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Die Infobroschüre der Auftakttage 2013 finden ... - Universität Vechta

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Art <strong>der</strong><br />

Prüfungsleistung<br />

Prüfungsunterlagen<br />

<strong>Die</strong> Art <strong>der</strong> zu erbringenden Prüfungsleistung (Referat, Hausarbeit,<br />

Klausur etc.) ist in <strong>der</strong> Modulbeschreibung festgelegt und in <strong>der</strong> Rahmenprüfungsordnung<br />

(§ 17) o<strong>der</strong> - in wenigen Fällen – in Ihrer studiengangsspezifischen<br />

Prüfungsordnung definiert. Gibt es laut Modulbeschreibung<br />

mehrere Alternativen an Prüfungsformen, entscheidet<br />

die/ <strong>der</strong> Lehrende bzw. die /<strong>der</strong> Modulverantwortliche.<br />

Schriftliche Prüfungsleistungen müssen ein „Deckblatt“ aufweisen,<br />

aus dem Name und Matrikelnummer, Bezeichnung <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

usw. hervorgehen. <strong>Die</strong> Ausarbeitungen dürfen nicht in Schnellhefter o.<br />

ä. eingebunden, son<strong>der</strong>n nur einfach geheftet sein.<br />

Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden. <strong>Die</strong> dabei erstellten<br />

Prüfungsunterlagen (auch schriftliche Leistungen wie Referatsausarbeitungen,<br />

Hausarbeiten, Klausuren etc.) leiten die Prüfer an das Akademische<br />

Prüfungsamt weiter. Ist eine Archivierung <strong>der</strong> Prüfungsleistungen<br />

nicht möglich (z.B. erstellte Skulpturen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e sperrige<br />

o<strong>der</strong> „vergängliche“ Produkte), so ist an <strong>der</strong>en Stelle eine Text- und<br />

Fotodokumentation <strong>der</strong> Prüfungsleistung zu erstellen und beizufügen.<br />

Bewertung<br />

<strong>der</strong> Prüfungsleistung<br />

Näheres regelt § 22 <strong>der</strong> Rahmenprüfungsordnung.<br />

<strong>Die</strong> Prüfungsleistung ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“<br />

(4,0) bewertet wurde. Schriftliche Prüfungsleistungen sind<br />

durch die Prüfenden in <strong>der</strong> Regel innerhalb von sechs Wochen zu bewerten.<br />

Einsichtnahme/<br />

Nachbesprechug<br />

<strong>Die</strong> Lehrenden sind verpflichtet, den Studierenden zeitnah Termine<br />

zur Einsicht in die Klausuren o<strong>der</strong> Hausarbeiten anzubieten und die<br />

erteilten Noten zu besprechen. Eine Herausgabe <strong>der</strong> Unterlagen erfolgt<br />

jedoch nicht, auch nicht zu Kopierzwecken Machen Sie sich ggf.<br />

Notizen.<br />

Auch hier ist studentische Selbstverantwortung gefragt: Sorgen Sie<br />

für ein rechtzeitiges Gespräch zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung<br />

vor <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holungsprüfung, um Defizite aufzuarbeiten.<br />

Wie<strong>der</strong>holung<br />

von<br />

Prüfungsleistungen<br />

Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wie<strong>der</strong>holt werden.<br />

<strong>Die</strong> erste Wie<strong>der</strong>holungsprüfung muss spätestens dann erfolgen,<br />

wenn das Modul das nächste Mal regulär angeboten wird, die zweite<br />

Wie<strong>der</strong>holungsprüfung muss binnen eines Jahres nach <strong>der</strong> ersten Wie<strong>der</strong>holungsprüfung<br />

erfolgen., Nach dieser Jahresfrist gilt die betreffende<br />

Prüfung als endgültig nicht bestanden.<br />

Näheres regelt § 25 <strong>der</strong> Rahmenprüfungsordnung.<br />

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