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Zu Punkt 1 - Marktgemeinde Vordernberg

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<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong>, Bezirk Leoben<br />

Hauptplatz 2, 8794 <strong>Vordernberg</strong><br />

P r o t o k o l l<br />

über die am Montag, den 26. September 2011, um 18:00 Uhr, im Gemeinderatssitzungssaal<br />

stattgefundene<br />

ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSSITZUNG<br />

Anwesend:<br />

Bgmst. Walter Hubner, Vizebgmst. Monika Kaufmann, GK Helmut Unterweger, die Gemeinderäte<br />

Monika Kriechbaum, Dominique Kreutzer, Sonja Stöcklmayr, Ing. Michael‐Arno Kanitsch, Bettina<br />

Dunkl, Ing. Wolfgang Högler, Kerstin Plöbst, Wilfried Karpf und Wolfgang Dokulil<br />

Nicht Anwesend:<br />

Gemeinderätin Waltraud Riedler aus beruflichen Gründen ‐ entschuldigt.<br />

Gemeinderat Josef Zandl aus gesundheitlichen Gründen ‐ entschuldigt.<br />

Gemeinderätin Andrea Weinberger ‐ entschuldigt.<br />

Vorsitzender: Bgmst. Walter Hubner<br />

Der Bürgermeister begrüßt die Gemeinderäte, stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäß<br />

kundgemachte Sitzung und die zeitgerechte <strong>Zu</strong>stellung der Einladungen an die Mitglieder des<br />

Gemeinderates fest.<br />

Bürgermeister Walter Hubner beantragt folgende Beratungspunkte von der Tagesordnung<br />

abzusetzen:<br />

6.2. Mag. Elisabeth Schatz; Abschluss eines Pachtvertrages für Wochenendhaus<br />

Laufstraße Nr. 15<br />

somit wird der Tagesordnungspunkt 6.3. zu Tagesordnungspunkt 6.2.<br />

8. Alt‐ und Problemstoffsammlung im Gemeindegebiet; künftige Entsorgungsregelung<br />

somit wird der Tagesordnungspunkt 9. <strong>Zu</strong> Tagesordnungspunkt 8.<br />

Weiters beantragt Bürgermeister Walter Hubner die Tagesordnung um folgende<br />

Beratungspunkte zu erweitern:<br />

9. Sanierung Objekt Böhlerstraße Nr. 33; Darlehensaufnahme<br />

10. Fördermodell für Nachwuchsarbeit in den öffentlichen Kulturträgern<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


11. Entsendung in den Kulturausschuss u. Wahl eines/r KulturreferentenIn<br />

12. Josef Lanner, Kammern; Kündigung des Pachtvertrages und die Vereinbarung über<br />

die Errichtung von zwei Weiderosten<br />

Der Antrag findet einstimmige Annahme und ergibt sich somit folgende Tagesordnung,<br />

gegen die kein Einwand erhoben wird:<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

A.) Öffentliche Sitzung:<br />

1. Fragestunde nach § 54 Abs. 4 GemO<br />

2. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 27. Juni 2011<br />

3. Mitteilungen<br />

4. Prüfbericht vom 14. Juli 2011<br />

5. Grundstückstauch bzw. –verkauf <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> – Christian Rohrmoser;<br />

Verordnung<br />

6. Pacht‐ und Mietverträge<br />

6.1. Ing. Guido Schedlbauer, Gallbrunn; Abschluss eines Pachtvertrages für Wochenendhaus<br />

Laufstraße Nr. 48<br />

6.2. Bettina Dunkl, Bahnhofstraße Nr. 5; Pachtvertrag für Garage nach Heinz Hörtner<br />

7. Parkplatz im Bereich der Barbarasäle; Verordnung nach den Bestimmungen der StVO<br />

8. Vision „<strong>Zu</strong>kunft <strong>Vordernberg</strong>“<br />

9. Sanierung Objekt Böhlerstraße Nr. 33; Darlehensaufnahme<br />

10. Fördermodell für Nachwuchsarbeit in den örtlichen Kulturträgern<br />

11. Entsendung in den Kulturausschuss u. Wahl eines/r KulturreferentenIn<br />

12. Lanner Josef, Kammern; Kündigung des Pachtvertrages und die Vereinbarung über die<br />

Errichtung von zwei Weiderosten<br />

<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 1<br />

Keine Wortmeldung.<br />

<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 2<br />

ANTRAGSTELLUNG: GK Helmut Unterweger<br />

Ich stelle den Antrag, das Sitzungsprotokoll vom 27. Juni 2011 in seiner vorliegenden Form<br />

zu genehmigen.<br />

Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 3<br />

1) berichtet der Bürgermeister über das Protokoll der 6. Baubesprechung<br />

<strong>Vordernberg</strong>er Mauern, Bannwald, Kruckengrabenlawine.<br />

Teilgenommen haben: LFI Steiermark (DI Klausbauer), VA Erzberg (OFÖ Ing. Winkler),<br />

WLV (Weitbacher)<br />

Im <strong>Zu</strong>ge einer gemeinsamen Befahrung der Bannwaldstraßen und Begehung<br />

einzelner Waldorte am 14.07.2011 wurde der <strong>Zu</strong>stand des Bannwaldes von den<br />

Beteiligten eingeschätzt.<br />

Die verschiedenen Flächen wurden in Buchstaben (B‐, C‐, L‐, W‐, O‐Fläche, usw.)<br />

eingeteilt.<br />

‐ Die Situation der Flächen B und C im Bereich des Fischerberges kann als sehr<br />

positiv eingestuft werden. Die Aufforstungen zwischen den Holzstützen haben<br />

bereits eine Höhe von mehr als 3m erreicht.<br />

‐ In der Fläche L wurden frische Käferbäume entdeckt. Die Gruppe aus 2‐3 Bäumen<br />

befindet sich ca. 70m oberhalb der unteren Bannwaldstraße. Die Fa. Rohrmoser<br />

wurde mit der umgehenden Beseitigung und Begiftung der Bäume beauftragt.<br />

‐ Die im Vorjahr begonnene Durchforstung unterhalb der unteren Bannwaldstraße<br />

in Teilen der Flächen U und R wurde abgeschlossen. Durch die Maßnahme konnte<br />

ein Holzanfall von ca. 320fm verbucht werden.<br />

‐ In der Fläche W (der vor 10 Jahren aufgeforsteten Windwurffläche) kam es durch<br />

Hagelschlag zu massiven Schäden an der Verjüngung. Vor allem im oberen<br />

Bestandesbereich verfärbten sich die Äste von Fichten und Lärchen rotbraun,<br />

Äste und Wipfel wurden z.T. abgeschlagen. Auch Laubhölzer wurden beschädigt.<br />

Teilweise kommt es zum Abplatzen von Rindenteilen der Bäume. Die Schäden<br />

sind vor allem an der Westseite der Bäume zu erkennen. In den nächsten Wochen<br />

und Monaten muss beobachtet werden, wie sich der Bestand erholt.<br />

‐ Im Herbst dieses Jahres ist vorgesehen eine Durchforstung der Fläche O<br />

durchzurühren. Die Fläche befindet sich am Ende der oberen Bannwaldstraße.<br />

Ober‐ und unterhalb der Straße. In Direktvergabe wird beabsichtigt, mit der Fa.<br />

Rohrmoser einen Akkordpreis (€/fm) für die Maßnahme festzulegen.<br />

‐ Ab Oktober wird die Läuterung der W‐Fläche fortgesetzt.<br />

‐ Neuer Forstweg oberhalb der Fischerberghütte quert den Bannwald bis auf Höhe<br />

der ersten Lawinenwerke (ÖBB‐Lawine). Da beim Straßenbau die bergseitige<br />

Böschung gefährlich nahe an die Werksstützen gebaut wurde, muss dieser<br />

Bereich (Ende der Straße) mit Wasserbausteinen bis auf eine Höhe von<br />

mindestens 3,0m gesichert werden, um ein Abrutschen der Werksstützen vor<br />

allem im Frühjahr, bei Schneelast und gleichzeitiger Taueinwirkung, zu<br />

verhindern.<br />

‐ Am 12.07.2011 wurden die im Vorjahr vorbereiteten Werksankerungen mittels<br />

Hubschraubertransport mit den Lawinennetzen bestückt. In der KW 28 und 29‐<br />

2011 wurden insgesamt 36 Hauptstützen mit Haupt‐ und Zwischennetzen<br />

montiert (ca. 126lfm Lawinennetze).<br />

‐ Die weitere Anbruchsverbauung in der Kruckengrabenlawine wird erst im Jahr<br />

2012 fortgesetzt.<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


2) Berichtet der Bürgermeister über die intensiv diskutierte Gemeindestrukturreform.<br />

Es findet zur Stunde eine Veranstaltung für den Bezirk Leoben statt, wo<br />

Landeshauptmann Mag. Franz Voves und Landeshauptmann‐Stellvertreter Hermann<br />

Schützenhöfer mit zwei Klubobmännern ihre Vorstellungen präsentieren. Da ich mich<br />

für die heutige Veranstaltung aufgrund dieser Gemeinderatssitzung entschuldigt<br />

habe, hat man mir sehr dringend empfohlen, an einer Veranstaltung in einem<br />

anderen Bezirk teilzunehmen. Diese Veranstaltung war vorige Woche am 22.<br />

September in Hitzendorf.<br />

Die Landesregierung sieht die Ausgangslage dazu wie folgt:<br />

‐ 196 Gemeinden in der Steiermark haben unter 1.000 Einwohner (76 unter 500,<br />

120 zwischen 500 und 1000); 39 % der österreichischen Kleinstgemeinden (


auch nachteilige finanzwirtschaftliche Effekte ergeben, so wird es Aufgabe des<br />

