wegweiser 2010-2011 - Universität Stuttgart
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84 Hochschul-ABC<br />
Studium berechtigt. Für die rechtzeitige Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung<br />
sind Sie selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie<br />
auch, dass Ihr Reisepass gültig ist.<br />
Arbeitsmöglichkeiten: Wenn Sie als ausländische/r Studierende/r<br />
eine Ferienarbeit oder Nebentätigkeit aufnehmen wollen, sollten Sie<br />
sich vorher vergewissern, ob Ihre Aufenthaltsbewilligung diese Tätigkeit<br />
zulässt. Ist dies nicht der Fall, müsste zuerst die Auflage in<br />
der Aufenthaltsbewilligung durch das Amt für öffentliche Ordnung<br />
(Ausländerbehörde) geändert werden. In bestimmten Fällen – nicht<br />
jedoch als studentische Hilfskraft bei Instituten – ist auch eine Arbeitserlaubnis<br />
erforderlich.<br />
Auslandsreisen: Wollen Sie als ausländische/r Studierende/r während<br />
Ihres Studiums ins Ausland reisen, beachten Sie bitte die Visumbestimmungen<br />
und prüfen Sie, ob Ihr Visum für das Zielland gültig<br />
ist oder ob Sie ein besonderes Visum benötigen. Dies gilt auch<br />
für europäische Staaten, die dem „Schengener Abkommen” beigetreten<br />
sind und für die es in der Regel keine Grenzkontrollen mehr<br />
gibt. Besonders wichtig ist, dass Ihr deutsches Visum beziehungsweise<br />
Ihre deutsche Aufenthaltsbewilligung noch gültig ist, wenn<br />
Sie wieder nach Deutschland einreisen wollen – auch wenn Sie nur<br />
einen Heimaturlaub machen. Lassen Sie die Aufenthaltsbewilligung<br />
von der Ausländerbehörde notfalls vor deren Ablauf verlängern.<br />
Studiengangwechsel: Ausländerrechtliche Vorschriften beschränken<br />
die Zeit, während der ausländische Studierende sein Studienfach,<br />
die Kombination von Studienfächern oder den angestrebten<br />
Studienabschluss wählen kann. Dies gilt nicht für Angehörige von<br />
EU-Staaten oder für Ausländer-/innen mit einer uneingeschränkten<br />
und unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Die Universität erlaubt einen<br />
Studiengangwechsel – es kann aber sein, dass Sie anlässlich<br />
der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Schwierigkeiten mit<br />
der Ausländerbehörde bekommen, wenn der Studiengangwechsel<br />
nicht innerhalb der ersten zwei Semester an der deutschen Hochschule<br />
erfolgt.<br />
Wegweiser für Studienanfänger/innen <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong>