TUI - Weltentdecker - tui.com - Onlinekatalog
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Offen gesagt!<br />
Sie wollen verreisen und planen, Ihren Urlaub bei der <strong>TUI</strong> zu buchen.<br />
Oder haben Sie schon gebucht? Herzlich willkommen! Unsere Aufgabe<br />
ist es, Ihre Wünsche und Erwartungen an rundum schöne Ferien zu<br />
erfüllen. Wir werden alles daransetzen, diesem Anspruch gerecht zu<br />
werden. Versprochen! Und gerade deshalb: Es gibt einige Punkte, über<br />
die wir Sie im Voraus informieren möchten und die Sie wissen sollten.<br />
<strong>TUI</strong> Sicherheits- und<br />
Krisenmanagement<br />
Ihre Sicherheit steht für uns an erster<br />
Stelle. Ein umfassendes und professionelles<br />
Sicherheitsmanagement ist daher<br />
fester Bestandteil unseres täglichen<br />
Handelns. Allerdings muss man klar und<br />
deutlich sagen: Absolute Sicherheit gibt es<br />
nicht, und zwar nirgendwo auf der Welt.<br />
Spätestens seit dem 11. September 2001<br />
gehört auch die Gefahr von Terroranschlägen<br />
zum allgemeinen Lebensrisiko<br />
dazu. Wir sind selbstverständlich darum<br />
bemüht, alles in unserer Macht Stehende<br />
zu tun, um Ihnen nicht nur schöne, sondern<br />
auch sichere Ferien zu bereiten. Wir<br />
glauben, dass man in puncto Sicherheit<br />
ständige Verbesserungen anstreben sollte.<br />
Daher haben wir unser Krisenmanagement<br />
von der international renommierten<br />
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(PwC) prüfen und zertifizieren lassen.<br />
Grundlage hierfür ist ein von PwC entwickelter<br />
Standard zum touristischen<br />
Krisenmanagement. Dieser wurde unter<br />
anderem in Anlehnung an den „Enterprise<br />
Risk Management – Integrated<br />
Framework“ des Committee of<br />
Sponsoring Organizations of the Treadway<br />
Commission (COSO) entwickelt. Ferner<br />
kamen der Prüfungsstandard PS 340: Die<br />
Prüfung des Risikofrüherkennungssystems<br />
nach § 317 Absatz 4 HGB des Instituts<br />
der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />
und die DIN EN ISO 001:2000 Qualitätsmanagementsysteme<br />
zur Anwendung.<br />
<strong>TUI</strong> ist damit der erste Reiseveranstalter<br />
in Europa, der sein Krisenmanagement<br />
einer derart umfassenden und unabhängigen<br />
Kontrolle auf der Basis dieses<br />
Standards unterzieht. Das Zertifikat<br />
bescheinigt uns, dass wir alle Anforderungen<br />
an ein effizientes Krisenmanagement<br />
erfüllen. Untersucht wurden<br />
u. a. Maßnahmen in den Bereichen<br />
Krisenprävention, Identifikation von<br />
Krisen, Bewältigung von Krisen, Kontrollaktivitäten<br />
im Rahmen des Krisenmanagements,<br />
die Kommunikation in Krisenfällen<br />
und die Organisation des<br />
Krisenmanagements. Dabei wurde zum<br />
Beispiel geprüft, ob die <strong>TUI</strong> angemessene<br />
Maßnahmen der Krisenprävention, wie<br />
z. B. Sicherheitschecks für Hotels oder<br />
Transferdienstleistungen, ergreift, ob<br />
externe Informationsquellen systematisch<br />
im Hinblick auf sicherheitsrelevante<br />
Themen ausgewertet werden, inwieweit<br />
Schulungs- und Informationsmaßnahmen<br />
zum Krisenmanagement durchgeführt<br />
werden, ob Prozessabläufe im Krisenfall<br />
klar definiert sind, wie schnell Informationen<br />
an den Krisenstab weitergeleitet<br />
werden, ob die technische Infrastruktur<br />
