Merkblatt für die direkte Einschreibung - Universität Vechta
Merkblatt für die direkte Einschreibung - Universität Vechta
Merkblatt für die direkte Einschreibung - Universität Vechta
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1. Einzureichende Anlagen:<br />
Erläuterungen zur <strong>direkte</strong>n <strong>Einschreibung</strong>:<br />
a) Amtlich beglaubigte vollständige Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung:<br />
(z. B. Abiturzeugnis, Abschlusszeugnis, Abschlusszeugnis der Fachschule mit Hochschulzugangss-<br />
berechtigung)<br />
Amtliche Beglaubigungen können <strong>die</strong> Schulen, <strong>die</strong> das jeweilige Zeugnis ausgestellt haben, Stadt- u.<br />
Gemeindeverwaltungen, Notare, Pfarrämter und alle Siegel führenden Einrichtungen vornehmen. Bei<br />
Namensänderung legen Sie bitte einen Nachweis, z. B. behördlich beglaubigte Fotokopie Heiratsurkunde<br />
oder Pass bei.<br />
b) Eignungsprüfungsbeleg:<br />
Bei den Stu<strong>die</strong>nfächern: Anglistik, Designpädagogik, Kunstpädagogik, Musikpädagogik und Sport<br />
handelt es sich um sogenannte Eignungsprüfungsfächer.<br />
Bitte lesen Sie sich hierzu unbedingt <strong>die</strong> Informationen auf der Homepage unserer <strong>Universität</strong><br />
durch:<br />
Anglistik<br />
http://www.uni-vechta.de/einrichtungen/wissenschaftliche-einrichtungen/institutefaecher/igk/anglistik/studium/stu<strong>die</strong>nbewerber/<br />
Designpädagogik<br />
http://www.uni-vechta.de/einrichtungen/wissenschaftliche-einrichtungen/institutefaecher/designpaedagogik/bewerbung/<br />
Kunstpädagogik<br />
http://www.uni-vechta.de/einrichtungen/wissenschaftliche-einrichtungen/institutefaecher/kunst/bewerbung-eignungspruefung/<br />
Musikpädagogik<br />
http://www.uni-vechta.de/einrichtungen/wissenschaftliche-einrichtungen/institutefaecher/musik/eignungspruefung/<br />
Sport<br />
http://www.uni-vechta.de/einrichtungen/wissenschaftliche-einrichtungen/institutefaecher/isbs/sportwissenschaften/studium/sporteignungspruefung/<br />
c) Datenerhebungsbogen<br />
tenerhebungsbogen:<br />
Den Datenerhebungsbogen füllen Sie bitte mit Hilfe des Schlüsselverzeichnisses aus. Beides finden<br />
Sie unter dem Link http://www.uni-vechta.de/stu<strong>die</strong>rende/beratung-undservice/immatrikulationsamt/bewerbung-und-einschreibung/bachelorstu<strong>die</strong>ngaenge/einschreibung<br />
Sollten Sie z. Zt. keine Semesteranschrift notieren können, lassen Sie <strong>die</strong>ses Feld bitte leer. Adressänderungen<br />
können jederzeit mit dem herunterladbaren Änderungsantrag angezeigt werden (siehe<br />
http://www.uni-vechta.de/stu<strong>die</strong>rende/beratung-und-service/immatrikulationsamt/a-bis-z/).<br />
d) Bescheinigung von der Krankenkasse <strong>für</strong> <strong>die</strong> Immatrikulation an einer <strong>Universität</strong>:<br />
KEINE EINSCHREIBUNG OHNE GÜLTIGE VERSICHERUNGSBESCHEINIGUNG IM ORIGINAL<br />
Stu<strong>die</strong>nbewerberinnen und Stu<strong>die</strong>nbewerber erhalten <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Immatrikulation erforderliche Versicherungsbescheinigung<br />
von der gesetzlichen Krankenkasse, bei der sie ab Stu<strong>die</strong>nbeginn (1. Oktober<br />
im Wintersemester, 1. April im Sommersemester) als Mitglied oder Familienangehörige/r versichert<br />
sind oder voraussichtlich versichert sein werden.<br />
Versicherungsfreie, nicht versicherungspflichtige oder von der Versicherungspflicht befreite Stu<strong>die</strong>nbewerberinnen<br />
und Stu<strong>die</strong>nbewerber, <strong>die</strong> zum Stu<strong>die</strong>nbeginn nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
versichert sind (z. B. aufgrund privater Versicherung, weil sie 14 Fachsemester stu<strong>die</strong>rt oder<br />
das 30. Lebensjahr vollendet haben oder weil sie während der Dauer ihres Studiums gegen Arbeitsentgelt<br />
beschäftigt sind), legen bitte einen Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse vor, in dem bestätigt<br />
