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12FLY - Preisteil - Winter 2010/2011 - tui.com - Onlinekatalog

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Länderinformationen<br />

zu den erforderlichen Einreisedokumenten<br />

eine beglaubigte Vollmacht der Erziehungsberechtigten<br />

mit sich führen. Jugendliche unter<br />

20 Jahren, die einen tunesischen Vater haben<br />

und auf der Reise nicht von diesem begleitet<br />

werden, benötigen zusätzlich zu den erforderlichen<br />

Einreisedokumenten eine von der<br />

Gemeindeverwaltung beglaubigte Einverständniserklärung<br />

des Vaters. Sie sollte in arabischer<br />

oder französischer Sprache verfasst<br />

sein. Reisende mit deutschem Reisepass, die<br />

jedoch in arabischen Ländern geboren wurden<br />

bzw. einen arabischen Namen tragen, andere<br />

Staatsangehörige und Staatenlose, erkundigen<br />

sich bitte bei der Botschaft von Tunesien, Lindenallee<br />

16, 14050 Berlin, Telefon: +49 (0) 30<br />

3641070, Fax: +49 (0) 30 30820683. Sprechzeiten:<br />

Montag–Donnerstag 9.00–13.00 Uhr und<br />

14.00–17.00 Uhr, Freitag 9.00–14.00 Uhr.<br />

Österreichische Staatsbürger benötigen für<br />

einen Aufenthalt, der bis zu 3 Monaten dauern<br />

kann, einen bei der Einreise noch mindestens 6<br />

Monate gültigen Reisepass. Für Kinder ist ein<br />

eigener Reisepass oder bis zum vollendeten 11.<br />

Lebensjahr eine Eintragung im Pass der mitreisenden<br />

Eltern erforderlich. Reisende müssen ihre<br />

Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket)<br />

nachweisen können. Reisende mit österreichischem<br />

Reisepass, die jedoch in arabischen<br />

Ländern geboren wurden bzw. einen arabischen<br />

Namen tragen sowie andere Staatsangehörige<br />

und Staatenlose erkundigen sich bitte bei der<br />

Konsularabteilung der Botschaft der Tunesischen<br />

Republik: Sieveringerstraße 187, 1190<br />

Wien, Telefon: +43 (1) 581 5281, Fax: +43 (1)<br />

581 5592. E-Mail: at.vienne@aon.at.<br />

Schweizer Bürger benötigen einen Reisepass, der<br />

noch mindestens sechs Monate gültig ist. Die<br />

Aufenthaltsdauer ist auf maximal drei Monate<br />

beschränkt. Für Aufenthalte länger als drei<br />

Monate ist eine Anmeldung in Tunesien nötig.<br />

Für die Anmeldung müssen ausreichende finanzielle<br />

Mittel vorhanden sein. Der Eintrag der Kinder<br />

im Pass der Eltern wird mit Passfoto des Kindes<br />

bis zu einem Alter von 14 Jahren akzeptiert.<br />

Allein reisende Jugendliche unter 18 Jahren<br />

müssen eine Einverständniserklärung der Eltern<br />

bzw. des Erziehungsberechtigten vorweisen können.<br />

Bürger anderer Staaten erkundigen sich bei<br />

der entsprechenden Botschaft: Botschaft von<br />

Tunesien, Kirchenfeldstraße 63, 3005 Bern, Tel.:<br />

+41 (0) 31 35282 26, Fax: +41 (0) 31 3510445,<br />

E-Mail: at.berne@bluewin.ch. Tunesische<br />

Staatsbürger: Laut tunesischem Gesetz ist es<br />

verboten, dass ein tunesischer Staatsbürger mit<br />

einer Frau bzw. mit einem Mann ein Hotelzimmer<br />

teilt, wenn die beiden nicht miteinander<br />

verheiratet sind.<br />

Währung<br />

Die tunesische Währungseinheit ist der Dinar.<br />

1 TND = 1.000 Millimes. 1 € = 1,893 TND, 1 CHF<br />

= ca. 1,30 TND. Die Ein- und Ausfuhr tunesischer<br />

Währung ist strengstens verboten und<br />

wird bestraft. Werden hohe Beträge in Fremdwährung<br />

(ab dem Gegenwert von 1.000 TND)<br />

mitgeführt, ist eine Deklaration bei der Einreise<br />

erforderlich, da ohne Deklarationsnachweis<br />

nur Fremdwährung im Gegenwert bis zu 1.000<br />

TND ausgeführt werden darf. Alle Umtauschbescheinigungen<br />

und Quittungen bis zur Ausreise<br />

gut aufbewahren. Tunesische Währung<br />

kann bei der Ausreise nur bei der Bank am Flughafen<br />

und gegen Vorlage der Umtauschbescheinigungen<br />

zurückgewechselt werden,<br />

jedoch nur bis zu 30 % der umgetauschten<br />

Beträge, maximal 100 TND pro Person. Auf<br />

Djerba sollten Sie die Ausflüge mit Bargeld<br />

bezahlen. Wir empfehlen daher die Mitnahme<br />

von Bargeld. In allen größeren Städten finden<br />

Sie Geldautomaten, die mit gängigen internationalen<br />

Kreditkarten und mit der EC/Maestrokarte<br />

bedient werden können. Internationale<br />

Kreditkarten werden teilweise in den großen<br />

Hotels und verschiedenen Geschäften akzeptiert.<br />

Für Reisen im Landesinneren ist nur Bargeld<br />

geeignet.<br />

Impfungen<br />

Sind nicht vorgeschrieben, ggf. wird eine Hepatitis-A-Impfung<br />