Landes ein, diese Effekte durch Bedarfszuweisungsmittel auszugleichen.<br />

Auch in der Gemeindestruktur soll es Änderungen geben. Die letzte Gemeindereform<br />

fand Ende der 60iger Jahr unter Landeshauptmann Josef Krainer sen. statt, der die<br />

Anzahl der Gemeinden mittels Gesetzesbeschluss von 884 auf 562 verringerte.<br />

Derzeit hat die Steiermark mit 542 Gemeinden die kleinteiligste Gemeindestruktur<br />

Österreichs; von den österreichweit 183 Gemeinden unter 500 Einwohner kommen<br />

76 oder 41,5 % aus der Steiermark.<br />

Der Fahrplan von Franz Voves u. Hermann Schützenhöfer sieht wie folgt aus:<br />

Die Gemeinden haben die Möglichkeit bis 31.01.2012 freiwillige Vorschläge dem<br />

Land zu unterbreiten. Bis Ende des Jahres soll ein Landesvorschlag der Fachleute<br />

erarbeitet werden, wie diese Gemeindestrukturen in den nächsten Jahren<br />

ausschauen könnte. Dafür sind verschiedene Faktoren maßgebend, die in diese<br />

Studie einfliesen sollen, wie z. B. die Gemeindegröße, Lage, Finanzkraft, usw.<br />

Danach beginnt die Verhandlungsphase, diese beginnt am 01.02.2012 und dauert<br />

bis 30.09.2012. In dieser Phase werden die eingelangten Vorschläge der<br />

Gemeinden mit dem Landesvorschlag harmonisiert. Diese Verhandlungen mit den<br />

Gemeinden finden auf den Bezirkshauptmannschaften statt, in welchen Vertreter<br />

der FA 7, Gemeindeaufsicht, FA 16, Abgeordnete aus der Region und die<br />

Bürgermeister vertreten sein werden. Bei diesen Verhandlungen gibt es bereits<br />

einen konkreten Vorschlag welche Gemeinden zusammengelegt werden sollen,<br />

bzw. wie passen die freiwilligen Vorschläge in das Konzept der Landesregierung.<br />

Nach dieser Phase beginnt am 01.10.2012 bis 31.01.2013 die<br />

Entscheidungsphase. Das heißt, wenn die Verhandlungen auf den<br />

Bezirkshauptmannschaften nicht funktionieren, dann wird von der<br />

Landesregierung vorgeschlagen, was die jeweilige Gemeinde zu unternehmen<br />

hat. Die Gemeinden haben danach die Möglichkeit zum Vorschlag der<br />

Landesregierung eine Stellungnahme abzugeben um darzulegen, warum eine<br />

Gemeindezusammenlegung möglich ist oder nicht möglich ist –<br />

Stellungsnahmeverfahren.<br />

Danach sollen die Beschlussfassungen in den Gemeinderäten über die<br />

<strong>Zu</strong>sammenlegungen und in der Landesregierung durchaus auch im Landtag und<br />

im Nationalrat die gesetzlichen Voraussetzungen für diese<br />

Gemeindestrukturreform.<br />

Dies soll bis 31.01.2013 abgeschlossen sein.<br />

Dieses Paket soll dann bis 01.01.2015 rechtswirksam sein. 01.01.2015 deshalb,<br />

weil voraussichtlich im März 2015 in allen steirischen Gemeinden<br />

Gemeinderatswahlen stattfinden werden. Die Landespolitik und Landespolitik<br />

möchte nicht diese Situation haben, dass sich z. B. am 01.01.2012 Gemeinden<br />

zusammenschließen und am 01.04.2012 weitere Gemeinden<br />

zusammenschließen, denn dadurch müssten dann nach den<br />

Gemeindezusammenlegungen Gemeinderatswahlen stattfinden.<br />

<strong>Zu</strong> diesem Thema äußern sich die Gemeinderäte Wilfried Karpf, Monika Kriechbaum,<br />

Wolfgang Dokulil und Vizebgm. Monika Kaufmann, die übereinstimmend der<br />

Meinung sind, dass man auf nähere und weitere Informationen seitens der<br />

Landesregierung warten soll.<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 4<br />

BERICHTERSTATTUNG: Vizebgm. Monika Kaufmann<br />

Ich stelle den Antrag das Protokoll der Verhandlungsschrift vom 14. Juli 2011 zu<br />

genehmigen.<br />

Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />

<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 5<br />

BERICHTERSTATTUNG: GR Dominique Kreutzer<br />

In der Sitzung des Gemeinderates am 9. Juni 2011 wurde der Grundstücksverkauf<br />

Grundtausch gem. Vermessungsplan DI Benzinger Ziviltechniker KEG, GZ.: 304B / 08 mit<br />

Herrn Christian Rohrmoser, Hauptstraße Nr. 147, beschlossen. Da es sich dabei um<br />

Grundflächen des „öffentlichen Gutes“ handelt, ist dazu auch eine Verordnung vom<br />

Gemeinderat zu beschließen.<br />

ANTRAGSTELLUNG:<br />

Ich stelle den Antrag, folgende Verordnung zu beschließen:<br />

Der Gemeinderat der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> hat in seiner Sitzung am 26. September<br />

2011 folgende<br />

beschlossen.<br />

Verordnung<br />

Gemäß § 8 Abs. 3 des Landes‐Straßenverwaltungsgesetzes, LGBl. Nr. 154/1964, i.d.g.F., wird<br />

die Auflassung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 507/3, EZ 323, KG. 60364 <strong>Vordernberg</strong>,<br />

im Ausmaß von 107 m², gemäß Teilungsurkunde GZ 304B/08, der DI. Benzinger Ziviltechniker<br />

KG, 8605 Kapfenberg, Mariazellerstraße 1a/4, vom 29.4.2011, als Gemeindestraße verordnet<br />

und gemäß § 72 der Stmk. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 115/1967 i.d.g.F. aus dem<br />

öffentlichen Gut – Straßen und Wege – ausgeschieden und in freies Gemeindevermögen<br />

umgewandelt.<br />

Gemäß § 8 Abs. 3 des Landes‐Straßenverwaltungsgesetzes, LGBl. 154/1964 i.d.g.F. wird die<br />

Übernahme einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 521, EZ 16, KG. 60364 <strong>Vordernberg</strong>, im<br />

Ausmaß von 178 m², gemäß Teilungsurkunde GZ 304B/08, der DI. Benzinger Ziviltechniker<br />

KG, 8605 Kapfenberg, Mariazellerstraße 1a/4, in das Öffentliche Gut – Straßen und Wege –<br />

verordnet.<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


Gemäß § 92 Abs. 1 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967. i.d.g.F., erfolgt<br />

die Kundmachung dieser Verordnung durch Anschlag an der Amtstafel.<br />

Die Verordnung liegt während der Zeit der Kundmachung im <strong>Marktgemeinde</strong>amt<br />

<strong>Vordernberg</strong> während der Amtsstunden zur Einsichtnahme auf.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:<br />

Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />

<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 6.1<br />

BERICHTERSTATTUNG: GR Monika Kriechbaum<br />

In der Sitzung des Gemeinderates am 27. Juni 2011 hat der Gemeinderat der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> unter Tagesordnungspunkt 11, den Beschluss gefasst, das<br />

Vorkaufsrecht für das Wochenendhaus Laufstraße Nr. 48 (nach Karl Rottenmanner) gemäß<br />

Pachtvertrag vom 5.4.1993 nicht auszuüben.<br />

Das gegenständliche Objekt soll an Herrn Ing. Guido Schedlbauer, 2463 Gallbrunn,<br />

Kellergasse 40, verkauft werden und ersucht er gemäß Schreiben vom 14.9.2011,<br />

einlangende GZ. 1‐840/4‐1280/2011, um Abschluss eines Pachtvertrages.<br />

ANTRAGSTELLUNG:<br />

Ich stelle den Antrag, folgenden Pachtvertrag abzuschließen:<br />

P A C H T V E R T R A G<br />

abgeschlossen zwischen der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong>, vertreten durch Bürgermeister<br />

Walter Hubner, Hauptplatz 2, A‐8794 <strong>Vordernberg</strong>, als Verpächterin einerseits und Herrn<br />

Ing. Guido Schedlbauer, Kellergasse 40, 2463 Gallbrunn, als Pächter andererseits wie folgt:<br />

1.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> als Eigentümerin der Parzelle Nr. .376, EZ. 65, KG.<br />

<strong>Vordernberg</strong>, im folgenden kurz Verpächterin genannt, verpachtet nach dem<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 26. September 2011 eine Grundstücksfläche im Ausmaß von<br />

196,0 m², auf welcher sich das Wochenendhaus des Vorbesitzers Karl Rottenmanner<br />

befindet, an Herrn Ing. Guido Schedlbauer, im folgenden kurz Pächter genannt, gemäß nach<br />

dem im Baubewilligungsbescheid für das Objekt mit der Orientierungsbezeichnung<br />

Laufstraße Nr. 48 beschriebenen und verzeichneten Platze.<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


Jede andere Verwendungsart oder Änderung der Baulichkeit als im Genehmigungsbescheid<br />

festgelegt (z.B. Nutzung als Gewerbebetrieb), ist ohne schriftliche <strong>Zu</strong>stimmung der<br />

Verpächterin untersagt.<br />

2.<br />

Der jährliche Pachtzins beträgt derzeit Index angepasst EUR 463,73 und unterliegt auch die<br />

weitere Pachtzinsberechnung der Wertsicherungsklausel nach dem Verbraucherpreisindex<br />

(VPI) 86 mit einer letzten Ausgangsbasis vom Monat August 2011 (172,13 Pkt.).<br />

Veränderungen bis zu 5 % vom sogenannten Index bleiben unberücksichtigt.<br />

Der Pachtschilling ist von der Verpächterin bei Vertragsabschluss, ansonsten nur bei<br />

Indexveränderungen mit Auswirkung auf den Pachtschilling bekannt zu geben und vom<br />

