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Anlage 1: Technische Einzelheiten zum ... - Sw-schuettorf.de

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<strong>Anlage</strong> 1: <strong>Technische</strong> <strong>Einzelheiten</strong> <strong>zum</strong> Datenaustausch sowie Ansprechpartner<br />

und Erreichbarkeit<br />

§ 1 Kommunikationsparameter Netzbetreiber<br />

Die für die betreffen<strong>de</strong>n Geschäftsprozesse nach § 1 Ziffer 4 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages<br />

relevanten Daten sind ausschließlich über die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse<br />

sowie <strong>de</strong>n angegebenen Fristen an <strong>de</strong>n Netzbetreiber zu übermitteln:<br />

netznutzung-gas-stw-<strong>schuettorf</strong>@edi.rku-it.<strong>de</strong><br />

Bitte geben Sie das Format orthografisch i<strong>de</strong>ntisch in <strong>de</strong>r Betreffzeile <strong>de</strong>r E-Mail als I<strong>de</strong>ntifikation<br />

<strong>de</strong>s Mailinhalts beim Versand an. Beispiel: Für MSCONS-Formate ist im Betreff <strong>de</strong>r E-<br />

Mail <strong>de</strong>r Begriff “MSCONS“ anzugeben. Etwaige zusätzliche Textmeldungen in entsprechen<strong>de</strong>n<br />

E-Mails fin<strong>de</strong>n aufgrund <strong>de</strong>r automatisierten Bearbeitung keine Berücksichtigung. Für<br />

individuelle Anfragen gelten die in dieser <strong>Anlage</strong> kommunizierten E-Mail-Adressen.<br />

§ 2 Kommunikationsparameter Transportkun<strong>de</strong><br />

Der Transportkun<strong>de</strong> teilt <strong>de</strong>m Netzbetreiber seine Kommunikationsparameter gemäß dieser<br />

<strong>Anlage</strong> bzw. mit einem geson<strong>de</strong>rten Kommunikationsdatenblatt mit. Dazu gehören insbeson<strong>de</strong>re<br />

die E-Mail-Adresse(n), an die <strong>de</strong>r Netzbetreiber die für die betreffen<strong>de</strong>n Geschäftsprozesse<br />

relevanten Daten sen<strong>de</strong>n soll sowie die Angabe <strong>de</strong>r Bilanzkreisnummer(n) bzw. Sub-<br />

Bilanzkontonummer(n), die Bankverbindung und Ansprechpartner für Lieferantenrahmenverträge,<br />

Energiedatenmanagement, Netzabrechnung und Datenaustauschformaten.<br />

§ 3 Angaben und Ansprechpartner Netzbetreiber<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

Quendorfer Straße 23<br />

48465 Schüttorf<br />

DVGW/ILN–Co<strong>de</strong>nummer: 9870011500005 (Marktfunktion Verteilernetzbetreiber)<br />

Lieferantenrahmenverträge<br />

Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />

Kai Brinkmann 0 59 23/8 03-5 11 netznutzung-gas@sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong><br />

Matthias Gawlitza 0 59 23/8 03-5 12 netznutzung-gas@sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong><br />

Telefax 0 59 23/8 03-3 40<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


Energiedatenmanagement (Zählerstän<strong>de</strong>, Lastgänge, Befundprüfungen)<br />

Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />

|En|Da|Net GmbH 0 36 1/5 64-2 21 1 sw.<strong>schuettorf</strong>@edi-gas.<strong>de</strong><br />

Michaela Schanze<br />

Telefax 0 36 1/5 64-2 20 2<br />

Netzabrechnung<br />

Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />

Jörg Lampen 0 59 23/8 03-3 41 lampen@sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong><br />

Stephan Back 0 59 23/8 03-3 43 back@sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong><br />

Telefax 0 59 23/8 03-3 40<br />

Klärfälle/Fragen <strong>zum</strong> Lieferantenwechsel<br />

Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />

Kai Brinkmann 0 59 23/8 03-5 11 netznutzung-gas@sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong><br />

Telefax 0 59 23/8 03-3 40<br />

Ansprechpartner für MSCONS, UTILMD, REQDOC, INVOIC, REMADV, CONTRL und<br />

APERAK sowie für die Zertifikate für <strong>de</strong>n verschlüsselten Datenaustausch<br />

Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />

Kai Brinkmann 0 59 23/8 03-5 11 netznutzung-gas@sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong><br />

Telefax 0 59 23/8 03-3 40<br />

Alle Ansprechpartner sind innerhalb <strong>de</strong>r üblichen Bürozeiten erreichbar.<br />

§ 4 Angaben und Ansprechpartner Transportkun<strong>de</strong>n<br />

Name / Firma:________________________________________________________<br />

Straße (Anschrift):_______________________________________________________<br />

PLZ Ort (Anschrift):______________________________________________________<br />

DVGW/ILN–Co<strong>de</strong>nummer: _______________________<br />

Bilanzkreisverantwortliche(r): ______________________________________________<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


Bilanzkreisnummer(n) bzw.<br />

Sub-Bilanzkontonummer(n): ______________________________________________<br />

Bankverbindung <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n:<br />

BLZ:____________<br />

Kontonr.:____________<br />

Lieferantenrahmenverträge<br />

Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />

Telefax<br />

Energiedatenmanagement<br />

Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />

Telefax<br />

Netzabrechnung<br />

Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />

Telefax<br />

Ansprechpartner für das Nachrichtenformat MSCONS, UTILMD, INVOIC, REMADV,<br />

CONTRL und APERAK sowie für die Zertifikate für <strong>de</strong>n verschlüsselten Datenaustausch<br />

Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse<br />

Telefax<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


<strong>Anlage</strong> 2: Ergänzen<strong>de</strong> Geschäftsbedingungen <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag<br />

Bei <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Regelungen han<strong>de</strong>lt es sich um ergänzen<strong>de</strong> Geschäftsbedingungen<br />

<strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag i.S.d. § 2 Ziffer 3 <strong>de</strong>r "Kooperationsvereinbarung zwischen<br />

<strong>de</strong>n Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" (Stand: 30. Juni 2011,<br />

nachfolgend KoV IV). Durch sie wer<strong>de</strong>n einzelne Regelungen <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrags<br />

konkretisiert bzw. ergänzt. Die ergänzen<strong>de</strong>n Geschäftsbedingungen gelten für alle mit <strong>de</strong>m<br />

Netzbetreiber abgeschlossenen Lieferantenrahmenverträge zur Belieferung von Letztverbrauchern,<br />

die unmittelbar an das örtliche Verteilnetz <strong>de</strong>s Netzbetreibers angeschlossen<br />

sind.<br />

Ziffer 1 (Allgemeines)<br />

Es wird klargestellt, dass die Regelungen <strong>de</strong>r KoV IV und die Vorgaben <strong>de</strong>r in § 3 Ziffer 1<br />

KoV IV genannten Leitfä<strong>de</strong>n auch im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Transportkun<strong>de</strong><br />

zur Anwendung kommen, soweit dies für einen wirksamen Zugang <strong>zum</strong> Verteilnetz <strong>de</strong>s Netzbetreibers<br />

und für die Durchführung dieses Lieferantenrahmenvertrages erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Ziffer 2 (zu § 4 Ziffer 3 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages)<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r Erfor<strong>de</strong>rlichkeit einer technischen Ausspeisemeldung<br />

ist <strong>de</strong>r Netzbetreiber berechtigt, vom Transportkun<strong>de</strong>n die Herausgabe von Informationen<br />

bezüglich <strong>de</strong>s Abnahmeverhaltens <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Letztverbrauchers zu verlangen.<br />

