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Merkblatt für die direkte Einschreibung - Universität Vechta

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1. Einzureichende Anlagen:<br />

Erläuterungen zur <strong>direkte</strong>n <strong>Einschreibung</strong>:<br />

a) Amtlich beglaubigte vollständige Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung:<br />

(z. B. Abiturzeugnis, Abschlusszeugnis, Abschlusszeugnis der Fachschule mit Hochschulzugangss-<br />

berechtigung)<br />

Amtliche Beglaubigungen können <strong>die</strong> Schulen, <strong>die</strong> das jeweilige Zeugnis ausgestellt haben, Stadt- u.<br />

Gemeindeverwaltungen, Notare, Pfarrämter und alle Siegel führenden Einrichtungen vornehmen. Bei<br />

Namensänderung legen Sie bitte einen Nachweis, z. B. behördlich beglaubigte Fotokopie Heiratsurkunde<br />

oder Pass bei.<br />

b) Eignungsprüfungsbeleg:<br />

Bei den Stu<strong>die</strong>nfächern: Anglistik, Designpädagogik, Kunstpädagogik, Musikpädagogik und Sport<br />

handelt es sich um sogenannte Eignungsprüfungsfächer.<br />

Bitte lesen Sie sich hierzu unbedingt <strong>die</strong> Informationen auf der Homepage unserer <strong>Universität</strong><br />

durch:<br />

Anglistik<br />

http://www.uni-vechta.de/einrichtungen/wissenschaftliche-einrichtungen/institutefaecher/igk/anglistik/studium/stu<strong>die</strong>nbewerber/<br />

Designpädagogik<br />

http://www.uni-vechta.de/einrichtungen/wissenschaftliche-einrichtungen/institutefaecher/designpaedagogik/bewerbung/<br />

Kunstpädagogik<br />

http://www.uni-vechta.de/einrichtungen/wissenschaftliche-einrichtungen/institutefaecher/kunst/bewerbung-eignungspruefung/<br />

Musikpädagogik<br />

http://www.uni-vechta.de/einrichtungen/wissenschaftliche-einrichtungen/institutefaecher/musik/eignungspruefung/<br />

Sport<br />

http://www.uni-vechta.de/einrichtungen/wissenschaftliche-einrichtungen/institutefaecher/isbs/sportwissenschaften/studium/sporteignungspruefung/<br />

c) Datenerhebungsbogen<br />

tenerhebungsbogen:<br />

Den Datenerhebungsbogen füllen Sie bitte mit Hilfe des Schlüsselverzeichnisses aus. Beides finden<br />

Sie unter dem Link http://www.uni-vechta.de/stu<strong>die</strong>rende/beratung-undservice/immatrikulationsamt/bewerbung-und-einschreibung/bachelorstu<strong>die</strong>ngaenge/einschreibung<br />

Sollten Sie z. Zt. keine Semesteranschrift notieren können, lassen Sie <strong>die</strong>ses Feld bitte leer. Adressänderungen<br />

können jederzeit mit dem herunterladbaren Änderungsantrag angezeigt werden (siehe<br />

http://www.uni-vechta.de/stu<strong>die</strong>rende/beratung-und-service/immatrikulationsamt/a-bis-z/).<br />

d) Bescheinigung von der Krankenkasse <strong>für</strong> <strong>die</strong> Immatrikulation an einer <strong>Universität</strong>:<br />

KEINE EINSCHREIBUNG OHNE GÜLTIGE VERSICHERUNGSBESCHEINIGUNG IM ORIGINAL<br />

Stu<strong>die</strong>nbewerberinnen und Stu<strong>die</strong>nbewerber erhalten <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Immatrikulation erforderliche Versicherungsbescheinigung<br />

von der gesetzlichen Krankenkasse, bei der sie ab Stu<strong>die</strong>nbeginn (1. Oktober<br />

im Wintersemester, 1. April im Sommersemester) als Mitglied oder Familienangehörige/r versichert<br />

sind oder voraussichtlich versichert sein werden.<br />

Versicherungsfreie, nicht versicherungspflichtige oder von der Versicherungspflicht befreite Stu<strong>die</strong>nbewerberinnen<br />

und Stu<strong>die</strong>nbewerber, <strong>die</strong> zum Stu<strong>die</strong>nbeginn nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

versichert sind (z. B. aufgrund privater Versicherung, weil sie 14 Fachsemester stu<strong>die</strong>rt oder<br />

das 30. Lebensjahr vollendet haben oder weil sie während der Dauer ihres Studiums gegen Arbeitsentgelt<br />

beschäftigt sind), legen bitte einen Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse vor, in dem bestätigt<br />

wird, dass sie als Student/als Studentin versicherungsfrei, nicht versicherungspflichtig, oder von<br />

der Versicherungspflicht befreit sind.<br />

Sie erhalten Ihre Versicherungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse, bei der zuletzt eine<br />