Pächter nach jeweiliger Vorschreibung für ein jedes Kalenderjahr im voraus zu entrichten.<br />

Nach Ende der Zahlungsfrist ist bei Zahlungssäumigkeit die Verpächterin verpflichtet, den<br />

Pächter mittels einer eingeschriebenen Zahlungsaufforderung zur Zahlung binnen 14 Tagen<br />

zu ermahnen.<br />

Sofern das Bestandsverhältnis innerhalb eines Kalenderjahres endet, tritt eine Ermäßigung<br />

des Bestandszinses nicht ein. Die Zahlungsverpflichtung beginnt mit dem Tag der<br />

Vertragserstellung.<br />

3.<br />

<strong>Zu</strong>r Deckung des Aufwandes der der Verpächterin durch die Grundstücksaufschließung und<br />

Anlagenerhaltung im Bereich des Ortsteiles Präbichl entstanden ist bzw. noch entsteht, ist<br />

vom Pächter ein jährlicher Betrag von EUR 380,16, zuzüglich 10% Ust., zu entrichten, der<br />

sich derzeit wie folgt zusammensetzt:<br />

96 m³ Wasser für Wasserverbrauch EUR 51,84<br />

96 m³ Wasser für Kanalbenützung EUR 328,32<br />

Mit diesem Betrag wird eine Wasserverbrauchs‐ und Kanalbenützungsgebühr bis zu 8 m³<br />

Wasser pro Monat und Objekt abgegolten. Der Jahresbetrag kann sich daher nur ändern,<br />

wenn vom Gemeinderat die Wasserverbrauchs‐ und Kanalbenützungsgebühren geändert<br />

werden (Letzte Änderung mit GR.‐Beschluss vom 29.09.2008).<br />

4.<br />

Der Pachtvertrag wird auf die Dauer von 10 (zehn) Jahren, vom Tage des<br />

Vertragsabschlusses an gerechnet, abgeschlossen.<br />

Die Vertragsdauer verlängert sich um jeweils weitere zehn Jahre, sofern der Vertrag nicht<br />

von Seiten des Pächters oder der Verpächterin aufgekündigt wird.<br />

Der Pächter ist berechtigt, den Vertrag mittels einer mit eingeschriebenem Brief<br />

vorzunehmenden Kündigung zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres mit einer 3‐<br />

monatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


Die Verpächterin ist verpflichtet, das Pachtverhältnis mit einer Frist von drei Monaten<br />

ebenfalls zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres aufzukündigen, wobei eine<br />

Verständigung mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen hat. Die Verpächterin kann den<br />

Vertrag jedoch nur bei Verletzung von Vertragsbestimmungen oder gesetzlichen<br />

Bestimmungen (z.B. forst‐, bau‐, naturschutz‐ und jagdrechtliche Bestimmungen,<br />

Nichtbezahlung des Pachtzinses nach Ablauf der Mahnfrist, Angabe eines unrichtigen<br />

Verkaufspreises; letztgenannte Verletzung nur, sofern die Verpächterin oder ein ihr<br />

zustehendes Recht berührt wird), aufkündigen.<br />

5.<br />

Der Pächter nimmt zur Kenntnis, dass die Verpächterin zur Holzbringung und dergleichen<br />

den nicht verbauten Teil des Bestandsobjektes benützen kann und verzichtet auf jeden Fall<br />

von vornherein darauf, Schadenersatzansprüche wegen allfälliger Beschädigungen des nicht<br />

verbauten Teiles zu stellen.<br />

6.<br />

Der Pächter kann sich von der Laufstraße einen Gehweg zu seinem Bauobjekt errichten. Es<br />

ist jedoch vorher die <strong>Zu</strong>stimmung der Verpächterin wegen Platz und Art einzuholen.<br />

Die Errichtung erfolgt auf Kosten des Pächters.<br />

<strong>Zu</strong>m gegenständlichen Objekt führt ein Forstaufschließungsweg. Die Benützung dieses<br />

Forstaufschließungsweges ist dem Pächter nur außerhalb des Pistenbetriebes für den<br />

Zellerhang gestattet und es wird seitens der Verpächterin keine wie immer geartete Haftung<br />

übernommen. Für die Instandhaltung des Forstaufschließungsweges hat der Pächter zu<br />

sorgen.<br />

7.<br />

Allenfalls vorkommendes Quellwasser auf der Parzelle Nr. 19/1 darf vom Pächter in keiner<br />

Form gefasst oder in Becken gesammelt werden. Bestehende Leitungen in das Objekt sind zu<br />

entfernen bzw. abzupfropfen. Der Pächter hat ausschließlich das Wasser aus der<br />

öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage zu entnehmen.<br />

8.<br />

Der Pächter räumt der Verpächterin das Vorkaufsrecht für das von ihm auf dem Pachtobjekt<br />

errichtete Gebäude ein, dieses innerhalb von 60 Tagen nach nachweislich erfolgter<br />

Anbietung auszuüben ist.<br />

Im Falle eines Verkaufes des Bauobjektes an Dritte verpflichtet sich der Pächter, den beim<br />

Finanzamt vorgelegten Verkaufs‐ bzw. Kaufvertrag zur Einsichtnahme der Verpächterin<br />

vorzulegen. Im Falle eines Verkaufes des Bauobjektes, einer Schenkung oder einer anderen<br />

Rechtsnachfolge geht das Pachtverhältnis auf den neuen Eigentümer nicht über, sondern hat<br />

dieser sich um den Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Vordernberg</strong> zu bemühen. Das Pachtverhältnis geht in der Erbfolge bei Verwandten des<br />

Pächters in gerader, absteigender Linie 1. und 2. Grades, ohne neuen Pachtvertrag über.<br />

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Falls der Pächter das Bauobjekt teilweise oder ganz verpachten oder länger als vier Monate<br />

vermieten will, hat er vorher um die schriftliche <strong>Zu</strong>stimmung der Verpächterin anzusuchen.<br />

Die <strong>Zu</strong>stimmung kann ohne Begründung versagt werden.<br />

9.<br />

Der Pächter kann keine wie immer geartete Umzäunung aufstellen und ist das umliegende<br />

Terrain des Gebäudes von Ablagerungen jeder Art frei zu halten. Der Pächter hat dafür zu<br />

sorgen, dass durch die Benützung des Pachtobjektes das Landschaftsbild nicht gestört wird.<br />

Der Pächter nimmt zur Kenntnis, dass unbeschadet der geltenden Bestimmungen des<br />

Steiermärkischen Baugesetzes sowie des Natur‐ und Landschaftsschutzes<br />

(Landschaftsschutzgebiet!), jede bauliche Maßnahme, insbesonders Änderungen der<br />

äußeren Erscheinungsform des Objektes, der ausdrücklichen vorherigen <strong>Zu</strong>stimmung der<br />

Verpächterin bedürfen. Für allfällige Sach‐ oder Personenschäden, die durch den<br />

Baumbestand oder die Bewirtschaftung der Parzelle Nr. 19/1, oder anderer im Eigentum der<br />

Verpächterin stehender Grundstücke, an dem Bauobjekt selbst oder an dessen Benützern<br />

entstehen bzw. entstehen sollten – außer Fahrlässigkeit oder böse Absicht – übernimmt die<br />

Verpächterin keine wie immer geartete Haftung.<br />

Sollte ein Baumbestand der Verpächterin offensichtlich den Bestand des Wochenendhauses<br />

oder anderer dazu gehörender Einrichtungen gefährden, ist dieser Umstand sofort der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> wegen möglicher Veranlassungen bekannt zu geben.<br />

Der Pächter haftet der Verpächterin für alle Schäden, die er fahrlässig oder mutwillig der<br />

Verpächterin verursacht.<br />

Auf dem Standort des Wochenendhauses ist es nicht möglich, einen ständigen ordentlicher<br />

Hauptwohnsitz zu begründen. Nach § 14 Stmk. Grundverkehrsgesetz 1993 ist die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> eine Vorbehaltsgemeinde.<br />

10.<br />

Beide Teile verzichten auf das Recht, diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte des<br />

wahren Wertes anzufechten.<br />

11.<br />

Die mit der Errichtung des Vertrages verbundenen Gebühren und Abgaben aller Art sowie<br />

die Grundsteuer und allfällige sonstige Abgaben, welche für das Bauobjekt zu entrichten<br />

sind, trägt der Pächter.<br />

12.<br />

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die <strong>Zu</strong>ständigkeit des Bezirksgerichtes<br />

Leoben vereinbart.<br />

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13.<br />

Dieser Vertrag wird in einfacher Ausfertigung errichtet und verbleibt bei der Verpächterin.<br />

Der Pächter kann sich Abschriften auf seine Kosten anfertigen lassen und während der<br />

Dienststunden in den Originalvertrag Einsicht nehmen.<br />

Genehmigt in der Gemeinderatssitzung vom 26. September 2011<br />

<strong>Vordernberg</strong>, den 26. September 2011<br />

Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />

<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 6.2<br />

GR Bettina Dunkl verlässt um 18:33 Uhr wegen Befangenheit den Sitzungssaal.<br />

BERICHTERSTATTUNG: GR Ing. Wolfgang Högler<br />

Herr Heinz Hörtner hat seinen Pachtvertrag für die Garage in der Parkstraße gekündigt. Für<br />

die Vermietung einer Garage in der Parkstraße liegen 2 Ansuchen vor.<br />

Bettina Dunkl vom 1.10.2010, einlangende GZ. 5‐020/13‐1715/2010<br />

Olliver Weinberger, vom 25.3.2011, GZ. 5‐020/13‐464/2011<br />

ANTRAGSTELLUNG:<br />

Ich stelle den Antrag, folgenden Mietvertrag zu beschließen:<br />

Mietvertrag<br />

abgeschlossen zwischen der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong>, Hauptplatz 2, 8794 <strong>Vordernberg</strong>,<br />

vertreten durch Bürgermeister Walter Hubner, als Vermieterin einerseits und Frau Bettina<br />

