23.09.2014 Aufrufe

MAiN-KiNZiG

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

– Anzeige –<br />

ererklärung für seinen Betrieb nebst der E-Bilanz beim<br />

Finanzamt eingereicht hat, dass man seinen Pflichten<br />

nachgekommen ist. Nach Information eines hessischen<br />

Finanzamts reicht die E-Bilanz aber nicht aus. Der Jahresabschluss<br />

müsse weiterhin zusätzlich in Papierform eingereicht<br />

werden. Das ist ja wirklich viel einfacher, oder<br />

nicht? Es bleibt abzuwarten, ob nicht doch die Vernunft<br />

siegt und die elektronisch übermittelten Daten ausreichen<br />

werden.<br />

Die umsatzsteuerlichen Regelungen in der europäischen<br />

Union Deutschland sollten für Vereinfachung im<br />

Rahmen der umsatzsteuerlichen Beurteilung verschiedener<br />

Geschäfte mit dem EU-Ausland sorgen. Zum Teil<br />

wird dieses Ziel sogar erreicht. Aber eine geniale Erfindung<br />

der deutschen Fiskalritter möchte ich Ihnen näherbringen:<br />

Die Gelangensbestätigung. Was das ist? Nun,<br />

Sie verkaufen als Unternehmer einen Gegenstand als<br />

umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in<br />

das EU-Ausland. Diesen Gegenstand lassen Sie z.B. von<br />

einer Spedition dort hinbringen. Aber möglicherweise<br />

wird man Ihnen nicht glauben, dass Sie so etwas wirklich<br />

getan haben. Das Umsatzsteuergesetz bürdet Ihnen<br />

bislang schon eine Menge an Nachweispflichten auf. Ab<br />

dem 01.01.2013 wird aber auch eine so genannte Gelangensbestätigung<br />

verlangt. Haben Sie diese nicht und<br />

das Finanzamt zweifelt das tatsächliche Gelangen des<br />

Gegenstandes in das EU-Ausland an, wird es schwer für<br />

Sie. Das Finanzamt wird möglicherweise die Steuerbefreiung<br />

versagen und Sie zur Kasse bitten. Da die Gelangensbestätigung<br />

ursprünglich bereits ab dem 01.07.2012<br />

eingeführt werden sollte und nun jüngst eine erneute<br />

Übergangsregelung besagt, dass diese doch erst ab dem<br />

01.01.2013 verlangt wird, bleibt die (kleine) Hoffnung,<br />

dass bis zu diesem Zeitpunkt weitere Klarstellungen bzw.<br />

Vereinfachungen veröffentlicht werden.<br />

Sie benötigen Medikamente oder andere medizinische<br />

Hilfsmittel? Sie möchten das auch gerne bei Ihrer Steuererklärung<br />

geltend machen? Nun, dann sollten Sie eines<br />

bedenken: Ab dem Jahr 2012 wurde gesetzlich verankert,<br />

dass Sie zum Nachweis eine ärztliche Verordnung benötigen.<br />

Die Neuregelung soll sogar Rückwirkung bis in das<br />

Jahr 2011 haben. Bislang war dies so nur in den Einkommensteuerrichtlinien<br />

verankert. Die Finanzämter zeigten<br />

sich aber oft kulant und erkannten bisweilen auch bloße<br />

Kassenbons als Nachweis an. Es ist davon auszugehen,<br />

dass damit jetzt Schluss ist. Die Vorgeschichte war, dass<br />

der Bundesfinanzhof in einem Urteil entschieden hatte,<br />

dass die in den Richtlinien formalisierten Nachweiserfordernisse<br />

keinen Bestand mehr haben dürfen. Das konnte<br />

sich die Finanzverwaltung nicht gefallen lassen. Es kann<br />

www.bien-zenker.de<br />

Bien-Zenker AG | Am Distelrasen 2 | 36381 Schlüchtern

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!