TWE Bahnbetriebs GmbH - Veolia Transport
TWE Bahnbetriebs GmbH - Veolia Transport
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Notfallmanager <strong>TWE</strong>
Verzeichnis der Aktualisierungen <strong>TWE</strong> Notfallmanagement Mappe<br />
lfd. Nr. Datum Inhalt Eingebessert am durch<br />
1 10.01.2009 Aktualisierungen<br />
Aktualisieren der<br />
Gottwald<br />
2 09.02.2009 Rufnummern Gottwald<br />
3 13.12.2009 Aktualisierungen Gottwald<br />
Diese Seite bitte vor dem Inhaltsverzeichnis einfügen.<br />
Das Merkblatt Trauma-Manegement ist hinter der Anlage 7 abzuheften. Das<br />
Inhaltsverzeichnis ist zu ersetzen.<br />
Verteiler:<br />
Hr. Konecsny<br />
Zugleitung GT<br />
Hr Maier<br />
Hr Escher<br />
Hr Schoppengerd<br />
Hr Hoffmann<br />
Hr Kratzer/ Frau Rubio<br />
Hr Wilkening<br />
Hr Stein<br />
Fr Merz<br />
Hr Otta<br />
Hr Apel<br />
Berichtigung 3 Gültig ab 13.06.2010
Notfallmanagement <strong>TWE</strong><br />
Inhalt Seite<br />
1) Rufnummernverzeichnis zum Bereitschaftsplan 1 - 2 *<br />
2) Rufnummernverzeichnis Örtliche Polizeidienststellen, Betriebsleitzentralen<br />
und Stellwerke DB-Netz<br />
Rufnummernverzeichnis Ansprechpartner (wichtige Kunden)<br />
Rufnummernverzeichnis Kranfirmen und Aufgleiswagen 3 - 4<br />
3) Meldeplan Zugleitung A3 Faltblatt 1<br />
4) Meldeplan Zugleitung II 7<br />
5) Ablauf bei Störungen im Betriebsablauf und Gefährlichen Ereignissen 8 - 11<br />
6) Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (Buvo-Ne) 12 - 17<br />
Anlagen<br />
7) Unfallmeldetafel I 18 - 19<br />
Unfallmeldetafel II 20 - 21<br />
Unfallmeldetafel III 22 - 23<br />
7a) Trauma Manegement 7a *<br />
7b)<br />
Betreuungskonzept für Mitarbeiter der <strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong> nach<br />
traumatischen Ereignissen, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung<br />
bei der <strong>TWE</strong> geschehen sind. 7b-A - 7b-E *<br />
7c) Psychisches Trauma als Arbeitsunfall in EVU 7c *<br />
8) Tatbestandsaufnahme 24 - 29<br />
9) Checkliste Unfallmeldung 30<br />
10) Formular: Sofortmeldung an die LEV NRW 31<br />
11) Formular: Sofortmeldung an das Ministerium für VEL 32<br />
*= Änderungen<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Berichtigung 3<br />
Gültig ab 13.06.2010
Anschriften zum Bereitschaftsplan<br />
Geschäftsführer<br />
Kratzer Thomas<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
05241 / 23400115 0151/11427115<br />
<strong>Transport</strong>betrieb<br />
Leiter <strong>Transport</strong>betrieb<br />
Konecsny Ralf Kullrichstraße 7 44141 Dortmund<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
05241 / 2340016 0231 / 529844 0173 / 660 1946<br />
EBL<br />
Maier Reiner Wilhelm-Höffer-Str 8 59329 Wadersloh<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
05241 / 23400109 0162 / 1339570<br />
EBl Vertreter<br />
Würdemann Henrik<br />
Tel. Tel.Privat Handy<br />
0174 / 9772728<br />
Signaltechnik / Oberbau<br />
Leiter Signaltechnik<br />
Hoffmann Eberhard Petersrodaer Str. 35 06809 Roitzsch<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
05241 / 2340017 0173 / 263 5352<br />
Leiter Oberbau<br />
Wilkening Henrik Rubinweg 7a 32425 Minden<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
05241 / 23 400 24 0571 / 9743359 0174 / 313 6579<br />
Handy Privat<br />
0177 / 3885 772<br />
Apel Anderè Südfelder Dorfstraße 2 32469 Petershagen<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
05241 / 23 400 107 05704/167333 0172 /3642231<br />
Handy Privat<br />
0171 /6045618<br />
Dispo/Zugleitung<br />
Lehnert Marcus<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
05241 / 23400150 0174 / 3337002<br />
Escher Detlef Sondraer Str. 151 99848 Sättelstädt<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
05241 / 2340013 03622 / 900100 0173 / 9250018<br />
Schoppengerd Johannes Erlenweg 44 33415 Verl<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
05241 / 2340029 05246 / 3653 0172 / 162 1736<br />
Stein Michael<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
05241 / 23400104 05241 / 2337884 0172 / 8099318<br />
<strong>TWE</strong>-Personal 1 Stand: 11.08.2010
Anschriften zum Bereitschaftsplan<br />
Sghaier Helmi<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
05241 / 23400284 0173 / 6561064<br />
Personal Werkstatt<br />
Fislage Norbert Bechsteinstraße 6 49479 Ibbenbüren<br />
Tel.Werkstatt Tel. Privat Handy<br />
05481 / 3891 914 05451 / 88377 0172 /6488 930<br />
Neyer Michael Fichtestraße 8 49525 Lengerich<br />
Tel.Werkstatt Tel. Privat Handy<br />
05481 / 3891 914 05481 / 84012<br />