wird, dass sie als Student/als Studentin versicherungsfrei, nicht versicherungspflichtig, oder von<br />
der Versicherungspflicht befreit sind.<br />
Sie erhalten Ihre Versicherungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse, bei der zuletzt eine<br />
Mitgliedschaft bzw. Familienversicherung bestand, andernfalls von der Allgemeinen Ortskrankenkasse<br />
des Wohnortes oder des Hochschulortes.<br />
Stu<strong>die</strong>nbewerber und Stu<strong>die</strong>nbewerberinnen, <strong>die</strong> sich nach § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V auf Antrag<br />
von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, müssen sich an <strong>die</strong> <strong>für</strong> sie zuständige gesetzliche<br />
Krankenkasse wenden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Befreiung ausspricht.<br />
Bescheinigungen von Privatkassen können nicht akzeptiert werden.<br />
e) Passbild:<br />
Auf der Rückseite Ihres Passfotos notieren Sie bitte Ihren Vor- u. Zunamen.<br />
<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>direkte</strong> <strong>Einschreibung</strong> 1
f) Unbedenklichkeitsbescheinigung/en<br />
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, <strong>die</strong> bei einem Hochschulwechsel nötig<br />
wird, wenn Sie sich an der <strong>Universität</strong> <strong>Vechta</strong> <strong>für</strong> denselben Stu<strong>die</strong>ngang oder dasselbe Stu<strong>die</strong>nfach<br />
einschreiben möchten, <strong>für</strong> den/das Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren.<br />
Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, dass der/<strong>die</strong> Bewerber/in seinen Prüfungsanspruch<br />
nicht verloren hat bzw. dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen<br />
endgültig nicht bestanden wurden. Damit hat das neue Prüfungsamt <strong>die</strong> formale Sicherheit, dass der<br />
neu Einzuschreibende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf.<br />
Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten bei einem Stu<strong>die</strong>nwechsel möglichst früh beantragt werden,<br />
da <strong>die</strong> Ausstellung unter Umständen etwas Zeit benötigt.<br />
g) Stu<strong>die</strong>nzeitbescheinigung/Exmatrikulationsbescheinigung:<br />
Falls Sie bereits an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert sind bzw. waren:<br />
Stu<strong>die</strong>nzeitbescheinigung über bisherigen Stu<strong>die</strong>nverlauf (mit Angabe des Stu<strong>die</strong>nzeitraums, des<br />
Stu<strong>die</strong>ngangs und der Semesterzahl sowie evtl. Urlaubssemestern) an der/den besuchten Hochschule(n).<br />
Wenn Sie bereits exmatrikuliert sind, müssen Sie <strong>die</strong> Exmatrikulationsbescheinigung beifügen.<br />
Bei bereits abgeschlossenem Hochschulstudium in Deutschland: Das Hochschul-Abschlusszeugnis<br />
muss in amtlich beglaubigter Fotokopie eingereicht werden. Stu<strong>die</strong>nzeiten an unserer <strong>Universität</strong><br />
brauchen nicht gesondert nachgewiesen zu werden.<br />
h) Formlose Erklärung bei Stu<strong>die</strong>nzeitunterbrechung<br />
♦ Formlose eidesstattliche Erklärung, dass bei Stu<strong>die</strong>nzeitunterbrechung definitiv keine Einschreii-<br />
bung an einer anderen <strong>Universität</strong> vollzogen wurde (andernfalls sind sämtliche Immatrikulationsbelege<br />
bzw. eine Exmatrikulationsbescheinigung beizufügen).<br />
O D E R<br />
♦ Formlose eidesstattliche Erklärung, dass bei Stu<strong>die</strong>nzeitunterbrechung (nach vormaligem Studi-<br />
um an der <strong>Universität</strong> <strong>Vechta</strong>) definitiv keine Leistungen im „Unterbrechungszeitraum“ ngszeitraum“ erbracht<br />
wurden.<br />
i) Formlose lückenlose Auflistung sämtlicher Stu<strong>die</strong>nzeiten<br />
Wir benötigen zwecks korrekter Datenpflege Ihrer bereits stu<strong>die</strong>rten Hochschulsemester eine formlose,<br />
lückenlose Auflistung sämtlicher Stu<strong>die</strong>nzeiten.<br />