Ziffer 3 (zu § 7 Ziffer 1 lit. b) bb) <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages)<br />

"Höhere Gewalt" im Sinne dieser Vorschrift ist ein von außen kommen<strong>de</strong>s, nicht voraussehbares<br />

und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwarten<strong>de</strong>r Sorgfalt und technisch<br />

und wirtschaftlich <strong>zum</strong>utbarer Mittel nicht abwendbares o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig abwendbares<br />

Ereignis. Hierzu zählen insbeson<strong>de</strong>re Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall,<br />

Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung<br />

rechtmäßig ist, o<strong>de</strong>r gesetzliche Bestimmung o<strong>de</strong>r Maßnahmen <strong>de</strong>r Regierung o<strong>de</strong>r von<br />

Gerichten o<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit).<br />

Der betroffene Vertragspartner hat <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen<br />

und über die Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren.<br />

Er wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln<br />

dafür zu sorgen, dass er seine Pflichten schnellstmöglich wie<strong>de</strong>r erfüllen kann.<br />

Ziffer 4 (zu § 7 Ziffer 1 lit. c) aa) <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages)<br />

Im Zusammenhang mit einer Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung (Sperrung) nach § 7 Ziffer<br />

1 lit. c) aa) <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages vereinbaren die Vertragsparteien Folgen<strong>de</strong>s:<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung eines Anschlussnutzers<br />

– ggf. nur bezogen auf einzelne Entnahmestellen – auf Verlangen <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n<br />

vor. Voraussetzung für eine Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung durch<br />

<strong>de</strong>n Netzbetreiber ist, dass diese Rechtsfolge zwischen <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n und<br />

<strong>de</strong>m Anschlussnutzer vertraglich vereinbart ist, <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> die Voraussetzung<br />

<strong>de</strong>r Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung gegenüber <strong>de</strong>m Netzbetreiber glaubhaft<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 294 ZPO versichert hat und <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />

von sämtlichen Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigten<br />

Unterbrechung ergeben können. Der Transportkun<strong>de</strong> hat auch glaubhaft zu<br />

versichern, dass <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n keine Einwendungen o<strong>de</strong>r Einre<strong>de</strong>n zustehen, welche<br />

die Voraussetzungen <strong>de</strong>r Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung entfallen lassen. Die<br />

Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung darf nicht unverhältnismäßig sein.<br />

2. Der Netzbetreiber wird im Namen <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>r<br />

Unterbrechung drei Werktage im Voraus ankündigen.<br />

3. Der die Unterbrechung verlangen<strong>de</strong> Transportkun<strong>de</strong> hat sämtliche mit <strong>de</strong>r Unterbrechung<br />

und <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>raufnahme <strong>de</strong>r Anschlussnutzung in Verbindung stehen<strong>de</strong>n Kosten<br />

gemäß <strong>de</strong>m <strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>de</strong>r Unterbrechung/Wie<strong>de</strong>rherstellung aktuellen Preisblatt<br />

<strong>de</strong>s Netzbetreibers zu tragen.<br />

4. Die Unterbrechung wird beim Netzbetreiber seitens <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n beantragt.<br />

Der Netzbetreiber prüft nicht, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung <strong>de</strong>r Netznutzung<br />

tatsächlich vorliegen. Er prüft lediglich, ob die Unterbrechungsvoraussetzungen<br />

hinreichend glaubhaft versichert wur<strong>de</strong>n. Hierfür sind vom Transportkun<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re<br />

folgen<strong>de</strong> Angaben zu übermitteln:<br />

• Name <strong>de</strong>s Anschlussnutzers, Adresse <strong>de</strong>r zu sperren<strong>de</strong>n Entnahmestelle und Zählpunktbezeichnung<br />

sowie Zählernummer;<br />

• Grund <strong>de</strong>r Beauftragung zur Unterbrechnung:<br />

− bei Zahlungsrückstän<strong>de</strong>n: Dauer <strong>de</strong>r Nichtzahlung, offener Rechnungsbetrag<br />

und Angaben zu erfolgten Mahnungen und/o<strong>de</strong>r Unterbrechnungsandrohungen;<br />

− bei sonstigen Vertragspflichtverletzungen: Art, Dauer und Schwere <strong>de</strong>r Vertragspflichtverletzung<br />

5. Der Netzbetreiber informiert <strong>de</strong>n Transportkun<strong>de</strong>n unverzüglich in Textform über das<br />

beabsichtigte Datum und die ungefähre Uhrzeit <strong>de</strong>r Unterbrechung. Fällt <strong>de</strong>r Grund für<br />

die Unterbrechung vor <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Unterbrechung weg, hat <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>n Auftrag zur Unterbrechnung unverzüglich in Textform beim Netzbetreiber zu<br />

stornieren. Bei einem Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>s Auftrags zur Unterbrechnung vor Rückmeldung<br />

<strong>de</strong>s vom Netzbetreiber festgelegten Termins zur Unterbrechung fällt kein Entgelt für<br />

die Unterbrechnung an. Bei später eingehen<strong>de</strong>n Stornierungen übernimmt <strong>de</strong>r Trans-<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


portkun<strong>de</strong> die Kosten für die Unterbrechung gemäß gültigem und im Internet veröffentlichten<br />

Preisblatt.<br />

6. Auf Wunsch <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n wird <strong>de</strong>r Netzbetreiber die Unterbrechung in Anwesenheit<br />

eines Beauftragten <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n vornehmen, um eine gütliche Einigung<br />

zwischen <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m Anschlussnutzer zu ermöglichen.<br />

7. Ist zur Durchführung <strong>de</strong>r Unterbrechung eine Handlung an <strong>de</strong>r beim Anschlussnutzer<br />

installierten Messeinrichtung notwendig und wird <strong>de</strong>r Messstellenbetrieb von einem<br />

dritten Messstellenbetreiber durchgeführt, wird <strong>de</strong>r Netzbetreiber von diesem dritten<br />

Messstellenbetreiber gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r Messzugangsverordnung (MessZV)<br />

(in ihrer jeweils gültigen Fassung) und <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s zwischen <strong>de</strong>m Netzbetreiber<br />

und <strong>de</strong>m dritten Messtellenbetreiber bestehen<strong>de</strong>n Messstellenrahmenvertrags<br />

die Vornahme <strong>de</strong>r notwendigen Handlung verlangen.<br />

8. Eine vom dritten Messstellenbetreiber o<strong>de</strong>r seinen Beauftragten verursachte Verhin<strong>de</strong>rung<br />

o<strong>de</strong>r Verzögerung <strong>de</strong>s vom Transportkun<strong>de</strong>n gewünschten Unterbrechungstermins<br />

hat <strong>de</strong>r Netzbetreiber nicht zu vertreten.<br />

9. Ist eine Unterbrechung aus rechtlichen o<strong>de</strong>r tatsächlichen Grün<strong>de</strong>n nicht möglich, wird<br />

<strong>de</strong>r Netzbetreiber <strong>de</strong>n Transportkun<strong>de</strong>n hierüber unverzüglich in Textform informieren<br />

und mit ihm eventuell weitere Schritte abstimmen. Die Kosten für eine berechtigterweise<br />

nicht durchgeführte Unterbrechung trägt <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong>.<br />

