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Auszug aus der Niederschrift - Gemeinde Graben-Neudorf

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Graben</strong>-<strong>Neudorf</strong><br />

<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift<br />

über die öffentlichen Verhandlungen des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

am Montag, 29. November 2010<br />

Tagesordnung<br />

Tagesordnung - Öffentlich<br />

1. Bürgerfragestunde<br />

2. Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die öffentliche Verhandlung des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates vom 15.11.2010<br />

3. Wassergebührenkalkulation 2011<br />

Än<strong>der</strong>ungssatzung 2011<br />

4. Bebauungsplan Mitte, Teilbereich West, 2. Än<strong>der</strong>ung Her<strong>der</strong>straße<br />

1. Billigungsbeschluss über die Abwägung <strong>der</strong> während <strong>der</strong> Offenlage<br />

nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

2. Beschluss zur Än<strong>der</strong>ung und beschränkten Beteiligung nach § 4a (3)<br />

BauGB<br />

5. Bekanntgabe von Beschlüssen <strong>aus</strong> nicht öffentlicher Sitzung<br />

6. Verschiedenes<br />

7. Wünsche, Anregungen, Anträge und Beschwerden<br />

Die näheren Erläuterungen ergeben sich <strong>aus</strong> den folgenden Sitzungsvorlagen.


29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

Sitzungsvorlage<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

öffentlich<br />

29.11.2010<br />

GR - 10/18<br />

022.31bk<br />

N 1.<br />

Titel; Thema<br />

Bürgerfragestunde<br />

Keine Anfrage.<br />

Seite 2


29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

Sitzungsvorlage<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

öffentlich<br />

29.11.2010<br />

GR - 10/18<br />

022.31<br />

N 2.<br />

Titel; Thema<br />

Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die öffentliche Verhandlung des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates vom 15.11.2010<br />

Die Nie<strong>der</strong>schrift über die öffentliche Verhandlung des Gemein<strong>der</strong>ats am 15.11.2010<br />

wurde ohne weitere Aussprache einstimmig genehmigt.<br />

Seite 3


29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

Sitzungsvorlage<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

öffentlich<br />

29.11.2010<br />

GR - 10/18<br />

815.31-ts<br />

N 3.<br />

Titel; Thema<br />

Wassergebührenkalkulation 2011<br />

Än<strong>der</strong>ungssatzung 2011<br />

Sachverhalt und Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung:<br />

Auf die Sitzungsunterlagen zur Sitzung vom 15.11.2010 wird verwiesen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat sich dafür <strong>aus</strong>gesprochen, die Wassergebühren ohne<br />

Än<strong>der</strong>ungen entsprechend <strong>der</strong> Anlage 3a <strong>der</strong> Kalkulation (Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Fremdkapitalzinsen, Einrechnung von Fehlbeträgen <strong>aus</strong> Vorjahren i.H.v. 20.000 €<br />

und einem Grundgebührenanteil von 150.000 €) festzulegen. Auf den erneuten<br />

Versand <strong>der</strong> Kalkulationsunterlagen wird deshalb verzichtet.<br />

Die Än<strong>der</strong>ungssatzung berücksichtigt diese Än<strong>der</strong>ungen.<br />

Anlagen:<br />

Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Der Verbrauchsgebührensatz für das Jahr 2011 wird mit 0,93 €/m³ Frischwasser<br />

festgelegt.<br />

2. Die Grundgebührensätze werden entsprechend <strong>der</strong> Zählergröße (Qn) wie folgt<br />

festgelegt:<br />

Qn 2,5<br />

Qn 6<br />

Qn 10<br />

Qn 15<br />

Qn 30<br />

Qn 40<br />

36,96 €/Jahr<br />

73,92 €/Jahr<br />

221,76 €/Jahr<br />

591,36 €/Jahr<br />

1.182,72 €/Jahr<br />

2.365,44 €/Jahr<br />

3. Der in <strong>der</strong> Kalkulation 2011 eingerechnete Abbau von Fehlbeträgen i.H.v.<br />

20.000 € wird wie in Anlage 6 dargestellt mit Überschüssen <strong>aus</strong> Vorjahren<br />

verrechnet.<br />

Seite 4


29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

4. Der Gemein<strong>der</strong>at behält sich vor, evtl. entgegen <strong>der</strong> Kalkulation eintretende<br />

Überschüsse bis max. in Höhe <strong>der</strong> Eigenkapitalverzinsung (kalkulatorische<br />

