TL 5110-0026 - Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
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<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong><br />
für <strong>Wehrtechnik</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Beschaffung</strong><br />
Technische Lieferbedingungen<br />
Matrosenmesser mit Scheide, Marine<br />
Ausgabemonat: 14. Oktober 2003<br />
<strong>TL</strong> <strong>5110</strong>-<strong>0026</strong><br />
Ausgabe 1<br />
Seite 1 von 6 Seiten<br />
Ersatz für TK <strong>5110</strong>-008<br />
Versorgungsnummer:<br />
Versorgungsartikelname:<br />
<strong>5110</strong>-12-126-2475 MESSER, HANDWERKER<br />
<strong>Beschaffung</strong>shinweise<br />
(X)<br />
Kode<br />
( ) an keinen Hersteller geb<strong>und</strong>en C<br />
( ) an einen Herstellerkreis geb<strong>und</strong>en durch Benutzungsrechtsvereinbarung E<br />
(X) an zugelassene Hersteller geb<strong>und</strong>en F<br />
( ) an einen Hersteller geb<strong>und</strong>en H<br />
Aktualitätsprüfung der <strong>TL</strong> ist erforderlich<br />
X ja nein<br />
Änderung<br />
gegenüber der<br />
letzten Ausgabe<br />
Frühere Ausgabe<br />
Frühere Ausgabemonate<br />
Zu beziehen beim BWB, Koblenz; www.bwb.org (Auftraggeber Bw)
Seite 2 <strong>TL</strong> <strong>5110</strong>-<strong>0026</strong><br />
NORMATIVE VERWEISUNGEN<br />
Diese <strong>TL</strong> enthalten durch datierte <strong>und</strong> <strong>und</strong>atierte Verweisungen Festlegungen aus anderen<br />
Dokumenten (Normen, <strong>TL</strong> usw.). Diese Dokumente sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert<br />
(Normative Verweisung). Alle in diesen <strong>TL</strong> zitierten Dokumente sind nachstehend aufgeführt.<br />
Bei datierten Verweisungen haben spätere Änderungen oder Überarbeitungen der<br />
zitierten Dokumente für die vorliegende <strong>TL</strong> erst dann Gültigkeit, wenn sie in die vorliegenden<br />
<strong>TL</strong> eingearbeitet sind. Bei <strong>und</strong>atierten Verweisungen gilt jeweils die zum Zeitpunkt<br />
des Vertragsabschlusses gültige Ausgabe der zitierten Dokumente.<br />
1) AQAP-131 NATO-Qualitätssicherungsforderungen für Endprüfung<br />
1) DIN EN 10204 Metallische Erzeugnisse; Arten von Prüfbescheinigungen (enthält<br />
Änderung A1:1995);<br />
Identisch mit EN 10204:1991+ A1:1995<br />
1) DIN ISO 2768-1 Allgemeintoleranzen Toleranzen für Längen- <strong>und</strong> Winkelmaße<br />
ohne einzelne Toleranzeintragung;<br />
Identisch mit ISO 2768-1; 1989<br />
2) <strong>TL</strong> A - 0032 Teil 1 Kennzeichnung, Kennzeichnen der Versorgungsartikel<br />
2) <strong>TL</strong> 8100-0100 Teil 1 Verpackung Materialschutz durch K/V<br />
- Verpackungsstufen (VerpSt) S, A, B - (NATO-1,-2,-3)<br />
2) <strong>TL</strong> 8100-0101 Verpackung Materialschutz durch K/V<br />
- Verpackungsstufen (VerpSt) C - (NATO-4)<br />
2) <strong>TL</strong> 8100-0102 Verpackung Materialschutz durch K/V<br />
- Verpackungsstufen (VerpSt) H <strong>und</strong> T<br />
Bezugsquellen:<br />
1) Beuth Verlag GmbH, 10 772 Berlin<br />
2) BWB, Postfach 300165, 56057 Koblenz; www.bwb.org (Auftraggeber Bw)<br />
1 ALLGEMEINES<br />
1.1 Anwendungsbereich<br />
Das Messer wird vorwiegend bei Takler- <strong>und</strong> Segelmacherarbeiten benutzt.<br />
Es wird in einer Lederscheide mit Trageschlaufe am Gürtel getragen.<br />
1.2 Allgemeine technisch-organisatorische Forderungen<br />
1.2.1 Bestimmungen<br />
Gefordert wird die Beachtung des TechArbmG, der Unfallverhütungsvorschriften<br />
(UVV), der Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Einhaltung der einschlägigen<br />
DIN-Normen.
