12FLY - Preisteil - Winter 2009/2010 - tui.com - Onlinekatalog
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Länderinformationen<br />
rigkeiten kommen könnte. Ein Besuch der Botschaften<br />
in Kairo ist mit dem kleinen Visum<br />
nicht möglich. Alleinreisende Jugendliche<br />
unter 18 Jahren benötigen eine beglaubigte<br />
Einverständniserklärung ihrer Eltern/ Erziehungsberechtigten<br />
in englischer Sprache. Kopien<br />
des Reisepasses des Erziehungsberechtigten/Elternteils<br />
und der Geburtsurkunde des<br />
Jugendlichen müssen ebenfalls mitgeführt<br />
werden. Vorläufig ausgestellte Ausweispapiere<br />
werden nicht anerkannt. Angehörige anderer<br />
Staaten und Staatenlose erkundigen sich<br />
bitte bei der Botschaft der Arabischen Republik<br />
Ägypten, Stauffenbergstraße 6–7, 10785 Berlin,<br />
Telefon: +49 (0) 30 4775470, Fax: +49 (0) 30<br />
4771049. Sprechzeiten: Mo–Fr 9.00–16.00 Uhr.<br />
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de<br />
Österreichische Staatsbürger benötigen ein<br />
Visum, das normalerweise bei der Einreise gegen<br />
eine Gebühr von bei Drucklegung 18,– €<br />
umgehend erteilt wird. Diese Gebühr wird an<br />
Flughäfen beispielsweise durch den Kauf von<br />
ägyptischen Stempelmarken bei Bankschaltern,<br />
die sich vor der Passkontrolle befinden, entrichtet.<br />
Die Stempelmarken werden sodann auf<br />
eine freie Seite des Reisepasses geklebt, worauf<br />
der Einreisestempel erteilt wird. Bei Einreise mit<br />
Personalausweis ist ein entsprechendes Lichtbild<br />
mitzuführen, welches auf eine von den<br />
ägyptischen Behörden ausgestellte Karte geklebt<br />
wird. Diese Karte wird mit den entsprechenden<br />
Marken für Visagebühren versehen<br />
und gilt in Verbindung mit dem Personalausweis<br />
als Einreisegenehmigung. Die Höhe der zu<br />
entrichtenden Visagebühren ist gleich der Einreise<br />
mit einem Reisepass. Visaverlängerungen<br />
in Ägypten sind prinzipiell möglich, dazu ist die<br />
Kontaktierung der Einwanderungsbehörde erforderlich.<br />
Der Reisepass muss mindestens sechs<br />
Monate über die Wiederausreise hinaus gültig<br />
sein. Für Kinder ist ein eigener Reisepass oder<br />
bis zum vollendeten 11. Lebensjahr eine Eintragung<br />
im Pass der Eltern erforderlich. Es empfiehlt<br />
sich für Kinder einen eigenen Reisepass<br />
mitzuführen. Staatenlose sowie Bürger anderer<br />
Nationen erkundigen sich bitte bei der Konsularabteilung<br />
der Botschaft der Arabischen Republik<br />
Ägypten, Hohe Warte 54, 1190 Wien, Telefon:<br />
+43 (1) 370 8104, Fax: +43 (1) 370 8104-27,<br />
E-Mail: egyptembassyvienna@egyptembassy<br />
vienna.at. Notruftelefon-Nr.: +43 (1) 370 81 04.<br />
Schweizer Bürger benötigen einen Reisepass,<br />
der bei der Einreise nach Ägypten noch mindestens<br />
sechs Monate über das Rückreisedatum<br />
hinaus gültig ist sowie ein Visum. Das Visum<br />
wird schnell und problemlos bei der Einreise<br />
gegen einen Gebühr von 18,– € (Stand bei<br />
Drucklegung) erteilt. Die Gebühr ist vom Reisenden<br />
am Flughafen durch den Kauf von<br />
ägyptischen Stempelmarken an Schaltern, die<br />
sich vor der Passkontrolle befinden, zu entrichten.<br />
Das Visum für einmalige oder mehrmalige<br />
Einreise kann auch im Voraus bei der Botschaft<br />
beantragt werden. Der Eintrag der Kinder im<br />
Pass der Eltern wird bis zu einem Alter von 15<br />
Jahren mit Passfoto des Kindes akzeptiert. Allein<br />
reisende Jugendliche unter 18 Jahren<br />
benötigen eine beglaubigte Einverständniserklärung<br />
der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.<br />
Bürger anderer Staaten erkundigen sich<br />
bitte bei der entsprechenden Botschaft: Botschaft<br />
der Arabischen Republik Ägypten,<br />
Elfenauweg 61, 3006 Bern, Telefon: +41 (0) 31<br />
3528055, Fax: + 41 (0) 31 3520625.<br />
Ägyptische Staatsbürger: Laut ägyptischem<br />
Gesetz ist es verboten, dass ein ägyptischer<br />
Staatsbürger mit einer Frau ein Hotelzimmer<br />
teilt, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.<br />
Währung<br />
Die Währungseinheit ist das Ägyptische<br />
Pfund. 1 Ägyptische Pfund (EGP) = 100 Piaster<br />
(PT) = 1.000 Millemes. 1 € = 5,86 Ägyptische<br />
Pfund, 1 CHF = ca. 5,28 Ägyptische Pfund,<br />
1 US$ = 4,87 Ägypt. Pfund. Die Ein- und Ausfuhr<br />
