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STADLER WERBEKALENDER 2015

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AGB´S<br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (VERKAUF)<br />

01 | GELTUNG<br />

Für alle mit der Firma Stadler Kalender Verlagsgesellschaft mbH (nachfolgend „Lieferer“ genannt) abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen maßgebend. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn ihnen nicht<br />

ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.<br />

02 | VERTRAGSSCHLUSS/RÜCKTRITT<br />

Angebote des Lieferers sind frei widerrufl ich bis zu dem Zeitpunkt, in dem die schriftliche Annahmeerklärung des Bestellers beim Lieferer eingegangen ist. Der Auftrag kommt zu den in der Auftragsbestätigung des Lieferers enthaltenen und<br />

ergänzend mit dem Inhalt der vorliegenden Geschäftsbedingungen zustande.<br />

Der Lieferer ist berechtigt, unter Ausschluß jeglicher eigenen Haftung vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Durchführung des Vertrages für den Lieferer durch den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die nicht in den<br />

Verantwortungsbereich des Lieferers fallen, gleichviel, ob sie im Werk des Lieferers oder bei seinen Vorlieferanten eingetreten sind (z.B. Betriebsstörung oder Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe), in nicht zumutbarer Weise erschwert oder<br />

gänzlich ausgeschlossen wird. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrage steht dem Lieferer auch dann zu, wenn die Be- oder Verarbeitung der ihm zu diesem Zwecke vom Besteller überlassenen Ware mit unverhältnismäßig großen produktionstechnischen oder wirtschaftlichen<br />

Schwierigkeiten verbunden und daher dem Lieferer die Durchführung des Auftrages nicht zuzumuten ist.<br />

Stellen sich die in den beiden vorangehenden Sätzen genannten Schwierigkeiten erst ein, nachdem der Lieferer zur Durchführung des Auftrages bereits Leistungen erbracht hat, so sind die dem Lieferer dadurch entstandenen Kosten unter<br />

Anrechnung der ihm durch den Rücktritt vom Vertrage entstehenden wirtschaftlichen Vorteile vom Besteller zu tragen. Werden dem Lieferer nach Vertragsschluß Umstände bekannt, die auf vorhandene oder bevorstehende Zahlungsunfähigkeit<br />

schließen lassen (z.B. Wechsel- oder Scheckprotest; Pfändungen; fehlende Bonität etc.), werden sämtliche Forderungen des Lieferers aus bewirkten Leistungen sofort fällig. Der Lieferer ist berechtigt, Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung<br />

oder Sicherheitsleistung durchzuführen und von den noch schwebenden Verträgen zurückzutreten, sofern nicht der Besteller auf Auff orderung des Lieferers wegen der diesem bei Ausführung der Aufträge gebührenden Leistung Sicherheit stellt. Im Rahmen nicht kaufmännischen<br />

Geschäftsverkehrs kann das Rücktrittsrecht nur nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ausgeübt werden.<br />

03 | PREISE<br />

Die vom Lieferer angegebenen Preise verstehen sich stets ab Werk der Lieferfi rma, schließen mögliche Transport-, Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten nicht ein und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nur, wenn diese gesondert ausgewiesen ist.<br />

Eine nach Vertragsschluß eintretende Erhöhung der Gestehungskosten durch Steigerung der Tarifl öhne, der Materialpreise oder sonstiger mit der Vertragsausführung verbundenen Kosten berechtigen den Lieferer zu angemessener Preiserhöhung. Beträgt die<br />

Preiserhöhung mehr als 10 % des Gesamtauftragsvolumens, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, sofern der Lieferer ihm die Umstände, die zur Preiserhöhung führen, nicht unverzüglich angezeigt hat. Zwischen Vertragsschluß und Lieferung infolge<br />

von Veränderungen der offi ziellen LKW-, Waggon- oder Schiff fahrtsfrachten sowie Posttarife eintretende Fracht- und Versandkostenerhöhungen gehen auch bei Festpreisvereinbarungen zu Lasten des Bestellers.<br />

04 | ZAHLUNG/ZAHLUNGSVERZUG<br />

Sämtliche Rechnungen des Lieferers sind in EURO zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der Besteller hat Zahlungen sofort nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne<br />

Skonto-Abzug zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 8 Tage nach Rechnungsdatum gerät der Besteller ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Während des Zahlungsverzuges hat der Besteller Verzugszinsen zu zahlen in Höhe des Zinssatzes des<br />

von dem Lieferer in Anspruch genommenen Bankkredits, mindestens jedoch in einer Höhe, die sich aus § 288 BGB ergibt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br />

Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung und erfolgt vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit. Zahlt der Besteller in Wechseln oder Schecks, so gilt die Zahlung erst mit der Einlösung als erfolgt. Sämtliche mit unbarer Zahlung verbundenen Kosten<br />

gehen zu Lasten des Bestellers.<br />

05 | AUFRECHNUNG/ZURÜCKBEHALTUNG/ABTRETUNGSAUSSCHLUSS<br />

Der Besteller kann nicht mit anderen als anerkannten, unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aber bestrittenen, jedoch entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen oder aber wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht<br />

ausüben. Der Besteller darf Forderungen, die ihm gegen den Lieferer zustehen, nur mit dessen schriftlicher Einwilligung an Dritte abtreten.<br />

06 | LIEFERUNG<br />

Für den Lieferer sind vereinbarte Lieferfristen nur bei ungehinderter Fabrikationsmöglichkeit bzw. Liefermöglichkeit verbindlich. Lieferfristen beginnen nicht vor dem Eingang vereinbarter Anzahlung, der Beibringung vereinbarter Sicherheiten<br />

durch den Besteller oder der Überlassung solcher Materialien, Produktionsmittel und Anleitungen, die der Besteller dem Lieferer zum Zwecke der Durchführung des Auftrags vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellen hat. Im Übrigen werden vereinbarte Lieferfristen<br />

gehemmt, solange der Besteller ihm obliegende, für die Einhaltung der Lieferfristen maßgebliche Vertragspfl ichten nicht erfüllt.<br />

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Werk des Lieferers zum Versand oder Transport an den Besteller verlassen oder der Lieferer diesem im Falle der Selbstabholung schriftlich die Versandbereitschaft mitgeteilt hat. Die<br />

Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Verschuldens des Lieferers liegen, gleichviel, ob sie im Werk des Lieferers oder bei seinen Vorlieferanten eingetreten sind (z. B. Betriebsstörungen oder<br />

Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe).<br />

Einigen sich Lieferer und Besteller auf dessen Wunsch auf einen späteren als den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt der Lieferung, so bleiben die vertraglichen Verpfl ichtungen des Bestellers, insbesondere die Pfl icht zur vollständigen und<br />

rechtzeitigen Zahlung der Vergütung, unverändert bestehen. In diesem Fall kann der Lieferer, beginnend einen Monat nach dem ursprünglichen Termin der Lieferung oder Abholung, dem Besteller Lagergeld in Höhe von einem halben Prozent des<br />

Gesamtrechnungsbetrages für jeden angefangenen Kalendermonat, höchstens 5% des Gesamtrechnungsbetrages, berechnen. Gerät der Besteller mit der Abnahme der Ware in Verzug, so ist der Lieferer berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzuges an ein Lagergeld in oben<br />

genannter Höhe zu erheben oder die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Bestellers bei einem Spediteur einzulagern.<br />

07 | LIEFERUMFANG/MENGENTOLERANZEN<br />

Der Lieferer wird sich stets bemühen, die ausbedungene Liefermenge einzuhalten. Branchenübliche Mengenabweichungen (Mehr- oder Minderlieferungen) bis zu 10% des Gesamtauftragsvolumens hat der Besteller zu akzeptieren; in diesem Fall<br />

richtet sich die Vergütung nach der tatsächlich gelieferten Menge, ohne daß dem Besteller ein Anspruch auf Nachlieferung oder Rücknahme zu viel gelieferter Artikel zusteht. Die Mengentoleranz erhöht sich auf 10% des Gesamtauftragsvolumens, wenn der Lieferer dem<br />

Besteller die Abweichung von der ursprünglich vorgesehenen Liefermenge mindestens 7 Tage, bei Sonderanfertigungen nach den Vorgaben des Bestellers mindestens 7 Tage, vor dem vereinbarten Liefertermin schriftlich angekündigt hat.<br />

08 | GEFAHRTRAGUNG UND VERSAND<br />

Der Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Vertragsgegenstände geht grundsätzlich mit der Auslieferung der Waren an den Spediteur, Frachtführer oder die<br />

sonst zur Auslieferung bestimmte Person oder Anstalt auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn der Lieferer den Transport mit seinen Fahrzeugen und / oder durch seine Mitarbeiter durchführen läßt. Ist mit dem Besteller die Abholung der<br />

Vertragsgegenstände vereinbart, so tritt der Gefahrübergang mit Aushändigung der Waren an den Besteller oder seinen Erfüllungsgehilfen ein. Verzögert sich der Versand oder der vereinbarte Abholungstermin auf Wunsch des Bestellers, so geht die Gefahr für die Zeit der<br />

Verzögerung auf den Besteller über.<br />

09 | GEWÄHRLEISTUNG<br />

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Stellt er erkennbare Mängel der Ware fest, so hat er diese innerhalb einer Ausschlußfrist von 8 Tagen nach Empfang der Ware dem Lieferer gegenüber schriftlich<br />

anzuzeigen. Für erkennbare Mängel, die nach Ablauf dieser Ausschlußfrist gerügt werden, ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Solche Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt werden können<br />

