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TL 5180-0164 - Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung

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Seite 4 <strong>TL</strong> <strong>5180</strong>-<strong>0164</strong><br />

2 TECHNISCHE FORDERUNGEN<br />

2.1 Lieferumfang<br />

Ausführung <strong>und</strong> Leistungsdaten sind im Anhang A festgelegt.<br />

Die im „Anhang A“ in Abschnitt „Ausführung“ angeführten Firmen sind als Lieferanten<br />

<strong>und</strong> Hersteller nicht verbindlich, d. h., dass auch in Qualität <strong>und</strong> Ausführung<br />

gleichwertige Artikel anderer Hersteller angeboten bzw. geliefert werden<br />

können. Bei Angebotsabgabe ist in jedem Fall der Hersteller <strong>und</strong> das Teilekennzeichen<br />

anzugeben.<br />

Die im „Anhang A“ in Abschnitt „Hersteller“ angeführten Firmen sind hinsichtlich<br />

Hersteller <strong>und</strong> Teilekennzeichen verbindlich.<br />

2.2 Kennzeichnung<br />

Die Werkzeugausstattung <strong>und</strong> die Verpackung sind gemäß <strong>TL</strong> A-0032 Teil 1 <strong>und</strong><br />

Teil 2 zu kennzeichnen.<br />

2.3 Oberflächenbehandlung<br />

Die zu lackierenden Satzteile sind nach <strong>TL</strong> A-0033 zu behandeln.<br />

3 QUALITÄTSSICHERUNG<br />

3.1 Qualitätsprüfung<br />

Keine besonderen Forderungen.<br />

Es wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer die Einhaltung der technischen<br />

Forderungen durch produktspezifische Ablieferungsprüfungen sicherstellt <strong>und</strong> die<br />

Ergebnisse dokumentiert (siehe auch 3.2).<br />

3.2 Gütesicherung<br />

Der Auftragnehmer hat auf Gr<strong>und</strong>lage der Qualitätsforderungen Maßnahmen entsprechend<br />

den Bestimmungen der AQAP-131, NATO-Qualitätssicherungsforderung für Endprüfung<br />

durchzuführen. Diese Gütesicherungsmaßnahmen sind darzulegen.<br />

3.3 Güteprüfung<br />

4 VERPACKUNG<br />

Entfällt, wenn im Vertrag nichts anderes angegeben ist.<br />

Die Verpackung ist bei geforderter<br />

- VerpSt S, A, B (NATO - 1, 2, 3 ) nach der zum VersArt gehörenden Leistungsbeschreibung<br />

(Konservierung <strong>und</strong> Verpackung) unter Beachtung der<br />

<strong>TL</strong> 8100-0100 Teil 1<br />

- VerpSt C (NATO - 4) nach <strong>TL</strong> 8100-0101<br />

- VerpSt H <strong>und</strong> T nach <strong>TL</strong> 8100-0102<br />

auszuführen. Die geforderte VerpSt ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.

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