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TWE Bahnbetriebs GmbH - Veolia Transport

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Notfallmanager <strong>TWE</strong>


Verzeichnis der Aktualisierungen <strong>TWE</strong> Notfallmanagement Mappe<br />

lfd. Nr. Datum Inhalt Eingebessert am durch<br />

1 10.01.2009 Aktualisierungen<br />

Aktualisieren der<br />

Gottwald<br />

2 09.02.2009 Rufnummern Gottwald<br />

3 13.12.2009 Aktualisierungen Gottwald<br />

Diese Seite bitte vor dem Inhaltsverzeichnis einfügen.<br />

Das Merkblatt Trauma-Manegement ist hinter der Anlage 7 abzuheften. Das<br />

Inhaltsverzeichnis ist zu ersetzen.<br />

Verteiler:<br />

Hr. Konecsny<br />

Zugleitung GT<br />

Hr Maier<br />

Hr Escher<br />

Hr Schoppengerd<br />

Hr Hoffmann<br />

Hr Kratzer/ Frau Rubio<br />

Hr Wilkening<br />

Hr Stein<br />

Fr Merz<br />

Hr Otta<br />

Hr Apel<br />

Berichtigung 3 Gültig ab 13.06.2010


Notfallmanagement <strong>TWE</strong><br />

Inhalt Seite<br />

1) Rufnummernverzeichnis zum Bereitschaftsplan 1 - 2 *<br />

2) Rufnummernverzeichnis Örtliche Polizeidienststellen, Betriebsleitzentralen<br />

und Stellwerke DB-Netz<br />

Rufnummernverzeichnis Ansprechpartner (wichtige Kunden)<br />

Rufnummernverzeichnis Kranfirmen und Aufgleiswagen 3 - 4<br />

3) Meldeplan Zugleitung A3 Faltblatt 1<br />

4) Meldeplan Zugleitung II 7<br />

5) Ablauf bei Störungen im Betriebsablauf und Gefährlichen Ereignissen 8 - 11<br />

6) Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (Buvo-Ne) 12 - 17<br />

Anlagen<br />

7) Unfallmeldetafel I 18 - 19<br />

Unfallmeldetafel II 20 - 21<br />

Unfallmeldetafel III 22 - 23<br />

7a) Trauma Manegement 7a *<br />

7b)<br />

Betreuungskonzept für Mitarbeiter der <strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong> nach<br />

traumatischen Ereignissen, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung<br />

bei der <strong>TWE</strong> geschehen sind. 7b-A - 7b-E *<br />

7c) Psychisches Trauma als Arbeitsunfall in EVU 7c *<br />

8) Tatbestandsaufnahme 24 - 29<br />

9) Checkliste Unfallmeldung 30<br />

10) Formular: Sofortmeldung an die LEV NRW 31<br />

11) Formular: Sofortmeldung an das Ministerium für VEL 32<br />

*= Änderungen<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Berichtigung 3<br />

Gültig ab 13.06.2010


Anschriften zum Bereitschaftsplan<br />

Geschäftsführer<br />

Kratzer Thomas<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

05241 / 23400115 0151/11427115<br />

<strong>Transport</strong>betrieb<br />

Leiter <strong>Transport</strong>betrieb<br />

Konecsny Ralf Kullrichstraße 7 44141 Dortmund<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

05241 / 2340016 0231 / 529844 0173 / 660 1946<br />

EBL<br />

Maier Reiner Wilhelm-Höffer-Str 8 59329 Wadersloh<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

05241 / 23400109 0162 / 1339570<br />

EBl Vertreter<br />

Würdemann Henrik<br />

Tel. Tel.Privat Handy<br />

0174 / 9772728<br />

Signaltechnik / Oberbau<br />

Leiter Signaltechnik<br />

Hoffmann Eberhard Petersrodaer Str. 35 06809 Roitzsch<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

05241 / 2340017 0173 / 263 5352<br />

Leiter Oberbau<br />

Wilkening Henrik Rubinweg 7a 32425 Minden<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

05241 / 23 400 24 0571 / 9743359 0174 / 313 6579<br />

Handy Privat<br />

0177 / 3885 772<br />

Apel Anderè Südfelder Dorfstraße 2 32469 Petershagen<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

05241 / 23 400 107 05704/167333 0172 /3642231<br />

Handy Privat<br />

0171 /6045618<br />

Dispo/Zugleitung<br />

Lehnert Marcus<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

05241 / 23400150 0174 / 3337002<br />

Escher Detlef Sondraer Str. 151 99848 Sättelstädt<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

05241 / 2340013 03622 / 900100 0173 / 9250018<br />

Schoppengerd Johannes Erlenweg 44 33415 Verl<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

05241 / 2340029 05246 / 3653 0172 / 162 1736<br />

Stein Michael<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

05241 / 23400104 05241 / 2337884 0172 / 8099318<br />

<strong>TWE</strong>-Personal 1 Stand: 11.08.2010


Anschriften zum Bereitschaftsplan<br />

Sghaier Helmi<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

05241 / 23400284 0173 / 6561064<br />

Personal Werkstatt<br />

Fislage Norbert Bechsteinstraße 6 49479 Ibbenbüren<br />

Tel.Werkstatt Tel. Privat Handy<br />

05481 / 3891 914 05451 / 88377 0172 /6488 930<br />

Neyer Michael Fichtestraße 8 49525 Lengerich<br />

Tel.Werkstatt Tel. Privat Handy<br />

05481 / 3891 914 05481 / 84012<br />

Schmitz Ulrich Erpenbecker Siedlung 37 49549 Ladbergen<br />

Tel.Werkstatt Tel. Privat Handy<br />

Personal Signaltechnik<br />

Begemann Christof Memeler Straße 10a 33605 Bielefeld<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

0521 / 2080 175 0173 / 6142 209<br />

Personal Bahnmeisterei<br />

Henne Hubert Am Kämpen 3 59302 Oelde<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

05245 / 7747 0172 /6488 928<br />

Wiens Johann<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

0172 /6488 928<br />

Manecke Volker<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

Tasche Helmut Up de Ruer 6 49545 Tecklenburg<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

05455 / 1430 0173 / 9250 019<br />

Gröne Andreas<br />

Tel. Tel. Privat Handy<br />

Wagenmeister<br />

Schneiders Olaf Violaines Str. 30 58239 Schwerte<br />

Tel. Privat Handy<br />

0172/3104942<br />

Rutemöller Andre<br />

Tel. Privat Handy<br />

0172 / 1658796<br />

Wagenknecht Christopher<br />

Tel. Privat Handy<br />

0174 / 3315419<br />

Personaldienstleister<br />

Disposition AmE<br />

Tel.<br />

03877 / 565 374<br />

Disposition RBE<br />

Tel.<br />

02104 / 1743-40 Herr Andreas Girbig Eisenbahnbetriebsleiter<br />

02104 / 1743-30 Herr Alfred Zelezny ÖBl Regiobahn<br />

<strong>TWE</strong>-Personal 2 Stand: 11.08.2010


Feuerwehrleitstellen und Örtliche Polizeidienststellen<br />

im Streckenverlauf der <strong>TWE</strong><br />

Notruf Polizei 110<br />

Notruf Feuerwehr 112<br />

Feuerwehrleitstelle Kreis Gütersloh Tel.: 05421 / 8222000<br />

Feuerwehrleitstelle Kreis Paderborn Tel.: 02955 / 19222<br />

Feuerwehrleistelle Kreis Osnabrück Tel.: 0541 / 19222<br />

Feuerwehrleistelle Kreis Steinfurt Tel.: 05971/ 3402<br />

Polizeidienststellen:<br />

Ibbenbüren Münsterstr. 16 Tel.: 05451 / 591 - 0<br />

Lengerich Bahnhofstr. 89 Tel.: 05481 / 9337 - 0<br />

Dissen Tel.: 05421/ 92139- 0<br />

Versmold Bachstr. 1 Tel.: 05423 / 9489 - 0<br />

Harsewinkel (Bezirksdienst) Münsterstr. 8 Tel.: 05247 / 9279 10<br />

Gütersloh Herzebrockerstr. 142 Tel.: 05241 / 869 - 0<br />

Verl (Bezirksdienst) Paderbornerstr. 2 Tel.: 05246 / 99814<br />

Hövelhof Bahnhofstr. 14 Tel.: 05257 / 2700<br />

Rufnummern von wichtigen DB Netz Stellwerken und <strong>TWE</strong> Stellen /<br />

Kunden<br />

Betriebleitzentrale DB Netz BZ NL West Tel.: 0203 / 3017 1539<br />

Betriebleitzentrale DB Netz BZ NL Nord Tel.: 0511 / 2864 9572<br />

Auskunft DB Stellwerke Tel.: 01805 / 996633<br />

Gütersloh Hbf GF Tel.: 05241 / 232155<br />

Hanekenfähr HF Tel.: 0591 / 7106175<br />

Hövelhof HF Tel.: 05257 / 981963<br />

Ibbenbüren IF Tel.: 0151 / 27400777<br />

Paderborn Nord PNF Tel.: 05251 / 1471355<br />

<strong>TWE</strong><br />

<strong>TWE</strong> Zugleiter Gütersloh Nord Tel.: 05241 / 23400 12<br />

<strong>TWE</strong> Zugleiter Gütersloh Nord Sprachaufzeichnung Tel.: 05241 / 23400 19<br />