Verzinsung abzügl. Fremdkapitalzinsen) den Rücklagen o<strong>der</strong> dem <strong>Gemeinde</strong>h<strong>aus</strong>halt<br />

zuzuführen.<br />

5. Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die Än<strong>der</strong>ungssatzung wie vorgelegt.<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

Ja Nein<br />

1. Gesamtkosten <strong>der</strong> Maßnahme<br />

2. Finanzierung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

a) Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge)<br />

b) Sonstige Eigenmittel (Allgem. Deckungsmittel)<br />

c) Fremdmittel/Kreditbedarf<br />

3. Folgekosten<br />

a) einmalig<br />

b) jährlich<br />

4. Veranschlagung bei H<strong>aus</strong>haltsstelle<br />

im a) Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt 200<br />

b) Vermögensh<strong>aus</strong>halt 200<br />

Umwelt-Einfluss:<br />

Diskussion und Sitzungsverlauf:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at stimmte den Beschlussvorschlägen ohne weitere Aussprache<br />

einstimmig zu.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

X Einstimmig<br />

Befangenheit:<br />

Ja-Stimmen __ ; Nein-Stimmen __; Enthaltungen __;<br />

An <strong>der</strong> Beratung und Beschlussfassung haben keine Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates mitgewirkt, die gem. § 18 GemO als<br />

befangen gelten. O<strong>der</strong>:<br />

Wegen Befangenheit haben nicht mitgewirkt:<br />

Seite 5


29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

Sitzungsvorlage<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

öffentlich<br />

29.11.2010<br />

GR - 10/18<br />

621.41-ja/mr<br />

N 4.<br />

Titel; Thema<br />

Bebauungsplan Mitte, Teilbereich West, 2. Än<strong>der</strong>ung Her<strong>der</strong>straße<br />

1. Billigungsbeschluss über die Abwägung <strong>der</strong> während <strong>der</strong> Offenlage<br />

nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

2. Beschluss zur Än<strong>der</strong>ung und beschränkten Beteiligung nach § 4a (3)<br />

BauGB<br />

Sachverhalt und Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung:<br />

1. Verfahrensstand<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Graben</strong>-<strong>Neudorf</strong> hat nach Vorberatung im<br />

technischen Ausschuss am 06.07.2009 beschlossen, für den Bereich des<br />

Grundstückes Her<strong>der</strong>straße 2 einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan<br />

wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung<br />

durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf und <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> Örtlichen<br />

Bauvorschriften lagen nach § 3 Abs. 2 BauGB in <strong>der</strong> Zeit vom 3. August bis zum<br />

3. September 2009 im Rath<strong>aus</strong> öffentlich <strong>aus</strong>. Gleichzeitig wurden die Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />

Abs. 2 BauGB eingeholt.<br />

2. Stellungnahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

2.1 Stellungnahme vom Eigentümer Her<strong>der</strong>straße 4<br />

1. Parkplätze / Stellflächen<br />

Der Eigentümer gibt zu bedenken, dass durch diese verdichtete Bauweise ein<br />

noch höherer Parkdruck entsteht als dies bisher schon <strong>der</strong> Fall ist. Dies gilt<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei Veranstaltungen in <strong>der</strong> Schule bzw. in <strong>der</strong> Halle. Außerdem<br />

teilt er mit, dass nach ihrer Auffassung die vorgegebenen Stellflächen (Garagen<br />

+ Stellplätze) nicht <strong>aus</strong>reichend erscheinen für die vorgesehenen 6 Wohneinheiten.<br />

