Zu Punkt 1 - Marktgemeinde Vordernberg
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<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong>, Bezirk Leoben<br />
Hauptplatz 2, 8794 <strong>Vordernberg</strong><br />
P r o t o k o l l<br />
über die am Montag, den 26. September 2011, um 18:00 Uhr, im Gemeinderatssitzungssaal<br />
stattgefundene<br />
ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSSITZUNG<br />
Anwesend:<br />
Bgmst. Walter Hubner, Vizebgmst. Monika Kaufmann, GK Helmut Unterweger, die Gemeinderäte<br />
Monika Kriechbaum, Dominique Kreutzer, Sonja Stöcklmayr, Ing. Michael‐Arno Kanitsch, Bettina<br />
Dunkl, Ing. Wolfgang Högler, Kerstin Plöbst, Wilfried Karpf und Wolfgang Dokulil<br />
Nicht Anwesend:<br />
Gemeinderätin Waltraud Riedler aus beruflichen Gründen ‐ entschuldigt.<br />
Gemeinderat Josef Zandl aus gesundheitlichen Gründen ‐ entschuldigt.<br />
Gemeinderätin Andrea Weinberger ‐ entschuldigt.<br />
Vorsitzender: Bgmst. Walter Hubner<br />
Der Bürgermeister begrüßt die Gemeinderäte, stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäß<br />
kundgemachte Sitzung und die zeitgerechte <strong>Zu</strong>stellung der Einladungen an die Mitglieder des<br />
Gemeinderates fest.<br />
Bürgermeister Walter Hubner beantragt folgende Beratungspunkte von der Tagesordnung<br />
abzusetzen:<br />
6.2. Mag. Elisabeth Schatz; Abschluss eines Pachtvertrages für Wochenendhaus<br />
Laufstraße Nr. 15<br />
somit wird der Tagesordnungspunkt 6.3. zu Tagesordnungspunkt 6.2.<br />
8. Alt‐ und Problemstoffsammlung im Gemeindegebiet; künftige Entsorgungsregelung<br />
somit wird der Tagesordnungspunkt 9. <strong>Zu</strong> Tagesordnungspunkt 8.<br />
Weiters beantragt Bürgermeister Walter Hubner die Tagesordnung um folgende<br />
Beratungspunkte zu erweitern:<br />
9. Sanierung Objekt Böhlerstraße Nr. 33; Darlehensaufnahme<br />
10. Fördermodell für Nachwuchsarbeit in den öffentlichen Kulturträgern<br />
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11. Entsendung in den Kulturausschuss u. Wahl eines/r KulturreferentenIn<br />
12. Josef Lanner, Kammern; Kündigung des Pachtvertrages und die Vereinbarung über<br />
die Errichtung von zwei Weiderosten<br />
Der Antrag findet einstimmige Annahme und ergibt sich somit folgende Tagesordnung,<br />
gegen die kein Einwand erhoben wird:<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
A.) Öffentliche Sitzung:<br />
1. Fragestunde nach § 54 Abs. 4 GemO<br />
2. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 27. Juni 2011<br />
3. Mitteilungen<br />
4. Prüfbericht vom 14. Juli 2011<br />
5. Grundstückstauch bzw. –verkauf <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> – Christian Rohrmoser;<br />
Verordnung<br />
6. Pacht‐ und Mietverträge<br />
6.1. Ing. Guido Schedlbauer, Gallbrunn; Abschluss eines Pachtvertrages für Wochenendhaus<br />
Laufstraße Nr. 48<br />
6.2. Bettina Dunkl, Bahnhofstraße Nr. 5; Pachtvertrag für Garage nach Heinz Hörtner<br />
7. Parkplatz im Bereich der Barbarasäle; Verordnung nach den Bestimmungen der StVO<br />
8. Vision „<strong>Zu</strong>kunft <strong>Vordernberg</strong>“<br />
9. Sanierung Objekt Böhlerstraße Nr. 33; Darlehensaufnahme<br />
10. Fördermodell für Nachwuchsarbeit in den örtlichen Kulturträgern<br />
11. Entsendung in den Kulturausschuss u. Wahl eines/r KulturreferentenIn<br />
12. Lanner Josef, Kammern; Kündigung des Pachtvertrages und die Vereinbarung über die<br />
Errichtung von zwei Weiderosten<br />
<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 1<br />
Keine Wortmeldung.<br />
<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 2<br />
ANTRAGSTELLUNG: GK Helmut Unterweger<br />
Ich stelle den Antrag, das Sitzungsprotokoll vom 27. Juni 2011 in seiner vorliegenden Form<br />
zu genehmigen.<br />
Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />
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<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 3<br />
1) berichtet der Bürgermeister über das Protokoll der 6. Baubesprechung<br />
<strong>Vordernberg</strong>er Mauern, Bannwald, Kruckengrabenlawine.<br />
Teilgenommen haben: LFI Steiermark (DI Klausbauer), VA Erzberg (OFÖ Ing. Winkler),<br />
WLV (Weitbacher)<br />
Im <strong>Zu</strong>ge einer gemeinsamen Befahrung der Bannwaldstraßen und Begehung<br />
einzelner Waldorte am 14.07.2011 wurde der <strong>Zu</strong>stand des Bannwaldes von den<br />
Beteiligten eingeschätzt.<br />
Die verschiedenen Flächen wurden in Buchstaben (B‐, C‐, L‐, W‐, O‐Fläche, usw.)<br />
eingeteilt.<br />
‐ Die Situation der Flächen B und C im Bereich des Fischerberges kann als sehr<br />
positiv eingestuft werden. Die Aufforstungen zwischen den Holzstützen haben<br />
bereits eine Höhe von mehr als 3m erreicht.<br />
‐ In der Fläche L wurden frische Käferbäume entdeckt. Die Gruppe aus 2‐3 Bäumen<br />
befindet sich ca. 70m oberhalb der unteren Bannwaldstraße. Die Fa. Rohrmoser<br />
wurde mit der umgehenden Beseitigung und Begiftung der Bäume beauftragt.<br />
‐ Die im Vorjahr begonnene Durchforstung unterhalb der unteren Bannwaldstraße<br />
in Teilen der Flächen U und R wurde abgeschlossen. Durch die Maßnahme konnte<br />
ein Holzanfall von ca. 320fm verbucht werden.<br />
‐ In der Fläche W (der vor 10 Jahren aufgeforsteten Windwurffläche) kam es durch<br />
Hagelschlag zu massiven Schäden an der Verjüngung. Vor allem im oberen<br />
Bestandesbereich verfärbten sich die Äste von Fichten und Lärchen rotbraun,<br />
Äste und Wipfel wurden z.T. abgeschlagen. Auch Laubhölzer wurden beschädigt.<br />
Teilweise kommt es zum Abplatzen von Rindenteilen der Bäume. Die Schäden<br />
sind vor allem an der Westseite der Bäume zu erkennen. In den nächsten Wochen<br />
und Monaten muss beobachtet werden, wie sich der Bestand erholt.<br />
‐ Im Herbst dieses Jahres ist vorgesehen eine Durchforstung der Fläche O<br />
durchzurühren. Die Fläche befindet sich am Ende der oberen Bannwaldstraße.<br />
Ober‐ und unterhalb der Straße. In Direktvergabe wird beabsichtigt, mit der Fa.<br />
Rohrmoser einen Akkordpreis (€/fm) für die Maßnahme festzulegen.<br />
‐ Ab Oktober wird die Läuterung der W‐Fläche fortgesetzt.<br />
‐ Neuer Forstweg oberhalb der Fischerberghütte quert den Bannwald bis auf Höhe<br />
der ersten Lawinenwerke (ÖBB‐Lawine). Da beim Straßenbau die bergseitige<br />
Böschung gefährlich nahe an die Werksstützen gebaut wurde, muss dieser<br />
Bereich (Ende der Straße) mit Wasserbausteinen bis auf eine Höhe von<br />
mindestens 3,0m gesichert werden, um ein Abrutschen der Werksstützen vor<br />
allem im Frühjahr, bei Schneelast und gleichzeitiger Taueinwirkung, zu<br />
verhindern.<br />
‐ Am 12.07.2011 wurden die im Vorjahr vorbereiteten Werksankerungen mittels<br />
Hubschraubertransport mit den Lawinennetzen bestückt. In der KW 28 und 29‐<br />
2011 wurden insgesamt 36 Hauptstützen mit Haupt‐ und Zwischennetzen<br />
montiert (ca. 126lfm Lawinennetze).<br />
‐ Die weitere Anbruchsverbauung in der Kruckengrabenlawine wird erst im Jahr<br />
2012 fortgesetzt.<br />
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2) Berichtet der Bürgermeister über die intensiv diskutierte Gemeindestrukturreform.<br />
Es findet zur Stunde eine Veranstaltung für den Bezirk Leoben statt, wo<br />
Landeshauptmann Mag. Franz Voves und Landeshauptmann‐Stellvertreter Hermann<br />
Schützenhöfer mit zwei Klubobmännern ihre Vorstellungen präsentieren. Da ich mich<br />
für die heutige Veranstaltung aufgrund dieser Gemeinderatssitzung entschuldigt<br />
habe, hat man mir sehr dringend empfohlen, an einer Veranstaltung in einem<br />
anderen Bezirk teilzunehmen. Diese Veranstaltung war vorige Woche am 22.<br />
September in Hitzendorf.<br />
Die Landesregierung sieht die Ausgangslage dazu wie folgt:<br />
‐ 196 Gemeinden in der Steiermark haben unter 1.000 Einwohner (76 unter 500,<br />
120 zwischen 500 und 1000); 39 % der österreichischen Kleinstgemeinden (
auch nachteilige finanzwirtschaftliche Effekte ergeben, so wird es Aufgabe des<br />
Landes ein, diese Effekte durch Bedarfszuweisungsmittel auszugleichen.<br />
Auch in der Gemeindestruktur soll es Änderungen geben. Die letzte Gemeindereform<br />
fand Ende der 60iger Jahr unter Landeshauptmann Josef Krainer sen. statt, der die<br />
Anzahl der Gemeinden mittels Gesetzesbeschluss von 884 auf 562 verringerte.<br />
Derzeit hat die Steiermark mit 542 Gemeinden die kleinteiligste Gemeindestruktur<br />
Österreichs; von den österreichweit 183 Gemeinden unter 500 Einwohner kommen<br />
