Auszug aus der Niederschrift - Gemeinde Graben-Neudorf
Auszug aus der Niederschrift - Gemeinde Graben-Neudorf
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Graben</strong>-<strong>Neudorf</strong><br />
<strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift<br />
über die öffentlichen Verhandlungen des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
am Montag, 29. November 2010<br />
Tagesordnung<br />
Tagesordnung - Öffentlich<br />
1. Bürgerfragestunde<br />
2. Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die öffentliche Verhandlung des<br />
Gemein<strong>der</strong>ates vom 15.11.2010<br />
3. Wassergebührenkalkulation 2011<br />
Än<strong>der</strong>ungssatzung 2011<br />
4. Bebauungsplan Mitte, Teilbereich West, 2. Än<strong>der</strong>ung Her<strong>der</strong>straße<br />
1. Billigungsbeschluss über die Abwägung <strong>der</strong> während <strong>der</strong> Offenlage<br />
nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />
2. Beschluss zur Än<strong>der</strong>ung und beschränkten Beteiligung nach § 4a (3)<br />
BauGB<br />
5. Bekanntgabe von Beschlüssen <strong>aus</strong> nicht öffentlicher Sitzung<br />
6. Verschiedenes<br />
7. Wünsche, Anregungen, Anträge und Beschwerden<br />
Die näheren Erläuterungen ergeben sich <strong>aus</strong> den folgenden Sitzungsvorlagen.
29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
Sitzungsvorlage<br />
Gemein<strong>der</strong>at<br />
öffentlich<br />
29.11.2010<br />
GR - 10/18<br />
022.31bk<br />
N 1.<br />
Titel; Thema<br />
Bürgerfragestunde<br />
Keine Anfrage.<br />
Seite 2
29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
Sitzungsvorlage<br />
Gemein<strong>der</strong>at<br />
öffentlich<br />
29.11.2010<br />
GR - 10/18<br />
022.31<br />
N 2.<br />
Titel; Thema<br />
Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die öffentliche Verhandlung des<br />
Gemein<strong>der</strong>ates vom 15.11.2010<br />
Die Nie<strong>der</strong>schrift über die öffentliche Verhandlung des Gemein<strong>der</strong>ats am 15.11.2010<br />
wurde ohne weitere Aussprache einstimmig genehmigt.<br />
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Sitzungsvorlage<br />
Gemein<strong>der</strong>at<br />
öffentlich<br />
29.11.2010<br />
GR - 10/18<br />
815.31-ts<br />
N 3.<br />
Titel; Thema<br />
Wassergebührenkalkulation 2011<br />
Än<strong>der</strong>ungssatzung 2011<br />
Sachverhalt und Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung:<br />
Auf die Sitzungsunterlagen zur Sitzung vom 15.11.2010 wird verwiesen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat sich dafür <strong>aus</strong>gesprochen, die Wassergebühren ohne<br />
Än<strong>der</strong>ungen entsprechend <strong>der</strong> Anlage 3a <strong>der</strong> Kalkulation (Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Fremdkapitalzinsen, Einrechnung von Fehlbeträgen <strong>aus</strong> Vorjahren i.H.v. 20.000 €<br />
und einem Grundgebührenanteil von 150.000 €) festzulegen. Auf den erneuten<br />
Versand <strong>der</strong> Kalkulationsunterlagen wird deshalb verzichtet.<br />
Die Än<strong>der</strong>ungssatzung berücksichtigt diese Än<strong>der</strong>ungen.<br />
Anlagen:<br />
Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Der Verbrauchsgebührensatz für das Jahr 2011 wird mit 0,93 €/m³ Frischwasser<br />
festgelegt.<br />
2. Die Grundgebührensätze werden entsprechend <strong>der</strong> Zählergröße (Qn) wie folgt<br />
festgelegt:<br />
Qn 2,5<br />
Qn 6<br />
Qn 10<br />
Qn 15<br />
Qn 30<br />
Qn 40<br />
36,96 €/Jahr<br />
73,92 €/Jahr<br />
221,76 €/Jahr<br />
591,36 €/Jahr<br />
1.182,72 €/Jahr<br />
2.365,44 €/Jahr<br />
3. Der in <strong>der</strong> Kalkulation 2011 eingerechnete Abbau von Fehlbeträgen i.H.v.<br />
