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Ausbeute - gaede

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Dies äußert sich dann bei homogener Bestrahlung des Detektors als Inhomogenität.<br />

Zur Berechnung der Inhomogenität ermittelt man über dem Gesichtsfeld maximale<br />

und minimale Countrate und berechnet diese nach:<br />

Inhomogenität(I)= Cmax-Cmin/(Cmax+Cmin)<br />

Beispiel:<br />

Cmax=1000 Cmin=960 Inhomogenität=(1000-960)/(1000+960)=2.04%<br />

Angenommen, die Quelle wird über dem mittleren Photomultiplier gemessen. Im<br />

Laufe der Woche würde diese Röhre so driften, dass dann bei der Messung der<br />

genau gleichen Aktivität nicht mehr Cmin=960,sondern Cmin=860 gemessen würde.<br />

Dann wäre die Inhomogenität (1000-860)/(1000+860)= 7.52 %<br />

Dies wäre noch zu tolerieren, denn laut Vorschrift darf dieser Wert max. 8%<br />

betragen.<br />

Wenn man umgekehrt rechnet, wie groß der Aktivitätsunterschied (also z.B. Cmin)<br />

sein kann, bis der Wert von 8 % erreicht wird, bekommt man als untersten Wert für<br />

Cmin=852<br />

I=(1000-852)/(1000+852)=7.99%<br />

Als Ergebnis dieser Ausführung ist also festzuhalten, dass ein und dieselbe Aktivität<br />

unterschiedliche Messergebnisse an der Kamera ergeben kann, wenn sich die<br />

Uniformität verändert.<br />

Wenn sich z.B. eine Uniformität von 2% auf 8 % verändert, kann damit eine<br />

Zählratenveränderung von über 10 % (von 960 auf 860) einhergehen, ohne dass<br />

dies - jedenfalls rechtlich - zu beanstanden wäre.<br />

Übertragung der Erkenntnis der Messfehler auf die <strong>Ausbeute</strong><br />

Der Toleranzbereich der Inhomogenität von 8 % kann laut obigem Beispiel dazu<br />

führen, dass eine Veränderung der mit der Gammakamera gemessenen<br />

Countratenwerte von über 10 % entstehen kann – dies unter Annahme gleicher<br />

Aktivitäten.<br />

Berücksichtigt man nun zusätzlich Messfehler bei der Aktivitätsmessung und hier die<br />

maximale Toleranz von 5 %, dann kann die Messung der entsprechenden Countrate<br />

an der Kamera eine über 15 % liegende Abweichung gegenüber einer Vormessung<br />

ergeben, wenn z. B. die Aktivitätsmessung am Aktivimeter gegenüber einer<br />

Vormessung um 5 % zuwenig anzeigt.<br />

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