<strong>TL</strong> <strong>5110</strong>-<strong>0026</strong> Seite 3<br />
1.2.2 Maßnahmen, Forderungen<br />
Das Taklermesser muss durch das Projekt Instandsetzungssysteme, Werkstattausstattungen<br />
(BWB-U46) zur Lieferung an die B<strong>und</strong>eswehr zugelassen sein.<br />
Jeder Hersteller hat die Möglichkeit seine Produkte nach den Festlegungen dieser<br />
<strong>TL</strong> zuzulassen.<br />
Dazu muss BWB-U46 ein Muster vorgestellt werden.<br />
Weiterhin muss die Verwendung des geforderten Werkstoffes durch eine Werksbescheinigung<br />
nach DIN EN 10204 nachgewiesen werden.<br />
Außerdem kann das Fachreferat im Rahmen der Zulassung für einzelne<br />
Festlegungen dieser <strong>TL</strong> (z.B. Härte) Nachweise in Form von Prüfbescheinigungen<br />
verlangen, die von der Versuchs- <strong>und</strong> Prüfanstalt für Werkzeuge in Remscheid<br />
ausgestellt sein müssen.<br />
Lieferungen, die nicht mit dem vorgestellten Muster <strong>und</strong> den erforderlichen Zertifikaten<br />
übereinstimmen, werden ohne Ausnahme zurückgewiesen.<br />
Prüfbescheinigungen müssen auf den Hersteller ausgestellt sein.<br />
Als Hersteller gilt derjenige, der mit dauerhafter <strong>und</strong> vorgeschriebener Kennzeichnung<br />
(<strong>TL</strong>, DIN, VDE usw.) den Gegenstand in den Verkehr bringt.<br />
2 TECHNISCHE FORDERUNGEN<br />
2.1 Leistungsbeschreibung<br />
2.1.1 Allgemeines<br />
2.1.2 Klinge<br />
2.1.3 Griff<br />
Die Form, sowie die wichtigsten Maße sind im Bild 1 dargestellt.<br />
Das Messer ist mit durchgehender Klinge auszuführen.<br />
Die beiden Griffschalen sind durch mindestens drei Messingniete mit der Klinge<br />
zu verbinden, wobei der letzte Niet am Griffende als Rohrniet ausgeführt sein<br />
muss.<br />
Dabei ist zu beachten, dass das Messer im Bereich des Griffes keinerlei scharfe<br />
Kanten oder Ecken aufweisen darf.<br />
Die Klingen müssen aus dem Werkstoff mit der Werkstoffnummer:<br />
1.4110 hergestellt sein. (Werksbescheinigung ist vorzulegen)<br />
Die Klinge muss nach vorne einseitig halbr<strong>und</strong>spitz ausgearbeitet sein.<br />
Sie verjüngt sich zur Spitze <strong>und</strong> zur Schneide hin.<br />
Sie muss fachgerecht gehärtet sein <strong>und</strong> ein angelassenes Gefüge aufweisen.<br />
Des weiteren ist sie in blanker, feingeschliffen <strong>und</strong> geschärfter Ausführung zu<br />
liefern.<br />
Es muss durch Anwendung einer fachgerechten Härte-, Anlass- <strong>und</strong> Schleiftechnik<br />
sichergestellt werden, dass die Messerklingen am fertigen<br />
Teil eine Mindesthärte von 54 HRC nicht unterschreiten.<br />
Der Griff ist aus Palisanderholz zu fertigen.<br />
Das Griffende <strong>und</strong> die Kanten der Schalen sind abzur<strong>und</strong>en.<br />
Die Griffschalen müssen gewellt sein, um ein Abrutschen beim Arbeiten auszuschließen.
