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TL 5180-0146 - Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung

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Seite 4 <strong>TL</strong> <strong>5180</strong>-<strong>0146</strong><br />

1.3 Umweltverträglichkeit<br />

Bei Herstellung <strong>und</strong> Betrieb sind die Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften<br />

sowie Technischen Regeln <strong>und</strong> Normen auf dem Gebiet des Umwelt- <strong>und</strong> Gefahrstoffrechtes<br />

einzuhalten.<br />

Umweltverträglichkeit ist wie Technische Sicherheit ein Qualitätsmerkmal, wobei die<br />

Mindestforderungen in der Erfüllung der bestehenden Vorschriften / Gesetze besteht.<br />

Der Stand der Technik ist einzuhalten, der Stand der Wissenschaft ist anzustreben<br />

sofern dies keine technische Änderung der Konstruktion erforderlich macht.<br />

Aufzeigen von umweltfre<strong>und</strong>licheren / umweltverträglicheren Alternativen sind, je<br />

nach Umfang ggf. in einem separaten Vertrag zu regeln.<br />

Die Erstellung eines Verwertungs- / Entsorgungskonzepts inklusive Abfallschlüssel<br />

(AVV Abfallverzeichnis-Verordnung) ist anzubieten, wenn eine Rücknahme nicht vereinbart<br />

wurde.<br />

Der Hersteller ist bereit über die Rücknahme der Altteile / Altstoffe z. B. bei handelsüblichem<br />

Verpackungsmaterial / Batterien eine vertragliche Regelung zu treffen.<br />

Werden zu den bereits im Wehrmaterial enthaltenen Gefahrstoffen (Gefahrstoffliste<br />

Entwicklungsstand) noch zusätzliche Gefahrstoffe eingebaut, so sind diese anzugeben.<br />

2 TECHNISCHE FORDERUNGEN<br />

2.1 Lieferung <strong>und</strong> Ausführung<br />

Die zu liefernden Geräte <strong>und</strong> Werkzeuge sind in ihrer Ausführung <strong>und</strong> den dazugehörenden<br />

technischen Unterlagen im „Anhang A“ festgelegt.<br />

2.1.1 Schlagstempel<br />

Alle Schlagstempel sind abweichend von DIN 7353 in 3 mm Schriftgröße auszuführen.<br />

Sie müssen scharf graviert sein um das einwandfreie Stempeln von Werkstoffen mit<br />

mindestens 1 200 N/mm 2 Festigkeit zu gewährleisten.<br />

Schlagköpfe gehärtet <strong>und</strong> angelassen auf HRC 32 bis 42.<br />

Maße für alle Stempel:<br />

Querschnitt = 8 mm x 8 mm<br />

Länge = 75 mm<br />

Die Schlagstempelsätze „Großbuchstaben A bis Z“ <strong>und</strong> „Ziffern 0 bis 8“ sind in<br />

Kunststoffbehälter, die einzelnen Stempel „rh+“ <strong>und</strong> „rh-„ sind lose in den Aufbewahrungskasten<br />

einzulegen.<br />

Gefordert wird eine rüttelfeste Unterbringung der WZA im Aufbewahrungskasten.<br />

Hinweis:<br />

Es ist sicherzustellen, dass mit allen Stempeln eine einwandfreie Kennzeichnung<br />

durch die Schablone möglich ist (gegebenenfalls sind Stempel in der Parallelführung<br />

anzufräsen).<br />

Das Spiel zwischen den Führungsschlitzen der Schablone <strong>und</strong> den Stempeln muss<br />

0,1 mm bis 0,2 mm betragen.<br />

2.1.2 Amboss (Untersatz)<br />

Der Amboss mit Schablone ist nach Zeichnungssatz 510061, zum Einlegen der Erkennungsmarke,<br />

zu fertigen.<br />

Blechdicke der Erkennungsmarke = 0,7 mm<br />

2.1.3 Alle Teile gemäß Anhang A sind im Aufbewahrungskasten aus Holz unterzubringen.<br />

2.2 Werkstoff<br />

Die Verwendung der in den Zeichnungen vorgeschriebenen Werkstoffe ist bindend.

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