Erste Schritte in Südtirol - Freie Universität Bozen
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Förderungsmöglichkeiten<br />
Studienbeihilfen der Autonomen Prov<strong>in</strong>z <strong>Bozen</strong><br />
Das Amt für Hochschulförderung, <strong>Universität</strong> und Forschung der Autonomen Prov<strong>in</strong>z <strong>Bozen</strong> stellt<br />
alljährlich Beihilfen für Studierende zur Verfügung. Die Studienbeihilfen werden über e<strong>in</strong>e öffentliche<br />
Ausschreibung vergeben, wobei die f<strong>in</strong>anzielle Situation der Antragsteller und die Studienleistung bei der<br />
Zuteilung Berücksichtigung f<strong>in</strong>det.<br />
Es gibt ordentliche und außerordentliche Studienbeihilfen, Leistungsstipendien, Studienbeihilfen zur<br />
Förderung der postgradualen Ausbildung. Der Antrag muss über den E-Government-Service onl<strong>in</strong>e gestellt<br />
werden.<br />
Bei Interesse an e<strong>in</strong>er der oben aufgeführten Studienbeihilfen und wenn Du weitere Informationen<br />
benötigst, solltest Du e<strong>in</strong>en Blick auf die Internetseite des genannten Amtes werfen oder den direkten<br />
Kontakt suchen, um eventuell auch e<strong>in</strong> Beratungsgespräch zu vere<strong>in</strong>baren, um zu erfahren, ob Du förderungsberechtigt<br />
bist.<br />
Wenn Dir e<strong>in</strong>e Studienbeihilfe zuerkannt wurde, wird Dir gleichzeitig auch die Studiengebühr für das<br />
laufende akademische Jahr erlassen.<br />
Für Informationen und Beratung kannst Du Dich auch an die <strong>Südtirol</strong>er HochschülerInnenschaft (sh.asus)<br />
wenden, die Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrags anbietet (Adresse s. unten).<br />
Die <strong>Südtirol</strong>er HochschülerInnenschaft bietet am Anfang des akademischen Jahres spezielle Term<strong>in</strong>e<br />
dafür an.<br />
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Die Antragstellung wird ausschließlich über den entsprechenden E-Government-Service onl<strong>in</strong>e abgewickelt.<br />
Dazu muss die so genannte Bürgerkarte verwendet werden. Wenn Du noch ke<strong>in</strong>e Bürgerkarte<br />
besitzt, kannst Du trotzdem e<strong>in</strong>en provisorischen Account anlegen und ihn dann bei der Prov<strong>in</strong>z registrieren.<br />
Diesbezüglich solltest Du dich an die <strong>Südtirol</strong>er HochschülerInnenschaft oder das zuständige Büro<br />
der Autonomen Prov<strong>in</strong>z <strong>Bozen</strong> wenden (Adresse s. unten).<br />
Was ist die Bürgerkarte?<br />
Die Gesundheitskarte - Bürgerkarte <strong>Südtirol</strong> (GK-BKS) ist e<strong>in</strong>e mit Mikrochip (smart card) ausgestattete<br />
Karte, die es Ihnen ermöglicht, telematisch auf die Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen der<br />
Prov<strong>in</strong>z <strong>Bozen</strong> zuzugreifen.<br />
Wenn Du e<strong>in</strong>e Europäische Krankenversicherungskarte mit Mikrochip besitzt, kannst Du auch diese<br />
benutzen. Vergiss nicht, diese rechtzeitig zu aktivieren, sonst könnte es passieren, dass Du es nicht<br />
schaffst, den Antrag auf Studienbeihilfen <strong>in</strong>nerhalb der vorgesehenen Frist zu stellen.<br />
Wo kann ich die Bürgerkarte aktivieren?<br />
Um die Bürgerkarte zu aktivieren musst Du dich zum Schalter der Geme<strong>in</strong>de begeben, bei der Du dich<br />
auch <strong>in</strong>s Melderegister e<strong>in</strong>getragen hast. Mitzubr<strong>in</strong>gen ist e<strong>in</strong> gültiger Ausweis. Innerhalb 14 Tagen nach<br />
Antragstellung werden Dir per Post die Kennnummern PIN und PUC zugesandt, über die Du Zugang zu<br />
allen Diensten des Bürgernetzes erhältst, <strong>in</strong>sbesondere zum E-Government-Service.<br />
Alternativ zu den Studienbeihilfen der Autonomen Prov<strong>in</strong>z <strong>Bozen</strong> können Studierende aus Österreich und<br />
Deutschland auch folgende Studienbeihilfen beantragen:<br />
Studienbeihilfen für Studierende aus Österreich<br />
Österreichische Studierende haben die Möglichkeit, e<strong>in</strong>e Studienbeihilfe bei der österreichischen Studienbeihilfenbehörde<br />
(www.stipendium.at) zu beantragen.<br />
Studienbeihilfen für Studierende aus Deutschland<br />
Studierende aus Deutschland haben die Möglichkeit e<strong>in</strong>e Förderung durch das Bundesm<strong>in</strong>isterium für-<br />
Bildung und Forschung zu beantragen, geregelt über das sogenannte BAföG. Nähere Informationen gibt<br />
es auf der Homepage des Bundesm<strong>in</strong>isteriums unter www.auslandsbafoeg.de.