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TUI - Weltentdecker - tui.com - Onlinekatalog

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Offen gesagt!<br />

Sie wollen verreisen und planen, Ihren Urlaub bei der <strong>TUI</strong> zu buchen.<br />

Oder haben Sie schon gebucht? Herzlich willkommen! Unsere Aufgabe<br />

ist es, Ihre Wünsche und Erwartungen an rundum schöne Ferien zu<br />

erfüllen. Wir werden alles daransetzen, diesem Anspruch gerecht zu<br />

werden. Versprochen! Und gerade deshalb: Es gibt einige Punkte, über<br />

die wir Sie im Voraus informieren möchten und die Sie wissen sollten.<br />

<strong>TUI</strong> Sicherheits- und<br />

Krisenmanagement<br />

Ihre Sicherheit steht für uns an erster<br />

Stelle. Ein umfassendes und professionelles<br />

Sicherheitsmanagement ist daher<br />

fester Bestandteil unseres täglichen<br />

Handelns. Allerdings muss man klar und<br />

deutlich sagen: Absolute Sicherheit gibt es<br />

nicht, und zwar nirgendwo auf der Welt.<br />

Spätestens seit dem 11. September 2001<br />

gehört auch die Gefahr von Terroranschlägen<br />

zum allgemeinen Lebensrisiko<br />

dazu. Wir sind selbstverständlich darum<br />

bemüht, alles in unserer Macht Stehende<br />

zu tun, um Ihnen nicht nur schöne, sondern<br />

auch sichere Ferien zu bereiten. Wir<br />

glauben, dass man in puncto Sicherheit<br />

ständige Verbesserungen anstreben sollte.<br />

Daher haben wir unser Krisenmanagement<br />

von der international renommierten<br />

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(PwC) prüfen und zertifizieren lassen.<br />