10. Über das Ergebnis <strong>de</strong>s Termins zur Unterbrechnung informiert <strong>de</strong>r Netzbetreiber <strong>de</strong>n<br />

Transportkun<strong>de</strong>n unverzüglich in Textform.<br />

11. Ist <strong>de</strong>r Netzbetreiber z.B. aufgrund einer gerichtlichen Verfügung zu einer Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

<strong>de</strong>r Anschlussnutzung (Entsperrung) verpflichtet, so ist er auch ohne Rücksprache<br />

mit <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n hierzu berechtigt. Die Kosten <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

gemäß <strong>de</strong>m <strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung aktuellen Preisblatt trägt <strong>de</strong>r<br />

Transportkun<strong>de</strong>.<br />

12. Der Netzbetreiber hebt die Unterbrechung <strong>de</strong>r Anschlussnutzung nach schriftlicher<br />

Mitteilung <strong>de</strong>s Transportkun<strong>de</strong>n mit allen Angaben, die <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>de</strong>r Entnahmestelle<br />

dienen (Name <strong>de</strong>s Anschlussnutzers, Adresse <strong>de</strong>r betroffenen Entnahmestelle,<br />

Zählernummer, Zählpunkt), im Regelfall spätestens 2 Werktage nach Eingang<br />

<strong>de</strong>r Mitteilung auf.<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


Ziffer 5 (zu § 9 Ziffer 10 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages)<br />

Es gelten die unter www.sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong> veröffentlichten Entgelt- und Zahlungsbedingungen<br />

<strong>de</strong>s Netzbetreibers in ihrer jeweils gültigen Fassung. Derzeit enthalten die Entgelt- und Zahlungsbedingungen<br />

folgen<strong>de</strong> Regelungen:<br />

1. Allgemeines<br />

Der Transportkun<strong>de</strong> zahlt für die Nutzung <strong>de</strong>s örtlichen Verteilnetzes <strong>de</strong>s Netzbetreibers<br />

zur Ausspeisung von Gas die Entgelte, wie sie sich aus <strong>de</strong>m Lieferantenrahmenvertrag<br />

bzw. <strong>de</strong>m jeweiligen unter www.sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong> veröffentlichten Preisblatt<br />

<strong>de</strong>s Netzbetreibers ergeben. Für die Abrechnung dieser Entgelte kommen ergänzend<br />

<strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag die nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen zur Anwendung.<br />

Abrechnungsperio<strong>de</strong> ist für leistungsgemessene Entnahmestellen das Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />

und für nicht leistungsgemessene Entnahmestellen <strong>de</strong>r Zeitraum vom 01. Dezember<br />

bis 30. November (nachfolgend: reguläre Abrechnungsperio<strong>de</strong>).<br />

Beginnt bzw. en<strong>de</strong>t das betreffen<strong>de</strong> Lieferverhältnis zwischen <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>ssen Kun<strong>de</strong>n (nachfolgend: Lieferverhältnis) nicht mit <strong>de</strong>m Beginn bzw. En<strong>de</strong><br />

einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong>, so gilt <strong>de</strong>r Beginn bzw. das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Lieferverhältnisses<br />

auch als Beginn bzw. En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> (nachfolgend:<br />

abweichen<strong>de</strong> Abrechnungsperio<strong>de</strong>). Eine abweichen<strong>de</strong> Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

kann einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong> voran gehen o<strong>de</strong>r ihr folgen. Eine abweichen<strong>de</strong><br />

Abrechnungsperio<strong>de</strong> kann einer weiteren abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

voran gehen o<strong>de</strong>r die einzige Abrechnungsperio<strong>de</strong> sein.<br />

2. Netzentgelte<br />

2.1 Leistungsgemessene Kun<strong>de</strong>n (RLM-Kun<strong>de</strong>n)<br />

Das Netzentgelt für die Belieferung leistungsgemessener Kun<strong>de</strong>n setzt sich zusammen<br />

aus einem (Jahres-)Leistungsentgelt, einem (Jahres-)Arbeitsentgelt sowie <strong>de</strong>n<br />

Entgelten nach Ziffer 2.3.<br />

2.1.1 (Jahres-)Leistungsentgelt<br />

Die Höhe <strong>de</strong>s (Jahres-)Leistungsentgeltes bemisst sich nach <strong>de</strong>r am Ausspeisepunkt<br />

tatsächlich in Anspruch genommenen Jahreshöchstleistung. Entsprechend dieser<br />

Jahreshöchstleistung wird <strong>de</strong>r Ausspeisepunkt in eine Zone/Stufe nach <strong>de</strong>m jeweiligen<br />

Preisblatt eingeordnet.<br />

2.1.1.1 Bestimmung <strong>de</strong>r Jahreshöchstleistung bei regulärer Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

Als Jahreshöchstleistung gilt <strong>de</strong>r höchste Wert <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

aufgetretenen Stun<strong>de</strong>nmengen in kWh/h je Ausspeisepunkt.<br />

2.1.1.2 Bestimmung <strong>de</strong>r Jahreshöchstleistung bei abweichen<strong>de</strong>r Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


2.1.1.2.1 Einordnung in eine Zone/Stufe<br />

Im Falle einer abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> gilt als Jahreshöchstleistung <strong>de</strong>r<br />

höchste Wert <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n zwölf Monaten vor En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

aufgetretenen Stun<strong>de</strong>nmengen in kWh/h je Ausspeisepunkt. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong><br />

Kun<strong>de</strong> noch nicht über <strong>de</strong>n Zeitraum von zwölf Monaten vor En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n<br />

Abrechnungsperio<strong>de</strong> mit Gas beliefert, so gilt als Jahreshöchstleistung <strong>de</strong>r<br />

höchste Wert <strong>de</strong>r im Zeitraum zwischen <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Belieferung <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n mit<br />

Gas und <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> aufgetretenen Stun<strong>de</strong>nmengen<br />

in kWh/h je Ausspeisepunkt.<br />

2.1.1.2.2 Berechnung <strong>de</strong>s (Jahres-)Leistungsentgeltes<br />

Das Leistungsentgelt ergibt sich unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n<br />

Abrechnungsperio<strong>de</strong> im Verhältnis zu einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong> (zeitanteilige<br />

Berechnung).<br />

2.1.2 (Jahres-)Arbeitsentgelt<br />

Die Höhe <strong>de</strong>s (Jahres-)Arbeitsentgeltes bemisst sich nach <strong>de</strong>r tatsächlich am Ausspeisepunkt<br />

bezogenen Arbeit in kWh. Entsprechend dieser Arbeit wird <strong>de</strong>r Ausspeisepunkt<br />

in eine Zone/Stufe nach <strong>de</strong>m jeweiligen Preisblatt eingeordnet. Diese Arbeit<br />

ist für <strong>de</strong>n maßgeblichen Zeitraum zu ermitteln.<br />

2.1.2.1 Bestimmung <strong>de</strong>r bezogenen Arbeit bei regulärer Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

Im Falle einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong> ist die reguläre Abrechnungsperio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

für die Einordnung in eine Zone/Stufe maßgebliche Zeitraum.<br />

2.1.2.2 Bestimmung <strong>de</strong>r bezogenen Arbeit abweichen<strong>de</strong>r Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

2.1.2.2.1 Einordnung in eine Zone/Stufe<br />

Im Falle einer abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> ist die abweichen<strong>de</strong> Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r für die Einordnung in eine Zone/Stufe maßgebliche Zeitraum.<br />

