TL 8430-0056 - Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
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<strong>TL</strong> <strong>8430</strong>-<strong>0056</strong> Seite 19<br />
Anhang E<br />
III.<br />
Laufsohlen gleichwertiger Art müssen folgende Kriterien erfüllen:<br />
a) Die Forderungen der o.g. <strong>TL</strong> Anhang A zur Laufsohle sind einzuhalten. Abweichungen<br />
sind nicht zulässig (außer Profil- <strong>und</strong> Sohlenrandgestaltung gem. Anhang E I.).<br />
b) Die Forderungen der o.g. <strong>TL</strong> Anhang A zum PUR-Sohlenkeil sind einzuhalten. Abweichungen<br />
sind nicht zulässig.<br />
c) Die Forderungen der o.g. <strong>TL</strong> Anhang E in Bezug auf die Kennwerte sind einzuhalten. Abweichungen<br />
sind nicht zulässig.<br />
d) Die Forderung der o.g. <strong>TL</strong> Anhang E zur Profilhöhe <strong>und</strong> Materialstärke sind einzuhalten.<br />
Abweichungen sind nicht zulässig.<br />
e) In Bezug auf die Sohlen- <strong>und</strong> Profilgestaltung ist Folgendes zu beachten:<br />
Spitzenbereich:<br />
- kein Überstand der Laufsohle im Spitzenbereich - Laufsohle darf nicht über den<br />
Schaft hinausstehen<br />
Absatzbereich:<br />
- Absatzfront muss V-förmig nach innen verlaufen (gemäß Anhang E I.)<br />
- mittlerer Profilstollen im Absatzbereich muss V-förmig nach innen verlaufen <strong>und</strong><br />
innerhalb von 18 bis 20 mm gegen Null auslaufen (gemäß Anhang E I.)<br />
- Einhaltung der geforderten Maße bezüglich der Absatzlänge<br />
- eine Absatzschräge ist erforderlich (gemäß Anhang E I.)<br />
Stegbereich:<br />
- schräge Profilgestaltung der Leiterstege gemäß Anhang E I.<br />
PUR-Sohlenkeil:<br />
- Rolle muss gleichlaufend von vorn nach hinten gestaltet sein<br />
- Steigeisenbefestigung erforderlich (gemäß Anhang E II.)<br />
Laufsohle:<br />
- saubere Verbindung der Einzelkomponenten – Gummi-Laufsohle, PUR-Keil <strong>und</strong> Steigeisenbefestigung<br />
– es dürfen keine Überstände an der Spitze <strong>und</strong> seitlich vorhanden<br />
sein