Urs Frey Heiko Bergmann St. Gallen, 15. April 2005 - Aargauischer ...
Urs Frey Heiko Bergmann St. Gallen, 15. April 2005 - Aargauischer ...
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Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />
STUDIE PRAXISKOSTEN DES<br />
SCHWEIZERISCHEN ANWALTSVERBANDES<br />
AUSZUG VON ERGEBNISSEN UND BERECH‐<br />
NUNG DER STUNDENKOSTEN VON SAV‐<br />
MITGLIEDERN IM KANTON AARGAU<br />
<strong>Urs</strong> <strong>Frey</strong><br />
<strong>Heiko</strong> <strong>Bergmann</strong><br />
<strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong>, <strong>15.</strong> <strong>April</strong> <strong>2005</strong><br />
© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 1
Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />
Hintergrund: Die <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />
Das Schweizerische Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität<br />
<strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> (KMU‐HSG) führte zwischen August 2004 und Februar <strong>2005</strong> im Auftrag<br />
des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) eine schriftliche Erhebung bei dessen<br />
Mitgliedern durch. Im Hinblick auf eine optimale Repräsentativität und Verlässlichkeit<br />
der <strong>St</strong>udie wurden 2000 der insgesamt 7116 im Juni 2004 aktiven Mitglieder<br />
des Verbandes angeschrieben.<br />
Die <strong>St</strong>udie verfolgte die Ziele, die <strong>St</strong>ruktur der Verbandsmitglieder bzw. deren<br />
Firmen aufzudecken sowie finanz‐ und leistungswirtschaftliche Kennzahlen zu<br />
ermitteln. Die <strong>St</strong>udie soll hierbei sowohl gesamtschweizerisch als auch regional<br />
ein repräsentatives Bild zeichnen. Eine besondere Berücksichtigung erfahren diejenigen<br />
Mitglieder des SAV, die Mandate mit amtlicher Verteidigung und unentgeltlicher<br />
Rechtsvertretung (d.h. forensisch amtliche Tätigkeit) führen.<br />
Aus den insgesamt 7116 Mitgliedern des SAV, die Anfang Juni 2004 aktiv waren,<br />
wurde eine Zufallsstichprobe von 2000 Personen gezogen. Diese 2000 Personen<br />
erhielten jeweils einen vierseitigen Fragebogen mit dem Titel „Umfrage Praxiskosten<br />
des Schweizerischen Anwaltsverbandes (vertraulich)“. Insgesamt erhielt das<br />
KMU‐HSG 707 ausgefüllte und verwertbare Fragebogen zurück, was einer Rücklaufquote<br />
von 35,4% entspricht. Angesichts der Zusammensetzung des Rücklaufs<br />
ist von einer guten Repräsentativität der Erhebung auszugehen.<br />
Sämtliche eingegangene Fragebogen wurden vor ihrer endgültigen Erfassung<br />
durch Mitarbeiter des KMU‐HSG einer Vollständigkeits‐ und Plausibilitätskontrolle<br />
mit allfälligen Nachtelefonaten unterzogen. Die Dateneingabe erfolgte parallel<br />
durch zwei verschiedene Personen des KMU‐HSG. Durch einen elektronischen<br />
Abgleich der beiden Datensätze konnten Differenzen aufgedeckt werden, die anschliessend<br />
bereinigt wurden. Vor der Auswertung führte das KMU‐HSG seinerseits<br />
noch verschiedene Querkontrollen durch, die wiederum zu Nachtelefonaten<br />
führten.<br />
Angesichts der Höhe und <strong>St</strong>ruktur des Rücklaufes sowie der umfassenden Qualitätskontrollen<br />
ist von einer hohen statistischen Verlässlichkeit der aggregierten<br />
Auswertung auszugehen. Bezogen auf das Totalsegment von 707 Fragebogen unterliegen<br />