2.1.2.2.2 Berechnung <strong>de</strong>s Arbeitsentgeltes<br />

Das Arbeitsentgelt ergibt sich durch Multiplikation <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

tatsächlich bezogenen Arbeit mit <strong>de</strong>m Arbeitspreis <strong>de</strong>r jeweiligen Zone/Stufe.<br />

2.2 Nicht-leistungsgemessene Kun<strong>de</strong>n (SLP-Kun<strong>de</strong>n)<br />

Das Netzentgelt für die Belieferung nicht-leistungsgemessener Kun<strong>de</strong>n setzt sich zusammen<br />

aus einem monatlichen/jährlichen Grundpreis (nachfolgend: Grundpreis), einem<br />

(Jahres-)Arbeitsentgelt sowie <strong>de</strong>n Entgelten nach Ziffer 2.3.<br />

2.2.1 Grundpreis<br />

Die Höhe <strong>de</strong>s Grundpreises bemisst sich nach <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>s Ausspeisepunktes<br />

in eine Zone/Stufe <strong>de</strong>s Preisblattes. Relevant für die Einordnung ist die tatsächlich am<br />

Ausspeisepunkt in Anspruch genommene Arbeit/Verbrauchsmenge in kWh. Diese Arbeit<br />

ist für <strong>de</strong>n maßgeblichen Zeitraum zu ermitteln.<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


2.2.1.1 Bestimmung <strong>de</strong>s Grundpreises bei regulärer Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

Im Falle einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong> ist die reguläre Abrechnungsperio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

für die Einordnung in eine Zone/Stufe maßgebliche Zeitraum.<br />

2.2.1.2 Bestimmung <strong>de</strong>s Grundpreises bei abweichen<strong>de</strong>r Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

2.2.1.2.1 Einordnung in eine Zone/Stufe<br />

Im Falle einer abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> wird <strong>de</strong>r Ausspeisepunkt in eine<br />

Zone/Stufe eingeordnet, die sich aus <strong>de</strong>r Hochrechnung <strong>de</strong>r tatsächlichen am<br />

Ausspeisepunkt bezogenen Arbeit auf eine reguläre Abrechnungsperio<strong>de</strong> ergibt.<br />

2.2.1.2.2 Berechnung <strong>de</strong>s Grundpreises<br />

Der Grundpreis ergibt sich unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

im Verhältnis zu einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong> (zeitanteilige<br />

Berechnung.<br />

2.2.2 (Jahres-)Arbeitsentgelt<br />

Die Höhe <strong>de</strong>s (Jahres-)Arbeitsentgeltes bemisst sich entsprechend <strong>de</strong>n Regelungen<br />

in Ziffer 2.1.2.<br />

2.3 Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Entgelte für Messung (§ 3 Nr. 26 c) EnWG), Messstellenbetrieb (§ 3 Nr.<br />

26 b) EnWG) und Abrechnung am Ausspeisepunkt ist im Preisblatt separat ausgewiesen.<br />

Die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb rechnet <strong>de</strong>r Netzbetreiber nur<br />

ab, soweit er Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist.<br />

Im Falle einer abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> wird das Entgelt für Messung,<br />

Messstellenbetrieb (sofern diese Dienstleistungen nicht von einem Dritten ausgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n) und Abrechnung zeitanteilig berechnet.<br />

Ziffer 6 (zu § 10 Ziffer 1 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages)<br />

1. Abrechnung leistungsgemessener Kun<strong>de</strong>n (RLM-Kun<strong>de</strong>n)<br />

Der Transportkun<strong>de</strong> zahlt monatlich vom Netzbetreiber in Rechnung gestellte vorläufige<br />

Entgelte, die sich nach <strong>de</strong>n gemessenen Werten für die tatsächlich bezogene Arbeit,<br />

die tatsächlich in Anspruch genommene Jahreshöchstleistung sowie nach anteiligen<br />

Beträgen für die Leistungen nach Ziffer 2.3 richten. Wird die bisher vorläufig abgerechnete<br />

Jahreshöchstleistung aus <strong>de</strong>n Vormonaten im Abrechnungsmonat überschritten,<br />

wird die Differenz zwischen <strong>de</strong>r bisher berechneten und neuen Maximalleistung<br />

für die vorangegangenen Monate <strong>de</strong>s aktuellen Abrechnungszeitraums im betreffen<strong>de</strong>n<br />

Abrechnungsmonat nachberechnet.<br />

Die Endabrechnung für einen Ausspeisepunkt erfolgt nach Ablauf <strong>de</strong>r regulären o<strong>de</strong>r<br />

abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong>.<br />

2. Abrechnung nicht-leistungsgemessener Kun<strong>de</strong>n (SLP-Kun<strong>de</strong>n)<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


Der Transportkun<strong>de</strong> zahlt vom Netzbetreiber festzusetzen<strong>de</strong> monatliche Abschläge.<br />

Die Endabrechnung für einen Ausspeisepunkt erfolgt nach Ablauf <strong>de</strong>r regulären o<strong>de</strong>r<br />

abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong>.<br />

3. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Netzentgelte<br />

Än<strong>de</strong>rn sich innerhalb einer regulären o<strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> die<br />

Netzentgelte gem. § 9 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages i.V.m. <strong>de</strong>m Preisblatt, so wer<strong>de</strong>n<br />

das Leistungsentgelt bzw. <strong>de</strong>r Grundpreis und die Entgelte nach Ziffer 2.3 zeitanteilig<br />

nach <strong>de</strong>m alten bzw. neuen Preisblatt berechnet. Bezogen auf das Arbeitsentgelt<br />

ist für die Einordnung in eine Zone/Stufe die in <strong>de</strong>r regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong> am<br />

Ausspeisepunkt tatsächlich bezogene Arbeit maßgeblich. Im Falle einer abweichen<strong>de</strong>n<br />

Abrechnungsperio<strong>de</strong> gelten die Ziffern 2.1.1.2, 2.2.1.2 und 2.3 entsprechend. Die<br />

Aufteilung <strong>de</strong>r am Ausspeisepunkt tatsächlich bezogenen Arbeit erfolgt ohne Zwischenablesung<br />

im Wege <strong>de</strong>r rechnerischen Abgrenzung. Die Abgrenzung erfolgt auf<br />

Basis von Standardlastprofilen.<br />

Die im Wege <strong>de</strong>r Abgrenzung ermittelte Arbeit wird entsprechend <strong>de</strong>r Regelung in Ziffer<br />

5 (zu § 9 Ziffer 10 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages), Ziffer 2.1.2.2 und 2.2.2 verrechnet.<br />

4. Konzessionsabgabe<br />

Der Netzbetreiber stellt <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Netzentgelt für je<strong>de</strong>n Ausspeisepunkt<br />

Konzessionsabgaben in Rechnung. Die Höhe <strong>de</strong>r Konzessionsabgabe richtet<br />

sich nach <strong>de</strong>m jeweils mit <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>r Konzessionsabgabenverordnung<br />

vereinbarten Konzessionsabgabensatz.<br />

Für die Befreiung von <strong>de</strong>r Konzessionsabgabe und entsprechen<strong>de</strong> Rückzahlungen<br />

muss <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Netzbetreiber für <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Ausspeisepunkt einen<br />

schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen, dass <strong>de</strong>r Grenzpreis unterschritten<br />

ist. Der Nachweis muss spätestens bis <strong>zum</strong> Ablauf <strong>de</strong>s sechsten Monates nach Ablauf<br />

<strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres vorliegen, das für die Berechnung <strong>de</strong>s Grenzpreises jeweils maßgeblich<br />

ist. Der Nachweis kann etwa durch ein Wirtschaftsprüfertestat erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Bezieht ein vom<br />

Transportkun<strong>de</strong>n belieferter Kun<strong>de</strong> in einem Kalen<strong>de</strong>rjahr mehr als 5.000.000 kWh, so<br />

erstattet <strong>de</strong>r Netzbetreiber <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n sämtliche für dieses Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />

und die Belieferung dieses Kun<strong>de</strong>n erhobenen Konzessionsabgaben.<br />

5. Umsatzsteuer<br />

Zu sämtlichen genannten Entgelten und Vergütungen tritt die Umsatzsteuer in <strong>de</strong>r<br />

<strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>de</strong>r Lieferung bzw. Leistungserbringung jeweiligen gesetzlich festgelegten<br />

Höhe.<br />

Ziffer 7 (zu § 15 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages)<br />

Die Regelung <strong>de</strong>s § 15 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages gilt für diese ergänzen<strong>de</strong>n Geschäftsbedingungen<br />

entsprechend.<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


<strong>Anlage</strong> 3: Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-<br />

/Min<strong>de</strong>rmengenabrechnung<br />

Der Netzbetreiber verwen<strong>de</strong>t das synthetische Standardlastprofilverfahren.<br />

Der Netzbetreiber verwen<strong>de</strong>t für die Abwicklung <strong>de</strong>s Transportes an Letztverbraucher bis zu<br />

einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstun<strong>de</strong>n/Stun<strong>de</strong> und bis zu<br />

einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstun<strong>de</strong>n vereinfachte Verfahren<br />

(Standardlastprofile).<br />

Für <strong>de</strong>n Heizgas-Letztverbraucher kommen netzbetreiberindividuelle Lastprofile gemäß <strong>Anlage</strong><br />

3.1 zur Anwendung. Für <strong>de</strong>n Kochgas-Letztverbraucher und Gewerbebetriebe kommen<br />

die Standardlastprofile <strong>de</strong>r TU München von 2005 zur Anwendung. Die Lastprofile können<br />

<strong>de</strong>r Veröffentlichung unter www.sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong> entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Maßgeblich für die zur Anwendung <strong>de</strong>s Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose<br />

ist die Wetterstation Lingen <strong>de</strong>s Deutschen Wetterdienstes (Nr. 10305).<br />

Angewen<strong>de</strong>tes Mehr-/Min<strong>de</strong>rmengenverfahren<br />

1. Verfahren: Stichtagsverfahren<br />

Die Ablesung <strong>de</strong>r Messeinrichtung fin<strong>de</strong>t jährlich <strong>zum</strong> Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung<br />

gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach <strong>de</strong>m Stichtag<br />

stattfin<strong>de</strong>n. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattfin<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Stichtag<br />

hochgerechnet. Für die Bestimmung <strong>de</strong>r Mehr-Min<strong>de</strong>rmengen wer<strong>de</strong>n auf die in <strong>de</strong>m<br />

Zeitraum zwischen <strong>de</strong>n Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bilanzkreis/<br />

das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für <strong>de</strong>n analogen Zeitraum gegenübergestellt.<br />

Lieferantenwechsel wer<strong>de</strong>n monatsscharf in <strong>de</strong>r Allokation und tagesscharf in<br />

<strong>de</strong>r Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend wer<strong>de</strong>n Ein- und Auszüge<br />

entsprechend GeLi Gas behan<strong>de</strong>lt.<br />

2. Abrechnungsart: einzelkun<strong>de</strong>nscharf<br />

3. Abrechnungszeitraum: 01.12. – 30.11.<br />

4. Preis: arithmetischer Mittelwert <strong>de</strong>r vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichten<br />

12 monatlichen Mehr-/Min<strong>de</strong>rmengenpreise, veröffentlicht unter www.gaspool.<strong>de</strong><br />

5. Gewichtungsverfahren: keine Mengenaufteilung<br />

6. Zeitpunkt <strong>de</strong>r Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum<br />

7. Erstellung <strong>de</strong>r Mehr-/Min<strong>de</strong>rmengenabrechnung gemeinsam mit <strong>de</strong>r Netznutzungsabrechnung:<br />

nein<br />

8. Übermittlung <strong>de</strong>r Rechnung: in Papierform<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


<strong>Anlage</strong> 3.1 <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas<br />

Datenblatt für das neue Standardlastprofil "HS1" im Haushaltskun<strong>de</strong>nbereich Schüttorf<br />

gültig ab 01.03.2010<br />

I. Ermittlung h-Werte<br />

A<br />

h =<br />

⎛ B ⎞<br />

1+<br />

⎜ ⎟<br />

⎝T<br />

− 40⎠<br />

C '<br />

+ D<br />

⎡⎛<br />

C'<br />

= C * ⎢⎜<br />

⎢⎣<br />

⎝<br />

t inMonaten<br />

( F − E) *( t − 6,5)<br />

Haushaltsprofil "HS1"<br />

2<br />

⎞ ⎤<br />

⎟<br />

2<br />

5,5<br />

+ E⎥<br />

⎠ ⎥⎦<br />

z.<br />

B.<br />

Januar=<br />

1<br />

A<br />

B<br />

C<br />

D<br />

E<br />

F<br />

t Monat<br />

1 Januar<br />

2 Februar<br />

3 März<br />

4 April<br />

5 Mai<br />

6 Juni<br />

7 Juli<br />

8 August<br />

9 September<br />

10 Oktober<br />

11 November<br />

12 Dezember<br />

3,0622717<br />

-43,0385243<br />

3,6835766<br />

0,0516530<br />

1,4094459<br />

0,7313909<br />

C' = C * (((F-E) * (t - 6,5) 2 / 5,5 2 ) + E)<br />

C'<br />

2,694134268<br />

3,519809503<br />

4,180349691<br />

4,675754832<br />

5,006024926<br />

5,171159973<br />

5,171159973<br />

5,006024926<br />

4,675754832<br />

4,180349691<br />

3,519809503<br />

2,694134268<br />

II.<br />

Ermittlung Prognosetemperatur<br />

1. geom. Reihe<br />

Temp<br />

T d = Temperatur am Betrachtungstag<br />

T d-1 = Temperatur am Vortag<br />

T d-2 = Temperatur am Vor-Vortag<br />

T d-3 = Temperatur am Vor-Vor-Vortag<br />

T d-4 = Temperatur am Vor-Vor-Vor-Vortag<br />

2. Wetterstation<br />

0,6<br />

⋅Td<br />

+ 0,1 ⋅Td<br />

−1<br />

+ 0,1 ⋅Td<br />

−2<br />

+ 0,1 ⋅Td<br />

−3<br />

+ 0,1 ⋅Td<br />

4<br />

0,6 + 0,1 + 0,1 + 0,1 + 0,1<br />

−<br />

geom.<br />

=<br />

Lingen (Stations-ID: 10305)<br />

Prognosedienstleister: Meteomedia


Stadtwerke Schüttorf GmbH Stand: 01.01.2012<br />

Entgelte für die Nutzung <strong>de</strong>r Netzinfrastruktur inkl. vorg. Netzkosten<br />