76 oder 41,5 % aus der Steiermark.<br />
Der Fahrplan von Franz Voves u. Hermann Schützenhöfer sieht wie folgt aus:<br />
Die Gemeinden haben die Möglichkeit bis 31.01.2012 freiwillige Vorschläge dem<br />
Land zu unterbreiten. Bis Ende des Jahres soll ein Landesvorschlag der Fachleute<br />
erarbeitet werden, wie diese Gemeindestrukturen in den nächsten Jahren<br />
ausschauen könnte. Dafür sind verschiedene Faktoren maßgebend, die in diese<br />
Studie einfliesen sollen, wie z. B. die Gemeindegröße, Lage, Finanzkraft, usw.<br />
Danach beginnt die Verhandlungsphase, diese beginnt am 01.02.2012 und dauert<br />
bis 30.09.2012. In dieser Phase werden die eingelangten Vorschläge der<br />
Gemeinden mit dem Landesvorschlag harmonisiert. Diese Verhandlungen mit den<br />
Gemeinden finden auf den Bezirkshauptmannschaften statt, in welchen Vertreter<br />
der FA 7, Gemeindeaufsicht, FA 16, Abgeordnete aus der Region und die<br />
Bürgermeister vertreten sein werden. Bei diesen Verhandlungen gibt es bereits<br />
einen konkreten Vorschlag welche Gemeinden zusammengelegt werden sollen,<br />
bzw. wie passen die freiwilligen Vorschläge in das Konzept der Landesregierung.<br />
Nach dieser Phase beginnt am 01.10.2012 bis 31.01.2013 die<br />
Entscheidungsphase. Das heißt, wenn die Verhandlungen auf den<br />
Bezirkshauptmannschaften nicht funktionieren, dann wird von der<br />
Landesregierung vorgeschlagen, was die jeweilige Gemeinde zu unternehmen<br />
hat. Die Gemeinden haben danach die Möglichkeit zum Vorschlag der<br />
Landesregierung eine Stellungnahme abzugeben um darzulegen, warum eine<br />
Gemeindezusammenlegung möglich ist oder nicht möglich ist –<br />
Stellungsnahmeverfahren.<br />
Danach sollen die Beschlussfassungen in den Gemeinderäten über die<br />
<strong>Zu</strong>sammenlegungen und in der Landesregierung durchaus auch im Landtag und<br />
im Nationalrat die gesetzlichen Voraussetzungen für diese<br />
Gemeindestrukturreform.<br />
Dies soll bis 31.01.2013 abgeschlossen sein.<br />
Dieses Paket soll dann bis 01.01.2015 rechtswirksam sein. 01.01.2015 deshalb,<br />
weil voraussichtlich im März 2015 in allen steirischen Gemeinden<br />
Gemeinderatswahlen stattfinden werden. Die Landespolitik und Landespolitik<br />
möchte nicht diese Situation haben, dass sich z. B. am 01.01.2012 Gemeinden<br />
zusammenschließen und am 01.04.2012 weitere Gemeinden<br />
zusammenschließen, denn dadurch müssten dann nach den<br />
Gemeindezusammenlegungen Gemeinderatswahlen stattfinden.<br />
<strong>Zu</strong> diesem Thema äußern sich die Gemeinderäte Wilfried Karpf, Monika Kriechbaum,<br />
Wolfgang Dokulil und Vizebgm. Monika Kaufmann, die übereinstimmend der<br />
Meinung sind, dass man auf nähere und weitere Informationen seitens der<br />
Landesregierung warten soll.<br />
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<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 4<br />
BERICHTERSTATTUNG: Vizebgm. Monika Kaufmann<br />
Ich stelle den Antrag das Protokoll der Verhandlungsschrift vom 14. Juli 2011 zu<br />
genehmigen.<br />
Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />
<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 5<br />
BERICHTERSTATTUNG: GR Dominique Kreutzer<br />
In der Sitzung des Gemeinderates am 9. Juni 2011 wurde der Grundstücksverkauf<br />
Grundtausch gem. Vermessungsplan DI Benzinger Ziviltechniker KEG, GZ.: 304B / 08 mit<br />
Herrn Christian Rohrmoser, Hauptstraße Nr. 147, beschlossen. Da es sich dabei um<br />
Grundflächen des „öffentlichen Gutes“ handelt, ist dazu auch eine Verordnung vom<br />
Gemeinderat zu beschließen.<br />
ANTRAGSTELLUNG:<br />
Ich stelle den Antrag, folgende Verordnung zu beschließen:<br />
Der Gemeinderat der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> hat in seiner Sitzung am 26. September<br />
2011 folgende<br />
beschlossen.<br />
Verordnung<br />
Gemäß § 8 Abs. 3 des Landes‐Straßenverwaltungsgesetzes, LGBl. Nr. 154/1964, i.d.g.F., wird<br />
die Auflassung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 507/3, EZ 323, KG. 60364 <strong>Vordernberg</strong>,<br />
im Ausmaß von 107 m², gemäß Teilungsurkunde GZ 304B/08, der DI. Benzinger Ziviltechniker<br />
KG, 8605 Kapfenberg, Mariazellerstraße 1a/4, vom 29.4.2011, als Gemeindestraße verordnet<br />
und gemäß § 72 der Stmk. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 115/1967 i.d.g.F. aus dem<br />
öffentlichen Gut – Straßen und Wege – ausgeschieden und in freies Gemeindevermögen<br />
umgewandelt.<br />
Gemäß § 8 Abs. 3 des Landes‐Straßenverwaltungsgesetzes, LGBl. 154/1964 i.d.g.F. wird die<br />
Übernahme einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 521, EZ 16, KG. 60364 <strong>Vordernberg</strong>, im<br />
Ausmaß von 178 m², gemäß Teilungsurkunde GZ 304B/08, der DI. Benzinger Ziviltechniker<br />
KG, 8605 Kapfenberg, Mariazellerstraße 1a/4, in das Öffentliche Gut – Straßen und Wege –<br />
verordnet.<br />
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Gemäß § 92 Abs. 1 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967. i.d.g.F., erfolgt<br />
die Kundmachung dieser Verordnung durch Anschlag an der Amtstafel.<br />
Die Verordnung liegt während der Zeit der Kundmachung im <strong>Marktgemeinde</strong>amt<br />
<strong>Vordernberg</strong> während der Amtsstunden zur Einsichtnahme auf.<br />
Für den Gemeinderat:<br />
Der Bürgermeister:<br />
Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />
<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 6.1<br />
BERICHTERSTATTUNG: GR Monika Kriechbaum<br />
In der Sitzung des Gemeinderates am 27. Juni 2011 hat der Gemeinderat der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> unter Tagesordnungspunkt 11, den Beschluss gefasst, das<br />
Vorkaufsrecht für das Wochenendhaus Laufstraße Nr. 48 (nach Karl Rottenmanner) gemäß<br />
Pachtvertrag vom 5.4.1993 nicht auszuüben.<br />
Das gegenständliche Objekt soll an Herrn Ing. Guido Schedlbauer, 2463 Gallbrunn,<br />
Kellergasse 40, verkauft werden und ersucht er gemäß Schreiben vom 14.9.2011,<br />
einlangende GZ. 1‐840/4‐1280/2011, um Abschluss eines Pachtvertrages.<br />
ANTRAGSTELLUNG:<br />
Ich stelle den Antrag, folgenden Pachtvertrag abzuschließen:<br />
P A C H T V E R T R A G<br />
abgeschlossen zwischen der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong>, vertreten durch Bürgermeister<br />
Walter Hubner, Hauptplatz 2, A‐8794 <strong>Vordernberg</strong>, als Verpächterin einerseits und Herrn<br />
Ing. Guido Schedlbauer, Kellergasse 40, 2463 Gallbrunn, als Pächter andererseits wie folgt:<br />
1.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> als Eigentümerin der Parzelle Nr. .376, EZ. 65, KG.<br />
<strong>Vordernberg</strong>, im folgenden kurz Verpächterin genannt, verpachtet nach dem<br />
Gemeinderatsbeschluss vom 26. September 2011 eine Grundstücksfläche im Ausmaß von<br />
196,0 m², auf welcher sich das Wochenendhaus des Vorbesitzers Karl Rottenmanner<br />
befindet, an Herrn Ing. Guido Schedlbauer, im folgenden kurz Pächter genannt, gemäß nach<br />
dem im Baubewilligungsbescheid für das Objekt mit der Orientierungsbezeichnung<br />
Laufstraße Nr. 48 beschriebenen und verzeichneten Platze.<br />
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Jede andere Verwendungsart oder Änderung der Baulichkeit als im Genehmigungsbescheid<br />
festgelegt (z.B. Nutzung als Gewerbebetrieb), ist ohne schriftliche <strong>Zu</strong>stimmung der<br />
Verpächterin untersagt.<br />
2.<br />
Der jährliche Pachtzins beträgt derzeit Index angepasst EUR 463,73 und unterliegt auch die<br />
weitere Pachtzinsberechnung der Wertsicherungsklausel nach dem Verbraucherpreisindex<br />
(VPI) 86 mit einer letzten Ausgangsbasis vom Monat August 2011 (172,13 Pkt.).<br />
Veränderungen bis zu 5 % vom sogenannten Index bleiben unberücksichtigt.<br />
Der Pachtschilling ist von der Verpächterin bei Vertragsabschluss, ansonsten nur bei<br />
Indexveränderungen mit Auswirkung auf den Pachtschilling bekannt zu geben und vom<br />
Pächter nach jeweiliger Vorschreibung für ein jedes Kalenderjahr im voraus zu entrichten.<br />
Nach Ende der Zahlungsfrist ist bei Zahlungssäumigkeit die Verpächterin verpflichtet, den<br />
Pächter mittels einer eingeschriebenen Zahlungsaufforderung zur Zahlung binnen 14 Tagen<br />
zu ermahnen.<br />
Sofern das Bestandsverhältnis innerhalb eines Kalenderjahres endet, tritt eine Ermäßigung<br />
des Bestandszinses nicht ein. Die Zahlungsverpflichtung beginnt mit dem Tag der<br />
Vertragserstellung.<br />
3.<br />