Dunkl, wohnhaft Bahnhofstraße Nr. 5, 8794 <strong>Vordernberg</strong>, als Mieterin andererseits, wie<br />

folgt:<br />

1.<br />

Die Vermieterin ist Eigentümerin des Grundstückes 381/1 in der Parkstraße und vermietet<br />

an die Mieterin die auf diesem Grundstück befindliche PKW‐Garage des Vormieters Heinz<br />

Hörtner<br />

2.<br />

Das Mietverhältnis beginnt am 01. Oktober 2011 und wird auf unbestimmte Zeit<br />

abgeschlossen.<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


Das Mietverhältnis kann von der Mieterin jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen<br />

Kündigungsfrist zum Letzten des Monats aufgekündigt werden.<br />

Die Vermieterin kann nur aus besonders wichtigen Gründen (Zahlungsverzug beim Mietzins,<br />

Verstoß gegen den Mietvertrag etc.) den Mietvertrag kündigen.<br />

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt im guten und gebrauchsfähigen<br />

<strong>Zu</strong>stand besenrein zurückzustellen.<br />

3.<br />

Der monatliche Mietzins beträgt EUR 36,91 (inkl.20% MWSt.). Dieser vereinbarte Mietzins<br />

erhöht sich nach Veränderung des Verbraucherpreisindexes 1986 (VPI 86), wobei<br />

Änderungen solange nicht zu berücksichtigen sind, als sie 5.v.H. des bisher maßgebenden<br />

Betrages nicht übersteigen (Indexausgangsbasis 160,9 Pkt. = Wert Dezember 2007).<br />

Der Mietzins ist bis zum 5. eines jeden Monats im vorhinein spesenfrei an das von der<br />

Vermieterin namhaft zu machende Geldinstitut zu überweisen.<br />

Ein Zahlungsverzug berechtigt die Vermieterin zur Einhebung angemessener Mahnspesen<br />

sowie von Verzugszinsen in der Höhe von 7,5% über der jeweiligen Nationalbankrate.<br />

Eine Mahnung hat mittels eingeschriebenen Briefes an die Mieterin zu erfolgen und ist bei<br />

Nichteinzahlung des Mietzinses nach Ablauf einer Frist von vier Wochen das Mietverhältnis<br />

(gem. Pkt. 2) automatisch aufgelöst.<br />

4.<br />

Die notwendige bauliche Instandhaltung des Mietobjektes obliegt der Vermieterin, soweit es<br />

sich um ernste Schäden der Garage handelt.<br />

Die Kosten sonstiger Instandsetzungen, wie das Malen der Wände, das Streichen der Tore<br />

etc., obliegt der Mieterin.<br />

Die Mieterin hat der Vermieterin auftretende, vom Eigentümer zu behebende Schäden an<br />

der Garage, anzuzeigen.<br />

Änderungen am Mietobjekt, die die Mieterin vorzunehmen beabsichtigt, sind vor ihrer<br />

Ausführung der Vermieterin bekannt zu geben.<br />

Desweiterin ist die Mieterin verpflichtet, bei der Benützung der Garage die Bestimmungen<br />

des Stmk. Baugesetzes 1995, LGBl.Nr. 59/1995, II.Teil, I.Abschnitt – Abstellflächen und<br />

Garagen – einzuhalten.<br />

5.<br />

Die Mieterin ist nicht berechtigt, ohne vorherige <strong>Zu</strong>stimmung der Vermieterin das<br />

Mietobjekt ganz oder teilweise unter zu vermieten, oder an Dritte zu überlassen.<br />

Die Mieterin bestätigt, für die Mietdauer von der Vermieterin 2 Stk. Schlüssel zum<br />

Mietobjekt erhalten zu haben.<br />

6.<br />

Es wird erwartet, dass die Mieterin das Mietobjekt in allem so behandelt, als ob es sein<br />

Eigentum wäre. Es ist daher die Garage zu reinigen, zu lüften und pfleglich zu behandeln.<br />

Für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung des Mietobjektes durch die Mieterin,<br />

deren Angehörige oder Besucher, haftet die Mieterin.<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


7.<br />

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit stets<br />

der Schriftform.<br />

Der Vertrag wird in einfacher Ausfertigung ausgestellt und verbleibt bei der Vermieterin. Die<br />

Mieterin erhält eine Kopie.<br />

Die Rechtsgeschäftsgebühr aus diesem Mietvertrag trägt die Mieterin.<br />

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das Bezirksgericht zuständig, in<br />

dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung der<br />

Mieterin gelegen ist.<br />

Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates am 26. September 2011, Tagesordnungspunkt<br />

6.2.<br />

<strong>Vordernberg</strong>, 26. September 2011<br />

Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />

GR Bettina Dunkl kehrt um 18:36 Uhr in den Sitzungssaal zurück<br />

<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 7<br />

BERICHTERSTATTUNG: GR Wilfried Karpf<br />

Wenn im Bereich des westseitigen Parkplatzes der „Barbarasäle“ Kraftfahrzeuge abgestellt<br />

sind, können im Winter LKW´s in der Zeit, in der Kettenanlegepflicht gilt, den Bereich vor den<br />

Barbarasälen, der auch als Kettenanlegeplatz für LKW beschildert ist, nicht als solchen<br />

nutzen. Dies führt dazu, dass das Anlegen von Ketten auf der B 115 erfolgt und dadurch<br />

zumindest eine Fahrspur der B 115 blockiert ist. In einzelnen Fällen versuchten LKW‐Lenker,<br />

falls ein <strong>Zu</strong>fahren zum Kettenanlegeplatz vor den Barbarasälen nicht möglich war, die Ketten<br />

auf dem Hauptplatz aufzulegen. Dadurch kommt bzw. kam es zu erheblichen<br />

Verkehrsbehinderungen auf dem Hauptplatz, da dieser auch als PKW‐Parkplatz dient und der<br />

Hauptplatz von Linienbussen als Haltestelle und auch als Umkehrmöglichkeit genutzt wird.<br />

Der Hauptplatz ist auch deswegen als Kettenanlegeplatz nicht geeignet, da dieser eine<br />

Steigung aufweist, welche für LKW, die ohne Ketten zufahren, bereits ein Problem darstellt.<br />

Diese Problematik wurde der Bezirkshauptmannschaft Leoben zur Kenntnis gebracht und es<br />

fanden dazu zwei Ortsaugenscheine statt.<br />

Seitens des Verhandlungsleiters (Mag. Nöst – Bezirkshauptmannschaft Leoben) wurde dazu<br />

folgendes festgestellt:<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


„Festgehalten wird, dass es sich beim gegenständlichen Bereich um ein Grundstück im<br />

Eigentum der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> handelt. Die Erhaltung auch die Schneeräumung<br />

erfolgen durch die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong>. Es ist daher nach Ansicht des Leiters der<br />

Amtshandlung davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine Gemeindestraße im Sinne<br />

der Straßenverkehrsordnung handelt, sodass die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> gemäß § 94d<br />

Ziffer 4 StVO für die Erlassung eines Parkverbotes zuständig ist. Vom Verhandlungsleiter<br />

wurde noch festgehalten, dass es sich bei der verfahrensgegenständlichen Fläche um einen<br />

ca. 3 bis 4 m breiten und ca. 30 m langen Streifen handelt. Zwischen der B 115 und den<br />

gegenständlichen Parkplätzen ist eine Randlinie angebracht. Es ist somit leicht erkennbar,<br />

dass es sich nicht um einen Teil der B 115 handelt.<br />

Stellungnahme des verkehrstechnischen ASV:<br />

Im Ortsgebiet von <strong>Vordernberg</strong> befinden sich vor den Barbarasälen markierte Parkplätze im<br />

Anschluss an die Fahrbahn der B 115.<br />

In der Zeit vom 1.10. eines jeden Jahres bis zum 30.4. des jeweils darauf folgenden Jahres<br />

wird dieser Bereich als Kettenanlegeplatz für LKW für den Präbichl in Fahrtrichtung Eisenerz<br />

genutzt. Es handelt sich in <strong>Vordernberg</strong> um die einzige geeignete Fläche als<br />

Kettenanlegeplatz für LKW.<br />

Um beide Fahrstreifen der B 115 freizuhalten, müssen LKW auf dem Parkplatz abgestellt<br />

werden. Voraussetzung dafür ist, dass in dieser Zeit keine sonstigen Fahrzeuge auf dem<br />

Parkplatz abgestellt sind.<br />

Im Sinne der Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs ist es daher aus<br />

verkehrstechnischer Sicht erforderlich, in der Zeit vom 1.10. bis 30.4. das Parken auf dem<br />

Parkplatz vor den Barbarasälen zu unterbinden. Ausnahmen können aus verkehrstechnischer<br />

Sicht zugelassen werden, so ferne gewährleistet werden kann, dass diese Fahrzeuge im<br />

Anlassfall unverzüglich entfernt werden können.<br />

Es wäre daher zu verordnen:<br />

Ein „Parken verboten“ für den Bereich zwischen den Barbarasälen und der B 115 in<br />

<strong>Vordernberg</strong>, jeweils im Zeitraum vom 1.10. bis 30.4. des darauf folgenden Jahres.<br />

Es wird empfohlen, den Geltungsbereich des Parkverbotes planlich darzustellen. Der Plan<br />

kann sodann als Grundlage für die entsprechende Verordnung herangezogen bzw. dieser als<br />

Beilage angeschlossen werden.<br />

Die Kundmachung des Parkverbotes kann durch die Aufstellung des entsprechenden<br />

Verkehrszeichens mit einer <strong>Zu</strong>satztafel, welche Pfeile nach links und rechts sowie den<br />

entsprechenden Längenangaben enthält, erfolgen.<br />

ANTRAGSTELLUNG:<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge folgende Verordnung beschließen:<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> erlässt als gemäß § 94 d StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960,<br />

i.d.g.F., zuständige Behörde aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 26.<br />

