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TL 5110-0026 - Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung

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<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong><br />

für <strong>Wehrtechnik</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Beschaffung</strong><br />

Technische Lieferbedingungen<br />

Matrosenmesser mit Scheide, Marine<br />

Ausgabemonat: 14. Oktober 2003<br />

<strong>TL</strong> <strong>5110</strong>-<strong>0026</strong><br />

Ausgabe 1<br />

Seite 1 von 6 Seiten<br />

Ersatz für TK <strong>5110</strong>-008<br />

Versorgungsnummer:<br />

Versorgungsartikelname:<br />

<strong>5110</strong>-12-126-2475 MESSER, HANDWERKER<br />

<strong>Beschaffung</strong>shinweise<br />

(X)<br />

Kode<br />

( ) an keinen Hersteller geb<strong>und</strong>en C<br />

( ) an einen Herstellerkreis geb<strong>und</strong>en durch Benutzungsrechtsvereinbarung E<br />

(X) an zugelassene Hersteller geb<strong>und</strong>en F<br />

( ) an einen Hersteller geb<strong>und</strong>en H<br />

Aktualitätsprüfung der <strong>TL</strong> ist erforderlich<br />

X ja nein<br />

Änderung<br />

gegenüber der<br />

letzten Ausgabe<br />

Frühere Ausgabe<br />

Frühere Ausgabemonate<br />

Zu beziehen beim BWB, Koblenz; www.bwb.org (Auftraggeber Bw)


Seite 2 <strong>TL</strong> <strong>5110</strong>-<strong>0026</strong><br />

NORMATIVE VERWEISUNGEN<br />

Diese <strong>TL</strong> enthalten durch datierte <strong>und</strong> <strong>und</strong>atierte Verweisungen Festlegungen aus anderen<br />

Dokumenten (Normen, <strong>TL</strong> usw.). Diese Dokumente sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert<br />

(Normative Verweisung). Alle in diesen <strong>TL</strong> zitierten Dokumente sind nachstehend aufgeführt.<br />

Bei datierten Verweisungen haben spätere Änderungen oder Überarbeitungen der<br />

zitierten Dokumente für die vorliegende <strong>TL</strong> erst dann Gültigkeit, wenn sie in die vorliegenden<br />

<strong>TL</strong> eingearbeitet sind. Bei <strong>und</strong>atierten Verweisungen gilt jeweils die zum Zeitpunkt<br />

des Vertragsabschlusses gültige Ausgabe der zitierten Dokumente.<br />

1) AQAP-131 NATO-Qualitätssicherungsforderungen für Endprüfung<br />

1) DIN EN 10204 Metallische Erzeugnisse; Arten von Prüfbescheinigungen (enthält<br />

Änderung A1:1995);<br />

Identisch mit EN 10204:1991+ A1:1995<br />

1) DIN ISO 2768-1 Allgemeintoleranzen Toleranzen für Längen- <strong>und</strong> Winkelmaße<br />

ohne einzelne Toleranzeintragung;<br />

Identisch mit ISO 2768-1; 1989<br />

2) <strong>TL</strong> A - 0032 Teil 1 Kennzeichnung, Kennzeichnen der Versorgungsartikel<br />

2) <strong>TL</strong> 8100-0100 Teil 1 Verpackung Materialschutz durch K/V<br />

- Verpackungsstufen (VerpSt) S, A, B - (NATO-1,-2,-3)<br />

2) <strong>TL</strong> 8100-0101 Verpackung Materialschutz durch K/V<br />

- Verpackungsstufen (VerpSt) C - (NATO-4)<br />

2) <strong>TL</strong> 8100-0102 Verpackung Materialschutz durch K/V<br />

- Verpackungsstufen (VerpSt) H <strong>und</strong> T<br />

Bezugsquellen:<br />

1) Beuth Verlag GmbH, 10 772 Berlin<br />

2) BWB, Postfach 300165, 56057 Koblenz; www.bwb.org (Auftraggeber Bw)<br />

1 ALLGEMEINES<br />

1.1 Anwendungsbereich<br />

Das Messer wird vorwiegend bei Takler- <strong>und</strong> Segelmacherarbeiten benutzt.<br />

Es wird in einer Lederscheide mit Trageschlaufe am Gürtel getragen.<br />

1.2 Allgemeine technisch-organisatorische Forderungen<br />

1.2.1 Bestimmungen<br />

Gefordert wird die Beachtung des TechArbmG, der Unfallverhütungsvorschriften<br />

(UVV), der Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Einhaltung der einschlägigen<br />

DIN-Normen.


