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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2<strong>44</strong>0<br />

14. Wahlperiode 05. 03. 2008<br />

Antrag<br />

der Abg. <strong>Elke</strong> <strong>Brunnemer</strong> u. a. CDU,<br />

der Abg. Marianne Wonnay u. a. SPD,<br />

der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE und<br />

der Abg. Dr. Birgit Arnold FDP/DVP<br />

und<br />

Stellungnahme<br />

des Ministeriums für Arbeit und Soziales<br />

Landesweite Frauennotruf-Helpline in Baden-Württemberg<br />

Antrag<br />

Der Landtag wolle beschließen,<br />

die Landesregierung zu ersuchen<br />

zu berichten,<br />

1. ob sie das bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebot für von<br />

Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen im Land für ausreichend hält, um<br />

ein flächendeckendes Hilfsangebot auch nachts und am Wochenende für<br />

betroffene Frauen zu gewährleisten;<br />

2. ob sie die Notwendigkeit sieht, durch Einrichtung einer zentralen landesweiten<br />

Notrufnummer für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen das<br />

Angebot flächendeckend zu verbessern;<br />

3. ob sie in dieser Angelegenheit in Kontakt steht mit Beratungseinrichtungen<br />

im Land, die bereits ein Konzept zur Einrichtung einer Frauennotruf-<br />

Helpline erarbeitet haben und wie sie dessen Umsetzungsmöglichkeiten<br />

bewertet;<br />

4. welche Bundesländer bereits eine Frauennotruf-Helpline eingerichtet<br />

haben, seit wann und mit welcher Resonanz bzw. in welchen Bundesländern<br />

die Einrichtung einer Helpline derzeit in Planung ist;<br />

Eingegangen: 05. 03. 2008 / Ausgegeben: 27. 03. 2008 1<br />

Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet<br />

abrufbar unter: www.landtag-bw.de/<strong>Dokument</strong>e


Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2<strong>44</strong>0<br />

5. welche Kosten die Einrichtung einer Frauennotruf-Helpline mit sich bringt<br />

und wie sich die Landesregierung die Finanzierung einer solchen Frauennotruf-Helpline<br />

vorstellen kann.<br />

05. 03. 2008<br />

<strong>Brunnemer</strong>, Krueger CDU<br />

Wonnay, Altpeter SPD<br />

Lösch GRÜNE<br />

Dr. Arnold FDP/DVP<br />

Begründung<br />

Laut einer repräsentativen Studie der Bundesregierung erfahren 40 % der<br />

Frauen körperliche oder sexuelle Gewalt. Zwangsverheiratung, Zwangspros -<br />

titution und Stalking sind weitere Gewaltformen, von denen viele Frauen<br />

betroffen sind. Die Dunkelziffer der Opfer ist sehr hoch.<br />

Viele Frauen kennen ihre Rechte nicht und wissen nicht, an wen sie sich in<br />

ihrer Region wenden können. In der Mehrzahl der Fälle zeigen Frauen die<br />

Gewalt noch immer nicht an. Hier ist ein direkter, unbürokratischer und<br />

schneller Zugang zu Information und Hilfe notwendig.<br />

Durch die Einrichtung einer zentralen, landesweiten Notrufnummer wird es<br />

den betroffenen Frauen möglich, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das<br />

bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebot in Baden-Württemberg<br />

würde dadurch verbessert. Zudem könnten Lücken der Erreichbarkeit<br />

geschlossen werden, die aufgrund begrenzter finanzieller und personeller<br />

Ressourcen in der Regel abends und nachts sowie an den Wochenenden<br />

auftreten.<br />

Mit dem Frauen- und Therapiezentrum FETZ, Stuttgart, gibt es eine Organisation,<br />

die die nötige Infrastruktur zur Umsetzung der Helpline gewährleisten<br />

kann.<br />

Eine Helpline als telefonische Anlaufstelle in akuten Krisensituationen kann<br />

das Beratungsangebot in Baden-Württemberg keinesfalls ersetzen.<br />

Vielmehr zeigen Erfahrungen, z. B. aus Österreich, dass Beratungsanfragen<br />

in den Einrichtungen mit der Einführung von Helplines ansteigen. Eine Help -<br />

line kann nur dann effektiv arbeiten, wenn sie betroffene Frauen an Unterstützungseinrichtungen<br />

vermitteln kann. Der Erhalt des Beratungs- und<br />

Unterstützungsangebotes für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, ist daher<br />