die ausgewiesenen Ergebnisse einer statistischen Unschärfe (d.h. einem<br />
Vertrauensbereich) von rund +/‐ 3,5%.<br />
Die Erhebung ist repräsentativ und statistisch verlässlich bezüglich der Mitglieder<br />
des Schweizerischen Anwaltsverbands und nicht generell bezüglich aller Anwälte<br />
in der Schweiz.<br />
© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 2
Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />
Kosten und Erträge von Mitgliedern mit vermehrten Mandaten<br />
amtlicher Verteidigung und unentgeltlicher Rechtsvertretung<br />
Einleitung<br />
Amtliche Verteidigungen und unentgeltliche Rechtsvertretungen lassen sich unter<br />
dem Begriff forensische amtliche Tätigkeit zusammenfassen. Bei dieser Form der<br />
Anwaltstätigkeit erfolgt die Vergütung nicht durch den Mandanten sondern auf<br />
der Basis vorgegebener Honorarsätze durch das Gericht. Bei der Kalkulation der<br />
Honorarsätze sollte die Kostenstruktur der Anwälte berücksichtigt werden, um<br />
eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherzustellen.<br />
Vor diesem Hintergrund betrachtet dieses Kapitel die Kosten‐ und Ertragsstruktur<br />
von Mitgliedern des Schweizerischen Anwaltsverbands, die in hohem Masse forensisch<br />
amtliche Anwaltstätigkeiten ausüben. Es wird zwischen Anwälten unterschieden,<br />
die jährlich 0 bis maximal 19% ihrer fakturierbaren <strong>St</strong>unden im Bereich<br />
forensisch amtlicher Tätigkeit leisten, und solchen, die jährlich 20% oder mehr ihrer<br />
fakturierbaren <strong>St</strong>unden für forensisch amtliche Tätigkeiten verwenden (Basisjahr<br />
2003).<br />
Alle in diesem Kapiteln dargestellten Ergebnisse basieren nur auf Mitgliedern aus<br />
Einzelpraxen und Unkostengemeinschaften. Mitglieder aus Ertragsgemeinschaften<br />
sind nicht berücksichtigt, weil sie im Vergleich zu Mitgliedern aus Einzelpraxen<br />
und Unkostengemeinschaften nur sehr wenig forensisch amtliche <strong>St</strong>unden<br />
leisten. Ein Einbezug der Anwälte aus Ertragsgemeinschaften würde die Realität<br />
verzerrt abbilden. Bei allen Angaben handelt es sich um Mittelwerte.<br />
© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 3
Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />
Kosten der Mitglieder des SAV<br />
Durchschnittlich fallen bei Mitgliedern des SAV die folgenden Kosten an. Es wird<br />
unterschieden nach Anwälten, die 0‐19% bzw. 20% und mehr ihrer fakturierbaren<br />
Arbeitsstunden im Bereich forensisch amtlicher Tätigkeit erbringen.<br />
forensisch amtliche Tätigkeit<br />
(Basis fakturierbare <strong>St</strong>d.)<br />
0 bis 19% ab 20%<br />
Personalaufwand pro Jahr**<br />
Selbst. Mitglied: Gesamte berufliche Vorsorge<br />
(AHV, 2./3. Säule) 41388 29480<br />
Selbst. Mitglied: Prämien/Beiträge Krankentagegeld‐/Unfallversicherung<br />
3935 3805<br />
Angestellte: Bruttogehälter 86464 55437<br />
Angestellte: Sozialaufwand 13644 10380<br />
Sachaufwand pro Jahr**<br />
Praxisräume: Miete 29050 23547<br />
Praxisräume: Reinigung/Heizung/<strong>St</strong>rom/Gas 4768 2814<br />
Praxiseinrichtung: Abschreibung 8967 6761<br />
Auto: Betriebskosten 11081 8753<br />
Übriger Betriebsaufwand 45094 26808<br />
Aufwand Total pro Jahr** 239ʹ153 163ʹ369<br />