Ansprechpartner bei wichtigen Kunden/Leitstellen<br />

BCB Leitstelle Tel.: 0731 / 92709210<br />

RBB Leitstelle Tel.:03493 / 78400<br />

DE Leitstelle Tel.: 0231 / 84434310<br />

Rotterdamm CT-NL Tel.: 0031 / 765281201<br />

Kranfirmen (bitte in der vorgegeben<br />

Reihenfolge anfordern)<br />

Fa. Peterburs Tel.: 05242 / 7016<br />

<strong>TWE</strong>-Notfallmanagement Berichtigung 3 3


Fa. Jandt Tel.: 0521 / 946 130<br />

Aufgleiswagen (bitte in der<br />

vorgegeben<br />

Reihenfolge<br />

anfordern)<br />

Dortmunder Eisenbahn Dortmund Tel.: 0231 / 844 5925<br />

Mobil: 0173 / 546 3110<br />

RAG Gladbeck Tel.: 02043 / 501 328<br />

Tel.: 02043 / 510 241<br />

<strong>TWE</strong>-Notfallmanagement Berichtigung 3 4


Art des Ereignisses<br />

Meldung an :<br />

Ereignisse bei der <strong>TWE</strong> und deren<br />

Anschließer (Brände, Explosion usw.) x x x x1) x1) x<br />

Personenunfälle fremd oder eigenes<br />

Personal getötet oder schwer<br />

verletzt<br />

x x x x<br />

Leichte Arbeitsunfälle Personal <strong>TWE</strong> x x<br />

Entgleisung/Zusammenstoß von<br />

Eisenbahnfahrzeugen mit Folgen für<br />

den weiteren Betriebsablauf<br />

Zusammenpralle von<br />

Eisenbahnfahrzeugen mit<br />

Straßenverkehrsteilnehmern<br />

x x x<br />

x x x x x<br />

Beschädigung von Weichen, Gleisen<br />

Signalen, Gleisabschlüssen x1) x x<br />

Beschädigung von<br />

Eisenbahnfahrzeugen leicht x1) x1) x<br />

Beschädigung von<br />

Eisenbahnfahrzeugen schwer x x x<br />

Beschädigung von Toren, Kranen<br />

Gebäuden x x1) x<br />

Unbefugtes Betreten der<br />

Bahnanlagen <strong>TWE</strong> / DB GT Hbf x x<br />

Gefahrgutunfälle x x x x<br />

Unfälle mit wassergefährdenden<br />

Stoffen x x x x<br />

Legende:<br />

x1) wenn erforderlich<br />

Bereitschaft<br />

Notfallbereitschaft<br />

Feuerwehr 112<br />

Polizei 110, oder<br />

örtliche Dienststellen<br />

Bereitschaft Werkstatt<br />

Bereitschaft<br />

Signaltechnik<br />

Dokumentation im<br />

Dienstübergabebuch<br />

Eintrag ins<br />

Verbandsbuch (BG)<br />

Gefahrgutbeauftragter<br />

Verständigung durch<br />

Bereitschaft


Art des Ereignisses<br />

Meldung an :<br />

Tfz defekt, <strong>Transport</strong>leistung der <strong>TWE</strong><br />

in Gefahr x1) x x<br />

Personalausfall, kurzfristige<br />

Krankmeldung. Zugleiter organisiert<br />

Ersatzgestellung n. Dienstplan<br />

Personalausfall, kurzfristige<br />

Krankmeldung. Kein Tf erreichbar.<br />

Kein Ersatz möglich.<br />

x x<br />

Weiche aufgefahren, Schienenbruch x1) x x<br />

Bahnübergang: Anlage defekt<br />

(Z.B.Schranken gehen nicht wieder in<br />

Endstellung).<br />

Beschädigung von Ladegütern<br />

(Claas) durch <strong>TWE</strong> Personal oder<br />

durch Fremdeinwirkung<br />

(siehe Seite 6)<br />

Legende:<br />

x1) wenn erforderlich<br />

Bereitschaft<br />

<strong>Transport</strong>bereitschaft<br />

Bereitschaft Werkstatt<br />

Bereitschaft<br />

Signaltechnik /<br />

Bahnbau<br />

Dokumentation im<br />

Dienstübergabebuch<br />

x<br />

x x<br />

x x<br />

7


<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

1. Ablauf bei Störungen im Betriebsablauf und Gefährlichen Ereignissen<br />

Beim Eintreten von Gefährlichen Ereignissen ergeben sich je nach Ort des Geschehens<br />

unterschiedliche Meldungen und Aktivitäten.<br />

Verständigung der Notfallmeldestelle der DB AG und Notfallbereitschaft der <strong>TWE</strong>.<br />

Bei sämtlichen gefährlichen Ereignissen und technischen Störungen im Bereich der DB AG<br />

werden die massgebenden Notfallmeldestellen (Zuglaufüberwachung, Fahrdienstleiter) der<br />

Infrastruktur über vorhandene Kommunikationsmittel ( Notruf über Zugfunk, Fernsprecher)<br />

durch den Triebfahrzeugführer als erstes verständigt.<br />

Notfallmeldestelle DB<br />

Über die Notfallmeldestellen erfolgt im Einzelfall die Alarmierung der Rettungskräfte und des<br />

Notfallmanagers der DBAG Netz.<br />

Zugleitung / Notfallbereitschaft Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Zugleitung der<br />

<strong>TWE</strong> ist vom Triebfahrzeugführer unverzüglich bei Störungen im Betriebsablauf sowie bei<br />

allen Gefährlichen Ereignisse im Eisenbahnbetrieb zu verständigen.<br />

Die Mitarbeiter der Zugleitung und die Notfallbereitschaft der <strong>TWE</strong> entscheiden aufgrund der<br />

zur Verfügung stehenden Informationen über das entsprechende Vorgehen und handeln nach<br />

den nachstehenden Grundsätzen:<br />

Einsatzstufe 1<br />

• Störung im operativen Bereich:<br />

• Keine grösseren Auswirkungen auf den weiteren Betriebsablauf<br />

• z.B. Verspätungen aufgrund von Fahrplan-Unregelmässigkeiten<br />

• Tf informiert Fdl DB Netz oder BZ (auf eigener Strecke Zugleitung <strong>TWE</strong> )<br />

• keine Massnahmen treffen<br />

• Situation weiter beobachten<br />

Einsatzstufe 2<br />

• Störung im operativen Bereich:<br />

• Auswirkungen auf den Weitertransport;<br />

• z.B. Schienenbruch, Weichenstörung, etc.<br />

• Tf informiert Fdl DB-Netz oder BZ DB-Netz<br />

• Tf informiert Zugleitung <strong>TWE</strong><br />

8<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement


<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

• Zugleitung entscheidet, ob Bereitschaft <strong>TWE</strong> informiert werden muss.<br />

• Zugleitung oder Breitschaft entscheidet über weitere Vorgehensweise.<br />

• Festhalten der Auswirkungen durch Zugleiter <strong>TWE</strong><br />

• Dokumentation (Dienstübergabebuch)<br />

Einsatzstufe 3<br />

• Störung im operativen Bereich<br />

• Auswirkungen auf den <strong>Transport</strong> oder für den Triebfahrzeugführer<br />

• Anwesenheit eines Mitarbeiter der Bereitschaft ist erforderlich<br />

• Tf informiert Fdl DB-Netz oder BZ DB-Netz<br />

• Tf informiert Zugleitung <strong>TWE</strong><br />

• Zugleitung informiert Bereitschaft <strong>TWE</strong> .<br />

• Bereitschaft <strong>TWE</strong> entscheidet über weiter Vorgehensweise.<br />

• Massnahmen durch Bereitschaft nach Ereignislage durchführen<br />

• Dokumentation durch Zugleitung (Dienstübergabebuch) und Bereitschaft <strong>TWE</strong><br />

Einsatzstufe 4<br />

• Grosse Auswirkungen auf den Weitertransport;<br />

• Anwesenheit der Bereitschaft <strong>TWE</strong> am Ereignisort ist erforderlich<br />

• Tf informiert Fdl DB-Netz oder BZ DB-Netz<br />

• Tf informiert Zugleitung <strong>TWE</strong><br />

• Zugleitung informiert Bereitschaft <strong>TWE</strong> .<br />

• Bereitschaft <strong>TWE</strong> entscheidet über weiter Vorgehensweise.<br />

9<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement


<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Sofortmassnahmen und Massnahmen der Bereitschaft <strong>TWE</strong> am Ereignisort<br />

• Die Anwesenheit am Ereignisort wird je nach Ausmass durch den Mitarbeiter der<br />

Bereitschaft <strong>TWE</strong> eigenverantwortlich getroffen.<br />

• Technische Fachkräfte sind bei Bedarf unverzüglich zu verständigen.<br />

• Aufrufen von Hilfe<br />

Die Landespolizei wird gerufen<br />

a) bei zusammenprallen,<br />

b) wenn Straßen, Wege oder Flächen außerhalb der Bahnanlage freigehalten oder<br />

abgesperrt werden müssen,<br />

c) wenn nach Austreten gefährlicher Güter Schutzmaßnahmen außerhalb der<br />

Bahnanlagen erforderlich sind.<br />

d) bei gefährlichen Ereignissen NE<br />

Die Bundespolizei wird gerufen<br />

a) bei gefährlichen Ereignissen im Bahnbetrieb bei DB-Netz, wenn<br />

- der Verdacht besteht, dass sie vorsätzlich herbeigeführt sind,<br />

- ein Mensch getötet oder lebensgefährlich verletzt worden ist oder mindestens 5<br />

Menschen leicht verletzt worden sind,<br />

b) bei Verdacht auf vorsätzliche gefährliche Eingriffe, z.B. Beseitigung,<br />

Beschädigung, oder Zerstörung von Bahnanlagen und Bahnfahrzeugen, Bereiten<br />

von Hindernissen, Geben von falschen Zeichen oder Signalen.<br />

c) bei Auffinden eines Toten oder lebensgefährlichen Verletzten,<br />

d) wenn nach Austreten gefährlicher Güter Schutzmaßnahmen innerhalb der<br />

Bahnanlagen erforderlich sind,<br />

e) wenn es zur Abwendung von Gefahren für den Eisenbahnbetrieb, zur<br />

Spurensicherung oder aus anderen Gründen zweckmäßig ist.<br />

Massnahmen Bereitschaft <strong>TWE</strong><br />

• Koordination vor Ort mit DB Netz Notfallmanager<br />

• Aufnahme der Ereignisdaten<br />

• Alle Fakten zur Klärung der Schuldfrage festhalten<br />

• Fotos zur Dokumentation und zur Klärung der Unfallursache<br />

10<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement


<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

• Befragung Tf durch die Bereitschaft <strong>TWE</strong> (Schutz unserer Mitarbeiter)<br />

• Alle Informationen festhalten für Versicherung -und Haftungsfragen<br />

11<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement


<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

(Bahn)<br />

Betriebsunfallvorschrift<br />

für Nichtbundeseigene<br />

Eisenbahnen<br />

(Buvo-NE)<br />

Gültig vom___________________ an<br />

Ausgabe 1989<br />

12<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement


§ 1<br />

Inhalt und Geltungsbereich<br />

(1) Die Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (Buvo-NE)<br />

gilt<br />

für Nichtbundeseigene Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs und<br />

- bestimmt Maßnahmen zur<br />

- regelt die Abgabe und Weitergabe der<br />

- bestimmt Maßnahmen zur<br />

Hilfeleistung<br />

Unfallmeldung<br />

- enthält Weisung für das Verfahren zur<br />

Behebung der Unfallfolgen<br />

Untersuchung<br />

bei außergewöhnlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb.<br />

(2) Zu den außerewöhnlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb gehören<br />