20.000 € wird wie in Anlage 6 dargestellt mit Überschüssen <strong>aus</strong> Vorjahren<br />
verrechnet.<br />
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29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
4. Der Gemein<strong>der</strong>at behält sich vor, evtl. entgegen <strong>der</strong> Kalkulation eintretende<br />
Überschüsse bis max. in Höhe <strong>der</strong> Eigenkapitalverzinsung (kalkulatorische<br />
Verzinsung abzügl. Fremdkapitalzinsen) den Rücklagen o<strong>der</strong> dem <strong>Gemeinde</strong>h<strong>aus</strong>halt<br />
zuzuführen.<br />
5. Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die Än<strong>der</strong>ungssatzung wie vorgelegt.<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
Ja Nein<br />
1. Gesamtkosten <strong>der</strong> Maßnahme<br />
2. Finanzierung <strong>der</strong> Maßnahme<br />
a) Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge)<br />
b) Sonstige Eigenmittel (Allgem. Deckungsmittel)<br />
c) Fremdmittel/Kreditbedarf<br />
3. Folgekosten<br />
a) einmalig<br />
b) jährlich<br />
4. Veranschlagung bei H<strong>aus</strong>haltsstelle<br />
im a) Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt 200<br />
b) Vermögensh<strong>aus</strong>halt 200<br />
Umwelt-Einfluss:<br />
Diskussion und Sitzungsverlauf:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at stimmte den Beschlussvorschlägen ohne weitere Aussprache<br />
einstimmig zu.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
X Einstimmig<br />
Befangenheit:<br />
Ja-Stimmen __ ; Nein-Stimmen __; Enthaltungen __;<br />
An <strong>der</strong> Beratung und Beschlussfassung haben keine Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates mitgewirkt, die gem. § 18 GemO als<br />
befangen gelten. O<strong>der</strong>:<br />
Wegen Befangenheit haben nicht mitgewirkt:<br />
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29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
Sitzungsvorlage<br />
Gemein<strong>der</strong>at<br />
öffentlich<br />
29.11.2010<br />
GR - 10/18<br />
621.41-ja/mr<br />
N 4.<br />
Titel; Thema<br />
Bebauungsplan Mitte, Teilbereich West, 2. Än<strong>der</strong>ung Her<strong>der</strong>straße<br />
1. Billigungsbeschluss über die Abwägung <strong>der</strong> während <strong>der</strong> Offenlage<br />
nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />
2. Beschluss zur Än<strong>der</strong>ung und beschränkten Beteiligung nach § 4a (3)<br />
BauGB<br />
Sachverhalt und Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung:<br />
1. Verfahrensstand<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Graben</strong>-<strong>Neudorf</strong> hat nach Vorberatung im<br />
technischen Ausschuss am 06.07.2009 beschlossen, für den Bereich des<br />
Grundstückes Her<strong>der</strong>straße 2 einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan<br />
wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung<br />
durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf und <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> Örtlichen<br />
Bauvorschriften lagen nach § 3 Abs. 2 BauGB in <strong>der</strong> Zeit vom 3. August bis zum<br />
3. September 2009 im Rath<strong>aus</strong> öffentlich <strong>aus</strong>. Gleichzeitig wurden die Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />
Abs. 2 BauGB eingeholt.<br />
2. Stellungnahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
2.1 Stellungnahme vom Eigentümer Her<strong>der</strong>straße 4<br />
1. Parkplätze / Stellflächen<br />
Der Eigentümer gibt zu bedenken, dass durch diese verdichtete Bauweise ein<br />
noch höherer Parkdruck entsteht als dies bisher schon <strong>der</strong> Fall ist. Dies gilt<br />