Mitgliedschaft bzw. Familienversicherung bestand, andernfalls von der Allgemeinen Ortskrankenkasse<br />

des Wohnortes oder des Hochschulortes.<br />

Stu<strong>die</strong>nbewerber und Stu<strong>die</strong>nbewerberinnen, <strong>die</strong> sich nach § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V auf Antrag<br />

von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, müssen sich an <strong>die</strong> <strong>für</strong> sie zuständige gesetzliche<br />

Krankenkasse wenden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Befreiung ausspricht.<br />

Bescheinigungen von Privatkassen können nicht akzeptiert werden.<br />

e) Passbild:<br />

Auf der Rückseite Ihres Passfotos notieren Sie bitte Ihren Vor- u. Zunamen.<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>direkte</strong> <strong>Einschreibung</strong> 1


f) Unbedenklichkeitsbescheinigung/en<br />

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, <strong>die</strong> bei einem Hochschulwechsel nötig<br />

wird, wenn Sie sich an der <strong>Universität</strong> <strong>Vechta</strong> <strong>für</strong> denselben Stu<strong>die</strong>ngang oder dasselbe Stu<strong>die</strong>nfach<br />

einschreiben möchten, <strong>für</strong> den/das Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren.<br />

Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, dass der/<strong>die</strong> Bewerber/in seinen Prüfungsanspruch<br />

nicht verloren hat bzw. dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen<br />

endgültig nicht bestanden wurden. Damit hat das neue Prüfungsamt <strong>die</strong> formale Sicherheit, dass der<br />

neu Einzuschreibende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf.<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten bei einem Stu<strong>die</strong>nwechsel möglichst früh beantragt werden,<br />

da <strong>die</strong> Ausstellung unter Umständen etwas Zeit benötigt.<br />

g) Stu<strong>die</strong>nzeitbescheinigung/Exmatrikulationsbescheinigung:<br />

Falls Sie bereits an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert sind bzw. waren:<br />

Stu<strong>die</strong>nzeitbescheinigung über bisherigen Stu<strong>die</strong>nverlauf (mit Angabe des Stu<strong>die</strong>nzeitraums, des<br />

Stu<strong>die</strong>ngangs und der Semesterzahl sowie evtl. Urlaubssemestern) an der/den besuchten Hochschule(n).<br />

Wenn Sie bereits exmatrikuliert sind, müssen Sie <strong>die</strong> Exmatrikulationsbescheinigung beifügen.<br />

Bei bereits abgeschlossenem Hochschulstudium in Deutschland: Das Hochschul-Abschlusszeugnis<br />

muss in amtlich beglaubigter Fotokopie eingereicht werden. Stu<strong>die</strong>nzeiten an unserer <strong>Universität</strong><br />

brauchen nicht gesondert nachgewiesen zu werden.<br />

h) Formlose Erklärung bei Stu<strong>die</strong>nzeitunterbrechung<br />

♦ Formlose eidesstattliche Erklärung, dass bei Stu<strong>die</strong>nzeitunterbrechung definitiv keine Einschreii-<br />

bung an einer anderen <strong>Universität</strong> vollzogen wurde (andernfalls sind sämtliche Immatrikulationsbelege<br />

bzw. eine Exmatrikulationsbescheinigung beizufügen).<br />

O D E R<br />

♦ Formlose eidesstattliche Erklärung, dass bei Stu<strong>die</strong>nzeitunterbrechung (nach vormaligem Studi-<br />

um an der <strong>Universität</strong> <strong>Vechta</strong>) definitiv keine Leistungen im „Unterbrechungszeitraum“ ngszeitraum“ erbracht<br />

wurden.<br />

i) Formlose lückenlose Auflistung sämtlicher Stu<strong>die</strong>nzeiten<br />

Wir benötigen zwecks korrekter Datenpflege Ihrer bereits stu<strong>die</strong>rten Hochschulsemester eine formlose,<br />

lückenlose Auflistung sämtlicher Stu<strong>die</strong>nzeiten.<br />

j) Antrag Parallelstudium<br />

Sofern Sie ein Parallelstudium anstreben, müssen Sie <strong>die</strong>ses (ergänzend zu dem Einschreibantrag <strong>für</strong><br />