Voraussetzung. Eine Frauennotruf-Helpline kann einen wichtigen Beitrag leis -<br />

ten zur Effektivierung und Entlastung des bestehenden Unterstützungs- und<br />

Beratungsangebotes für Frauen. Das professionelle Angebot, das abends,<br />

nachts und an den Wochenenden erreichbar ist, hat das Ziel, betroffenen<br />

Frauen niedrigschwellig den Zugang zu bestehenden Hilfesystemen leichter<br />

zu ermöglichen und sie darin zu unterstützen, Gewaltkreisläufe zu durchbrechen<br />

und sich und ihre Kinder schützen zu können.<br />

2


Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2<strong>44</strong>0<br />

Stellungnahme<br />

Mit Schreiben vom 20. März 2008 Nr. 21–0141.5/14/2<strong>44</strong>0 nimmt das Minis -<br />

terium für Arbeit und Soziales zu dem Antrag wie folgt Stellung:<br />

Der Landtag wolle beschließen,<br />

die Landesregierung zu ersuchen<br />

zu berichten,<br />

1. ob sie das bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebot für von<br />

Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen im Land für ausreichend hält, um<br />

ein flächendeckendes Hilfsangebot auch nachts und am Wochenende für<br />

betroffene Frauen zu gewährleisten;<br />

In Baden-Württemberg besteht ein gewachsenes Netz von Schutz-, Beratungs-<br />

und Hilfsangeboten für von Gewalt betroffene bzw. bedrohte Frauen<br />

und Mädchen. Die im Land bestehenden Beratungs- und Notrufstellen haben<br />

sich in der Regel auf die Beratung bestimmter Ausprägungen von Gewalt<br />

gegen Frauen spezialisiert. So haben beispielsweise sexuell misshandelte<br />

Frauen und Mädchen, die Opfer häuslicher Gewalt, die von Zwangsverheiratung<br />

bedrohten oder betroffenen Frauen oder die Opfer von Zwangsprostitution<br />

und Menschenhandel einen unterschiedlichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf,<br />

der an die Beraterinnen hohe fachliche und menschliche<br />

Ansprüche stellt. Verschiedene Beratungsstellen stellen eine Erreichbarkeit<br />

auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten sicher. Die Telefonnummern der<br />

Beratungsstellen sind in den örtlichen Medien (z. B. Amtsblätter, Tageszeitungen)<br />

veröffentlicht.<br />

2. ob sie die Notwendigkeit sieht, durch Einrichtung einer zentralen landesweiten<br />

Notrufnummer für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen das<br />

Angebot flächendeckend zu verbessern;<br />

Aufgrund des unterschiedlichen Beratungs- und Unterstützungsbedarfs kann<br />

eine landesweite Notrufnummer für alle Formen von Gewalt gegen Frauen<br />

nur eine Anlauf- und Weitervermittlungsfunktion haben. Selbst in den Stadtstaaten<br />

Berlin und Hamburg existieren zwei verschiedene Hotline-Nummern,<br />

eine für den Bereich häuslicher Gewalt und eine für den Bereich sexuelle<br />

Gewalt.<br />

Die Bundesregierung hat in ihrem im September 2007 vorgelegten Aktionsplan<br />

II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen angekündigt, die Einrichtung<br />

einer einheitlichen bundesweiten Notruftelefonnummer, die die Erstberatung<br />

und Vermittlung bei jeder Form von Gewalt gegen Frauen anbieten<br />

soll, zu prüfen. Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend steht die Klärung der Handlungs- und Finanzierungskompetenz<br />

des Bundes für den Betrieb einer bundeseinheitlichen Notrufnummer<br />

zu Gewalt gegen Frauen in Kürze an.<br />

3. ob sie in dieser Angelegenheit in Kontakt steht mit Beratungseinrichtungen<br />

im Land, die bereits ein Konzept zur Einrichtung einer Frauennotruf-Help -<br />

line erarbeitet haben, und wie sie dessen Umsetzungsmöglichkeiten bewertet;<br />

Dem Ministerium für Arbeit und Soziales liegt eine Konzeption des Frauenberatungs-<br />

und Therapiezentrums Stuttgart e. V. (fetz) zur Einrichtung einer<br />

landesweiten Helpline für von Gewalt betroffene Frauen vor. Ziel der Helpline<br />

ist es, schnell, unbürokratisch und niederschwellig erste Unterstützung und<br />

