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12FLY - Preisteil - Winter 2009/2010 - tui.com - Onlinekatalog

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Länderinformationen<br />

rigkeiten kommen könnte. Ein Besuch der Botschaften<br />

in Kairo ist mit dem kleinen Visum<br />

nicht möglich. Alleinreisende Jugendliche<br />

unter 18 Jahren benötigen eine beglaubigte<br />

Einverständniserklärung ihrer Eltern/ Erziehungsberechtigten<br />

in englischer Sprache. Kopien<br />

des Reisepasses des Erziehungsberechtigten/Elternteils<br />

und der Geburtsurkunde des<br />

Jugendlichen müssen ebenfalls mitgeführt<br />

werden. Vorläufig ausgestellte Ausweispapiere<br />

werden nicht anerkannt. Angehörige anderer<br />

Staaten und Staatenlose erkundigen sich<br />

bitte bei der Botschaft der Arabischen Republik<br />

Ägypten, Stauffenbergstraße 6–7, 10785 Berlin,<br />

Telefon: +49 (0) 30 4775470, Fax: +49 (0) 30<br />

4771049. Sprechzeiten: Mo–Fr 9.00–16.00 Uhr.<br />

E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de<br />

Österreichische Staatsbürger benötigen ein<br />

Visum, das normalerweise bei der Einreise gegen<br />

eine Gebühr von bei Drucklegung 18,– €<br />

umgehend erteilt wird. Diese Gebühr wird an<br />

Flughäfen beispielsweise durch den Kauf von<br />

ägyptischen Stempelmarken bei Bankschaltern,<br />

die sich vor der Passkontrolle befinden, entrichtet.<br />

Die Stempelmarken werden sodann auf<br />

eine freie Seite des Reisepasses geklebt, worauf<br />

der Einreisestempel erteilt wird. Bei Einreise mit<br />

Personalausweis ist ein entsprechendes Lichtbild<br />

mitzuführen, welches auf eine von den<br />

ägyptischen Behörden ausgestellte Karte geklebt<br />

wird. Diese Karte wird mit den entsprechenden<br />

Marken für Visagebühren versehen<br />

und gilt in Verbindung mit dem Personalausweis<br />

als Einreisegenehmigung. Die Höhe der zu<br />

entrichtenden Visagebühren ist gleich der Einreise<br />

mit einem Reisepass. Visaverlängerungen<br />

in Ägypten sind prinzipiell möglich, dazu ist die<br />

Kontaktierung der Einwanderungsbehörde erforderlich.<br />

Der Reisepass muss mindestens sechs<br />

Monate über die Wiederausreise hinaus gültig<br />

sein. Für Kinder ist ein eigener Reisepass oder<br />

bis zum vollendeten 11. Lebensjahr eine Eintragung<br />

im Pass der Eltern erforderlich. Es empfiehlt<br />

sich für Kinder einen eigenen Reisepass<br />

mitzuführen. Staatenlose sowie Bürger anderer<br />

Nationen erkundigen sich bitte bei der Konsularabteilung<br />

der Botschaft der Arabischen Republik<br />

Ägypten, Hohe Warte 54, 1190 Wien, Telefon:<br />

+43 (1) 370 8104, Fax: +43 (1) 370 8104-27,<br />

E-Mail: egyptembassyvienna@egyptembassy<br />

vienna.at. Notruftelefon-Nr.: +43 (1) 370 81 04.<br />

Schweizer Bürger benötigen einen Reisepass,<br />

der bei der Einreise nach Ägypten noch mindestens<br />

sechs Monate über das Rückreisedatum<br />

hinaus gültig ist sowie ein Visum. Das Visum<br />

wird schnell und problemlos bei der Einreise<br />

gegen einen Gebühr von 18,– € (Stand bei<br />

Drucklegung) erteilt. Die Gebühr ist vom Reisenden<br />

am Flughafen durch den Kauf von<br />

ägyptischen Stempelmarken an Schaltern, die<br />

sich vor der Passkontrolle befinden, zu entrichten.<br />

Das Visum für einmalige oder mehrmalige<br />

Einreise kann auch im Voraus bei der Botschaft<br />

beantragt werden. Der Eintrag der Kinder im<br />

Pass der Eltern wird bis zu einem Alter von 15<br />

Jahren mit Passfoto des Kindes akzeptiert. Allein<br />

reisende Jugendliche unter 18 Jahren<br />

benötigen eine beglaubigte Einverständniserklärung<br />

der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.<br />

Bürger anderer Staaten erkundigen sich<br />

bitte bei der entsprechenden Botschaft: Botschaft<br />

der Arabischen Republik Ägypten,<br />

Elfenauweg 61, 3006 Bern, Telefon: +41 (0) 31<br />

3528055, Fax: + 41 (0) 31 3520625.<br />

Ägyptische Staatsbürger: Laut ägyptischem<br />

Gesetz ist es verboten, dass ein ägyptischer<br />

Staatsbürger mit einer Frau ein Hotelzimmer<br />

teilt, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.<br />

Währung<br />

Die Währungseinheit ist das Ägyptische<br />

Pfund. 1 Ägyptische Pfund (EGP) = 100 Piaster<br />

(PT) = 1.000 Millemes. 1 € = 5,86 Ägyptische<br />

Pfund, 1 CHF = ca. 5,28 Ägyptische Pfund,<br />

1 US$ = 4,87 Ägypt. Pfund. Die Ein- und Ausfuhr<br />