Basis: 299 selbständigerwerbende Mitglieder aus Einzelpraxen und Unkostengemeinschaften,<br />
die Vollzeit erwerbstätig sind. Basisjahr 2003, Franken pro Jahr.<br />
Lesebeispiel: Selbständigerwerbende vollzeitlich tätige Mitglieder des Schweizerischen<br />
Anwaltsverbandes aus Einzelpraxen oder Unkostengemeinschaften, die<br />
20% oder mehr ihrer fakturierbaren <strong>St</strong>unden amtlich forensisch arbeiten, leisten<br />
jährlich durchschnittlich 29‘480 Franken an die eigene berufliche Vorsorge (inkl.<br />
AHV).<br />
* Als Vollzeitbeschäftigte gelten diejenigen Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes,<br />
die jährlich mindestens 1’500 <strong>St</strong>unden als Rechtsanwalt arbeiten<br />
(verrechenbare und nicht verrechenbare <strong>St</strong>unden).<br />
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Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />
** Die Teilsummen müssen aufgrund einzelner Filter nicht exakt den Totalen entsprechen<br />
(Grund: Einzelne Mitglieder – speziell aus grösseren Anwaltspraxen –<br />
konnten nur verlässliche Angaben zu den Totalwerten, jedoch nicht zu den Detailwerten<br />
machen. Diese Mitglieder wurden denn bei der Berechnung der jeweiligen<br />
Durchschnitte bei den Detailwerten mit Filtern ausgeschlossen.)<br />
<strong>St</strong>undenkosten von SAV‐Mitgliedern<br />
Auf Basis der im Rahmen der <strong>St</strong>udie erhobenen Daten lassen sich die <strong>St</strong>undenkosten<br />
von SAV‐Mitgliedern wie folgt abschätzen. Beim hier gewählten Vorgehen<br />
wird der Aufwand den gesamten fakturierbaren Arbeitsstunden gegenübergestellt.<br />
Alle Angaben beziehen sich auf selbständigerwerbende Anwälte, die vollzeitlich<br />
in Einzelpraxen oder Unkostengemeinschaften tätig sind.<br />
forensisch amtliche Tätigkeit<br />
(Basis fakturierbare <strong>St</strong>unden)<br />
0 bis 19% ab 20%<br />
Aufwand total pro Jahr (A) 239ʹ153 163ʹ369<br />
Basis: 299 vollzeitlich tätige selbständigerwerbende Mitglieder aus Einzelpraxen<br />
und Unkostengemeinschaften, Basisjahr 2003, Franken pro Jahr.<br />
forensisch amtliche Tätigkeit<br />
(Basis fakturierbare <strong>St</strong>unden)<br />
0 bis 19% ab 20%<br />
fakturierbare <strong>St</strong>unden Selbständigerwerbende pro Jahr 1ʹ498 1‘380<br />
zurechenbare fakturierbare <strong>St</strong>unden von Mitarbeitern* 144 51<br />
fakturierbare <strong>St</strong>unden total pro Jahr (B) 1‘642 1‘431<br />
Basis: 299 vollzeitlich tätige Mitglieder aus Einzelpraxen und Unkostengemeinschaften,<br />
Basisjahr 2003, <strong>St</strong>unden pro Jahr.<br />
* Selbständigerwerbende im Segment „0 bis 19%“ weisen unter ihren jährlichen<br />
Einnahmen 29‘019 Franken zurechenbaren Honorar‐Umsatz von Mitarbeitern aus,<br />
Selbständigerwerbende im Segment „ab 20%“ durchschnittlich 10’080 Franken. Bei<br />
einem durchschnittlichen Honorar‐Ansatz für Mitarbeiter von 201 Franken pro<br />
© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 5
Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />
<strong>St</strong>unde 1 sind demzufolge bei den Selbständigerwerbenden im Segment „0 bis<br />
19%“ 144 <strong>St</strong>unden 2 von Mitarbeitern dazuzurechnen.<br />
Bei den Selbständigerwerbenden im Segment „ab 20%“ kommen angesichts der<br />
10ʹ080 Franken und einem durchschnittlichen Honorarsatz von 199 Franken pro<br />
