TL 5180-0146 - Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
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Seite 4 <strong>TL</strong> <strong>5180</strong>-<strong>0146</strong><br />
1.3 Umweltverträglichkeit<br />
Bei Herstellung <strong>und</strong> Betrieb sind die Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften<br />
sowie Technischen Regeln <strong>und</strong> Normen auf dem Gebiet des Umwelt- <strong>und</strong> Gefahrstoffrechtes<br />
einzuhalten.<br />
Umweltverträglichkeit ist wie Technische Sicherheit ein Qualitätsmerkmal, wobei die<br />
Mindestforderungen in der Erfüllung der bestehenden Vorschriften / Gesetze besteht.<br />
Der Stand der Technik ist einzuhalten, der Stand der Wissenschaft ist anzustreben<br />
sofern dies keine technische Änderung der Konstruktion erforderlich macht.<br />
Aufzeigen von umweltfre<strong>und</strong>licheren / umweltverträglicheren Alternativen sind, je<br />
nach Umfang ggf. in einem separaten Vertrag zu regeln.<br />
Die Erstellung eines Verwertungs- / Entsorgungskonzepts inklusive Abfallschlüssel<br />
(AVV Abfallverzeichnis-Verordnung) ist anzubieten, wenn eine Rücknahme nicht vereinbart<br />
wurde.<br />
Der Hersteller ist bereit über die Rücknahme der Altteile / Altstoffe z. B. bei handelsüblichem<br />
Verpackungsmaterial / Batterien eine vertragliche Regelung zu treffen.<br />
Werden zu den bereits im Wehrmaterial enthaltenen Gefahrstoffen (Gefahrstoffliste<br />
Entwicklungsstand) noch zusätzliche Gefahrstoffe eingebaut, so sind diese anzugeben.<br />
2 TECHNISCHE FORDERUNGEN<br />
2.1 Lieferung <strong>und</strong> Ausführung<br />
Die zu liefernden Geräte <strong>und</strong> Werkzeuge sind in ihrer Ausführung <strong>und</strong> den dazugehörenden<br />
technischen Unterlagen im „Anhang A“ festgelegt.<br />
2.1.1 Schlagstempel<br />
Alle Schlagstempel sind abweichend von DIN 7353 in 3 mm Schriftgröße auszuführen.<br />
Sie müssen scharf graviert sein um das einwandfreie Stempeln von Werkstoffen mit<br />
mindestens 1 200 N/mm 2 Festigkeit zu gewährleisten.<br />
Schlagköpfe gehärtet <strong>und</strong> angelassen auf HRC 32 bis 42.<br />
Maße für alle Stempel:<br />
Querschnitt = 8 mm x 8 mm<br />
Länge = 75 mm<br />
Die Schlagstempelsätze „Großbuchstaben A bis Z“ <strong>und</strong> „Ziffern 0 bis 8“ sind in<br />
Kunststoffbehälter, die einzelnen Stempel „rh+“ <strong>und</strong> „rh-„ sind lose in den Aufbewahrungskasten<br />
einzulegen.<br />
Gefordert wird eine rüttelfeste Unterbringung der WZA im Aufbewahrungskasten.<br />
Hinweis:<br />
Es ist sicherzustellen, dass mit allen Stempeln eine einwandfreie Kennzeichnung<br />
durch die Schablone möglich ist (gegebenenfalls sind Stempel in der Parallelführung<br />
anzufräsen).<br />
Das Spiel zwischen den Führungsschlitzen der Schablone <strong>und</strong> den Stempeln muss<br />
0,1 mm bis 0,2 mm betragen.<br />
2.1.2 Amboss (Untersatz)<br />
Der Amboss mit Schablone ist nach Zeichnungssatz 510061, zum Einlegen der Erkennungsmarke,<br />
zu fertigen.<br />
Blechdicke der Erkennungsmarke = 0,7 mm<br />
2.1.3 Alle Teile gemäß Anhang A sind im Aufbewahrungskasten aus Holz unterzubringen.<br />
2.2 Werkstoff<br />
Die Verwendung der in den Zeichnungen vorgeschriebenen Werkstoffe ist bindend.