Schmitz Ulrich Erpenbecker Siedlung 37 49549 Ladbergen<br />
Tel.Werkstatt Tel. Privat Handy<br />
Personal Signaltechnik<br />
Begemann Christof Memeler Straße 10a 33605 Bielefeld<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
0521 / 2080 175 0173 / 6142 209<br />
Personal Bahnmeisterei<br />
Henne Hubert Am Kämpen 3 59302 Oelde<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
05245 / 7747 0172 /6488 928<br />
Wiens Johann<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
0172 /6488 928<br />
Manecke Volker<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
Tasche Helmut Up de Ruer 6 49545 Tecklenburg<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
05455 / 1430 0173 / 9250 019<br />
Gröne Andreas<br />
Tel. Tel. Privat Handy<br />
Wagenmeister<br />
Schneiders Olaf Violaines Str. 30 58239 Schwerte<br />
Tel. Privat Handy<br />
0172/3104942<br />
Rutemöller Andre<br />
Tel. Privat Handy<br />
0172 / 1658796<br />
Wagenknecht Christopher<br />
Tel. Privat Handy<br />
0174 / 3315419<br />
Personaldienstleister<br />
Disposition AmE<br />
Tel.<br />
03877 / 565 374<br />
Disposition RBE<br />
Tel.<br />
02104 / 1743-40 Herr Andreas Girbig Eisenbahnbetriebsleiter<br />
02104 / 1743-30 Herr Alfred Zelezny ÖBl Regiobahn<br />
<strong>TWE</strong>-Personal 2 Stand: 11.08.2010
Feuerwehrleitstellen und Örtliche Polizeidienststellen<br />
im Streckenverlauf der <strong>TWE</strong><br />
Notruf Polizei 110<br />
Notruf Feuerwehr 112<br />
Feuerwehrleitstelle Kreis Gütersloh Tel.: 05421 / 8222000<br />
Feuerwehrleitstelle Kreis Paderborn Tel.: 02955 / 19222<br />
Feuerwehrleistelle Kreis Osnabrück Tel.: 0541 / 19222<br />
Feuerwehrleistelle Kreis Steinfurt Tel.: 05971/ 3402<br />
Polizeidienststellen:<br />
Ibbenbüren Münsterstr. 16 Tel.: 05451 / 591 - 0<br />
Lengerich Bahnhofstr. 89 Tel.: 05481 / 9337 - 0<br />
Dissen Tel.: 05421/ 92139- 0<br />
Versmold Bachstr. 1 Tel.: 05423 / 9489 - 0<br />
Harsewinkel (Bezirksdienst) Münsterstr. 8 Tel.: 05247 / 9279 10<br />
Gütersloh Herzebrockerstr. 142 Tel.: 05241 / 869 - 0<br />
Verl (Bezirksdienst) Paderbornerstr. 2 Tel.: 05246 / 99814<br />
Hövelhof Bahnhofstr. 14 Tel.: 05257 / 2700<br />
Rufnummern von wichtigen DB Netz Stellwerken und <strong>TWE</strong> Stellen /<br />
Kunden<br />
Betriebleitzentrale DB Netz BZ NL West Tel.: 0203 / 3017 1539<br />
Betriebleitzentrale DB Netz BZ NL Nord Tel.: 0511 / 2864 9572<br />
Auskunft DB Stellwerke Tel.: 01805 / 996633<br />
Gütersloh Hbf GF Tel.: 05241 / 232155<br />
Hanekenfähr HF Tel.: 0591 / 7106175<br />
Hövelhof HF Tel.: 05257 / 981963<br />
Ibbenbüren IF Tel.: 0151 / 27400777<br />
Paderborn Nord PNF Tel.: 05251 / 1471355<br />
<strong>TWE</strong><br />
<strong>TWE</strong> Zugleiter Gütersloh Nord Tel.: 05241 / 23400 12<br />
<strong>TWE</strong> Zugleiter Gütersloh Nord Sprachaufzeichnung Tel.: 05241 / 23400 19<br />
Ansprechpartner bei wichtigen Kunden/Leitstellen<br />
BCB Leitstelle Tel.: 0731 / 92709210<br />
RBB Leitstelle Tel.:03493 / 78400<br />
DE Leitstelle Tel.: 0231 / 84434310<br />
Rotterdamm CT-NL Tel.: 0031 / 765281201<br />
Kranfirmen (bitte in der vorgegeben<br />
Reihenfolge anfordern)<br />
Fa. Peterburs Tel.: 05242 / 7016<br />
<strong>TWE</strong>-Notfallmanagement Berichtigung 3 3
Fa. Jandt Tel.: 0521 / 946 130<br />
Aufgleiswagen (bitte in der<br />
vorgegeben<br />
Reihenfolge<br />
anfordern)<br />
Dortmunder Eisenbahn Dortmund Tel.: 0231 / 844 5925<br />
Mobil: 0173 / 546 3110<br />
RAG Gladbeck Tel.: 02043 / 501 328<br />
Tel.: 02043 / 510 241<br />
<strong>TWE</strong>-Notfallmanagement Berichtigung 3 4
Art des Ereignisses<br />
Meldung an :<br />
Ereignisse bei der <strong>TWE</strong> und deren<br />
Anschließer (Brände, Explosion usw.) x x x x1) x1) x<br />
Personenunfälle fremd oder eigenes<br />
Personal getötet oder schwer<br />
verletzt<br />
x x x x<br />
Leichte Arbeitsunfälle Personal <strong>TWE</strong> x x<br />
Entgleisung/Zusammenstoß von<br />
Eisenbahnfahrzeugen mit Folgen für<br />
den weiteren Betriebsablauf<br />
Zusammenpralle von<br />
Eisenbahnfahrzeugen mit<br />
Straßenverkehrsteilnehmern<br />
x x x<br />
x x x x x<br />
Beschädigung von Weichen, Gleisen<br />
Signalen, Gleisabschlüssen x1) x x<br />
Beschädigung von<br />
Eisenbahnfahrzeugen leicht x1) x1) x<br />
Beschädigung von<br />
Eisenbahnfahrzeugen schwer x x x<br />
Beschädigung von Toren, Kranen<br />
Gebäuden x x1) x<br />
Unbefugtes Betreten der<br />
Bahnanlagen <strong>TWE</strong> / DB GT Hbf x x<br />
Gefahrgutunfälle x x x x<br />
Unfälle mit wassergefährdenden<br />
Stoffen x x x x<br />
Legende:<br />
x1) wenn erforderlich<br />