j) Antrag Parallelstudium<br />
Sofern Sie ein Parallelstudium anstreben, müssen Sie <strong>die</strong>ses (ergänzend zu dem Einschreibantrag <strong>für</strong><br />
Erstsemester) beantragen (Antragsformular hier verlinken).<br />
k) Begründung Zweitstudium<br />
Sollte es sich bei dem angestrebtem Studium um ein Zweitstudium handelt, müssen Sie dem Einschreibantrag<br />
<strong>die</strong> formlose Begründung des Zweitstudiums beifügen.<br />
(weitere Informationen dazu unter http://www.uni-vechta.de/fileadmin/user_upload/documents/I-<br />
Amt/Merkblaetter/Zweitstudium_Informationen.pdf).<br />
Einzahlung:<br />
Sobald Sie sich entschieden haben, dass Sie Ihr Studium an der <strong>Universität</strong> <strong>Vechta</strong> aufnehmen möchten,<br />
überweisen Sie bitte den entsprechenden Betrag bis spätestens zum 30.09.2012 auf das Konto der <strong>Universität</strong><br />
<strong>Vechta</strong>.<br />
In der Regel muss jede/r Stu<strong>die</strong>rende pro Semester einen Beitrag in Höhe von 758,10 Euro (Semesterbeitrag<br />
258,10 € und Stu<strong>die</strong>nbeitrag 500,00 €) entrichten. Dieser Betrag ist innerhalb der Regelstu<strong>die</strong>nzeit<br />
zuzüglich vier Semestern zu zahlen und setzt sich wie folgt zusammen:<br />
135,60 € <strong>für</strong> den AStA (Allgemeiner Studentenausschuss; Interessenvertretung der Stu<strong>die</strong>renden),<br />
inklusive 124,30€ <strong>für</strong> das Semesterticket)<br />
47,50 € <strong>für</strong> das Studentenwerk Osnabrück (damit werden Mensaessen, Wohnheimplätze, Betreuungsangebote<br />
des Studentenwerks subventioniert)<br />
75,00 € Verwaltungskostenbeitrag<br />
500,00 € Stu<strong>die</strong>nbeitrag (wird zweckgebunden zur Verbesserung des Lehr- und Betreuungsangebots<br />
der Hochschulen eingesetzt)<br />
<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>direkte</strong> <strong>Einschreibung</strong> 2
Mit Einreichung Ihrer Unterlagen bei uns müssen Sie <strong>die</strong> Gebühr in Höhe von 758,10 Euro auf das<br />
Konto der <strong>Universität</strong> <strong>Vechta</strong> eingezahlt haben:<br />
Empfänger: <strong>Universität</strong> <strong>Vechta</strong><br />
Geldinstitut: NORD-LB Hannover<br />
Kto.-Nr.: 101 426 708<br />
BLZ: 250 500 00<br />
Verwendungszweck:<br />
Bewerber-Nr. bzw. alte Matrikelnummer (sofern Sie bereits früher an unserer <strong>Universität</strong> stu<strong>die</strong>rt haben),<br />
Name Vorname (z. B. „Mustermann Michael“ oder „123456 Mustermann Michael“)<br />
Ohne korrekte Angaben im Verwendungszweck kann Ihre Einzahlung nicht zugeordnet werden.<br />
Sofern Sie wider Erwarten Ihr Studium an der <strong>Universität</strong> <strong>Vechta</strong> nicht aufnehmen möchten oder können,<br />
erstatten wir Ihnen <strong>die</strong>se Gebühr. Informieren Sie sich über <strong>die</strong> Bedingungen unter http://www.univechta.de/stu<strong>die</strong>rende/beratung-und-service/immatrikulationsamt/stu<strong>die</strong>n-und-semesterbeitraege/<br />
(Erstattungsfrist<br />
beachten).<br />
Sind <strong>die</strong> einzureichenden Unterlagen nicht n<br />
vollständig und/oder wurde keine oder keine ausreichende<br />
Zahlung geleistet, ist eine Bearbeitung nicht möglich – <strong>die</strong>s verzögert <strong>die</strong> Ausstellung Ihrer Stu<strong>die</strong>nunn-<br />
terlagen erheblich!<br />
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Team vom Immatrikulationsamt t (E-Mail: immatrikulatii-<br />
onsamt@uni-vechta.de) oder schauen auf unsere Homepage, dort haben wir Informationen rund um<br />
<strong>die</strong> <strong>Einschreibung</strong> <strong>für</strong> Sie zusammengestellt: http://www.uni-vechta.de/stu<strong>die</strong>rende/beratung<br />
vechta.de/stu<strong>die</strong>rende/beratung-und<br />
und-<br />
service/immatrikulationsamt/bewerbung-und<br />
und-ein<br />
einschreibung/faq/.<br />
<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>direkte</strong> <strong>Einschreibung</strong> 3