<strong>Zu</strong>r Deckung des Aufwandes der der Verpächterin durch die Grundstücksaufschließung und<br />
Anlagenerhaltung im Bereich des Ortsteiles Präbichl entstanden ist bzw. noch entsteht, ist<br />
vom Pächter ein jährlicher Betrag von EUR 380,16, zuzüglich 10% Ust., zu entrichten, der<br />
sich derzeit wie folgt zusammensetzt:<br />
96 m³ Wasser für Wasserverbrauch EUR 51,84<br />
96 m³ Wasser für Kanalbenützung EUR 328,32<br />
Mit diesem Betrag wird eine Wasserverbrauchs‐ und Kanalbenützungsgebühr bis zu 8 m³<br />
Wasser pro Monat und Objekt abgegolten. Der Jahresbetrag kann sich daher nur ändern,<br />
wenn vom Gemeinderat die Wasserverbrauchs‐ und Kanalbenützungsgebühren geändert<br />
werden (Letzte Änderung mit GR.‐Beschluss vom 29.09.2008).<br />
4.<br />
Der Pachtvertrag wird auf die Dauer von 10 (zehn) Jahren, vom Tage des<br />
Vertragsabschlusses an gerechnet, abgeschlossen.<br />
Die Vertragsdauer verlängert sich um jeweils weitere zehn Jahre, sofern der Vertrag nicht<br />
von Seiten des Pächters oder der Verpächterin aufgekündigt wird.<br />
Der Pächter ist berechtigt, den Vertrag mittels einer mit eingeschriebenem Brief<br />
vorzunehmenden Kündigung zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres mit einer 3‐<br />
monatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.<br />
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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc
Die Verpächterin ist verpflichtet, das Pachtverhältnis mit einer Frist von drei Monaten<br />
ebenfalls zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres aufzukündigen, wobei eine<br />
Verständigung mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen hat. Die Verpächterin kann den<br />
Vertrag jedoch nur bei Verletzung von Vertragsbestimmungen oder gesetzlichen<br />
Bestimmungen (z.B. forst‐, bau‐, naturschutz‐ und jagdrechtliche Bestimmungen,<br />
Nichtbezahlung des Pachtzinses nach Ablauf der Mahnfrist, Angabe eines unrichtigen<br />
Verkaufspreises; letztgenannte Verletzung nur, sofern die Verpächterin oder ein ihr<br />
zustehendes Recht berührt wird), aufkündigen.<br />
5.<br />
Der Pächter nimmt zur Kenntnis, dass die Verpächterin zur Holzbringung und dergleichen<br />
den nicht verbauten Teil des Bestandsobjektes benützen kann und verzichtet auf jeden Fall<br />
von vornherein darauf, Schadenersatzansprüche wegen allfälliger Beschädigungen des nicht<br />
verbauten Teiles zu stellen.<br />
6.<br />
Der Pächter kann sich von der Laufstraße einen Gehweg zu seinem Bauobjekt errichten. Es<br />
ist jedoch vorher die <strong>Zu</strong>stimmung der Verpächterin wegen Platz und Art einzuholen.<br />
Die Errichtung erfolgt auf Kosten des Pächters.<br />
<strong>Zu</strong>m gegenständlichen Objekt führt ein Forstaufschließungsweg. Die Benützung dieses<br />
Forstaufschließungsweges ist dem Pächter nur außerhalb des Pistenbetriebes für den<br />
Zellerhang gestattet und es wird seitens der Verpächterin keine wie immer geartete Haftung<br />
übernommen. Für die Instandhaltung des Forstaufschließungsweges hat der Pächter zu<br />
sorgen.<br />
7.<br />
Allenfalls vorkommendes Quellwasser auf der Parzelle Nr. 19/1 darf vom Pächter in keiner<br />
Form gefasst oder in Becken gesammelt werden. Bestehende Leitungen in das Objekt sind zu<br />
entfernen bzw. abzupfropfen. Der Pächter hat ausschließlich das Wasser aus der<br />
öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage zu entnehmen.<br />
8.<br />
Der Pächter räumt der Verpächterin das Vorkaufsrecht für das von ihm auf dem Pachtobjekt<br />
errichtete Gebäude ein, dieses innerhalb von 60 Tagen nach nachweislich erfolgter<br />
Anbietung auszuüben ist.<br />
Im Falle eines Verkaufes des Bauobjektes an Dritte verpflichtet sich der Pächter, den beim<br />
Finanzamt vorgelegten Verkaufs‐ bzw. Kaufvertrag zur Einsichtnahme der Verpächterin<br />
vorzulegen. Im Falle eines Verkaufes des Bauobjektes, einer Schenkung oder einer anderen<br />
Rechtsnachfolge geht das Pachtverhältnis auf den neuen Eigentümer nicht über, sondern hat<br />
dieser sich um den Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Vordernberg</strong> zu bemühen. Das Pachtverhältnis geht in der Erbfolge bei Verwandten des<br />
Pächters in gerader, absteigender Linie 1. und 2. Grades, ohne neuen Pachtvertrag über.<br />
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Falls der Pächter das Bauobjekt teilweise oder ganz verpachten oder länger als vier Monate<br />
vermieten will, hat er vorher um die schriftliche <strong>Zu</strong>stimmung der Verpächterin anzusuchen.<br />
Die <strong>Zu</strong>stimmung kann ohne Begründung versagt werden.<br />
9.<br />
Der Pächter kann keine wie immer geartete Umzäunung aufstellen und ist das umliegende<br />
Terrain des Gebäudes von Ablagerungen jeder Art frei zu halten. Der Pächter hat dafür zu<br />
sorgen, dass durch die Benützung des Pachtobjektes das Landschaftsbild nicht gestört wird.<br />
Der Pächter nimmt zur Kenntnis, dass unbeschadet der geltenden Bestimmungen des<br />
Steiermärkischen Baugesetzes sowie des Natur‐ und Landschaftsschutzes<br />
(Landschaftsschutzgebiet!), jede bauliche Maßnahme, insbesonders Änderungen der<br />
äußeren Erscheinungsform des Objektes, der ausdrücklichen vorherigen <strong>Zu</strong>stimmung der<br />
Verpächterin bedürfen. Für allfällige Sach‐ oder Personenschäden, die durch den<br />
Baumbestand oder die Bewirtschaftung der Parzelle Nr. 19/1, oder anderer im Eigentum der<br />
Verpächterin stehender Grundstücke, an dem Bauobjekt selbst oder an dessen Benützern<br />
entstehen bzw. entstehen sollten – außer Fahrlässigkeit oder böse Absicht – übernimmt die<br />
Verpächterin keine wie immer geartete Haftung.<br />
Sollte ein Baumbestand der Verpächterin offensichtlich den Bestand des Wochenendhauses<br />
oder anderer dazu gehörender Einrichtungen gefährden, ist dieser Umstand sofort der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> wegen möglicher Veranlassungen bekannt zu geben.<br />
Der Pächter haftet der Verpächterin für alle Schäden, die er fahrlässig oder mutwillig der<br />
Verpächterin verursacht.<br />
Auf dem Standort des Wochenendhauses ist es nicht möglich, einen ständigen ordentlicher<br />
Hauptwohnsitz zu begründen. Nach § 14 Stmk. Grundverkehrsgesetz 1993 ist die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> eine Vorbehaltsgemeinde.<br />
10.<br />
Beide Teile verzichten auf das Recht, diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte des<br />
wahren Wertes anzufechten.<br />
11.<br />
Die mit der Errichtung des Vertrages verbundenen Gebühren und Abgaben aller Art sowie<br />
die Grundsteuer und allfällige sonstige Abgaben, welche für das Bauobjekt zu entrichten<br />
sind, trägt der Pächter.<br />
12.<br />
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die <strong>Zu</strong>ständigkeit des Bezirksgerichtes<br />
Leoben vereinbart.<br />
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13.<br />
Dieser Vertrag wird in einfacher Ausfertigung errichtet und verbleibt bei der Verpächterin.<br />
Der Pächter kann sich Abschriften auf seine Kosten anfertigen lassen und während der<br />
Dienststunden in den Originalvertrag Einsicht nehmen.<br />
Genehmigt in der Gemeinderatssitzung vom 26. September 2011<br />
<strong>Vordernberg</strong>, den 26. September 2011<br />
Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />
<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 6.2<br />
GR Bettina Dunkl verlässt um 18:33 Uhr wegen Befangenheit den Sitzungssaal.<br />
BERICHTERSTATTUNG: GR Ing. Wolfgang Högler<br />
Herr Heinz Hörtner hat seinen Pachtvertrag für die Garage in der Parkstraße gekündigt. Für<br />
die Vermietung einer Garage in der Parkstraße liegen 2 Ansuchen vor.<br />
Bettina Dunkl vom 1.10.2010, einlangende GZ. 5‐020/13‐1715/2010<br />
Olliver Weinberger, vom 25.3.2011, GZ. 5‐020/13‐464/2011<br />
ANTRAGSTELLUNG:<br />
Ich stelle den Antrag, folgenden Mietvertrag zu beschließen:<br />
Mietvertrag<br />
abgeschlossen zwischen der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong>, Hauptplatz 2, 8794 <strong>Vordernberg</strong>,<br />
vertreten durch Bürgermeister Walter Hubner, als Vermieterin einerseits und Frau Bettina<br />
Dunkl, wohnhaft Bahnhofstraße Nr. 5, 8794 <strong>Vordernberg</strong>, als Mieterin andererseits, wie<br />
folgt:<br />
1.<br />
Die Vermieterin ist Eigentümerin des Grundstückes 381/1 in der Parkstraße und vermietet<br />
an die Mieterin die auf diesem Grundstück befindliche PKW‐Garage des Vormieters Heinz<br />