- <strong>Bahnbetriebs</strong>unfälle, z.B. Entgleisungen, Zusammenstöße von Eisenbahn-<br />

fahrzeugen, Aufpralle auf Hindernisse im Fahrweg, Zusammenpralle zwischen<br />

Eisenbahnfahrzeugen und Straßenbenutzern,<br />

- Unfälle von Mitarbeitern, Reisenden und Dritten,<br />

- Betriebsgefährdungen,<br />

- andere außergewöhnliche Ereignisse, die in der Öffentlichkeit besonderes Auf-<br />

sehen erwarten lassen.<br />

13<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement


§ 2<br />

Verhalten der Mitarbeiter<br />

(1) Jeder Mitarbeiter hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an Hilfsmaß-<br />

nahmen zu beteiligen. Wurden Personen verletzt, ist nach dem<br />

Merkblatt „Anleitung<br />

zur ersten Hilfe" des Hauptverbandes der gewerblichen<br />

Berufsgenossenschaft (ZH 1/ 143) zu handeln.<br />

(2) der öBl ist Leiter an der Unfallstelle. Bis zu seinem Eintreffen<br />

übernimmt die Leitung ein anwesender Betriebsbediensteter, in der<br />

Regel der Zugführer oder Rangierleiter. Er trifft die ersten Maßnahmen<br />

zur Abwendung weiterer Gefahren und zur Einleitung von ersten<br />

Hilfsmaßnahmen. Insoweit ist er gegenüber anderen Mitarbeitern<br />

weisungsberechtigt:<br />

(3) Der Leiter an der Unfallstelle ist für die zweckmäßige Durchführung<br />

aller örtlichen Maßnahmen verantwortlich, unbeschadet der fachlichen<br />

Verantwortung anderer Mitarbeiter für einzelne Arbeiten.<br />

(4) Der Leiter an der Unfallstelle gibt der untersuchenden Polizei oder<br />

Staatsanwaltschaft Auskunft über Hergang und Folgen der Ereignisse;<br />

andere Mitarbeiter sollen bei Äußerungen Zurückhaltung üben.<br />

Gegenüber Bahnfremden sollen keine Auskünfte über Hergang und<br />

Schuldfrage gegeben werden; dies obliegt dem öBl und den<br />

zuständigen staatlichen Stellen.<br />

(5) Sind gefährliche Stoffe freigeworden, hat der Leiter der Unfallstelle die<br />

„Bestimmung über sicherheitstechnische Maßnahmen nach Freiwerden<br />

gefährlicher Stoffe" DS 423/II der Deutschen Bundesbahn) zu<br />

beachten.<br />

(6) Eine im Gleis liegende Leiche muß vor Durchfahrt eines Zuges<br />

herausgehoben und in nächster Nähe niedergelegt werden. Die<br />

außerhalb des Gleises liegende Leiche ist unverändert liegen zu lassen.<br />

Aufbau des Unfallmeldewesens<br />

(1) Die Triebfahrzeuge und Betriebsstellen sind mit der Unfallmeldetafel I (<br />

Anlage 1) ausgestattet.<br />

(2) Solange Eisenbahnbetrieb durchgeführt wird, muß eine<br />

Unfallmeldestelle besetzt und erreichbar sein. Sie ist mit der<br />

Unfallmeldetafel II (Anlage 2) ausgestattet.<br />

Der Betriebsleiter kann zulassen, dass die Unfallmeldestelle unbesetzt<br />

bleibt, solange nur eine Zugeinheit eingesetzt ist oder nur rangiert<br />

wird; die Aufgaben der Unfallmeldestellen sind dann einem geeigneten<br />

Mitarbeiter (Rufbereitschaft) oder dem Zugführer (Rangierleiter) zu<br />

übertragen. Diese sind mit den erforderlichen Unterlagen auszurüsten.<br />

(3) Meldungen werden vom öBl nach der Unfallmeldetafel III (Anlage 3)<br />

abgegeben.<br />

(4) Der öBl sorgt für die Erstellung, die ständige Aktuallisierung und die<br />

richtige Verteilung der Unterlagen für das Unfallmeldewesen. Er prüft<br />

die Unterlagen einmal jährlich und überzeugt sich durch Stichproben,<br />

dass die Mitarbeiter ihre Aufgaben im Unfallmeldewesen beherrschen.<br />

(5) Der öBl prüft den Aufbau des Unfallmeldewesens und die Handhabung<br />

des Unfallmeldedienstes.<br />

§ 3<br />

14<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement


§ 4<br />

Erste Maßnahmen und Unfallmeldungen<br />

(1) Nach einem Unfall im Bahnbetrieb handelt der Leiter an der Unfallstelle<br />

nach der Unfallmeldetafel I (Anhang 1).<br />

(2) Die Unfallmeldestelle leitet nach der Unfallmeldetafel II (Anhang 2)<br />

unverzüglich die notwendigen Maßnahmen ein und gibt die<br />

erforderlichen Meldungen ab.<br />

(3) Der öBl prüft die getroffenen Maßnahmen auf ihre Richtigkeit und<br />

Zweckmäßigkeit. Er erstattet Meldung nach der Unfallmeldetafel III<br />

(Anlage 3) und trifft ggfs. weitere Maßnahmen.<br />

(4) Alle Unfallmeldungen sind eilig. Sie sind so schnell wie möglich über<br />

Funk oder Fernsprecher zu erstatten und müssen klar und möglichst<br />

kurz sein. Abkürzungen von Orts - und Bahnhofsnamen sind nicht<br />

anzuwenden. Die erste Meldung darf nicht durch Feststellung von<br />

Einzelheiten verzögert werden; erforderlichenfalls ist sie durch weitere<br />

Meldungen zu ergänzen.<br />

(5) An bahnfremde Stellen dürfen Angaben über die Ursache erst dann<br />

gemacht werden, wenn hierüber keine Zweifel bestehen. Bei den<br />

Meldungen an OAB/LfB sind auch mutmaßliche Ursachen zu melden<br />

und als solche zu kennzeichnen.<br />

§ 5<br />

Unfalluntersuchung<br />

(1) Der öBl führt die Untersuchung durch. Bei Bedarf beteiligt er andere<br />

Stellen und verwertet deren Feststellungen.<br />

(2) Bei der Untersuchung ist je nach Lage des Falles besonders auf<br />

folgendes zu achten:<br />

a) Stellung der Weiche, Fahrstraße, Signale und Blockfelder,<br />

b) Sichtbarkeit und Beleuchtung der Signale,<br />

c) Handhabung der Zugmelde-/Zugleitbetriebs, der Fahrwegprüfung<br />

und der Bremsprobe.<br />

d) Zustand des Oberbaus, Lage der Weichenzungen,<br />

Entgleisungsspuren,<br />

e) Wetter und Sichtverhältnisse, schlüpfrige Schienen,<br />

f) Zustand der Fahrzeuge und Bremsen, Stellung der Absperrhähne,<br />

der Lastwechsel, der Steuerventile und des Führerbremsventils,<br />

Bremsweg, Bremsspur, Sandung, Bremsgewicht, Bremshundertstel,<br />

g) Sicherung von Beweisstücken und Spuren (auch fahrdienstliche<br />

Unterlagen und Sprachspeicher), Aufnahme von Lichtbildern,<br />

Skizzen,<br />

h) Aussagen bahnfremder Zeugen (Anschriften aufschreiben),<br />

i) i ) Befragung der Mitarbeiter.<br />

(3) Bei Ereignissen, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, ist der<br />

Tatbestand nach Anlage 4 aufzunehmen.<br />

15<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement


§ 6<br />

Unfallbericht<br />

(1) Der öBl berichtet dem Betriebsleiter über alle, auch über die diesem<br />

gemäß § 4 (3) eilig gemeldeten Ereignisse innerhalb einer Woche.<br />

Niederschrift und Anlagen sind beizufügen.<br />

(2) Der Betriebsleiter berichtet an OAB/LfB schriftlich über die Ereignisse,<br />

die gemäß § 4 (3) vom öBl eilig gemeldet wurden, innerhalb zweier<br />

Wochen. Vernehmungsniederschriften sind nur auf Anforderung<br />

vorzulegen.<br />

(3) Im Unfallbericht sind folgende Punkte zu erörtern und an der Seite mit<br />

dem betreffenden Buchstaben zu kennzeichnen:<br />

a) Tag, Zeit, Ort, und Wetter,<br />

b) Hergang des Ereignisses,<br />

c) festgestellte oder mutmaßliche Ursache des Ereignisses,<br />

d) verunglückte Person (Name, Beruf, Anschrift), Art der Verletzung.<br />

e) Art und geschätzte Höhe des Schadens an Bahn- und sonstigen<br />

Anlagen, Eisenbahn und Straßenfahrzeugen,<br />

f) Betriebsstörungen und Maßnahmen zur Beseitigung sowie zur<br />

Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Weiterbeförderung der<br />

Reisenden.<br />

g) Meldung an andere Stellen (Polizei usw.) Maßnahmen dieser Stellen.<br />

(4) Sofern ein Fehlverhalten eines Mitarbeiter infrage kommt, sind unter<br />

(3) c) folgende Angaben zu machen:<br />

1. Name, Dienststellung und Lebensalter,<br />

2. Tag des Eintritts in den Eisenbahndienst,<br />

3. Zeitpunkt, seit dem er in dem betreffenden<br />

Dienstzweig und auf dem Dienstposten ständig oder als<br />

Vertreter tätig war.<br />

4. am Unfalltag und am Tag vorher geleistete<br />

Dienstschichten,<br />

5. ob und weshalb anzunehmen ist, das eine Überbürdung<br />

vorgelegen hat,<br />

6. ob Umstände besonderer Art, zB. körperlicher oder<br />

seelischer Zustand, persönliche oder<br />

Familienverhältnisse, Verhalten in und außer Dienst,<br />

zur Vernachlässigung der Dienstpflicht beigetragen<br />

haben,<br />

7. Maßnahmen gegen den Mitarbeiter.<br />

(5) Bei Ereignissen, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, wird<br />

dem Bericht die Tatbestandsaufnahme nach Anlage 4 und<br />

erforderlichenfalls eine Unfallskizze beigefügt. In dieser ist<br />

darzustellen:<br />

Himmelsrichtung durch Nordpfeil, Unfallstelle durch rotes Kreuz, Weg<br />

und Fahrtrichtung der Straßen- und Eisenbahnfahrzeuge durch<br />

verschiedene Farben,<br />

Neigung und Krümmung von Bahn und Straße, tatsächliche<br />

Sichtverhältnisse in der für den Unfall in Fragende Sichtfläche, Standort<br />

der Straßen- und Eisenbahnfahrzeuge nach dem Unfall, der Schranken,<br />

der Blinklicht- oder Lichtzeichenanlage des Wärters, der<br />

Eisenbahnsignale und Straßenverkehrszeichen mit Entfernungsangabe.<br />

16<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement


§ 7<br />

Hilfsmittel für den Rettungsdienst<br />

(1) Die Ausrüstung der Dienststellen und Fahrzeuge mit Verbandsmitteln<br />

richtet sich nach den Forderungen der Unfallverhütungsvorschriften:<br />

(2) Wo eigene Mittel zur Hilfeleistung zur Verfügung stehen, trifft der<br />

Betriebsleiter vorbereitende Anordnungen über Ausrüstung und Einsatz.<br />

§ 8<br />

Meldung an andere Stellen, Statistik<br />

(1) Die Benachrichtigung der Berufsgenossenschaft bei Tod oder<br />

Verletzung von Mitarbeitern geschieht unabhängig von dem<br />

Unfallbericht gem. § 6 nach den hierfür vom Bahnunternehmen<br />

gegebene Weisungen. Der Betriebsleiter erhält eine Durchschrift der<br />

Unfallanzeige.<br />

(2) Die Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft bei eigenen oder<br />

fremden Sachschäden oder Haftpflichtansprüchen geschieht<br />

unabhängig von dem Unfallbericht gem. § 6 nach den hierfür vom<br />

Bahnunternehmen gegebenen Weisungen.<br />

(3) Für die statistische Erfassung der <strong>Bahnbetriebs</strong>unfälle gelten die<br />

