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Erstes Staatsexamen im EWS-Fach Psychologie

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Gegenstand des allgemeinen Prüfungsteils sind insgesamt vier dieser sechs Teilgebiete. Teilgebiet a)<br />

(Pädagogische <strong>Psychologie</strong> des Lehrens und Lernens) ist stets Prüfungsgegenstand. Aus den verbleibenden<br />

fünf Teilgebieten b) bis f) können Sie drei wählen. Innerhalb der gewählten Teilgebiete bestehen<br />

keine weiteren Wahlmöglichkeiten, d.h. alle <strong>im</strong> Anhang 1 unter den jeweiligen Teilgebieten genannten<br />

Inhalte sind Gegenstand der Prüfung.<br />

Im Anhang 2 ist empfohlene Basisliteratur für die sechs Teilgebiete aufgeführt.<br />

Bitte bringen Sie die Liste der von Ihnen gewählten vier Teilgebiete Ihrer Prüfung – darunter stets<br />

Teilgebiet a) – zweifach ausgedruckt mit in die Prüfung. Die in den Teilgebieten enthaltenen Inhalte<br />

oder Literaturangaben brauchen Sie dabei nicht anzugeben.<br />

5. Gegenstand des speziellen Prüfungsteils: ein Schwerpunktthema<br />

Gegenstand des speziellen Prüfungsteils ist ein Schwerpunktthema, das Sie nach Interesse und Vorwissen<br />

frei wählen können und sollen (vgl. §36(4) Ziffer 2 LPO I). Im Rahmen Ihres Schwerpunktthemas<br />

befassen Sie sich vertieft mit einem <strong>im</strong> Kontext der Schule und des Unterrichts relevanten<br />

psychologischen Thema. Da die Prüfung eine wichtige Lerngelegenheit für Sie ist, können Sie das<br />

Schwerpunktthema selbst wählen.<br />

Ein Schwerpunktthema ist ein Thema, mit dem Sie sich intensiv und auch kritisch auseinandersetzen,<br />

zu dem Sie vertieft die Literatur studieren und ein fundiertes Wissen aufbauen. Dazu wird <strong>im</strong> speziellen<br />

Teil der Prüfung nicht nur (deklaratives) Faktenwissen geprüft, sondern auch inwieweit Sie dieses<br />

begründen und anwenden können.<br />

Das Schwerpunktthema sollte dem Kerncurriculum des <strong>Fach</strong>s <strong>Psychologie</strong> entstammen und ein bis<br />

zwei Unterpunkte eines der sechs Teilgebiete umfassen (vgl. Anhang 1). Ausgangspunkt für die<br />

Schwerpunktwahl können darüber hinaus für Sie interessante psychologische Inhalte sein, die Sie in<br />

Lehrveranstaltungen kennen gelernt haben, oder auf die Sie in der Literatur stoßen.<br />

Im Rahmen des Schwerpunktthemas sollen Sie sich mit der einschlägigen psychologischen Literatur<br />

befassen. Ausgangspunkt dafür kann eine passende Literaturstelle sein, die in den Literaturempfehlungen<br />

<strong>im</strong> Anhang 2 aufgeführt ist. Darüber hinaus ist es zur Vertiefung erforderlich, weiterführende<br />

Literatur zu bearbeiten. Als Richtwert für den Umfang der bearbeiteten Literatur können etwa 4 Literaturstellen<br />

mit insgesamt etwa 100-150 Seiten gelten. Wünschenswert ist es, wenn eine Literaturstelle<br />

eine empirische Orginalarbeit darstellt (Artikel in einer <strong>Fach</strong>zeitschrift).<br />

Erstellen Sie bitte zu Ihrem Schwerpunktthema eine Gliederung, die 4 bis 6 Gliederungspunkte sowie<br />

eine Liste der von Ihnen gewählten Literatur enthält. Ein Musterbeispiel finden Sie in Anhang 3.<br />

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Schwerpunktthema frühzeitig mit Ihrem Prüfer abzusprechen, um ungeeignete<br />

Bearbeitungsrichtungen zu vermeiden (ungeeignet wäre z.B. die Bearbeitung pädagogischer statt<br />

psychologischer Literatur). Das Schwerpunktthema sollte etwa 6 Wochen, allerspätestens aber 2 Wochen<br />

vor der Prüfung abgesprochen werden.<br />

Lassen Sie Ihrem Prüfer dazu Ihre Gliederung (samt Literaturangaben) zukommen. Er wird innerhalb<br />

angemessener Zeit sein Placet geben oder Änderungsvorschläge machen. Beachten Sie bitte, dass es<br />

von Prüfer zu Prüfer variieren kann, ob Sie die Absprache per E-Mail, postalisch oder in der Sprechstunde<br />

vornehmen (vgl. Anhang 4). Rechnen Sie bitte auch damit, dass sich die Antwortzeit der Prüfer<br />

innerhalb der vorlesungsfreien Zeit aufgrund von Forschungsaktivitäten, Publikationsprojekten und<br />

<strong>Fach</strong>konferenzen verlängern kann.<br />

Kleinere Änderungen an der Gliederung, die Sie möglicherweise nach der Absprache noch vornehmen<br />

wollen, brauchen nicht mehr mit dem Prüfer abgesprochen werden.<br />

Bitte bringen Sie die Gliederung Ihres Schwerpunkts zweifach ausgedruckt mit in die Prüfung.<br />

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