Die Infobroschüre der Auftakttage 2013 finden ... - Universität Vechta
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Art <strong>der</strong><br />
Prüfungsleistung<br />
Prüfungsunterlagen<br />
<strong>Die</strong> Art <strong>der</strong> zu erbringenden Prüfungsleistung (Referat, Hausarbeit,<br />
Klausur etc.) ist in <strong>der</strong> Modulbeschreibung festgelegt und in <strong>der</strong> Rahmenprüfungsordnung<br />
(§ 17) o<strong>der</strong> - in wenigen Fällen – in Ihrer studiengangsspezifischen<br />
Prüfungsordnung definiert. Gibt es laut Modulbeschreibung<br />
mehrere Alternativen an Prüfungsformen, entscheidet<br />
die/ <strong>der</strong> Lehrende bzw. die /<strong>der</strong> Modulverantwortliche.<br />
Schriftliche Prüfungsleistungen müssen ein „Deckblatt“ aufweisen,<br />
aus dem Name und Matrikelnummer, Bezeichnung <strong>der</strong> Veranstaltung<br />
usw. hervorgehen. <strong>Die</strong> Ausarbeitungen dürfen nicht in Schnellhefter o.<br />
ä. eingebunden, son<strong>der</strong>n nur einfach geheftet sein.<br />
Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden. <strong>Die</strong> dabei erstellten<br />
Prüfungsunterlagen (auch schriftliche Leistungen wie Referatsausarbeitungen,<br />
Hausarbeiten, Klausuren etc.) leiten die Prüfer an das Akademische<br />
Prüfungsamt weiter. Ist eine Archivierung <strong>der</strong> Prüfungsleistungen<br />
nicht möglich (z.B. erstellte Skulpturen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e sperrige<br />
o<strong>der</strong> „vergängliche“ Produkte), so ist an <strong>der</strong>en Stelle eine Text- und<br />
Fotodokumentation <strong>der</strong> Prüfungsleistung zu erstellen und beizufügen.<br />
Bewertung<br />
<strong>der</strong> Prüfungsleistung<br />
Näheres regelt § 22 <strong>der</strong> Rahmenprüfungsordnung.<br />
<strong>Die</strong> Prüfungsleistung ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“<br />
(4,0) bewertet wurde. Schriftliche Prüfungsleistungen sind<br />
durch die Prüfenden in <strong>der</strong> Regel innerhalb von sechs Wochen zu bewerten.<br />
Einsichtnahme/<br />
Nachbesprechug<br />
<strong>Die</strong> Lehrenden sind verpflichtet, den Studierenden zeitnah Termine<br />
zur Einsicht in die Klausuren o<strong>der</strong> Hausarbeiten anzubieten und die<br />
erteilten Noten zu besprechen. Eine Herausgabe <strong>der</strong> Unterlagen erfolgt<br />
jedoch nicht, auch nicht zu Kopierzwecken Machen Sie sich ggf.<br />
Notizen.<br />
Auch hier ist studentische Selbstverantwortung gefragt: Sorgen Sie<br />
für ein rechtzeitiges Gespräch zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung<br />
vor <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holungsprüfung, um Defizite aufzuarbeiten.<br />
Wie<strong>der</strong>holung<br />
von<br />
Prüfungsleistungen<br />
Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wie<strong>der</strong>holt werden.<br />
<strong>Die</strong> erste Wie<strong>der</strong>holungsprüfung muss spätestens dann erfolgen,<br />
wenn das Modul das nächste Mal regulär angeboten wird, die zweite<br />
Wie<strong>der</strong>holungsprüfung muss binnen eines Jahres nach <strong>der</strong> ersten Wie<strong>der</strong>holungsprüfung<br />
erfolgen., Nach dieser Jahresfrist gilt die betreffende<br />
Prüfung als endgültig nicht bestanden.<br />
Näheres regelt § 25 <strong>der</strong> Rahmenprüfungsordnung.<br />
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