Download - Deutscher Bundesverband der Landwirte im ...
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Seite 6 Unser Land - Infobrief Ausgabe Sept./Okt. ´07<br />
Positionspapier des DBN zu LSV-Reform - Schreib<br />
Der Deutsche <strong>Bundesverband</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Landwirte</strong> <strong>im</strong> Nebenberuf e.V. (DBN)<br />
möchte Sie hiermit bitten, die folgenden<br />
Positionen bei <strong>der</strong> kommenden<br />
Agrarministerkonferenz in die Diskussion<br />
einzubringen und darauf hinzuwirken,<br />
dass das Landwirtschaftliche<br />
Sozialversicherungssystem (LSV)<br />
reformiert wird um dem beson<strong>der</strong>en<br />
Belangen nebenberuflicher Betriebe<br />
Rechnung zu tragen und die systembedingte<br />
Schlechterstellung nebenberuflicher<br />
<strong>Landwirte</strong> abzustellen.<br />
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft<br />
(LBG)<br />
Aus Sicht des DBN kann man über<br />
einen einheitlichen Beitragsbemessungsmaßstab<br />
nachdenken. Dieser<br />
ist jedoch nur sinnvoll, wenn es zu<br />
einem bundeseinheitlichen LSV-<br />
Träger kommen soll. Ein solcher<br />
Schritt wird vom DBN jedoch nicht<br />
befürwortet, weil damit die eigentlichen<br />
Probleme <strong>der</strong> LSV nicht gelöst<br />
werden. Eine angestrebte Einsparung<br />
bei den Verwaltungskosten würde, so<br />
diese bei einem Bundesträger mit Außenstellen<br />
tatsächlich zu erzielen wäre,<br />
nur rund 0,5 – 1,0 % <strong>der</strong> Gesamtausgaben<br />
ausmachen, da <strong>der</strong> durchschnittliche<br />
Verwaltungskostenanteil<br />
<strong>der</strong>zeit bei rund 5% liegt. Daraus können<br />
Sie entnehmen, dass eine mögliche<br />
Einsparung durch einen Bundesträger<br />
die Probleme <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />
Unfallversicherung nicht<br />
lösen kann. Warum dann also ein einheitliche<br />
Beitragsbemessungsgrundlage?<br />
In Deutschland differieren aus geschichtlichen<br />
und auch aufgrund natürlicher<br />
Gegebenheiten die Agrarstrukturen<br />
<strong>der</strong>art, dass eine Beibehaltung<br />
<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen LSV-<br />
Trägerstruktur sinnvoll erscheint. Die<br />
gesetzlich verankerte Selbstverwaltung<br />
ist dabei sehr wohl in <strong>der</strong> Lage,<br />
einen geeigneten, für die Versichertenstruktur<br />
<strong>im</strong> jeweiligen Zuständigkeitsgebiet<br />
sinnvollen, Beitragsbemessungsmaßstab<br />
zu erarbeiten.<br />
Kernproblem bleiben die alten Leistungsansprüche.<br />
Diese alte Last wird<br />
zudem durch die allgemeine Flächeninanspruchnahme<br />
verschärft. Je<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Landwirtschaft – und damit <strong>der</strong><br />
Versicherungspflicht – entzogene<br />
Hektar, belastet die Versichertengemeinschaft<br />
<strong>der</strong> <strong>Landwirte</strong> mit rund<br />
650 €. Neben <strong>der</strong> umweltpolitisch zu<br />
begründenden For<strong>der</strong>ung nach einer<br />
Reduzierung des Flächenverbrauchs,<br />
muss daher auch eine soziale Komponente<br />
dieses Aspekts berücksichtigt<br />
werden.<br />
Als einzige Alternative zum bestehenden<br />
System sieht <strong>der</strong> DBN eine Ablösung<br />
<strong>der</strong> Altlast durch den Bund und<br />
eine Umstellung auf ein Kapitaldeckungsverfahren.<br />
Alle an<strong>der</strong>en Reformen<br />
sind nur ein Herumdoktern an<br />
einem so nicht zukunftsfähigen System,<br />
es sei denn, die Politik kann sich<br />
zu einer Garantie von staatlichen Zuschüssen<br />
in die LBG von jährlich mindestens<br />
300 Mio. € auf Dauer durchringen.<br />
Landwirtschaftliche Krankenkasse<br />
(LKK)<br />
Der DBN hat die Einführung <strong>der</strong> LKK<br />
angesichts des sich zu Beginn <strong>der</strong><br />
70er Jahre abzeichnenden Strukturwandels<br />
von Beginn an als totgeborenes<br />
Kind gesehen. Die LKK hat einzig<br />
einen Vorteil, es wird mit einem an<br />