September 2011 folgende Verordnung:<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


Verordnung<br />

Gemäß § 43 Abs. 1 in Verbindung mit § 94 d StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, i.d.g.F. wird von<br />

der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> folgendes verordnet:<br />

„Parken verboten“ gem. § 52, Z. 13a StVO für die Parkplätze vor den Barbarasälen im<br />

Anschluss an die Fahrbahn der B 115<br />

Zeitraum: jeweils vom 1.10. bis 30.4. des darauf folgenden Jahres<br />

der Geltungsbereich des Parkverbotes ist in einem dieser Verordnung<br />

angeschlossenen Plan dargestellt und bildet einen Bestandteil der Verordnung<br />

Gemäß § 92 Abs. 1 Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBl.Nr. 115/1967, i.d.g.F., bedarf die<br />

Verordnung zu ihrer Rechtswirksamkeit der öffentlichen Kundmachung. Die<br />

Kundmachungsfrist beträgt 2 Wochen.<br />

Diese Verordnung tritt gem. § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit dem Tage der Anbringung der<br />

Verkehrszeichen in Kraft.<br />

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Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />

<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 8<br />

BERICHTERSTATTUNG: Bgmst. Walter Hubner<br />

Verantwortungsvolle Gemeindevertreter sind ständig bemüht, für das von den<br />

Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern ausgesprochene Vertrauen, die bestmögliche<br />

Entwicklung der Gemeinde voranzutreiben.<br />

In <strong>Vordernberg</strong> – wie auch in unserer gesamten Region – kämpfen wir seit Jahrzehnten mit<br />

denselben Problemen: Abwanderung, eine überalterte Bevölkerungsstruktur und die stetige<br />

Ausdünnung unserer Infrastruktur. Wenn wir auf die letzten Jahre zurückblicken haben, wir<br />

viel versucht und die Lösungen, die wir gefunden haben, haben auch Erfolg gebracht. Aber<br />

es ist uns damit nicht gelungen, die Abwanderung zu stoppen und unsere Strukturen zu<br />

erhalten. Und wenn wir ehrlich sind, würde das nicht einmal reichen, denn um als Gemeinde<br />

langfristig zu überleben, müssen wir wieder <strong>Zu</strong>zug schaffen.<br />

Mit der Entscheidung, Standort des Schubhaftzentrums zu werden, stellt sich für uns auch<br />

die Frage, wie wir mit dieser zusätzlichen Herausforderung umgehen. Denn mit dem Bau des<br />

Schubhaftzentrums werden wir auch mit dem gesamten Thema Migration an sich, das<br />

derzeit in ganz Europa sehr brisant ist, mehr konfrontiert.<br />

Wir stehen also insgesamt vor einer herausfordernden aber zugleich chancenreichen<br />

Situation für <strong>Vordernberg</strong>, in der wir uns überlegen müssen, wie wir unserer Gemeinde eine<br />

langfristige Perspektive geben können. Langfristig bedeutet dabei für mich nicht zwei oder<br />

drei Jahre, sondern 25 Jahre und mehr – denn die Gemeinde hat die Verantwortung<br />

gegenüber ihren Bürgern, den Ort auf lange Sicht zukunftsfähig zu machen bzw.<br />

zukunftsfähig zu halten.<br />

Im <strong>Zu</strong>ge dieser Überlegungen habe ich mich mit dem Team von „Radwerk 15“<br />

zusammengesetzt, das sich mit <strong>Zu</strong>kunftsszenarien für Unternehmen, Gemeinden und<br />

Regionen beschäftigt, um gemeinsam eine solche langfristige Perspektive für <strong>Vordernberg</strong> zu<br />

entwickeln. Dieser Prozess ist nun bereits seit mehreren Monaten im Gang. Wir haben in<br />

dieser Zeit viel nachgedacht, konzipiert und viele Gespräche geführt.<br />

Eines hat sich für mich herausgestellt: Wir brauchen wieder eine Vision für <strong>Vordernberg</strong> –<br />

etwas, das den Menschen draußen einen echten Grund gibt, <strong>Vordernberg</strong> als Wohn‐ und<br />

Arbeitsort in Erwägung zu ziehen. Im Grunde gesehen geht es für uns darum, das „neue<br />

Eisenerz“ für die Gegenwart und <strong>Zu</strong>kunft zu finden. Etwas, das wie das Eisenerz vom Erzberg<br />

damals von der Gesellschaft heute gebraucht wird und das den gesamten Ort prägt und ihm<br />

eine ganzheitliche Ausrichtung gibt. Etwas, an dem wir unser Handeln ausrichten und unsere<br />

Anstrengungen bündeln können. Natürlich ist mir bewusst, dass es dafür umfassender<br />

Veränderungen bedarf. Aber wir können großen Herausforderungen nur mit großen Ideen<br />

begegnen.<br />

Wir leben in einer Zeit, in der das Aufwachsen unserer Kinder von Medienhysterie und<br />

Marketingsprüchen geprägt wird, in der wir es Konzernen überlassen, die Werte unserer<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


Gesellschaft zu definieren und in der notwendige Bildungsreformen zu Gunsten<br />

populistischer Ansagen auf der Strecke bleiben. Wir leben in einer Zeit, in der wir auf<br />

regionaler wie auf globaler Ebene vor großen Herausforderungen und Problemen stehen –<br />

sei es, wie wir mit der Ausdünnung ländlicher Strukturen und regionaler<br />

Wirtschaftskreisläufe umgehen, sei es, wie wir auf sogenannte „Wirtschaftsflüchtlinge“<br />

reagieren oder wie wir uns dem bereits spürbaren Auswirkungen des Klimawandels stellen.<br />

Diese Aufzählung ließe sich lange fortsetzen, alle <strong>Punkt</strong>e haben aber eines gemeinsam: Mit<br />

unseren herkömmlichen Denkmustern und unserem bisherigen Handeln sind wir ganz<br />

offensichtlich nicht in der Lage, diese Probleme zu lösen. Wir leben also in einer Zeit, in der<br />

wir offenbar nichts so sehr brauchen wie Menschen, die anders denken. Menschen, die<br />

diesen großen Herausforderungen mit neuen Herangehensweisen begegnen können.<br />

Nach Jahren der Symptombekämpfung ist es an der Zeit, den Problemen, vor denen wir<br />

regional und global stehen, an der Wurzel zu begegnen und sich substanziell und<br />

grundlegend mit den heranstehenden Herausforderungen auseinander zu setzen. Diesen<br />

Weg sollte <strong>Vordernberg</strong> zukünftig einschlagen.<br />

Wenn wir nun herausfinden wollen, was die Wurzeln regionaler und globaler Probleme sind,<br />

müssen wir unser bisheriges Denken und Handeln hinterfragen, das uns an den <strong>Punkt</strong><br />

gebracht hat, an dem wir heute stehen. Es sind die Werte des alten Jahrtausends – vom<br />

nicht hinterfragten Wachstumszwang bis zum Wiegenegoismus – die uns dabei<br />

gleichermaßen antreiben wie blockieren, und die ganz offensichtlich verhindern, dass wir für<br />

die Herausforderungen unserer Zeit neue Lösungen finden. Dieses Denken und Handeln<br />

kommt jedoch nicht von ungefähr, sondern es ist wesentlich von unserem Aufwachsen, von<br />

unserer Erziehung und unseren Erfahrungswerten geprägt; es ist davon geprägt, was uns<br />

unser unmittelbares Umfeld an Wissen und Werten vermittelt.<br />

An dieser Stelle sollten wir uns daher fragen, ob wir es wirklich dem <strong>Zu</strong>fall überlassen<br />

können, wie kommende Generationen aufwachsen; ob wir es Medien, Werbebotschaften<br />

und einem unzeitgemäßen Bildungssystem überlassen können, unsere Kinder auf die<br />

kommenden Herausforderungen vorzubereiten, oder ob es nicht an der Zeit ist, selbst die<br />

Initiative zu ergreifen, damit es künftige Generationen leichter haben, neue<br />

Herangehensweisen zu den gesellschaftlichen Herausforderungen und <strong>Zu</strong>kunftsfragen<br />

unserer Zeit zu finden und damit nachhaltiges Handeln für unsere Kinder nicht mehr<br />

beschwerliche Pflicht, sondern selbstverständliche Grundhaltung ist.<br />

Im Wesentlichen sind es drei Felder, die großen Einfluss auf unser Denken und Handeln<br />

haben: Erziehung im familiären Umfeld, institutionelle Bildung in der Schule sowie<br />

Erfahrung in Alltag und Freizeit. Wenn wir möchten, dass kommende Generationen nicht<br />

mehr an überholten Erfolgsmaximen und Ich‐zentrierten Werten hängen; wenn wir<br />

möchten, dass sich unsere Kinder nicht wieder neue Probleme schaffen, für die sie dann<br />

mühsam neue Lösungen suchen möchten; und wenn wir möchten, dass es ihnen leichter<br />

fällt, instinktiv nachhaltig zu handeln, dann müssen wir bei diesen Feldern ansetzen und ein<br />

Lebensumfeld schaffen, in dem ein anderes Aufwachsen, Leben und Arbeiten möglich ist. Ein<br />

Lebensumfeld, in dem Menschen aufwachsen können, die ein neues Denken und Handeln<br />

entwickeln und die in der Lage sind, den Problemen unserer Zeit mit neuen Ansätzen und<br />

<strong>Zu</strong>gängen zu begegnen. Diesem großen Ziel sollte sich <strong>Vordernberg</strong> in <strong>Zu</strong>kunft widmen, und<br />

an diesem Ziel sollte die Gemeinde ihr Handeln und ihren Ressourceneinsatz ausrichten.<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