für den Krisenfall ausreicht und ob<br />
Kompetenzen und Verantwortlichkeiten in<br />
Krisensituationen klar geregelt sind. Wenn<br />
Sie an weiteren Details zur Zertifizierung<br />
und zur Vorgehensweise von PwC interessiert<br />
sind, können Sie sich im Internet<br />
unter www.<strong>tui</strong>-deutschland.de informieren.Täglich<br />
werten unsere Experten die<br />
Sicherheitshinweise des Auswärtigen<br />
Amtes aus. Wird auf konkrete Sicherheitsrisiken<br />
in bestimmten Urlaubsregionen<br />
hingewiesen, informieren wir Sie<br />
unverzüglich über die aktuelle Situation.<br />
Auch wenn keine konkrete Gefährdung<br />
vorliegt, empfehlen wir grundsätzlich<br />
jedem Gast, vor Beginn des Urlaubs die<br />
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu<br />
studieren. Aktuelle Informationen gibt es<br />
unter der Telefonnummer 030-5000-2000<br />
oder im Internet unter www.auswaertigesamt.de.<br />
Für Österreich unter: www.aussenministerium.at<br />
oder unter der<br />
Telefonnummer 0501150-4411.<br />
Bautätigkeit<br />
Besonders Häuser, die intensiv von<br />
Touristen genutzt werden, bedürfen von<br />
Zeit zu Zeit der Renovierung. Falls es zu<br />
Bautätigkeiten in oder in der Nähe Ihres<br />
Hotels (Appartements) kommen sollte,<br />
informieren wir Sie so früh wie möglich<br />
über Art und Umfang einer evtl. Beeinträchtigung.<br />
Gelegentlich können Baustellen<br />
von heute auf morgen entstehen<br />
oder Bauarbeiten werden nach langer<br />
Pause plötzlich wieder aufgenommen. Das<br />
gilt sowohl für private Bauherren als auch<br />
für Kommunen. Wir können nur in seltenen<br />
Fällen auf solche Arbeiten Einfluss<br />
nehmen.<br />
In Florida und Hawaii finden zur Zeit<br />
Renovierungsarbeiten in einer Reihe von<br />
Hotels sowie deren unmittelbarer Umgebung<br />
statt. Es muss mit optischen und<br />
akustischen Beeinträchtiungen gerechnet<br />
werden. Ob Ihr Hotel hiervon betroffen<br />
ist, erfahren Sie in Ihrem Reisebüro.<br />
Bebauung Großstädte Nordamerikas<br />
Durch die z.T. extrem dichte Bebauung in<br />
den Großstädten Nordamerikas (z. B. New<br />
York), ist nicht auszuschließen, dass der<br />
unmittelbare Blick auf ein neben- bzw.<br />
gegenüberliegendes Gebäude trifft.<br />
Check-in/Check-out<br />
Nach internationaler Gepflogenheit steht<br />
den Gästen das Zimmer/Appartement am<br />
Ankunftstag frühestens ab 15 Uhr und am<br />
Abreisetag spätestens bis 12 Uhr zur<br />
Verfügung. Das gilt auch dann, wenn Sie<br />
bereits am Tage des Check-Ins bereits um<br />
0:30 Uhr ankommen. In diesem Fall können<br />
Sie in vielen <strong>TUI</strong>-Vertragshotels auf<br />
Wunsch und je nach Verfügbarkeit ein<br />
Tageszimmer gegen Aufpreis bekommen.<br />
Bei Ankunft im Hotel nach 18 Uhr sollten<br />
Sie das Hotel in jedem Fall von Ihrer<br />
späten Ankunft („late arrival“) informieren,<br />
damit Ihr Zimmer nicht anderweitig vergeben<br />
wird.<br />
Einreisebestimmungen nach und über<br />
die USA/Kanada<br />
USA<br />
Bitte halten Sie beim Check-In am Abfertigungsschalter<br />
der Fluggesellschaft Ihre<br />
Aufenthaltsadresse in den USA mit<br />
folgenden Informationen bereit:<br />
Straße, Hausnummer, Stadt, Bundesstaat,<br />
Postleitzahl, Staat.<br />
Ein Gesetz des amerikanischen<br />
„Department of Homeland Security“ verpflichtet<br />
alle Fluggesellschaften, persönliche<br />
