02.11.2012 Aufrufe

Impressionen - Jubiläum 10 Jahre Hospiz, Bad Salzuflen

Impressionen - Jubiläum 10 Jahre Hospiz, Bad Salzuflen

Impressionen - Jubiläum 10 Jahre Hospiz, Bad Salzuflen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15<br />

Gesetzliche Neuigkeiten:<br />

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung<br />

von Ilse Böinghoff<br />

Bereits im Dezember 2007 hat der Gesetzgeber<br />

schwerstkranken Menschen<br />

einen Anspruch auf eine spezialisierte<br />

ambulante Palliativversorgung (SAPV)<br />

zugesichert. Da die Krankenkassen die<br />

erforderlichen Rahmenbedingungen nicht<br />

geschaffen haben, konnte diese Leistung<br />

bislang nicht erbracht werden. Nun haben<br />

die Spitzenverbände der Krankenkasse<br />

Ende Juli 2008 die zum Aufbau der<br />

Versorgungsstrukturen erforderlichen<br />

Empfehlungen vorgelegt. Diese stoßen bei<br />

mehreren Organisationen auf Kritik. Die<br />

Empfehlungen sind Grundlage für den<br />

Abschluss von SAPV-Verträgen zwischen<br />

den Kassen und Leistungserbringern.<br />

DGP (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin)<br />

und DHPV (Deutscher <strong>Hospiz</strong>und<br />

Palliativ-Verband, ehemals BAG) haben<br />

darauf mit einer gemeinsamen Stellungnahme<br />

reagiert, in der 5 wesentliche<br />

Defizite der Empfehlungen benannt<br />

werden:<br />

1. Der Begriff „spezialisierte Leistungserbringer“<br />

wird der Komplexität der<br />

Versorgungssituation nicht gerecht<br />

und dadurch wird die Koordination der<br />

Versorgung, die ein wesentliches<br />

Merkmal von SAPV ist, erschwert.<br />

2. Für Pflegende fehlt eine Übergangsregelung.<br />

3. Es fehlen jegliche weitere Ausführungen<br />

dazu, wie den besonderen Belangen<br />

von Kindern und Jugendlichen<br />

Rechnung getragen werden soll.<br />

4. Es finden sich keine konkreten Regelungen<br />

zur Versorgung mit Arznei-,<br />

Heil- und Hilfsmitteln.<br />

5. Die Möglichkeiten, ärztliche Leistungen<br />

in den stationären <strong>Hospiz</strong>en als<br />

Leistung der SAPV in Anspruch zu<br />

nehmen, werden nicht geregelt.<br />

DHPV und DGP werden die weitere Entwicklung<br />

aktiv begleiten.<br />

BlickWechsel Winter 2008/2009<br />

In einem gemeinsamen Projekt planen die<br />

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin<br />

(DGP),der Deutsche <strong>Hospiz</strong>- und<br />

PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer<br />

(BÄK) eine Charta zur<br />

Betreuung von schwerstkranken und<br />

sterbenden Menschen unter Beteiligung<br />

aller gesellschaftlichen und gesundheitspolitisch<br />

relevanten Organisationen in<br />

Deutschland.<br />

Ziel des Charta-Prozesses ist es, den<br />

Dialog aller Beteiligten und die gesellschaftliche<br />

Auseinandersetzung mit den<br />

Themen um Sterben, Tod und Trauer zu<br />

fördern, für die zukünftige Entwicklung<br />

eine Orientierung zu geben und sich im<br />

Rahmen eines Konsensus-Prozesses auf<br />

gemeinsame Ziele und ein gemeinsames<br />

Handeln zu verständigen.<br />

Der Charta-Entwurf ist im Internet auf<br />

den Seiten der DGP und des DHPVs<br />

abzurufen.<br />

Auch in den Beratungsstellen des Ambulanten<br />

<strong>Hospiz</strong>dienstes Lippe liegen<br />

Exemplare zur Ansicht vor.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!