Bestimmungen des Statistischen Bundesamtes. Der OAB ist eine<br />

Durchschrift der Jahreszusammenstellung zuzuleiten.<br />

17<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement


<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong> Anlage 1<br />

(Bahn) (zu § 3(1))<br />

Unfallmeldetafel I<br />

Triebfahrzeug___________ / Betriebsstelle Zugleitung Gütersloh Nord<br />

(Unfallmeldeposten)<br />

Nach einem Unfall im Bahnbetrieb:<br />

Ruhe bewahren! Überblick verschaffen!<br />

Nachbargleise oder Straße beeinträchtigt?<br />

.... Unfallstelle sichern<br />

.... Gleissperrung veranlassen<br />

Verletzte?<br />

.... Krankenwagen anfordern (siehe Rückseite)<br />

.... Erste Hilfe leisten (Verbandskasten auf dem Triebfahrzeug)<br />

Feuer oder Feuergefahr?<br />

.... Feuer bekämpfen (Löscher auf dem Triebfahrzeug, im Dienstraum)<br />

.... Feuerwehr anfordern (siehe Rufnummer am Telefon und sonst über Notruf)<br />

________________________________________________________________________<br />

Unfallmeldestelle verständigen:<br />

.... Was ist geschehen (Zeit, Unfallort, Verletzte, Feuer)?<br />

.... Was ist bereits veranlasst?<br />

.... Bahnanlagen und Fahrzeuge betriebsfähig?<br />

.... Gefährliche Stoffe freigeworden (Gefahrenklasse bzw. Gefahrzettel-Nr.)?<br />

.... Aufräumarbeiten notwendig?<br />

__________________________________________________________________________<br />

Leitung der Unfallstelle übernehmen:<br />

.... Spuren und Beweisstücke sichern<br />

.... Zeugen ermitteln (Anschriften aufschreiben)<br />

.... Eintreffende Helfer einweisen<br />

.... Für Absperrung sorgen<br />

.... Untersuchenden Stellen Auskunft geben<br />

.... Ergänzungsmeldung an Unfallmeldestelle<br />

.... Weitere Betriebsdurchführung vereinbaren<br />

__________________________________________________________________________<br />

Wenn EBl eintrifft, Leitung übergeben Geändert 11.08.2010<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement


Krankenwagen, Rettungsdienst, Erste Hilfe<br />

Unfallort (Straße), Zahl der Verletzten, ungefähre Art der Verletzung angeben!<br />

__________________________________________________________________________<br />

Ort Telefon Bereich<br />

__________________________________________________________________________<br />

DRK, Gütersloh 05241 - 14831<br />

__________________________________________________________________________<br />

St. Elizabeth – Hospital 05241 - 507-0<br />

__________________________________________________________________________<br />

Städt. Krankenhaus , Gütersloh 05241 - 83 00<br />

__________________________________________________________________________<br />

Dr. Ernst Meyer, Gütersloh 05241 - 91502 -0 Orthopädie<br />

Buschmannstr. 4<br />

__________________________________________________________________________<br />

Dr. Brockmeyer 05241 - 29252 Arzt für innere Krankheiten<br />

Moltke Str. 15<br />

__________________________________________________________________________<br />

Raum für Notizen<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Anl. 1


Unfallmeldetafel II<br />

für die Unfallmeldestelle Zugleitung Gütersloh Nord<br />

Aufgestellt: Geprüft: (jährlich)<br />

Datum/Name<br />

Gütersloh __,den 11.08.2010<br />

Der Eisenbahnbetriebsleiter<br />

A. Maßnahmen und Meldungen<br />

1. Unfallstelle abriegeln<br />

2. Züge zurückhalten<br />

3. Bisher getroffene Maßnahmen überprüfen<br />

4. öBl verständigen. Dabei angeben:<br />

Gefährliche Stoffe freigeworden<br />

(Gefahrenklasse bzw. Gefahrzettel-Nr.)?<br />

Grundwasser Gefährdet?<br />

Aufräumungsarbeiten erforderlich?<br />

5. Bautechnische Dienststelle verständigen<br />

6. Maschinentechnische Dienststelle verständigen<br />

7. Signaltechnische Dienststelle verständigen<br />

8. Fahrleitungstechnische Dienststelle verständigen<br />

*) Die Polizei ist zu verständigen bei:<br />

a) jedem Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder schwer verletzt ist<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

9. Polizei verständigen *)<br />

Anlage 2<br />

(zu § 3(2))<br />

10. Maßnahmen zur Weiterführung des Betriebes<br />

(Umsteigeverkehr/Schienenersatzverkehr/Umleitungen)<br />

11. Wenn Mitarbeiter oder Triebfahrzeuge der DB oder<br />

einer anderen Bahn betroffen sind oder deren<br />

Betrieb berührt wird (Zugausfall, Verspätung,<br />

Verkehren eines Gerätewagens): Meldung an<br />

Übergangsbahnhof<br />

12. Bei Waldbrand: Forstdienststelle verständigen<br />

13. Wenn Zollbedienstete oder Zollgut betroffen sind:<br />

Meldung an Zollamt<br />

14. Weitere Hilfskräfte der Bahn herbeirufen<br />

15. Auf Anordnung des öBl: Gerätewagen anfordern<br />

16. Auf Anordnung des öBl: Straßenkran anforde<br />

b) Ereignissen, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, wenn dies im Interesse der Bahn liegt, z. B. wenn Fahrerflucht<br />

vorliegt oder, wenn bei Verdacht auf Alkoholeinfluss eine Blutprobe entnommen werden muß.<br />

c) Unfällen oder Gefährdungen einer hochgestellten Persönlichkeit des öffentlichen Lebens,<br />

d) Auffinden eines Toten oder lebensgefährlich Verletzten,<br />

e) Bahnfrevel und verbrecherischem Anschlag, z. B. Schießen und Werfen auf Züge und Signale, Eingriffen in die Signaleinrichtungen<br />

und in den Bremsbetrieb, Beschädigungen und Entwenden von Kabeln und Freileitungen, Bereiten von<br />

Hindernissen auf dem Bahnkörper und anderen vorsätzlichen Gefährdungen des <strong>Bahnbetriebs</strong>, sowie Anschlägen gegen<br />

Menschen auf Bahngebiet, Brandstiftungen,<br />

f) Unregelmäßigkeiten mit radioaktiven, gefährlichen und Grundwasser gefährdenden Stoffen.


B. Namen, Anschriften und Fernsprechanschlüsse zu A 4. bis 16.<br />

zu 4. Notfallbereitschaft nach Bereitschaftsplan verständigen<br />

zu 5. Bautechnik , Herr Wilkening, Gü 05241 – 2340024, Privat 0571 - 9743359, Mobil 0174 – 313 6579___<br />

zu 6. Werkstatt: 05481 – 3891912 während der Besetzung – sonst nach Bereitschaftsplan!<br />

zu 7. Signaltechnik, Herr Hoffmann, Gü 05241 – 2340017, Mobil 0173 – 263 5352_____________________<br />

zu 8. Fahrdienstleiter DB-Netz Gütersloh Hbf , 05241 – 2320 / 55 / 2320<br />

zu 9. Notruf Polizei und Rettungsdienste 110 ______<br />

Notruf Feuerwehr 112 _________________________________________<br />

zu 10. Nach Weisung der Rufbereitschaft <strong>Transport</strong>bereitschaft <strong>TWE</strong> _<br />

zu 11. Fahrdienstleiter DB-Netz Gütersloh Hbf , 05241 – 2320 / 55 / 2320 _<br />

zu 12. Notruf Feuerwehr 112 , Forstdienststelle (bei Waldbrand) 05241 – 82 2000 _<br />

zu 13. Zollamt Gütersloh, 05241 - 90255 _<br />

zu 14. Über Zentralwerkstatt Lengerich, Signaltechnik oder Bautechnik _<br />

zu 15. Aufgleiswagen DE oder RAG auf Anweisung Rufbereitschaft <strong>Transport</strong>betrieb <strong>TWE</strong> anfordern,_______<br />

Rufnummern siehe Notfallmappe_Seite 9__________________________________________________<br />

zu 16. Örtliche Autokrandienste auf Anweisung Rufbereitschaft <strong>Transport</strong>betrieb <strong>TWE</strong> anfordern,___________<br />

zu 17.<br />

Rufnummern siehe Notfallmappe Seite 9 ________________________<br />

a. Sofortmeldung an die Landeseisenbahnverwaltung NRW Telefax. Nr.: 0201-24 20 299<br />

b. Sofortmeldung an das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung<br />

Telefax Nr.:0211-3843 9110<br />

Formulare zu 17: Notfallmappe, Seite 31 und 32<br />

21<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Anl. 2


Unfallmeldetafel III<br />

1. Anleitung für Unfallmeldungen<br />

(1) Bei sämtlichen im folgenden aufgeführten Ereignissen sind fernmündliche oder fernschriftliche Meldungen an den Obl abzugeben.<br />

Die OAB/der LfB ist bei den gekennzeichneten Ereignissen zu verständigen. (Anschriften siehe unter B.)<br />

Art des Ereignisses<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Meldung an<br />

