12FLY - Preisteil - Winter 2009/2010 - tui.com - Onlinekatalog
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Länderinformationen<br />
Für alle Länderinformationen gilt:<br />
Stand bei Drucklegung,<br />
Änderungen vorbehalten.<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Unser Tipp zu Anreise und Sicherheit:<br />
Wir haben für Sie die Einreisebestimmungen<br />
für deutsche, österreichische und schweizer<br />
Staatsangehörige zusammengestellt. Diese<br />
sind zum Zeitpunkt der Drucklegung erstellt<br />
und unter Vorbehalt. Bitte beachten Sie zu<br />
diesem Thema auch die Empfehlungen und<br />
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes<br />
(www.auswaertiges-amt.de) oder des Bundesministeriums<br />
für auswärtige Angelegenheiten<br />
(www.bmaa.gv.at).<br />
Reisende aus der Schweiz beachten bitte die<br />
Reisehinweise des Eidgenössischen Departementes<br />
für auswärtige Angelegenheiten (EDA)<br />
(Tel.: +41 (0) 31 3238484, www.eda.admin.ch)<br />
oder fragen Sie Ihre Buchungsstelle. Welche<br />
Dokumente Sie für welche End- oder Transitdestination<br />
benötigen, erfahren Sie unter folgender<br />
Nummer: Visa-Hotline Protectas Aviation<br />
Security AG: 0900 099 099 (ca.<br />
1 CHF/Minute), Mo–Fr 9.00–13.45 Uhr/14.30–<br />
17.00 Uhr (ohne Feiertage). Bitte beachten Sie,<br />
dass die Schweizer Pässe und Identitätskarten<br />
der alten Generation ihre Gültigkeit bis zu den<br />
angegebenen Ablaufdaten behalten. Kindereinträge<br />
sind aus Sicherheitsgründen nicht<br />
mehr möglich. Kinder müssen künftig ab Geburt<br />
einen eigenen Ausweis durch ihre gesetzlichen<br />
Vertreter beantragen lassen. Bestehende<br />
Kindereinträge sind noch bis zum Ablauf<br />
des Passes oder bis zum 15. Geburtstag des<br />
Kindes gültig. Siehe www.bap.admin.ch<br />
Reisen und Gesundheit:<br />
Bitte informieren Sie sich über Infektions- und<br />
Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen<br />
rechtzeitig vor Ihrer Reise. Bei Bedarf<br />
sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und<br />
andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden.<br />
Weitere allgemeine Informationen erhalten<br />
Sie auch bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch<br />
erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,<br />
reisemedizinischen Informationsdiensten<br />
oder der Bundeszentrale für gesundheitliche<br />
Aufklärung.<br />
Allein reisende Minderjährige:<br />
Bitte beachten Sie, dass Minderjährige, die<br />
ohne Begleitung eine(r)s Erziehungsberechtigten<br />
reisen, für die Einreise in fremde Länder<br />
grundsätzlich die schriftliche Einverständniserklärung<br />
eines Erziehungsberechtigten<br />
benötigen. In einigen Ländern gelten besondere<br />
Bestimmungen. Diese entnehmen Sie<br />
bitte unseren Länderinformationen.<br />
Spanien<br />
Einreisebestimmungen<br />
Spanien wendet das Schengen-Abkommen<br />
an. Dennoch benötigen Sie als Bürger der Bundesrepublik<br />
Deutschland für einen Aufenthalt<br />
in Spanien, der bis zu 3 Monaten dauern kann,<br />
gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder<br />
Reisepass). Für Kinder ist ein Kinderausweis<br />
(ab 10 Jahren mit Lichtbild) und der Eintrag<br />
Nationalität „Deutsch“, ein eigener Reisepass<br />
oder eine Eintragung im Reisepass eines Elternteils<br />
erforderlich. Allein reisende Minderjährige<br />
sollten eine Vollmacht der Eltern<br />
(möglichst in spanischer Übersetzung) mit<br />
sich führen. Staatenlose sowie Bürger anderer<br />
Nationen erkundigen sich bitte beim spanischen<br />
Konsulat oder bei der Botschaft des<br />
Königreiches Spanien, Lichtensteinallee 1,<br />
10787 Berlin, Telefon: +49 (0) 30 2540070,<br />
Fax: +49 (0) 30 25799557. Öffnungszeiten:<br />
Mo–Do 9.00–17.00 Uhr, Fr 9.00–14.00 Uhr.<br />
E-Mail: embespde@ correo.mae.es<br />
Österreichische Staatsbürger benötigen für<br />
einen Aufenthalt in Spanien, der bis zu 3 Monaten<br />