dem Wirtschaftswert eines Betriebes<br />
ausgerichteten Beitragsmaßstab gearbeitet,<br />
<strong>der</strong> zu einer gerechten Beitraglastenverteilung<br />
entsprechend <strong>der</strong><br />
Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Betriebe führt.<br />
Da auch die allgemeine Gesetzliche<br />
Krankenversicherung (GKV) ihre Beitragsbemessung<br />
nach Versichertengruppen<br />
gestaltet, wäre – wenn <strong>der</strong><br />
politische Wille vorhanden ist – eine<br />
Einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> LKK unter Beibehaltung<br />
<strong>der</strong> Beitragsbemessungsgrundlage<br />
in das System <strong>der</strong> GKV<br />
machbar und sinnvoll. Die aus dem<br />
Einzelplan 10 des Bundeshaushaltes<br />
eingestellten Zuschüsse für die LKK<br />
könnten dann in den Haushalt des<br />
BMG übergehen. Bei genauer Betrachtung<br />
würde zudem festgestellt<br />
werden, dass die Versichertengemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Landwirtschaft <strong>im</strong> Hinblick<br />
auf die Finanzierung ihrer Krankenversicherung,<br />
verglichen mit den<br />
Versichertengemeinschaften <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
gesetzlichen Krankenkassen<br />
nicht mehr Bundesmittel benötigt als<br />
die an<strong>der</strong>en und somit keine Bevorzugung<br />
erfährt, denn auch in die an<strong>der</strong>en<br />
GKV fließen Zuschüsse in Milliardenhöhe.<br />
Für die Landwirtschaftliche<br />
Pflegekasse (LPK) gilt vergleichbares.<br />
Landwirtschaftliche Alterskasse<br />
(LAK)<br />
In <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Reformbedürftigkeit<br />
des LSV-Systems wird <strong>im</strong>mer<br />
wie<strong>der</strong> betont, dass das System <strong>der</strong><br />
Alterssicherung <strong>der</strong> <strong>Landwirte</strong> (AdL)<br />
<strong>der</strong>zeit keiner Reform bedarf. Dies ist<br />
falsch!<br />
Unter Missachtung <strong>der</strong> Agrarstruktur<br />
und <strong>der</strong> mehrheitlichen Ablehnung in<br />
<strong>der</strong> Landwirtschaft, wird an einem<br />
System festgehalten, das insbeson<strong>der</strong>e<br />
nebenberufliche <strong>Landwirte</strong> benachteiligt.<br />
Die Versicherungspflicht in <strong>der</strong><br />
LAK, insbeson<strong>der</strong>e die Versicherungspflicht<br />
<strong>der</strong> Ehegatten, führt dazu,<br />
dass rund 40% <strong>der</strong> versicherungspflichtigen<br />
nebenberuflichen Landwirtsfamilien,<br />
eine Beitraglast zu LAK<br />
tragen müssen, die deutlich über, o-<br />
<strong>der</strong> nur geringfügig unter dem landwirtschaftlichen<br />
Einkommen dieser<br />
Betriebe liegt.<br />
Während eine eigenständige Alterssicherung<br />
des Betriebsleiters, <strong>der</strong> Ehegatten<br />
und mithelfenden Familienangehörigen<br />
in Haupterwerbsbetrieben<br />
noch sinnvoll erscheint, bedarf es dieser<br />
angesichts <strong>der</strong> vorhandenen außerlandwirtschaftlichen<br />
Alterssicherung<br />
für die Nebenerwerbslandwirte<br />
nicht.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> nebenberuflichen Landwirtschaft<br />
muss daher dringend eine<br />
Befreiungsmöglichkeit für Nebenerwerbslandwirte<br />
und ihre Ehegatten<br />
eingeführt werden.<br />
Dieses Schreiben richtete <strong>der</strong><br />
DBN an die Agrarminister <strong>der</strong><br />
Bundeslän<strong>der</strong> und an den Bundesminister<br />
Horst Seehofer <strong>im</strong><br />
Vorfeld <strong>der</strong> Agrarministerkonferenz<br />
am 27. und 28. September<br />
2007 in Saarbrücken.<br />
Bezeichnend:<br />
Vom ehemaligen Sozialminister<br />
Seehofer kam keine Antwort.<br />
Der Politiker, <strong>der</strong> sich gern als<br />
Fürsprecher <strong>der</strong> Kleinen verkauft,<br />
scheint kein Interesse an<br />
<strong>der</strong> Problematik und <strong>der</strong> Situation<br />
<strong>der</strong> nebenberuflichen <strong>Landwirte</strong><br />
zu haben.