von Landeswährung ist pro Reisenden auf<br />

max. 5.000 Ägypt. Pfund beschränkt. Die Einund<br />

Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt<br />

möglich, ab 10.000 US$ muss die<br />

Geldeinfuhr und -ausfuhr deklariert werden.<br />

Wir empfehlen die Mitnahme von Bargeld und<br />

Reiseschecks in € oder US$ in kleinen Scheinen<br />

bzw. Stückelungen. Ein Rücktausch von<br />

Landeswährung in Fremdwährung ist nur gegen<br />

Vorlage der Umtauschbelege möglich. Internationale<br />

Kreditkarten werden in größeren<br />

Hotels sowie in zahlreichen Läden und bei größeren<br />

Mietwagenunternehmen akzeptiert. In<br />

größeren Städten ist die Bargeldabholung mit<br />

EC-Karte und PIN-Nummer an Geldautomaten<br />

möglich. Reiseschecks in kleinen Stückelungen<br />

(€/US$) werden von vielen Banken und größeren<br />

Geschäften akzeptiert.<br />

Impfungen<br />

sind nicht vorgeschrieben, jedoch werden<br />

Hepatitis-A- und Typhus-Impfung empfohlen.<br />

Zollbestimmungen<br />

Die Ausfuhr von in Ägypten gekauften Goldund<br />

Silberwaren sowie von antiken Gegenständen<br />

ist verboten. Für die Ausfuhr von Teppichen<br />

ist eine Genehmigung des Handelsministeriums<br />

notwendig. Die Ausfuhr von toten<br />

oder lebenden Tieren und Pflanzen der Unterwasserwelt<br />

ist verboten (Muscheln, Korallen<br />

etc.). Auf Missbrauch stehen hohe Strafen.<br />

Krank im Urlaub<br />

Da mit Ägypten kein Sozialversicherungsabkommen<br />

besteht, empfehlen wir den Abschluss<br />

eines 1-2-FLY-Versicherungspaketes.<br />

Hinweis<br />

Eine Kombination der verschiedenen Zielflughäfen<br />

Ägyptens ist nicht möglich.<br />

Marokko<br />

Einreisebestimmungen<br />

Deutsche Staatsangehörige, die eine Pauschalreise<br />

nach Marokko gebucht haben,<br />

benötigen unbedingt einen noch mindestens<br />

6 Monate gültigen Reisepass. Kinder benötigen<br />

für die Ein- und Ausreise entweder einen<br />

Kinderreisepass nach neuem Muster oder den<br />

bisherigen Kinderausweis als Passersatz, der<br />

ab dem 3. Lebensjahr mit einem Lichtbild versehen<br />

sein muss. Bis zu einem Aufenthalt von<br />

3 Monaten wird kein Visum verlangt. Allein<br />

reisende Jugendliche unter 18 Jahren benötigen<br />

einen noch mindestens 6 Monate gültigen<br />

Reisepass und eine von den Erziehungsberechtigten<br />

unterschriebene Einverständniserklärung.<br />

Diese muss notariell beglaubigt, in<br />

arabischer und französischer Sprache sowie<br />

von der marokkanischen Botschaft beglaubigt<br />

sein. Reisende, die einen arabischen Namen<br />

tragen bzw. in einem arabischen Land geboren<br />

wurden, auch mit deutschem Reisepass, sowie<br />

Angehörige anderer Staaten und Staatenlose<br />

erkundigen sich bitte bei der Königlichen<br />

Marokkanischen Botschaft, Niederwallstraße<br />

39, 10117 Berlin, Telefon: +49 (0) 30 2061240,<br />

Fax: +49 (0) 30 20612420, Sprechzeiten: Montag–Freitag<br />

9.30–14.00 Uhr. E-Mail: marokkobotschaft@t-online.de<br />

Österreichische Staatsbürger, die eine Pauschalreise<br />

nach Marokko gebucht haben, benötigen<br />

einen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate<br />

gültigen Reisepass. Bis zu einem Aufenthalt<br />

von 3 Monaten ist kein Visum erforderlich. Für<br />

Kinder ist ein eigener Reisepass oder bis zum<br />

vollendeten 11. Lebensjahr eine Eintragung im<br />

Pass der mitreisenden Eltern erforderlich. Staatenlose<br />

sowie Bürger anderer Nationen erkundigen<br />

sich bitte bei der Königlich Marokkanischen<br />

Botschaft, Opernring 3–5, 1010 Wien,<br />

Telefon: + 43 (1) 586 6650/51, Fax: +43 (1) 586<br />

7667. E-Mail: embpmissionvienna@morocco.at<br />

Schweizer Bürger benötigen einen für die Reisedauer<br />

gültigen Reisepass. Die Aufenthaltsdauer<br />

ist auf maximal drei Monate beschränkt. Für<br />

längere Aufenthalte muss ein Visum beantragt<br />

werden. Die Ausstellung des Visums dauert ca.<br />

eine Arbeitswoche. Allein reisende Jugendliche<br />

unter 18 Jahren benötigen einen mindestens<br />

6 Monate gültigen Reisepass und eine von den<br />

Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung<br />

für die Reisedauer. Diese<br />

muss notariell beglaubigt, in marokkanischer<br />

und französischer Sprache sowie von der<br />

marokkanischen Botschaft beglaubigt sein.<br />

222 Länderinformationen

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