12FLY - Preisteil - Winter 2010/2011 - tui.com - Onlinekatalog
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Länderinformationen<br />
zu den erforderlichen Einreisedokumenten<br />
eine beglaubigte Vollmacht der Erziehungsberechtigten<br />
mit sich führen. Jugendliche unter<br />
20 Jahren, die einen tunesischen Vater haben<br />
und auf der Reise nicht von diesem begleitet<br />
werden, benötigen zusätzlich zu den erforderlichen<br />
Einreisedokumenten eine von der<br />
Gemeindeverwaltung beglaubigte Einverständniserklärung<br />
des Vaters. Sie sollte in arabischer<br />
oder französischer Sprache verfasst<br />
sein. Reisende mit deutschem Reisepass, die<br />
jedoch in arabischen Ländern geboren wurden<br />
bzw. einen arabischen Namen tragen, andere<br />
Staatsangehörige und Staatenlose, erkundigen<br />
sich bitte bei der Botschaft von Tunesien, Lindenallee<br />
16, 14050 Berlin, Telefon: +49 (0) 30<br />
3641070, Fax: +49 (0) 30 30820683. Sprechzeiten:<br />
Montag–Donnerstag 9.00–13.00 Uhr und<br />
14.00–17.00 Uhr, Freitag 9.00–14.00 Uhr.<br />
Österreichische Staatsbürger benötigen für<br />
einen Aufenthalt, der bis zu 3 Monaten dauern<br />
kann, einen bei der Einreise noch mindestens 6<br />
Monate gültigen Reisepass. Für Kinder ist ein<br />
eigener Reisepass oder bis zum vollendeten 11.<br />
Lebensjahr eine Eintragung im Pass der mitreisenden<br />
Eltern erforderlich. Reisende müssen ihre<br />
Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket)<br />
nachweisen können. Reisende mit österreichischem<br />
Reisepass, die jedoch in arabischen<br />
Ländern geboren wurden bzw. einen arabischen<br />
Namen tragen sowie andere Staatsangehörige<br />
und Staatenlose erkundigen sich bitte bei der<br />
Konsularabteilung der Botschaft der Tunesischen<br />
Republik: Sieveringerstraße 187, 1190<br />
Wien, Telefon: +43 (1) 581 5281, Fax: +43 (1)<br />
581 5592. E-Mail: at.vienne@aon.at.<br />
Schweizer Bürger benötigen einen Reisepass, der<br />
noch mindestens sechs Monate gültig ist. Die<br />
Aufenthaltsdauer ist auf maximal drei Monate<br />
beschränkt. Für Aufenthalte länger als drei<br />
Monate ist eine Anmeldung in Tunesien nötig.<br />
Für die Anmeldung müssen ausreichende finanzielle<br />
Mittel vorhanden sein. Der Eintrag der Kinder<br />
im Pass der Eltern wird mit Passfoto des Kindes<br />
bis zu einem Alter von 14 Jahren akzeptiert.<br />
Allein reisende Jugendliche unter 18 Jahren<br />
müssen eine Einverständniserklärung der Eltern<br />
bzw. des Erziehungsberechtigten vorweisen können.<br />
Bürger anderer Staaten erkundigen sich bei<br />
der entsprechenden Botschaft: Botschaft von<br />
Tunesien, Kirchenfeldstraße 63, 3005 Bern, Tel.:<br />
+41 (0) 31 35282 26, Fax: +41 (0) 31 3510445,<br />
E-Mail: at.berne@bluewin.ch. Tunesische<br />
Staatsbürger: Laut tunesischem Gesetz ist es<br />
verboten, dass ein tunesischer Staatsbürger mit<br />
einer Frau bzw. mit einem Mann ein Hotelzimmer<br />
teilt, wenn die beiden nicht miteinander<br />
verheiratet sind.<br />
Währung<br />
Die tunesische Währungseinheit ist der Dinar.<br />
1 TND = 1.000 Millimes. 1 € = 1,893 TND, 1 CHF<br />
= ca. 1,30 TND. Die Ein- und Ausfuhr tunesischer<br />
Währung ist strengstens verboten und<br />
wird bestraft. Werden hohe Beträge in Fremdwährung<br />
(ab dem Gegenwert von 1.000 TND)<br />
mitgeführt, ist eine Deklaration bei der Einreise<br />
erforderlich, da ohne Deklarationsnachweis<br />
nur Fremdwährung im Gegenwert bis zu 1.000<br />
TND ausgeführt werden darf. Alle Umtauschbescheinigungen<br />
und Quittungen bis zur Ausreise<br />
gut aufbewahren. Tunesische Währung<br />
kann bei der Ausreise nur bei der Bank am Flughafen<br />
und gegen Vorlage der Umtauschbescheinigungen<br />
zurückgewechselt werden,<br />
jedoch nur bis zu 30 % der umgetauschten<br />
Beträge, maximal 100 TND pro Person. Auf<br />
Djerba sollten Sie die Ausflüge mit Bargeld<br />
bezahlen. Wir empfehlen daher die Mitnahme<br />
von Bargeld. In allen größeren Städten finden<br />
Sie Geldautomaten, die mit gängigen internationalen<br />
Kreditkarten und mit der EC/Maestrokarte<br />
bedient werden können. Internationale<br />
Kreditkarten werden teilweise in den großen<br />
Hotels und verschiedenen Geschäften akzeptiert.<br />
Für Reisen im Landesinneren ist nur Bargeld<br />
geeignet.<br />
Impfungen<br />
Sind nicht vorgeschrieben, ggf. wird eine Hepatitis-A-Impfung<br />
empfohlen.<br />