Bereitschaft<br />
Notfallbereitschaft<br />
Feuerwehr 112<br />
Polizei 110, oder<br />
örtliche Dienststellen<br />
Bereitschaft Werkstatt<br />
Bereitschaft<br />
Signaltechnik<br />
Dokumentation im<br />
Dienstübergabebuch<br />
Eintrag ins<br />
Verbandsbuch (BG)<br />
Gefahrgutbeauftragter<br />
Verständigung durch<br />
Bereitschaft
Art des Ereignisses<br />
Meldung an :<br />
Tfz defekt, <strong>Transport</strong>leistung der <strong>TWE</strong><br />
in Gefahr x1) x x<br />
Personalausfall, kurzfristige<br />
Krankmeldung. Zugleiter organisiert<br />
Ersatzgestellung n. Dienstplan<br />
Personalausfall, kurzfristige<br />
Krankmeldung. Kein Tf erreichbar.<br />
Kein Ersatz möglich.<br />
x x<br />
Weiche aufgefahren, Schienenbruch x1) x x<br />
Bahnübergang: Anlage defekt<br />
(Z.B.Schranken gehen nicht wieder in<br />
Endstellung).<br />
Beschädigung von Ladegütern<br />
(Claas) durch <strong>TWE</strong> Personal oder<br />
durch Fremdeinwirkung<br />
(siehe Seite 6)<br />
Legende:<br />
x1) wenn erforderlich<br />
Bereitschaft<br />
<strong>Transport</strong>bereitschaft<br />
Bereitschaft Werkstatt<br />
Bereitschaft<br />
Signaltechnik /<br />
Bahnbau<br />
Dokumentation im<br />
Dienstübergabebuch<br />
x<br />
x x<br />
x x<br />
7
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
1. Ablauf bei Störungen im Betriebsablauf und Gefährlichen Ereignissen<br />
Beim Eintreten von Gefährlichen Ereignissen ergeben sich je nach Ort des Geschehens<br />
unterschiedliche Meldungen und Aktivitäten.<br />
Verständigung der Notfallmeldestelle der DB AG und Notfallbereitschaft der <strong>TWE</strong>.<br />
Bei sämtlichen gefährlichen Ereignissen und technischen Störungen im Bereich der DB AG<br />
werden die massgebenden Notfallmeldestellen (Zuglaufüberwachung, Fahrdienstleiter) der<br />
Infrastruktur über vorhandene Kommunikationsmittel ( Notruf über Zugfunk, Fernsprecher)<br />
durch den Triebfahrzeugführer als erstes verständigt.<br />
Notfallmeldestelle DB<br />
Über die Notfallmeldestellen erfolgt im Einzelfall die Alarmierung der Rettungskräfte und des<br />
Notfallmanagers der DBAG Netz.<br />
Zugleitung / Notfallbereitschaft Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Zugleitung der<br />
<strong>TWE</strong> ist vom Triebfahrzeugführer unverzüglich bei Störungen im Betriebsablauf sowie bei<br />
allen Gefährlichen Ereignisse im Eisenbahnbetrieb zu verständigen.<br />
Die Mitarbeiter der Zugleitung und die Notfallbereitschaft der <strong>TWE</strong> entscheiden aufgrund der<br />
zur Verfügung stehenden Informationen über das entsprechende Vorgehen und handeln nach<br />
den nachstehenden Grundsätzen:<br />
Einsatzstufe 1<br />
• Störung im operativen Bereich:<br />
• Keine grösseren Auswirkungen auf den weiteren Betriebsablauf<br />
• z.B. Verspätungen aufgrund von Fahrplan-Unregelmässigkeiten<br />
• Tf informiert Fdl DB Netz oder BZ (auf eigener Strecke Zugleitung <strong>TWE</strong> )<br />
• keine Massnahmen treffen<br />
• Situation weiter beobachten<br />
Einsatzstufe 2<br />
• Störung im operativen Bereich:<br />
• Auswirkungen auf den Weitertransport;<br />
• z.B. Schienenbruch, Weichenstörung, etc.<br />
• Tf informiert Fdl DB-Netz oder BZ DB-Netz<br />
• Tf informiert Zugleitung <strong>TWE</strong><br />
8<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
• Zugleitung entscheidet, ob Bereitschaft <strong>TWE</strong> informiert werden muss.<br />
• Zugleitung oder Breitschaft entscheidet über weitere Vorgehensweise.<br />
• Festhalten der Auswirkungen durch Zugleiter <strong>TWE</strong><br />
• Dokumentation (Dienstübergabebuch)<br />
Einsatzstufe 3<br />
• Störung im operativen Bereich<br />
• Auswirkungen auf den <strong>Transport</strong> oder für den Triebfahrzeugführer<br />
• Anwesenheit eines Mitarbeiter der Bereitschaft ist erforderlich<br />
• Tf informiert Fdl DB-Netz oder BZ DB-Netz<br />
• Tf informiert Zugleitung <strong>TWE</strong><br />
• Zugleitung informiert Bereitschaft <strong>TWE</strong> .<br />
• Bereitschaft <strong>TWE</strong> entscheidet über weiter Vorgehensweise.<br />
• Massnahmen durch Bereitschaft nach Ereignislage durchführen<br />
• Dokumentation durch Zugleitung (Dienstübergabebuch) und Bereitschaft <strong>TWE</strong><br />
Einsatzstufe 4<br />
• Grosse Auswirkungen auf den Weitertransport;<br />
• Anwesenheit der Bereitschaft <strong>TWE</strong> am Ereignisort ist erforderlich<br />
• Tf informiert Fdl DB-Netz oder BZ DB-Netz<br />
• Tf informiert Zugleitung <strong>TWE</strong><br />
• Zugleitung informiert Bereitschaft <strong>TWE</strong> .<br />