Daten ihrer Gäste auf Flügen in die<br />
USA zu registrieren und den US-Behörden<br />
zu übermitteln. Daher müssen Reisende<br />
in die USA beim Check-in der<br />
Airline ein ausgefülltes Datenformblatt<br />
übergeben. Fluggäste, die ihre Daten nicht<br />
vorlegen, müssen damit rechnen, nicht in<br />
die USA einreisen zu können. Dieses<br />
erhalten Sie am Check-in oder Sie können<br />
es vor Ihrer Abreise unter<br />
nordamerika@<strong>tui</strong>.de abrufen und ausfüllen.<br />
Deutsche Staatsangehörige (einschließlich<br />
Kinder jeglichen Alters), die<br />
einen für die Dauer des Aufenthaltes<br />
gültigen maschinenlesbaren Pass (roter<br />
Europapass) vorlegen, können ohne<br />
Visum in die USA einreisen. Der internationalen<br />
biometrischen Anforderungen<br />
genügende reguläre Reisepass kann für<br />
Erwachsene und Kinder ausgestellt werden<br />
und berechtigt zur visumfreien Einreise<br />
unter dem „Visa Waiver Program“<br />
der USA. Da die Befreiung von der<br />
Visumpflicht für die USA nicht uneingeschränkt<br />
gilt, sollten Sie vor Ihrer Reise<br />
konkrete Informationen einholen. Bitte<br />
beachten Sie die Informationen der amerikanischen<br />
Botschaft in Berlin, die Sie im<br />
Internet abrufen können (www.usembassy.de).<br />
Zur Einreise mit nicht maschinenlesbaren<br />
Pässen, vorläufigen maschinenlesbaren<br />
Pässen und Kinderausweisen, die am oder<br />
nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt<br />
wurden, ist ein Visum erforderlich, mit<br />
Kindereinträgen im Pass der Eltern ist<br />
eine Einreise in die USA nicht möglich.<br />
Visa werden von der amerikanischen<br />
Botschaft in Berlin erteilt, hierfür ist ein<br />
kostenpflichtiger Visa-Termin erforderlich.<br />
Informationen dazu erhalten Sie von der<br />
amerikanischen Botschaft, im Internet<br />
informiert diese unter www.usvisagermany.<strong>com</strong>.<br />
Ab dem 1. November 2006 müssen<br />
Visaantragsteller weltweit das elektronische<br />
Visaantragsformular DS-156<br />
benutzen. Antragsteller finden dieses<br />
Formular online unter http://evisaforms.state.gov<br />
Seit dem 30. September 2004 werden<br />
darüber hinaus auch von nicht visapflichtigen<br />
Besuchern bei Einreise einzelne<br />
Finger digital eingescannt und ein digitales<br />
Porträtfoto erstellt.<br />
Einreise- und Zollformulare werden an<br />
Bord der Flugzeuge verteilt. Die Einreiseund<br />
Zollformalitäten erfolgen immer am<br />
ersten Zielflughafen, auch wenn Sie gleich<br />
anschließend einen Weiterflug gebucht<br />
haben.<br />
WICHTIG ZU WISSEN<br />
Für Einreisen in die USA ab dem 12.<br />
Januar 2009 unter dem Visa Waiver<br />
Programm hat sich jeder Einreisende<br />
vor seinem Abflug elektronisch auf<br />
einer Internetseite der amerikanischen<br />
Regierung (ESTA – Electronic System<br />
for Travel Authorisation) zu registrieren,<br />
um dort eine elektronische<br />
Genehmigung für die Reise zu erhalten.<br />
Damit diese rechtzeitig erfolgen kann,<br />
wird empfohlen, diesen Eintrag bis spätestens<br />
72 Stunden vor Abflug vorzunehmen.<br />
Diese Form ersetzt voraussichtlich<br />
das Formular, das bisher im<br />
Flugzeug ausgefüllt wurde, und wird<br />
voraussichtlich 2 Jahre gültig sein.<br />
Das webbasierte ESTA-System steht ab<br />
dem 1. August 2008 für freiwillige<br />
Anträge unter https://esta.cbp.dhs.gov/<br />