Hörtner<br />
2.<br />
Das Mietverhältnis beginnt am 01. Oktober 2011 und wird auf unbestimmte Zeit<br />
abgeschlossen.<br />
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Das Mietverhältnis kann von der Mieterin jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen<br />
Kündigungsfrist zum Letzten des Monats aufgekündigt werden.<br />
Die Vermieterin kann nur aus besonders wichtigen Gründen (Zahlungsverzug beim Mietzins,<br />
Verstoß gegen den Mietvertrag etc.) den Mietvertrag kündigen.<br />
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt im guten und gebrauchsfähigen<br />
<strong>Zu</strong>stand besenrein zurückzustellen.<br />
3.<br />
Der monatliche Mietzins beträgt EUR 36,91 (inkl.20% MWSt.). Dieser vereinbarte Mietzins<br />
erhöht sich nach Veränderung des Verbraucherpreisindexes 1986 (VPI 86), wobei<br />
Änderungen solange nicht zu berücksichtigen sind, als sie 5.v.H. des bisher maßgebenden<br />
Betrages nicht übersteigen (Indexausgangsbasis 160,9 Pkt. = Wert Dezember 2007).<br />
Der Mietzins ist bis zum 5. eines jeden Monats im vorhinein spesenfrei an das von der<br />
Vermieterin namhaft zu machende Geldinstitut zu überweisen.<br />
Ein Zahlungsverzug berechtigt die Vermieterin zur Einhebung angemessener Mahnspesen<br />
sowie von Verzugszinsen in der Höhe von 7,5% über der jeweiligen Nationalbankrate.<br />
Eine Mahnung hat mittels eingeschriebenen Briefes an die Mieterin zu erfolgen und ist bei<br />
Nichteinzahlung des Mietzinses nach Ablauf einer Frist von vier Wochen das Mietverhältnis<br />
(gem. Pkt. 2) automatisch aufgelöst.<br />
4.<br />
Die notwendige bauliche Instandhaltung des Mietobjektes obliegt der Vermieterin, soweit es<br />
sich um ernste Schäden der Garage handelt.<br />
Die Kosten sonstiger Instandsetzungen, wie das Malen der Wände, das Streichen der Tore<br />
etc., obliegt der Mieterin.<br />
Die Mieterin hat der Vermieterin auftretende, vom Eigentümer zu behebende Schäden an<br />
der Garage, anzuzeigen.<br />
Änderungen am Mietobjekt, die die Mieterin vorzunehmen beabsichtigt, sind vor ihrer<br />
Ausführung der Vermieterin bekannt zu geben.<br />
Desweiterin ist die Mieterin verpflichtet, bei der Benützung der Garage die Bestimmungen<br />
des Stmk. Baugesetzes 1995, LGBl.Nr. 59/1995, II.Teil, I.Abschnitt – Abstellflächen und<br />
Garagen – einzuhalten.<br />
5.<br />
Die Mieterin ist nicht berechtigt, ohne vorherige <strong>Zu</strong>stimmung der Vermieterin das<br />
Mietobjekt ganz oder teilweise unter zu vermieten, oder an Dritte zu überlassen.<br />
Die Mieterin bestätigt, für die Mietdauer von der Vermieterin 2 Stk. Schlüssel zum<br />
Mietobjekt erhalten zu haben.<br />
6.<br />
Es wird erwartet, dass die Mieterin das Mietobjekt in allem so behandelt, als ob es sein<br />
Eigentum wäre. Es ist daher die Garage zu reinigen, zu lüften und pfleglich zu behandeln.<br />
Für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung des Mietobjektes durch die Mieterin,<br />
deren Angehörige oder Besucher, haftet die Mieterin.<br />
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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc
7.<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit stets<br />
der Schriftform.<br />
Der Vertrag wird in einfacher Ausfertigung ausgestellt und verbleibt bei der Vermieterin. Die<br />
Mieterin erhält eine Kopie.<br />
Die Rechtsgeschäftsgebühr aus diesem Mietvertrag trägt die Mieterin.<br />
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das Bezirksgericht zuständig, in<br />
dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung der<br />
Mieterin gelegen ist.<br />
Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates am 26. September 2011, Tagesordnungspunkt<br />
6.2.<br />
<strong>Vordernberg</strong>, 26. September 2011<br />
Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />
GR Bettina Dunkl kehrt um 18:36 Uhr in den Sitzungssaal zurück<br />
<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 7<br />
BERICHTERSTATTUNG: GR Wilfried Karpf<br />
Wenn im Bereich des westseitigen Parkplatzes der „Barbarasäle“ Kraftfahrzeuge abgestellt<br />
sind, können im Winter LKW´s in der Zeit, in der Kettenanlegepflicht gilt, den Bereich vor den<br />
Barbarasälen, der auch als Kettenanlegeplatz für LKW beschildert ist, nicht als solchen<br />
nutzen. Dies führt dazu, dass das Anlegen von Ketten auf der B 115 erfolgt und dadurch<br />
zumindest eine Fahrspur der B 115 blockiert ist. In einzelnen Fällen versuchten LKW‐Lenker,<br />
falls ein <strong>Zu</strong>fahren zum Kettenanlegeplatz vor den Barbarasälen nicht möglich war, die Ketten<br />
auf dem Hauptplatz aufzulegen. Dadurch kommt bzw. kam es zu erheblichen<br />
Verkehrsbehinderungen auf dem Hauptplatz, da dieser auch als PKW‐Parkplatz dient und der<br />
Hauptplatz von Linienbussen als Haltestelle und auch als Umkehrmöglichkeit genutzt wird.<br />
Der Hauptplatz ist auch deswegen als Kettenanlegeplatz nicht geeignet, da dieser eine<br />
Steigung aufweist, welche für LKW, die ohne Ketten zufahren, bereits ein Problem darstellt.<br />
Diese Problematik wurde der Bezirkshauptmannschaft Leoben zur Kenntnis gebracht und es<br />
fanden dazu zwei Ortsaugenscheine statt.<br />
Seitens des Verhandlungsleiters (Mag. Nöst – Bezirkshauptmannschaft Leoben) wurde dazu<br />
folgendes festgestellt:<br />
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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc
„Festgehalten wird, dass es sich beim gegenständlichen Bereich um ein Grundstück im<br />
Eigentum der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> handelt. Die Erhaltung auch die Schneeräumung<br />
erfolgen durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong>. Es ist daher nach Ansicht des Leiters der<br />
Amtshandlung davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine Gemeindestraße im Sinne<br />
der Straßenverkehrsordnung handelt, sodass die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> gemäß § 94d<br />
Ziffer 4 StVO für die Erlassung eines Parkverbotes zuständig ist. Vom Verhandlungsleiter<br />
wurde noch festgehalten, dass es sich bei der verfahrensgegenständlichen Fläche um einen<br />
ca. 3 bis 4 m breiten und ca. 30 m langen Streifen handelt. Zwischen der B 115 und den<br />
gegenständlichen Parkplätzen ist eine Randlinie angebracht. Es ist somit leicht erkennbar,<br />
dass es sich nicht um einen Teil der B 115 handelt.<br />
Stellungnahme des verkehrstechnischen ASV:<br />
Im Ortsgebiet von <strong>Vordernberg</strong> befinden sich vor den Barbarasälen markierte Parkplätze im<br />
Anschluss an die Fahrbahn der B 115.<br />
In der Zeit vom 1.10. eines jeden Jahres bis zum 30.4. des jeweils darauf folgenden Jahres<br />
wird dieser Bereich als Kettenanlegeplatz für LKW für den Präbichl in Fahrtrichtung Eisenerz<br />
genutzt. Es handelt sich in <strong>Vordernberg</strong> um die einzige geeignete Fläche als<br />
Kettenanlegeplatz für LKW.<br />
Um beide Fahrstreifen der B 115 freizuhalten, müssen LKW auf dem Parkplatz abgestellt<br />
werden. Voraussetzung dafür ist, dass in dieser Zeit keine sonstigen Fahrzeuge auf dem<br />
Parkplatz abgestellt sind.<br />
Im Sinne der Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs ist es daher aus<br />
verkehrstechnischer Sicht erforderlich, in der Zeit vom 1.10. bis 30.4. das Parken auf dem<br />
Parkplatz vor den Barbarasälen zu unterbinden. Ausnahmen können aus verkehrstechnischer<br />
Sicht zugelassen werden, so ferne gewährleistet werden kann, dass diese Fahrzeuge im<br />
Anlassfall unverzüglich entfernt werden können.<br />
Es wäre daher zu verordnen:<br />
Ein „Parken verboten“ für den Bereich zwischen den Barbarasälen und der B 115 in<br />
<strong>Vordernberg</strong>, jeweils im Zeitraum vom 1.10. bis 30.4. des darauf folgenden Jahres.<br />
Es wird empfohlen, den Geltungsbereich des Parkverbotes planlich darzustellen. Der Plan<br />
kann sodann als Grundlage für die entsprechende Verordnung herangezogen bzw. dieser als<br />
Beilage angeschlossen werden.<br />
Die Kundmachung des Parkverbotes kann durch die Aufstellung des entsprechenden<br />
Verkehrszeichens mit einer <strong>Zu</strong>satztafel, welche Pfeile nach links und rechts sowie den<br />
entsprechenden Längenangaben enthält, erfolgen.<br />
ANTRAGSTELLUNG:<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge folgende Verordnung beschließen:<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> erlässt als gemäß § 94 d StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960,<br />
