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Urs Frey Heiko Bergmann St. Gallen, 15. April 2005 - Aargauischer ...

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Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />

STUDIE PRAXISKOSTEN DES<br />

SCHWEIZERISCHEN ANWALTSVERBANDES<br />

AUSZUG VON ERGEBNISSEN UND BERECH‐<br />

NUNG DER STUNDENKOSTEN VON SAV‐<br />

MITGLIEDERN IM KANTON AARGAU<br />

<strong>Urs</strong> <strong>Frey</strong><br />

<strong>Heiko</strong> <strong>Bergmann</strong><br />

<strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong>, <strong>15.</strong> <strong>April</strong> <strong>2005</strong><br />

© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 1


Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />

Hintergrund: Die <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />

Das Schweizerische Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität<br />

<strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> (KMU‐HSG) führte zwischen August 2004 und Februar <strong>2005</strong> im Auftrag<br />

des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) eine schriftliche Erhebung bei dessen<br />

Mitgliedern durch. Im Hinblick auf eine optimale Repräsentativität und Verlässlichkeit<br />

der <strong>St</strong>udie wurden 2000 der insgesamt 7116 im Juni 2004 aktiven Mitglieder<br />

des Verbandes angeschrieben.<br />

Die <strong>St</strong>udie verfolgte die Ziele, die <strong>St</strong>ruktur der Verbandsmitglieder bzw. deren<br />

Firmen aufzudecken sowie finanz‐ und leistungswirtschaftliche Kennzahlen zu<br />

ermitteln. Die <strong>St</strong>udie soll hierbei sowohl gesamtschweizerisch als auch regional<br />

ein repräsentatives Bild zeichnen. Eine besondere Berücksichtigung erfahren diejenigen<br />

Mitglieder des SAV, die Mandate mit amtlicher Verteidigung und unentgeltlicher<br />

Rechtsvertretung (d.h. forensisch amtliche Tätigkeit) führen.<br />

Aus den insgesamt 7116 Mitgliedern des SAV, die Anfang Juni 2004 aktiv waren,<br />

wurde eine Zufallsstichprobe von 2000 Personen gezogen. Diese 2000 Personen<br />

erhielten jeweils einen vierseitigen Fragebogen mit dem Titel „Umfrage Praxiskosten<br />

des Schweizerischen Anwaltsverbandes (vertraulich)“. Insgesamt erhielt das<br />

KMU‐HSG 707 ausgefüllte und verwertbare Fragebogen zurück, was einer Rücklaufquote<br />

von 35,4% entspricht. Angesichts der Zusammensetzung des Rücklaufs<br />

ist von einer guten Repräsentativität der Erhebung auszugehen.<br />

Sämtliche eingegangene Fragebogen wurden vor ihrer endgültigen Erfassung<br />

durch Mitarbeiter des KMU‐HSG einer Vollständigkeits‐ und Plausibilitätskontrolle<br />

mit allfälligen Nachtelefonaten unterzogen. Die Dateneingabe erfolgte parallel<br />

durch zwei verschiedene Personen des KMU‐HSG. Durch einen elektronischen<br />

Abgleich der beiden Datensätze konnten Differenzen aufgedeckt werden, die anschliessend<br />

bereinigt wurden. Vor der Auswertung führte das KMU‐HSG seinerseits<br />

noch verschiedene Querkontrollen durch, die wiederum zu Nachtelefonaten<br />

führten.<br />

Angesichts der Höhe und <strong>St</strong>ruktur des Rücklaufes sowie der umfassenden Qualitätskontrollen<br />

ist von einer hohen statistischen Verlässlichkeit der aggregierten<br />

Auswertung auszugehen. Bezogen auf das Totalsegment von 707 Fragebogen unterliegen<br />

die ausgewiesenen Ergebnisse einer statistischen Unschärfe (d.h. einem<br />

Vertrauensbereich) von rund +/‐ 3,5%.<br />

Die Erhebung ist repräsentativ und statistisch verlässlich bezüglich der Mitglieder<br />

des Schweizerischen Anwaltsverbands und nicht generell bezüglich aller Anwälte<br />

in der Schweiz.<br />

© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 2


Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />

Kosten und Erträge von Mitgliedern mit vermehrten Mandaten<br />

amtlicher Verteidigung und unentgeltlicher Rechtsvertretung<br />

Einleitung<br />

Amtliche Verteidigungen und unentgeltliche Rechtsvertretungen lassen sich unter<br />

dem Begriff forensische amtliche Tätigkeit zusammenfassen. Bei dieser Form der<br />