zur Verfügung. Zu Beginn wird die<br />
Webseite nur auf Englisch verfügbar<br />
sein, aber bis 15. Oktober 2008 wird es<br />
eine deutsche Übersetzung geben.<br />
Kinder mit und ohne Begleitung müssen<br />
unabhängig von ihrem Alter eine<br />
eigene ESTA-Genehmigung und eine<br />
eigene Visa Waiver Programm-Einreiseberechtigung<br />
vorweisen. Da die Bestimmungen<br />
laufend aktualisiert werden,<br />
entnehmen Sie genaue Details und das<br />
nötige Formular bitte der Homepage<br />
der amerikanischen Botschaft:<br />
www.us-botschaft.de, bzw. erfragen Sie<br />
diese bei Buchung in Ihrem Reisebüro<br />
(Stand Juni 2008).<br />
Österreichische Staatsbürger<br />
Inhaber von österreichischen Reisepässen,<br />
die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu<br />
ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem<br />
Foto) können ohne Visum in die<br />
USA unter dem „Visa Waiver Program“<br />
einreisen. Der neu ausgestellte österreichische<br />
Kinderreisepass (ohne Chip<br />
aber mit einem digitalisiertem Foto) kann<br />
für Reisen unter dem Visa Waiver Program<br />
nur dann verwendet werden, wenn er vor<br />
dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.<br />
Bitte beachten Sie, dass jede Person, die<br />
unter dem Visa Waiver Program in die<br />
USA einreisen möchte (auch Kinder) ihren<br />
eigenen maschinlesbaren Reisepass benötigt.<br />
Österreichische Reisepässe, die<br />
zwischen dem 26. Oktober 2005 und<br />
16. Juni 2006 ausgestellt oder verlängert<br />
wurden, haben für Reisen unter dem Visa<br />
Waiver Program keine Gültigkeit mehr.<br />
Österreichische Reisepässe, die vor dem<br />
26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, sind<br />
davon nicht betroffen und können nach<br />
wie vor zur Einreise unter dem Visa<br />
Waiver Program verwendet werden.<br />
Konsularabteilung der Botschaft der<br />
Vereinigten Staaten von Amerika<br />
Parkring 12a, 1010 Wien<br />
Tel. 01 313 39, Fax 01 512 58 35<br />
E-Mail: consularvienna@state.gov<br />
Internet: http://www.use<br />
Staatsbürger anderer Nationen müssen<br />
die für sie gültigen Einreisebedingungen<br />
bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat<br />
erfragen, da gesonderte Bestimmungen<br />
gelten und auch hier gelten ab<br />
12. Januar 2009 neue Bestimmungen<br />
(siehe oben).<br />
Kanada<br />
Bitte halten Sie beim Check-In am Abfertigungsschalter<br />
der Fluggesellschaft Ihre<br />
Aufenthaltsadresse in Kanada mit folgenden<br />
Informationen bereit:<br />
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität,<br />
Passnummer, Land des Wohnsitzes,<br />
Art des Reisedokuments und Geschlecht.<br />
Das System Apis (Advanced Passenger<br />
Information System) verpflichtet alle Fluggesellschaften,<br />
persönliche Daten ihrer<br />
Gäste auf Flügen nach Kanada zu<br />
registrieren und den kanadischen<br />
Behörden zu übermitteln. Daher müssen<br />
Reisende nach Kanada beim Check-in der<br />
Airline ein ausgefülltes Datenformblatt<br />
übergeben. Dieses Formulat können Sie<br />
vorab unter https://res.aircanada.ca/APIS/<br />
?APISVendor=ACO&Lang=DE herunterladen<br />
und ausfüllen.<br />
Zur Einreise benötigen Deutsche und<br />
Österreichische Staatsangehörige einen<br />
gültigen Reisepass, der während des<br />
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