Netzentgelte Gas für Kun<strong>de</strong>n mit Leistungsmessung<br />

Zonenpreismo<strong>de</strong>ll<br />

Sockelbetrag<br />

durch Sockelbetrag<br />

abgegoltene Arbeit<br />

Zonenpreis<br />

von [kWh] bis [kWh] in € [in kWh] Ct pro kWh<br />

1 Zone 1 1 1.500.000 - - 0,2189<br />

2 Zone 2 1.500.001 2.000.000 3.283,50 1.500.000 0,2045<br />

3 Zone 3 2.000.001 3.000.000 4.306,00 2.000.000 0,1962<br />

4 Zone 4 3.000.001 5.000.000 6.268,00 3.000.000 0,1832<br />

5 Zone 5 5.000.001 7.000.000 9.932,00 5.000.000 0,1703<br />

6 Zone 6 7.000.001 9.000.000 13.338,00 7.000.000 0,1608<br />

7 Zone 7 9.000.001 13.000.000 16.554,00 9.000.000 0,1506<br />

8 Zone 8 13.000.001 18.000.000 22.578,00 13.000.000 0,1402<br />

9 Zone 9 18.000.001 27.000.000 29.588,00 18.000.000 0,1307<br />

10 Zone 10 27.000.001 40.000.000 41.351,00 27.000.000 0,1226<br />

11 Zone 11 40.000.001 60.000.000 57.289,00 40.000.000 0,1167<br />

12 Zone 12 60.000.001 100.000.000 80.629,00 60.000.000 0,1123<br />

13 Zone 13 100.000.001 180.000.000 125.549,00 100.000.000 0,1092<br />

14 Zone 14 180.000.001 400.000.000 212.909,00 180.000.000 0,1074<br />

15 Zone 15 400.000.001 1.000.000.000 449.189,00 400.000.000 0,1066<br />

durch Sockelbetrag<br />

Lastgangkun<strong>de</strong>n<br />

abgegoltene<br />

Leistung<br />

Sockelbetrag Leistung Zonenpreis<br />

von [kW] bis [kW] in € [in kW] Euro pro kW<br />

1 Zone 1 1 789 - - 8,29<br />

2 Zone 2 790 1.000 6.540,81 789 7,77<br />

3 Zone 3 1.001 2.000 8.180,28 1.000 7,27<br />

4 Zone 4 2.001 3.000 15.450,28 2.000 6,64<br />

5 Zone 5 3.001 4.000 22.090,28 3.000 6,18<br />

6 Zone 6 4.001 5.000 28.270,28 4.000 5,83<br />

7 Zone 7 5.001 6.000 34.100,28 5.000 5,56<br />

8 Zone 8 6.001 7.000 39.660,28 6.000 5,35<br />

9 Zone 9 7.001 8.000 45.010,28 7.000 5,18<br />

10 Zone 10 8.001 9.000 50.190,28 8.000 5,05<br />

11 Zone 11 9.001 10.000 55.240,28 9.000 4,94<br />

12 Zone 12 10.001 11.000 60.180,28 10.000 4,84<br />

13 Zone 13 11.001 12.000 65.020,28 11.000 4,76<br />

14 Zone 14 12.001 13.000 69.780,28 12.000 4,70<br />

15 Zone 15 13.001 14.000 74.480,28 13.000 4,64<br />

Netzentgelte Gas für Kun<strong>de</strong>n ohne Leistungsmessung<br />

Jahresarbeit<br />

Grundpreis Grundpreis Arbeitspreis<br />

Kun<strong>de</strong>ngruppe von [kWh] bis [kWh] ( € / a ) ( € / Monat ) ( ct / kWh)<br />

Grundpreis 1<br />

1 3.250 6,00 0,50 1,017<br />

Grundpreis 2<br />

3.251 13.000 12,24 1,02 0,825<br />

Grundpreis 3 und Kommunaler Verbrauch<br />

13.001 100.000 24,00 2,00 0,735<br />

SLP und Eigenverbauch<br />

100.001 1.500.000 36,36 3,03 0,723<br />

Entgelte für Messung & Messstellenbetrieb mit und ohne Leistungsmessung<br />

Zählergruppen<br />

Lastgangkun<strong>de</strong>n<br />

Messentgelt<br />

für<br />

jährliche<br />

Messung<br />

Messentgelt<br />

für<br />

halbjährliche<br />

Messung<br />

Arbeit<br />

Messentgelt<br />

für<br />

vierteljährliche<br />

Messung<br />

Messentgelt<br />

für<br />

monatliche<br />

Messung<br />

Messstellenbetrieb<br />

in €/a<br />

G 2,5 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 14,86 €/a<br />

G 4 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 14,86 €/a<br />

G 6 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 14,86 €/a<br />

G 10 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 33,82 €/a<br />

G 16 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 33,82 €/a<br />

G 25 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 33,82 €/a<br />

G 40 6,99 €/a 13,98 €/a 27,96 €/a 83,88 €/a 189,25 €/a<br />

G 65 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 112,37 €/a<br />

G 100 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 189,25 €/a<br />

G 160 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />

G 250 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />

G 400 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />

G 650 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />

G 1000 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />

G 1600 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />

G 2500 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />

G 4000 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />

G 6500 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 299,55 €/a 240,32 €/a<br />

Mengenumwerter<br />

672,89 €/a<br />

Fernauslesung<br />

187,21 €/a<br />

Smart-Meter<br />

Preise befin<strong>de</strong>n sich in Kalkulation<br />

Abrechnungsentgelte für Kun<strong>de</strong>n mit und ohne Leistungsmessung<br />

SLP- Zählpunkte (für 1 Kontakt pro Jahr)<br />

SLP- Zählpunkte (für 2 Kontakte pro Jahr)<br />

SLP- Zählpunkte (für 4 Kontakte pro Jahr)<br />

SLP- Zählpunkte (für 12 Kontakte pro Jahr)<br />

RLM-Zählpunkte (für 1 Kontakt pro Jahr)<br />

RLM-Zählpunkte (für 2 Kontakte pro Jahr)<br />

RLM-Zählpunkte (für 4 Kontakte pro Jahr)<br />

RLM-Zählpunkte (für 12 Kontakte pro Jahr)<br />

12,00 €/a<br />

24,00 €/a<br />

48,00 €/a<br />

144,00 €/a<br />

151,80 €/a<br />

151,80 €/a<br />

151,80 €/a<br />

151,80 €/a<br />

Bei <strong>de</strong>n angegebenen Preisen han<strong>de</strong>lt es sich um Nettopreise, ohne Umsatzsteuer (MWSt.), ohne Konzessionsabgabe 1<br />

1)


<strong>Anlage</strong> 5<br />

§ 18 NDAV<br />

§ 18 Haftung bei Störungen <strong>de</strong>r Anschlussnutzung<br />

(1) Soweit <strong>de</strong>r Netzbetreiber für Schä<strong>de</strong>n, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung o<strong>de</strong>r<br />

durch Unregelmäßigkeiten in <strong>de</strong>r Anschlussnutzung erlei<strong>de</strong>t, aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis<br />

o<strong>de</strong>r unerlaubter Handlung haftet und dabei Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

o<strong>de</strong>r eines Erfüllungs- o<strong>de</strong>r Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, wird<br />