i.d.g.F., zuständige Behörde aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 26.<br />
September 2011 folgende Verordnung:<br />
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Verordnung<br />
Gemäß § 43 Abs. 1 in Verbindung mit § 94 d StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, i.d.g.F. wird von<br />
der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> folgendes verordnet:<br />
„Parken verboten“ gem. § 52, Z. 13a StVO für die Parkplätze vor den Barbarasälen im<br />
Anschluss an die Fahrbahn der B 115<br />
Zeitraum: jeweils vom 1.10. bis 30.4. des darauf folgenden Jahres<br />
der Geltungsbereich des Parkverbotes ist in einem dieser Verordnung<br />
angeschlossenen Plan dargestellt und bildet einen Bestandteil der Verordnung<br />
Gemäß § 92 Abs. 1 Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBl.Nr. 115/1967, i.d.g.F., bedarf die<br />
Verordnung zu ihrer Rechtswirksamkeit der öffentlichen Kundmachung. Die<br />
Kundmachungsfrist beträgt 2 Wochen.<br />
Diese Verordnung tritt gem. § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit dem Tage der Anbringung der<br />
Verkehrszeichen in Kraft.<br />
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Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />
<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 8<br />
BERICHTERSTATTUNG: Bgmst. Walter Hubner<br />
Verantwortungsvolle Gemeindevertreter sind ständig bemüht, für das von den<br />
Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern ausgesprochene Vertrauen, die bestmögliche<br />
Entwicklung der Gemeinde voranzutreiben.<br />
In <strong>Vordernberg</strong> – wie auch in unserer gesamten Region – kämpfen wir seit Jahrzehnten mit<br />
denselben Problemen: Abwanderung, eine überalterte Bevölkerungsstruktur und die stetige<br />
Ausdünnung unserer Infrastruktur. Wenn wir auf die letzten Jahre zurückblicken haben, wir<br />
viel versucht und die Lösungen, die wir gefunden haben, haben auch Erfolg gebracht. Aber<br />
es ist uns damit nicht gelungen, die Abwanderung zu stoppen und unsere Strukturen zu<br />
erhalten. Und wenn wir ehrlich sind, würde das nicht einmal reichen, denn um als Gemeinde<br />
langfristig zu überleben, müssen wir wieder <strong>Zu</strong>zug schaffen.<br />
Mit der Entscheidung, Standort des Schubhaftzentrums zu werden, stellt sich für uns auch<br />
die Frage, wie wir mit dieser zusätzlichen Herausforderung umgehen. Denn mit dem Bau des<br />
Schubhaftzentrums werden wir auch mit dem gesamten Thema Migration an sich, das<br />
derzeit in ganz Europa sehr brisant ist, mehr konfrontiert.<br />
Wir stehen also insgesamt vor einer herausfordernden aber zugleich chancenreichen<br />
Situation für <strong>Vordernberg</strong>, in der wir uns überlegen müssen, wie wir unserer Gemeinde eine<br />
langfristige Perspektive geben können. Langfristig bedeutet dabei für mich nicht zwei oder<br />
drei Jahre, sondern 25 Jahre und mehr – denn die Gemeinde hat die Verantwortung<br />
gegenüber ihren Bürgern, den Ort auf lange Sicht zukunftsfähig zu machen bzw.<br />
zukunftsfähig zu halten.<br />
Im <strong>Zu</strong>ge dieser Überlegungen habe ich mich mit dem Team von „Radwerk 15“<br />
zusammengesetzt, das sich mit <strong>Zu</strong>kunftsszenarien für Unternehmen, Gemeinden und<br />
Regionen beschäftigt, um gemeinsam eine solche langfristige Perspektive für <strong>Vordernberg</strong> zu<br />
entwickeln. Dieser Prozess ist nun bereits seit mehreren Monaten im Gang. Wir haben in<br />
dieser Zeit viel nachgedacht, konzipiert und viele Gespräche geführt.<br />
Eines hat sich für mich herausgestellt: Wir brauchen wieder eine Vision für <strong>Vordernberg</strong> –<br />
etwas, das den Menschen draußen einen echten Grund gibt, <strong>Vordernberg</strong> als Wohn‐ und<br />
Arbeitsort in Erwägung zu ziehen. Im Grunde gesehen geht es für uns darum, das „neue<br />
Eisenerz“ für die Gegenwart und <strong>Zu</strong>kunft zu finden. Etwas, das wie das Eisenerz vom Erzberg<br />
damals von der Gesellschaft heute gebraucht wird und das den gesamten Ort prägt und ihm<br />
eine ganzheitliche Ausrichtung gibt. Etwas, an dem wir unser Handeln ausrichten und unsere<br />
Anstrengungen bündeln können. Natürlich ist mir bewusst, dass es dafür umfassender<br />
Veränderungen bedarf. Aber wir können großen Herausforderungen nur mit großen Ideen<br />
begegnen.<br />
Wir leben in einer Zeit, in der das Aufwachsen unserer Kinder von Medienhysterie und<br />
Marketingsprüchen geprägt wird, in der wir es Konzernen überlassen, die Werte unserer<br />
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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc
Gesellschaft zu definieren und in der notwendige Bildungsreformen zu Gunsten<br />
populistischer Ansagen auf der Strecke bleiben. Wir leben in einer Zeit, in der wir auf<br />
regionaler wie auf globaler Ebene vor großen Herausforderungen und Problemen stehen –<br />
sei es, wie wir mit der Ausdünnung ländlicher Strukturen und regionaler<br />
Wirtschaftskreisläufe umgehen, sei es, wie wir auf sogenannte „Wirtschaftsflüchtlinge“<br />
reagieren oder wie wir uns dem bereits spürbaren Auswirkungen des Klimawandels stellen.<br />
Diese Aufzählung ließe sich lange fortsetzen, alle <strong>Punkt</strong>e haben aber eines gemeinsam: Mit<br />
unseren herkömmlichen Denkmustern und unserem bisherigen Handeln sind wir ganz<br />
offensichtlich nicht in der Lage, diese Probleme zu lösen. Wir leben also in einer Zeit, in der<br />
wir offenbar nichts so sehr brauchen wie Menschen, die anders denken. Menschen, die<br />
diesen großen Herausforderungen mit neuen Herangehensweisen begegnen können.<br />
Nach Jahren der Symptombekämpfung ist es an der Zeit, den Problemen, vor denen wir<br />
regional und global stehen, an der Wurzel zu begegnen und sich substanziell und<br />
grundlegend mit den heranstehenden Herausforderungen auseinander zu setzen. Diesen<br />
Weg sollte <strong>Vordernberg</strong> zukünftig einschlagen.<br />
Wenn wir nun herausfinden wollen, was die Wurzeln regionaler und globaler Probleme sind,<br />
müssen wir unser bisheriges Denken und Handeln hinterfragen, das uns an den <strong>Punkt</strong><br />
gebracht hat, an dem wir heute stehen. Es sind die Werte des alten Jahrtausends – vom<br />
nicht hinterfragten Wachstumszwang bis zum Wiegenegoismus – die uns dabei<br />
gleichermaßen antreiben wie blockieren, und die ganz offensichtlich verhindern, dass wir für<br />
die Herausforderungen unserer Zeit neue Lösungen finden. Dieses Denken und Handeln<br />
kommt jedoch nicht von ungefähr, sondern es ist wesentlich von unserem Aufwachsen, von<br />
unserer Erziehung und unseren Erfahrungswerten geprägt; es ist davon geprägt, was uns<br />
unser unmittelbares Umfeld an Wissen und Werten vermittelt.<br />
An dieser Stelle sollten wir uns daher fragen, ob wir es wirklich dem <strong>Zu</strong>fall überlassen<br />
können, wie kommende Generationen aufwachsen; ob wir es Medien, Werbebotschaften<br />
und einem unzeitgemäßen Bildungssystem überlassen können, unsere Kinder auf die<br />
kommenden Herausforderungen vorzubereiten, oder ob es nicht an der Zeit ist, selbst die<br />
Initiative zu ergreifen, damit es künftige Generationen leichter haben, neue<br />
Herangehensweisen zu den gesellschaftlichen Herausforderungen und <strong>Zu</strong>kunftsfragen<br />
unserer Zeit zu finden und damit nachhaltiges Handeln für unsere Kinder nicht mehr<br />
beschwerliche Pflicht, sondern selbstverständliche Grundhaltung ist.<br />
Im Wesentlichen sind es drei Felder, die großen Einfluss auf unser Denken und Handeln<br />
haben: Erziehung im familiären Umfeld, institutionelle Bildung in der Schule sowie<br />
Erfahrung in Alltag und Freizeit. Wenn wir möchten, dass kommende Generationen nicht<br />
mehr an überholten Erfolgsmaximen und Ich‐zentrierten Werten hängen; wenn wir<br />
möchten, dass sich unsere Kinder nicht wieder neue Probleme schaffen, für die sie dann<br />
mühsam neue Lösungen suchen möchten; und wenn wir möchten, dass es ihnen leichter<br />
fällt, instinktiv nachhaltig zu handeln, dann müssen wir bei diesen Feldern ansetzen und ein<br />
Lebensumfeld schaffen, in dem ein anderes Aufwachsen, Leben und Arbeiten möglich ist. Ein<br />
Lebensumfeld, in dem Menschen aufwachsen können, die ein neues Denken und Handeln<br />
entwickeln und die in der Lage sind, den Problemen unserer Zeit mit neuen Ansätzen und<br />