• Bereitschaft <strong>TWE</strong> entscheidet über weiter Vorgehensweise.<br />
9<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Sofortmassnahmen und Massnahmen der Bereitschaft <strong>TWE</strong> am Ereignisort<br />
• Die Anwesenheit am Ereignisort wird je nach Ausmass durch den Mitarbeiter der<br />
Bereitschaft <strong>TWE</strong> eigenverantwortlich getroffen.<br />
• Technische Fachkräfte sind bei Bedarf unverzüglich zu verständigen.<br />
• Aufrufen von Hilfe<br />
Die Landespolizei wird gerufen<br />
a) bei zusammenprallen,<br />
b) wenn Straßen, Wege oder Flächen außerhalb der Bahnanlage freigehalten oder<br />
abgesperrt werden müssen,<br />
c) wenn nach Austreten gefährlicher Güter Schutzmaßnahmen außerhalb der<br />
Bahnanlagen erforderlich sind.<br />
d) bei gefährlichen Ereignissen NE<br />
Die Bundespolizei wird gerufen<br />
a) bei gefährlichen Ereignissen im Bahnbetrieb bei DB-Netz, wenn<br />
- der Verdacht besteht, dass sie vorsätzlich herbeigeführt sind,<br />
- ein Mensch getötet oder lebensgefährlich verletzt worden ist oder mindestens 5<br />
Menschen leicht verletzt worden sind,<br />
b) bei Verdacht auf vorsätzliche gefährliche Eingriffe, z.B. Beseitigung,<br />
Beschädigung, oder Zerstörung von Bahnanlagen und Bahnfahrzeugen, Bereiten<br />
von Hindernissen, Geben von falschen Zeichen oder Signalen.<br />
c) bei Auffinden eines Toten oder lebensgefährlichen Verletzten,<br />
d) wenn nach Austreten gefährlicher Güter Schutzmaßnahmen innerhalb der<br />
Bahnanlagen erforderlich sind,<br />
e) wenn es zur Abwendung von Gefahren für den Eisenbahnbetrieb, zur<br />
Spurensicherung oder aus anderen Gründen zweckmäßig ist.<br />
Massnahmen Bereitschaft <strong>TWE</strong><br />
• Koordination vor Ort mit DB Netz Notfallmanager<br />
• Aufnahme der Ereignisdaten<br />
• Alle Fakten zur Klärung der Schuldfrage festhalten<br />
• Fotos zur Dokumentation und zur Klärung der Unfallursache<br />
10<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
• Befragung Tf durch die Bereitschaft <strong>TWE</strong> (Schutz unserer Mitarbeiter)<br />
• Alle Informationen festhalten für Versicherung -und Haftungsfragen<br />
11<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
(Bahn)<br />
Betriebsunfallvorschrift<br />
für Nichtbundeseigene<br />
Eisenbahnen<br />
(Buvo-NE)<br />
Gültig vom___________________ an<br />
Ausgabe 1989<br />
12<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement
§ 1<br />
Inhalt und Geltungsbereich<br />
(1) Die Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (Buvo-NE)<br />
gilt<br />
für Nichtbundeseigene Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs und<br />
- bestimmt Maßnahmen zur<br />
- regelt die Abgabe und Weitergabe der<br />
- bestimmt Maßnahmen zur<br />
Hilfeleistung<br />
Unfallmeldung<br />
- enthält Weisung für das Verfahren zur<br />
Behebung der Unfallfolgen<br />
Untersuchung<br />
bei außergewöhnlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb.<br />
(2) Zu den außerewöhnlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb gehören<br />
- <strong>Bahnbetriebs</strong>unfälle, z.B. Entgleisungen, Zusammenstöße von Eisenbahn-<br />
fahrzeugen, Aufpralle auf Hindernisse im Fahrweg, Zusammenpralle zwischen<br />
Eisenbahnfahrzeugen und Straßenbenutzern,<br />
- Unfälle von Mitarbeitern, Reisenden und Dritten,<br />
- Betriebsgefährdungen,<br />
- andere außergewöhnliche Ereignisse, die in der Öffentlichkeit besonderes Auf-<br />
sehen erwarten lassen.<br />
13<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement
§ 2<br />
Verhalten der Mitarbeiter<br />
(1) Jeder Mitarbeiter hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an Hilfsmaß-<br />
nahmen zu beteiligen. Wurden Personen verletzt, ist nach dem<br />
Merkblatt „Anleitung<br />
zur ersten Hilfe" des Hauptverbandes der gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaft (ZH 1/ 143) zu handeln.<br />
(2) der öBl ist Leiter an der Unfallstelle. Bis zu seinem Eintreffen<br />
übernimmt die Leitung ein anwesender Betriebsbediensteter, in der<br />
Regel der Zugführer oder Rangierleiter. Er trifft die ersten Maßnahmen<br />
zur Abwendung weiterer Gefahren und zur Einleitung von ersten<br />
Hilfsmaßnahmen. Insoweit ist er gegenüber anderen Mitarbeitern<br />
weisungsberechtigt:<br />
(3) Der Leiter an der Unfallstelle ist für die zweckmäßige Durchführung<br />
aller örtlichen Maßnahmen verantwortlich, unbeschadet der fachlichen<br />
Verantwortung anderer Mitarbeiter für einzelne Arbeiten.<br />
(4) Der Leiter an der Unfallstelle gibt der untersuchenden Polizei oder<br />
Staatsanwaltschaft Auskunft über Hergang und Folgen der Ereignisse;<br />
