <strong>de</strong>s Grundpreises bei abweichen<strong>de</strong>r Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
2.2.1.2.1 Einordnung in eine Zone/Stufe<br />
Im Falle einer abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> wird <strong>de</strong>r Ausspeisepunkt in eine<br />
Zone/Stufe eingeordnet, die sich aus <strong>de</strong>r Hochrechnung <strong>de</strong>r tatsächlichen am<br />
Ausspeisepunkt bezogenen Arbeit auf eine reguläre Abrechnungsperio<strong>de</strong> ergibt.<br />
2.2.1.2.2 Berechnung <strong>de</strong>s Grundpreises<br />
Der Grundpreis ergibt sich unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
im Verhältnis zu einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong> (zeitanteilige<br />
Berechnung.<br />
2.2.2 (Jahres-)Arbeitsentgelt<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s (Jahres-)Arbeitsentgeltes bemisst sich entsprechend <strong>de</strong>n Regelungen<br />
in Ziffer 2.1.2.<br />
2.3 Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r Entgelte für Messung (§ 3 Nr. 26 c) EnWG), Messstellenbetrieb (§ 3 Nr.<br />
26 b) EnWG) und Abrechnung am Ausspeisepunkt ist im Preisblatt separat ausgewiesen.<br />
Die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb rechnet <strong>de</strong>r Netzbetreiber nur<br />
ab, soweit er Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist.<br />
Im Falle einer abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> wird das Entgelt für Messung,<br />
Messstellenbetrieb (sofern diese Dienstleistungen nicht von einem Dritten ausgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n) und Abrechnung zeitanteilig berechnet.<br />
Ziffer 6 (zu § 10 Ziffer 1 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages)<br />
1. Abrechnung leistungsgemessener Kun<strong>de</strong>n (RLM-Kun<strong>de</strong>n)<br />
Der Transportkun<strong>de</strong> zahlt monatlich vom Netzbetreiber in Rechnung gestellte vorläufige<br />
Entgelte, die sich nach <strong>de</strong>n gemessenen Werten für die tatsächlich bezogene Arbeit,<br />
die tatsächlich in Anspruch genommene Jahreshöchstleistung sowie nach anteiligen<br />
Beträgen für die Leistungen nach Ziffer 2.3 richten. Wird die bisher vorläufig abgerechnete<br />
Jahreshöchstleistung aus <strong>de</strong>n Vormonaten im Abrechnungsmonat überschritten,<br />
wird die Differenz zwischen <strong>de</strong>r bisher berechneten und neuen Maximalleistung<br />
für die vorangegangenen Monate <strong>de</strong>s aktuellen Abrechnungszeitraums im betreffen<strong>de</strong>n<br />
Abrechnungsmonat nachberechnet.<br />
Die Endabrechnung für einen Ausspeisepunkt erfolgt nach Ablauf <strong>de</strong>r regulären o<strong>de</strong>r<br />
abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong>.<br />
2. Abrechnung nicht-leistungsgemessener Kun<strong>de</strong>n (SLP-Kun<strong>de</strong>n)<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
Der Transportkun<strong>de</strong> zahlt vom Netzbetreiber festzusetzen<strong>de</strong> monatliche Abschläge.<br />
Die Endabrechnung für einen Ausspeisepunkt erfolgt nach Ablauf <strong>de</strong>r regulären o<strong>de</strong>r<br />
abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong>.<br />
3. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Netzentgelte<br />
Än<strong>de</strong>rn sich innerhalb einer regulären o<strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> die<br />
Netzentgelte gem. § 9 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages i.V.m. <strong>de</strong>m Preisblatt, so wer<strong>de</strong>n<br />
das Leistungsentgelt bzw. <strong>de</strong>r Grundpreis und die Entgelte nach Ziffer 2.3 zeitanteilig<br />
nach <strong>de</strong>m alten bzw. neuen Preisblatt berechnet. Bezogen auf das Arbeitsentgelt<br />
ist für die Einordnung in eine Zone/Stufe die in <strong>de</strong>r regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong> am<br />
Ausspeisepunkt tatsächlich bezogene Arbeit maßgeblich. Im Falle einer abweichen<strong>de</strong>n<br />
Abrechnungsperio<strong>de</strong> gelten die Ziffern 2.1.1.2, 2.2.1.2 und 2.3 entsprechend. Die<br />
Aufteilung <strong>de</strong>r am Ausspeisepunkt tatsächlich bezogenen Arbeit erfolgt ohne Zwischenablesung<br />
