Erste Schritte in Südtirol - Freie Universität Bozen
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Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz im Ausland*<br />
8<br />
Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung<br />
Falls Du zu e<strong>in</strong>em Studiengang zugelassen worden bist, stellt dir die italienische Vertretung (Botschaft<br />
oder Konsulat) <strong>in</strong> De<strong>in</strong>em Land e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>reisevisum zu Studienzwecken aus. Du kannst damit nach Italien<br />
e<strong>in</strong>reisen, um an der Italienischprüfung (obligatorisch für alle Bachelorstudiengänge) und, falls vorgesehen,<br />
am Eignungstest teilzunehmen und um dich an der <strong>Universität</strong> zu immatrikulieren, wenn Du<br />
zugelassen worden bist.<br />
Die Italienischprüfung für Studien<strong>in</strong>teressierte, die für e<strong>in</strong>en Bachelorstudiengang vor<strong>in</strong>skribiert s<strong>in</strong>d,<br />
f<strong>in</strong>det am 2. September 2013 am Hauptsitz der <strong>Freie</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>Bozen</strong>, <strong>Universität</strong>splatz 1 - <strong>Bozen</strong>,<br />
statt.<br />
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz <strong>in</strong>nerhalb von 8 Werktagen nach<br />
E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong>s Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei De<strong>in</strong>er Ankunft solltest Du sofort bei der Studienberatung<br />
vorbei schauen, welche Dir bei der Beantragung helfen wird.<br />
Zur Antragstellung benötigst Du:<br />
- Das Antragsformular, das so genannte Kit, das bei der Post abzuholen ist;<br />
- E<strong>in</strong>en gültigen Reisepass oder Personalausweis mit dem entsprechenden Visum (wenn nötig) und dessen<br />
vollständige Kopie;<br />
- Die notwendigen Unterlagen für die Ausstellung e<strong>in</strong>er Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken<br />
(„permesso di soggiorno per motivi di studio“): Immatrikulationsbesche<strong>in</strong>igung und Krankenversicherungspolice.<br />
Bei der Post des jeweiligen Studienortes wird Dir e<strong>in</strong> “Kit” ausgehändigt, e<strong>in</strong> Briefumschlag (mit gelbem<br />
Streifen), <strong>in</strong> dem sich zwei mehrseitige Formulare und die Ausfüllanleitung bef<strong>in</strong>den.<br />
Auf das Formular muss e<strong>in</strong>e Stempelmarke im Wert von € 16 geklebt werden, die man <strong>in</strong> allen Tabakgeschäften<br />
kaufen kann.<br />
€ 30 sowie weitere € 80 fallen für die versicherte postalische Zustellung des Briefes an. Dazu s<strong>in</strong>d<br />
schließlich noch € 27,50 über e<strong>in</strong>e Postüberweisung für den mehr als 90-tägigen Aufenthalt <strong>in</strong> Italien zu<br />
entrichten. Die Antragstellung kostet also <strong>in</strong>sgesamt € 153,50.<br />
Nach Ausfüllen des Antrags muss dieser beim selben Postamt e<strong>in</strong>gereicht werden; dieses stellt dann<br />
e<strong>in</strong>en Beleg über dessen Erhalt aus.<br />
Dieser muss sorgfältig aufbewahrt werden, denn wenn e<strong>in</strong>e Kontrolle durch Ordnungskräfte erfolgen<br />
sollte, ist er der e<strong>in</strong>zige Nachweis darüber, dass die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wurde.<br />
Mit diesem Beleg kann außerdem kontrolliert werden, wie weit die italienischen Behörden mit der Ausstellung<br />
der Aufenthaltsgenehmigung s<strong>in</strong>d. Dies geht über die Webseite www.portaleimmigrazione.it.<br />
Der genannte Beleg ist rechtsgültig und mit ihm kannst Du dich auf italienischem Staatsgebiet frei bewegen.<br />
Außerdem kannst Du damit <strong>in</strong> Ihr Heimatland ausreisen und von dort wieder zurück nach Italien<br />
e<strong>in</strong>reisen.<br />
Nach der erfolgreichen Antragstellung wird Dir per Post e<strong>in</strong> Term<strong>in</strong> bei der Quästur (Amt der<br />
Staatspolizei) mitgeteilt: dort musst Du dann mit 4 identischen Passbildern (auf hellem H<strong>in</strong>tergrund,<br />
das Gesicht und der Kopf dürfen nicht verdeckt se<strong>in</strong>) und der Liste der eventuell fehlenden Unterlagen<br />
ersche<strong>in</strong>en. Sollte es sich dabei um den Erstantrag handeln, so werden Dir auch die F<strong>in</strong>gerabdrücke<br />
abgenommen.<br />
Nach e<strong>in</strong>er gewissen Wartezeit wird die elektronische Aufenthaltsgenehmigung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Scheckkarte<br />
mit Mikrochip und Magnetstreifen (ähnlich e<strong>in</strong>er Kreditkarte) ausgestellt, auf der die Personalien,<br />
das Passfoto und die F<strong>in</strong>gerabdrücke gespeichert s<strong>in</strong>d.<br />
Verlängerung der Aufenthalsgenehmigung<br />
Denk daran, die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig zu beantragen! Du solltest schon<br />
m<strong>in</strong>destens 30 Tage vor deren Ablauf die Verlängerung beantragen. Du musst dazu die selbe Verfahren<br />
befolgen wie beim Erstantrag, musst jedoch m<strong>in</strong>destes das Bestehen e<strong>in</strong>er universitären Prüfung<br />
nachweisen. Beim zweiten Verlängerungsantrag ist das Bestehen von m<strong>in</strong>destens zwei universitären<br />
Prüfungen zu dokumentieren.<br />
* Wenn Du an e<strong>in</strong>em Austauschprogramm (z.B. LLP-Erasmus oder Erasmus-Mundus) teilnimmst, bitten wir Dich, die<br />
Servicestelle Internationale Beziehungen der Unibz zu kontaktieren, denn das hier aufgeführte Prozedere betrifft nur<br />
regulär e<strong>in</strong>geschriebene Studierende.