andere Mitarbeiter sollen bei Äußerungen Zurückhaltung üben.<br />
Gegenüber Bahnfremden sollen keine Auskünfte über Hergang und<br />
Schuldfrage gegeben werden; dies obliegt dem öBl und den<br />
zuständigen staatlichen Stellen.<br />
(5) Sind gefährliche Stoffe freigeworden, hat der Leiter der Unfallstelle die<br />
„Bestimmung über sicherheitstechnische Maßnahmen nach Freiwerden<br />
gefährlicher Stoffe" DS 423/II der Deutschen Bundesbahn) zu<br />
beachten.<br />
(6) Eine im Gleis liegende Leiche muß vor Durchfahrt eines Zuges<br />
herausgehoben und in nächster Nähe niedergelegt werden. Die<br />
außerhalb des Gleises liegende Leiche ist unverändert liegen zu lassen.<br />
Aufbau des Unfallmeldewesens<br />
(1) Die Triebfahrzeuge und Betriebsstellen sind mit der Unfallmeldetafel I (<br />
Anlage 1) ausgestattet.<br />
(2) Solange Eisenbahnbetrieb durchgeführt wird, muß eine<br />
Unfallmeldestelle besetzt und erreichbar sein. Sie ist mit der<br />
Unfallmeldetafel II (Anlage 2) ausgestattet.<br />
Der Betriebsleiter kann zulassen, dass die Unfallmeldestelle unbesetzt<br />
bleibt, solange nur eine Zugeinheit eingesetzt ist oder nur rangiert<br />
wird; die Aufgaben der Unfallmeldestellen sind dann einem geeigneten<br />
Mitarbeiter (Rufbereitschaft) oder dem Zugführer (Rangierleiter) zu<br />
übertragen. Diese sind mit den erforderlichen Unterlagen auszurüsten.<br />
(3) Meldungen werden vom öBl nach der Unfallmeldetafel III (Anlage 3)<br />
abgegeben.<br />
(4) Der öBl sorgt für die Erstellung, die ständige Aktuallisierung und die<br />
richtige Verteilung der Unterlagen für das Unfallmeldewesen. Er prüft<br />
die Unterlagen einmal jährlich und überzeugt sich durch Stichproben,<br />
dass die Mitarbeiter ihre Aufgaben im Unfallmeldewesen beherrschen.<br />
(5) Der öBl prüft den Aufbau des Unfallmeldewesens und die Handhabung<br />
des Unfallmeldedienstes.<br />
§ 3<br />
14<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement
§ 4<br />
Erste Maßnahmen und Unfallmeldungen<br />
(1) Nach einem Unfall im Bahnbetrieb handelt der Leiter an der Unfallstelle<br />
nach der Unfallmeldetafel I (Anhang 1).<br />
(2) Die Unfallmeldestelle leitet nach der Unfallmeldetafel II (Anhang 2)<br />
unverzüglich die notwendigen Maßnahmen ein und gibt die<br />
erforderlichen Meldungen ab.<br />
(3) Der öBl prüft die getroffenen Maßnahmen auf ihre Richtigkeit und<br />
Zweckmäßigkeit. Er erstattet Meldung nach der Unfallmeldetafel III<br />
(Anlage 3) und trifft ggfs. weitere Maßnahmen.<br />
(4) Alle Unfallmeldungen sind eilig. Sie sind so schnell wie möglich über<br />
Funk oder Fernsprecher zu erstatten und müssen klar und möglichst<br />
kurz sein. Abkürzungen von Orts - und Bahnhofsnamen sind nicht<br />
anzuwenden. Die erste Meldung darf nicht durch Feststellung von<br />
Einzelheiten verzögert werden; erforderlichenfalls ist sie durch weitere<br />
Meldungen zu ergänzen.<br />
(5) An bahnfremde Stellen dürfen Angaben über die Ursache erst dann<br />
gemacht werden, wenn hierüber keine Zweifel bestehen. Bei den<br />
Meldungen an OAB/LfB sind auch mutmaßliche Ursachen zu melden<br />
und als solche zu kennzeichnen.<br />
§ 5<br />
Unfalluntersuchung<br />
(1) Der öBl führt die Untersuchung durch. Bei Bedarf beteiligt er andere<br />
Stellen und verwertet deren Feststellungen.<br />
(2) Bei der Untersuchung ist je nach Lage des Falles besonders auf<br />
folgendes zu achten:<br />
a) Stellung der Weiche, Fahrstraße, Signale und Blockfelder,<br />
b) Sichtbarkeit und Beleuchtung der Signale,<br />
c) Handhabung der Zugmelde-/Zugleitbetriebs, der Fahrwegprüfung<br />
und der Bremsprobe.<br />
d) Zustand des Oberbaus, Lage der Weichenzungen,<br />
Entgleisungsspuren,<br />
e) Wetter und Sichtverhältnisse, schlüpfrige Schienen,<br />
f) Zustand der Fahrzeuge und Bremsen, Stellung der Absperrhähne,<br />
der Lastwechsel, der Steuerventile und des Führerbremsventils,<br />
Bremsweg, Bremsspur, Sandung, Bremsgewicht, Bremshundertstel,<br />
g) Sicherung von Beweisstücken und Spuren (auch fahrdienstliche<br />
Unterlagen und Sprachspeicher), Aufnahme von Lichtbildern,<br />
Skizzen,<br />
h) Aussagen bahnfremder Zeugen (Anschriften aufschreiben),<br />
i) i ) Befragung der Mitarbeiter.<br />
(3) Bei Ereignissen, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, ist der<br />
Tatbestand nach Anlage 4 aufzunehmen.<br />
15<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement
§ 6<br />
Unfallbericht<br />
(1) Der öBl berichtet dem Betriebsleiter über alle, auch über die diesem<br />
gemäß § 4 (3) eilig gemeldeten Ereignisse innerhalb einer Woche.<br />
Niederschrift und Anlagen sind beizufügen.<br />
(2) Der Betriebsleiter berichtet an OAB/LfB schriftlich über die Ereignisse,<br />
die gemäß § 4 (3) vom öBl eilig gemeldet wurden, innerhalb zweier<br />
Wochen. Vernehmungsniederschriften sind nur auf Anforderung<br />
vorzulegen.<br />
(3) Im Unfallbericht sind folgende Punkte zu erörtern und an der Seite mit<br />
dem betreffenden Buchstaben zu kennzeichnen:<br />
a) Tag, Zeit, Ort, und Wetter,<br />
b) Hergang des Ereignisses,<br />
c) festgestellte oder mutmaßliche Ursache des Ereignisses,<br />
d) verunglückte Person (Name, Beruf, Anschrift), Art der Verletzung.<br />
e) Art und geschätzte Höhe des Schadens an Bahn- und sonstigen<br />
Anlagen, Eisenbahn und Straßenfahrzeugen,<br />
f) Betriebsstörungen und Maßnahmen zur Beseitigung sowie zur<br />
Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Weiterbeförderung der<br />
Reisenden.<br />
g) Meldung an andere Stellen (Polizei usw.) Maßnahmen dieser Stellen.<br />
(4) Sofern ein Fehlverhalten eines Mitarbeiter infrage kommt, sind unter<br />
(3) c) folgende Angaben zu machen:<br />
1. Name, Dienststellung und Lebensalter,<br />
2. Tag des Eintritts in den Eisenbahndienst,<br />
3. Zeitpunkt, seit dem er in dem betreffenden<br />
Dienstzweig und auf dem Dienstposten ständig oder als<br />
Vertreter tätig war.<br />
4. am Unfalltag und am Tag vorher geleistete<br />
Dienstschichten,<br />
5. ob und weshalb anzunehmen ist, das eine Überbürdung<br />
vorgelegen hat,<br />
6. ob Umstände besonderer Art, zB. körperlicher oder<br />
seelischer Zustand, persönliche oder<br />
Familienverhältnisse, Verhalten in und außer Dienst,<br />
zur Vernachlässigung der Dienstpflicht beigetragen<br />
haben,<br />
7. Maßnahmen gegen den Mitarbeiter.<br />
(5) Bei Ereignissen, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, wird<br />
dem Bericht die Tatbestandsaufnahme nach Anlage 4 und<br />
erforderlichenfalls eine Unfallskizze beigefügt. In dieser ist<br />
darzustellen:<br />
Himmelsrichtung durch Nordpfeil, Unfallstelle durch rotes Kreuz, Weg<br />
und Fahrtrichtung der Straßen- und Eisenbahnfahrzeuge durch<br />
verschiedene Farben,<br />
Neigung und Krümmung von Bahn und Straße, tatsächliche<br />
Sichtverhältnisse in der für den Unfall in Fragende Sichtfläche, Standort<br />
der Straßen- und Eisenbahnfahrzeuge nach dem Unfall, der Schranken,<br />
der Blinklicht- oder Lichtzeichenanlage des Wärters, der<br />
Eisenbahnsignale und Straßenverkehrszeichen mit Entfernungsangabe.<br />
16<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement
§ 7<br />
Hilfsmittel für den Rettungsdienst<br />
(1) Die Ausrüstung der Dienststellen und Fahrzeuge mit Verbandsmitteln<br />
richtet sich nach den Forderungen der Unfallverhütungsvorschriften:<br />
(2) Wo eigene Mittel zur Hilfeleistung zur Verfügung stehen, trifft der<br />
Betriebsleiter vorbereitende Anordnungen über Ausrüstung und Einsatz.<br />
§ 8<br />
Meldung an andere Stellen, Statistik<br />
(1) Die Benachrichtigung der Berufsgenossenschaft bei Tod oder<br />
Verletzung von Mitarbeitern geschieht unabhängig von dem<br />
Unfallbericht gem. § 6 nach den hierfür vom Bahnunternehmen<br />
gegebene Weisungen. Der Betriebsleiter erhält eine Durchschrift der<br />
Unfallanzeige.<br />
(2) Die Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft bei eigenen oder<br />
fremden Sachschäden oder Haftpflichtansprüchen geschieht<br />
unabhängig von dem Unfallbericht gem. § 6 nach den hierfür vom<br />
Bahnunternehmen gegebenen Weisungen.<br />
(3) Für die statistische Erfassung der <strong>Bahnbetriebs</strong>unfälle gelten die<br />
Bestimmungen des Statistischen Bundesamtes. Der OAB ist eine<br />
Durchschrift der Jahreszusammenstellung zuzuleiten.<br />
17<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong> Anlage 1<br />
(Bahn) (zu § 3(1))<br />
Unfallmeldetafel I<br />
Triebfahrzeug___________ / Betriebsstelle Zugleitung Gütersloh Nord<br />
(Unfallmeldeposten)<br />
Nach einem Unfall im Bahnbetrieb:<br />
Ruhe bewahren! Überblick verschaffen!<br />
Nachbargleise oder Straße beeinträchtigt?<br />
.... Unfallstelle sichern<br />
.... Gleissperrung veranlassen<br />
Verletzte?<br />
.... Krankenwagen anfordern (siehe Rückseite)<br />
.... Erste Hilfe leisten (Verbandskasten auf dem Triebfahrzeug)<br />
Feuer oder Feuergefahr?<br />
.... Feuer bekämpfen (Löscher auf dem Triebfahrzeug, im Dienstraum)<br />
.... Feuerwehr anfordern (siehe Rufnummer am Telefon und sonst über Notruf)<br />
________________________________________________________________________<br />
Unfallmeldestelle verständigen:<br />
