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ererklärung für seinen Betrieb nebst der E-Bilanz beim<br />
Finanzamt eingereicht hat, dass man seinen Pflichten<br />
nachgekommen ist. Nach Information eines hessischen<br />
Finanzamts reicht die E-Bilanz aber nicht aus. Der Jahresabschluss<br />
müsse weiterhin zusätzlich in Papierform eingereicht<br />
werden. Das ist ja wirklich viel einfacher, oder<br />
nicht? Es bleibt abzuwarten, ob nicht doch die Vernunft<br />
siegt und die elektronisch übermittelten Daten ausreichen<br />
werden.<br />
Die umsatzsteuerlichen Regelungen in der europäischen<br />
Union Deutschland sollten für Vereinfachung im<br />
Rahmen der umsatzsteuerlichen Beurteilung verschiedener<br />
Geschäfte mit dem EU-Ausland sorgen. Zum Teil<br />
wird dieses Ziel sogar erreicht. Aber eine geniale Erfindung<br />
der deutschen Fiskalritter möchte ich Ihnen näherbringen:<br />
Die Gelangensbestätigung. Was das ist? Nun,<br />
Sie verkaufen als Unternehmer einen Gegenstand als<br />
umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in<br />
das EU-Ausland. Diesen Gegenstand lassen Sie z.B. von<br />
einer Spedition dort hinbringen. Aber möglicherweise<br />
wird man Ihnen nicht glauben, dass Sie so etwas wirklich<br />
getan haben. Das Umsatzsteuergesetz bürdet Ihnen<br />
bislang schon eine Menge an Nachweispflichten auf. Ab<br />
dem 01.01.2013 wird aber auch eine so genannte Gelangensbestätigung<br />
verlangt. Haben Sie diese nicht und<br />
das Finanzamt zweifelt das tatsächliche Gelangen des<br />
Gegenstandes in das EU-Ausland an, wird es schwer für<br />
Sie. Das Finanzamt wird möglicherweise die Steuerbefreiung<br />
versagen und Sie zur Kasse bitten. Da die Gelangensbestätigung<br />
ursprünglich bereits ab dem 01.07.2012<br />
eingeführt werden sollte und nun jüngst eine erneute<br />
Übergangsregelung besagt, dass diese doch erst ab dem<br />
01.01.2013 verlangt wird, bleibt die (kleine) Hoffnung,<br />
dass bis zu diesem Zeitpunkt weitere Klarstellungen bzw.<br />
Vereinfachungen veröffentlicht werden.<br />
Sie benötigen Medikamente oder andere medizinische<br />
Hilfsmittel? Sie möchten das auch gerne bei Ihrer Steuererklärung<br />
geltend machen? Nun, dann sollten Sie eines<br />
bedenken: Ab dem Jahr 2012 wurde gesetzlich verankert,<br />
dass Sie zum Nachweis eine ärztliche Verordnung benötigen.<br />
Die Neuregelung soll sogar Rückwirkung bis in das<br />
Jahr 2011 haben. Bislang war dies so nur in den Einkommensteuerrichtlinien<br />
verankert. Die Finanzämter zeigten<br />
sich aber oft kulant und erkannten bisweilen auch bloße<br />
Kassenbons als Nachweis an. Es ist davon auszugehen,<br />
dass damit jetzt Schluss ist. Die Vorgeschichte war, dass<br />
der Bundesfinanzhof in einem Urteil entschieden hatte,<br />
dass die in den Richtlinien formalisierten Nachweiserfordernisse<br />
keinen Bestand mehr haben dürfen. Das konnte<br />
sich die Finanzverwaltung nicht gefallen lassen. Es kann<br />
www.bien-zenker.de<br />
Bien-Zenker AG | Am Distelrasen 2 | 36381 Schlüchtern