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wegweiser 2010-2011 - Universität Stuttgart

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84 Hochschul-ABC<br />

Studium berechtigt. Für die rechtzeitige Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung<br />

sind Sie selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie<br />

auch, dass Ihr Reisepass gültig ist.<br />

Arbeitsmöglichkeiten: Wenn Sie als ausländische/r Studierende/r<br />

eine Ferienarbeit oder Nebentätigkeit aufnehmen wollen, sollten Sie<br />

sich vorher vergewissern, ob Ihre Aufenthaltsbewilligung diese Tätigkeit<br />

zulässt. Ist dies nicht der Fall, müsste zuerst die Auflage in<br />

der Aufenthaltsbewilligung durch das Amt für öffentliche Ordnung<br />

(Ausländerbehörde) geändert werden. In bestimmten Fällen – nicht<br />

jedoch als studentische Hilfskraft bei Instituten – ist auch eine Arbeitserlaubnis<br />

erforderlich.<br />

Auslandsreisen: Wollen Sie als ausländische/r Studierende/r während<br />

Ihres Studiums ins Ausland reisen, beachten Sie bitte die Visumbestimmungen<br />

und prüfen Sie, ob Ihr Visum für das Zielland gültig<br />

ist oder ob Sie ein besonderes Visum benötigen. Dies gilt auch<br />

für europäische Staaten, die dem „Schengener Abkommen” beigetreten<br />

sind und für die es in der Regel keine Grenzkontrollen mehr<br />

gibt. Besonders wichtig ist, dass Ihr deutsches Visum beziehungsweise<br />

Ihre deutsche Aufenthaltsbewilligung noch gültig ist, wenn<br />

Sie wieder nach Deutschland einreisen wollen – auch wenn Sie nur<br />

einen Heimaturlaub machen. Lassen Sie die Aufenthaltsbewilligung<br />

von der Ausländerbehörde notfalls vor deren Ablauf verlängern.<br />

Studiengangwechsel: Ausländerrechtliche Vorschriften beschränken<br />

die Zeit, während der ausländische Studierende sein Studienfach,<br />

die Kombination von Studienfächern oder den angestrebten<br />

Studienabschluss wählen kann. Dies gilt nicht für Angehörige von<br />

EU-Staaten oder für Ausländer-/innen mit einer uneingeschränkten<br />

und unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Die Universität erlaubt einen<br />

Studiengangwechsel – es kann aber sein, dass Sie anlässlich<br />

der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Schwierigkeiten mit<br />

der Ausländerbehörde bekommen, wenn der Studiengangwechsel<br />

nicht innerhalb der ersten zwei Semester an der deutschen Hochschule<br />

erfolgt.<br />

Wegweiser für Studienanfänger/innen <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong>

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