1. hinsichtlich eines Vermögensscha<strong>de</strong>ns wi<strong>de</strong>rleglich vermutet, dass Vorsatz o<strong>de</strong>r<br />

grobe Fahrlässigkeit vorliegt,<br />

2. hinsichtlich <strong>de</strong>r Beschädigung einer Sache wi<strong>de</strong>rleglich vermutet, dass Vorsatz<br />

o<strong>de</strong>r Fahrlässigkeit vorliegt.<br />

Bei Vermögensschä<strong>de</strong>n nach Satz 1 Nr. 1 ist die Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen.<br />

(2) Bei we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschä<strong>de</strong>n ist die Haftung <strong>de</strong>s<br />

Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die<br />

Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschä<strong>de</strong>n ist je Scha<strong>de</strong>nsereignis insgesamt<br />

begrenzt auf<br />

1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;<br />

2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das eigene Netz angeschlossenen<br />

Anschlussnutzern;<br />

3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das eigene Netz angeschlossenen<br />

Anschlussnutzern;<br />

4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen<br />

Anschlussnutzern;<br />

5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das eigene Netz angeschlossene<br />

Anschlussnutzern.<br />

In diese Höchstgrenzen wer<strong>de</strong>n auch Schä<strong>de</strong>n von Anschlussnutzern in Mittel- und Hochdruck<br />

einbezogen, wenn die Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz 1 begrenzt<br />

ist.<br />

(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschlussnutzern anzuwen<strong>de</strong>n, die<br />

diese gegen einen dritten Netzbetreiber im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Nr. 27 <strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes<br />

aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung dritter Netzbetreiber im Sinne<br />

<strong>de</strong>s § 3 Nr. 27 <strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes ist je Scha<strong>de</strong>nsereignis insgesamt begrenzt<br />

auf das Dreifache <strong>de</strong>s Höchstbetrages, für <strong>de</strong>n sie nach Absatz 2 Satz 2 eigenen Anschlussnutzern<br />

gegenüber haften. Hat <strong>de</strong>r dritte Netzbetreiber im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Nr. 27 <strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes<br />

keine eigenen an das Netz angeschlossenen Anschlussnutzer im Sinne<br />

dieser Verordnung, so ist die Haftung insgesamt auf 200 Millionen Euro begrenzt. In <strong>de</strong>n<br />

Höchstbetrag nach <strong>de</strong>n Sätzen 2 und 3 können auch Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche von nicht<br />

unter diese Verordnung fallen<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n einbezogen wer<strong>de</strong>n, die diese gegen das dritte<br />

Unternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen, wenn <strong>de</strong>ren Ansprüche im Einzelfall<br />

entsprechend Absatz 2 Satz 1 begrenzt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen<br />

Anschlussnutzern auf Verlangen über die mit <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsverursachung durch einen dritten<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


Netzbetreiber im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Nr. 27 <strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />

Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind o<strong>de</strong>r von ihm in <strong>zum</strong>utbarer<br />

Weise aufgeklärt wer<strong>de</strong>n können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nsersatzes<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

(4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschä<strong>de</strong>n ist die Haftung <strong>de</strong>s Netzbetreibers,<br />

an <strong>de</strong>ssen Netz <strong>de</strong>r Anschlussnutzer angeschlossen ist, o<strong>de</strong>r eines dritten Netzbetreibers,<br />

gegen <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, gegenüber seinen Anschlussnutzern<br />

auf jeweils 5.000 Euro sowie je Scha<strong>de</strong>nsereignis insgesamt auf 20 vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r in<br />

Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 genannten Höchstbeträge begrenzt. Absatz 2<br />

Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, 4 und 5 gelten entsprechend.<br />

(5) Übersteigt die Summe <strong>de</strong>r Einzelschä<strong>de</strong>n die jeweilige Höchstgrenze, so wird <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

in <strong>de</strong>m Verhältnis gekürzt, in <strong>de</strong>m die Summe aller Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche zur<br />

Höchstgrenze steht. Sind nach Absatz 2 Satz 3 o<strong>de</strong>r nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch in<br />

Verbindung mit Absatz 4, Schä<strong>de</strong>n von nicht unter diese Verordnung fallen<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n in die<br />

Höchstgrenze einbezogen wor<strong>de</strong>n, so sind sie auch bei <strong>de</strong>r Kürzung nach Satz 1 entsprechend<br />

einzubeziehen. Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Scha<strong>de</strong>nsersatzquote nicht<br />

höher sein als die Quote <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s dritten Netzbetreibers.<br />

(6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schä<strong>de</strong>n unter 30 Euro, die we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

verursacht wor<strong>de</strong>n sind.<br />

(7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n unverzüglich <strong>de</strong>m Netzbetreiber o<strong>de</strong>r,<br />

wenn dieses feststeht, <strong>de</strong>m ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen.<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


<strong>Anlage</strong> 6: Begriffsbestimmungen<br />

1. Anschlussnutzer<br />

nach § 1 Abs. 3 NDAV, gilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz.<br />

2. Ausspeisenetzbetreiber<br />

Netzbetreiber, mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> nach § 3 Abs. 1 Satz 1 GasNZV einen Ausspeisevertrag,<br />

auch in Form eines Lieferantenrahmenvertrages, abschließt.<br />

3. Ausspeisepunkt<br />

Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an <strong>de</strong>m Gas durch einen Transportkun<strong>de</strong>n<br />

aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern o<strong>de</strong>r <strong>zum</strong><br />

Zwecke <strong>de</strong>r Einspeicherung entnommen wer<strong>de</strong>n kann bzw. an Marktgebietsgrenzen<br />

o<strong>de</strong>r Grenzübergängen übertragen wer<strong>de</strong>n kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz<br />

auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß<br />

§ 11 Abs. 2 GasNZV.<br />

4. Bilanzierungsbrennwert<br />

Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes<br />

je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt <strong>de</strong>r monatlichen Überprüfung. Das Brennwertgebiet<br />

ist ein Netzgebiet, in <strong>de</strong>m ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewen<strong>de</strong>t<br />

wird.<br />

5. Bilanzkreisnummer<br />

Ein<strong>de</strong>utige Nummer, die von <strong>de</strong>m Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen<br />

für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifizierung<br />

<strong>de</strong>r Nominierungen o<strong>de</strong>r Renominierungen von Gasmengen dient.<br />

6. Gaswirtschaftsjahr<br />

Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalen<strong>de</strong>rjahres bis <strong>zum</strong><br />

1. Oktober, 06:00 Uhr, <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres.<br />

7. GeLi-Gas<br />

Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur<br />

(Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 o<strong>de</strong>r einer diese Festlegung ersetzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

ergänzen<strong>de</strong> Festlegung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur.<br />

8. Monat M<br />

Monat M ist <strong>de</strong>r Liefermonat.<br />

9. Sub-Bilanzkonto<br />

Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung<br />

von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkun<strong>de</strong>n und/o<strong>de</strong>r die übersichtliche<br />

Darstellung von Teilmengen ermöglicht.<br />

10. Werktage<br />

Abweichend von <strong>de</strong>r Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgen<strong>de</strong>n unter Werktagen<br />

für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag o<strong>de</strong>r<br />

gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bun<strong>de</strong>sland ein Tag als Feiertag ausgewiesen<br />

wird, gilt dieser Tag bun<strong>de</strong>sweit als Feiertag. Der 24. Dezember und <strong>de</strong>r 31. Dezember<br />

eines je<strong>de</strong>n Jahres gelten als Feiertage.<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


<strong>Anlage</strong> 7: Ergänzungsvereinbarung <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas<br />