Damit wird die Parksituation verschlechtert und er befürchtet, dass auch<br />

er mit seinem Grundstück und dem Wohn- und Geschäftsh<strong>aus</strong> hiervon in<br />

starkem Maße betroffen sind. Er bittet deshalb, die Situation nochmals zu<br />

überdenken und machte den Vorschlag für eine verdichtet Bauweise<br />

Tiefgaragen zu errichten.<br />

2. Anzahl <strong>der</strong> Wohnungen<br />

Über die Anzahl <strong>der</strong> Wohnungen ist we<strong>der</strong> in den textlichen Festsetzungen noch<br />

in den örtlichen Bauvorschriften etwas enthalten. Lediglich in <strong>der</strong> Begründung<br />

Ziffer 4 heißt es, dass als bauliches Konzept die Anlage von 6 Reihenhäusern<br />

und zwei Doppelh<strong>aus</strong>hälften vorgesehen ist. Diese Aussage steht allerdings im<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zu <strong>der</strong> Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vom 30.07.2009; denn in<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung ist festgelegt, dass mit dem Bebauungsplan<br />

die planungsrechtlichen Vor<strong>aus</strong>setzungen für die Errichtung von 6<br />

Seite 6


29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

Wohngebäuden in Form von 4 Reihenhäusern und 2 Doppelh<strong>aus</strong>hälften<br />

geschaffen werden sollen.<br />

Sie möchte auf diese Unstimmigkeiten hinweisen und geht allerdings davon <strong>aus</strong>,<br />

dass es sich in <strong>der</strong> Tat nur 4 Reihenhäuser gibt und 2 Doppelh<strong>aus</strong>hälften.<br />

2.2 Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung<br />

2.2.1 Parkplätze/Stellflächen<br />

Es mag zutreffend sein, dass durch Veranstaltungen in <strong>der</strong> Schule o<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Halle ein Parkdruck auf die umliegenden Grundstücke entstehen kann. Es wäre<br />

jedoch keine sachgerechte Abwägung <strong>der</strong> gegenseitigen Belange, wenn wegen<br />

dieses ab und zu auftretenden Spitzenbedarfes einem privaten Bauherrn in <strong>der</strong><br />

Nähe dieser öffentlichen Einrichtungen die Nutzung seines Grundstückes<br />

reduziert werden sollte. Evtl. Parkierungserfor<strong>der</strong>nisse <strong>aus</strong> den öffentlichen<br />

Einrichtungen können nicht auf Kosten <strong>der</strong> Nachbarn, die zufälliger weise erst<br />

jetzt bauen, gelöst werden. Im Übrigen ist zu den normalen Tageszeiten kein<br />

Parkdruck in <strong>der</strong> Her<strong>der</strong>straße erkennbar.<br />

Zur angesprochenen Verdichtung ist zu sagen, dass nach <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />

Rechtslage des gültigen Bebauungsplanes auf dem <strong>aus</strong>gewiesenen B<strong>aus</strong>treifen<br />

eine weit höhere Nutzung mit größerem Kfz–Aufkommen zulässig wäre (z.B. mit<br />

einem Geschäftsh<strong>aus</strong>). Der Vorschlag, für die 6 Wohneinheiten eine Tiefgarage<br />

zu bauen ist finanziell nicht darstellbar. Eine Verdichtung für eine <strong>der</strong>artige<br />

Lösung liegt hier nicht vor. Es muss im Übrigen Ziel <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sein,<br />

unbebaute Bauplätze und die vorhandene Infrastruktur zu nutzen.<br />

Nach § 37 LBO ist ein Stellplatz je Wohnung erfor<strong>der</strong>lich. Der Bebauungsplan<br />

sieht 2 Stellplätze je Wohnung vor.<br />

2.2.2 Anzahl <strong>der</strong> Wohngebäude<br />

Die Beschränkung <strong>der</strong> Wohnungszahl ist in Ziffer 5. <strong>der</strong> textlichen<br />

planungsrechtlichen Festsetzungen enthalten. Dort heißt es:<br />

„Pro Wohngebäude ist nur eine Wohnung zulässig.“<br />

Mit dieser vom Gemein<strong>der</strong>at bewusst getroffenen Einengung ist eine intensive<br />

