Erste Schritte in Südtirol - Freie Universität Bozen
Erste Schritte in Südtirol - Freie Universität Bozen
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E<strong>in</strong>e Verlängerung ist möglich bis zum 3. Jahr außerhalb der Regelstudienzeit. Laut Gesetz s<strong>in</strong>d weitere<br />
Verängerungen nicht möglich.<br />
Integrationsvere<strong>in</strong>barung<br />
Bei De<strong>in</strong>er ersten E<strong>in</strong>reise nach Italien musst Du zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung, wenn<br />
die Dauer De<strong>in</strong>es Aufenthalts m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Jahr beträgt, <strong>in</strong> der Quästur e<strong>in</strong>e Integrationsvere<strong>in</strong>barung<br />
abschließen. Mit dieser Vere<strong>in</strong>barung verpflichtet sich der italienische Staat, dich während des Prozesses<br />
de<strong>in</strong>er sprachlichen und kulturellen Integration zu unterstützen. Gleichzeitig verpflichtest du dich<br />
<strong>in</strong>nerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Vere<strong>in</strong>barung<br />
- Grundkenntnisse <strong>in</strong> der italienischen Sprache zu erwerben und zwar auf A2-Niveau des Europäischen<br />
Referenzrahmens für Sprachen;<br />
- ausreichende Kenntnisse der grundlegenden Pr<strong>in</strong>zipien der italienischen Verfassung und der<br />
italienischen öffentlichen Körperschaften zu erlangen;<br />
- ausreichende Kenntnisse über die Bürgerkultur und das Alltagsleben <strong>in</strong> Italien zu erwerben, <strong>in</strong>sbesondere<br />
<strong>in</strong> den Bereichen Gesundheits- und Schulwesen, Sozialdienste, Arbeit, Arbeit und steuerliche<br />
Pflichten;<br />
- und der Ausbildungsverpflichtung für etwaige K<strong>in</strong>der nachzukommen.<br />
9<br />
Der erste Schritt, der <strong>in</strong> der Integrationsvere<strong>in</strong>barung vorgesehen ist, ist die Teilnahme an e<strong>in</strong>em Kurs<br />
zur Bürgerbildung und zum Leben <strong>in</strong> Italien mit e<strong>in</strong>er variablen Dauer zwischen 5 und 10 Stunden, der<br />
unentgeltlich beim Regierungskommissariat <strong>in</strong> <strong>Bozen</strong> <strong>in</strong>nerhalb der ersten drei Monate nach Abschluss<br />
der Integrationsvere<strong>in</strong>barung angeboten wird.<br />
Du wirst als E<strong>in</strong>ladung e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>schreibebrief erhalten mit Angaben zum exakten Datum und Ort, an dem<br />
Du ersche<strong>in</strong>en musst.<br />
Um De<strong>in</strong>e Italienisch- (obligatorisch ist das Erreichen e<strong>in</strong>es A2-Niveaus) und Deutschkenntnisse (e<strong>in</strong><br />
Vorteil <strong>in</strong> der Prov<strong>in</strong>z <strong>Bozen</strong>, der nicht von der Vere<strong>in</strong>barung vorgesehen ist) nachzuweisen, kannst Du als<br />
Studierende/r an den Sprachprüfungen des Sprachenzentrum der <strong>Freie</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Bozen</strong> teilnehmen.<br />
Wenn Du <strong>in</strong>nerhalb der beiden Jahre<br />
- die Vorgaben, die <strong>in</strong> der Vere<strong>in</strong>barung vorgesehen ist, erfüllst und die vorgesehene Punktezahl erreichst,<br />
- m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> A2-Niveau <strong>in</strong> der italienischen Sprache erreichst, und<br />
- e<strong>in</strong>e ausreichende Kenntnis der Bürgerkultur erlangst,<br />
ist die Vere<strong>in</strong>barung erfüllt und sie können ihren Aufenthalt <strong>in</strong> Italien fortsetzen, wenn Du es denn<br />
möchtest.<br />
Weitere Informationen <strong>in</strong> verschiedenen Sprachen f<strong>in</strong>dest du hier: http://www.<strong>in</strong>terno.gov.it/m<strong>in</strong><strong>in</strong>terno/<br />
export/sites/default/it/sezioni/sala_stampa/speciali/accordo_<strong>in</strong>tegrazione/accordi_e_brochure.html<br />
Immatrikulation<br />
Wenn Du e<strong>in</strong>en Studienplatz erhalten hast, ist der nächste und abschließende Schritt die Immatrikulation,<br />
die Du im zuständigen Studentensekretariat vornehmen musst.<br />
Wir raten Dir, die genaue Ablauffrist für die Immatrikulation des von Dir gewählten Studiengangs im Studienmanifest<br />
zu verifizieren, denn bei Nicht-E<strong>in</strong>haltung der Frist verlierst Du den Studienplatz.<br />
Ausstellung der italienischen Steuernummer<br />
Die Steuernummer dient der Identifikation des Bürgers/der Bürger<strong>in</strong> im Umgang mit öffentlichen E<strong>in</strong>richtungen<br />
und Ämtern. In Italien wird ausschließlich die von der Agentur für E<strong>in</strong>nahmen ausgestellte<br />
Steuernummer anerkannt.<br />
Für die Zuweisung e<strong>in</strong>er Steuernummer musst Du mit e<strong>in</strong>em Ausweis beim lokalen Steueramt der<br />
Agentur für E<strong>in</strong>nahmen vorstellig werden; ausländische Bürger/-<strong>in</strong>nen benötigen dazu e<strong>in</strong>en gültigen<br />
Reisepass oder Personalausweis.<br />
Weitere Information: http://altoadige.agenziaentrate.it.<br />
E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong>s Melderegister der Geme<strong>in</strong>de und Wohnsitz<br />
Laut den Bestimmungen müssen sich Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz im Ausland bei der für den gewohnheitsmäßigen<br />
Wohnsitz zuständigen Geme<strong>in</strong>de anmelden (“attestato di regolarità”).<br />
Die Meldung des Wohnsitzes im Heimatland kann beibehalten werden.