Wenn man sich abseits der aktuellen Spar‐ und Gemeindezusammenlegungsdebatten damit<br />

auseinandersetzt, was die tatsächlichen Aufgaben und Leistungen einer Gemeinde sind, wird<br />

man bemerken, dass die Gemeinde als lebensbegleitende Institution einen erheblichen<br />

Beitrag dazu leistet, in welchem Umfeld ihre Bürger leben. Eine Gemeinde kann z.B. über<br />

ihre Ansiedlungspolitik, ihr eigenes Leistungsangebot oder gezielte Anreizsysteme direkt und<br />

unmittelbar mitgestalten, wie das Erfahrungs‐, Erziehungs‐ u. Bildungsumfeld ihrer Bürger<br />

ausgeprägt ist. Wenn man sich dieses Potential vor Augen führt, wird die große<br />

Verantwortung sichtbar, die eine Gemeinde als aktive Gestalterin des Lebensumfeldes ihrer<br />

Bürger wahrnehmen kann und auch die Vorreiterrolle, die sie gerade in der aktuellen<br />

Bildungs‐ u. Erziehungsdebatte spielen kann.<br />

Mit der Unterstützung durch relevante wissenschaftliche Experten und Organisationen soll<br />

die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> definieren, welches Wissen und welche<br />

Lebenskompetenzen das neue Lebensumfeld in der Gemeinde vermitteln muss, damit es die<br />

Menschen, die hier aufwachsen und leben in <strong>Zu</strong>kunft leichter haben, regionalen und<br />

globalen Herausforderungen auf eine neue Art zu begegnen und instinktiv nachhaltig zu<br />

handeln. Die dafür notwendigen Inhalte sollen in einem Grundlagenwerk, der <strong>Vordernberg</strong>er<br />

Charta, festgehalten werden und zukünftig als Leitlinie für die Aktivitäten der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> dienen.<br />

Damit <strong>Vordernberg</strong> ein solcher Ort werden kann, wo ein neues Aufwachsen und die<br />

Auseinandersetzung mit den Herausforderungen unserer Zeit möglich sind, soll ein direkt<br />

nutzbares Leistungsangebot in den Feldern Erziehung, Bildung und Freizeitgestaltung<br />

geschaffen werden, dass die <strong>Vordernberg</strong>er Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen<br />

können und das auch für die Menschen der gesamten Region interessant ist. Durch<br />

Leistungen vom z.B. Dorfkino bis hin z.B. <strong>Vordernberg</strong>er Bildungsakademie, von der<br />

Bibliothek für <strong>Zu</strong>kunftsthemen bis hin zur Förderung von Auslandsaufenthalten soll auf diese<br />

Weise ein dynamisches, aufgeschlossenes und lernendes Lebensumfeld in <strong>Vordernberg</strong><br />

entstehen.<br />

In diesem aktiv gestalteten Lebensumfeld soll der bewusste Umgang mit Umwelt und Natur<br />

sowie das Bewußtsein für Kultur, Tradition und Religion vorgelebt werden und bei allen<br />

Bestrebungen der Mensch im Mittelpunkt stehen. Das Verstehen globaler <strong>Zu</strong>sammenhänge<br />

und der Auswirkungen des eigenen Handelns, sowie der Mut zur Wissensanwendung und<br />

zur eigenständigen <strong>Zu</strong>kunftsgestaltung sind dabei die ersten Entwicklungsziele für<br />

kommende Generationen.<br />

Dieses einzigartige Lebensumfeld soll für die <strong>Vordernberg</strong>er Bürgerinnen und Bürger eine<br />

Bereicherung sein, vor allem aber auch dem wachsenden gesellschaftlichen Bedürfnissen<br />

nach einer ehrlichen Auseinandersetzung mit den Problemen unserer Zeit gerecht werden.<br />

Jener zunehmenden Zahl an Menschen, die ihren Kindern ein zukunftsfähiges Aufwachsen<br />

ermöglichen möchte oder sich selbst in einem aufgeschlossenem und lernenden Umfeld<br />

leben und arbeiten will, bietet <strong>Vordernberg</strong> damit einen echten Anreiz, um die Gemeinde als<br />

Wohn‐ und Lebensort auszuwählen.<br />

Der Weg, den die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> hier einschlagen will, ist lang und das<br />

gesteckte Ziel wird nicht von heute auf morgen zu erreichen sein. Doch mit diesem<br />

Vorhaben schafft sich <strong>Vordernberg</strong> selbst eine langfristige Perspektive und kann damit<br />

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I:\Protokolle\Gemeinderat\2011\GR-Protokoll v. 2011 09 26-öffentlich.doc


wieder einen Beitrag zur gesellschaftlichen Weiterentwicklung leisten. Auf diese Weise<br />

nimmt <strong>Vordernberg</strong> nicht nur die Verantwortung gegenüber seinen Bürgerinnen und<br />

Bürgern wahr, den Ort zukunftsfähig zu machen, sondern möchte auch der Verantwortung<br />

als Standort eines Schubhaftzentrums gerecht werden.<br />

Warum macht das sonst noch keine Gemeinde?<br />

Zwischen Spardruck und drohenden Gemeindezusammenlegungen tritt in der derzeitigen<br />

Gemeindedebatte die eigentlich viel wichtige Frage nach der Leistung und Verantwortung<br />

einer Gemeinde in den Hintergrund. <strong>Vordernberg</strong> stellt sich aber genau diese Frage. Für die<br />

Herausforderungen, vor denen <strong>Vordernberg</strong> steht, gibt es keine Standartlösungen.<br />

<strong>Vordernberg</strong> hat die strukturellen Voraussetzungen für einen derartigen neuen Weg und vor<br />

allem auch Entscheidungsträger, die den Mut haben, diesen neuen Weg zu gehen.<br />

Wie soll das finanziert werden?<br />

In Vordergrund des gesamten Vorhabens steht die gesellschaftliche Notwendigkeit, nicht die<br />

reine wirtschaftliche Verwertbarkeit. Das neue Lebensumfeld soll durch das<br />

<strong>Zu</strong>sammenwirken vieler einzelner Projekte geschaffen werden. Die laufenden Kosten<br />

können dadurch gering gehalten werden, neue Aktivitäten werden erst gestartet, wenn sie<br />

ausfinanziert sind – wenn man weiß, in welche Richtung man gehen will, führen auch viele<br />

kleiner Schritte zum Ziel. Als Unterstützer sollen u.a. staatliche Förderstellen,<br />

themenspezifische Organisationen, private Stiftungen und Spender, aber auch Unternehmen<br />

gewonnen werden. <strong>Zu</strong>dem kann die Gemeinde auf Basis dieser umfassenden Ausrichtung<br />

ihre bestehenden Ressourcen gezielt bündeln und zielgerichtet einsetzen.<br />

ANTRAGSTELLUNG:<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge den Beschluss fassen, das Projekt „Vision<br />

<strong>Zu</strong>kunft <strong>Vordernberg</strong>“ künftig zielgerichtet zu verfolgen und die Aktivitäten der Gemeinde<br />

Schritt für Schritt auf diese Vision hin auszurichten.<br />

Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />

<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 9<br />

BERICHTERSTATTUNG: GK Helmut Unterweger<br />

Das Objekt Böhlerstraße Nr. 33 wurde erfolgreich saniert und es hat der Gemeinderat der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> in seiner Sitzung am 27. Juni 2011 unter Tagesordnungspunkt<br />

8 die Aufnahme eines Darlehens für die Bedeckung des nicht aus Rücklagen gedeckten<br />

Finanzierungsvolumens in Höhe von € 35.000,‐‐ beschlossen.<br />

Die Fassadensanierung beim Objekt Böhlerstraße Nr. 33 verursacht Kosten von rd. € 79.000.<br />

Dieser Betrag soll aus der Rücklage mit € 44.000,‐‐ und durch eine Darlehensaufnahme in<br />

Höhe von € 35.000,‐‐ finanziert werden.<br />

Die halbjährliche Annuität beträgt € 2.024,84 bzw. beträgt die jährliche Annuität € 4.049,68.<br />

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Diese Annuität wird in Höhe von rd. € 3.200,‐‐ aus Nutzungsentgelten für die durch den<br />

Telefunkbetreiber Orange betriebene Funkanlage am Dach des Gebäudes bedient. Der<br />

Restbetrag von rd. € 900,‐‐ wird aus den Mieteinnahmen abgedeckt, wobei anzumerken ist,<br />

dass die jährlichen Mieteinnahmen für dieses Objekt € 4.800,‐‐ betragen. Damit bleibt ein<br />

jährlicher finanzieller Spielraum von rd. € 3.900,‐‐.<br />

4 Bankinstitute haben Angebote abgegeben, wobei die BAWAG‐PSK kein Angebot gelegt hat,<br />

dieses Institut bei Gemeinden erst Angebote ab einer Darlehenssumme von € 200.000,‐‐<br />

abgibt.<br />

Institut Zinssatz Aufschlag Summe<br />

Volksbank 1,714 0,875 % 2,589 %<br />

Raiffeisen 1,764 0,875 % 2,639 %<br />

Sparkasse 1,772 % 0,900 % 2,672 %<br />

Bank Austria 1,771 1,800 % 3,571 %<br />

ANTRAGSTELLUNG:<br />

Ich stelle den Antrag, für die Sanierung des Gemeindeobjektes Böhlerstraße Nr. 33 ein<br />

Darlehen bei<br />

Volksbank Mürztal‐Leoben, 8700 Leoben, Hauptplatz 4, gemäß Angebot vom 27. Juni<br />

2011, das Darlehen für die Sanierung des Objektes Böhlerstraße Nr. 33, mit einem<br />

Aufschlag von 0,875 % zum 6‐Monats EURIBOR aufzunehmen.<br />

Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />

<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 10<br />

BERICHTERSTATTUNG: GR Ing. Michael Arno Kanitsch<br />

Die örtlichen Kulturträger, wie insbesondere der Musikverein, der AGV „Alpenrose“ und der<br />

