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Erste Schritte in Südtirol - Freie Universität Bozen

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Förderungsmöglichkeiten<br />

Studienbeihilfen der Autonomen Prov<strong>in</strong>z <strong>Bozen</strong><br />

Das Amt für Hochschulförderung, <strong>Universität</strong> und Forschung der Autonomen Prov<strong>in</strong>z <strong>Bozen</strong> stellt<br />

alljährlich Beihilfen für Studierende zur Verfügung. Die Studienbeihilfen werden über e<strong>in</strong>e öffentliche<br />

Ausschreibung vergeben, wobei die f<strong>in</strong>anzielle Situation der Antragsteller und die Studienleistung bei der<br />

Zuteilung Berücksichtigung f<strong>in</strong>det.<br />

Es gibt ordentliche und außerordentliche Studienbeihilfen, Leistungsstipendien, Studienbeihilfen zur<br />

Förderung der postgradualen Ausbildung. Der Antrag muss über den E-Government-Service onl<strong>in</strong>e gestellt<br />

werden.<br />

Bei Interesse an e<strong>in</strong>er der oben aufgeführten Studienbeihilfen und wenn Du weitere Informationen<br />

benötigst, solltest Du e<strong>in</strong>en Blick auf die Internetseite des genannten Amtes werfen oder den direkten<br />

Kontakt suchen, um eventuell auch e<strong>in</strong> Beratungsgespräch zu vere<strong>in</strong>baren, um zu erfahren, ob Du förderungsberechtigt<br />

bist.<br />

Wenn Dir e<strong>in</strong>e Studienbeihilfe zuerkannt wurde, wird Dir gleichzeitig auch die Studiengebühr für das<br />

laufende akademische Jahr erlassen.<br />

Für Informationen und Beratung kannst Du Dich auch an die <strong>Südtirol</strong>er HochschülerInnenschaft (sh.asus)<br />

wenden, die Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrags anbietet (Adresse s. unten).<br />

Die <strong>Südtirol</strong>er HochschülerInnenschaft bietet am Anfang des akademischen Jahres spezielle Term<strong>in</strong>e<br />

dafür an.<br />

7<br />

Die Antragstellung wird ausschließlich über den entsprechenden E-Government-Service onl<strong>in</strong>e abgewickelt.<br />

Dazu muss die so genannte Bürgerkarte verwendet werden. Wenn Du noch ke<strong>in</strong>e Bürgerkarte<br />

besitzt, kannst Du trotzdem e<strong>in</strong>en provisorischen Account anlegen und ihn dann bei der Prov<strong>in</strong>z registrieren.<br />

Diesbezüglich solltest Du dich an die <strong>Südtirol</strong>er HochschülerInnenschaft oder das zuständige Büro<br />

der Autonomen Prov<strong>in</strong>z <strong>Bozen</strong> wenden (Adresse s. unten).<br />

Was ist die Bürgerkarte?<br />

Die Gesundheitskarte - Bürgerkarte <strong>Südtirol</strong> (GK-BKS) ist e<strong>in</strong>e mit Mikrochip (smart card) ausgestattete<br />

Karte, die es Ihnen ermöglicht, telematisch auf die Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen der<br />

Prov<strong>in</strong>z <strong>Bozen</strong> zuzugreifen.<br />

Wenn Du e<strong>in</strong>e Europäische Krankenversicherungskarte mit Mikrochip besitzt, kannst Du auch diese<br />

benutzen. Vergiss nicht, diese rechtzeitig zu aktivieren, sonst könnte es passieren, dass Du es nicht<br />

schaffst, den Antrag auf Studienbeihilfen <strong>in</strong>nerhalb der vorgesehenen Frist zu stellen.<br />

Wo kann ich die Bürgerkarte aktivieren?<br />

Um die Bürgerkarte zu aktivieren musst Du dich zum Schalter der Geme<strong>in</strong>de begeben, bei der Du dich<br />

auch <strong>in</strong>s Melderegister e<strong>in</strong>getragen hast. Mitzubr<strong>in</strong>gen ist e<strong>in</strong> gültiger Ausweis. Innerhalb 14 Tagen nach<br />

Antragstellung werden Dir per Post die Kennnummern PIN und PUC zugesandt, über die Du Zugang zu<br />

allen Diensten des Bürgernetzes erhältst, <strong>in</strong>sbesondere zum E-Government-Service.<br />

Alternativ zu den Studienbeihilfen der Autonomen Prov<strong>in</strong>z <strong>Bozen</strong> können Studierende aus Österreich und<br />

Deutschland auch folgende Studienbeihilfen beantragen:<br />

Studienbeihilfen für Studierende aus Österreich<br />

Österreichische Studierende haben die Möglichkeit, e<strong>in</strong>e Studienbeihilfe bei der österreichischen Studienbeihilfenbehörde<br />

(www.stipendium.at) zu beantragen.<br />

Studienbeihilfen für Studierende aus Deutschland<br />

Studierende aus Deutschland haben die Möglichkeit e<strong>in</strong>e Förderung durch das Bundesm<strong>in</strong>isterium für-<br />

Bildung und Forschung zu beantragen, geregelt über das sogenannte BAföG. Nähere Informationen gibt<br />

es auf der Homepage des Bundesm<strong>in</strong>isteriums unter www.auslandsbafoeg.de.

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