Anwaltstätigkeit erfolgt die Vergütung nicht durch den Mandanten sondern auf<br />

der Basis vorgegebener Honorarsätze durch das Gericht. Bei der Kalkulation der<br />

Honorarsätze sollte die Kostenstruktur der Anwälte berücksichtigt werden, um<br />

eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherzustellen.<br />

Vor diesem Hintergrund betrachtet dieses Kapitel die Kosten‐ und Ertragsstruktur<br />

von Mitgliedern des Schweizerischen Anwaltsverbands, die in hohem Masse forensisch<br />

amtliche Anwaltstätigkeiten ausüben. Es wird zwischen Anwälten unterschieden,<br />

die jährlich 0 bis maximal 19% ihrer fakturierbaren <strong>St</strong>unden im Bereich<br />

forensisch amtlicher Tätigkeit leisten, und solchen, die jährlich 20% oder mehr ihrer<br />

fakturierbaren <strong>St</strong>unden für forensisch amtliche Tätigkeiten verwenden (Basisjahr<br />

2003).<br />

Alle in diesem Kapiteln dargestellten Ergebnisse basieren nur auf Mitgliedern aus<br />

Einzelpraxen und Unkostengemeinschaften. Mitglieder aus Ertragsgemeinschaften<br />

sind nicht berücksichtigt, weil sie im Vergleich zu Mitgliedern aus Einzelpraxen<br />

und Unkostengemeinschaften nur sehr wenig forensisch amtliche <strong>St</strong>unden<br />

leisten. Ein Einbezug der Anwälte aus Ertragsgemeinschaften würde die Realität<br />

verzerrt abbilden. Bei allen Angaben handelt es sich um Mittelwerte.<br />

© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 3


Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />

Kosten der Mitglieder des SAV<br />

Durchschnittlich fallen bei Mitgliedern des SAV die folgenden Kosten an. Es wird<br />

unterschieden nach Anwälten, die 0‐19% bzw. 20% und mehr ihrer fakturierbaren<br />

Arbeitsstunden im Bereich forensisch amtlicher Tätigkeit erbringen.<br />

forensisch amtliche Tätigkeit<br />

(Basis fakturierbare <strong>St</strong>d.)<br />

0 bis 19% ab 20%<br />

Personalaufwand pro Jahr**<br />

Selbst. Mitglied: Gesamte berufliche Vorsorge<br />

(AHV, 2./3. Säule) 41388 29480<br />

Selbst. Mitglied: Prämien/Beiträge Krankentagegeld‐/Unfallversicherung<br />

3935 3805<br />

Angestellte: Bruttogehälter 86464 55437<br />

Angestellte: Sozialaufwand 13644 10380<br />

Sachaufwand pro Jahr**<br />

Praxisräume: Miete 29050 23547<br />

Praxisräume: Reinigung/Heizung/<strong>St</strong>rom/Gas 4768 2814<br />

Praxiseinrichtung: Abschreibung 8967 6761<br />

Auto: Betriebskosten 11081 8753<br />

Übriger Betriebsaufwand 45094 26808<br />

Aufwand Total pro Jahr** 239ʹ153 163ʹ369<br />

Basis: 299 selbständigerwerbende Mitglieder aus Einzelpraxen und Unkostengemeinschaften,<br />

die Vollzeit erwerbstätig sind. Basisjahr 2003, Franken pro Jahr.<br />

Lesebeispiel: Selbständigerwerbende vollzeitlich tätige Mitglieder des Schweizerischen<br />

