Mutterschutz
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Seite 3<br />
Vorwort<br />
Vorwort<br />
<strong>Mutterschutz</strong> heißt verantwortungsvoller<br />
Schutz von Schwangeren,<br />
Müttern und ihren Kindern. Erforderlich<br />
ist immer eine äußerst sorgfältige<br />
Abwägung zwischen dem Ziel,<br />
Gefährdungen für Mutter und Kind<br />
zu vermeiden, und dem Anliegen, die<br />
Berufsausübung und die berufliche<br />
Entwicklung durch den Gesundheitsund<br />
Arbeitsschutz nicht in unangemessener<br />
Weise zu beschränken.<br />
Das <strong>Mutterschutz</strong>gesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen –<br />
auch in der Probezeit und in der beruflichen Ausbildung –<br />
während der Schwangerschaft und in den Monaten nach der<br />
Geburt. Die wichtigen mutterschutzrechtlichen Regelungen<br />
schützen Mutter und Kind vor gesundheitlichen Gefährdungen<br />
am Arbeitsplatz sowie vor einer Kündigung, und sie<br />
sichern auch das Einkommen während der Zeit, in der eine<br />
Beschäftigung verboten ist.<br />
Die vorliegende <strong>Mutterschutz</strong>broschüre informiert umfangreich<br />
und ausführlich über den notwendigen Schutz und die<br />
Rechte der Arbeitnehmerin sowie über die Verpflichtungen<br />
des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin. Die rechtlichen<br />
Grundlagen sind neben dem <strong>Mutterschutz</strong>gesetz selbst die<br />
ergänzende Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz<br />
(MuSchArbV) sowie einzelne Vorschriften aus dem<br />
Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V; ehemalige Regelungen der