Grundlage hierfür ist ein von PwC entwickelter<br />

Standard zum touristischen<br />

Krisenmanagement. Dieser wurde unter<br />

anderem in Anlehnung an den „Enterprise<br />

Risk Management – Integrated<br />

Framework“ des Committee of<br />

Sponsoring Organizations of the Treadway<br />

Commission (COSO) entwickelt. Ferner<br />

kamen der Prüfungsstandard PS 340: Die<br />

Prüfung des Risikofrüherkennungssystems<br />

nach § 317 Absatz 4 HGB des Instituts<br />

der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />

und die DIN EN ISO 001:2000 Qualitätsmanagementsysteme<br />

zur Anwendung.<br />

<strong>TUI</strong> ist damit der erste Reiseveranstalter<br />

in Europa, der sein Krisenmanagement<br />

einer derart umfassenden und unabhängigen<br />

Kontrolle auf der Basis dieses<br />

Standards unterzieht. Das Zertifikat<br />

bescheinigt uns, dass wir alle Anforderungen<br />

an ein effizientes Krisenmanagement<br />

erfüllen. Untersucht wurden<br />

u. a. Maßnahmen in den Bereichen<br />

Krisenprävention, Identifikation von<br />

Krisen, Bewältigung von Krisen, Kontrollaktivitäten<br />

im Rahmen des Krisenmanagements,<br />

die Kommunikation in Krisenfällen<br />

und die Organisation des<br />

Krisenmanagements. Dabei wurde zum<br />

Beispiel geprüft, ob die <strong>TUI</strong> angemessene<br />

Maßnahmen der Krisenprävention, wie<br />

z. B. Sicherheitschecks für Hotels oder<br />

Transferdienstleistungen, ergreift, ob<br />

externe Informationsquellen systematisch<br />

im Hinblick auf sicherheitsrelevante<br />

Themen ausgewertet werden, inwieweit<br />

Schulungs- und Informationsmaßnahmen<br />

zum Krisenmanagement durchgeführt<br />

werden, ob Prozessabläufe im Krisenfall<br />

klar definiert sind, wie schnell Informationen<br />

an den Krisenstab weitergeleitet<br />

werden, ob die technische Infrastruktur<br />

für den Krisenfall ausreicht und ob<br />

Kompetenzen und Verantwortlichkeiten in<br />

Krisensituationen klar geregelt sind. Wenn<br />

Sie an weiteren Details zur Zertifizierung<br />

und zur Vorgehensweise von PwC interessiert<br />

sind, können Sie sich im Internet<br />

unter www.<strong>tui</strong>-deutschland.de informieren.Täglich<br />

werten unsere Experten die<br />

Sicherheitshinweise des Auswärtigen<br />

Amtes aus. Wird auf konkrete Sicherheitsrisiken<br />

in bestimmten Urlaubsregionen<br />

hingewiesen, informieren wir Sie<br />

unverzüglich über die aktuelle Situation.<br />

Auch wenn keine konkrete Gefährdung<br />

vorliegt, empfehlen wir grundsätzlich<br />

jedem Gast, vor Beginn des Urlaubs die<br />

Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu<br />

studieren. Aktuelle Informationen gibt es<br />

unter der Telefonnummer 030-5000-2000<br />

oder im Internet unter www.auswaertigesamt.de.<br />

Für Österreich unter: www.aussenministerium.at<br />

oder unter der<br />

Telefonnummer 0501150-4411.<br />

Bautätigkeit<br />

Besonders Häuser, die intensiv von<br />

Touristen genutzt werden, bedürfen von<br />

Zeit zu Zeit der Renovierung. Falls es zu<br />

Bautätigkeiten in oder in der Nähe Ihres<br />

Hotels (Appartements) kommen sollte,<br />

informieren wir Sie so früh wie möglich<br />

über Art und Umfang einer evtl. Beeinträchtigung.<br />

Gelegentlich können Baustellen<br />

von heute auf morgen entstehen<br />

oder Bauarbeiten werden nach langer<br />

Pause plötzlich wieder aufgenommen. Das<br />

gilt sowohl für private Bauherren als auch<br />

für Kommunen. Wir können nur in seltenen<br />

Fällen auf solche Arbeiten Einfluss<br />

nehmen.<br />

In Florida und Hawaii finden zur Zeit<br />

Renovierungsarbeiten in einer Reihe von<br />

Hotels sowie deren unmittelbarer Umgebung<br />

statt. Es muss mit optischen und<br />

akustischen Beeinträchtiungen gerechnet<br />

werden. Ob Ihr Hotel hiervon betroffen<br />

ist, erfahren Sie in Ihrem Reisebüro.<br />

Bebauung Großstädte Nordamerikas<br />

Durch die z.T. extrem dichte Bebauung in<br />

den Großstädten Nordamerikas (z. B. New<br />

York), ist nicht auszuschließen, dass der<br />

