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Download - Deutscher Bundesverband der Landwirte im ...

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Seite 6 Unser Land - Infobrief Ausgabe Sept./Okt. ´07<br />

Positionspapier des DBN zu LSV-Reform - Schreib<br />

Der Deutsche <strong>Bundesverband</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Landwirte</strong> <strong>im</strong> Nebenberuf e.V. (DBN)<br />

möchte Sie hiermit bitten, die folgenden<br />

Positionen bei <strong>der</strong> kommenden<br />

Agrarministerkonferenz in die Diskussion<br />

einzubringen und darauf hinzuwirken,<br />

dass das Landwirtschaftliche<br />

Sozialversicherungssystem (LSV)<br />

reformiert wird um dem beson<strong>der</strong>en<br />

Belangen nebenberuflicher Betriebe<br />

Rechnung zu tragen und die systembedingte<br />

Schlechterstellung nebenberuflicher<br />

<strong>Landwirte</strong> abzustellen.<br />

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft<br />

(LBG)<br />

Aus Sicht des DBN kann man über<br />

einen einheitlichen Beitragsbemessungsmaßstab<br />

nachdenken. Dieser<br />

ist jedoch nur sinnvoll, wenn es zu<br />

einem bundeseinheitlichen LSV-<br />

Träger kommen soll. Ein solcher<br />

Schritt wird vom DBN jedoch nicht<br />

befürwortet, weil damit die eigentlichen<br />

Probleme <strong>der</strong> LSV nicht gelöst<br />

werden. Eine angestrebte Einsparung<br />

bei den Verwaltungskosten würde, so<br />

diese bei einem Bundesträger mit Außenstellen<br />

tatsächlich zu erzielen wäre,<br />

nur rund 0,5 – 1,0 % <strong>der</strong> Gesamtausgaben<br />

ausmachen, da <strong>der</strong> durchschnittliche<br />

Verwaltungskostenanteil<br />

<strong>der</strong>zeit bei rund 5% liegt. Daraus können<br />

Sie entnehmen, dass eine mögliche<br />

Einsparung durch einen Bundesträger<br />

die Probleme <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Unfallversicherung nicht<br />

lösen kann. Warum dann also ein einheitliche<br />

Beitragsbemessungsgrundlage?<br />

In Deutschland differieren aus geschichtlichen<br />

und auch aufgrund natürlicher<br />

Gegebenheiten die Agrarstrukturen<br />

<strong>der</strong>art, dass eine Beibehaltung<br />

<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen LSV-<br />

Trägerstruktur sinnvoll erscheint. Die<br />

gesetzlich verankerte Selbstverwaltung<br />

ist dabei sehr wohl in <strong>der</strong> Lage,<br />

einen geeigneten, für die Versichertenstruktur<br />

<strong>im</strong> jeweiligen Zuständigkeitsgebiet<br />

sinnvollen, Beitragsbemessungsmaßstab<br />

zu erarbeiten.<br />

Kernproblem bleiben die alten Leistungsansprüche.<br />

Diese alte Last wird<br />

zudem durch die allgemeine Flächeninanspruchnahme<br />

verschärft. Je<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Landwirtschaft – und damit <strong>der</strong><br />

Versicherungspflicht – entzogene<br />

Hektar, belastet die Versichertengemeinschaft<br />

<strong>der</strong> <strong>Landwirte</strong> mit rund<br />

650 €. Neben <strong>der</strong> umweltpolitisch zu<br />

begründenden For<strong>der</strong>ung nach einer<br />

Reduzierung des Flächenverbrauchs,<br />

muss daher auch eine soziale Komponente<br />

dieses Aspekts berücksichtigt<br />

werden.<br />

Als einzige Alternative zum bestehenden<br />

System sieht <strong>der</strong> DBN eine Ablösung<br />

<strong>der</strong> Altlast durch den Bund und<br />

eine Umstellung auf ein Kapitaldeckungsverfahren.<br />

Alle an<strong>der</strong>en Reformen<br />

sind nur ein Herumdoktern an<br />

einem so nicht zukunftsfähigen System,<br />

es sei denn, die Politik kann sich<br />

zu einer Garantie von staatlichen Zuschüssen<br />

in die LBG von jährlich mindestens<br />

300 Mio. € auf Dauer durchringen.<br />

Landwirtschaftliche Krankenkasse<br />

(LKK)<br />

Der DBN hat die Einführung <strong>der</strong> LKK<br />

angesichts des sich zu Beginn <strong>der</strong><br />

70er Jahre abzeichnenden Strukturwandels<br />

von Beginn an als totgeborenes<br />

Kind gesehen. Die LKK hat einzig<br />

einen Vorteil, es wird mit einem an<br />

dem Wirtschaftswert eines Betriebes<br />

ausgerichteten Beitragsmaßstab gearbeitet,<br />

<strong>der</strong> zu einer gerechten Beitraglastenverteilung<br />

entsprechend <strong>der</strong><br />

Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Betriebe führt.<br />

Da auch die allgemeine Gesetzliche<br />

Krankenversicherung (GKV) ihre Beitragsbemessung<br />

nach Versichertengruppen<br />

gestaltet, wäre – wenn <strong>der</strong><br />

politische Wille vorhanden ist – eine<br />

Einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> LKK unter Beibehaltung<br />