<strong>St</strong>unde 3 noch 51 <strong>St</strong>unden 4 von Mitarbeitern dazu.<br />
Wird der jährliche Aufwand A durch die fakturierbaren <strong>St</strong>unden B (welche die<br />
nicht fakturierbaren <strong>St</strong>unden mitfinanzieren) dividiert, ergeben sich folgende<br />
durchschnittlichen <strong>St</strong>undenkosten für selbständigerwerbende, vollzeitlich tätige<br />
Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes aus Einzelpraxen oder Unkostengemeinschaften.<br />
forensisch amtliche Tätigkeit<br />
(Basis fakturierbare <strong>St</strong>unden)<br />
0 bis 19% ab 20%<br />
• Bei einem Unternehmerlohn („Gewinn“) von 0 Franken pro Jahr (d.h. reine<br />
Kostendeckung):<br />
<strong>St</strong>undenkosten (bei reiner Kostendeckung) 146 114<br />
• Bei einem angenommenen Unternehmerlohn („Gewinn“) von 150‘000 Franken<br />
pro Jahr (d.h. der Aufwand A erhöht sich um diesen Betrag):<br />
<strong>St</strong>undenkosten (inkl. Unternehmerlohn 150ʹ000) 237 219<br />
Basis: 299 vollzeitlich tätige selbständigerwerbende Mitglieder aus Einzelpraxen<br />
und Unkostengemeinschaften, Basisjahr 2003, Franken pro <strong>St</strong>unde.<br />
1<br />
Vollzeitlich Selbständigerwerbende aus Einzelpraxen und Unkostengemeinschaften im Segment<br />
„0 bis 19%“ tragen im Aufwand (A) durchschnittlich 0,4 juristische Mitarbeiter mit Patent und 0,5<br />
juristische Mitarbeiter ohne Patent mit. Der durchschnittliche Honorar‐Ansatz juristischer<br />
Mitarbeitender mit oder ohne Patent beträgt demnach unter Berücksichtigung der in Kapitel 3.3.3.<br />
des Berichts dargestellten Bandbreiten ((230+300)/2)*(0,4/0,9)+((120+180)/2)*(0,5/0,9)=201 CHF.<br />
2<br />
29ʹ019 / 201 = 144<br />
3<br />
Vollzeitlich Selbständigerwerbende aus Einzelpraxen und Unkostengemeinschaften im Segment<br />
„20%+“ tragen im Aufwand (A) durchschnittlich 0,3 juristische Mitarbeiter mit Patent und 0,2<br />
juristische Mitarbeiter ohne Patent mit. Der durchschnittliche Honorar‐Ansatz juristischer<br />
Mitarbeitender mit oder ohne Patent beträgt demnach unter Berücksichtigung der in Kapitel 3.3.3.<br />
des Berichts dargestellten Bandbreiten ((210+250)/2)*(0,3/0,5)+((132,5+175)/2)*(0,2/0,5)= 199 CHF.<br />
4<br />
10’080 / 199 = 51<br />
© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 6
Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />
<strong>St</strong>undenkosten von SAV‐Mitgliedern im Kanton Aargau<br />
Für den Kanton Aargau stellt sich die Situation folgendermassen dar:<br />
forensisch amtliche Tätigkeit<br />
(Basis fakturierbare <strong>St</strong>unden)<br />
0 bis 19% ab 20%<br />
Aufwand total pro Jahr (A) 246ʹ984 161ʹ629<br />
Basis: 22 vollzeitlich tätige selbständigerwerbende Mitglieder aus Einzelpraxen<br />
und Unkostengemeinschaften, Basisjahr 2003, Franken pro Jahr.<br />
forensisch amtliche Tätigkeit<br />
(Basis fakturierbare <strong>St</strong>unden)<br />
0 bis 19% ab 20%<br />
fakturierbare <strong>St</strong>unden Selbständigerwerbende pro Jahr 1ʹ704 1‘394<br />
zurechenbare fakturierbare <strong>St</strong>unden von Mitarbeitern* 11 140<br />
fakturierbare <strong>St</strong>unden total pro Jahr (B) 1‘715 1‘534<br />
Basis: 22 vollzeitlich tätige Mitglieder aus Einzelpraxen und Unkostengemeinschaften<br />
aus dem Kanton Aargau, Basisjahr 2003, <strong>St</strong>unden pro Jahr.<br />