im Wege <strong>de</strong>r rechnerischen Abgrenzung. Die Abgrenzung erfolgt auf<br />
Basis von Standardlastprofilen.<br />
Die im Wege <strong>de</strong>r Abgrenzung ermittelte Arbeit wird entsprechend <strong>de</strong>r Regelung in Ziffer<br />
5 (zu § 9 Ziffer 10 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages), Ziffer 2.1.2.2 und 2.2.2 verrechnet.<br />
4. Konzessionsabgabe<br />
Der Netzbetreiber stellt <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Netzentgelt für je<strong>de</strong>n Ausspeisepunkt<br />
Konzessionsabgaben in Rechnung. Die Höhe <strong>de</strong>r Konzessionsabgabe richtet<br />
sich nach <strong>de</strong>m jeweils mit <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>r Konzessionsabgabenverordnung<br />
vereinbarten Konzessionsabgabensatz.<br />
Für die Befreiung von <strong>de</strong>r Konzessionsabgabe und entsprechen<strong>de</strong> Rückzahlungen<br />
muss <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Netzbetreiber für <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Ausspeisepunkt einen<br />
schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen, dass <strong>de</strong>r Grenzpreis unterschritten<br />
ist. Der Nachweis muss spätestens bis <strong>zum</strong> Ablauf <strong>de</strong>s sechsten Monates nach Ablauf<br />
<strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres vorliegen, das für die Berechnung <strong>de</strong>s Grenzpreises jeweils maßgeblich<br />
ist. Der Nachweis kann etwa durch ein Wirtschaftsprüfertestat erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Bezieht ein vom<br />
Transportkun<strong>de</strong>n belieferter Kun<strong>de</strong> in einem Kalen<strong>de</strong>rjahr mehr als 5.000.000 kWh, so<br />
erstattet <strong>de</strong>r Netzbetreiber <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n sämtliche für dieses Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />
und die Belieferung dieses Kun<strong>de</strong>n erhobenen Konzessionsabgaben.<br />
5. Umsatzsteuer<br />
Zu sämtlichen genannten Entgelten und Vergütungen tritt die Umsatzsteuer in <strong>de</strong>r<br />
<strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>de</strong>r Lieferung bzw. Leistungserbringung jeweiligen gesetzlich festgelegten<br />
Höhe.<br />
Ziffer 7 (zu § 15 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages)<br />
Die Regelung <strong>de</strong>s § 15 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages gilt für diese ergänzen<strong>de</strong>n Geschäftsbedingungen<br />
entsprechend.<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
<strong>Anlage</strong> 3: Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-<br />
/Min<strong>de</strong>rmengenabrechnung<br />
Der Netzbetreiber verwen<strong>de</strong>t das synthetische Standardlastprofilverfahren.<br />
Der Netzbetreiber verwen<strong>de</strong>t für die Abwicklung <strong>de</strong>s Transportes an Letztverbraucher bis zu<br />
einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstun<strong>de</strong>n/Stun<strong>de</strong> und bis zu<br />
einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstun<strong>de</strong>n vereinfachte Verfahren<br />
(Standardlastprofile).<br />
Für <strong>de</strong>n Heizgas-Letztverbraucher kommen netzbetreiberindividuelle Lastprofile gemäß <strong>Anlage</strong><br />
3.1 zur Anwendung. Für <strong>de</strong>n Kochgas-Letztverbraucher und Gewerbebetriebe kommen<br />
die Standardlastprofile <strong>de</strong>r TU München von 2005 zur Anwendung. Die Lastprofile können<br />
<strong>de</strong>r Veröffentlichung unter www.sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong> entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Maßgeblich für die zur Anwendung <strong>de</strong>s Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose<br />
ist die Wetterstation Lingen <strong>de</strong>s Deutschen Wetterdienstes (Nr. 10305).<br />
Angewen<strong>de</strong>tes Mehr-/Min<strong>de</strong>rmengenverfahren<br />
1. Verfahren: Stichtagsverfahren<br />
Die Ablesung <strong>de</strong>r Messeinrichtung fin<strong>de</strong>t jährlich <strong>zum</strong> Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung<br />
gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach <strong>de</strong>m Stichtag<br />
stattfin<strong>de</strong>n. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattfin<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Stichtag<br />
hochgerechnet. Für die Bestimmung <strong>de</strong>r Mehr-Min<strong>de</strong>rmengen wer<strong>de</strong>n auf die in <strong>de</strong>m<br />
Zeitraum zwischen <strong>de</strong>n Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bilanzkreis/<br />
das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für <strong>de</strong>n analogen Zeitraum gegenübergestellt.<br />
Lieferantenwechsel wer<strong>de</strong>n monatsscharf in <strong>de</strong>r Allokation und tagesscharf in<br />
<strong>de</strong>r Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend wer<strong>de</strong>n Ein- und Auszüge<br />
entsprechend GeLi Gas behan<strong>de</strong>lt.<br />
2. Abrechnungsart: einzelkun<strong>de</strong>nscharf<br />
3. Abrechnungszeitraum: 01.12. – 30.11.<br />
4. Preis: arithmetischer Mittelwert <strong>de</strong>r vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichten<br />
12 monatlichen Mehr-/Min<strong>de</strong>rmengenpreise, veröffentlicht unter www.gaspool.<strong>de</strong><br />
5. Gewichtungsverfahren: keine Mengenaufteilung<br />
6. Zeitpunkt <strong>de</strong>r Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum<br />
7. Erstellung <strong>de</strong>r Mehr-/Min<strong>de</strong>rmengenabrechnung gemeinsam mit <strong>de</strong>r Netznutzungsabrechnung:<br />
nein<br />
8. Übermittlung <strong>de</strong>r Rechnung: in Papierform<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
<strong>Anlage</strong> 3.1 <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas<br />
Datenblatt für das neue Standardlastprofil "HS1" im Haushaltskun<strong>de</strong>nbereich Schüttorf<br />
gültig ab 01.03.2010<br />
I. Ermittlung h-Werte<br />
A<br />
h =<br />
⎛ B ⎞<br />
1+<br />
⎜ ⎟<br />
⎝T<br />
− 40⎠<br />
C '<br />
+ D<br />
⎡⎛<br />
C'<br />
= C * ⎢⎜<br />
⎢⎣<br />
⎝<br />
t inMonaten<br />
( F − E) *( t − 6,5)<br />
Haushaltsprofil "HS1"<br />
2<br />
⎞ ⎤<br />
⎟<br />
2<br />
5,5<br />
+ E⎥<br />
⎠ ⎥⎦<br />
z.<br />
B.<br />
Januar=<br />
1<br />
A<br />
B<br />
C<br />
D<br />
E<br />
F<br />
t Monat<br />
1 Januar<br />
2 Februar<br />
3 März<br />
4 April<br />
5 Mai<br />
6 Juni<br />
7 Juli<br />
8 August<br />
9 September<br />
10 Oktober<br />
11 November<br />
12 Dezember<br />
3,0622717<br />
-43,0385243<br />
3,6835766<br />
0,0516530<br />
1,4094459<br />
0,7313909<br />
C' = C * (((F-E) * (t - 6,5) 2 / 5,5 2 ) + E)<br />
C'<br />
2,694134268<br />
3,519809503<br />
4,180349691<br />
4,675754832<br />
5,006024926<br />
5,171159973<br />
5,171159973<br />
5,006024926<br />
4,675754832<br />
4,180349691<br />
3,519809503<br />
2,694134268<br />
II.<br />
Ermittlung Prognosetemperatur<br />
1. geom. Reihe<br />
Temp<br />
T d = Temperatur am Betrachtungstag<br />
T d-1 = Temperatur am Vortag<br />
T d-2 = Temperatur am Vor-Vortag<br />
T d-3 = Temperatur am Vor-Vor-Vortag<br />
T d-4 = Temperatur am Vor-Vor-Vor-Vortag<br />
2. Wetterstation<br />
0,6<br />
⋅Td<br />
+ 0,1 ⋅Td<br />
−1<br />
+ 0,1 ⋅Td<br />
−2<br />
+ 0,1 ⋅Td<br />
−3<br />
+ 0,1 ⋅Td<br />
4<br />
0,6 + 0,1 + 0,1 + 0,1 + 0,1<br />
−<br />
geom.<br />
=<br />
Lingen (Stations-ID: 10305)<br />
Prognosedienstleister: Meteomedia
Stadtwerke Schüttorf GmbH Stand: 01.01.2012<br />
Entgelte für die Nutzung <strong>de</strong>r Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten<br />
Netzentgelte Gas für Kun<strong>de</strong>n mit Leistungsmessung<br />
Zonenpreismo<strong>de</strong>ll<br />
Sockelbetrag<br />
durch Sockelbetrag<br />
abgegoltene Arbeit<br />
Zonenpreis<br />
von [kWh] bis [kWh] in € [in kWh] Ct pro kWh<br />
1 Zone 1 1 1.500.000 - - 0,2189<br />
2 Zone 2 1.500.001 2.000.000 3.283,50 1.500.000 0,2045<br />
3 Zone 3 2.000.001 3.000.000 4.306,00 2.000.000 0,1962<br />
4 Zone 4 3.000.001 5.000.000 6.268,00 3.000.000 0,1832<br />
5 Zone 5 5.000.001 7.000.000 9.932,00 5.000.000 0,1703<br />
6 Zone 6 7.000.001 9.000.000 13.338,00 7.000.000 0,1608<br />
7 Zone 7 9.000.001 13.000.000 16.554,00 9.000.000 0,1506<br />
8 Zone 8 13.000.001 18.000.000 22.578,00 13.000.000 0,1402<br />