Krank im Urlaub<br />
Mit Tunesien besteht ein Sozialversicherungsabkommen.<br />
Wegen des Anspruchscheines<br />
(TN/A 11) wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.<br />
Der Anspruchschein muss bei der<br />
tunesischen Krankenkasse in einen tunesischen<br />
Krankenschein (carte de soins) umgetauscht<br />
werden. Dieser wird jedoch nicht von<br />
Hotel- und Privatärzten akzeptiert. Daher empfehlen<br />
wir den Abschluss eines 1-2-FLY-Versicherungspaketes.<br />
Zollbestimmungen<br />
Es wird empfohlen, besonders wertvolle<br />
Gegenstände, wie z. B. Videokameras, bei der<br />
Einreise zu deklarieren bzw. vom tunesischen<br />
Zoll in den Reisepass eintragen zu lassen, um<br />
eventuellen Problemen bei der Ausreise zu entgehen.<br />
Die Ausfuhr von Antiquitäten und anderen<br />
antiken Gegenständen ist nur mit Genehmigung<br />
des „Ministry of Culture“ erlaubt.<br />
Generell sollten alle Kaufquittungen aufgehoben<br />
werden.<br />
Ägypten<br />
Einreisebestimmungen<br />
Bürger der Bundesrepublik Deutschland ab 16<br />
Jahren benötigen einen Reisepass oder Personalausweis,<br />
der bei Einreise noch mind. 2<br />
Monate über die geplante Aufenthaltsdauer<br />
gültig ist. Für Kinder ist ein eigener Reisepass,<br />
Personalausweis oder Kinderausweis mit Lichtbild<br />
oder ein Eintrag in den Reisepass eines der<br />
Elternteile erforderlich (ab 2 Jahre ebenfalls mit<br />
Lichtbild). Bei Einreise mit dem Personalausweis<br />
sind für das Visum zwingend Passbilder<br />
aus Deutschland mitzubringen, da auf ägyptischen<br />
Flughäfen keine Möglichkeit besteht,<br />
Passfotos anfertigen zu lassen. Zudem muss<br />
eine spezielle Einreisekarte ausgefüllt werden.<br />
Bei fehlenden Passfotos kann die Einreise verweigert<br />
werden. Für deutsche Staatsangehörige<br />
ist ein Visum (Normalvisum) erforderlich.<br />
Das Visum wird schnell und problemlos auch<br />
bei der Einreise erteilt und als Sammelvisum<br />
für deutsche Staatsangehörige durch unsere<br />
örtliche Agentur eingeholt. Kosten bei Drucklegung<br />
ca. 18,– €, welche durch den Reisenden zu<br />
zahlen sind. Bei einem Aufenthalt bis 28 Tage<br />
ist der Visumpreis in Ihrer Pauschalreise bereits<br />
inkludiert. Bei einem längeren Aufenthalt bitten<br />
wir Sie, das Visum selbst vorab zu verlängern.<br />
Reisende benötigen zusätzlich den Nachweis<br />
von Rück- bzw. Weiterreisetickets. Ab<br />
sofort gibt es ein neues Gesetz für die Einreise<br />
für einen bestimmten Personenkreis: Generell<br />
gilt, dass alle Personen, die mit einem Diplomaten-Pass<br />
oder mit einem ähnlichen speziellen<br />
Pass nach Ägypten einreisen möchten, ein<br />
Visum vor der Reise vom Ägyptischen Konsulat/Botschaft<br />
beantragen müssen. Bürger der<br />
Bundesrepublik Deutschland, der Republik<br />
Österreich und der Schweiz mit Ziel Sharm El<br />
Sheikh benötigen unter Umständen nur das so<br />
genannte SINAI-VISUM (kleines Visum), welches<br />
in der Regel kostenfrei ist. Es ist max. 15<br />
Tage gültig und ermöglicht nur kleinere Ausflüge<br />
im Bereich des gebuchten Hotels. Größere<br />
Ausflüge (z. B. Kairo, Luxor) sind mit dem kleinen<br />
Visum nicht möglich. Eine nachträgliche<br />
Beantragung des Normalvisums ist ebenfalls<br />
nicht möglich. Bitte überlegen Sie sich bis zur<br />
Ankunft am Flughafen Sharm El Sheikh, welche<br />
Art des Visums für Sie infrage kommt und teilen<br />
Ihre Entscheidung unserem Agenturmitarbeiter<br />
am Flughafen Sharm El Sheikh mit. Wir<br />
empfehlen dringend, das Normalvisum zu<br />
beantragen, da es bei unvorhergesehenem Reiseverlauf<br />
(Verlängerung des Urlaubs, Umbuchung,<br />
Passverlust, Krankenhausaufenthalt) zu<br />
Schwierigkeiten kommen könnte. Ein Besuch<br />
der Botschaften in Kairo ist mit dem kleinen<br />
Visum nicht möglich. Alleinreisende Jugendliche<br />
unter 18 Jahren benötigen eine beglaubigte<br />
Einverständniserklärung ihrer Eltern/ Erziehungsberechtigten<br />
in englischer Sprache.<br />
Kopien des Reisepasses des Erziehungsberechtigten/Elternteils<br />
und der Geburtsurkunde des<br />
Jugendlichen müssen ebenfalls mitgeführt<br />
werden. Vorläufig ausgestellte Ausweispapiere<br />
werden nicht anerkannt. Angehörige anderer<br />
Staaten und Staatenlose erkundigen sich bitte<br />
bei der Botschaft der Arabischen Republik<br />
Ägypten, Stauffenbergstraße 6–7, 10785 Ber-<br />
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