* Selbständigerwerbende im Segment „0 bis 19%“ weisen unter ihren jährlichen<br />
Einnahmen 2‘716 Franken zurechenbaren Honorar‐Umsatz von Mitarbeitern aus,<br />
Selbständigerwerbende im Segment „ab 20%“ durchschnittlich 28’100 Franken. Bei<br />
einem durchschnittlichen Honorar‐Ansatz für Mitarbeiter von 200 Franken 5 pro<br />
<strong>St</strong>unde sind demzufolge bei den Selbständigerwerbenden im Segment „0 bis 19%“<br />
11 <strong>St</strong>unden von Mitarbeitern dazuzurechnen.<br />
Bei den Selbständigerwerbenden im Segment „ab 20%“ kommen angesichts der<br />
18ʹ100 Franken und einem durchschnittlichen Honorarsatz von 200 Franken 6 pro<br />
<strong>St</strong>unde noch 140 <strong>St</strong>unden von Mitarbeitern dazu.<br />
Wird der jährliche Aufwand A durch die fakturierbaren <strong>St</strong>unden B (welche die<br />
nicht fakturierbaren <strong>St</strong>unden mitfinanzieren) dividiert, ergeben sich folgende<br />
durchschnittlichen <strong>St</strong>undenkosten für selbständigerwerbende, vollzeitlich tätige<br />
5<br />
Annahme auf Basis der Berechnungen im vorangegagenen Abschnitt für alle Mitglieder des SAV.<br />
6 Annahme auf Basis der Berechnungen im vorangegagenen Abschnitt für alle Mitglieder des SAV.<br />
© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 7
Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), <strong>St</strong>udie Praxiskosten<br />
Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes aus Einzelpraxen oder Unkostengemeinschaften<br />
im Kanton Aargau.<br />
forensisch amtliche Tätigkeit<br />
(Basis fakturierbare <strong>St</strong>unden)<br />
0 bis 19% ab 20%<br />
• Bei einem Unternehmerlohn („Gewinn“) von 0 Franken pro Jahr (d.h. reine<br />
Kostendeckung):<br />
<strong>St</strong>undenkosten (bei reiner Kostendeckung) 144 105<br />
• Bei einem angenommenen Unternehmerlohn („Gewinn“) von 150‘000 Franken<br />
pro Jahr (d.h. der Aufwand A erhöht sich um diesen Betrag):<br />
<strong>St</strong>undenkosten (inkl. Unternehmerlohn 150ʹ000) 231 203<br />
Basis: 22 vollzeitlich tätige selbständigerwerbende Mitglieder aus Einzelpraxen<br />
und Unkostengemeinschaften im Kanton Aargau, Basisjahr 2003, Franken pro<br />
<strong>St</strong>unde.<br />
Die Angaben für den Kanton Aargau sind aufgrund der geringeren Fallzahl mit<br />
einer höheren Unsicherheit behaftet als die vorne genannten repräsentativen Werte<br />
für alle Mitglieder des SAV in der Schweiz. Da die Werte aber sehr ähnlich sind,<br />
erscheinen diese im hohen Masse plausibel.<br />
Eine Vergütung von Anwälten unterhalb der angegebenen <strong>St</strong>undenkosten (bei<br />
reiner Kostendeckung) hat zur Folge, dass die durchschnittlichen Kosten nicht<br />
gedeckt werden, der Anwalt also keinerlei Lohn für seine Tätigkeit erhält und sogar<br />
noch einen Teil der Praxiskosten selbst tragen muss.<br />
Bei einer Vergütung von Anwälten oberhalb der angegebenen <strong>St</strong>undenkosten (bei<br />
reiner Kostendeckung) erwirtschaften Anwälte durchschnittlich einen Gewinn pro<br />
<strong>St</strong>unde, der dem Differenzbetrag aus <strong>St</strong>undenkosten und Honorar‐Ansatz entspricht.<br />
© Schweizerisches Institut für Klein‐ und Mittelunternehmen an der Universität <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> Seite 8