Nutzung eines Reihen-/o<strong>der</strong> Doppelh<strong>aus</strong>es praktisch <strong>aus</strong>geschlossen:<br />

Konkret ist damit ein Gebäude mit Einliegerwohnung (und infolgedessen<br />

weiterem Stellplatzbedarf) nicht möglich.<br />

Es ist zutreffend, dass in <strong>der</strong> Begründung <strong>aus</strong> Versehen noch 6 Reihenhäuser<br />

genannt sind: richtig heißt es: 4 Reihenhäuser und 2 Doppelh<strong>aus</strong>hälften.<br />

Der Schreibfehler wurde in <strong>der</strong> Begründung nachrichtlich geän<strong>der</strong>t.<br />

3. Stellungnahmen <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

3.1 Landkreis Karlsruhe – Baurechtsamt – Bauleitplanung/Koordination<br />

Altlasten und Bodenschutz<br />

Hinweise zu Auffüllungen<br />

Ist im Rahmen von Verfüllungen, Auffüllungen und Geländemodellierungen die<br />

Verwertung (das Auf- u. Einbringen) von aufbereiteten Bau- und Abbruchfällen<br />

(Recyclingmaterial) o<strong>der</strong> von als Abfall eingestuften Böden vorgesehen, so sind<br />

in Baden-Württemberg gültigen technischen Hinweise<br />

Mitteilung des Umweltministeriums B.W. „Vorläufige Hinweise zum Einsatz von<br />

B<strong>aus</strong>toffrecyclingmaterial“ vom 13.04.2004<br />

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29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums BW für die Verwertung von als<br />

Abfall eingestuftem Bodenmaterial, 14.03.2007<br />

zu beachten<br />

Gewässerschutz/Wasserversorgung<br />

Das Vorhaben liegt innerhalb <strong>der</strong> Zone IIIB des Wasserschutzgebietes „ZV<br />

Bodensee WV, <strong>Gemeinde</strong>n Dettenheim, Linkenheim-Hochstetten“. Die<br />

Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet <strong>der</strong><br />

Wassergewinnungsanlage vom 28.03.1985 ist zu beachten.<br />

Bau und Betrieb von Grundwasser-Wärmepumpenanlagen bzw. Erdwärmegewinnungsanlagen<br />

bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die<br />

Genehmigungsfähigkeit ist frühzeitig beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für<br />

Umwelt und Arbeitsschutz zu erfragen.<br />

Hinweis zur Beseitigung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

In den textlichen Festsetzungen ist die Vorgabe zur Versickerung von<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser auf das von den Nebenanlagen, Stellplätzen und<br />

Garagen abfließende Oberflächenwasser beschränkt. (s. textliche<br />

Festsetzungen Punkt 6, Seite 2 und 3)<br />

Gemäß § 45 b (3) WG soll das Nie<strong>der</strong>schlagswasser von Grundstücken, die<br />

nach dem 1. Januar 1999 bebaut, befestigt o<strong>der</strong> an die öffentliche<br />

Kanalisation angeschlossen werden, generell durch Versickerung o<strong>der</strong><br />

ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer beseitigt werden, sofern<br />

dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist.<br />

Folgende Festsetzung sollte ergänzt werden:<br />

Zur schadlosen Versickerung muss das Nie<strong>der</strong>schlagswasser flächenhaft o<strong>der</strong> in<br />

einer Versickerungsmulde über eine mind. 30 cm dicke begrünte Oberbodenschicht<br />

(belebte Bodenzone) o<strong>der</strong> über eine Anlage, die eine vergleichbare<br />

Behandlung gewährleistet (künstliches Bodensubstrat) versickert werden; die<br />

Zuleitung sollte über eine offene Rinne (gepflastert o<strong>der</strong> begrünt) erfolgen.<br />