LfB/OAB<br />

1. Unfälle, bei denen ein Mensch getötet oder schwer verletzt worden ist ja<br />

2. Unfälle, bei denen mindestens 6 Menschen leicht verletzt worden sind ja<br />

3. Unfälle bei denen der Schaden an Bahnanlagen und Eisenbahnfahrzeugen<br />

zusammen 10.000 € übersteigt<br />

4. Alle Unfälle von Reisezügen, auch wenn die unter 1. bis 3. genannten Folgen<br />

nicht eingetreten sind<br />

5. Ereignisse, die geeignet sind allgemeines Aufsehen zu erregen ja<br />

6. Unfälle oder Gefährdungen einer hochgestellten Persönlichkeit des öffentlichen<br />

Lebens<br />

7. Betriebsgefährdungen, die durch grobe Fahrlässigkeit im Dienst verursacht<br />

wurden<br />

8. Bahnfrevel und verbrecherische Anschläge<br />

a) Schießen und Werfen auf Zügen und Signale, Eingriffe in die Signaleinrichtungen<br />

und in den Bremsbetrieb, Beschädigen und Entwenden<br />

von Kabeln und Freileitungen, Bereiten von Hindernissen auf dem<br />

Bahnkörper und andere vorsätzliche Gefährdungen des <strong>Bahnbetriebs</strong><br />

b) Vorfälle zu a), wenn ein Unfall eigetreten ist oder unmittelbar gedroht<br />

hat, der Betrieb erheblich gestört wird oder allgemeines Aufsehen zu<br />

erwarten ist, Anschläge gegen Reisende, Bahnbedienstete oder andere<br />

auf Bahngebiet tätige Personen, Brandstiftung<br />

9. Zerknall eines Lokomotivdampfkessels, eines anderen Kessels oder<br />

Druckbehälters; Explosion von Sprengstoffen und Munition<br />

10. Größere Brände auf Bahngebiet und Brand in Reisezügen ja<br />

11. Ereignisse, die wesentliche Störungen des Zugverkehrs verursachen -<br />

12. Ereignisse , durch die der Zugverkehr über 24 Stunden unterbrochen wird ja<br />

13. Auffinden eines Toten oder lebensgefährlich Verletzten -<br />

14. Zusammenpralle mit Straßenverkehrsteilnehmern, wenn der Unfall von der<br />

Polizei aufgenommen worden ist<br />

15. Sperrung wichtiger Durchgangsstraßen als Folge von Ereignissen auf<br />

Bahngebiet<br />

16. Gefährdungen durch radioaktive, gefährliche oder Grundwasser gefährdende<br />

Stoffe<br />

22<br />

-<br />

-<br />

ja<br />

-<br />

-<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

Bemerkungen<br />

Anlage 3<br />

(zu § 3 (3))


(2) Die Meldungen müssen folgende Angaben enthalten:<br />

a) Tag, Zeit, Ort und Wetter.<br />

auf freier Strecke sind als Ort der Bahn-km und die benachbarten Betriebsstellen anzugeben, bei Ereignissen, die mit dem Straßenverkehr<br />

zusammenhängen, auch Art des Weges, z. B.:<br />

Bundesstr.-Nr.______, Landesstr.-Nr._______, Kreisstr.-Nr._______, Ortsverbindungsweg<br />

Von ________________________________, nach ________________________________(nächstgelegene größere Orte),<br />

Gemeindestraße, Feld-, Wald- und<br />

Privatweg in der Gemarkung___________________________________________________________________________<br />

und wie der Bahnübergang gesichert ist,<br />

b) Hergang des Ereignisses mit Angabe der Art und Nummern der beteiligten Züge,<br />

c) Ursache (festgestellte oder mutmaßliche),<br />

d) Folgen, und zwar<br />

1. Zahl der tödlich, schwer oder leicht Verletzten<br />

(verunglückte hochgestellte Persönlichkeiten, Militärpersonen und eigene Mitarbeiter sind besonders anzugeben),<br />

2. Schäden an Bahn- und sonstigen Anlagen, Eisenbahn- und Straßenfahrzeugen,<br />

3. Streckenunterbrechung und voraussichtliche Dauer der Betriebsstörung,<br />

4. Unbefahrbarkeit von Bundesstraßen und wichtigen Durchgangsstraßen,<br />

e) Maßnahmen zur Weiterführung des Betriebs (Umsteigeverkehr, Schienenersatzverkehr, Umleitung usw.),<br />

f) Meldung an andere Behörden.<br />

Beispiel 1:<br />

Am 10. November 1989, 16:10 Uhr, prallte in km 16,8 der Strecke Arnsbach – Hornbogen zwischen Carlshof und<br />

Dollheim auf dem durch Blinklicht gesicherten Bahnübergang der Bundesstraße 6 ein LKW mit Zug G 101 zusammen.<br />

Rotes Blinklicht nicht beachtet. Sicht gut. LKW zertrümmert, Fahrer tot, Beifahrer schwer verletzt. Lok leicht beschädigt.<br />

Strecke 1 Stunde gesperrt. Polizei verständigt.<br />

Beispiel 2:<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Arnsbach-Hornbogener Eisenbahn<br />

Lammers<br />

Am 5. Oktober 1989, 20:45 Uhr, fuhr in Bf. Berndorf, Strecke Arnsbach – Hornbogen, Zug P 8 auf liegengebliebenen<br />

Zug G 102.<br />

Bis jetzt ermittelt:<br />

1 Zugführer und 4 Reisende tot, 1 Lokführer und 6 Reisende schwer verletzt; 2 Personenwagen, mehrere Güterwagen<br />

zertrümmert; 1 Lok, 1 Gepäckwagen umgestürzt. Strecke etwa 12 Std. gesperrt. Unfallursache noch ungeklärt.<br />

Kraftwagen für Umsteigeverkehr eingesetzt. Polizei verständigt.<br />

Arnsbach-Hornbogener Eisenbahn<br />

Lammers<br />

(3) Bei Katastrophen und schweren <strong>Bahnbetriebs</strong>unfällen können zur Rettung von wertvollem Material sowie von Anlagen und<br />

Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen, Truppenteile und Dienststellen der Bundeswehr über die Verteidigungskreiskommandos<br />

und die Technischen Hilfswerke um Hilfeleistung ersucht werden.<br />

Anschriften siehe unter B.<br />

(4) Schadensfälle beim <strong>Transport</strong>, Umschlag und bei der Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten sind der zuständigen Wasserbehörde<br />

zu melden. Diese benennt Sachverständige, gibt erforderlichenfalls Auskunft über geeignete Abfallbeseitigungsanlagen<br />

und erteilt die Genehmigung zum <strong>Transport</strong> von Schadstoffen oder verunreinigtem Erdreich. Anschriften der zuständigen Wasserbehörde<br />

siehe unter B.<br />

(5) Bei einem Ereignis, bei dem anderes Gefahrgut frei wird oder Radioaktivität auftritt, kann zur Schadenserkennung und –<br />

beseitigung die Hinzuziehung von Sachverständigen nötig sein. Anschriften siehe unter B.<br />

Bei Ereignissen auf einer Bahn, die der Bergaufsicht unterliegt, ist der Unternehmer zu verständigen, der<br />

seinerseits zusätzlich der Bergbehörde Meldung erstattet. Anschriften siehe unter B.<br />

23<br />

Anl. 3


BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik <strong>GmbH</strong><br />

Zentrum Gütersloh, Virchowstr., 33332 Gütersloh, Tel.: 05241-8328210<br />

Zentrum Bielefeld, Schildescher Str. 103a, 33611 Bielefeld, Tel.: 0521-98911710<br />

Unfall / Trauma<br />

���� <strong>TWE</strong>- Erstbetreuung durch Kollegen (Ablösung etc.)<br />

BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik <strong>GmbH</strong><br />

Zentrum Gütersloh, Virchowstr., 33332 Gütersloh, Tel.: 05241-8328210<br />

Zentrum Bielefeld, Schildescher Str. 103a, 33611 Bielefeld, Tel.: 0521-98911710<br />

<strong>TWE</strong>-Notfallmanagement Berichtigung 3<br />

Anlage 7a<br />

� möglichst am Folgetag: BAD Betriebsarzt: Dr. J. Mottola- Kirchner: 0160-8872063<br />

(erstellt auch BG- Bericht) Dr. Jürgen Lang: 0171-5663722<br />

Dr. Renate Thöle: 0179-6866659<br />

oder, falls o.g. nicht erreichbar, über die BAD- Zentren:<br />

BAD Zentrum Gütersloh: 05241-210540<br />

BAD Zentrum Bielefeld: 0521-989117-0<br />

Klärung durch BAD- Betriebsarzt:<br />

���� Betreuung durch Therapeut nötig?<br />

Ja, bis zu 5 probatorische Sitzungen Nein<br />

(Kosten trägt BG nach Absprache)<br />

Vorgehensweise<br />

Ärztliche Notfallberatung bei arbeitsbedingten psychologischen Traumata<br />

an Wochenenden / Feiertagen<br />

bzw. außerhalb der üblichen BAD-Geschäftszeiten (7.30 – ca. 16.00 Uhr)<br />

Erstberatung auch durch Unfallarzt möglich (D- Arzt, z.B. chirurgische Krankenhaus- Ambulanzen),<br />

dafür dann aber sicherheitshalber das Informationsschreiben der BG Bahnen<br />

„Psychisches Trauma als Arbeitsunfall in Verkehrsunternehmen“<br />

mitnehmen, um den Unfallärzten eindeutige Informationen und Handlungshilfen an die Hand zu<br />

geben. Der Unfallarzt kann dann den BG- Bericht schreiben und die Situation einschätzen.<br />

Später kann dann der BAD- Betriebsarzt zusätzlich informiert werden nach obigem Schema.<br />

7a-a


<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Betreuungskonzept für Mitarbeiter der <strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong><br />

<strong>GmbH</strong> nach traumatischen Ereignissen, die im<br />

Zusammenhang mit der Dienstausübung bei der <strong>TWE</strong><br />

geschehen sind.<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Berichtigung 3<br />

Gültig ab 01.07.2010<br />

7b-A


1. Einführung, kurze Erläuterung<br />

<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

a) Was ist PTBS ?<br />

Die Post-Traumatische-Belastungs-Störung ist eine verzögerte Reaktion auf ein<br />

belastendes Ereignis mit außergewöhnlicher Bedrohung, das bei jedem<br />

Menschen tiefe Verzweiflung hervorrufen würde und außerhalb der üblichen<br />

menschlichen Erfahrung liegt.<br />

Man unterscheidet nach dem Ereignis<br />

- eine Schockphase (Minuten)<br />

- die Akute-Belastungs-Reaktion ( Stunden – Tage – weniger als 4 Wochen)<br />

- die Post-Traumatische-Belastungs-Störung (über 1 Monat)<br />

- das chronische PTBS (über 6 Monate)<br />

b) Was kann geschehen wenn PTBS vernachlässigt wird ?<br />

Klinische Kennzeichen des chronischen PTBS sind<br />

a. Erinnerungssymptome – ungewolltes Wiedererleben mit belastenden<br />

Gefühlen<br />

b. Vermeidungssymptome – Vermeidung von allem, was Wiedererinnern<br />

auslösen könnte<br />

c. Übererregungssymptome – Reizbarkeit, Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit<br />