dauern kann, einen gültigen Personalausweis<br />
oder einen Reisepass, der bei der Einreise<br />
weniger als 5 Jahre abgelaufen sein darf. Kinder<br />
benötigen einen eigenen Reisepass oder bis<br />
zum vollendeten 11. Lebensjahr eine Eintragung<br />
im Pass der mitreisenden Eltern. Staatenlose<br />
sowie Bürger anderer Nationen erkundigen<br />
sich bitte beim Spanischen Konsulat, Argentinier<br />
Str. 34, 1040 Wien, Tel.: +43 (1) 505 5788,<br />
Fax: +43 (1) 505 578825. E-Mail: embespat@<br />
mail.mae.es<br />
Schweizer Bürger benötigen eine gültige Identitätskarte<br />
oder einen Reisepass, der nicht mehr<br />
als fünf Jahre abgelaufen sein darf. Die Aufenthaltsdauer<br />
ist auf maximal drei Monate beschränkt.<br />
Für Aufenthalte länger als drei Monate<br />
ist eine Anmeldung in Spanien nötig. Allein<br />
reisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung<br />
der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten.<br />
Bürger anderer Staaten erkundigen<br />
sich bitte beim entsprechenden Konsulat:<br />
Spanisches Generalkonsulat, Riedtlistraße<br />
17, 8006 Zürich, Tel.: +41 (0) 44 368 6100,<br />
Fax: + 41 (0) 44 3686121, E-Mail: cgspzurich@<br />
mail.mae.es.<br />
Währung<br />
Die Landeswährung ist der Euro. 1 CHF = ca.<br />
0,66 €. Eurocheques werden nicht mehr akzeptiert.<br />
Internationale Kreditkarten werden<br />
weit verbreitet akzeptiert. Bargeld-Auszahlungsschalter,<br />
die auch die EC-Karte mit PIN-<br />
Code akzeptieren, gibt es in vielen Orten und<br />
Hotels. Für Reisende innerhalb der EU bestehen<br />
keine Beschränkungen für die Ein- oder<br />
Ausfuhr von Landeswährung, die Ein- und<br />
Ausfuhr von Fremdwährungen ist ebenso unbegrenzt.<br />
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende,<br />
die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen<br />
und Barmittel von 10.000 € oder mehr<br />
(oder den Gegenwert in anderen Währungen<br />
oder anderen leicht konvertiblen Werten wie<br />
auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen,<br />
diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.<br />
Krank im Urlaub<br />
Es wird geraten, die Europäische Krankenversicherungskarte<br />
mitzuführen. Zum Zwecke<br />
eines optimalen Schutzes und zur Vermeidung<br />
von Deckungslücken empfehlen wir den Abschluss<br />
eines 1-2-FLY-Versicherungspaketes.<br />
Garantierte Qualität auf höchstem Niveau in<br />
Ihren 1-2-FLY-Hotels mit dem Qualitätssiegel<br />
des Spanischen Instituts für Hotelqualität<br />
Dieses Qualitätssiegel wird vom Spanischen<br />
Institut für Hotelqualität verliehen. Es basiert<br />
auf einer detaillierten Prüfung nach internationalen<br />
Maßstäben von unabhängigen, spezialisierten<br />
Firmen und symbolisiert höchste Qualität<br />
in den verschiedenen Bereichen Ihres Hotels,<br />
angefangen beim Service und den Dienstleistungen<br />
bis hin zur technischen Ausstattung.<br />
Die Hotels können sich um eine Teilnahme am<br />
Auswahlverfahren bewerben und werden daraufhin<br />
nach festgelegten Kriterien in den verschiedenen<br />
Bereichen der Hotellerie überprüft<br />
und bewertet.<br />
Dabei werden sowohl die technische Ausstattung,<br />
die Funktion und Wartung aller Einrichtungen,<br />
als auch der persönliche Service der<br />
Mitarbeiter untersucht. Die Prüfung findet alle<br />
zwei Jahre statt, die Hoteliers sind daher ständig<br />
bemüht, durch Gästebefragungen und<br />
Schulungen Ihrer Mitarbeiter die Qualität der<br />
Einrichtungen und des Services zu verbessern.<br />
Portugal<br />
Einreisebestimmungen<br />
Portugal wendet das Schengen-Abkommen<br />
an. Dennoch benötigen Sie als Bürger der Bundesrepublik<br />
Deutschland für einen Aufenthalt<br />
in Portugal, der bis zu 3 Monaten dauern<br />
kann, gültige Ausweispapiere (Reisepass oder<br />
Personalausweis). Für Kinder ist ein Kinder-<br />
Länderinformationen<br />
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