An<strong>der</strong>e Versickerungsvarianten (Versickerungsschächte, Rigolenversickerungen<br />

etc.) sind erlaubnisfrei nicht zulässig.<br />

Baurechtsamt<br />

Der Bebauungsplan dient <strong>der</strong> Innenentwicklung. Maximal 70.000 m² GR. Keine<br />

UVP- pflichtigen Vorhaben. Keine Beeinträchtigung von Natura 2000-Flächen.<br />

Die Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung ist zwar eine Einzelfallän<strong>der</strong>ung und somit streng<br />

genommen nicht zulässig. Durch die Größe des Grundstücks und die gut<br />

nachvollziehbare Begründung hat das Baurechtsamt aber keine grundsätzlichen<br />

Bedenken.<br />

Es muss noch eine Satzung erstellt werden. Der zeichnerische Teil soll maßstabsgetreu<br />

und nicht verkleinert dargestellt werden. Das Amt für Umwelt und<br />

Arbeitsschutz-Immissionsschutz- und Naturschutz- und das Amt für<br />

Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung haben keine Anregungen<br />

o<strong>der</strong> Bedenken gegen die vorgelegte Planung geäußert.<br />

3.1.1 Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung<br />

Unter Ziffer 3 <strong>der</strong> Stellungnahme des Landkreises werden verschiedene<br />

Hinweise auf Vorschriften hinsichtlich Altlasten und Bodenschutz gegeben, die<br />

bei einer Bebauung zu beachten sind. Diese Vorschriften betreffen im<br />

wesentlichen die Baugenehmigung und Baudurchführung, und sie sind dafür<br />

Seite 8


29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

unmittelbar zu beachtendes Recht, weshalb auf eine Übernahme in die<br />

planungsrechtliche Vorschriften des Bebauungsplanes verzichtet wird.<br />

Die Hinweise des LRA, bezüglich des Gewässerschutzes sollen, weil sie die<br />

bauliche Nutzung betreffen könnten als ergänzende „Hinweise“ zu den planungsrechtlichen<br />

Vorschriften hinzugefügt werden.<br />

Der Vorschlag zur Ergänzung <strong>der</strong> Festsetzungen über die Versickerung sollte<br />

aufgegriffen werden, da diese Regelung die generelle Vorschrift des Wassergesetzes<br />

konkretisiert und da eine Regelungsmöglichkeit im § 9 Baugesetzbuch<br />

<strong>aus</strong>drücklich vorgesehen ist.<br />

Diese Ergänzung <strong>der</strong> Festsetzungen kann ohne erneute öffentliche Auslegung<br />

erfolgen, da sie nur eine Konkretisierung einer bisher enthaltenen Festsetzung<br />

darstellt und da außer dem Grundstückseigentümer keine weiteren Nachbarn<br />

betroffen sind. Der Grundstückeigentümer stimmt dieser Än<strong>der</strong>ung zu.<br />

3.2 Stellungnahme <strong>der</strong> Deutschen Bahn, DB Netz AG, Karlsruhe<br />

Ihre Anfrage vom 20.04 2010 „Anhörung TÖB zum Bebauungsplan “Mitte-<br />

Teilbereich West - 2. Än<strong>der</strong>ung- Her<strong>der</strong>straße 2“ haben wir geprüft und<br />

antworten wie folgt: Netzseitig sehen wir keine Betroffenheiten und stimmen dem<br />

geplanten Bauvorhaben zu.<br />

3.2.1 Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung<br />

Es ist keine Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanentwurfes erfor<strong>der</strong>lich.<br />

4. Än<strong>der</strong>ung des Planentwurfs<br />

Dem Bebauungsplanentwurf in <strong>der</strong> öffentlich <strong>aus</strong>gelegten Fassung liegt ein<br />