Anwaltsverbandes aus Einzelpraxen oder Unkostengemeinschaften, die<br />

20% oder mehr ihrer fakturierbaren <strong>St</strong>unden amtlich forensisch arbeiten, leisten<br />

jährlich durchschnittlich 29‘480 Franken an die eigene berufliche Vorsorge (inkl.<br />

AHV).<br />

* Als Vollzeitbeschäftigte gelten diejenigen Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes,<br />

die jährlich mindestens 1’500 <strong>St</strong>unden als Rechtsanwalt arbeiten<br />

(verrechenbare und nicht verrechenbare <strong>St</strong>unden).<br />

© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 4


Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />

** Die Teilsummen müssen aufgrund einzelner Filter nicht exakt den Totalen entsprechen<br />

(Grund: Einzelne Mitglieder – speziell aus grösseren Anwaltspraxen –<br />

konnten nur verlässliche Angaben zu den Totalwerten, jedoch nicht zu den Detailwerten<br />

machen. Diese Mitglieder wurden denn bei der Berechnung der jeweiligen<br />

Durchschnitte bei den Detailwerten mit Filtern ausgeschlossen.)<br />

<strong>St</strong>undenkosten von SAV‐Mitgliedern<br />

Auf Basis der im Rahmen der <strong>St</strong>udie erhobenen Daten lassen sich die <strong>St</strong>undenkosten<br />

von SAV‐Mitgliedern wie folgt abschätzen. Beim hier gewählten Vorgehen<br />

wird der Aufwand den gesamten fakturierbaren Arbeitsstunden gegenübergestellt.<br />

Alle Angaben beziehen sich auf selbständigerwerbende Anwälte, die vollzeitlich<br />

in Einzelpraxen oder Unkostengemeinschaften tätig sind.<br />

forensisch amtliche Tätigkeit<br />

(Basis fakturierbare <strong>St</strong>unden)<br />

0 bis 19% ab 20%<br />

Aufwand total pro Jahr (A) 239ʹ153 163ʹ369<br />

Basis: 299 vollzeitlich tätige selbständigerwerbende Mitglieder aus Einzelpraxen<br />

und Unkostengemeinschaften, Basisjahr 2003, Franken pro Jahr.<br />

forensisch amtliche Tätigkeit<br />

(Basis fakturierbare <strong>St</strong>unden)<br />

0 bis 19% ab 20%<br />

fakturierbare <strong>St</strong>unden Selbständigerwerbende pro Jahr 1ʹ498 1‘380<br />

zurechenbare fakturierbare <strong>St</strong>unden von Mitarbeitern* 144 51<br />

fakturierbare <strong>St</strong>unden total pro Jahr (B) 1‘642 1‘431<br />

Basis: 299 vollzeitlich tätige Mitglieder aus Einzelpraxen und Unkostengemeinschaften,<br />

Basisjahr 2003, <strong>St</strong>unden pro Jahr.<br />

* Selbständigerwerbende im Segment „0 bis 19%“ weisen unter ihren jährlichen<br />

Einnahmen 29‘019 Franken zurechenbaren Honorar‐Umsatz von Mitarbeitern aus,<br />

Selbständigerwerbende im Segment „ab 20%“ durchschnittlich 10’080 Franken. Bei<br />

einem durchschnittlichen Honorar‐Ansatz für Mitarbeiter von 201 Franken pro<br />

© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 5


Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />

<strong>St</strong>unde 1 sind demzufolge bei den Selbständigerwerbenden im Segment „0 bis<br />

19%“ 144 <strong>St</strong>unden 2 von Mitarbeitern dazuzurechnen.<br />

Bei den Selbständigerwerbenden im Segment „ab 20%“ kommen angesichts der<br />

10ʹ080 Franken und einem durchschnittlichen Honorarsatz von 199 Franken pro<br />

<strong>St</strong>unde 3 noch 51 <strong>St</strong>unden 4 von Mitarbeitern dazu.<br />