insbeson<strong>der</strong>e bei Veranstaltungen in <strong>der</strong> Schule bzw. in <strong>der</strong> Halle. Außerdem<br />
teilt er mit, dass nach ihrer Auffassung die vorgegebenen Stellflächen (Garagen<br />
+ Stellplätze) nicht <strong>aus</strong>reichend erscheinen für die vorgesehenen 6 Wohneinheiten.<br />
Damit wird die Parksituation verschlechtert und er befürchtet, dass auch<br />
er mit seinem Grundstück und dem Wohn- und Geschäftsh<strong>aus</strong> hiervon in<br />
starkem Maße betroffen sind. Er bittet deshalb, die Situation nochmals zu<br />
überdenken und machte den Vorschlag für eine verdichtet Bauweise<br />
Tiefgaragen zu errichten.<br />
2. Anzahl <strong>der</strong> Wohnungen<br />
Über die Anzahl <strong>der</strong> Wohnungen ist we<strong>der</strong> in den textlichen Festsetzungen noch<br />
in den örtlichen Bauvorschriften etwas enthalten. Lediglich in <strong>der</strong> Begründung<br />
Ziffer 4 heißt es, dass als bauliches Konzept die Anlage von 6 Reihenhäusern<br />
und zwei Doppelh<strong>aus</strong>hälften vorgesehen ist. Diese Aussage steht allerdings im<br />
Wi<strong>der</strong>spruch zu <strong>der</strong> Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vom 30.07.2009; denn in<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung ist festgelegt, dass mit dem Bebauungsplan<br />
die planungsrechtlichen Vor<strong>aus</strong>setzungen für die Errichtung von 6<br />
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29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
Wohngebäuden in Form von 4 Reihenhäusern und 2 Doppelh<strong>aus</strong>hälften<br />
geschaffen werden sollen.<br />
Sie möchte auf diese Unstimmigkeiten hinweisen und geht allerdings davon <strong>aus</strong>,<br />
dass es sich in <strong>der</strong> Tat nur 4 Reihenhäuser gibt und 2 Doppelh<strong>aus</strong>hälften.<br />
2.2 Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung<br />
2.2.1 Parkplätze/Stellflächen<br />
Es mag zutreffend sein, dass durch Veranstaltungen in <strong>der</strong> Schule o<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Halle ein Parkdruck auf die umliegenden Grundstücke entstehen kann. Es wäre<br />
jedoch keine sachgerechte Abwägung <strong>der</strong> gegenseitigen Belange, wenn wegen<br />
dieses ab und zu auftretenden Spitzenbedarfes einem privaten Bauherrn in <strong>der</strong><br />
Nähe dieser öffentlichen Einrichtungen die Nutzung seines Grundstückes<br />
reduziert werden sollte. Evtl. Parkierungserfor<strong>der</strong>nisse <strong>aus</strong> den öffentlichen<br />
Einrichtungen können nicht auf Kosten <strong>der</strong> Nachbarn, die zufälliger weise erst<br />
jetzt bauen, gelöst werden. Im Übrigen ist zu den normalen Tageszeiten kein<br />
Parkdruck in <strong>der</strong> Her<strong>der</strong>straße erkennbar.<br />
Zur angesprochenen Verdichtung ist zu sagen, dass nach <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />
Rechtslage des gültigen Bebauungsplanes auf dem <strong>aus</strong>gewiesenen B<strong>aus</strong>treifen<br />
eine weit höhere Nutzung mit größerem Kfz–Aufkommen zulässig wäre (z.B. mit<br />
einem Geschäftsh<strong>aus</strong>). Der Vorschlag, für die 6 Wohneinheiten eine Tiefgarage<br />
zu bauen ist finanziell nicht darstellbar. Eine Verdichtung für eine <strong>der</strong>artige<br />
Lösung liegt hier nicht vor. Es muss im Übrigen Ziel <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sein,<br />
unbebaute Bauplätze und die vorhandene Infrastruktur zu nutzen.<br />
Nach § 37 LBO ist ein Stellplatz je Wohnung erfor<strong>der</strong>lich. Der Bebauungsplan<br />
sieht 2 Stellplätze je Wohnung vor.<br />