<strong>TL</strong> <strong>5110</strong>-<strong>0026</strong> Seite 3<br />

1.2.2 Maßnahmen, Forderungen<br />

Das Taklermesser muss durch das Projekt Instandsetzungssysteme, Werkstattausstattungen<br />

(BWB-U46) zur Lieferung an die B<strong>und</strong>eswehr zugelassen sein.<br />

Jeder Hersteller hat die Möglichkeit seine Produkte nach den Festlegungen dieser<br />

<strong>TL</strong> zuzulassen.<br />

Dazu muss BWB-U46 ein Muster vorgestellt werden.<br />

Weiterhin muss die Verwendung des geforderten Werkstoffes durch eine Werksbescheinigung<br />

nach DIN EN 10204 nachgewiesen werden.<br />

Außerdem kann das Fachreferat im Rahmen der Zulassung für einzelne<br />

Festlegungen dieser <strong>TL</strong> (z.B. Härte) Nachweise in Form von Prüfbescheinigungen<br />

verlangen, die von der Versuchs- <strong>und</strong> Prüfanstalt für Werkzeuge in Remscheid<br />

ausgestellt sein müssen.<br />

Lieferungen, die nicht mit dem vorgestellten Muster <strong>und</strong> den erforderlichen Zertifikaten<br />

übereinstimmen, werden ohne Ausnahme zurückgewiesen.<br />

Prüfbescheinigungen müssen auf den Hersteller ausgestellt sein.<br />

Als Hersteller gilt derjenige, der mit dauerhafter <strong>und</strong> vorgeschriebener Kennzeichnung<br />

(<strong>TL</strong>, DIN, VDE usw.) den Gegenstand in den Verkehr bringt.<br />

2 TECHNISCHE FORDERUNGEN<br />

2.1 Leistungsbeschreibung<br />

2.1.1 Allgemeines<br />

2.1.2 Klinge<br />

2.1.3 Griff<br />

Die Form, sowie die wichtigsten Maße sind im Bild 1 dargestellt.<br />

Das Messer ist mit durchgehender Klinge auszuführen.<br />

Die beiden Griffschalen sind durch mindestens drei Messingniete mit der Klinge<br />

zu verbinden, wobei der letzte Niet am Griffende als Rohrniet ausgeführt sein<br />

muss.<br />

Dabei ist zu beachten, dass das Messer im Bereich des Griffes keinerlei scharfe<br />

Kanten oder Ecken aufweisen darf.<br />

Die Klingen müssen aus dem Werkstoff mit der Werkstoffnummer:<br />

1.4110 hergestellt sein. (Werksbescheinigung ist vorzulegen)<br />

Die Klinge muss nach vorne einseitig halbr<strong>und</strong>spitz ausgearbeitet sein.<br />

Sie verjüngt sich zur Spitze <strong>und</strong> zur Schneide hin.<br />

Sie muss fachgerecht gehärtet sein <strong>und</strong> ein angelassenes Gefüge aufweisen.<br />

Des weiteren ist sie in blanker, feingeschliffen <strong>und</strong> geschärfter Ausführung zu<br />

liefern.<br />

Es muss durch Anwendung einer fachgerechten Härte-, Anlass- <strong>und</strong> Schleiftechnik<br />

sichergestellt werden, dass die Messerklingen am fertigen<br />

Teil eine Mindesthärte von 54 HRC nicht unterschreiten.<br />

Der Griff ist aus Palisanderholz zu fertigen.<br />

Das Griffende <strong>und</strong> die Kanten der Schalen sind abzur<strong>und</strong>en.<br />

Die Griffschalen müssen gewellt sein, um ein Abrutschen beim Arbeiten auszuschließen.


