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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2<strong>44</strong>0<br />
14. Wahlperiode 05. 03. 2008<br />
Antrag<br />
der Abg. <strong>Elke</strong> <strong>Brunnemer</strong> u. a. CDU,<br />
der Abg. Marianne Wonnay u. a. SPD,<br />
der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE und<br />
der Abg. Dr. Birgit Arnold FDP/DVP<br />
und<br />
Stellungnahme<br />
des Ministeriums für Arbeit und Soziales<br />
Landesweite Frauennotruf-Helpline in Baden-Württemberg<br />
Antrag<br />
Der Landtag wolle beschließen,<br />
die Landesregierung zu ersuchen<br />
zu berichten,<br />
1. ob sie das bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebot für von<br />
Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen im Land für ausreichend hält, um<br />
ein flächendeckendes Hilfsangebot auch nachts und am Wochenende für<br />
betroffene Frauen zu gewährleisten;<br />
2. ob sie die Notwendigkeit sieht, durch Einrichtung einer zentralen landesweiten<br />
Notrufnummer für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen das<br />
Angebot flächendeckend zu verbessern;<br />
3. ob sie in dieser Angelegenheit in Kontakt steht mit Beratungseinrichtungen<br />
im Land, die bereits ein Konzept zur Einrichtung einer Frauennotruf-<br />
Helpline erarbeitet haben und wie sie dessen Umsetzungsmöglichkeiten<br />
bewertet;<br />
4. welche Bundesländer bereits eine Frauennotruf-Helpline eingerichtet<br />
haben, seit wann und mit welcher Resonanz bzw. in welchen Bundesländern<br />
die Einrichtung einer Helpline derzeit in Planung ist;<br />
Eingegangen: 05. 03. 2008 / Ausgegeben: 27. 03. 2008 1<br />
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet<br />
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/<strong>Dokument</strong>e
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2<strong>44</strong>0<br />
5. welche Kosten die Einrichtung einer Frauennotruf-Helpline mit sich bringt<br />
und wie sich die Landesregierung die Finanzierung einer solchen Frauennotruf-Helpline<br />
vorstellen kann.<br />
05. 03. 2008<br />
<strong>Brunnemer</strong>, Krueger CDU<br />
Wonnay, Altpeter SPD<br />
Lösch GRÜNE<br />
Dr. Arnold FDP/DVP<br />
Begründung<br />
Laut einer repräsentativen Studie der Bundesregierung erfahren 40 % der<br />
Frauen körperliche oder sexuelle Gewalt. Zwangsverheiratung, Zwangspros -<br />
titution und Stalking sind weitere Gewaltformen, von denen viele Frauen<br />
betroffen sind. Die Dunkelziffer der Opfer ist sehr hoch.<br />
Viele Frauen kennen ihre Rechte nicht und wissen nicht, an wen sie sich in<br />
ihrer Region wenden können. In der Mehrzahl der Fälle zeigen Frauen die<br />
Gewalt noch immer nicht an. Hier ist ein direkter, unbürokratischer und<br />
schneller Zugang zu Information und Hilfe notwendig.<br />
Durch die Einrichtung einer zentralen, landesweiten Notrufnummer wird es<br />
den betroffenen Frauen möglich, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das<br />
bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebot in Baden-Württemberg<br />
würde dadurch verbessert. Zudem könnten Lücken der Erreichbarkeit<br />
geschlossen werden, die aufgrund begrenzter finanzieller und personeller<br />
Ressourcen in der Regel abends und nachts sowie an den Wochenenden<br />
auftreten.<br />
Mit dem Frauen- und Therapiezentrum FETZ, Stuttgart, gibt es eine Organisation,<br />
die die nötige Infrastruktur zur Umsetzung der Helpline gewährleisten<br />
kann.<br />
Eine Helpline als telefonische Anlaufstelle in akuten Krisensituationen kann<br />
das Beratungsangebot in Baden-Württemberg keinesfalls ersetzen.<br />
Vielmehr zeigen Erfahrungen, z. B. aus Österreich, dass Beratungsanfragen<br />
in den Einrichtungen mit der Einführung von Helplines ansteigen. Eine Help -<br />
line kann nur dann effektiv arbeiten, wenn sie betroffene Frauen an Unterstützungseinrichtungen<br />