Das PTBS kann in völliger psychischer und physischer Erschöpfung mit<br />

Erwerbsunfähigkeit enden.<br />

2. Betroffener Personenkreis<br />

a) Triebfahrzeugführer, und andere Mitarbeiter der <strong>TWE</strong>, deren Leben während des<br />

Dienstes in Gefahr gewesen ist, oder die in Ausübung ihres Dienstes erleben<br />

mussten, wie das Leben einer anderen Person gefährdet wurde.<br />

b) Mitarbeiter der <strong>TWE</strong> die in einen <strong>Bahnbetriebs</strong>unfall verwickelt sind.<br />

c) Mitarbeiter nach Vorfällen die nicht unter a) und b) fallen, in<br />

Einzelfallentscheidung des zuständigen Leiters, ggf. nach Beratung mit dem<br />

Betriebsärztlichen Dienst.<br />

3. Psychologische Ersthelfer<br />

a) Definition<br />

Speziell geschulte Laien, die die/den Betroffenen im Unfallschock direkt nach dem<br />

Ereignis betreuen. Ihre Aufgabe ist es für die/den Betroffenen da zu sein und<br />

dabei bestimmte Regeln einzuhalten.<br />

Aufgabe: 4 B’s:<br />

- Beruhigen<br />

- Berühren<br />

- Behandeln = sich kümmern, zuhören, abschirmen<br />

- Begleiten<br />

b) Als psychologische Ersthelfer müssen mindestens ausgebildet sein:<br />

- Alle Bereitschaftshabenden „Betrieb“<br />

c) Weitere Mitarbeiter können als psychologische Ersthelfer ausgebildet werden, um<br />

eine möglichst flächendeckende und schnelle Betreuung zu gewährleisten.<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Berichtigung 3<br />

Gültig ab 01.07.2010<br />

7b-B


<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

4. Handlungsleitfaden nach einem traumatischen Ereignis<br />

Der folgende Ablauf gilt bei Ereignissen mit Personenschäden und , z.B. bei kleineren<br />

Ereignissen mit lediglich Blechschaden, wenn der Triebfahrzeugführer sich nicht mehr in der<br />

Lage fühlt seinen Dienst weiterzuführen.<br />

Schritt Maßnahme Verantwortlich<br />

1 Kein Triebfahrzeugführer und darf seine Fahrt fortsetzen ! Alle Mitarbeiter <strong>TWE</strong><br />

2 Ein Ersatztriebfahrzeugführer ist zu organisieren Zugleitung und<br />

3 Innerhalb von zwei Stunden muss ein psychologischer<br />

Ersthelfer bei dem/den Betroffenen sein. Bis dahin ist<br />

alles zu unternehmen, um den/die Betroffenen nicht<br />

alleine zu lassen.<br />

Zulässiger Ausnahmefall :<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Berichtigung 3<br />

Rufbereitschaft<br />

Zugleitung und<br />

Rufbereitschaft<br />

Bei einen traumatischen Ereignis mit Selbst- oder Fremdgefährdung, aber ohne<br />

Personenschaden findet kurzfristig innerhalb von 36 Stunden ein Kontakt mit dem<br />

Betriebsarzt statt. Dieser Kontakt erfolgt und geschieht nach Rücksprache zwischen<br />

eingesetztem Ersthelfer und Betriebarzt. Nach dem Gespräch entscheiden Betriebsarzt und<br />

verantwortlicher Leiter, ob das Konzept mit Schritt 4 fortgesetzt wird.<br />

Bei traumatischen Ereignissen mit Personenschaden findet das Konzept stets Anwendung!<br />

Schritt Maßnahme Verantwortlich<br />

4 Jeder betroffene Mitarbeiter ist innerhalb 48 Stunden Für Tf<br />

nach dem Ereignis dem Betriebsarzt der <strong>TWE</strong> persönlich<br />

vorzustellen. Innerhalb dieser Zeit darf der Mitarbeiter<br />

nicht zum Dienst herangezogen werden!<br />

öBL<br />

5 Der Betriebsarzt entscheidet die weitere Vorgehensweise Betriebsarzt/-ärztin<br />

und teilt diese dem verantwortlichen Leiter (siehe Punkt 4;<br />

Verantwortlich) mit.<br />

6 Der verantwortliche Leiter, bespricht mit dem Mitarbeiter Für Tf<br />

vor dem ersten Einsatz die Situation und klärt ggf. noch<br />

offene Fragen (auch fernmündlich).<br />

öBL<br />

7 Der Mitarbeiter ist in seiner gesamten ersten Für Tf öBL<br />

Dienstschicht nach dem Ereignis durch einen, als<br />

psychologischen Ersthelfer ausgebildeten Mitarbeiter zu<br />

begleiten. Bei Tf soll dies in der Regel ein Ausbildungsoder<br />

Lehrlokführer sein.<br />

8 Nach dem Vorfall kontaktiert der Betriebsarzt den<br />

betroffenen Mitarbeiter mindestens nach der ersten<br />

Alleinfahrt, nach 14 Tagen und nach 3 Monaten<br />

nochmals. Dieser Kontakt darf auch fernmündlich<br />

erfolgen.<br />

Betriebsarzt/-ärztin<br />

Alle unter „Verantwortlich“ genannten Personen haben bei Abwesenheit für eine Vertretung<br />

zu sorgen, und diese den EBL, als Leiter Unfallmeldewesen gemäß BUVO NE, bekannt zu<br />

geben.<br />

Gültig ab 01.07.2010<br />

7b-C


<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

5. Abhilfeliste bei auftretenden Problemen im Handlungsleitfaden<br />

Problem Maßnahme Verantwortlich<br />

Zu Der Mitarbeiter ist am 3. Tag Das Ereignis ist der BG Für Tf öBL<br />

4.5 nach dem Ereignis noch nicht Bahnen als Arbeitsunfall<br />

wieder arbeitsfähig, oder es zu melden<br />

sind Behandlungsmaßnahmen<br />

eingeleitet worden<br />

Zu Der verantwortliche Leiter hat Rücksprache mit dem<br />

4.6 begründete Zweifel an der Betriebsarzt, sonst wie<br />

Einsetzbarkeit des Mitarbeiters Zu 4.5<br />

Zu Während der Begleitung haben Der Mitarbeiter ist eine<br />

4.7(a) sich leichte Komplikationen zweites mal zu begleiten,<br />

ergeben<br />

vorher ist der Betriebsarzt<br />

zu verständigen<br />

Zu Während der Begleitung haben Rücksprache mit dem<br />

4.7(b) sich schwere Komplikationen Betriebsarzt und wie Zu<br />

ergeben<br />

4.5<br />

6. Weitergehende Betreuung<br />

Für die über die psychologische Ersthilfe hinausgehenden Maßnahmen (Beratung, Schulung<br />

und Psychotherapie bei Erfordernis) greift die <strong>TWE</strong>, in Abstimmung mit der<br />

Berufsgenossenschaft, VBG, auf das BAD zurück (siehe Seite 5 dieser<br />

Verfahrensanweisung).<br />

7. Nachgespräch für schockbetroffene Fahrer<br />

Im ersten Jahr nach dem traumatischen Erlebnis findet für die betroffenen Mitarbeiter ein<br />

Nachgespräch in der Gruppe unter der Leitung des Psychologischen Vertragspartners der<br />

<strong>TWE</strong> (BAD) statt.<br />

8. Gesunderhaltung der Psychologischen Ersthelfer<br />

Zur Gesunderhaltung der Psychologischen Ersthelfer ist eine jährliche Aufarbeitung der<br />

Erlebnisse während der Notfalleinsätze durch einen Diplom-Psychologen vorgesehen, und<br />

soll nach Möglichkeit durch die zuständige Berufsgenossenschaft, VBG, durchgeführt<br />

werden.<br />

9. Fragen, Antworten und kleine Tipps<br />

An dieser Stelle soll auf die am häufigsten gestellten Fragen eine Antwort gegeben werden.<br />

• Muss ich nach einem Unfall mit Personenschaden (meist ist hier der Suizid gemeint)<br />

noch nach der verunfallten Person sehen? – Hier ist zunächst festzustellen, dass<br />

der betroffene Mitarbeiter ja einen seelischen Schock erlitten hat und ebenso<br />

„Unfallopfer“ ist. Hätte der Mitarbeiter einen physischen (körperlichen) Schock<br />

erlitten, könnte er ja auch nicht „nach hinten“ gehen. Wenn also ein Mitarbeiter nach<br />

der verunfallten Person sieht, dann tut er es nicht aus Angst vor Unterlassener<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Berichtigung 3<br />

Gültig ab 01.07.2010<br />

7b-D


<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Hilfeleistung, sondern weil er helfen will. Mit dem Absetzen der Unfallmeldung und<br />

Anfordern von Hilfe hat der Mitarbeiter auch schon erste Hilfe geleistet.<br />

• Welche Angaben muss ich gegenüber den Ermittlungsbeamten (BGS/Polizei)<br />

machen? – Nur Angaben zur Person!<br />

• Bei Selbstmördern Blickkontakt meiden ! Wenn die Schnellbremsung eingeleitet ist<br />

habe ich alles getan was ich tun kann, und darf mit ruhigem Gewissen den Blick<br />

abwenden!<br />

10. Erläuterungen der Abkürzungen<br />

Tf = Triebfahrzeugführer/in<br />

öBL = örtlicher Betriebsleiter<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Berichtigung 3<br />

Gültig ab 01.07.2010<br />

7b-E


Psychisches Trauma<br />

als Arbeitsunfall in<br />

Verkehrsunternehmen<br />

Informationen für Durchgangsärzte und H-Ärzte,<br />

Betriebsärzte, Hausärzte, Neurologen/Psychiater<br />

und Psychotherapeuten<br />

Beschäftigte in Verkehrsunternehmen werden durch Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden oder gar<br />

tödlichen Verletzungen sowie durch tätliche Angriffe oder lebensbedrohliche Situationen großen psychischen<br />

Belastungen ausgesetzt. Betroffen durch solche »Schockunfälle« sind im Wesentlichen FahrzeugführerInnen von<br />

Eisenbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Linienbussen sowie das Service- und Kontrollpersonal.<br />