Erstsemester) beantragen (Antragsformular hier verlinken).<br />

k) Begründung Zweitstudium<br />

Sollte es sich bei dem angestrebtem Studium um ein Zweitstudium handelt, müssen Sie dem Einschreibantrag<br />

<strong>die</strong> formlose Begründung des Zweitstudiums beifügen.<br />

(weitere Informationen dazu unter http://www.uni-vechta.de/fileadmin/user_upload/documents/I-<br />

Amt/Merkblaetter/Zweitstudium_Informationen.pdf).<br />

Einzahlung:<br />

Sobald Sie sich entschieden haben, dass Sie Ihr Studium an der <strong>Universität</strong> <strong>Vechta</strong> aufnehmen möchten,<br />

überweisen Sie bitte den entsprechenden Betrag bis spätestens zum 30.09.2012 auf das Konto der <strong>Universität</strong><br />

<strong>Vechta</strong>.<br />

In der Regel muss jede/r Stu<strong>die</strong>rende pro Semester einen Beitrag in Höhe von 758,10 Euro (Semesterbeitrag<br />

258,10 € und Stu<strong>die</strong>nbeitrag 500,00 €) entrichten. Dieser Betrag ist innerhalb der Regelstu<strong>die</strong>nzeit<br />

zuzüglich vier Semestern zu zahlen und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

135,60 € <strong>für</strong> den AStA (Allgemeiner Studentenausschuss; Interessenvertretung der Stu<strong>die</strong>renden),<br />

inklusive 124,30€ <strong>für</strong> das Semesterticket)<br />

47,50 € <strong>für</strong> das Studentenwerk Osnabrück (damit werden Mensaessen, Wohnheimplätze, Betreuungsangebote<br />

des Studentenwerks subventioniert)<br />

75,00 € Verwaltungskostenbeitrag<br />

500,00 € Stu<strong>die</strong>nbeitrag (wird zweckgebunden zur Verbesserung des Lehr- und Betreuungsangebots<br />

der Hochschulen eingesetzt)<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>direkte</strong> <strong>Einschreibung</strong> 2


Mit Einreichung Ihrer Unterlagen bei uns müssen Sie <strong>die</strong> Gebühr in Höhe von 758,10 Euro auf das<br />

Konto der <strong>Universität</strong> <strong>Vechta</strong> eingezahlt haben:<br />

Empfänger: <strong>Universität</strong> <strong>Vechta</strong><br />

Geldinstitut: NORD-LB Hannover<br />

Kto.-Nr.: 101 426 708<br />

BLZ: 250 500 00<br />

Verwendungszweck:<br />

Bewerber-Nr. bzw. alte Matrikelnummer (sofern Sie bereits früher an unserer <strong>Universität</strong> stu<strong>die</strong>rt haben),<br />

Name Vorname (z. B. „Mustermann Michael“ oder „123456 Mustermann Michael“)<br />

Ohne korrekte Angaben im Verwendungszweck kann Ihre Einzahlung nicht zugeordnet werden.<br />

Sofern Sie wider Erwarten Ihr Studium an der <strong>Universität</strong> <strong>Vechta</strong> nicht aufnehmen möchten oder können,<br />

erstatten wir Ihnen <strong>die</strong>se Gebühr. Informieren Sie sich über <strong>die</strong> Bedingungen unter http://www.univechta.de/stu<strong>die</strong>rende/beratung-und-service/immatrikulationsamt/stu<strong>die</strong>n-und-semesterbeitraege/<br />

(Erstattungsfrist<br />

beachten).<br />

Sind <strong>die</strong> einzureichenden Unterlagen nicht n<br />

vollständig und/oder wurde keine oder keine ausreichende<br />

Zahlung geleistet, ist eine Bearbeitung nicht möglich – <strong>die</strong>s verzögert <strong>die</strong> Ausstellung Ihrer Stu<strong>die</strong>nunn-<br />

terlagen erheblich!<br />

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Team vom Immatrikulationsamt t (E-Mail: immatrikulatii-<br />

onsamt@uni-vechta.de) oder schauen auf unsere Homepage, dort haben wir Informationen rund um<br />

<strong>die</strong> <strong>Einschreibung</strong> <strong>für</strong> Sie zusammengestellt: http://www.uni-vechta.de/stu<strong>die</strong>rende/beratung<br />

vechta.de/stu<strong>die</strong>rende/beratung-und<br />

und-<br />

service/immatrikulationsamt/bewerbung-und<br />

und-ein<br />

einschreibung/faq/.<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>direkte</strong> <strong>Einschreibung</strong> 3

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