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2.1.4 Scheide<br />
Die Scheide ist aus reißfestem Kernleder in robuster Ausführung zu fertigen.<br />
Das schwarz eingefärbte Leder muss härtesten Ansprüchen genügen.<br />
Die Scheide ist nach unten hin beidseitig spitz zulaufend ausgearbeitet.<br />
An der dem Körper zugewandten Seite wird die Verbindung durch eine fachgerechte<br />
Maschinennaht hergestellt.<br />
Das obere Ende ist mit einem ca. 20 mm breiten Lederstreifen zu verstärken.<br />
Die Trageschlaufe ist mit dem verstärkten Ende der Scheide an der Nahtseite mit<br />
einer Sattlernaht doppelt zu vernähen oder mit mindestens zwei Nieten fachgerecht<br />
zu befestigen.<br />
An der dem Körper zugewandten Seite muss die Schlaufe zusätzlich die Möglichkeit<br />
bieten, die Scheide an einem Knopf zu befestigen.<br />
In der Scheide muss ein mindestens 140 mm langer Kunststoffeinsatz in stabiler<br />
<strong>und</strong> fachgerechter Ausführung befestigt sein, der ein Durchschneiden der Scheide<br />
verhindert.<br />
Der Kunststoffeinsatz muss auch den sicheren Sitz des Messers gewährleisten.<br />
2.1.5 Toleranzen<br />
Wenn keine Toleranzen angegeben sind, gilt die DIN ISO 2768-1 als verbindlich.<br />
2.2 Lieferumfang<br />
Messer mit Scheide<br />
2.4 Kennzeichnen von Versorgungsartikeln<br />
Das Messer muss gemäß der <strong>TL</strong> A-0032 gekennzeichnet sein.<br />
Die Versorgungsnummer ist auf der Trageschlaufe in mindestens 3,0 mm großer<br />
Schrift einzuprägen <strong>und</strong> nochmals dauerhaft <strong>und</strong> gut lesbar auf dem Messer aufzubringen.<br />
Die Herstellerkennzeichnung <strong>und</strong> die Eigentumskennzeichnung sind ebenfalls auf<br />
dem Messer dauerhaft <strong>und</strong> gut lesbar aufzubringen.<br />
3 QUALITÄTSSICHERUNG<br />
3.1 Qualitätsprüfungen<br />
Keine besonderen Forderungen.<br />
Es wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer die Einhaltung der technischen<br />
Forderungen durch produktspezifische Ablieferungsprüfungen sicherstellt <strong>und</strong> die<br />
Ergebnisse dokumentiert (siehe auch 3.2).<br />
3.2 Qualitätssicherungsbedingungen<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, aufgr<strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>lage der in den technischen<br />
Unterlagen festgelegten Qualitätssicherungsforderungen, Maßnahmen entsprechend<br />
den Bestimmungen der AQAP-131, NATO-Qualitätssicherungsforderungen<br />
für Endprüfung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung<br />
durchzuführen. Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen sind produkt-bezogen<br />
darzulegen. Der Umfang dieser Maßnahmen hat sich an den mit der Herstellung<br />
verb<strong>und</strong>enen Risiken zu orientieren.<br />
3.3 Güteprüfung<br />
Entfällt, wenn im Vertrag nichts anderes angegeben ist.
<strong>TL</strong> <strong>5110</strong>-<strong>0026</strong> Seite 5<br />
4 VERPACKUNG<br />
Die Verpackung ist bei geforderter<br />
- VerpSt S,A,B (NATO-1,-2,-3) nach der zum VersArt gehörenden Leistungsbeschreibung<br />
(Konservierung <strong>und</strong> Verpackung) unter Beachtung der<br />
<strong>TL</strong> 8100-0100 Teil 1<br />
- VerpSt C (NATO-4) nach <strong>TL</strong> 8100-0101<br />
- VerpSt H <strong>und</strong> T nach <strong>TL</strong> 8100-0102<br />
auszuführen.<br />
Die geforderte VerpSt ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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Bild 1