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Zweifelsfragen bei Reihengeschäften und innergemeinschaftlichen ...

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<strong>Zweifelsfragen</strong> <strong>bei</strong> Reihengeschäften <strong>und</strong> <strong>innergemeinschaftlichen</strong> Dreiecksgesch...<br />

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13.12.2008<br />

anderen EU-Mitgliedstaat gelangt. Gelangt der Gegenstand allerdings aus dem Drittland<br />

unmittelbar in den Mitgliedstaat des letzten Abnehmers, ist die Vereinfachungsregelung des §<br />

25b UStG nicht anwendbar, da kein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft vorliegt.<br />

3. Innergemeinschaftlicher Erwerb<br />

Im Rahmen eines <strong>innergemeinschaftlichen</strong> Dreiecksgeschäfts bewirkt der erste Abnehmer<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zwei innergemeinschaftliche Erwerbe nach § 1a Abs. 1 UStG :<br />

• einen <strong>innergemeinschaftlichen</strong> Erwerb in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder<br />

Versendung des Gegenstandes endet ( § 3d Satz 1 UStG ), <strong>und</strong><br />

• einen <strong>innergemeinschaftlichen</strong> Erwerb in dem EU-Mitgliedstaat, der dem ersten Abnehmer<br />

die von ihm verwendete USt-IdNr. erteilt hat ( § 3d Satz 2 UStG ).<br />

Wird nach § 25b Abs. 2 UStG die Steuerschuld wirksam auf den letzten Abnehmer übertragen, gilt<br />

der innergemeinschaftliche Erwerb des ersten Abnehmers als besteuert ( § 25b Abs. 3<br />

UStG ). Diese fiktive Besteuerung des <strong>innergemeinschaftlichen</strong> Erwerbs gilt für <strong>bei</strong>de<br />

<strong>innergemeinschaftlichen</strong> Erwerbe des ersten Abnehmers. § 3d Satz 2 letzter Halbsatz UStG stellt<br />

dies für den Erwerb in dem EU-Mitgliedstaat, unter dessen USt-IdNr. der erste Abnehmer auftritt -<br />

mit zusätzlichen Nachweispflichten - nochmals ausdrücklich klar.<br />

NWB Nr. 38 vom 15.09.1997 - 3414 - Fach 7 Seite 4928<br />

4. Besonderheiten <strong>bei</strong> der Rechnungserteilung<br />

Um dies Steuerschuld nach § 25b Abs. 2 UStG wirksam auf den letzten Abnehmer übertragen zu<br />

können, muß der erste Abnehmer dem letzten Abnehmer eine Rechnung i. S. des § 14a Abs. 1a<br />

<strong>und</strong> Abs. 2 UStG erteilen, in der die USt nicht gesondert ausgewiesen ist ( § 25b Abs. 2 Nr. 3<br />

UStG ). Außerdem muß nach § 14a Abs. 1a UStG in der Rechnung ausdrücklich auf das Vorliegen<br />

eines <strong>innergemeinschaftlichen</strong> Dreiecksgeschäfts <strong>und</strong> die Steuerschuld des letzten<br />

Abnehmers hingewiesen werden. Nach § 14a Abs. 2 UStG muß der erste Abnehmer in der<br />

Rechnung weiterhin seine eigene USt-IdNr. <strong>und</strong> die USt-IdNr. des letzten Abnehmers angeben.<br />

Der Hinweis auf das Vorliegen eines <strong>innergemeinschaftlichen</strong> Dreiecksgeschäfts ist nach dem<br />

BMF-Schreiben v. 18. 4. 1997 an keine besondere Form geb<strong>und</strong>en. Möglich ist z. B. der Hinweis<br />

„Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft nach § 25b UStG ” oder<br />

„Vereinfachungsregelung nach Artikel 28c der 6. EG-RL”. Maßgebend ist, daß der letzte<br />

Abnehmer durch den Hinweis in der Rechnung eindeutig <strong>und</strong> leicht erkennen kann, daß er letzter<br />

Abnehmer in einem <strong>innergemeinschaftlichen</strong> Dreiecksgeschäft ist <strong>und</strong> die Steuerschuld auf ihn<br />

übertragen wird.<br />

Die entsprechenden Rechnungshinweise auf das Vorliegen eines <strong>innergemeinschaftlichen</strong><br />

Dreiecksgeschäfts in den anderen EU-Mitgliedstaaten lauten:<br />

• in Dänisch: Trekantshandel indenfor EU, momspligtig er fakturamodtager,<br />

• in Französisch: Operation triangulaire intercommunautaire. La T. V. A. est due par le<br />

beneficiare,<br />

• in Finnisch: Kolmikantakauppa, laskunsaaja on velvollinen suorittamaan arvonlisäveron,<br />

• in Griechisch: ENDOKINOTIKI TRIGONIKI APOSTOLI. IPOHREOS TOU F. P. A. INE O<br />

PARALIPTHIS TOU TIMOLOGIOU,<br />

• in Englisch: VAT: EC Article 28 c E (3) Simplification Invoice (für Vereinigtes Königreich).<br />

Triangulation, invoice recipient is liable for tax (für Irland),<br />

• in Niederländisch: Intracommunautaire A-B-C levering, heffing omzetbelasting wordt<br />

verlegd naar ontvanger van de rekening,<br />

• in Italienisch: Triangolazione intercomunitaria, debitore d'imposta e l'intestatario della<br />

fattura,<br />

• in Portugiesisch: Negocio triangular intracomunitario, o devedor fiscal e o destinatario da<br />

factura,<br />

• in Schwedisch: Gemenskapsintern trepartshandel, fakturamottagaren är skattskyldig,<br />

• in Spanisch: Operacion triangular intracomunitaria: el destinatario de la factura es sujeto

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