Konzept mit 6 Reihen- bzw. Doppelhäusern zugrunde, wobei die Erschließung<br />

für die beiden Baugruppen mittig erfolgen soll mit davon abgehenden Zugängen<br />

nach Süden und Norden.<br />

Der Eigentümer bzw. die interessierten Bauträger haben auf dieser Grundlage<br />

versucht, Käufer für die angebotenen Bautypen zu finden. Durch die bisher<br />

generell gedämpfte wirtschaftliche Lage war es sehr schwierig potentielle Kaufwillige<br />

zu finden. Das ist inzwischen gelungen, wobei es nicht möglich war- so<br />

wie vorgesehen-, Kaufinteressenten für die beiden Doppelh<strong>aus</strong>hälften mit einer<br />

Erschließung von Süden, von <strong>der</strong> Gartenseite, zu gewinnen. Die Gründe sind<br />

zum einen die Flächenreduzierung <strong>der</strong> bevorzugten Südseite durch die lange<br />

Zugangsfläche, zum an<strong>der</strong>en die Entwertung <strong>der</strong> privaten Südseite durch<br />

Zugänge (auch für Fremde.) Der Eigentümer hat dies in einem Schreiben dem<br />

Bauamt mitgeteilt und gebeten, den Planentwurf dahingehend zu än<strong>der</strong>n, dass<br />

ein Zugang für das Doppelh<strong>aus</strong> von Norden, entlang <strong>der</strong> nördlichen Grundstücksgrenze<br />

möglich ist. Die Zustimmung <strong>der</strong> nördlichen Nachbarn dazu wurde<br />

gleichzeitig beigebracht.<br />

Die Verwaltung hat gegen diese beabsichtigte Än<strong>der</strong>ung städtebaulich nichts<br />

einzuwenden, insbeson<strong>der</strong>e auch nicht, weil von den allein betroffenen<br />

Nachbarn die <strong>aus</strong>drückliche Zustimmung vorliegt. (Siehe dazu die Anlage 1 zur<br />

Vorlage.) Außerdem ist in dem ergänzenden städtebaulichen Vertrag festgeschrieben,<br />

dass die Ver- und Entsorgung wie bisher geplant nur über den<br />

mittigen Weg erfolgen darf.<br />

Für den Bebauungsplan ist für die beabsichtigte Än<strong>der</strong>ung die Rücknahme <strong>der</strong><br />

„Fläche für Garagen“ und <strong>der</strong> „Fläche für Stellplätze“ auf 2,5 m Abstand von <strong>der</strong><br />

nördlichen Grenze erfor<strong>der</strong>lich. Da diese Än<strong>der</strong>ung die Grundzüge <strong>der</strong> Planung<br />

nicht berührt und <strong>der</strong> betroffene Nachbar bereits gehört ist, ist in Anwendung von<br />

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29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

§ 4a (2) BauGB nur noch die berührte Behörde, in diesem Fall das Landratsamt,<br />

dazu zu hören. Dies soll in Kürze erfolgen.<br />

Anlagen:<br />

Zustimmung Nachbar<br />

Freiflächenplan mit Darstellung <strong>der</strong> Versickerungsmulden<br />

Übersichtslageplan M 1 : 5000<br />

Begründung 05.06.2009 / 15.10.2010<br />

örtliche Bauvorschriften 05.06.2009<br />

Entwurf Städtebaulicher Vertrag<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Die im Zuge <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit werden entsprechend <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung unter<br />

Ziffer 2.2 abgewogen. Ein Teil <strong>der</strong> Stellungnahmen <strong>der</strong> Behörden kann durch<br />

Ergänzung <strong>der</strong> planungsrechtlichen Festsetzungen entsprechend <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

unter Ziffer 3.1.1 berücksichtigt werden.<br />

2. Der Bebauungsplanentwurf „Mitte – Teilbereich West – 2. Än<strong>der</strong>ung –<br />

Her<strong>der</strong>straße 2“, wird entsprechend Ziffer 4 <strong>der</strong> Vorlage geän<strong>der</strong>t und für die<br />

geän<strong>der</strong>te Fassung vom 05.06.2009/ 15.10.2010 eine beschränkte Beteiligung<br />

nach § 4a (3) BauGB durchgeführt.<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