<strong>Zu</strong>gängen zu begegnen. Diesem großen Ziel sollte sich <strong>Vordernberg</strong> in <strong>Zu</strong>kunft widmen, und<br />
an diesem Ziel sollte die Gemeinde ihr Handeln und ihren Ressourceneinsatz ausrichten.<br />
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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc
Wenn man sich abseits der aktuellen Spar‐ und Gemeindezusammenlegungsdebatten damit<br />
auseinandersetzt, was die tatsächlichen Aufgaben und Leistungen einer Gemeinde sind, wird<br />
man bemerken, dass die Gemeinde als lebensbegleitende Institution einen erheblichen<br />
Beitrag dazu leistet, in welchem Umfeld ihre Bürger leben. Eine Gemeinde kann z.B. über<br />
ihre Ansiedlungspolitik, ihr eigenes Leistungsangebot oder gezielte Anreizsysteme direkt und<br />
unmittelbar mitgestalten, wie das Erfahrungs‐, Erziehungs‐ u. Bildungsumfeld ihrer Bürger<br />
ausgeprägt ist. Wenn man sich dieses Potential vor Augen führt, wird die große<br />
Verantwortung sichtbar, die eine Gemeinde als aktive Gestalterin des Lebensumfeldes ihrer<br />
Bürger wahrnehmen kann und auch die Vorreiterrolle, die sie gerade in der aktuellen<br />
Bildungs‐ u. Erziehungsdebatte spielen kann.<br />
Mit der Unterstützung durch relevante wissenschaftliche Experten und Organisationen soll<br />
die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> definieren, welches Wissen und welche<br />
Lebenskompetenzen das neue Lebensumfeld in der Gemeinde vermitteln muss, damit es die<br />
Menschen, die hier aufwachsen und leben in <strong>Zu</strong>kunft leichter haben, regionalen und<br />
globalen Herausforderungen auf eine neue Art zu begegnen und instinktiv nachhaltig zu<br />
handeln. Die dafür notwendigen Inhalte sollen in einem Grundlagenwerk, der <strong>Vordernberg</strong>er<br />
Charta, festgehalten werden und zukünftig als Leitlinie für die Aktivitäten der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> dienen.<br />
Damit <strong>Vordernberg</strong> ein solcher Ort werden kann, wo ein neues Aufwachsen und die<br />
Auseinandersetzung mit den Herausforderungen unserer Zeit möglich sind, soll ein direkt<br />
nutzbares Leistungsangebot in den Feldern Erziehung, Bildung und Freizeitgestaltung<br />
geschaffen werden, dass die <strong>Vordernberg</strong>er Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen<br />
können und das auch für die Menschen der gesamten Region interessant ist. Durch<br />
Leistungen vom z.B. Dorfkino bis hin z.B. <strong>Vordernberg</strong>er Bildungsakademie, von der<br />
Bibliothek für <strong>Zu</strong>kunftsthemen bis hin zur Förderung von Auslandsaufenthalten soll auf diese<br />
Weise ein dynamisches, aufgeschlossenes und lernendes Lebensumfeld in <strong>Vordernberg</strong><br />
entstehen.<br />
In diesem aktiv gestalteten Lebensumfeld soll der bewusste Umgang mit Umwelt und Natur<br />
sowie das Bewußtsein für Kultur, Tradition und Religion vorgelebt werden und bei allen<br />
Bestrebungen der Mensch im Mittelpunkt stehen. Das Verstehen globaler <strong>Zu</strong>sammenhänge<br />
und der Auswirkungen des eigenen Handelns, sowie der Mut zur Wissensanwendung und<br />
zur eigenständigen <strong>Zu</strong>kunftsgestaltung sind dabei die ersten Entwicklungsziele für<br />
kommende Generationen.<br />
Dieses einzigartige Lebensumfeld soll für die <strong>Vordernberg</strong>er Bürgerinnen und Bürger eine<br />
Bereicherung sein, vor allem aber auch dem wachsenden gesellschaftlichen Bedürfnissen<br />
nach einer ehrlichen Auseinandersetzung mit den Problemen unserer Zeit gerecht werden.<br />
Jener zunehmenden Zahl an Menschen, die ihren Kindern ein zukunftsfähiges Aufwachsen<br />
ermöglichen möchte oder sich selbst in einem aufgeschlossenem und lernenden Umfeld<br />
leben und arbeiten will, bietet <strong>Vordernberg</strong> damit einen echten Anreiz, um die Gemeinde als<br />
Wohn‐ und Lebensort auszuwählen.<br />
Der Weg, den die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> hier einschlagen will, ist lang und das<br />
gesteckte Ziel wird nicht von heute auf morgen zu erreichen sein. Doch mit diesem<br />
Vorhaben schafft sich <strong>Vordernberg</strong> selbst eine langfristige Perspektive und kann damit<br />
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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc
wieder einen Beitrag zur gesellschaftlichen Weiterentwicklung leisten. Auf diese Weise<br />
nimmt <strong>Vordernberg</strong> nicht nur die Verantwortung gegenüber seinen Bürgerinnen und<br />
Bürgern wahr, den Ort zukunftsfähig zu machen, sondern möchte auch der Verantwortung<br />
als Standort eines Schubhaftzentrums gerecht werden.<br />
Warum macht das sonst noch keine Gemeinde?<br />
Zwischen Spardruck und drohenden Gemeindezusammenlegungen tritt in der derzeitigen<br />
Gemeindedebatte die eigentlich viel wichtige Frage nach der Leistung und Verantwortung<br />
einer Gemeinde in den Hintergrund. <strong>Vordernberg</strong> stellt sich aber genau diese Frage. Für die<br />
Herausforderungen, vor denen <strong>Vordernberg</strong> steht, gibt es keine Standartlösungen.<br />
<strong>Vordernberg</strong> hat die strukturellen Voraussetzungen für einen derartigen neuen Weg und vor<br />
allem auch Entscheidungsträger, die den Mut haben, diesen neuen Weg zu gehen.<br />
Wie soll das finanziert werden?<br />
In Vordergrund des gesamten Vorhabens steht die gesellschaftliche Notwendigkeit, nicht die<br />
reine wirtschaftliche Verwertbarkeit. Das neue Lebensumfeld soll durch das<br />
<strong>Zu</strong>sammenwirken vieler einzelner Projekte geschaffen werden. Die laufenden Kosten<br />
können dadurch gering gehalten werden, neue Aktivitäten werden erst gestartet, wenn sie<br />
ausfinanziert sind – wenn man weiß, in welche Richtung man gehen will, führen auch viele<br />
kleiner Schritte zum Ziel. Als Unterstützer sollen u.a. staatliche Förderstellen,<br />
themenspezifische Organisationen, private Stiftungen und Spender, aber auch Unternehmen<br />
gewonnen werden. <strong>Zu</strong>dem kann die Gemeinde auf Basis dieser umfassenden Ausrichtung<br />
ihre bestehenden Ressourcen gezielt bündeln und zielgerichtet einsetzen.<br />
ANTRAGSTELLUNG:<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge den Beschluss fassen, das Projekt „Vision<br />
<strong>Zu</strong>kunft <strong>Vordernberg</strong>“ künftig zielgerichtet zu verfolgen und die Aktivitäten der Gemeinde<br />
Schritt für Schritt auf diese Vision hin auszurichten.<br />
Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />
<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 9<br />
BERICHTERSTATTUNG: GK Helmut Unterweger<br />
Das Objekt Böhlerstraße Nr. 33 wurde erfolgreich saniert und es hat der Gemeinderat der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> in seiner Sitzung am 27. Juni 2011 unter Tagesordnungspunkt<br />
8 die Aufnahme eines Darlehens für die Bedeckung des nicht aus Rücklagen gedeckten<br />
Finanzierungsvolumens in Höhe von € 35.000,‐‐ beschlossen.<br />
Die Fassadensanierung beim Objekt Böhlerstraße Nr. 33 verursacht Kosten von rd. € 79.000.<br />
Dieser Betrag soll aus der Rücklage mit € 44.000,‐‐ und durch eine Darlehensaufnahme in<br />
Höhe von € 35.000,‐‐ finanziert werden.<br />
Die halbjährliche Annuität beträgt € 2.024,84 bzw. beträgt die jährliche Annuität € 4.049,68.<br />
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Diese Annuität wird in Höhe von rd. € 3.200,‐‐ aus Nutzungsentgelten für die durch den<br />
Telefunkbetreiber Orange betriebene Funkanlage am Dach des Gebäudes bedient. Der<br />
Restbetrag von rd. € 900,‐‐ wird aus den Mieteinnahmen abgedeckt, wobei anzumerken ist,<br />
dass die jährlichen Mieteinnahmen für dieses Objekt € 4.800,‐‐ betragen. Damit bleibt ein<br />
jährlicher finanzieller Spielraum von rd. € 3.900,‐‐.<br />
4 Bankinstitute haben Angebote abgegeben, wobei die BAWAG‐PSK kein Angebot gelegt hat,<br />
dieses Institut bei Gemeinden erst Angebote ab einer Darlehenssumme von € 200.000,‐‐<br />
abgibt.<br />
Institut Zinssatz Aufschlag Summe<br />
Volksbank 1,714 0,875 % 2,589 %<br />
Raiffeisen 1,764 0,875 % 2,639 %<br />
Sparkasse 1,772 % 0,900 % 2,672 %<br />
Bank Austria 1,771 1,800 % 3,571 %<br />
ANTRAGSTELLUNG:<br />
Ich stelle den Antrag, für die Sanierung des Gemeindeobjektes Böhlerstraße Nr. 33 ein<br />
Darlehen bei<br />
Volksbank Mürztal‐Leoben, 8700 Leoben, Hauptplatz 4, gemäß Angebot vom 27. Juni<br />
2011, das Darlehen für die Sanierung des Objektes Böhlerstraße Nr. 33, mit einem<br />