Die meisten FahrerInnen, die ein psychisches Trauma (Schock) erleiden, sind nach kurzer Zeit in der Lage, ohne<br />

eine medizinische oder therapeutische Behandlung ihren Fahrdienst wieder aufzunehmen. In einigen Fällen sind<br />

aber fachkundige Hilfen notwendig, um die Arbeitsfähigkeit bzw. die Fahrdiensttauglichkeit möglichst rasch<br />

wiederherzustellen.<br />

Diese Informationen sollen dazu beitragen, eine schnelle und wirkungsvolle Hilfe mit einheitlichen Vorgaben<br />

sicherzustellen.<br />

Die BG BAHNEN hat in Zusammenarbeit mit großen Verkehrsunternehmen seit Ende der 90er Jahre innerbetriebliche<br />

Betreuungskonzepte entwickelt. Im Wesentlichen basieren diese auf dem Einsatz von Notfallhelfern<br />

(»Erstbetreuern«) und auf der Koordination der weiteren Schritte durch den Betriebsarzt, der eng mit der<br />

BG BAHNEN zusammenarbeitet.<br />

Wird ein Unfall mit einer erheblichen psychischen Belastung eines Versicherten bei der BG BAHNEN gemeldet,<br />

treten Fragen der Zuständigkeit und der Kausalität bei der Eingangsbearbeitung erst einmal in den<br />

Hintergrund. Vorrangig und zeitnah müssen alle erforderlichen Maßnahmen der Heilbehandlung eingeleitet<br />

werden.<br />

Im weiteren Verlauf sind aber die nach dem gesetzlichen Auftrag vorzunehmenden Prüfungen erforderlich.<br />

Dazu gehört auch die Sicherung der Diagnose.<br />

Unterschieden - und von der BG BAHNEN anerkannt - werden mögliche Folgen nach Unfällen<br />

mit Schockeinwirkung, wie:<br />

Akute Belastungsreaktion - ICD10: F43.0, DSM IV: 308.3<br />

Anpassungsstörung - ICD10: F43.2, DSM IV: 309.0 ff<br />

Posttraumatische Belastungsstörung - ICD10: F43.1, DSM IV: 309.8<br />

Für die Anerkennung als Arbeitsunfall müssen die vorliegenden psychogenen Veränderungen durch ein objektiv<br />

gravierendes, seelisch für jeden Menschen erheblich beeindruckendes Ereignis eingetreten sein. Dabei sind die<br />

Schweregrade des Unfallereignisses und des Unfallerlebnisses sowie Persönlichkeit, Vorschäden und Schadensanlagen<br />

des Betroffenen zu berücksichtigen. Maßgeblich sind immer die Umstände des Einzelfalles!<br />

Diese Voraussetzungen werden nicht erfüllt bei Bagatellereignissen, Beinaheunfällen, Hörzeugen, mittelbaren<br />

Zeugen, Schuldgefühlen wegen Fehlverhaltens sowie berufstypischen Belastungen. Diese Tatbestände werden<br />

im Regelfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, sofern keine Anhaltspunkte für außergewöhnliche Umstände<br />

(z. B. Retraumatisierung) festzustellen sind.


Notwendige Maßnahmen, bewährter Verfahrensablauf:<br />

Klingt die akute psychische Symptomatik nicht unmittelbar ab, ist die frühzeitige Inanspruchnahme fachkundiger<br />

Hilfe besonders wichtig.<br />

Die Beachtung der folgenden Hinweise hilft, unnötige Verzögerungen zu vermeiden:<br />

Üblicherweise erfolgt die erste Beratung durch den Unfallarzt oder Betriebsarzt. Falls erforderlich,<br />

veranlasst dieser eine Vorstellung bei einem Facharzt und/oder die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.<br />

Der D- (H-) Arztbericht ist an die BG BAHNEN zu senden. Der Betriebsarzt sollte den<br />

»Betriebsärztlichen Bericht nach Psychotrauma« verwenden (zu erhalten bei der BG BAHNEN).<br />

Wendet sich der/die Versicherte an den Hausarzt, hat dieser eine Vorstellung beim Facharzt zu veranlassen<br />

und die BG BAHNEN umgehend darüber zu informieren. Dies kann in freier Form oder mit dem<br />

A14-Bericht erfolgen.<br />

Bei der Erstuntersuchung sind die Anamnese, objektive Befunde, Diagnosen und Auffälligkeiten vollständig<br />

im Bericht zu dokumentieren. Ist die Vorstellung bei einem Psychotherapeuten (geschulter Traumatherapeut<br />

- Verhaltenstherapie) notwendig, sichert die BG BAHNEN innerhalb von maximal 48 Stunden<br />

die Kostenübernahme für bis zu fünf probatorische Sitzungen zu. Die Vorstellung beim Therapeuten kann<br />

der behandelnde Arzt oder der Betriebsarzt veranlassen. Bei Unklarheiten oder fehlenden Kontaktadressen<br />

empfiehlt sich die telefonische Kontaktaufnahme mit der BG BAHNEN.<br />

Erfahrungsgemäß ist in wenigen Fällen die Einleitung einer Kurzzeittherapie erforderlich. Dazu sendet<br />

der Therapeut als Antrag einen Bericht in freier Form an die BG BAHNEN.<br />

Die Therapie muss ohne Wartezeit und mindestens zu Beginn zweimal wöchentlich erfolgen. Wichtig ist,<br />

dass im Verlauf der Therapie frühzeitig folgende zusätzliche Maßnahmen geprüft werden:<br />

- Bereitstellung einer vorübergehenden Ersatztätigkeit im Betrieb<br />

- Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeits- und Belastungserprobung)<br />

- Durchführung von Probefahrten in Begleitung (Therapeut oder Fahrlehrer), insbesondere am Unfallort<br />

Eine ambulante oder stationäre Therapie muss immer vorher durch die BG BAHNEN genehmigt werden.<br />

Es gilt der Grundsatz: Keine stationäre ohne vorherige ambulante Therapie! Grundsätzlich soll die stationäre<br />

Therapie innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Unfall beginnen.<br />

Gelingt es, den Versicherten schnelle und kompetente Hilfe zukommen zu lassen, ist die Prognose zur Heilung<br />

gut. Wie die Statistik der gemeldeten Unfälle zeigt, gehen die meisten Versicherten nach kurzer Zeit ihrer alten<br />

Tätigkeit wieder nach.<br />

Bei Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte telefonisch,<br />

per Fax oder per E-Mail an:<br />

Frau Morgenstern/Frau Kruse<br />

Tel.: 0 40 / 4 4118-2 55 (-2 62)<br />

Fax: 0 40 / 4 4118-3 40<br />

E-Mail: reha.hh@bg-bahnen.de<br />

BG BAHNEN<br />

Abteilung Rehabilitation<br />

Fontenay 1a<br />

20354 Hamburg<br />

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei einem der<br />

Reha-Teams in:<br />

Berlin: Tel. 0 30 / 26 49 02-0 (Fax -30)<br />

Düsseldorf: Tel. 02 11 / 93 35-4 80 (Fax -4 88)<br />

Hamburg: Tel. 0 40 / 4 4118-2 64 (Fax -3 40)<br />

Reutlingen: Tel. 0 71 21 / 95 42-0 (Fax -30)


<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong> Anlage 4<br />

(Bahn) (zu § 5 (3))<br />

Tatbestandsaufnahme<br />

bei Unfällen, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, oder bei Beschädigung von Sicherungsanlagen an<br />

Bahnübergängen<br />

Anlage zum Unfallbericht Nr. ________________________________vom _______________________________<br />

A. Tag, Zeit, Witterung<br />

ohne Lageskizze<br />

mit<br />

Nichtzutreffendes streichen, Angaben erforderlichenfalls ergänzen!<br />

Angaben nur auf die Geh- oder Fahrrichtung der Unfallbeteiligten beziehen.<br />

1. Datum _________________________ Wochentag ______________________________<br />

2. Uhrzeit ___________________ Tageslicht, Dämmerung, Dunkelheit, Mondlicht<br />

_________________________________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________________________________<br />

3. Wetter ___________________________________________________________________________________________<br />

Sicht ____________________________________________________________________ z. B. Nebel, (Sicht etwa 10 m)<br />

Windrichtung und –stärke ____________________________________________________________________________<br />

Straßenglätte ______________________________________________________________________________________<br />

B. Örtlichkeit<br />

1. Bahnübergang: (ja/nein)<br />

Falls „nein“: _______________________________________________________________________________________<br />

Bahn neben / in der Straße ___________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________________________________<br />

2. Unfallort: Bahn-km _____________________________________________ in ___________________________________<br />

zwischen _________________________________________________und _____________________________________<br />

Gemeindebezirk ____________________________________________________________________________________<br />

24<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement


3. Bahn: Neigung und Richtung:<br />

Gefälle 1: ___________ Steigung 1: ___________<br />

Bogen rechts / links, Halbmesser ____________ m<br />

4. Straße:<br />

a) Bundesstraße Nr. _______, Landesstraße Nr. ________, Kreisstraße Nr. ________<br />

Ortsverbindungsweg, Gemeindestraße, Feldweg, Waldweg, Privatweg, Überfahrt, Fußweg ___________________________<br />

von ________________________________________ nach ___________________________________________________<br />

Straßenname ________________________________________________________________________________________<br />

b) schwacher / mäßiger / starker Verkehr<br />

c) Oberfläche: Beton, Asphalt, Teer, Großpflaster, Kleinpflaster, Chaussierung unbefestigt _________________________<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

d) Zustand (z. B. Fahrbahn, gewölbt, Schlaglöcher, Glätte, schmierig)<br />

vor dem Bahnübergang: ___________________________________________________________________________<br />

zwischen den Schienen: ___________________________________________________________________________<br />

Schienenoberkante und Fahrbahnbelag in gleicher Höhe ja/nein<br />

Breite vor dem Bahnübergang _______ m<br />

auf dem Bahnübergang _______ m<br />

e) Neigung und Kreuzungswinkel:<br />

C) Sicherung<br />

Gefälle 1: _________ Steigung 1: _________<br />

Kreuzungswinkel zwischen Bahn und Straße ___________________________________________________________<br />

1. Bahnübergang: Schranke (fern-/nahbedient, Anrufschranke, Gitterbehang, rückstrahlend, mit Lichtzeichen<br />

_______________________<br />

Rot-Gelb/Rot-Gelb-Grün) _________________________________________________________________<br />

Blinklichtanlage (rechts/links/beiderseitig, mit Wecker, in Betrieb*)/gestört mit Überwachungssignal/<br />

Fernüberwacht, mit Halbschranken **)_______________________________________________________<br />