.... Was ist geschehen (Zeit, Unfallort, Verletzte, Feuer)?<br />
.... Was ist bereits veranlasst?<br />
.... Bahnanlagen und Fahrzeuge betriebsfähig?<br />
.... Gefährliche Stoffe freigeworden (Gefahrenklasse bzw. Gefahrzettel-Nr.)?<br />
.... Aufräumarbeiten notwendig?<br />
__________________________________________________________________________<br />
Leitung der Unfallstelle übernehmen:<br />
.... Spuren und Beweisstücke sichern<br />
.... Zeugen ermitteln (Anschriften aufschreiben)<br />
.... Eintreffende Helfer einweisen<br />
.... Für Absperrung sorgen<br />
.... Untersuchenden Stellen Auskunft geben<br />
.... Ergänzungsmeldung an Unfallmeldestelle<br />
.... Weitere Betriebsdurchführung vereinbaren<br />
__________________________________________________________________________<br />
Wenn EBl eintrifft, Leitung übergeben Geändert 11.08.2010<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement
Krankenwagen, Rettungsdienst, Erste Hilfe<br />
Unfallort (Straße), Zahl der Verletzten, ungefähre Art der Verletzung angeben!<br />
__________________________________________________________________________<br />
Ort Telefon Bereich<br />
__________________________________________________________________________<br />
DRK, Gütersloh 05241 - 14831<br />
__________________________________________________________________________<br />
St. Elizabeth – Hospital 05241 - 507-0<br />
__________________________________________________________________________<br />
Städt. Krankenhaus , Gütersloh 05241 - 83 00<br />
__________________________________________________________________________<br />
Dr. Ernst Meyer, Gütersloh 05241 - 91502 -0 Orthopädie<br />
Buschmannstr. 4<br />
__________________________________________________________________________<br />
Dr. Brockmeyer 05241 - 29252 Arzt für innere Krankheiten<br />
Moltke Str. 15<br />
__________________________________________________________________________<br />
Raum für Notizen<br />
__________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Anl. 1
Unfallmeldetafel II<br />
für die Unfallmeldestelle Zugleitung Gütersloh Nord<br />
Aufgestellt: Geprüft: (jährlich)<br />
Datum/Name<br />
Gütersloh __,den 11.08.2010<br />
Der Eisenbahnbetriebsleiter<br />
A. Maßnahmen und Meldungen<br />
1. Unfallstelle abriegeln<br />
2. Züge zurückhalten<br />
3. Bisher getroffene Maßnahmen überprüfen<br />
4. öBl verständigen. Dabei angeben:<br />
Gefährliche Stoffe freigeworden<br />
(Gefahrenklasse bzw. Gefahrzettel-Nr.)?<br />
Grundwasser Gefährdet?<br />
Aufräumungsarbeiten erforderlich?<br />
5. Bautechnische Dienststelle verständigen<br />
6. Maschinentechnische Dienststelle verständigen<br />
7. Signaltechnische Dienststelle verständigen<br />
8. Fahrleitungstechnische Dienststelle verständigen<br />
*) Die Polizei ist zu verständigen bei:<br />
a) jedem Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder schwer verletzt ist<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
9. Polizei verständigen *)<br />
Anlage 2<br />
(zu § 3(2))<br />
10. Maßnahmen zur Weiterführung des Betriebes<br />
(Umsteigeverkehr/Schienenersatzverkehr/Umleitungen)<br />
11. Wenn Mitarbeiter oder Triebfahrzeuge der DB oder<br />
einer anderen Bahn betroffen sind oder deren<br />
Betrieb berührt wird (Zugausfall, Verspätung,<br />
Verkehren eines Gerätewagens): Meldung an<br />
Übergangsbahnhof<br />
12. Bei Waldbrand: Forstdienststelle verständigen<br />
13. Wenn Zollbedienstete oder Zollgut betroffen sind:<br />
Meldung an Zollamt<br />
14. Weitere Hilfskräfte der Bahn herbeirufen<br />
15. Auf Anordnung des öBl: Gerätewagen anfordern<br />
16. Auf Anordnung des öBl: Straßenkran anforde<br />
b) Ereignissen, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, wenn dies im Interesse der Bahn liegt, z. B. wenn Fahrerflucht<br />
vorliegt oder, wenn bei Verdacht auf Alkoholeinfluss eine Blutprobe entnommen werden muß.<br />
c) Unfällen oder Gefährdungen einer hochgestellten Persönlichkeit des öffentlichen Lebens,<br />
d) Auffinden eines Toten oder lebensgefährlich Verletzten,<br />
e) Bahnfrevel und verbrecherischem Anschlag, z. B. Schießen und Werfen auf Züge und Signale, Eingriffen in die Signaleinrichtungen<br />
und in den Bremsbetrieb, Beschädigungen und Entwenden von Kabeln und Freileitungen, Bereiten von<br />
Hindernissen auf dem Bahnkörper und anderen vorsätzlichen Gefährdungen des <strong>Bahnbetriebs</strong>, sowie Anschlägen gegen<br />
Menschen auf Bahngebiet, Brandstiftungen,<br />
f) Unregelmäßigkeiten mit radioaktiven, gefährlichen und Grundwasser gefährdenden Stoffen.
