Kinder - Gemeinde Graben-Neudorf
Kinder - Gemeinde Graben-Neudorf
Kinder - Gemeinde Graben-Neudorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Stärke – Landesprogramm<br />
heißt das Programm der Landesregierung!<br />
Die Landesregierung möchte gemeinsam mit dem<br />
Landkreis Karlsruhe mit dem Programm STÄRKE<br />
die Eltern in Ihrem Erziehungsalltag unterstützen<br />
und Ihnen helfen.<br />
Die STÄRKE besteht aus zwei Komponenten:<br />
• Die Ausgabe von Bildungsgutscheinen im Wert<br />
von 40,00 € an alle Eltern Neugeborener.<br />
• Die Möglichkeit spezieller Unterstützung von<br />
Familien in besonderen Lebenssituationen durch<br />
Elternkurse, die auch mit häuslichen Beratungen<br />
verbunden werden können.<br />
So einfach geht’s!<br />
• Der Bildungsgutschein im Wert von 40,00 € wird<br />
Ihnen durch das Einwohnermeldeamt (bei Pflege-<br />
und Adoptivkindern durch das Jugendamt)<br />
zugeschickt.<br />
• Sie geben ihn bei der Buchung eines Kurses Ihrer<br />
Wahl beim Veranstalter ab.<br />
• Dieser gewährt einen entsprechenden Gebührenerlass<br />
d.h., bei Kursen mit einer Gebühr von<br />
40,00 € fallen für Sie keine Gebühren an, bei<br />
Kursen mit höheren Gebühren wird der Gutscheinwert<br />
angerechnet.<br />
• Der Veranstalter reicht den Gutschein mit Ihrer Unterschrift<br />
bei der Stadt bzw. dem Landkreis ein.<br />
Alleinerziehende, frühe Elternschaft (Alter unter<br />
18 Jahren), Gewalterfahrung, Krankheit (dazu<br />
zählt auch Sucht) und Behinderung eines Familienmitglieds,<br />
Mehrlingsversorgung, Migrationshintergrund,<br />
Pflege- oder Adoptivfamilie, prekäre<br />
finanzielle Verhältnisse, Trennung, Unfall oder Tod<br />
eines Familienmitglieds – dies sind alles besondere<br />
Lebenssituationen, in denen es weitere Zuschüsse<br />
geben kann.<br />
Der Gutschein kann nur bei Veranstaltungen eingelöst<br />
werden, die Organisationen angehören, die<br />
die Rahmenvereinbarungen STÄRKE unterzeichnet<br />
haben. Des Weiteren wird ein Informationsblatt<br />
beigefügt, das beschreibt, für welche Art von Veranstaltungen<br />
er eingelöst werden darf.<br />
Unter der STÄRKE Homepage<br />
http://staerke.landkreis-karlsruhe.de/<br />
können Sie die Veranstaltungsorte sowie Flyers<br />
und vieles mehr lesen.<br />
Grundsätzlich muss der Kurs bis zur Vollendung<br />
des ersten Lebensjahres des Kindes begonnen<br />
werden. In Ausnahmenfällen kann der Kursanbieter<br />
den Gutschein auch noch nach dem ersten<br />
Geburtstag des Kindes entgegennehmen. Dies<br />
gilt insbesondere, wenn der von der Familie ausgewählte<br />
und rechtzeitig startende Kurs bereits<br />
belegt war und der nächste Kurs erst nach dem<br />
ersten Geburtstag des Kindes startet und kein<br />
vergleichbarer Kurs vorher angeboten wurde.<br />
7