Sicherung durch Posten (Zugbegleiter/Rangierer/ mit Signalfahne, rotleuchtender Handlampe,<br />

Signalhorn) ____________________________________________________________________________<br />

(Name)<br />

nichttechnisch gesichert (Übersicht und hörbare Signale/Übersicht/hörbare Signale)___________________<br />

sonstige Einrichtungen (Hecktor, Drehkreuz, versetzte Gatter) ____________________________________<br />

*) Zeuge ______________________________________________________________________________<br />

**) Örtliche Besonderheiten, wie zusätzliche Optiken, an Peitschenmast für Seitenwege usw., erforder-<br />

lichenfalls in Skizze darstellen.<br />

25<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Anl. 4


2. Bahn: Welche Signale sind aufgestellt und in welchem Abstand vom Kreuzungsmittelpunkt?<br />

(Kennziffer, z. B. „2“ eintragen<br />

Vorhandene Hinweiszeichen an den Signalmasten Lf 4 bzw. 5 sind ggf. zuzusetzen.<br />

Sonstige Signale (z. B. Trapeztafeln, Überwachungssignale, Rautentafeln, Merktafeln, Langsamfahrsignale Lf 1, Lf 2, Lf 3).<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

3. Straße: Welche Straßenverkehrszeichen sind aufgestellt?<br />

Nicht vorhandene Zeichen sind im Bild zu streichen, zusätzliche nachzutragen<br />

Bei allen Verkehrszeichen ist die<br />

Entfernung von der nächstgelegenen<br />

Gleisachse, in Straßenmitte gemessen,<br />

einzutragen.<br />

26<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Anl. 4


Sonstige Verkehrszeichen (Nr. ________ der StVO) – auch etwaige Sperrung für bestimmte Verkehrsteilnehmer – z. B.<br />

Zusatzschilder oder Zusatzangaben sind nachzutragen.<br />

Rückstrahlende Verkehrszeichen durch „r“ kennzeichnen.<br />

Unter dem Verkehrszeichen und bei den Haltlinien (Zeichen 294):<br />

Entfernung von der nächstgelegenen Gleisachse, in Straßenmitte gemessen, bei Leitlinien ihre Länge eintragen.<br />

Zustand und Sichtbarkeit (auch außergewöhnliche Höhe und besondere Beleuchtung der Verkehrszeichen): _______________<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

4. Sichtverhältnisse in Augenhöhe des beteiligten Straßenverkehrsteilnehmers<br />

a) 6 m vor dem Andreaskreuz oder vor der Haltelinie für V ST = 10 km/h _____________ m<br />

b) 41 m vor dem Andreaskreuz oder vor der Haltelinie für V ST = 50 km/h _____________ m<br />

c) ___ m vor dem Andreaskreuz oder vor der Haltelinie für V ST = km/h<br />

oder bei einer Wegeneigung über 7 % _____________ m<br />

d) 2,75 m vor der nächstgelegenen Gleisachse (nur bei Fuß- und Radwegen) _____________ m<br />

e) 6,50 m vor der nächstgelegenen Gleisachse (nur bei Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr) _____________ m<br />

Sind ständige Sichthindernisse vorhanden, welche? ____________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Kann die Bahn vor diesen Sichthindernissen eingesehen werden?<br />

(Sichthindernisse und Sichtlinien in Lageskizze eintragen)<br />

Sonstige vorübergehende Sichthindernisse zur Zeit des Unfalls: __________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

5. Beleuchtung:<br />

a) Überwegbeleuchtung ________________________________________________________________________________<br />

b) Schrankenleuchten __________________________________________________________________________________<br />

(bei a) und b) Art und Zahl der Beleuchtungskörper angeben)<br />

c) Straßenbeleuchtung, Lichtreklame (Blendung?) ___________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________________________<br />

d) Spitzensignal: _______ Spitzenlichter, Handlampe _________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________________________<br />

e) Zuginnenbeleuchtung vom ______ bis ______ Wagen<br />

__________________________________________________________________________________________________<br />

27<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Anl. 4


D) Unfallangaben<br />

1. Bahn: a) Zug-Nr. ___________ /Rangierabteilung / Nebenfahrzeug<br />

von ________________________________________ nach __________________________________________<br />

b) Zusammensetzung: Tfz-Nr. ___________ (besetzter Führerstand, vorn, Mitte, hinten) (ziehend, schiebend)<br />

Wagen (Reihenfolge) _________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

(bei eigenen: Nr.: bei fremden: Gattung und Anzahl)<br />

c) Zuggewicht ___________t, Bremsgewicht ____________t,<br />

Mindestbremshundertstel _____________<br />

vorhandener Bremshundertstel _____________<br />

d) festgestellter Bremsweg ______________m,<br />

e) Geschwindigkeit: zulässige _________km/h, tatsächliche _________ km/h, angegeben von _________________<br />

f) wurde aa) geläutet? ja/nein, von wo ab ___________________________________________________________<br />

bb) Achtungssignal gegeben ja/nein, wo _____________________________________________________<br />

wie oft _____________________________________________________<br />

Zeugen zu aa) _______________________________________________________________________________<br />

zu bb) ______________________________________________________________________________<br />

g) Wurde Schnellbremsung durchgeführt? ja/nein _____________________________________________________<br />

Magnetscheibenbremse? ja/nein ________________________________________________________________<br />

h) Sandstreuer betätigt? ja/nein ___________________________________________________________________<br />

2. Straßenverkehrsteilnehmer:<br />

a) Fahrzeugart und –type _____________________________________________________________________________<br />

Amtl. Kennzeichen des Kfz ________________________________ des Anhängers _____________________________<br />

Fahrzeughalter ___________________________________________________________________________________<br />

b) Besetzung ______Pers. Ladung (Art und Gewicht) ____________________________________________________<br />

c) Zustand des Fahrzeugs _____________________________________ der Bereifung ____________________________<br />

Führerhaus ganz/teilweise geschlossen, Fester geöffnet/geschlossen<br />

Bremsbedienung _________________________________________________________________________________<br />

welcher Gang eingeschaltet? ________________________________________________________________________<br />

welche Beleuchtung eingeschaltet? ___________________________________________________________________<br />

28<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Anl. 4


d) Festgestellte Bremsspur _________m<br />

e) Unfallbeteiligter bzw. Fahrer: Name: ___________________________________________________________________<br />

Anschrift ________________________________________________________________________________________<br />

ortskundig/ortsunkundig ______________________________Sicherheitsgurt angelegt __________________________<br />

Alkoholverdacht __________________________________Blutuntersuchung _________________________________<br />

körperliche Gebrechen _____________________________________________________________________________<br />

sonstige Behinderungen (Ablenkung oder Behinderung durch Mitfahrer, Radio, Übermüdung, beschlagene Scheiben,<br />

Blendung, Ladung, sonstigen Straßenverkehr, Ohrenschützer usw.) ______________________________________<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

f) Gefahrene Geschwindigkeit:<br />

geschätzt ____________km/h, von wem? _____________________________________________________________<br />

nach Angabe des Fahrers _____________km/h,<br />

nach Fahrschreiber _____________km/h<br />

g) Benutzte Straßenseite: rechts/Mitte/links________________________________________________________________<br />

3. Polizei: Unfall aufgenommen? ja/nein, welche Stelle? _______________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________________________<br />

29<br />

<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />

Aufgestellt<br />

_________________________, den _______________<br />

_____________________________________________<br />

_____________________________________________<br />

Anl. 4


<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Lfd. Nr.<br />

1. Datum:<br />

Uhrzeit:<br />

2. Beteiligte intern:<br />

Beteiligte extern:<br />

3. Zugfahrt von: nach:<br />

Rangierfahrt von: nach:<br />

Fahrt PKW/LKW von: nach:<br />

4. Unfallort:<br />

Strecken-km BÜ-km:<br />

5. Zugnummer: Tfz-Nr.<br />

6. Gefahrene Geschw.: [km] Zugel.Geschw.: [km]<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet (La) ?<br />

7. Zuggewicht: [t] Bremshundertstel: [%] Bremsweg [m]<br />

Mindestbremshundertstel [%] Bremsstellung Tfz/Zug:<br />

Art der ausgeführten Bremsung: Sandstreuer:<br />

8. Streckenübersicht:<br />

Witterungsverhältnisse: Sicht:<br />

9. Zug signalgeführt nicht signalgeführt:<br />

Zugspitzenbeleuchtung:<br />

10. Standort des Tf/Lrf:<br />

Tf/Lrf Signale gegeben? Welche?<br />

11. BÜ techn.Gesichert: anders gesichert<br />

Blinklichtanlage eingeschaltet:<br />

12. Verletzte: Tote:<br />

13. Schaden am Tfz:<br />

Wagen:<br />

Zug/Wagenladung:<br />

Bahnanlagen:<br />

Pkw/Lkw:<br />

Sonstige:<br />

14. Beteiligte Fahrzeuge:<br />

Besitzer:<br />

Fahrer: Beifahrer:<br />

Poliz.Kennzeichen: Alkoholeinfluss:<br />

15. Zustand der Reifen: Welcher Gang war im Fahrzeug eingelegt:<br />

Sicherheitsgurte angelegt: Fenster geschlossen: Autoradio in Betrieb:<br />

16. Räumung der Unfallstelle durch:<br />

17. Unfallaufnahme durch Polizei:<br />

Notfallmanager DB Netz: Tel.:<br />

18. Behördenvertreter anwesend:<br />

Staatsanwaltschaft:<br />

Sonstige:<br />

19. Zeugen:<br />

20. Unfallursache:<br />

21. Beweismittel sichern, Wagenzettel, Wagenliste, Bremszettel, Bremsprobemeldezettel,<br />

Tachoscheibe, Fahrplan, Befehle, Indusi Schreibstreifen<br />

22. Führerschein Tf<br />

23. Arbeitszeit am Unfalltag: [Std] im Dienst: [Std] vorher Ruhe [Std]<br />

24. Anhörungsprotokoll erstellen.<br />

Unterschrift Bereitschaftshabender________________________<br />

30


An die<br />

Landeseisenbahnaufsicht NRW<br />

beim Eisenbahnbundesamt, Ast Essen<br />

Hachestr.61<br />

45127 Essen<br />

per Fax 0201/24 20 299<br />

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Durchwahl Datum<br />

Unfallmitteilung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Notfallmanager<br />

<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

31 B2


An das<br />

Ministerium für Bau und Verkehr<br />

Dezernat II B3<br />

40190 Düsseldorf<br />

per Fax 0211 / 3843 93 2257<br />

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Durchwahl Datum<br />

Unfallmitteilung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Notfallmanager<br />

<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />

32 B2

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