2.2.2 Anzahl <strong>der</strong> Wohngebäude<br />
Die Beschränkung <strong>der</strong> Wohnungszahl ist in Ziffer 5. <strong>der</strong> textlichen<br />
planungsrechtlichen Festsetzungen enthalten. Dort heißt es:<br />
„Pro Wohngebäude ist nur eine Wohnung zulässig.“<br />
Mit dieser vom Gemein<strong>der</strong>at bewusst getroffenen Einengung ist eine intensive<br />
Nutzung eines Reihen-/o<strong>der</strong> Doppelh<strong>aus</strong>es praktisch <strong>aus</strong>geschlossen:<br />
Konkret ist damit ein Gebäude mit Einliegerwohnung (und infolgedessen<br />
weiterem Stellplatzbedarf) nicht möglich.<br />
Es ist zutreffend, dass in <strong>der</strong> Begründung <strong>aus</strong> Versehen noch 6 Reihenhäuser<br />
genannt sind: richtig heißt es: 4 Reihenhäuser und 2 Doppelh<strong>aus</strong>hälften.<br />
Der Schreibfehler wurde in <strong>der</strong> Begründung nachrichtlich geän<strong>der</strong>t.<br />
3. Stellungnahmen <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
3.1 Landkreis Karlsruhe – Baurechtsamt – Bauleitplanung/Koordination<br />
Altlasten und Bodenschutz<br />
Hinweise zu Auffüllungen<br />
Ist im Rahmen von Verfüllungen, Auffüllungen und Geländemodellierungen die<br />
Verwertung (das Auf- u. Einbringen) von aufbereiteten Bau- und Abbruchfällen<br />
(Recyclingmaterial) o<strong>der</strong> von als Abfall eingestuften Böden vorgesehen, so sind<br />
in Baden-Württemberg gültigen technischen Hinweise<br />
Mitteilung des Umweltministeriums B.W. „Vorläufige Hinweise zum Einsatz von<br />
B<strong>aus</strong>toffrecyclingmaterial“ vom 13.04.2004<br />
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29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums BW für die Verwertung von als<br />
Abfall eingestuftem Bodenmaterial, 14.03.2007<br />
zu beachten<br />
Gewässerschutz/Wasserversorgung<br />
Das Vorhaben liegt innerhalb <strong>der</strong> Zone IIIB des Wasserschutzgebietes „ZV<br />
Bodensee WV, <strong>Gemeinde</strong>n Dettenheim, Linkenheim-Hochstetten“. Die<br />
Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet <strong>der</strong><br />
Wassergewinnungsanlage vom 28.03.1985 ist zu beachten.<br />
Bau und Betrieb von Grundwasser-Wärmepumpenanlagen bzw. Erdwärmegewinnungsanlagen<br />
bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die<br />
Genehmigungsfähigkeit ist frühzeitig beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für<br />
Umwelt und Arbeitsschutz zu erfragen.<br />
Hinweis zur Beseitigung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
In den textlichen Festsetzungen ist die Vorgabe zur Versickerung von<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser auf das von den Nebenanlagen, Stellplätzen und<br />
Garagen abfließende Oberflächenwasser beschränkt. (s. textliche<br />
Festsetzungen Punkt 6, Seite 2 und 3)<br />
Gemäß § 45 b (3) WG soll das Nie<strong>der</strong>schlagswasser von Grundstücken, die<br />
nach dem 1. Januar 1999 bebaut, befestigt o<strong>der</strong> an die öffentliche<br />
Kanalisation angeschlossen werden, generell durch Versickerung o<strong>der</strong><br />
ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer beseitigt werden, sofern<br />
dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist.<br />
Folgende Festsetzung sollte ergänzt werden:<br />
Zur schadlosen Versickerung muss das Nie<strong>der</strong>schlagswasser flächenhaft o<strong>der</strong> in<br />
einer Versickerungsmulde über eine mind. 30 cm dicke begrünte Oberbodenschicht<br />
(belebte Bodenzone) o<strong>der</strong> über eine Anlage, die eine vergleichbare<br />
Behandlung gewährleistet (künstliches Bodensubstrat) versickert werden; die<br />