9 Zone 9 18.000.001 27.000.000 29.588,00 18.000.000 0,1307<br />
10 Zone 10 27.000.001 40.000.000 41.351,00 27.000.000 0,1226<br />
11 Zone 11 40.000.001 60.000.000 57.289,00 40.000.000 0,1167<br />
12 Zone 12 60.000.001 100.000.000 80.629,00 60.000.000 0,1123<br />
13 Zone 13 100.000.001 180.000.000 125.549,00 100.000.000 0,1092<br />
14 Zone 14 180.000.001 400.000.000 212.909,00 180.000.000 0,1074<br />
15 Zone 15 400.000.001 1.000.000.000 449.189,00 400.000.000 0,1066<br />
durch Sockelbetrag<br />
Lastgangkun<strong>de</strong>n<br />
abgegoltene<br />
Leistung<br />
Sockelbetrag Leistung Zonenpreis<br />
von [kW] bis [kW] in € [in kW] Euro pro kW<br />
1 Zone 1 1 789 - - 8,29<br />
2 Zone 2 790 1.000 6.540,81 789 7,77<br />
3 Zone 3 1.001 2.000 8.180,28 1.000 7,27<br />
4 Zone 4 2.001 3.000 15.450,28 2.000 6,64<br />
5 Zone 5 3.001 4.000 22.090,28 3.000 6,18<br />
6 Zone 6 4.001 5.000 28.270,28 4.000 5,83<br />
7 Zone 7 5.001 6.000 34.100,28 5.000 5,56<br />
8 Zone 8 6.001 7.000 39.660,28 6.000 5,35<br />
9 Zone 9 7.001 8.000 45.010,28 7.000 5,18<br />
10 Zone 10 8.001 9.000 50.190,28 8.000 5,05<br />
11 Zone 11 9.001 10.000 55.240,28 9.000 4,94<br />
12 Zone 12 10.001 11.000 60.180,28 10.000 4,84<br />
13 Zone 13 11.001 12.000 65.020,28 11.000 4,76<br />
14 Zone 14 12.001 13.000 69.780,28 12.000 4,70<br />
15 Zone 15 13.001 14.000 74.480,28 13.000 4,64<br />
Netzentgelte Gas für Kun<strong>de</strong>n ohne Leistungsmessung<br />
Jahresarbeit<br />
Grundpreis Grundpreis Arbeitspreis<br />
Kun<strong>de</strong>ngruppe von [kWh] bis [kWh] ( € / a ) ( € / Monat ) ( ct / kWh)<br />
Grundpreis 1<br />
1 3.250 6,00 0,50 1,017<br />
Grundpreis 2<br />
3.251 13.000 12,24 1,02 0,825<br />
Grundpreis 3 und Kommunaler Verbrauch<br />
13.001 100.000 24,00 2,00 0,735<br />
SLP und Eigenverbauch<br />
100.001 1.500.000 36,36 3,03 0,723<br />
Entgelte für Messung & Messstellenbetrieb mit und ohne Leistungsmessung<br />
Zählergruppen<br />
Lastgangkun<strong>de</strong>n<br />
Messentgelt<br />
für<br />
jährliche<br />
Messung<br />
Messentgelt<br />
für<br />
halbjährliche<br />
Messung<br />
Arbeit<br />
Messentgelt<br />
für<br />
vierteljährliche<br />
Messung<br />
Messentgelt<br />
für<br />
monatliche<br />
Messung<br />
Messstellenbetrieb<br />
in €/a<br />
G 2,5 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 14,86 €/a<br />
G 4 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 14,86 €/a<br />
G 6 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 14,86 €/a<br />
G 10 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 33,82 €/a<br />
G 16 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 33,82 €/a<br />
G 25 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 33,82 €/a<br />
G 40 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 189,25 €/a<br />
G 65 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 112,37 €/a<br />
G 100 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 189,25 €/a<br />
G 160 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />
G 250 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />
G 400 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />
G 650 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />
G 1000 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />
G 1600 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />
G 2500 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />
G 4000 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />
G 6500 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />
Mengenumwerter<br />
672,89 €/a<br />
Fernauslesung<br />
187,21 €/a<br />
Smart-Meter<br />
Preise befin<strong>de</strong>n sich in Kalkulation<br />
Abrechnungsentgelte für Kun<strong>de</strong>n mit und ohne Leistungsmessung<br />
SLP- Zählpunkte (für 1 Kontakt pro Jahr)<br />
SLP- Zählpunkte (für 2 Kontakte pro Jahr)<br />
SLP- Zählpunkte (für 4 Kontakte pro Jahr)<br />
SLP- Zählpunkte (für 12 Kontakte pro Jahr)<br />
RLM-Zählpunkte (für 1 Kontakt pro Jahr)<br />
RLM-Zählpunkte (für 2 Kontakte pro Jahr)<br />
RLM-Zählpunkte (für 4 Kontakte pro Jahr)<br />
RLM-Zählpunkte (für 12 Kontakte pro Jahr)<br />
12,00 €/a<br />
24,00 €/a<br />
48,00 €/a<br />
144,00 €/a<br />
151,80 €/a<br />
151,80 €/a<br />
151,80 €/a<br />
151,80 €/a<br />
