02.11.2012 Aufrufe

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Bauo LSA) Vom 20 - FVLR

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Bauo LSA) Vom 20 - FVLR

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Bauo LSA) Vom 20 - FVLR

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je<br />

Grundstücksgrenze von 9 m und<br />

3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe‐ und Industriegebieten, außerhalb<br />

dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m.<br />

Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden<br />

Bebauung nach Satz 1 Nrn. 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.<br />

§ 7<br />

Teilung von Grundstücken<br />

Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder <strong>des</strong>sen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine<br />

Verhältnisse geschaffen werden, die den Anforderungen dieses Gesetzes oder den aufgrund dieses<br />

Gesetzes erlassenen Vorschriften widersprechen.<br />

§ 8<br />

Kinderspielplätze<br />

Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist auf dem Baugrundstück oder in<br />

unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, <strong>des</strong>sen dauerhafte Nutzung für<br />

diesen Zweck rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder<br />

anzulegen. Dies gilt nicht, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger<br />

für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird, vorhanden oder ein solcher Spielplatz wegen der<br />

Art und der Lage der Wohnungen nicht erforderlich ist. Bei bestehenden Gebäuden nach Satz 1 kann<br />

die Herstellung von Spielplätzen für Kleinkinder verlangt werden, wenn dies die Gesundheit und der<br />

Schutz der Kinder erfordern.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!