Zuleitung sollte über eine offene Rinne (gepflastert o<strong>der</strong> begrünt) erfolgen.<br />
An<strong>der</strong>e Versickerungsvarianten (Versickerungsschächte, Rigolenversickerungen<br />
etc.) sind erlaubnisfrei nicht zulässig.<br />
Baurechtsamt<br />
Der Bebauungsplan dient <strong>der</strong> Innenentwicklung. Maximal 70.000 m² GR. Keine<br />
UVP- pflichtigen Vorhaben. Keine Beeinträchtigung von Natura 2000-Flächen.<br />
Die Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung ist zwar eine Einzelfallän<strong>der</strong>ung und somit streng<br />
genommen nicht zulässig. Durch die Größe des Grundstücks und die gut<br />
nachvollziehbare Begründung hat das Baurechtsamt aber keine grundsätzlichen<br />
Bedenken.<br />
Es muss noch eine Satzung erstellt werden. Der zeichnerische Teil soll maßstabsgetreu<br />
und nicht verkleinert dargestellt werden. Das Amt für Umwelt und<br />
Arbeitsschutz-Immissionsschutz- und Naturschutz- und das Amt für<br />
Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung haben keine Anregungen<br />
o<strong>der</strong> Bedenken gegen die vorgelegte Planung geäußert.<br />
3.1.1 Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung<br />
Unter Ziffer 3 <strong>der</strong> Stellungnahme des Landkreises werden verschiedene<br />
Hinweise auf Vorschriften hinsichtlich Altlasten und Bodenschutz gegeben, die<br />
bei einer Bebauung zu beachten sind. Diese Vorschriften betreffen im<br />
wesentlichen die Baugenehmigung und Baudurchführung, und sie sind dafür<br />
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29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
unmittelbar zu beachtendes Recht, weshalb auf eine Übernahme in die<br />
planungsrechtliche Vorschriften des Bebauungsplanes verzichtet wird.<br />
Die Hinweise des LRA, bezüglich des Gewässerschutzes sollen, weil sie die<br />
bauliche Nutzung betreffen könnten als ergänzende „Hinweise“ zu den planungsrechtlichen<br />
Vorschriften hinzugefügt werden.<br />
Der Vorschlag zur Ergänzung <strong>der</strong> Festsetzungen über die Versickerung sollte<br />
aufgegriffen werden, da diese Regelung die generelle Vorschrift des Wassergesetzes<br />
konkretisiert und da eine Regelungsmöglichkeit im § 9 Baugesetzbuch<br />
<strong>aus</strong>drücklich vorgesehen ist.<br />
Diese Ergänzung <strong>der</strong> Festsetzungen kann ohne erneute öffentliche Auslegung<br />
erfolgen, da sie nur eine Konkretisierung einer bisher enthaltenen Festsetzung<br />
darstellt und da außer dem Grundstückseigentümer keine weiteren Nachbarn<br />
betroffen sind. Der Grundstückeigentümer stimmt dieser Än<strong>der</strong>ung zu.<br />
3.2 Stellungnahme <strong>der</strong> Deutschen Bahn, DB Netz AG, Karlsruhe<br />
Ihre Anfrage vom 20.04 2010 „Anhörung TÖB zum Bebauungsplan “Mitte-<br />
Teilbereich West - 2. Än<strong>der</strong>ung- Her<strong>der</strong>straße 2“ haben wir geprüft und<br />
antworten wie folgt: Netzseitig sehen wir keine Betroffenheiten und stimmen dem<br />
geplanten Bauvorhaben zu.<br />
3.2.1 Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung<br />
Es ist keine Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanentwurfes erfor<strong>der</strong>lich.<br />
4. Än<strong>der</strong>ung des Planentwurfs<br />
Dem Bebauungsplanentwurf in <strong>der</strong> öffentlich <strong>aus</strong>gelegten Fassung liegt ein<br />
Konzept mit 6 Reihen- bzw. Doppelhäusern zugrunde, wobei die Erschließung<br />
für die beiden Baugruppen mittig erfolgen soll mit davon abgehenden Zugängen<br />
nach Süden und Norden.<br />
Der Eigentümer bzw. die interessierten Bauträger haben auf dieser Grundlage<br />
versucht, Käufer für die angebotenen Bautypen zu finden. Durch die bisher<br />