Bei <strong>de</strong>n angegebenen Preisen han<strong>de</strong>lt es sich um Nettopreise, ohne Umsatzsteuer (MWSt.), ohne Konzessionsabgabe 1<br />
1)
<strong>Anlage</strong> 5<br />
§ 18 NDAV<br />
§ 18 Haftung bei Störungen <strong>de</strong>r Anschlussnutzung<br />
(1) Soweit <strong>de</strong>r Netzbetreiber für Schä<strong>de</strong>n, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung o<strong>de</strong>r<br />
durch Unregelmäßigkeiten in <strong>de</strong>r Anschlussnutzung erlei<strong>de</strong>t, aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis<br />
o<strong>de</strong>r unerlaubter Handlung haftet und dabei Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Unternehmens<br />
o<strong>de</strong>r eines Erfüllungs- o<strong>de</strong>r Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, wird<br />
1. hinsichtlich eines Vermögensscha<strong>de</strong>ns wi<strong>de</strong>rleglich vermutet, dass Vorsatz o<strong>de</strong>r<br />
grobe Fahrlässigkeit vorliegt,<br />
2. hinsichtlich <strong>de</strong>r Beschädigung einer Sache wi<strong>de</strong>rleglich vermutet, dass Vorsatz<br />
o<strong>de</strong>r Fahrlässigkeit vorliegt.<br />
Bei Vermögensschä<strong>de</strong>n nach Satz 1 Nr. 1 ist die Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen.<br />
(2) Bei we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschä<strong>de</strong>n ist die Haftung <strong>de</strong>s<br />
Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die<br />
Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschä<strong>de</strong>n ist je Scha<strong>de</strong>nsereignis insgesamt<br />
begrenzt auf<br />
1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;<br />
2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das eigene Netz angeschlossenen<br />
Anschlussnutzern;<br />
3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das eigene Netz angeschlossenen<br />
Anschlussnutzern;<br />
4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen<br />
Anschlussnutzern;<br />
5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das eigene Netz angeschlossene<br />
Anschlussnutzern.<br />
In diese Höchstgrenzen wer<strong>de</strong>n auch Schä<strong>de</strong>n von Anschlussnutzern in Mittel- und Hochdruck<br />
einbezogen, wenn die Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz 1 begrenzt<br />
ist.<br />
(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschlussnutzern anzuwen<strong>de</strong>n, die<br />
diese gegen einen dritten Netzbetreiber im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Nr. 27 <strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes<br />
aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung dritter Netzbetreiber im Sinne<br />
<strong>de</strong>s § 3 Nr. 27 <strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes ist je Scha<strong>de</strong>nsereignis insgesamt begrenzt<br />
auf das Dreifache <strong>de</strong>s Höchstbetrages, für <strong>de</strong>n sie nach Absatz 2 Satz 2 eigenen Anschlussnutzern<br />
gegenüber haften. Hat <strong>de</strong>r dritte Netzbetreiber im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Nr. 27 <strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes<br />
keine eigenen an das Netz angeschlossenen Anschlussnutzer im Sinne<br />
dieser Verordnung, so ist die Haftung insgesamt auf 200 Millionen Euro begrenzt. In <strong>de</strong>n<br />
Höchstbetrag nach <strong>de</strong>n Sätzen 2 und 3 können auch Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche von nicht<br />
unter diese Verordnung fallen<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n einbezogen wer<strong>de</strong>n, die diese gegen das dritte<br />
Unternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen, wenn <strong>de</strong>ren Ansprüche im Einzelfall<br />
entsprechend Absatz 2 Satz 1 begrenzt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen<br />
Anschlussnutzern auf Verlangen über die mit <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsverursachung durch einen dritten<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
Netzbetreiber im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Nr. 27 <strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />
Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind o<strong>de</strong>r von ihm in <strong>zum</strong>utbarer<br />
Weise aufgeklärt wer<strong>de</strong>n können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nsersatzes<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
(4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschä<strong>de</strong>n ist die Haftung <strong>de</strong>s Netzbetreibers,<br />
an <strong>de</strong>ssen Netz <strong>de</strong>r Anschlussnutzer angeschlossen ist, o<strong>de</strong>r eines dritten Netzbetreibers,<br />
gegen <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, gegenüber seinen Anschlussnutzern<br />
auf jeweils 5.000 Euro sowie je Scha<strong>de</strong>nsereignis insgesamt auf 20 vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r in<br />
Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 genannten Höchstbeträge begrenzt. Absatz 2<br />
Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, 4 und 5 gelten entsprechend.<br />
(5) Übersteigt die Summe <strong>de</strong>r Einzelschä<strong>de</strong>n die jeweilige Höchstgrenze, so wird <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />
in <strong>de</strong>m Verhältnis gekürzt, in <strong>de</strong>m die Summe aller Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche zur<br />
Höchstgrenze steht. Sind nach Absatz 2 Satz 3 o<strong>de</strong>r nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch in<br />
Verbindung mit Absatz 4, Schä<strong>de</strong>n von nicht unter diese Verordnung fallen<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n in die<br />
Höchstgrenze einbezogen wor<strong>de</strong>n, so sind sie auch bei <strong>de</strong>r Kürzung nach Satz 1 entsprechend<br />
einzubeziehen. Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Scha<strong>de</strong>nsersatzquote nicht<br />
höher sein als die Quote <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s dritten Netzbetreibers.<br />
(6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schä<strong>de</strong>n unter 30 Euro, die we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />
verursacht wor<strong>de</strong>n sind.<br />
(7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n unverzüglich <strong>de</strong>m Netzbetreiber o<strong>de</strong>r,<br />
wenn dieses feststeht, <strong>de</strong>m ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen.<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
<strong>Anlage</strong> 6: Begriffsbestimmungen<br />
1. Anschlussnutzer<br />
nach § 1 Abs. 3 NDAV, gilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz.<br />
2. Ausspeisenetzbetreiber<br />
Netzbetreiber, mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> nach § 3 Abs. 1 Satz 1 GasNZV einen Ausspeisevertrag,<br />
auch in Form eines Lieferantenrahmenvertrages, abschließt.<br />
3. Ausspeisepunkt<br />
Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an <strong>de</strong>m Gas durch einen Transportkun<strong>de</strong>n<br />
aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern o<strong>de</strong>r <strong>zum</strong><br />
Zwecke <strong>de</strong>r Einspeicherung entnommen wer<strong>de</strong>n kann bzw. an Marktgebietsgrenzen<br />
o<strong>de</strong>r Grenzübergängen übertragen wer<strong>de</strong>n kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz<br />
auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß<br />
§ 11 Abs. 2 GasNZV.<br />
4. Bilanzierungsbrennwert<br />
Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes<br />
je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt <strong>de</strong>r monatlichen Überprüfung. Das Brennwertgebiet<br />
ist ein Netzgebiet, in <strong>de</strong>m ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewen<strong>de</strong>t<br />
wird.<br />
5. Bilanzkreisnummer<br />
Ein<strong>de</strong>utige Nummer, die von <strong>de</strong>m Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen<br />
für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifizierung<br />
<strong>de</strong>r Nominierungen o<strong>de</strong>r Renominierungen von Gasmengen dient.<br />
6. Gaswirtschaftsjahr<br />
Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalen<strong>de</strong>rjahres bis <strong>zum</strong><br />