Aufschlag von 0,875 % zum 6‐Monats EURIBOR aufzunehmen.<br />
Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />
<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 10<br />
BERICHTERSTATTUNG: GR Ing. Michael Arno Kanitsch<br />
Die örtlichen Kulturträger, wie insbesondere der Musikverein, der AGV „Alpenrose“ und der<br />
Frauenchor haben sehr ernste Nachwuchsprobleme. Im örtlichen Kulturleben und bei den<br />
Veranstaltungen des Kulturreferates sind diese Kulturträger fixe Bestandteile und meist eine<br />
Bereicherung.<br />
Diese Nachwuchsprobleme resultieren aus der negativen Bevölkerungsentwicklung, der<br />
Überalterung und die sehr geringen jährlichen Geburtenzahlen.<br />
Die Musikschule Eisenerz ist mit einem dislozierten Unterricht bei uns sehr erfolgreich tätig.<br />
Es ist jedoch anzunehmen, dass insbesondere der Beitrag für die Musikschule von derzeit €<br />
38,‐‐ im Monat für Schüler u. Jugendliche eine gewisse finanzielle Barriere darstellt.<br />
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Grundsätzlich sei festzuhalten, dass für einkommensschwache Familien das Amt der<br />
Steiermärkischen Landesregierung einen <strong>Zu</strong>schuss für den Musikschulbeitrag leistet.<br />
ANTRAGSTELLUNG:<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> möge folgendes<br />
Fördermodell beschließen:<br />
Am Ende des Musikschuljahres werden von der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> 50% des<br />
Musikschulbeitrages, das sind € 190,‐‐, unter folgenden Voraussetzungen refundiert:<br />
Der Musikschüler muss ein Instrument erlernen, das in Blaskapellen Verwendung<br />
findet bzw. sich für eine Gesangsausbildung anmelden.<br />
Seitens der Musikschule muss bestätigt werden, dass der Musikschüler das<br />
Musikschuljahr positiv absolviert und regelmäßig die Unterrichtsstunden besucht hat.<br />
Seitens des Musikvereines, des AGV „Alpenrose“ oder des Frauenchors muss<br />
bestätigt werden, dass der Musikschüler im Mitgliederverzeichnis des Vereines als<br />
Musikschüler geführt wird.<br />
Der Musikverein richtet zusätzlich für fortgeschrittene Musikschüler ein Jugendensemble<br />
ein, das einmal wöchentlich im Musikerheim gemeinsam leichte Musikstücke probt. Für<br />
fortgeschrittene Musikschüler ist die Mitwirkung Voraussetzung für die Gewährung des oben<br />
erwähnten <strong>Zu</strong>schusses. Weiters sollen für die Mitglieder dieser Gruppen diverse<br />
Freizeitaktivitäten angeboten werden.<br />
Wortmeldung Bgmst. Walter Hubner<br />
<strong>Zu</strong> diesem Thema wurden die 6 – 14jährigen über diese Möglichkeit informiert. Um für den<br />
AGV Alpenrose und Frauenchor neue Mitglieder zu werben, sollte die Bevölkerung durch<br />
eine Hauswurfsendung über diese Möglichkeit informiert werden.<br />
Der Gemeinderat ist übereinstimmend der Meinung, dass man dadurch vielleicht neue<br />
Mitglieder gewinnen kann. Sollten Einsatzorganisationen einen Einwand zu diesem<br />
Fördermodell haben, kann argumentiert werden, dass es für diese Vereine für<br />
Anschaffungen Subventionen seitens der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> gibt.<br />
Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />
<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 11<br />
BERICHTERSTATTUNG: GR Kerstin Plöbst<br />
Frau Vizebürgermeister Monika Kaufmann hat mit Schreiben vom 19. September 2011 den<br />
Vorsitz im Kulturausschuss mit sofortiger Wirkung aus beruflichen und gesundheitlichen<br />
Gründen zurückgelegt.<br />
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ANTRAGSTELLUNG:<br />
Ich stelle den Antrag, den Kulturausschuss in <strong>Zu</strong>kunft mit 5 Personen gemäß § 28 Abs. 1<br />
Stmk. Gemeindeordnung zu besetzen, da Frau Vizebürgermeister Monika Kaufmann<br />
weiterhin als Mitglied tätig sein möchte.<br />
Weiters stelle ich den Antrag, Herrn Bürgermeister Walter Hubner als Kulturreferenten<br />
gemäß § 49a Stmk. Gemeindeordnung zu bestellen.<br />
Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />
<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 12<br />
BERICHTERSTATTUNG: Vizebgm. LAbg. Monika Kaufmann<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> hat mit Pachtvertrag vom 7. September 1998 mit Herrn<br />
Josef Lanner, 8773 Kammern, bzw. mit Beschluss des Gemeinderates vom 25. Juni 2009 mit<br />
Frau Edith Lanner für die Grundstücke Nr. 90 u. 91, KG. 60364 <strong>Vordernberg</strong> im<br />
Gesamtausmaß von 15.777 m² verpachtet.<br />
Weiters wurde mit Schreiben vom 27.5.1988 der Einbau von 2 Weiderosten entlang der<br />
Kohlwegalmstraße genehmigt.<br />
Seitens der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> und der Präbichl Bergbahnen wird bereits seit<br />
längerer Zeit versucht, eine Einigung über die Inanspruchnahme von im Eigentum von Herrn<br />
Lanner befindliche Grundstücksflächen zwecks Nutzung als Schiabfahrt und als Lifttrasse im<br />
Weidtal zu finden.<br />
Seitens unseres Rechtsanwaltes, Herrn Dr. Christian Puchner, stellt sich die Chronologie der<br />
Jahre 2010 u. 2011 wie folgt dar:<br />
1) 27.01.2010 Besprechung Gemeindeamt <strong>Vordernberg</strong><br />
Nach dem zuvor sowohl von Herrn Lanner als auch schon viele Monate zuvor von Dr.<br />
Puchner ein Benützungsübereinkommen schriftlich erstellt und Herrn Lanner übermittelt<br />
wurde (der erste Entwurf stammt vom 26.08.2008).<br />
2) 05.07.2010 interne Besprechung zwischen Bgm. Hubner, Mag. Löcker und<br />
Dr. Puchner am Gemeindeamt <strong>Vordernberg</strong><br />
Besprochen wird, dass Lanner ein Bestandzins von EUR 2.400,00 angeboten werden soll. Die<br />
Dauer soll auf einer vorliegenden Konzession ausgerichtet sein. Vorpachtrechte können<br />
Lanner eingeräumt werden, dazu muss aber der Gemeinderat beschäftigt werden,<br />
möglicherweise ist auch eine aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Rechtswirksamkeit<br />
notwendig. Dies auch betreffend Verzicht auf Ferienwohnungsabgabe.<br />
Mag. Löcker gibt zu bedenken, dass auch die tatsächlichen Grenzen für die Ostabfahrt, daher<br />
die Grenzen zwischen den Grundstück 96/1 und 95/1 abgeklärt werden sollten.<br />
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3) 11.08.2010 Brief an Dr. Maier mit ersten Entwurf des Bestandvertrages<br />
4) 07.10.2010 Antwort Dr. Maier<br />
5) 21.10.2010<br />
Dr. Maier ruft Dr. Puchner an und erklärt, er möge ihm die exakten Pistenflächen mit<br />
Vermessungsurkunden zukommen lassen.<br />
6) 29.10.2010<br />
Dr. Puchner übermittelt Vermessungsurkunde betreffend Pistennutzung an Dr. Maier über<br />
9.886 m².<br />
7) 08.11.2010<br />
Dr. Puchner übermittelt Dr. Maier die aktuellsten Vermessungsurkunden des DI Benzinger<br />
über Lifttrasse 404 m² sowie Pistenfläche 11.070 m² und ersucht um nochmalige<br />
Rückäußerung. (siehe E‐mail vom 08.11.2010)<br />
8) 01.12.2010 Besprechung mit Mag. Löcker<br />
Dieser hätte gestern (30.11.2010) ein langes Gespräch mit Herrn Lanner geführt. Dabei ist<br />
grundsätzlich Einigung erzielt worden.<br />
9) 02.12.2010 Schreiben Dr. Puchner an Dr. Maier<br />
10) 22.12.2010 Besprechung mit Mag. Löcker<br />
Bezugnehmend auf eine Besprechung am <strong>Marktgemeinde</strong>amt <strong>Vordernberg</strong> mit Lanner vom<br />
21.12.2010.<br />
11) 22.12.2010 Schreiben Dr. Puchner an Dr. Maier<br />
12) 24.12.2010 Treffen Mag. Löcker mit Lanner<br />
13) Dr. Maier bestätigt in seinem Schreiben vom 07.02.2011 auch dieses Treffen und die<br />
Tatsache, dass eigentlich Einigung zustande gekommen ist (siehe Schreiben Dr. Maier<br />
vom 07.02.2011)!<br />
Herr Lanner hat beim Landesgericht Leoben eine Klage gegen die Präbichl Bergbahnen<br />
eingebracht und kann zu dem am 17.8.2011 zugestellten Urteil zusammenfassend folgendes<br />
festgehalten werden:<br />
Dem Urteil ist zu entnehmen, dass der Klage stattgegeben wurde, die Benützung der<br />
Grundstücke 95/1, 95/2 und 95/3 zum Zwecke des Betriebes eines Schiliftes sowie einer<br />
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Schiabfahrt untersagt wurde und dem Kläger ein Kostenersatz in Höhe von EUR 4.790,00<br />
(darin EUR 641,00 Barauslagen und EUR 688,50 Ust.) zugesprochen wurde.<br />
Das Gericht trifft, wie erwartet, die durchaus positive Feststellung, dass zwischen den<br />
Parteien eine Einigung über den Bestandvertrag erfolgte und diese Einigung im<br />
Bestandvertrag vorgelegt wurde.<br />
Allerdings stellt das Gericht auch fest, dass zum Bestandvertrag ein Sideletter geschlossen<br />