Frauenchor haben sehr ernste Nachwuchsprobleme. Im örtlichen Kulturleben und bei den<br />

Veranstaltungen des Kulturreferates sind diese Kulturträger fixe Bestandteile und meist eine<br />

Bereicherung.<br />

Diese Nachwuchsprobleme resultieren aus der negativen Bevölkerungsentwicklung, der<br />

Überalterung und die sehr geringen jährlichen Geburtenzahlen.<br />

Die Musikschule Eisenerz ist mit einem dislozierten Unterricht bei uns sehr erfolgreich tätig.<br />

Es ist jedoch anzunehmen, dass insbesondere der Beitrag für die Musikschule von derzeit €<br />

38,‐‐ im Monat für Schüler u. Jugendliche eine gewisse finanzielle Barriere darstellt.<br />

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Grundsätzlich sei festzuhalten, dass für einkommensschwache Familien das Amt der<br />

Steiermärkischen Landesregierung einen <strong>Zu</strong>schuss für den Musikschulbeitrag leistet.<br />

ANTRAGSTELLUNG:<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> möge folgendes<br />

Fördermodell beschließen:<br />

Am Ende des Musikschuljahres werden von der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> 50% des<br />

Musikschulbeitrages, das sind € 190,‐‐, unter folgenden Voraussetzungen refundiert:<br />

Der Musikschüler muss ein Instrument erlernen, das in Blaskapellen Verwendung<br />

findet bzw. sich für eine Gesangsausbildung anmelden.<br />

Seitens der Musikschule muss bestätigt werden, dass der Musikschüler das<br />

Musikschuljahr positiv absolviert und regelmäßig die Unterrichtsstunden besucht hat.<br />

Seitens des Musikvereines, des AGV „Alpenrose“ oder des Frauenchors muss<br />

bestätigt werden, dass der Musikschüler im Mitgliederverzeichnis des Vereines als<br />

Musikschüler geführt wird.<br />

Der Musikverein richtet zusätzlich für fortgeschrittene Musikschüler ein Jugendensemble<br />

ein, das einmal wöchentlich im Musikerheim gemeinsam leichte Musikstücke probt. Für<br />

fortgeschrittene Musikschüler ist die Mitwirkung Voraussetzung für die Gewährung des oben<br />

erwähnten <strong>Zu</strong>schusses. Weiters sollen für die Mitglieder dieser Gruppen diverse<br />

Freizeitaktivitäten angeboten werden.<br />

Wortmeldung Bgmst. Walter Hubner<br />

<strong>Zu</strong> diesem Thema wurden die 6 – 14jährigen über diese Möglichkeit informiert. Um für den<br />

AGV Alpenrose und Frauenchor neue Mitglieder zu werben, sollte die Bevölkerung durch<br />

eine Hauswurfsendung über diese Möglichkeit informiert werden.<br />

Der Gemeinderat ist übereinstimmend der Meinung, dass man dadurch vielleicht neue<br />

Mitglieder gewinnen kann. Sollten Einsatzorganisationen einen Einwand zu diesem<br />

Fördermodell haben, kann argumentiert werden, dass es für diese Vereine für<br />

Anschaffungen Subventionen seitens der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> gibt.<br />

Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />

<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 11<br />

BERICHTERSTATTUNG: GR Kerstin Plöbst<br />

Frau Vizebürgermeister Monika Kaufmann hat mit Schreiben vom 19. September 2011 den<br />

Vorsitz im Kulturausschuss mit sofortiger Wirkung aus beruflichen und gesundheitlichen<br />

Gründen zurückgelegt.<br />

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ANTRAGSTELLUNG:<br />

Ich stelle den Antrag, den Kulturausschuss in <strong>Zu</strong>kunft mit 5 Personen gemäß § 28 Abs. 1<br />

Stmk. Gemeindeordnung zu besetzen, da Frau Vizebürgermeister Monika Kaufmann<br />

weiterhin als Mitglied tätig sein möchte.<br />

Weiters stelle ich den Antrag, Herrn Bürgermeister Walter Hubner als Kulturreferenten<br />

gemäß § 49a Stmk. Gemeindeordnung zu bestellen.<br />

Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />

<strong>Zu</strong> <strong>Punkt</strong> 12<br />

BERICHTERSTATTUNG: Vizebgm. LAbg. Monika Kaufmann<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> hat mit Pachtvertrag vom 7. September 1998 mit Herrn<br />

Josef Lanner, 8773 Kammern, bzw. mit Beschluss des Gemeinderates vom 25. Juni 2009 mit<br />

Frau Edith Lanner für die Grundstücke Nr. 90 u. 91, KG. 60364 <strong>Vordernberg</strong> im<br />

Gesamtausmaß von 15.777 m² verpachtet.<br />

Weiters wurde mit Schreiben vom 27.5.1988 der Einbau von 2 Weiderosten entlang der<br />

Kohlwegalmstraße genehmigt.<br />

Seitens der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> und der Präbichl Bergbahnen wird bereits seit<br />

längerer Zeit versucht, eine Einigung über die Inanspruchnahme von im Eigentum von Herrn<br />

Lanner befindliche Grundstücksflächen zwecks Nutzung als Schiabfahrt und als Lifttrasse im<br />

Weidtal zu finden.<br />

Seitens unseres Rechtsanwaltes, Herrn Dr. Christian Puchner, stellt sich die Chronologie der<br />

Jahre 2010 u. 2011 wie folgt dar:<br />

1) 27.01.2010 Besprechung Gemeindeamt <strong>Vordernberg</strong><br />

Nach dem zuvor sowohl von Herrn Lanner als auch schon viele Monate zuvor von Dr.<br />

Puchner ein Benützungsübereinkommen schriftlich erstellt und Herrn Lanner übermittelt<br />

wurde (der erste Entwurf stammt vom 26.08.2008).<br />

2) 05.07.2010 interne Besprechung zwischen Bgm. Hubner, Mag. Löcker und<br />

Dr. Puchner am Gemeindeamt <strong>Vordernberg</strong><br />

Besprochen wird, dass Lanner ein Bestandzins von EUR 2.400,00 angeboten werden soll. Die<br />

Dauer soll auf einer vorliegenden Konzession ausgerichtet sein. Vorpachtrechte können<br />

Lanner eingeräumt werden, dazu muss aber der Gemeinderat beschäftigt werden,<br />

möglicherweise ist auch eine aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Rechtswirksamkeit<br />

notwendig. Dies auch betreffend Verzicht auf Ferienwohnungsabgabe.<br />

Mag. Löcker gibt zu bedenken, dass auch die tatsächlichen Grenzen für die Ostabfahrt, daher<br />

die Grenzen zwischen den Grundstück 96/1 und 95/1 abgeklärt werden sollten.<br />

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3) 11.08.2010 Brief an Dr. Maier mit ersten Entwurf des Bestandvertrages<br />

4) 07.10.2010 Antwort Dr. Maier<br />

5) 21.10.2010<br />

Dr. Maier ruft Dr. Puchner an und erklärt, er möge ihm die exakten Pistenflächen mit<br />

Vermessungsurkunden zukommen lassen.<br />

6) 29.10.2010<br />

Dr. Puchner übermittelt Vermessungsurkunde betreffend Pistennutzung an Dr. Maier über<br />

9.886 m².<br />

7) 08.11.2010<br />

Dr. Puchner übermittelt Dr. Maier die aktuellsten Vermessungsurkunden des DI Benzinger<br />

über Lifttrasse 404 m² sowie Pistenfläche 11.070 m² und ersucht um nochmalige<br />

Rückäußerung. (siehe E‐mail vom 08.11.2010)<br />

8) 01.12.2010 Besprechung mit Mag. Löcker<br />

Dieser hätte gestern (30.11.2010) ein langes Gespräch mit Herrn Lanner geführt. Dabei ist<br />

grundsätzlich Einigung erzielt worden.<br />

9) 02.12.2010 Schreiben Dr. Puchner an Dr. Maier<br />

10) 22.12.2010 Besprechung mit Mag. Löcker<br />

Bezugnehmend auf eine Besprechung am <strong>Marktgemeinde</strong>amt <strong>Vordernberg</strong> mit Lanner vom<br />

21.12.2010.<br />

11) 22.12.2010 Schreiben Dr. Puchner an Dr. Maier<br />

12) 24.12.2010 Treffen Mag. Löcker mit Lanner<br />

13) Dr. Maier bestätigt in seinem Schreiben vom 07.02.2011 auch dieses Treffen und die<br />

Tatsache, dass eigentlich Einigung zustande gekommen ist (siehe Schreiben Dr. Maier<br />

vom 07.02.2011)!<br />

Herr Lanner hat beim Landesgericht Leoben eine Klage gegen die Präbichl Bergbahnen<br />

eingebracht und kann zu dem am 17.8.2011 zugestellten Urteil zusammenfassend folgendes<br />

festgehalten werden:<br />

Dem Urteil ist zu entnehmen, dass der Klage stattgegeben wurde, die Benützung der<br />

Grundstücke 95/1, 95/2 und 95/3 zum Zwecke des Betriebes eines Schiliftes sowie einer<br />

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Schiabfahrt untersagt wurde und dem Kläger ein Kostenersatz in Höhe von EUR 4.790,00<br />

(darin EUR 641,00 Barauslagen und EUR 688,50 Ust.) zugesprochen wurde.<br />

Das Gericht trifft, wie erwartet, die durchaus positive Feststellung, dass zwischen den<br />

Parteien eine Einigung über den Bestandvertrag erfolgte und diese Einigung im<br />

Bestandvertrag vorgelegt wurde.<br />

Allerdings stellt das Gericht auch fest, dass zum Bestandvertrag ein Sideletter geschlossen<br />

wurde und ist der verfahrensrelevante Inhalt dieses Sideletters auf Seite 6 des Urteiles<br />

wiedergegeben.<br />

Rein rechtlich (rechtliche Beurteilung) sieht das Gericht in diesem Sideletter eine<br />

"aufschiebenden Bedingung" für die Benützungsvereinbarung selbst, nämlich, dass der<br />

Bestandvertrag und das Benützungsübereinkommen nur dann zustande kommen sollen,<br />

wenn es eine vertragliche Einigung über den noch offenen Vertragspunkt (lt. Sideletter) gibt.<br />

Unstrittig sei aber, dass genau jene offenen Vertragspunkte bisher keiner Einigung zugeführt<br />

wurden. Aus diesem Grund benützt die beklagte Partei die genannten Flächen titellos.<br />

Eine Bedingung des Herrn Lanner war, dass die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> im Rahmen<br />

eines Flurbereinigungsverfahrens eine Fläche von 2.000 – 3.000 m² zu einem Preis von € 1,50<br />

verkauft. Auf dieser Fläche befinden sich jedoch Wasserquellen.<br />

In der Verhandlungsschrift vom 8. März 2010 wurde jedoch festgelegt, dass das<br />

gegenständliche Flurbereinigungsübereinkommen einvernehmlich nur zustande kommt,<br />

wenn zwischen den Parteien bzw. der Präbichl Bergbahnen GmbH. und Josef Lanner ein<br />

privatrechtliches Übereinkommen über die Nutzung von Flächen zum Betrieb von<br />

Skiabfahrten und den dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen (Beschneiungsanlage) bis<br />

spätestens 31.5.2010 abgeschlossen wird.<br />

Nachdem bei einer Besprechung am 21. Dezember 2010 Herr Lanner erklärt hat, dass das<br />

Flurbereinigungsverfahren ohnehin abgeschlossen ist und nur mehr die aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung und die Genehmigung der Agrarbezirksbehörde, sowie der<br />

Grundverkehrskommission fehlen, ist an die Agrarbezirksbehörde die nachweisliche<br />

Mitteilung ergangen, dass das gegenständliche Verfahren hinfällig ist, da es zu diesem<br />

privatrechtlichen Übereinkommen zwischen Lanner und Präbichl Bergbahnen nicht<br />

gekommen ist.<br />

Daraufhin wurde gegenständlicher Sideletter abgeschlossen, der die Nutzung der benötigten<br />

Flächen für den Schibetrieb bis 15.1.2011 regelte. Bis zu diesem Datum hätte der<br />

Gemeinderat den Kaufvertrag <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> – Lanner beschließen sollen. Das<br />

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wäre rein theoretisch auch möglich gewesen (Dringlichkeitssitzung), die erwähnten<br />

Genehmigungen hätten in diesem kurzen Zeitraum nicht eingeholt werden können.<br />

Außerdem hat der Bürgermeister immer dahingehend argumentiert, dass eine Beratung und<br />

eventuelle Beschlussfassung im Gemeinderat erst nach Vorliegen der unterfertigten<br />

Vereinbarung Lanner – Präbichl Bergbahnen erfolgen kann.<br />

Parallel zur Klage des Herrn Lanner gegen die Präbichl Bergbahnen, wurde von der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> ein Antrag gemäß § 38 Tourismusgesetz bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft Leoben eingebracht.<br />

§ 38<br />

Errichtung, Erhaltung und Erreichbarkeit von Einrichtungen und Zielen für Touristen<br />

(1) Einrichtungen und Ziele für Touristen sind insbesondere Schutzhütten, sonstige touristische<br />

Unterkünfte in den Bergen, Schipisten bzw. deren Aufstiegshilfen, Langlaufloipen, Sprungschanzen,<br />

Reit , Rad und Wanderwege, Badeanlagen.<br />

(2) Die Inanspruchnahme von Grundstücken zum Zweck der Errichtung einer Einrichtung oder eines<br />

Zieles für Touristen oder zur Gewährleistung der Erreichbarkeit einer derartigen Einrichtung oder<br />

eines derartigen Zieles kann grundsätzlich nur auf der Grundlage privatrechtlicher Vereinbarung mit<br />

den in Betracht kommenden Grundeigentümern erfolgen. Eine solche Vereinbarung hat für den<br />

Antragsberechtigten auch die Verpflichtung zu enthalten, eine Haftpflichtversicherung<br />

abzuschließen.<br />

(3) Ist für die Errichtung oder für die Erreichbarkeit einer Einrichtung oder eines Zieles die<br />

Inanspruchnahme mehrerer Grundstücke erforderlich und sind mindestens zwei Drittel der<br />

betroffenen Grundeigentümer bereit, privatrechtliche Vereinbarungen abzuschließen, so können die<br />

übrigen betroffenen Grundeigentümer bescheidmäßig zur Duldung der beabsichtigten Maßnahme<br />

verpflichtet werden.<br />

(4) <strong>Zu</strong>ständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft. Antragsberechtigt ist der Tourismusverband,<br />

die Gemeinde oder jener Rechtsträger, der die Einrichtung oder das Ziel errichten oder deren<br />

Erreichbarkeit gewährleisten will. Im Verfahren sind die Gemeinde, der Tourismusverband, die<br />

Kammer für Land und Forstwirtschaft und die Handelskammer zu hören.<br />

(5) Den betroffenen Grundeigentümern gebührt eine angemessene Entschädigung. Ist ein<br />

Grundeigentümer mit der im Bescheid festgesetzten Entschädigung nicht einverstanden, kann er die<br />

Entscheidung des zuständigen Gerichtes begehren. Dabei ist BGBl. Nr. 71/1954, i. d. F. BGBl. Nr.<br />

297/1995, anzuwenden. Mit Einbringung des Antrages bei Gericht tritt der Bescheid der<br />

Bezirkshauptmannschaft insoweit außer Kraft, als er die Höhe der Entschädigung festlegt. (2)<br />

Dazu fand am 14. September 2011 eine dreistündige Verhandlung statt. Der<br />

Verhandlungsleiter hatte versucht, im Rahmen dieser Verhandlung die<br />

Verhandlungsparteien zu einer Einigung zu bewegen. Der Vorschlag von Herrn Lanner, den<br />

Gesamtakt durch Unterschriftsleistung abzuschließen (einschl. des Grundstücksverkauf),<br />

wurde vom Bürgermeister abgelehnt. Der Vorschlag vom Bürgermeister die ohnehin nicht<br />

ortsübliche Vereinbarung mit den Präbichl Bergbahnen zu unterschreiben, die Grundstücke<br />

nicht zu verkaufen, jedoch ein Nutzungsrecht für die Wasserquellen einzuräumen, wurde<br />

von Herrn Lanner abgelehnt.<br />

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Herr Lanner hat im Rahmen der Verhandlung eine Schenkungsurkunde vorgelegt, wonach er<br />

eines von zwei Grundstücken, die sich in seinem Eigentum befinden und die Lifttrasse<br />

tangieren, an seine Gattin übertragen hat. Damit ist eine Zweidrittelmehrheit gemäß § 38<br />

Stmk. Tourismusgesetz nicht mehr gegeben:<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> (Privatbesitz), <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Vordernberg</strong> (öffentliches Gut),<br />

Langreiter (Parkplatz) gegen Josef Lanner u. Edith Lanner<br />

Ein Vergleich des von Herrn Lanner von den Präbichl Bergbahnen geforderten<br />

Pachtentgeltes:<br />

Lanner/PBB Gmd/PBB Gmd/Lanner<br />

Fläche in m² 11070 15777<br />

Entgelt 3200 43,84<br />

m²‐Preis 0,28906956 0,06515 0,00277873<br />

ANTRAGSTELLUNG:<br />

Ich stelle den Antrag, den mit Herrn Josef Lanner bzw. Frau Edith Lanner abgeschlossenen<br />

Pachtvertrag vom 7. September 1998 bzw. mit der Änderung gemäß Gemeinderatsbeschluss<br />

vom 25. Juni 2009 zu kündigen.<br />

Gemäß <strong>Punkt</strong> 2. des gegenständlichen Vertrages bedarf es zur Beendigung des<br />

Pachtverhältnisses einer schriftlichen Aufkündigung bis längstens 1. Oktober des jeweiligen<br />

Jahres. Das Pachtverhältnis ende in einem solchen Falle mit 30. September des<br />

nächstfolgenden Jahres. Eine Begründung für die Aufkündigung braucht nicht erfolgen.<br />

Weiters stelle ich den Antrag, die genehmigte Errichtung von 2 Weiderosten vom 27. Mai<br />

1988 gemäß <strong>Punkt</strong> 6 dieses Schreibens zu wiederrufen.<br />

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Somit endet das Pachtverhältnis für die Grundstücke 90 u. 91 mit 30. September 2012. Die<br />

Weideroste sind bis spätestens 30.10.2011 zu entfernen und ist der Urzustand herzustellen.<br />

Die angeführte Kündigung bzw. Widerrufung wird jedoch nur dann rechtswirksam, wenn<br />

a. seitens der Bezirkshauptmannschaft Leoben im laufenden Verfahren nach § 38 Stmk.<br />

Tourismusgesetz ein negativer Bescheid erlassen wird oder<br />

b. im anhängigen Verfahren nach § 38 Stmk. Tourismusgesetz, gegen einen positiven<br />

Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leoben ein Rechtsmittel ergriffen wird.<br />

Beschlussfassung: einstimmig angenommen<br />

Nach Erschöpfung der Tagesordnung dankt der Bürgermeister den Gemeinderäten für die<br />

rege Mitarbeit und schließt die Sitzung um 19:06 Uhr mit<br />

„ G l ü c k a u f ! “<br />

Die Schriftführer: Für die Protokollierung: Der Bürgermeister:<br />

GR. Josef Zandl Sonja Stöcklmayr Walter Hubner<br />

GR. Andrea Weinberger<br />

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