1. Oktober, 06:00 Uhr, <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres.<br />
7. GeLi-Gas<br />
Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur<br />
(Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 o<strong>de</strong>r einer diese Festlegung ersetzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
ergänzen<strong>de</strong> Festlegung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur.<br />
8. Monat M<br />
Monat M ist <strong>de</strong>r Liefermonat.<br />
9. Sub-Bilanzkonto<br />
Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung<br />
von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkun<strong>de</strong>n und/o<strong>de</strong>r die übersichtliche<br />
Darstellung von Teilmengen ermöglicht.<br />
10. Werktage<br />
Abweichend von <strong>de</strong>r Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgen<strong>de</strong>n unter Werktagen<br />
für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag o<strong>de</strong>r<br />
gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bun<strong>de</strong>sland ein Tag als Feiertag ausgewiesen<br />
wird, gilt dieser Tag bun<strong>de</strong>sweit als Feiertag. Der 24. Dezember und <strong>de</strong>r 31. Dezember<br />
eines je<strong>de</strong>n Jahres gelten als Feiertage.<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
<strong>Anlage</strong> 7: Ergänzungsvereinbarung <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas<br />
Umsetzung <strong>de</strong>r Ziffer 3 <strong>de</strong>r Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate<br />
beim Wechsel <strong>de</strong>s Lieferanten bei <strong>de</strong>r Belieferung mit Gas vom 20.08.2007, BK7-<br />
06-067 (GeLi-Beschluss)<br />
Präambel<br />
Die Bun<strong>de</strong>snetzagentur (nachfolgend BNetzA genannt) hat mit <strong>de</strong>r Festlegung einheitlicher<br />
Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel <strong>de</strong>s Lieferanten bei <strong>de</strong>r Belieferung mit<br />
Gas vom 20.08.2007, BK7-06-067 (nachfolgend „GeLi“) verbindliche Vorgaben für alle Netzbetreiber<br />
geschaffen. Nach diesen Festlegungen sind von Netzbetreibern und <strong>de</strong>ren Marktpartnern<br />
einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate entsprechend Ziffer 1 <strong>de</strong>r Festlegungen<br />
anzuwen<strong>de</strong>n. Eine Ausnahme hiervon sieht Ziffer 3 <strong>de</strong>s GeLi-Beschlusses vor. Zur<br />
Verwendung eines an<strong>de</strong>ren Datenformats o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Nachrichtentypen sowie zur Anpassung<br />
einzelner Prozessschritte können freiwillige bilaterale Vereinbarungen getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Netzbetreiber nimmt diese Möglichkeit in Anspruch und bietet seinen Marktpartnern an,<br />
ebenso wie gegenüber <strong>de</strong>m eigenen, verbun<strong>de</strong>nen Vertrieb die nachfolgend aufgeführten Abweichungen<br />
anzuwen<strong>de</strong>n. Der Netzbetreiber hat die Inanspruchnahme von Tenor 3 <strong>de</strong>s Ge-<br />
Li-Beschlusses gegenüber <strong>de</strong>r BNetzA angezeigt und die nachfolgen<strong>de</strong> Mustervereinbarung<br />
<strong>de</strong>r BNetzA zur Kenntnisnahme übersandt.<br />
§ 1 Systembeschreibung<br />
Der für die von <strong>de</strong>r GeLi vorgeschriebenen Geschäftsprozesse anfallen<strong>de</strong> Datenaustausch<br />
wird vom Netzbetreiber über das IT-System Schleupen.CS abgewickelt. Für <strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />
und <strong>de</strong>n verbun<strong>de</strong>nen Energievertrieb besteht ein gemeinsamer Datenbestand, d. h.<br />
es besteht eine so genannte „1-Mandanten-Lösung“.<br />
Um Benachteiligungen von externen Transportkun<strong>de</strong>n (nachfolgend Drittlieferanten genannt)<br />
zu vermei<strong>de</strong>n, hat <strong>de</strong>r Netzbetreiber organisatorische Än<strong>de</strong>rungen vorgenommen, um die<br />
Vorgaben <strong>de</strong>r informatorischen Entflechtung nach § 6a EnWG einzuhalten und eine Diskriminierung<br />
von Drittlieferanten auszuschließen. Darüber hinaus bietet <strong>de</strong>r Netzbetreiber<br />
externen Lieferanten nachfolgend dieselben Leistungen an, die er seinem eigenen Vertrieb<br />