Seite 4 <strong>TL</strong> <strong>5110</strong>-<strong>0026</strong><br />

2.1.4 Scheide<br />

Die Scheide ist aus reißfestem Kernleder in robuster Ausführung zu fertigen.<br />

Das schwarz eingefärbte Leder muss härtesten Ansprüchen genügen.<br />

Die Scheide ist nach unten hin beidseitig spitz zulaufend ausgearbeitet.<br />

An der dem Körper zugewandten Seite wird die Verbindung durch eine fachgerechte<br />

Maschinennaht hergestellt.<br />

Das obere Ende ist mit einem ca. 20 mm breiten Lederstreifen zu verstärken.<br />

Die Trageschlaufe ist mit dem verstärkten Ende der Scheide an der Nahtseite mit<br />

einer Sattlernaht doppelt zu vernähen oder mit mindestens zwei Nieten fachgerecht<br />

zu befestigen.<br />

An der dem Körper zugewandten Seite muss die Schlaufe zusätzlich die Möglichkeit<br />

bieten, die Scheide an einem Knopf zu befestigen.<br />

In der Scheide muss ein mindestens 140 mm langer Kunststoffeinsatz in stabiler<br />

<strong>und</strong> fachgerechter Ausführung befestigt sein, der ein Durchschneiden der Scheide<br />

verhindert.<br />

Der Kunststoffeinsatz muss auch den sicheren Sitz des Messers gewährleisten.<br />

2.1.5 Toleranzen<br />

Wenn keine Toleranzen angegeben sind, gilt die DIN ISO 2768-1 als verbindlich.<br />

2.2 Lieferumfang<br />

Messer mit Scheide<br />

2.4 Kennzeichnen von Versorgungsartikeln<br />

Das Messer muss gemäß der <strong>TL</strong> A-0032 gekennzeichnet sein.<br />

Die Versorgungsnummer ist auf der Trageschlaufe in mindestens 3,0 mm großer<br />

Schrift einzuprägen <strong>und</strong> nochmals dauerhaft <strong>und</strong> gut lesbar auf dem Messer aufzubringen.<br />

Die Herstellerkennzeichnung <strong>und</strong> die Eigentumskennzeichnung sind ebenfalls auf<br />

dem Messer dauerhaft <strong>und</strong> gut lesbar aufzubringen.<br />

3 QUALITÄTSSICHERUNG<br />

3.1 Qualitätsprüfungen<br />

Keine besonderen Forderungen.<br />

Es wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer die Einhaltung der technischen<br />

Forderungen durch produktspezifische Ablieferungsprüfungen sicherstellt <strong>und</strong> die<br />

Ergebnisse dokumentiert (siehe auch 3.2).<br />

3.2 Qualitätssicherungsbedingungen<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, aufgr<strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>lage der in den technischen<br />

Unterlagen festgelegten Qualitätssicherungsforderungen, Maßnahmen entsprechend<br />

den Bestimmungen der AQAP-131, NATO-Qualitätssicherungsforderungen<br />

für Endprüfung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung<br />

durchzuführen. Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen sind produkt-bezogen<br />

darzulegen. Der Umfang dieser Maßnahmen hat sich an den mit der Herstellung<br />

verb<strong>und</strong>enen Risiken zu orientieren.<br />

3.3 Güteprüfung<br />

Entfällt, wenn im Vertrag nichts anderes angegeben ist.


<strong>TL</strong> <strong>5110</strong>-<strong>0026</strong> Seite 5<br />

4 VERPACKUNG<br />

Die Verpackung ist bei geforderter<br />

- VerpSt S,A,B (NATO-1,-2,-3) nach der zum VersArt gehörenden Leistungsbeschreibung<br />

(Konservierung <strong>und</strong> Verpackung) unter Beachtung der<br />

<strong>TL</strong> 8100-0100 Teil 1<br />

- VerpSt C (NATO-4) nach <strong>TL</strong> 8100-0101<br />

- VerpSt H <strong>und</strong> T nach <strong>TL</strong> 8100-0102<br />

auszuführen.<br />

Die geforderte VerpSt ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.


Seite 6 <strong>TL</strong> <strong>5110</strong>-<strong>0026</strong><br />

Bild 1

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