empfohlen.<br />

Krank im Urlaub<br />

Mit Tunesien besteht ein Sozialversicherungsabkommen.<br />

Wegen des Anspruchscheines<br />

(TN/A 11) wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.<br />

Der Anspruchschein muss bei der<br />

tunesischen Krankenkasse in einen tunesischen<br />

Krankenschein (carte de soins) umgetauscht<br />

werden. Dieser wird jedoch nicht von<br />

Hotel- und Privatärzten akzeptiert. Daher empfehlen<br />

wir den Abschluss eines 1-2-FLY-Versicherungspaketes.<br />

Zollbestimmungen<br />

Es wird empfohlen, besonders wertvolle<br />

Gegenstände, wie z. B. Videokameras, bei der<br />

Einreise zu deklarieren bzw. vom tunesischen<br />

Zoll in den Reisepass eintragen zu lassen, um<br />

eventuellen Problemen bei der Ausreise zu entgehen.<br />

Die Ausfuhr von Antiquitäten und anderen<br />

antiken Gegenständen ist nur mit Genehmigung<br />

des „Ministry of Culture“ erlaubt.<br />

Generell sollten alle Kaufquittungen aufgehoben<br />

werden.<br />

Ägypten<br />

Einreisebestimmungen<br />

Bürger der Bundesrepublik Deutschland ab 16<br />

Jahren benötigen einen Reisepass oder Personalausweis,<br />

der bei Einreise noch mind. 2<br />

Monate über die geplante Aufenthaltsdauer<br />

gültig ist. Für Kinder ist ein eigener Reisepass,<br />

Personalausweis oder Kinderausweis mit Lichtbild<br />

oder ein Eintrag in den Reisepass eines der<br />

Elternteile erforderlich (ab 2 Jahre ebenfalls mit<br />

Lichtbild). Bei Einreise mit dem Personalausweis<br />

sind für das Visum zwingend Passbilder<br />

aus Deutschland mitzubringen, da auf ägyptischen<br />

Flughäfen keine Möglichkeit besteht,<br />

Passfotos anfertigen zu lassen. Zudem muss<br />

eine spezielle Einreisekarte ausgefüllt werden.<br />

Bei fehlenden Passfotos kann die Einreise verweigert<br />

werden. Für deutsche Staatsangehörige<br />

ist ein Visum (Normalvisum) erforderlich.<br />

Das Visum wird schnell und problemlos auch<br />

bei der Einreise erteilt und als Sammelvisum<br />

für deutsche Staatsangehörige durch unsere<br />

örtliche Agentur eingeholt. Kosten bei Drucklegung<br />

ca. 18,– €, welche durch den Reisenden zu<br />

zahlen sind. Bei einem Aufenthalt bis 28 Tage<br />

ist der Visumpreis in Ihrer Pauschalreise bereits<br />

inkludiert. Bei einem längeren Aufenthalt bitten<br />

wir Sie, das Visum selbst vorab zu verlängern.<br />

Reisende benötigen zusätzlich den Nachweis<br />

von Rück- bzw. Weiterreisetickets. Ab<br />

sofort gibt es ein neues Gesetz für die Einreise<br />

für einen bestimmten Personenkreis: Generell<br />

gilt, dass alle Personen, die mit einem Diplomaten-Pass<br />

oder mit einem ähnlichen speziellen<br />

Pass nach Ägypten einreisen möchten, ein<br />

Visum vor der Reise vom Ägyptischen Konsulat/Botschaft<br />

beantragen müssen. Bürger der<br />

Bundesrepublik Deutschland, der Republik<br />

Österreich und der Schweiz mit Ziel Sharm El<br />

Sheikh benötigen unter Umständen nur das so<br />

genannte SINAI-VISUM (kleines Visum), welches<br />

in der Regel kostenfrei ist. Es ist max. 15<br />

Tage gültig und ermöglicht nur kleinere Ausflüge<br />

im Bereich des gebuchten Hotels. Größere<br />

Ausflüge (z. B. Kairo, Luxor) sind mit dem kleinen<br />

Visum nicht möglich. Eine nachträgliche<br />

Beantragung des Normalvisums ist ebenfalls<br />

nicht möglich. Bitte überlegen Sie sich bis zur<br />

Ankunft am Flughafen Sharm El Sheikh, welche<br />

Art des Visums für Sie infrage kommt und teilen<br />

Ihre Entscheidung unserem Agenturmitarbeiter<br />

am Flughafen Sharm El Sheikh mit. Wir<br />

empfehlen dringend, das Normalvisum zu<br />

beantragen, da es bei unvorhergesehenem Reiseverlauf<br />

(Verlängerung des Urlaubs, Umbuchung,<br />

Passverlust, Krankenhausaufenthalt) zu<br />

Schwierigkeiten kommen könnte. Ein Besuch<br />

der Botschaften in Kairo ist mit dem kleinen<br />

Visum nicht möglich. Alleinreisende Jugendliche<br />

unter 18 Jahren benötigen eine beglaubigte<br />

Einverständniserklärung ihrer Eltern/ Erziehungsberechtigten<br />

in englischer Sprache.<br />

Kopien des Reisepasses des Erziehungsberechtigten/Elternteils<br />

und der Geburtsurkunde des<br />

Jugendlichen müssen ebenfalls mitgeführt<br />

werden. Vorläufig ausgestellte Ausweispapiere<br />

werden nicht anerkannt. Angehörige anderer<br />

Staaten und Staatenlose erkundigen sich bitte<br />

bei der Botschaft der Arabischen Republik<br />

Ägypten, Stauffenbergstraße 6–7, 10785 Ber-<br />

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