einräumt, um eine Diskriminierung zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
§ 2 Angebot nach Tenor 3 GeLi-Gas<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
(1) Der Netzbetreiber bietet <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> alternative Abwicklung an,<br />
die <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> durch Ausfüllen <strong>de</strong>r unter § 4 aufgeführten Annahmeerklärung<br />
annehmen kann. Macht <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r alternativen Abwicklung keinen<br />
Gebrauch, erfolgt die Abwicklung <strong>de</strong>r Geschäftsprozesse ausschließlich nach Maßgabe<br />
<strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur GeLi Gas.<br />
(2) Zählerstandübermittlung und Datenformate<br />
Der Netzbetreiber bietet <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n an, anstelle <strong>de</strong>r gem. GeLi vorgegebenen<br />
Datenformate die Zählerstän<strong>de</strong>/Zählwerte für seine Kun<strong>de</strong>n bzw. Än<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r Stammdaten seiner Kun<strong>de</strong>n per Email im Excel-Format in <strong>de</strong>n nach<br />
GeLi gelten<strong>de</strong>n Fristen zu übermitteln. Zählerstän<strong>de</strong> von RLM-Kun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n ebenfalls<br />
per Email als Excel-Datei zur Verfügung gestellt.<br />
(3) Netznutzungsabrechnung und Zahlungsavise<br />
Der Netzbetreiber übersen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n auf Wunsch die Netznutzungsabrechnung<br />
in Papierform und akzeptiert als Bestätigungsmeldung eine Bestätigung<br />
per Email anstelle von INVOIC- bzw. REMADV-Meldungen.<br />
§ 3 In-Kraft-Treten und Kündigungsfrist<br />
(1) Die Vereinbarung tritt mit Eingang <strong>de</strong>r unterzeichneten Vereinbarung beim Netzbetreiber<br />
in Kraft und läuft maximal bis zur Einführung <strong>de</strong>s 2- o<strong>de</strong>r 3-Mandanten-Mo<strong>de</strong>lls<br />
beim Netzbetreiber. Die Datenformate gelten <strong>zum</strong> nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens<br />
<strong>zum</strong> 01. <strong>de</strong>s übernächsten Kalen<strong>de</strong>rmonats nach <strong>de</strong>m In-Kraft-Treten <strong>de</strong>r Vereinbarung.<br />
Der Netzbetreiber teilt <strong>de</strong>m Lieferanten einen früheren Termin unverzüglich<br />
mit.<br />
(2) Die Vereinbarung kann von bei<strong>de</strong>n Parteien je<strong>de</strong>rzeit mit einer Frist von einem Monat<br />
<strong>zum</strong> En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 4 Annahmeerklärung<br />
(1) Zählerstandsübermittlung und Stammdatenän<strong>de</strong>rung<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas
* Wir wünschen zusätzlich zur Übersendung <strong>de</strong>r EDIFACT-Meldung die zeitgleiche<br />
Übersendung <strong>de</strong>r Zählerstän<strong>de</strong>/Zählwerte und Stammdatenän<strong>de</strong>rungen<br />
per Email im Excel-Format. Zählerstän<strong>de</strong> von RLM-Kun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n ebenfalls<br />
per Email als Excel-Datei zur Verfügung gestellt.<br />
Der Netzbetreiber übersen<strong>de</strong>t die Daten an die Emailadresse:<br />
________________________________________________________**.<br />
(2) Netzentgeltabrechnung<br />
* Wir wünschen anstelle <strong>de</strong>r elektronischen Übersendung <strong>de</strong>r Netzentgeltabrechnung<br />
im Format INVOIC entsprechend <strong>de</strong>r aktuellen Festlegungen <strong>de</strong>r<br />
BNetzA eine Netzentgeltabrechnung in Papierform.<br />
Wir wer<strong>de</strong>n zukünftig die Zahlungsavise für die Netznutzungsabrechnung per<br />
Email übersen<strong>de</strong>n und somit auf die elektronische Meldung entsprechend <strong>de</strong>m<br />
Format REMADV verzichten.<br />
* Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen.<br />
** Vom Lieferanten zwingend vor Rücksendung <strong>de</strong>r unterzeichneten Vereinbarung auszufüllen.<br />
Schüttorf,<br />
__________________________<br />
Ort, Datum<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
Unterschrift Drittlieferant<br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas