24.10.2014 Aufrufe

Kinder - Gemeinde Graben-Neudorf

Kinder - Gemeinde Graben-Neudorf

Kinder - Gemeinde Graben-Neudorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Stärke – Landesprogramm<br />

heißt das Programm der Landesregierung!<br />

Die Landesregierung möchte gemeinsam mit dem<br />

Landkreis Karlsruhe mit dem Programm STÄRKE<br />

die Eltern in Ihrem Erziehungsalltag unterstützen<br />

und Ihnen helfen.<br />

Die STÄRKE besteht aus zwei Komponenten:<br />

• Die Ausgabe von Bildungsgutscheinen im Wert<br />

von 40,00 € an alle Eltern Neugeborener.<br />

• Die Möglichkeit spezieller Unterstützung von<br />

Familien in besonderen Lebenssituationen durch<br />

Elternkurse, die auch mit häuslichen Beratungen<br />

verbunden werden können.<br />

So einfach geht’s!<br />

• Der Bildungsgutschein im Wert von 40,00 € wird<br />

Ihnen durch das Einwohnermeldeamt (bei Pflege-<br />

und Adoptivkindern durch das Jugendamt)<br />

zugeschickt.<br />

• Sie geben ihn bei der Buchung eines Kurses Ihrer<br />

Wahl beim Veranstalter ab.<br />

• Dieser gewährt einen entsprechenden Gebührenerlass<br />

d.h., bei Kursen mit einer Gebühr von<br />

40,00 € fallen für Sie keine Gebühren an, bei<br />

Kursen mit höheren Gebühren wird der Gutscheinwert<br />

angerechnet.<br />

• Der Veranstalter reicht den Gutschein mit Ihrer Unterschrift<br />

bei der Stadt bzw. dem Landkreis ein.<br />

Alleinerziehende, frühe Elternschaft (Alter unter<br />

18 Jahren), Gewalterfahrung, Krankheit (dazu<br />

zählt auch Sucht) und Behinderung eines Familienmitglieds,<br />

Mehrlingsversorgung, Migrationshintergrund,<br />

Pflege- oder Adoptivfamilie, prekäre<br />

finanzielle Verhältnisse, Trennung, Unfall oder Tod<br />

eines Familienmitglieds – dies sind alles besondere<br />

Lebenssituationen, in denen es weitere Zuschüsse<br />

geben kann.<br />

Der Gutschein kann nur bei Veranstaltungen eingelöst<br />

werden, die Organisationen angehören, die<br />

die Rahmenvereinbarungen STÄRKE unterzeichnet<br />

haben. Des Weiteren wird ein Informationsblatt<br />

beigefügt, das beschreibt, für welche Art von Veranstaltungen<br />

er eingelöst werden darf.<br />

Unter der STÄRKE Homepage<br />

http://staerke.landkreis-karlsruhe.de/<br />

können Sie die Veranstaltungsorte sowie Flyers<br />

und vieles mehr lesen.<br />

Grundsätzlich muss der Kurs bis zur Vollendung<br />

des ersten Lebensjahres des Kindes begonnen<br />

werden. In Ausnahmenfällen kann der Kursanbieter<br />

den Gutschein auch noch nach dem ersten<br />

Geburtstag des Kindes entgegennehmen. Dies<br />

gilt insbesondere, wenn der von der Familie ausgewählte<br />

und rechtzeitig startende Kurs bereits<br />

belegt war und der nächste Kurs erst nach dem<br />

ersten Geburtstag des Kindes startet und kein<br />

vergleichbarer Kurs vorher angeboten wurde.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!