Ja Nein<br />

1. Gesamtkosten <strong>der</strong> Maßnahme<br />

2. Finanzierung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

a) Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge)<br />

b) Sonstige Eigenmittel (Allgem. Deckungsmittel)<br />

c) Fremdmittel/Kreditbedarf<br />

3. Folgekosten<br />

a) einmalig<br />

b) jährlich<br />

4. Veranschlagung bei H<strong>aus</strong>haltsstelle<br />

im a) Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt 200<br />

b) Vermögensh<strong>aus</strong>halt 200<br />

Umwelt-Einfluss:<br />

Diskussion und Sitzungsverlauf:<br />

Der Bürgermeister und [Name] stellten die Sitzungsvorlage vor und erläuterten den<br />

Sachverhalt. Der Bürgermeister verwies in seinen Ausführungen u. a. auf den <strong>der</strong><br />

Sitzungsvorlage beigefügten städtebaulichen Vertrag und stellte fest, dass zum<br />

Abschluss dieses Vertrages eine entsprechende Ermächtigung des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

an den Bürgermeister erfolgen sollte.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at stimmte den Beschlussvorschlägen einstimmig zu. Ferner wurde<br />

<strong>der</strong> Bürgermeister ermächtigt, den <strong>der</strong> Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf eines<br />

städtebaulichen Vertrages zur Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung ‚Mitte West 2. Än<strong>der</strong>ung<br />

Her<strong>der</strong>straße’ abzuschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

X Einstimmig<br />

Befangenheit:<br />

Ja-Stimmen __ ; Nein-Stimmen __; Enthaltungen __;<br />

An <strong>der</strong> Beratung und Beschlussfassung haben keine Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates mitgewirkt, die gem. § 18 GemO als<br />

befangen gelten. O<strong>der</strong>:<br />

Wegen Befangenheit haben nicht mitgewirkt:<br />

Seite 10


29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

Sitzungsvorlage<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

öffentlich<br />

29.11.2010<br />

GR - 10/18<br />

022.31<br />

N 5.<br />

Titel; Thema<br />

Bekanntgabe von Beschlüssen <strong>aus</strong> nicht öffentlicher Sitzung<br />

Der Bürgermeister gab gem. § 35 GemO folgende, in <strong>der</strong> nicht öffentlichen<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 15.11.2010 gefassten Beschlüsse bekannt:<br />

1. Erbbaurechtsvertrag mit dem Reit- und Fahrverein <strong>Graben</strong> e.V.<br />

Vorrangseinräumung und Zustimmung zur Eintragung einer Grundschuld<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at stimmte <strong>der</strong> einzutragenden Grundschuld und <strong>der</strong> Vorrangseinräumung<br />

einstimmig zu.<br />

2. Erwerb von Ackergrundstücken durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

Der Gemein<strong>der</strong>at stimmte dem Erwerb verschiedener Ackergrundstücke einstimmig<br />

zu.<br />

Seite 11


29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

Sitzungsvorlage<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

öffentlich<br />

29.11.2010<br />

GR - 10/18<br />

022.31<br />

N 6.<br />

Titel; Thema<br />

Verschiedenes<br />

Verwaltungs<strong>aus</strong>schusssitzung 06.12.2010<br />

Der Bürgermeister teilte mit, dass die für den 06.12.2010 vorgesehene Verwaltungs<strong>aus</strong>schusssitzung<br />

entfällt.<br />

Seite 12


29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

Sitzungsvorlage<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

öffentlich<br />

29.11.2010<br />

GR - 10/18<br />

022.31<br />

N 7.<br />

Titel; Thema<br />

Wünsche, Anregungen, Anträge und Beschwerden<br />

Anschreiben an die Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

Auf Anfrage von [Name], ob alle Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ats ein Schreiben <strong>der</strong> Fa.<br />

Consulting GmbH <strong>aus</strong> Weingarten erhalten haben, wurde mitgeteilt, dass dies <strong>der</strong><br />

Fall war.<br />

Seite 13

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