Umsetzung <strong>de</strong>r Ziffer 3 <strong>de</strong>r Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate<br />

beim Wechsel <strong>de</strong>s Lieferanten bei <strong>de</strong>r Belieferung mit Gas vom 20.08.2007, BK7-<br />

06-067 (GeLi-Beschluss)<br />

Präambel<br />

Die Bun<strong>de</strong>snetzagentur (nachfolgend BNetzA genannt) hat mit <strong>de</strong>r Festlegung einheitlicher<br />

Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel <strong>de</strong>s Lieferanten bei <strong>de</strong>r Belieferung mit<br />

Gas vom 20.08.2007, BK7-06-067 (nachfolgend „GeLi“) verbindliche Vorgaben für alle Netzbetreiber<br />

geschaffen. Nach diesen Festlegungen sind von Netzbetreibern und <strong>de</strong>ren Marktpartnern<br />

einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate entsprechend Ziffer 1 <strong>de</strong>r Festlegungen<br />

anzuwen<strong>de</strong>n. Eine Ausnahme hiervon sieht Ziffer 3 <strong>de</strong>s GeLi-Beschlusses vor. Zur<br />

Verwendung eines an<strong>de</strong>ren Datenformats o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Nachrichtentypen sowie zur Anpassung<br />

einzelner Prozessschritte können freiwillige bilaterale Vereinbarungen getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Netzbetreiber nimmt diese Möglichkeit in Anspruch und bietet seinen Marktpartnern an,<br />

ebenso wie gegenüber <strong>de</strong>m eigenen, verbun<strong>de</strong>nen Vertrieb die nachfolgend aufgeführten Abweichungen<br />

anzuwen<strong>de</strong>n. Der Netzbetreiber hat die Inanspruchnahme von Tenor 3 <strong>de</strong>s Ge-<br />

Li-Beschlusses gegenüber <strong>de</strong>r BNetzA angezeigt und die nachfolgen<strong>de</strong> Mustervereinbarung<br />

<strong>de</strong>r BNetzA zur Kenntnisnahme übersandt.<br />

§ 1 Systembeschreibung<br />

Der für die von <strong>de</strong>r GeLi vorgeschriebenen Geschäftsprozesse anfallen<strong>de</strong> Datenaustausch<br />

wird vom Netzbetreiber über das IT-System Schleupen.CS abgewickelt. Für <strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />

und <strong>de</strong>n verbun<strong>de</strong>nen Energievertrieb besteht ein gemeinsamer Datenbestand, d. h.<br />

es besteht eine so genannte „1-Mandanten-Lösung“.<br />

Um Benachteiligungen von externen Transportkun<strong>de</strong>n (nachfolgend Drittlieferanten genannt)<br />

zu vermei<strong>de</strong>n, hat <strong>de</strong>r Netzbetreiber organisatorische Än<strong>de</strong>rungen vorgenommen, um die<br />

Vorgaben <strong>de</strong>r informatorischen Entflechtung nach § 6a EnWG einzuhalten und eine Diskriminierung<br />

von Drittlieferanten auszuschließen. Darüber hinaus bietet <strong>de</strong>r Netzbetreiber<br />

externen Lieferanten nachfolgend dieselben Leistungen an, die er seinem eigenen Vertrieb<br />

einräumt, um eine Diskriminierung zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

§ 2 Angebot nach Tenor 3 GeLi-Gas<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


(1) Der Netzbetreiber bietet <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> alternative Abwicklung an,<br />

die <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> durch Ausfüllen <strong>de</strong>r unter § 4 aufgeführten Annahmeerklärung<br />

annehmen kann. Macht <strong>de</strong>r Transportkun<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r alternativen Abwicklung keinen<br />

Gebrauch, erfolgt die Abwicklung <strong>de</strong>r Geschäftsprozesse ausschließlich nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur GeLi Gas.<br />

(2) Zählerstandübermittlung und Datenformate<br />

Der Netzbetreiber bietet <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n an, anstelle <strong>de</strong>r gem. GeLi vorgegebenen<br />

Datenformate die Zählerstän<strong>de</strong>/Zählwerte für seine Kun<strong>de</strong>n bzw. Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Stammdaten seiner Kun<strong>de</strong>n per Email im Excel-Format in <strong>de</strong>n nach<br />

GeLi gelten<strong>de</strong>n Fristen zu übermitteln. Zählerstän<strong>de</strong> von RLM-Kun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n ebenfalls<br />

per Email als Excel-Datei zur Verfügung gestellt.<br />

(3) Netznutzungsabrechnung und Zahlungsavise<br />

Der Netzbetreiber übersen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n auf Wunsch die Netznutzungsabrechnung<br />

in Papierform und akzeptiert als Bestätigungsmeldung eine Bestätigung<br />

per Email anstelle von INVOIC- bzw. REMADV-Meldungen.<br />

§ 3 In-Kraft-Treten und Kündigungsfrist<br />

(1) Die Vereinbarung tritt mit Eingang <strong>de</strong>r unterzeichneten Vereinbarung beim Netzbetreiber<br />

in Kraft und läuft maximal bis zur Einführung <strong>de</strong>s 2- o<strong>de</strong>r 3-Mandanten-Mo<strong>de</strong>lls<br />

beim Netzbetreiber. Die Datenformate gelten <strong>zum</strong> nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens<br />

<strong>zum</strong> 01. <strong>de</strong>s übernächsten Kalen<strong>de</strong>rmonats nach <strong>de</strong>m In-Kraft-Treten <strong>de</strong>r Vereinbarung.<br />

Der Netzbetreiber teilt <strong>de</strong>m Lieferanten einen früheren Termin unverzüglich<br />

mit.<br />

(2) Die Vereinbarung kann von bei<strong>de</strong>n Parteien je<strong>de</strong>rzeit mit einer Frist von einem Monat<br />

<strong>zum</strong> En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 4 Annahmeerklärung<br />

(1) Zählerstandsübermittlung und Stammdatenän<strong>de</strong>rung<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas


* Wir wünschen zusätzlich zur Übersendung <strong>de</strong>r EDIFACT-Meldung die zeitgleiche<br />

Übersendung <strong>de</strong>r Zählerstän<strong>de</strong>/Zählwerte und Stammdatenän<strong>de</strong>rungen<br />

per Email im Excel-Format. Zählerstän<strong>de</strong> von RLM-Kun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n ebenfalls<br />

per Email als Excel-Datei zur Verfügung gestellt.<br />

Der Netzbetreiber übersen<strong>de</strong>t die Daten an die Emailadresse:<br />

________________________________________________________**.<br />

(2) Netzentgeltabrechnung<br />

* Wir wünschen anstelle <strong>de</strong>r elektronischen Übersendung <strong>de</strong>r Netzentgeltabrechnung<br />

im Format INVOIC entsprechend <strong>de</strong>r aktuellen Festlegungen <strong>de</strong>r<br />

BNetzA eine Netzentgeltabrechnung in Papierform.<br />

Wir wer<strong>de</strong>n zukünftig die Zahlungsavise für die Netznutzungsabrechnung per<br />

Email übersen<strong>de</strong>n und somit auf die elektronische Meldung entsprechend <strong>de</strong>m<br />

Format REMADV verzichten.<br />

* Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen.<br />

** Vom Lieferanten zwingend vor Rücksendung <strong>de</strong>r unterzeichneten Vereinbarung auszufüllen.<br />

Schüttorf,<br />

__________________________<br />

Ort, Datum<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

Unterschrift Drittlieferant<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas

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