unmittelbare Blick auf ein neben- bzw.<br />

gegenüberliegendes Gebäude trifft.<br />

Check-in/Check-out<br />

Nach internationaler Gepflogenheit steht<br />

den Gästen das Zimmer/Appartement am<br />

Ankunftstag frühestens ab 15 Uhr und am<br />

Abreisetag spätestens bis 12 Uhr zur<br />

Verfügung. Das gilt auch dann, wenn Sie<br />

bereits am Tage des Check-Ins bereits um<br />

0:30 Uhr ankommen. In diesem Fall können<br />

Sie in vielen <strong>TUI</strong>-Vertragshotels auf<br />

Wunsch und je nach Verfügbarkeit ein<br />

Tageszimmer gegen Aufpreis bekommen.<br />

Bei Ankunft im Hotel nach 18 Uhr sollten<br />

Sie das Hotel in jedem Fall von Ihrer<br />

späten Ankunft („late arrival“) informieren,<br />

damit Ihr Zimmer nicht anderweitig vergeben<br />

wird.<br />

Einreisebestimmungen nach und über<br />

die USA/Kanada<br />

USA<br />

Bitte halten Sie beim Check-In am Abfertigungsschalter<br />

der Fluggesellschaft Ihre<br />

Aufenthaltsadresse in den USA mit<br />

folgenden Informationen bereit:<br />

Straße, Hausnummer, Stadt, Bundesstaat,<br />

Postleitzahl, Staat.<br />

Ein Gesetz des amerikanischen<br />

„Department of Homeland Security“ verpflichtet<br />

alle Fluggesellschaften, persönliche<br />

Daten ihrer Gäste auf Flügen in die<br />

USA zu registrieren und den US-Behörden<br />

zu übermitteln. Daher müssen Reisende<br />

in die USA beim Check-in der<br />

Airline ein ausgefülltes Datenformblatt<br />

übergeben. Fluggäste, die ihre Daten nicht<br />

vorlegen, müssen damit rechnen, nicht in<br />

die USA einreisen zu können. Dieses<br />

erhalten Sie am Check-in oder Sie können<br />

es vor Ihrer Abreise unter<br />

nordamerika@<strong>tui</strong>.de abrufen und ausfüllen.<br />

Deutsche Staatsangehörige (einschließlich<br />

Kinder jeglichen Alters), die<br />

einen für die Dauer des Aufenthaltes<br />

gültigen maschinenlesbaren Pass (roter<br />

Europapass) vorlegen, können ohne<br />

Visum in die USA einreisen. Der internationalen<br />

biometrischen Anforderungen<br />

genügende reguläre Reisepass kann für<br />

Erwachsene und Kinder ausgestellt werden<br />

und berechtigt zur visumfreien Einreise<br />

unter dem „Visa Waiver Program“<br />

der USA. Da die Befreiung von der<br />

Visumpflicht für die USA nicht uneingeschränkt<br />

gilt, sollten Sie vor Ihrer Reise<br />

konkrete Informationen einholen. Bitte<br />

beachten Sie die Informationen der amerikanischen<br />

Botschaft in Berlin, die Sie im<br />

Internet abrufen können (www.usembassy.de).<br />

Zur Einreise mit nicht maschinenlesbaren<br />

Pässen, vorläufigen maschinenlesbaren<br />

Pässen und Kinderausweisen, die am oder<br />

nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt<br />

wurden, ist ein Visum erforderlich, mit<br />

Kindereinträgen im Pass der Eltern ist<br />

eine Einreise in die USA nicht möglich.<br />

Visa werden von der amerikanischen<br />

Botschaft in Berlin erteilt, hierfür ist ein<br />

kostenpflichtiger Visa-Termin erforderlich.<br />

Informationen dazu erhalten Sie von der<br />

amerikanischen Botschaft, im Internet<br />

informiert diese unter www.usvisagermany.<strong>com</strong>.<br />

Ab dem 1. November 2006 müssen<br />

Visaantragsteller weltweit das elektronische<br />

Visaantragsformular DS-156<br />

benutzen. Antragsteller finden dieses<br />

Formular online unter http://evisaforms.state.gov<br />

Seit dem 30. September 2004 werden<br />

darüber hinaus auch von nicht visapflichtigen<br />

Besuchern bei Einreise einzelne<br />

Finger digital eingescannt und ein digitales<br />

Porträtfoto erstellt.<br />

Einreise- und Zollformulare werden an<br />

Bord der Flugzeuge verteilt. Die Einreiseund<br />

Zollformalitäten erfolgen immer am<br />

ersten Zielflughafen, auch wenn Sie gleich<br />

anschließend einen Weiterflug gebucht<br />

haben.<br />

WICHTIG ZU WISSEN<br />

Für Einreisen in die USA ab dem 12.<br />

Januar 2009 unter dem Visa Waiver<br />

Programm hat sich jeder Einreisende<br />

vor seinem Abflug elektronisch auf<br />