(versteckte Mängel), sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Weiterbearbeitung durch den Besteller schriftlich zu rügen. Der Lieferer haftet nicht für versteckte Mängel, die später als 3 Monate nach Gefahrübergang vom Besteller mitgeteilt<br />

werden.<br />

Der Lieferer wird ihm zum Zwecke und für die Dauer der Durchführung des Auftrages vom Besteller überlassene Materialien und Produktionsmittel mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes behandeln. Es obliegt dem Besteller, diese Gegenstände auf seine Kosten<br />

nach freier Wahl zu versichern. Für Mängel, die auf Materialfehlern beruhen an Gegenständen oder Produktionsmitteln, die der Besteller oder ein Dritter für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt hat, haftet der Lieferer nur dann, wenn die Mängel dieser<br />

Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.<br />

Bei rechtzeitigen und begründeten Beanstandungen wird der Lieferer nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist entweder kostenlos die mangelhafte Ware nachbessern oder neu liefern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Besteller<br />

grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem<br />

Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der<br />

Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist.<br />

Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Diff erenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelfreien Sache. Dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Für Besteller, die Unternehmer, also nicht Verbraucher sind, beträgt die<br />

Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Ist der Besteller Unternehmer, gilt als Beschaff enheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen<br />

daneben keine vertragsgemäße Beschaff enheitsangabe der Ware dar. Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der<br />

Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.<br />

Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.<br />

Der Lieferer haftet für im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses eingetretene Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Pfl ichtverletzung und unerlaubter Handlung) nur, wenn der Lieferer<br />

(einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und / oder Erfüllungsgehilfen) den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für Fälle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Lieferers ausgeschlossen. Der Ausschluß gilt jedoch nicht, wenn der Lieferer<br />

wesentliche Vertragspfl ichten (Kardinalpfl ichten) verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Die Haftung von Folgeschäden wird<br />

ausgeschlossen.<br />

Die Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Falle unberührt. Wenn und soweit die Haftung des Lieferers ausgeschlossen ist, gilt dies<br />

auch für eine etwaige persönliche Haftung seiner Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

10 | EIGENTUMSVORBEHALT<br />

Die Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die ihm gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung zustehen. Eine vorherige Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren ist untersagt. Für den Fall der<br />

Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit dem Lieferer seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch einer späteren gesonderten Erklärung bedarf. Wird die<br />

Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller dem Lieferer mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem vom<br />

Lieferer in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware zuzüglich eines Zuschlags von 10% entspricht. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderung an der Weiterveräußerung berechtigt. Der Widerruf ist nur zulässig, wenn der Besteller<br />

mit der Erfüllung der gegen ihn bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in Verzug gerät. Auf Verlangen des Lieferers hat der Besteller die Abtretung dem Kunden bekanntzugeben, dem Lieferer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden<br />

erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Besteller.<br />

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Ansprüche des Lieferers gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung um insgesamt mehr als 20%, so ist der Lieferer auf Verlangen des Bestellers verpfl ichtet, ihm zustehende Sicherheiten nach seiner<br />

– des Lieferers – Wahl freizugeben.<br />

Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, sind dem Lieferer unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Lieferer im Interesse des Bestellers Verbindlichkeiten eingehen (Scheck-, Wechsel-Zahlung), so bleibt der verlängerte / erweiterte<br />

Eigentumsvorbehalt bestehen, bis der Lieferer von diesen Verbindlichkeiten vollständig befreit ist.<br />

11 | SCHUTZRECHTE DRITTER<br />

Der Lieferer übernimmt hinsichtlich der Vertragsgegenstände keine Gewähr für das Nichtbestehen in- und ausländischer Schutzrechte oder sonstiger Rechte Dritter. Werden die Vertragsgegenstände nach Vorgaben des Bestellers (Muster, Entwürfe, Vorlagen etc.) hergestellt,<br />

so stellt der Besteller den Lieferer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die diesen nach dem Urheberrechtsgesetz oder aufgrund sonstiger Schutzrechte zustehen können.<br />

12 | ERFÜLLUNGSORT UND AUSSCHLIESSLICHER GERICHTSSTAND<br />

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechsel-, Scheck- oder sonstigen Urkundsprozessen, der Geschäftssitz des<br />

Lieferers. Ungeachtet dessen ist der Lieferer berechtigt, seine Rechte gegenüber dem Besteller am Ort dessen gesetzlichen Gerichtsstandes geltend zu machen. Es gilt deutsches Recht.<br />

13 | TEILWEISE UNWIRKSAMKEIT DER BEDINGUNGEN<br />

Sollten einzelne dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wie auch die Wirksamkeit des zwischen dem Lieferer und<br />

Besteller geschlossenen Vertrages nicht berührt.<br />

<strong>STADLER</strong> KALENDER | 15

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