generell gedämpfte wirtschaftliche Lage war es sehr schwierig potentielle Kaufwillige<br />
zu finden. Das ist inzwischen gelungen, wobei es nicht möglich war- so<br />
wie vorgesehen-, Kaufinteressenten für die beiden Doppelh<strong>aus</strong>hälften mit einer<br />
Erschließung von Süden, von <strong>der</strong> Gartenseite, zu gewinnen. Die Gründe sind<br />
zum einen die Flächenreduzierung <strong>der</strong> bevorzugten Südseite durch die lange<br />
Zugangsfläche, zum an<strong>der</strong>en die Entwertung <strong>der</strong> privaten Südseite durch<br />
Zugänge (auch für Fremde.) Der Eigentümer hat dies in einem Schreiben dem<br />
Bauamt mitgeteilt und gebeten, den Planentwurf dahingehend zu än<strong>der</strong>n, dass<br />
ein Zugang für das Doppelh<strong>aus</strong> von Norden, entlang <strong>der</strong> nördlichen Grundstücksgrenze<br />
möglich ist. Die Zustimmung <strong>der</strong> nördlichen Nachbarn dazu wurde<br />
gleichzeitig beigebracht.<br />
Die Verwaltung hat gegen diese beabsichtigte Än<strong>der</strong>ung städtebaulich nichts<br />
einzuwenden, insbeson<strong>der</strong>e auch nicht, weil von den allein betroffenen<br />
Nachbarn die <strong>aus</strong>drückliche Zustimmung vorliegt. (Siehe dazu die Anlage 1 zur<br />
Vorlage.) Außerdem ist in dem ergänzenden städtebaulichen Vertrag festgeschrieben,<br />
dass die Ver- und Entsorgung wie bisher geplant nur über den<br />
mittigen Weg erfolgen darf.<br />
Für den Bebauungsplan ist für die beabsichtigte Än<strong>der</strong>ung die Rücknahme <strong>der</strong><br />
„Fläche für Garagen“ und <strong>der</strong> „Fläche für Stellplätze“ auf 2,5 m Abstand von <strong>der</strong><br />
nördlichen Grenze erfor<strong>der</strong>lich. Da diese Än<strong>der</strong>ung die Grundzüge <strong>der</strong> Planung<br />
nicht berührt und <strong>der</strong> betroffene Nachbar bereits gehört ist, ist in Anwendung von<br />
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29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
§ 4a (2) BauGB nur noch die berührte Behörde, in diesem Fall das Landratsamt,<br />
dazu zu hören. Dies soll in Kürze erfolgen.<br />
Anlagen:<br />
Zustimmung Nachbar<br />
Freiflächenplan mit Darstellung <strong>der</strong> Versickerungsmulden<br />
Übersichtslageplan M 1 : 5000<br />
Begründung 05.06.2009 / 15.10.2010<br />
örtliche Bauvorschriften 05.06.2009<br />
Entwurf Städtebaulicher Vertrag<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Die im Zuge <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit werden entsprechend <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung unter<br />
Ziffer 2.2 abgewogen. Ein Teil <strong>der</strong> Stellungnahmen <strong>der</strong> Behörden kann durch<br />
Ergänzung <strong>der</strong> planungsrechtlichen Festsetzungen entsprechend <strong>der</strong> Stellungnahme<br />
unter Ziffer 3.1.1 berücksichtigt werden.<br />
2. Der Bebauungsplanentwurf „Mitte – Teilbereich West – 2. Än<strong>der</strong>ung –<br />
Her<strong>der</strong>straße 2“, wird entsprechend Ziffer 4 <strong>der</strong> Vorlage geän<strong>der</strong>t und für die<br />
geän<strong>der</strong>te Fassung vom 05.06.2009/ 15.10.2010 eine beschränkte Beteiligung<br />
nach § 4a (3) BauGB durchgeführt.<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
Ja Nein<br />
1. Gesamtkosten <strong>der</strong> Maßnahme<br />
2. Finanzierung <strong>der</strong> Maßnahme<br />
a) Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge)<br />
b) Sonstige Eigenmittel (Allgem. Deckungsmittel)<br />
c) Fremdmittel/Kreditbedarf<br />
3. Folgekosten<br />
a) einmalig<br />
b) jährlich<br />
4. Veranschlagung bei H<strong>aus</strong>haltsstelle<br />