Wird der jährliche Aufwand A durch die fakturierbaren <strong>St</strong>unden B (welche die<br />

nicht fakturierbaren <strong>St</strong>unden mitfinanzieren) dividiert, ergeben sich folgende<br />

durchschnittlichen <strong>St</strong>undenkosten für selbständigerwerbende, vollzeitlich tätige<br />

Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes aus Einzelpraxen oder Unkostengemeinschaften.<br />

forensisch amtliche Tätigkeit<br />

(Basis fakturierbare <strong>St</strong>unden)<br />

0 bis 19% ab 20%<br />

• Bei einem Unternehmerlohn („Gewinn“) von 0 Franken pro Jahr (d.h. reine<br />

Kostendeckung):<br />

<strong>St</strong>undenkosten (bei reiner Kostendeckung) 146 114<br />

• Bei einem angenommenen Unternehmerlohn („Gewinn“) von 150‘000 Franken<br />

pro Jahr (d.h. der Aufwand A erhöht sich um diesen Betrag):<br />

<strong>St</strong>undenkosten (inkl. Unternehmerlohn 150ʹ000) 237 219<br />

Basis: 299 vollzeitlich tätige selbständigerwerbende Mitglieder aus Einzelpraxen<br />

und Unkostengemeinschaften, Basisjahr 2003, Franken pro <strong>St</strong>unde.<br />

1<br />

Vollzeitlich Selbständigerwerbende aus Einzelpraxen und Unkostengemeinschaften im Segment<br />

„0 bis 19%“ tragen im Aufwand (A) durchschnittlich 0,4 juristische Mitarbeiter mit Patent und 0,5<br />

juristische Mitarbeiter ohne Patent mit. Der durchschnittliche Honorar‐Ansatz juristischer<br />

Mitarbeitender mit oder ohne Patent beträgt demnach unter Berücksichtigung der in Kapitel 3.3.3.<br />

des Berichts dargestellten Bandbreiten ((230+300)/2)*(0,4/0,9)+((120+180)/2)*(0,5/0,9)=201 CHF.<br />

2<br />

29ʹ019 / 201 = 144<br />

3<br />

Vollzeitlich Selbständigerwerbende aus Einzelpraxen und Unkostengemeinschaften im Segment<br />

„20%+“ tragen im Aufwand (A) durchschnittlich 0,3 juristische Mitarbeiter mit Patent und 0,2<br />

juristische Mitarbeiter ohne Patent mit. Der durchschnittliche Honorar‐Ansatz juristischer<br />

Mitarbeitender mit oder ohne Patent beträgt demnach unter Berücksichtigung der in Kapitel 3.3.3.<br />

des Berichts dargestellten Bandbreiten ((210+250)/2)*(0,3/0,5)+((132,5+175)/2)*(0,2/0,5)= 199 CHF.<br />

4<br />

10’080 / 199 = 51<br />

© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 6


Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />

<strong>St</strong>undenkosten von SAV‐Mitgliedern im Kanton Aargau<br />

Für den Kanton Aargau stellt sich die Situation folgendermassen dar:<br />

forensisch amtliche Tätigkeit<br />

(Basis fakturierbare <strong>St</strong>unden)<br />

0 bis 19% ab 20%<br />

Aufwand total pro Jahr (A) 246ʹ984 161ʹ629<br />

Basis: 22 vollzeitlich tätige selbständigerwerbende Mitglieder aus Einzelpraxen<br />

und Unkostengemeinschaften, Basisjahr 2003, Franken pro Jahr.<br />

forensisch amtliche Tätigkeit<br />

(Basis fakturierbare <strong>St</strong>unden)<br />

0 bis 19% ab 20%<br />

fakturierbare <strong>St</strong>unden Selbständigerwerbende pro Jahr 1ʹ704 1‘394<br />

zurechenbare fakturierbare <strong>St</strong>unden von Mitarbeitern* 11 140<br />

fakturierbare <strong>St</strong>unden total pro Jahr (B) 1‘715 1‘534<br />

Basis: 22 vollzeitlich tätige Mitglieder aus Einzelpraxen und Unkostengemeinschaften<br />

aus dem Kanton Aargau, Basisjahr 2003, <strong>St</strong>unden pro Jahr.<br />

* Selbständigerwerbende im Segment „0 bis 19%“ weisen unter ihren jährlichen<br />

