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TWE Bahnbetriebs GmbH - Veolia Transport

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Psychisches Trauma<br />

als Arbeitsunfall in<br />

Verkehrsunternehmen<br />

Informationen für Durchgangsärzte und H-Ärzte,<br />

Betriebsärzte, Hausärzte, Neurologen/Psychiater<br />

und Psychotherapeuten<br />

Beschäftigte in Verkehrsunternehmen werden durch Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden oder gar<br />

tödlichen Verletzungen sowie durch tätliche Angriffe oder lebensbedrohliche Situationen großen psychischen<br />

Belastungen ausgesetzt. Betroffen durch solche »Schockunfälle« sind im Wesentlichen FahrzeugführerInnen von<br />

Eisenbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Linienbussen sowie das Service- und Kontrollpersonal.<br />

Die meisten FahrerInnen, die ein psychisches Trauma (Schock) erleiden, sind nach kurzer Zeit in der Lage, ohne<br />

eine medizinische oder therapeutische Behandlung ihren Fahrdienst wieder aufzunehmen. In einigen Fällen sind<br />

aber fachkundige Hilfen notwendig, um die Arbeitsfähigkeit bzw. die Fahrdiensttauglichkeit möglichst rasch<br />

wiederherzustellen.<br />

Diese Informationen sollen dazu beitragen, eine schnelle und wirkungsvolle Hilfe mit einheitlichen Vorgaben<br />

sicherzustellen.<br />

Die BG BAHNEN hat in Zusammenarbeit mit großen Verkehrsunternehmen seit Ende der 90er Jahre innerbetriebliche<br />

Betreuungskonzepte entwickelt. Im Wesentlichen basieren diese auf dem Einsatz von Notfallhelfern<br />

(»Erstbetreuern«) und auf der Koordination der weiteren Schritte durch den Betriebsarzt, der eng mit der<br />

BG BAHNEN zusammenarbeitet.<br />

Wird ein Unfall mit einer erheblichen psychischen Belastung eines Versicherten bei der BG BAHNEN gemeldet,<br />

treten Fragen der Zuständigkeit und der Kausalität bei der Eingangsbearbeitung erst einmal in den<br />

Hintergrund. Vorrangig und zeitnah müssen alle erforderlichen Maßnahmen der Heilbehandlung eingeleitet<br />

werden.<br />

Im weiteren Verlauf sind aber die nach dem gesetzlichen Auftrag vorzunehmenden Prüfungen erforderlich.<br />

Dazu gehört auch die Sicherung der Diagnose.<br />

Unterschieden - und von der BG BAHNEN anerkannt - werden mögliche Folgen nach Unfällen<br />

mit Schockeinwirkung, wie:<br />

Akute Belastungsreaktion - ICD10: F43.0, DSM IV: 308.3<br />

Anpassungsstörung - ICD10: F43.2, DSM IV: 309.0 ff<br />

Posttraumatische Belastungsstörung - ICD10: F43.1, DSM IV: 309.8<br />

Für die Anerkennung als Arbeitsunfall müssen die vorliegenden psychogenen Veränderungen durch ein objektiv<br />

gravierendes, seelisch für jeden Menschen erheblich beeindruckendes Ereignis eingetreten sein. Dabei sind die<br />

Schweregrade des Unfallereignisses und des Unfallerlebnisses sowie Persönlichkeit, Vorschäden und Schadensanlagen<br />

des Betroffenen zu berücksichtigen. Maßgeblich sind immer die Umstände des Einzelfalles!<br />

Diese Voraussetzungen werden nicht erfüllt bei Bagatellereignissen, Beinaheunfällen, Hörzeugen, mittelbaren<br />

Zeugen, Schuldgefühlen wegen Fehlverhaltens sowie berufstypischen Belastungen. Diese Tatbestände werden<br />

im Regelfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, sofern keine Anhaltspunkte für außergewöhnliche Umstände<br />

(z. B. Retraumatisierung) festzustellen sind.

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