Hilfen in akuten Krisen zu bieten und damit das bestehende Beratungs- und<br />

3


Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2<strong>44</strong>0<br />

Unterstützungsangebot zu ergänzen bzw. zu verbessern. Die vorläufige Kos -<br />

tenschätzung geht von jährlichen Kosten in Höhe von rund 135.000 € aus.<br />

Bevor eine Prüfung der Umsetzungsvoraussetzungen und -möglichkeiten<br />

durchgeführt wird, sollten zunächst die Entwicklungen zur Einrichtung einer<br />

bundeseinheitlichen Notrufnummer abgewartet werden.<br />

4. welche Bundesländer bereits eine Frauennotruf-Helpline eingerichtet<br />

haben, seit wann und mit welcher Resonanz bzw. in welchen Bundesländern<br />

die Einrichtung einer Helpline derzeit in Planung ist;<br />

Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat eine Länderumfrage durchgeführt,<br />

an der sich elf Bundesländer beteiligt haben. Eine landeseinheitliche<br />

Notrufnummer, die für alle Fälle von Gewalt Beratung und Unterstützung<br />

bietet, gibt es in keinem Bundesland. Lediglich in Schleswig-Holstein besteht<br />

seit 2004 eine Helpline beim Frauennotruf Kiel. Diese Helpline berät Anruferinnen<br />

und verweist bei Bedarf an entsprechende Institutionen, insbesondere<br />

an die Frauenberatungsstellen und die Frauenhäuser, weiter. Die Helpline ist<br />

an Werktagen zwischen 15 und 1 Uhr und am Wochenende von 10 bis 1 Uhr<br />

erreichbar. Die Gesamtkosten werden mit 58.000 € angegeben.<br />

Selbst in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es keine einheitliche Notrufnummer.<br />

In Hamburg gibt es seit 1980 einen Notruf für vergewaltigte<br />

Frauen und Mädchen, der wochentags zu den üblichen Geschäftszeiten zu<br />

erreichen ist, sowie seit November 2006 eine Hotline für Opfer häuslicher<br />

Gewalt, die täglich von 10 bis 22 Uhr besetzt ist. Die Kosten für diese beiden<br />

Notrufe werden mit 240.000 € bzw. 250.000 € beziffert und vom Land Hamburg<br />

getragen.<br />

Auch in Berlin bestehen zwei Hotlines getrennt nach den Bereichen häusliche<br />

Gewalt und sexuelle Gewalt. Die BIG-Hotline als zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle<br />

für den Bereich häusliche Gewalt wurde 1999 eingerichtet<br />

und ist täglich von 9 bis 24 Uhr erreichbar. Die Hotline für den Bereich vergewaltigte<br />

und sexuell belästigte Frauen wurde 1996 eingerichtet. Sie ist an<br />

Werktagen von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Die Kosten in Höhe von 250.000 €<br />

bzw. 264.000 € werden vom Land Berlin getragen.<br />

Dem Ministerium für Arbeit und Soziales sind keine Pläne aus anderen<br />

Bundesländern bekannt, eine landesweite Helpline einzurichten.<br />

5. welche Kosten die Einrichtung einer Frauennotruf-Helpline mit sich<br />

bringt und wie sich die Landesregierung die Finanzierung einer solchen<br />

Frauennotruf-Helpline vorstellen kann.<br />

Die Kosten einer landesweiten Frauennotruf-Helpline hängen von deren<br />

Umfang und Ausgestaltung ab. Als Schätzwerte können die Kosten aus den<br />

Stadtstaaten Berlin und Hamburg herangezogen werden (s. Ziff. 4).<br />

Der Landeshaushalt enthält derzeit zur Finanzierung einer landesweiten<br />

Help line keine entsprechende Zwec<strong>kb</strong>estimmung, sodass Haushaltsmittel<br />

nicht zur Verfügung gestellt werden können.<br />

Sollte zu gegebener Zeit die unter der Antwort zu Frage Nr. 3 genannte Prüfung<br />

ergeben, dass die Einrichtung einer landesweiten Helpline umsetzbar ist, wird<br />

in diesem Zusammenhang auch die Frage der Finanzierung geklärt werden<br />

müssen.<br />

Dr. Stolz<br />

Ministerin für Arbeit und Soziales<br />

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