einer Internetseite der amerikanischen<br />

Regierung (ESTA – Electronic System<br />

for Travel Authorisation) zu registrieren,<br />

um dort eine elektronische<br />

Genehmigung für die Reise zu erhalten.<br />

Damit diese rechtzeitig erfolgen kann,<br />

wird empfohlen, diesen Eintrag bis spätestens<br />

72 Stunden vor Abflug vorzunehmen.<br />

Diese Form ersetzt voraussichtlich<br />

das Formular, das bisher im<br />

Flugzeug ausgefüllt wurde, und wird<br />

voraussichtlich 2 Jahre gültig sein.<br />

Das webbasierte ESTA-System steht ab<br />

dem 1. August 2008 für freiwillige<br />

Anträge unter https://esta.cbp.dhs.gov/<br />

zur Verfügung. Zu Beginn wird die<br />

Webseite nur auf Englisch verfügbar<br />

sein, aber bis 15. Oktober 2008 wird es<br />

eine deutsche Übersetzung geben.<br />

Kinder mit und ohne Begleitung müssen<br />

unabhängig von ihrem Alter eine<br />

eigene ESTA-Genehmigung und eine<br />

eigene Visa Waiver Programm-Einreiseberechtigung<br />

vorweisen. Da die Bestimmungen<br />

laufend aktualisiert werden,<br />

entnehmen Sie genaue Details und das<br />

nötige Formular bitte der Homepage<br />

der amerikanischen Botschaft:<br />

www.us-botschaft.de, bzw. erfragen Sie<br />

diese bei Buchung in Ihrem Reisebüro<br />

(Stand Juni 2008).<br />

Österreichische Staatsbürger<br />

Inhaber von österreichischen Reisepässen,<br />

die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu<br />

ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem<br />

Foto) können ohne Visum in die<br />

USA unter dem „Visa Waiver Program“<br />

einreisen. Der neu ausgestellte österreichische<br />

Kinderreisepass (ohne Chip<br />

aber mit einem digitalisiertem Foto) kann<br />

für Reisen unter dem Visa Waiver Program<br />

nur dann verwendet werden, wenn er vor<br />

dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.<br />

Bitte beachten Sie, dass jede Person, die<br />

unter dem Visa Waiver Program in die<br />

USA einreisen möchte (auch Kinder) ihren<br />

eigenen maschinlesbaren Reisepass benötigt.<br />

Österreichische Reisepässe, die<br />

zwischen dem 26. Oktober 2005 und<br />

16. Juni 2006 ausgestellt oder verlängert<br />

wurden, haben für Reisen unter dem Visa<br />

Waiver Program keine Gültigkeit mehr.<br />

Österreichische Reisepässe, die vor dem<br />

26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, sind<br />

davon nicht betroffen und können nach<br />

wie vor zur Einreise unter dem Visa<br />

Waiver Program verwendet werden.<br />

Konsularabteilung der Botschaft der<br />

Vereinigten Staaten von Amerika<br />

Parkring 12a, 1010 Wien<br />

Tel. 01 313 39, Fax 01 512 58 35<br />

E-Mail: consularvienna@state.gov<br />

Internet: http://www.use<br />

Staatsbürger anderer Nationen müssen<br />

die für sie gültigen Einreisebedingungen<br />

bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat<br />

erfragen, da gesonderte Bestimmungen<br />

gelten und auch hier gelten ab<br />

12. Januar 2009 neue Bestimmungen<br />

(siehe oben).<br />

Kanada<br />

Bitte halten Sie beim Check-In am Abfertigungsschalter<br />

der Fluggesellschaft Ihre<br />

Aufenthaltsadresse in Kanada mit folgenden<br />

Informationen bereit:<br />

Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität,<br />

Passnummer, Land des Wohnsitzes,<br />

Art des Reisedokuments und Geschlecht.<br />

Das System Apis (Advanced Passenger<br />

Information System) verpflichtet alle Fluggesellschaften,<br />

persönliche Daten ihrer<br />

Gäste auf Flügen nach Kanada zu<br />

registrieren und den kanadischen<br />

Behörden zu übermitteln. Daher müssen<br />

Reisende nach Kanada beim Check-in der<br />

Airline ein ausgefülltes Datenformblatt<br />

übergeben. Dieses Formulat können Sie<br />

vorab unter https://res.aircanada.ca/APIS/<br />

?APISVendor=ACO&Lang=DE herunterladen<br />

und ausfüllen.<br />

Zur Einreise benötigen Deutsche und<br />

Österreichische Staatsangehörige einen<br />

gültigen Reisepass, der während des<br />

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