<strong>der</strong> Beitragsbemessungsgrundlage<br />

in das System <strong>der</strong> GKV<br />

machbar und sinnvoll. Die aus dem<br />

Einzelplan 10 des Bundeshaushaltes<br />

eingestellten Zuschüsse für die LKK<br />

könnten dann in den Haushalt des<br />

BMG übergehen. Bei genauer Betrachtung<br />

würde zudem festgestellt<br />

werden, dass die Versichertengemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Landwirtschaft <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf die Finanzierung ihrer Krankenversicherung,<br />

verglichen mit den<br />

Versichertengemeinschaften <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

gesetzlichen Krankenkassen<br />

nicht mehr Bundesmittel benötigt als<br />

die an<strong>der</strong>en und somit keine Bevorzugung<br />

erfährt, denn auch in die an<strong>der</strong>en<br />

GKV fließen Zuschüsse in Milliardenhöhe.<br />

Für die Landwirtschaftliche<br />

Pflegekasse (LPK) gilt vergleichbares.<br />

Landwirtschaftliche Alterskasse<br />

(LAK)<br />

In <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Reformbedürftigkeit<br />

des LSV-Systems wird <strong>im</strong>mer<br />

wie<strong>der</strong> betont, dass das System <strong>der</strong><br />

Alterssicherung <strong>der</strong> <strong>Landwirte</strong> (AdL)<br />

<strong>der</strong>zeit keiner Reform bedarf. Dies ist<br />

falsch!<br />

Unter Missachtung <strong>der</strong> Agrarstruktur<br />

und <strong>der</strong> mehrheitlichen Ablehnung in<br />

<strong>der</strong> Landwirtschaft, wird an einem<br />

System festgehalten, das insbeson<strong>der</strong>e<br />

nebenberufliche <strong>Landwirte</strong> benachteiligt.<br />

Die Versicherungspflicht in <strong>der</strong><br />

LAK, insbeson<strong>der</strong>e die Versicherungspflicht<br />

<strong>der</strong> Ehegatten, führt dazu,<br />

dass rund 40% <strong>der</strong> versicherungspflichtigen<br />

nebenberuflichen Landwirtsfamilien,<br />

eine Beitraglast zu LAK<br />

tragen müssen, die deutlich über, o-<br />

<strong>der</strong> nur geringfügig unter dem landwirtschaftlichen<br />

Einkommen dieser<br />

Betriebe liegt.<br />

Während eine eigenständige Alterssicherung<br />

des Betriebsleiters, <strong>der</strong> Ehegatten<br />

und mithelfenden Familienangehörigen<br />

in Haupterwerbsbetrieben<br />

noch sinnvoll erscheint, bedarf es dieser<br />

angesichts <strong>der</strong> vorhandenen außerlandwirtschaftlichen<br />

Alterssicherung<br />

für die Nebenerwerbslandwirte<br />

nicht.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> nebenberuflichen Landwirtschaft<br />

muss daher dringend eine<br />

Befreiungsmöglichkeit für Nebenerwerbslandwirte<br />

und ihre Ehegatten<br />

eingeführt werden.<br />

Dieses Schreiben richtete <strong>der</strong><br />

DBN an die Agrarminister <strong>der</strong><br />

Bundeslän<strong>der</strong> und an den Bundesminister<br />

Horst Seehofer <strong>im</strong><br />

Vorfeld <strong>der</strong> Agrarministerkonferenz<br />

am 27. und 28. September<br />

2007 in Saarbrücken.<br />

Bezeichnend:<br />

Vom ehemaligen Sozialminister<br />

Seehofer kam keine Antwort.<br />

Der Politiker, <strong>der</strong> sich gern als<br />

Fürsprecher <strong>der</strong> Kleinen verkauft,<br />

scheint kein Interesse an<br />

<strong>der</strong> Problematik und <strong>der</strong> Situation<br />

<strong>der</strong> nebenberuflichen <strong>Landwirte</strong><br />

zu haben.

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