vermitteln kann. Der Erhalt des Beratungs- und<br />
Unterstützungsangebotes für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, ist daher<br />
Voraussetzung. Eine Frauennotruf-Helpline kann einen wichtigen Beitrag leis -<br />
ten zur Effektivierung und Entlastung des bestehenden Unterstützungs- und<br />
Beratungsangebotes für Frauen. Das professionelle Angebot, das abends,<br />
nachts und an den Wochenenden erreichbar ist, hat das Ziel, betroffenen<br />
Frauen niedrigschwellig den Zugang zu bestehenden Hilfesystemen leichter<br />
zu ermöglichen und sie darin zu unterstützen, Gewaltkreisläufe zu durchbrechen<br />
und sich und ihre Kinder schützen zu können.<br />
2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2<strong>44</strong>0<br />
Stellungnahme<br />
Mit Schreiben vom 20. März 2008 Nr. 21–0141.5/14/2<strong>44</strong>0 nimmt das Minis -<br />
terium für Arbeit und Soziales zu dem Antrag wie folgt Stellung:<br />
Der Landtag wolle beschließen,<br />
die Landesregierung zu ersuchen<br />
zu berichten,<br />
1. ob sie das bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebot für von<br />
Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen im Land für ausreichend hält, um<br />
ein flächendeckendes Hilfsangebot auch nachts und am Wochenende für<br />
betroffene Frauen zu gewährleisten;<br />
In Baden-Württemberg besteht ein gewachsenes Netz von Schutz-, Beratungs-<br />
und Hilfsangeboten für von Gewalt betroffene bzw. bedrohte Frauen<br />
und Mädchen. Die im Land bestehenden Beratungs- und Notrufstellen haben<br />
sich in der Regel auf die Beratung bestimmter Ausprägungen von Gewalt<br />
gegen Frauen spezialisiert. So haben beispielsweise sexuell misshandelte<br />
Frauen und Mädchen, die Opfer häuslicher Gewalt, die von Zwangsverheiratung<br />
bedrohten oder betroffenen Frauen oder die Opfer von Zwangsprostitution<br />
und Menschenhandel einen unterschiedlichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf,<br />
der an die Beraterinnen hohe fachliche und menschliche<br />
Ansprüche stellt. Verschiedene Beratungsstellen stellen eine Erreichbarkeit<br />
auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten sicher. Die Telefonnummern der<br />
Beratungsstellen sind in den örtlichen Medien (z. B. Amtsblätter, Tageszeitungen)<br />
veröffentlicht.<br />
2. ob sie die Notwendigkeit sieht, durch Einrichtung einer zentralen landesweiten<br />
Notrufnummer für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen das<br />
Angebot flächendeckend zu verbessern;<br />
Aufgrund des unterschiedlichen Beratungs- und Unterstützungsbedarfs kann<br />
eine landesweite Notrufnummer für alle Formen von Gewalt gegen Frauen<br />
nur eine Anlauf- und Weitervermittlungsfunktion haben. Selbst in den Stadtstaaten<br />
Berlin und Hamburg existieren zwei verschiedene Hotline-Nummern,<br />
eine für den Bereich häuslicher Gewalt und eine für den Bereich sexuelle<br />
Gewalt.<br />
Die Bundesregierung hat in ihrem im September 2007 vorgelegten Aktionsplan<br />
II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen angekündigt, die Einrichtung<br />
einer einheitlichen bundesweiten Notruftelefonnummer, die die Erstberatung<br />
und Vermittlung bei jeder Form von Gewalt gegen Frauen anbieten<br />
soll, zu prüfen. Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren,<br />
Frauen und Jugend steht die Klärung der Handlungs- und Finanzierungskompetenz<br />
des Bundes für den Betrieb einer bundeseinheitlichen Notrufnummer<br />
zu Gewalt gegen Frauen in Kürze an.<br />
3. ob sie in dieser Angelegenheit in Kontakt steht mit Beratungseinrichtungen<br />
im Land, die bereits ein Konzept zur Einrichtung einer Frauennotruf-Help -<br />
line erarbeitet haben, und wie sie dessen Umsetzungsmöglichkeiten bewertet;<br />
Dem Ministerium für Arbeit und Soziales liegt eine Konzeption des Frauenberatungs-<br />