wurde und ist der verfahrensrelevante Inhalt dieses Sideletters auf Seite 6 des Urteiles<br />
wiedergegeben.<br />
Rein rechtlich (rechtliche Beurteilung) sieht das Gericht in diesem Sideletter eine<br />
"aufschiebenden Bedingung" für die Benützungsvereinbarung selbst, nämlich, dass der<br />
Bestandvertrag und das Benützungsübereinkommen nur dann zustande kommen sollen,<br />
wenn es eine vertragliche Einigung über den noch offenen Vertragspunkt (lt. Sideletter) gibt.<br />
Unstrittig sei aber, dass genau jene offenen Vertragspunkte bisher keiner Einigung zugeführt<br />
wurden. Aus diesem Grund benützt die beklagte Partei die genannten Flächen titellos.<br />
Eine Bedingung des Herrn Lanner war, dass die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> im Rahmen<br />
eines Flurbereinigungsverfahrens eine Fläche von 2.000 – 3.000 m² zu einem Preis von € 1,50<br />
verkauft. Auf dieser Fläche befinden sich jedoch Wasserquellen.<br />
In der Verhandlungsschrift vom 8. März 2010 wurde jedoch festgelegt, dass das<br />
gegenständliche Flurbereinigungsübereinkommen einvernehmlich nur zustande kommt,<br />
wenn zwischen den Parteien bzw. der Präbichl Bergbahnen GmbH. und Josef Lanner ein<br />
privatrechtliches Übereinkommen über die Nutzung von Flächen zum Betrieb von<br />
Skiabfahrten und den dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen (Beschneiungsanlage) bis<br />
spätestens 31.5.2010 abgeschlossen wird.<br />
Nachdem bei einer Besprechung am 21. Dezember 2010 Herr Lanner erklärt hat, dass das<br />
Flurbereinigungsverfahren ohnehin abgeschlossen ist und nur mehr die aufsichtsbehördliche<br />
Genehmigung und die Genehmigung der Agrarbezirksbehörde, sowie der<br />
Grundverkehrskommission fehlen, ist an die Agrarbezirksbehörde die nachweisliche<br />
Mitteilung ergangen, dass das gegenständliche Verfahren hinfällig ist, da es zu diesem<br />
privatrechtlichen Übereinkommen zwischen Lanner und Präbichl Bergbahnen nicht<br />
gekommen ist.<br />
Daraufhin wurde gegenständlicher Sideletter abgeschlossen, der die Nutzung der benötigten<br />
Flächen für den Schibetrieb bis 15.1.2011 regelte. Bis zu diesem Datum hätte der<br />
Gemeinderat den Kaufvertrag <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> – Lanner beschließen sollen. Das<br />
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wäre rein theoretisch auch möglich gewesen (Dringlichkeitssitzung), die erwähnten<br />
Genehmigungen hätten in diesem kurzen Zeitraum nicht eingeholt werden können.<br />
Außerdem hat der Bürgermeister immer dahingehend argumentiert, dass eine Beratung und<br />
eventuelle Beschlussfassung im Gemeinderat erst nach Vorliegen der unterfertigten<br />
Vereinbarung Lanner – Präbichl Bergbahnen erfolgen kann.<br />
Parallel zur Klage des Herrn Lanner gegen die Präbichl Bergbahnen, wurde von der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> ein Antrag gemäß § 38 Tourismusgesetz bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft Leoben eingebracht.<br />
§ 38<br />
Errichtung, Erhaltung und Erreichbarkeit von Einrichtungen und Zielen für Touristen<br />
(1) Einrichtungen und Ziele für Touristen sind insbesondere Schutzhütten, sonstige touristische<br />
Unterkünfte in den Bergen, Schipisten bzw. deren Aufstiegshilfen, Langlaufloipen, Sprungschanzen,<br />
Reit , Rad und Wanderwege, Badeanlagen.<br />
(2) Die Inanspruchnahme von Grundstücken zum Zweck der Errichtung einer Einrichtung oder eines<br />
Zieles für Touristen oder zur Gewährleistung der Erreichbarkeit einer derartigen Einrichtung oder<br />
eines derartigen Zieles kann grundsätzlich nur auf der Grundlage privatrechtlicher Vereinbarung mit<br />
den in Betracht kommenden Grundeigentümern erfolgen. Eine solche Vereinbarung hat für den<br />
Antragsberechtigten auch die Verpflichtung zu enthalten, eine Haftpflichtversicherung<br />
abzuschließen.<br />
(3) Ist für die Errichtung oder für die Erreichbarkeit einer Einrichtung oder eines Zieles die<br />
Inanspruchnahme mehrerer Grundstücke erforderlich und sind mindestens zwei Drittel der<br />
betroffenen Grundeigentümer bereit, privatrechtliche Vereinbarungen abzuschließen, so können die<br />
übrigen betroffenen Grundeigentümer bescheidmäßig zur Duldung der beabsichtigten Maßnahme<br />
verpflichtet werden.<br />
(4) <strong>Zu</strong>ständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft. Antragsberechtigt ist der Tourismusverband,<br />
die Gemeinde oder jener Rechtsträger, der die Einrichtung oder das Ziel errichten oder deren<br />
Erreichbarkeit gewährleisten will. Im Verfahren sind die Gemeinde, der Tourismusverband, die<br />
Kammer für Land und Forstwirtschaft und die Handelskammer zu hören.<br />
(5) Den betroffenen Grundeigentümern gebührt eine angemessene Entschädigung. Ist ein<br />
Grundeigentümer mit der im Bescheid festgesetzten Entschädigung nicht einverstanden, kann er die<br />
Entscheidung des zuständigen Gerichtes begehren. Dabei ist BGBl. Nr. 71/1954, i. d. F. BGBl. Nr.<br />
297/1995, anzuwenden. Mit Einbringung des Antrages bei Gericht tritt der Bescheid der<br />
Bezirkshauptmannschaft insoweit außer Kraft, als er die Höhe der Entschädigung festlegt. (2)<br />
Dazu fand am 14. September 2011 eine dreistündige Verhandlung statt. Der<br />
Verhandlungsleiter hatte versucht, im Rahmen dieser Verhandlung die<br />
Verhandlungsparteien zu einer Einigung zu bewegen. Der Vorschlag von Herrn Lanner, den<br />
Gesamtakt durch Unterschriftsleistung abzuschließen (einschl. des Grundstücksverkauf),<br />
wurde vom Bürgermeister abgelehnt. Der Vorschlag vom Bürgermeister die ohnehin nicht<br />
ortsübliche Vereinbarung mit den Präbichl Bergbahnen zu unterschreiben, die Grundstücke<br />
nicht zu verkaufen, jedoch ein Nutzungsrecht für die Wasserquellen einzuräumen, wurde<br />
von Herrn Lanner abgelehnt.<br />
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Herr Lanner hat im Rahmen der Verhandlung eine Schenkungsurkunde vorgelegt, wonach er<br />
eines von zwei Grundstücken, die sich in seinem Eigentum befinden und die Lifttrasse<br />
tangieren, an seine Gattin übertragen hat. Damit ist eine Zweidrittelmehrheit gemäß § 38<br />
Stmk. Tourismusgesetz nicht mehr gegeben:<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> (Privatbesitz), <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> (öffentliches Gut),<br />
Langreiter (Parkplatz) gegen Josef Lanner u. Edith Lanner<br />
Ein Vergleich des von Herrn Lanner von den Präbichl Bergbahnen geforderten<br />
Pachtentgeltes:<br />
Lanner/PBB Gmd/PBB Gmd/Lanner<br />
Fläche in m² 11070 15777<br />
Entgelt 3200 43,84<br />
m²‐Preis 0,28906956 0,06515 0,00277873<br />
ANTRAGSTELLUNG:<br />
Ich stelle den Antrag, den mit Herrn Josef Lanner bzw. Frau Edith Lanner abgeschlossenen<br />
Pachtvertrag vom 7. September 1998 bzw. mit der Änderung gemäß Gemeinderatsbeschluss<br />
vom 25. Juni 2009 zu kündigen.<br />
Gemäß <strong>Punkt</strong> 2. des gegenständlichen Vertrages bedarf es zur Beendigung des<br />
Pachtverhältnisses einer schriftlichen Aufkündigung bis längstens 1. Oktober des jeweiligen<br />
Jahres. Das Pachtverhältnis ende in einem solchen Falle mit 30. September des<br />
nächstfolgenden Jahres. Eine Begründung für die Aufkündigung braucht nicht erfolgen.<br />
Weiters stelle ich den Antrag, die genehmigte Errichtung von 2 Weiderosten vom 27. Mai<br />
1988 gemäß <strong>Punkt</strong> 6 dieses Schreibens zu wiederrufen.<br />
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Somit endet das Pachtverhältnis für die Grundstücke 90 u. 91 mit 30. September 2012. Die<br />
Weideroste sind bis spätestens 30.10.2011 zu entfernen und ist der Urzustand herzustellen.<br />
Die angeführte Kündigung bzw. Widerrufung wird jedoch nur dann rechtswirksam, wenn<br />
a. seitens der Bezirkshauptmannschaft Leoben im laufenden Verfahren nach § 38 Stmk.<br />
Tourismusgesetz ein negativer Bescheid erlassen wird oder<br />
b. im anhängigen Verfahren nach § 38 Stmk. Tourismusgesetz, gegen einen positiven<br />
Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leoben ein Rechtsmittel ergriffen wird.<br />
Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />
Nach Erschöpfung der Tagesordnung dankt der Bürgermeister den Gemeinderäten für die<br />
rege Mitarbeit und schließt die Sitzung um 19:06 Uhr mit<br />
„ G l ü c k a u f ! “<br />
Die Schriftführer: Für die Protokollierung: Der Bürgermeister:<br />
GR. Josef Zandl Sonja Stöcklmayr Walter Hubner<br />
GR. Andrea Weinberger<br />
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