Einnahmen 2‘716 Franken zurechenbaren Honorar‐Umsatz von Mitarbeitern aus,<br />

Selbständigerwerbende im Segment „ab 20%“ durchschnittlich 28’100 Franken. Bei<br />

einem durchschnittlichen Honorar‐Ansatz für Mitarbeiter von 200 Franken 5 pro<br />

<strong>St</strong>unde sind demzufolge bei den Selbständigerwerbenden im Segment „0 bis 19%“<br />

11 <strong>St</strong>unden von Mitarbeitern dazuzurechnen.<br />

Bei den Selbständigerwerbenden im Segment „ab 20%“ kommen angesichts der<br />

18ʹ100 Franken und einem durchschnittlichen Honorarsatz von 200 Franken 6 pro<br />

<strong>St</strong>unde noch 140 <strong>St</strong>unden von Mitarbeitern dazu.<br />

Wird der jährliche Aufwand A durch die fakturierbaren <strong>St</strong>unden B (welche die<br />

nicht fakturierbaren <strong>St</strong>unden mitfinanzieren) dividiert, ergeben sich folgende<br />

durchschnittlichen <strong>St</strong>undenkosten für selbständigerwerbende, vollzeitlich tätige<br />

5<br />

Annahme auf Basis der Berechnungen im vorangegagenen Abschnitt für alle Mitglieder des SAV.<br />

6 Annahme auf Basis der Berechnungen im vorangegagenen Abschnitt für alle Mitglieder des SAV.<br />

© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 7


Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />

Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes aus Einzelpraxen oder Unkostengemeinschaften<br />

im Kanton Aargau.<br />

forensisch amtliche Tätigkeit<br />

(Basis fakturierbare <strong>St</strong>unden)<br />

0 bis 19% ab 20%<br />

• Bei einem Unternehmerlohn („Gewinn“) von 0 Franken pro Jahr (d.h. reine<br />

Kostendeckung):<br />

<strong>St</strong>undenkosten (bei reiner Kostendeckung) 144 105<br />

• Bei einem angenommenen Unternehmerlohn („Gewinn“) von 150‘000 Franken<br />

pro Jahr (d.h. der Aufwand A erhöht sich um diesen Betrag):<br />

<strong>St</strong>undenkosten (inkl. Unternehmerlohn 150ʹ000) 231 203<br />

Basis: 22 vollzeitlich tätige selbständigerwerbende Mitglieder aus Einzelpraxen<br />

und Unkostengemeinschaften im Kanton Aargau, Basisjahr 2003, Franken pro<br />

<strong>St</strong>unde.<br />

Die Angaben für den Kanton Aargau sind aufgrund der geringeren Fallzahl mit<br />

einer höheren Unsicherheit behaftet als die vorne genannten repräsentativen Werte<br />

für alle Mitglieder des SAV in der Schweiz. Da die Werte aber sehr ähnlich sind,<br />

erscheinen diese im hohen Masse plausibel.<br />

Eine Vergütung von Anwälten unterhalb der angegebenen <strong>St</strong>undenkosten (bei<br />

reiner Kostendeckung) hat zur Folge, dass die durchschnittlichen Kosten nicht<br />

gedeckt werden, der Anwalt also keinerlei Lohn für seine Tätigkeit erhält und sogar<br />

noch einen Teil der Praxiskosten selbst tragen muss.<br />

Bei einer Vergütung von Anwälten oberhalb der angegebenen <strong>St</strong>undenkosten (bei<br />

reiner Kostendeckung) erwirtschaften Anwälte durchschnittlich einen Gewinn pro<br />

<strong>St</strong>unde, der dem Differenzbetrag aus <strong>St</strong>undenkosten und Honorar‐Ansatz entspricht.<br />

© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 8

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