und Therapiezentrums Stuttgart e. V. (fetz) zur Einrichtung einer<br />
landesweiten Helpline für von Gewalt betroffene Frauen vor. Ziel der Helpline<br />
ist es, schnell, unbürokratisch und niederschwellig erste Unterstützung und<br />
Hilfen in akuten Krisen zu bieten und damit das bestehende Beratungs- und<br />
3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2<strong>44</strong>0<br />
Unterstützungsangebot zu ergänzen bzw. zu verbessern. Die vorläufige Kos -<br />
tenschätzung geht von jährlichen Kosten in Höhe von rund 135.000 € aus.<br />
Bevor eine Prüfung der Umsetzungsvoraussetzungen und -möglichkeiten<br />
durchgeführt wird, sollten zunächst die Entwicklungen zur Einrichtung einer<br />
bundeseinheitlichen Notrufnummer abgewartet werden.<br />
4. welche Bundesländer bereits eine Frauennotruf-Helpline eingerichtet<br />
haben, seit wann und mit welcher Resonanz bzw. in welchen Bundesländern<br />
die Einrichtung einer Helpline derzeit in Planung ist;<br />
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat eine Länderumfrage durchgeführt,<br />
an der sich elf Bundesländer beteiligt haben. Eine landeseinheitliche<br />
Notrufnummer, die für alle Fälle von Gewalt Beratung und Unterstützung<br />
bietet, gibt es in keinem Bundesland. Lediglich in Schleswig-Holstein besteht<br />
seit 2004 eine Helpline beim Frauennotruf Kiel. Diese Helpline berät Anruferinnen<br />
und verweist bei Bedarf an entsprechende Institutionen, insbesondere<br />
an die Frauenberatungsstellen und die Frauenhäuser, weiter. Die Helpline ist<br />
an Werktagen zwischen 15 und 1 Uhr und am Wochenende von 10 bis 1 Uhr<br />
erreichbar. Die Gesamtkosten werden mit 58.000 € angegeben.<br />
Selbst in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es keine einheitliche Notrufnummer.<br />
In Hamburg gibt es seit 1980 einen Notruf für vergewaltigte<br />
Frauen und Mädchen, der wochentags zu den üblichen Geschäftszeiten zu<br />
erreichen ist, sowie seit November 2006 eine Hotline für Opfer häuslicher<br />
Gewalt, die täglich von 10 bis 22 Uhr besetzt ist. Die Kosten für diese beiden<br />
Notrufe werden mit 240.000 € bzw. 250.000 € beziffert und vom Land Hamburg<br />
getragen.<br />
Auch in Berlin bestehen zwei Hotlines getrennt nach den Bereichen häusliche<br />
Gewalt und sexuelle Gewalt. Die BIG-Hotline als zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle<br />
für den Bereich häusliche Gewalt wurde 1999 eingerichtet<br />
und ist täglich von 9 bis 24 Uhr erreichbar. Die Hotline für den Bereich vergewaltigte<br />
und sexuell belästigte Frauen wurde 1996 eingerichtet. Sie ist an<br />
Werktagen von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Die Kosten in Höhe von 250.000 €<br />
bzw. 264.000 € werden vom Land Berlin getragen.<br />
Dem Ministerium für Arbeit und Soziales sind keine Pläne aus anderen<br />
Bundesländern bekannt, eine landesweite Helpline einzurichten.<br />
5. welche Kosten die Einrichtung einer Frauennotruf-Helpline mit sich<br />
bringt und wie sich die Landesregierung die Finanzierung einer solchen<br />
Frauennotruf-Helpline vorstellen kann.<br />
Die Kosten einer landesweiten Frauennotruf-Helpline hängen von deren<br />
Umfang und Ausgestaltung ab. Als Schätzwerte können die Kosten aus den<br />
Stadtstaaten Berlin und Hamburg herangezogen werden (s. Ziff. 4).<br />
Der Landeshaushalt enthält derzeit zur Finanzierung einer landesweiten<br />
Help line keine entsprechende Zwec<strong>kb</strong>estimmung, sodass Haushaltsmittel<br />
nicht zur Verfügung gestellt werden können.<br />
Sollte zu gegebener Zeit die unter der Antwort zu Frage Nr. 3 genannte Prüfung<br />
ergeben, dass die Einrichtung einer landesweiten Helpline umsetzbar ist, wird<br />
in diesem Zusammenhang auch die Frage der Finanzierung geklärt werden<br />
müssen.<br />
Dr. Stolz<br />
Ministerin für Arbeit und Soziales<br />
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