von Landeswährung ist pro Reisenden auf<br />
max. 5.000 Ägypt. Pfund beschränkt. Die Einund<br />
Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt<br />
möglich, ab 10.000 US$ muss die<br />
Geldeinfuhr und -ausfuhr deklariert werden.<br />
Wir empfehlen die Mitnahme von Bargeld und<br />
Reiseschecks in € oder US$ in kleinen Scheinen<br />
bzw. Stückelungen. Ein Rücktausch von<br />
Landeswährung in Fremdwährung ist nur gegen<br />
Vorlage der Umtauschbelege möglich. Internationale<br />
Kreditkarten werden in größeren<br />
Hotels sowie in zahlreichen Läden und bei größeren<br />
Mietwagenunternehmen akzeptiert. In<br />
größeren Städten ist die Bargeldabholung mit<br />
EC-Karte und PIN-Nummer an Geldautomaten<br />
möglich. Reiseschecks in kleinen Stückelungen<br />
(€/US$) werden von vielen Banken und größeren<br />
Geschäften akzeptiert.<br />
Impfungen<br />
sind nicht vorgeschrieben, jedoch werden<br />
Hepatitis-A- und Typhus-Impfung empfohlen.<br />
Zollbestimmungen<br />
Die Ausfuhr von in Ägypten gekauften Goldund<br />
Silberwaren sowie von antiken Gegenständen<br />
ist verboten. Für die Ausfuhr von Teppichen<br />
ist eine Genehmigung des Handelsministeriums<br />
notwendig. Die Ausfuhr von toten<br />
oder lebenden Tieren und Pflanzen der Unterwasserwelt<br />
ist verboten (Muscheln, Korallen<br />
etc.). Auf Missbrauch stehen hohe Strafen.<br />
Krank im Urlaub<br />
Da mit Ägypten kein Sozialversicherungsabkommen<br />
besteht, empfehlen wir den Abschluss<br />
eines 1-2-FLY-Versicherungspaketes.<br />
Hinweis<br />
Eine Kombination der verschiedenen Zielflughäfen<br />
Ägyptens ist nicht möglich.<br />
Marokko<br />
Einreisebestimmungen<br />
Deutsche Staatsangehörige, die eine Pauschalreise<br />
nach Marokko gebucht haben,<br />
benötigen unbedingt einen noch mindestens<br />
6 Monate gültigen Reisepass. Kinder benötigen<br />
für die Ein- und Ausreise entweder einen<br />
Kinderreisepass nach neuem Muster oder den<br />
bisherigen Kinderausweis als Passersatz, der<br />
ab dem 3. Lebensjahr mit einem Lichtbild versehen<br />
sein muss. Bis zu einem Aufenthalt von<br />
3 Monaten wird kein Visum verlangt. Allein<br />
reisende Jugendliche unter 18 Jahren benötigen<br />
einen noch mindestens 6 Monate gültigen<br />
Reisepass und eine von den Erziehungsberechtigten<br />
unterschriebene Einverständniserklärung.<br />
Diese muss notariell beglaubigt, in<br />
arabischer und französischer Sprache sowie<br />
von der marokkanischen Botschaft beglaubigt<br />
sein. Reisende, die einen arabischen Namen<br />
tragen bzw. in einem arabischen Land geboren<br />
wurden, auch mit deutschem Reisepass, sowie<br />
Angehörige anderer Staaten und Staatenlose<br />
erkundigen sich bitte bei der Königlichen<br />
Marokkanischen Botschaft, Niederwallstraße<br />
39, 10117 Berlin, Telefon: +49 (0) 30 2061240,<br />
Fax: +49 (0) 30 20612420, Sprechzeiten: Montag–Freitag<br />
9.30–14.00 Uhr. E-Mail: marokkobotschaft@t-online.de<br />
Österreichische Staatsbürger, die eine Pauschalreise<br />
nach Marokko gebucht haben, benötigen<br />
einen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate<br />
gültigen Reisepass. Bis zu einem Aufenthalt<br />
von 3 Monaten ist kein Visum erforderlich. Für<br />
Kinder ist ein eigener Reisepass oder bis zum<br />
vollendeten 11. Lebensjahr eine Eintragung im<br />
Pass der mitreisenden Eltern erforderlich. Staatenlose<br />
sowie Bürger anderer Nationen erkundigen<br />
sich bitte bei der Königlich Marokkanischen<br />
Botschaft, Opernring 3–5, 1010 Wien,<br />
Telefon: + 43 (1) 586 6650/51, Fax: +43 (1) 586<br />
7667. E-Mail: embpmissionvienna@morocco.at<br />
Schweizer Bürger benötigen einen für die Reisedauer<br />
gültigen Reisepass. Die Aufenthaltsdauer<br />
ist auf maximal drei Monate beschränkt. Für<br />
längere Aufenthalte muss ein Visum beantragt<br />
werden. Die Ausstellung des Visums dauert ca.<br />
eine Arbeitswoche. Allein reisende Jugendliche<br />
unter 18 Jahren benötigen einen mindestens<br />
6 Monate gültigen Reisepass und eine von den<br />
Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung<br />
für die Reisedauer. Diese<br />
muss notariell beglaubigt, in marokkanischer<br />
und französischer Sprache sowie von der<br />
marokkanischen Botschaft beglaubigt sein.<br />
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