TWE Bahnbetriebs GmbH - Veolia Transport
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Psychisches Trauma<br />
als Arbeitsunfall in<br />
Verkehrsunternehmen<br />
Informationen für Durchgangsärzte und H-Ärzte,<br />
Betriebsärzte, Hausärzte, Neurologen/Psychiater<br />
und Psychotherapeuten<br />
Beschäftigte in Verkehrsunternehmen werden durch Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden oder gar<br />
tödlichen Verletzungen sowie durch tätliche Angriffe oder lebensbedrohliche Situationen großen psychischen<br />
Belastungen ausgesetzt. Betroffen durch solche »Schockunfälle« sind im Wesentlichen FahrzeugführerInnen von<br />
Eisenbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Linienbussen sowie das Service- und Kontrollpersonal.<br />
Die meisten FahrerInnen, die ein psychisches Trauma (Schock) erleiden, sind nach kurzer Zeit in der Lage, ohne<br />
eine medizinische oder therapeutische Behandlung ihren Fahrdienst wieder aufzunehmen. In einigen Fällen sind<br />
aber fachkundige Hilfen notwendig, um die Arbeitsfähigkeit bzw. die Fahrdiensttauglichkeit möglichst rasch<br />
wiederherzustellen.<br />
Diese Informationen sollen dazu beitragen, eine schnelle und wirkungsvolle Hilfe mit einheitlichen Vorgaben<br />
sicherzustellen.<br />
Die BG BAHNEN hat in Zusammenarbeit mit großen Verkehrsunternehmen seit Ende der 90er Jahre innerbetriebliche<br />
Betreuungskonzepte entwickelt. Im Wesentlichen basieren diese auf dem Einsatz von Notfallhelfern<br />
(»Erstbetreuern«) und auf der Koordination der weiteren Schritte durch den Betriebsarzt, der eng mit der<br />
BG BAHNEN zusammenarbeitet.<br />
Wird ein Unfall mit einer erheblichen psychischen Belastung eines Versicherten bei der BG BAHNEN gemeldet,<br />
treten Fragen der Zuständigkeit und der Kausalität bei der Eingangsbearbeitung erst einmal in den<br />
Hintergrund. Vorrangig und zeitnah müssen alle erforderlichen Maßnahmen der Heilbehandlung eingeleitet<br />
werden.<br />
Im weiteren Verlauf sind aber die nach dem gesetzlichen Auftrag vorzunehmenden Prüfungen erforderlich.<br />
Dazu gehört auch die Sicherung der Diagnose.<br />
Unterschieden - und von der BG BAHNEN anerkannt - werden mögliche Folgen nach Unfällen<br />
mit Schockeinwirkung, wie:<br />
Akute Belastungsreaktion - ICD10: F43.0, DSM IV: 308.3<br />
Anpassungsstörung - ICD10: F43.2, DSM IV: 309.0 ff<br />
Posttraumatische Belastungsstörung - ICD10: F43.1, DSM IV: 309.8<br />
Für die Anerkennung als Arbeitsunfall müssen die vorliegenden psychogenen Veränderungen durch ein objektiv<br />
gravierendes, seelisch für jeden Menschen erheblich beeindruckendes Ereignis eingetreten sein. Dabei sind die<br />
Schweregrade des Unfallereignisses und des Unfallerlebnisses sowie Persönlichkeit, Vorschäden und Schadensanlagen<br />
des Betroffenen zu berücksichtigen. Maßgeblich sind immer die Umstände des Einzelfalles!<br />
Diese Voraussetzungen werden nicht erfüllt bei Bagatellereignissen, Beinaheunfällen, Hörzeugen, mittelbaren<br />
Zeugen, Schuldgefühlen wegen Fehlverhaltens sowie berufstypischen Belastungen. Diese Tatbestände werden<br />
im Regelfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, sofern keine Anhaltspunkte für außergewöhnliche Umstände<br />
(z. B. Retraumatisierung) festzustellen sind.