Gemeinde Illgau Baureglement Zonenplan
Gemeinde Illgau Baureglement Zonenplan
Gemeinde Illgau Baureglement Zonenplan
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
c) Gestaltungsplan<br />
Art. 10<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann auf Antrag sämtlicher Grundeigentümer<br />
für eine zusammenhängende Baulandfläche von mindestens<br />
3'000 m 2 , in der Kernzone von mindestens 1'500 m 2 einen Gestaltungsplan<br />
erlassen, sofern dadurch eine wesentliche Verbesserung<br />
gegenüber der Normalbauweise erreicht wird.<br />
2 Für die im <strong>Zonenplan</strong> speziell bezeichneten Gebiete muss ein<br />
Gestaltungsplan vorgelegt werden (Gestaltungsplanpflicht). Besteht<br />
Gestaltungsplanpflicht für mehrere Grundeigentümer und<br />
können sich diese nicht auf einen Gestaltungsplan einigen, so<br />
genügt der Antrag eines oder mehrerer Grundeigentümer, denen<br />
mindestens die Hälfte des Einzugsgebietes gehört. Sofern<br />
die Abgrenzung zweckmässig ist und die Minimalfläche gemäss<br />
Absatz 1 eingehalten wird, können für das bezeichnete Gebiet<br />
mehrere Gestaltungspläne erlassen werden.<br />
3 Der Gestaltungsplan enthält neben einem Plan Sonderbauvorschriften,<br />
die von den Vorschriften des Kantons und der<br />
<strong>Gemeinde</strong> abweichen können.<br />
§ 24<br />
d) Erlass und Änderung<br />
von Nutzungsplänen<br />
Art. 11<br />
1 Die Entwürfe von Nutzungsplänen mit den zugehörigen<br />
Vorschriften sind während 30 Tagen öffentlich aufzulegen.<br />
2 Einsprachebefugnis, Beschwerderecht und Beschlussfassung bestimmen<br />
sich nach kantonalem Recht.<br />
3 Vom zuständigen <strong>Gemeinde</strong>organ beschlossene<br />
Nutzungspläne bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der<br />
Genehmigung des Regierungsrates. Sie sind für jedermann<br />
verbindlich.<br />
§ 25ff.<br />
§ 4 2<br />
5