im a) Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt 200<br />
b) Vermögensh<strong>aus</strong>halt 200<br />
Umwelt-Einfluss:<br />
Diskussion und Sitzungsverlauf:<br />
Der Bürgermeister und [Name] stellten die Sitzungsvorlage vor und erläuterten den<br />
Sachverhalt. Der Bürgermeister verwies in seinen Ausführungen u. a. auf den <strong>der</strong><br />
Sitzungsvorlage beigefügten städtebaulichen Vertrag und stellte fest, dass zum<br />
Abschluss dieses Vertrages eine entsprechende Ermächtigung des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
an den Bürgermeister erfolgen sollte.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at stimmte den Beschlussvorschlägen einstimmig zu. Ferner wurde<br />
<strong>der</strong> Bürgermeister ermächtigt, den <strong>der</strong> Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf eines<br />
städtebaulichen Vertrages zur Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung ‚Mitte West 2. Än<strong>der</strong>ung<br />
Her<strong>der</strong>straße’ abzuschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
X Einstimmig<br />
Befangenheit:<br />
Ja-Stimmen __ ; Nein-Stimmen __; Enthaltungen __;<br />
An <strong>der</strong> Beratung und Beschlussfassung haben keine Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates mitgewirkt, die gem. § 18 GemO als<br />
befangen gelten. O<strong>der</strong>:<br />
Wegen Befangenheit haben nicht mitgewirkt:<br />
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29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
Sitzungsvorlage<br />
Gemein<strong>der</strong>at<br />
öffentlich<br />
29.11.2010<br />
GR - 10/18<br />
022.31<br />
N 5.<br />
Titel; Thema<br />
Bekanntgabe von Beschlüssen <strong>aus</strong> nicht öffentlicher Sitzung<br />
Der Bürgermeister gab gem. § 35 GemO folgende, in <strong>der</strong> nicht öffentlichen<br />
Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 15.11.2010 gefassten Beschlüsse bekannt:<br />
1. Erbbaurechtsvertrag mit dem Reit- und Fahrverein <strong>Graben</strong> e.V.<br />
Vorrangseinräumung und Zustimmung zur Eintragung einer Grundschuld<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at stimmte <strong>der</strong> einzutragenden Grundschuld und <strong>der</strong> Vorrangseinräumung<br />
einstimmig zu.<br />
2. Erwerb von Ackergrundstücken durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
Der Gemein<strong>der</strong>at stimmte dem Erwerb verschiedener Ackergrundstücke einstimmig<br />
zu.<br />
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29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
Sitzungsvorlage<br />
Gemein<strong>der</strong>at<br />
öffentlich<br />
29.11.2010<br />
GR - 10/18<br />
022.31<br />
N 6.<br />
Titel; Thema<br />
Verschiedenes<br />
Verwaltungs<strong>aus</strong>schusssitzung 06.12.2010<br />
Der Bürgermeister teilte mit, dass die für den 06.12.2010 vorgesehene Verwaltungs<strong>aus</strong>schusssitzung<br />
entfällt.<br />
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29.11.2010 Nie<strong>der</strong>schrift öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
Sitzungsvorlage<br />
Gemein<strong>der</strong>at<br />
öffentlich<br />
29.11.2010<br />
GR - 10/18<br />
022.31<br />
N 7.<br />
Titel; Thema<br />
Wünsche, Anregungen, Anträge und Beschwerden<br />
Anschreiben an die Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
Auf Anfrage von [Name], ob alle Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ats ein Schreiben <strong>der</strong> Fa.<br />
Consulting GmbH <strong>aus</strong> Weingarten erhalten haben, wurde mitgeteilt, dass dies <strong>der</strong><br />
Fall war.<br />
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