B. Namen, Anschriften und Fernsprechanschlüsse zu A 4. bis 16.<br />
zu 4. Notfallbereitschaft nach Bereitschaftsplan verständigen<br />
zu 5. Bautechnik , Herr Wilkening, Gü 05241 – 2340024, Privat 0571 - 9743359, Mobil 0174 – 313 6579___<br />
zu 6. Werkstatt: 05481 – 3891912 während der Besetzung – sonst nach Bereitschaftsplan!<br />
zu 7. Signaltechnik, Herr Hoffmann, Gü 05241 – 2340017, Mobil 0173 – 263 5352_____________________<br />
zu 8. Fahrdienstleiter DB-Netz Gütersloh Hbf , 05241 – 2320 / 55 / 2320<br />
zu 9. Notruf Polizei und Rettungsdienste 110 ______<br />
Notruf Feuerwehr 112 _________________________________________<br />
zu 10. Nach Weisung der Rufbereitschaft <strong>Transport</strong>bereitschaft <strong>TWE</strong> _<br />
zu 11. Fahrdienstleiter DB-Netz Gütersloh Hbf , 05241 – 2320 / 55 / 2320 _<br />
zu 12. Notruf Feuerwehr 112 , Forstdienststelle (bei Waldbrand) 05241 – 82 2000 _<br />
zu 13. Zollamt Gütersloh, 05241 - 90255 _<br />
zu 14. Über Zentralwerkstatt Lengerich, Signaltechnik oder Bautechnik _<br />
zu 15. Aufgleiswagen DE oder RAG auf Anweisung Rufbereitschaft <strong>Transport</strong>betrieb <strong>TWE</strong> anfordern,_______<br />
Rufnummern siehe Notfallmappe_Seite 9__________________________________________________<br />
zu 16. Örtliche Autokrandienste auf Anweisung Rufbereitschaft <strong>Transport</strong>betrieb <strong>TWE</strong> anfordern,___________<br />
zu 17.<br />
Rufnummern siehe Notfallmappe Seite 9 ________________________<br />
a. Sofortmeldung an die Landeseisenbahnverwaltung NRW Telefax. Nr.: 0201-24 20 299<br />
b. Sofortmeldung an das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung<br />
Telefax Nr.:0211-3843 9110<br />
Formulare zu 17: Notfallmappe, Seite 31 und 32<br />
21<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Anl. 2
Unfallmeldetafel III<br />
1. Anleitung für Unfallmeldungen<br />
(1) Bei sämtlichen im folgenden aufgeführten Ereignissen sind fernmündliche oder fernschriftliche Meldungen an den Obl abzugeben.<br />
Die OAB/der LfB ist bei den gekennzeichneten Ereignissen zu verständigen. (Anschriften siehe unter B.)<br />
Art des Ereignisses<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Meldung an<br />
LfB/OAB<br />
1. Unfälle, bei denen ein Mensch getötet oder schwer verletzt worden ist ja<br />
2. Unfälle, bei denen mindestens 6 Menschen leicht verletzt worden sind ja<br />
3. Unfälle bei denen der Schaden an Bahnanlagen und Eisenbahnfahrzeugen<br />
zusammen 10.000 € übersteigt<br />
4. Alle Unfälle von Reisezügen, auch wenn die unter 1. bis 3. genannten Folgen<br />
nicht eingetreten sind<br />
5. Ereignisse, die geeignet sind allgemeines Aufsehen zu erregen ja<br />
6. Unfälle oder Gefährdungen einer hochgestellten Persönlichkeit des öffentlichen<br />
Lebens<br />
7. Betriebsgefährdungen, die durch grobe Fahrlässigkeit im Dienst verursacht<br />
wurden<br />
8. Bahnfrevel und verbrecherische Anschläge<br />
a) Schießen und Werfen auf Zügen und Signale, Eingriffe in die Signaleinrichtungen<br />
und in den Bremsbetrieb, Beschädigen und Entwenden<br />
von Kabeln und Freileitungen, Bereiten von Hindernissen auf dem<br />
Bahnkörper und andere vorsätzliche Gefährdungen des <strong>Bahnbetriebs</strong><br />
b) Vorfälle zu a), wenn ein Unfall eigetreten ist oder unmittelbar gedroht<br />
hat, der Betrieb erheblich gestört wird oder allgemeines Aufsehen zu<br />
erwarten ist, Anschläge gegen Reisende, Bahnbedienstete oder andere<br />
auf Bahngebiet tätige Personen, Brandstiftung<br />
9. Zerknall eines Lokomotivdampfkessels, eines anderen Kessels oder<br />
Druckbehälters; Explosion von Sprengstoffen und Munition<br />
10. Größere Brände auf Bahngebiet und Brand in Reisezügen ja<br />
11. Ereignisse, die wesentliche Störungen des Zugverkehrs verursachen -<br />
12. Ereignisse , durch die der Zugverkehr über 24 Stunden unterbrochen wird ja<br />
13. Auffinden eines Toten oder lebensgefährlich Verletzten -<br />
14. Zusammenpralle mit Straßenverkehrsteilnehmern, wenn der Unfall von der<br />
Polizei aufgenommen worden ist<br />
15. Sperrung wichtiger Durchgangsstraßen als Folge von Ereignissen auf<br />
Bahngebiet<br />
16. Gefährdungen durch radioaktive, gefährliche oder Grundwasser gefährdende<br />
Stoffe<br />
22<br />
-<br />
-<br />
ja<br />
-<br />
-<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
Bemerkungen<br />
Anlage 3<br />
(zu § 3 (3))
(2) Die Meldungen müssen folgende Angaben enthalten:<br />
a) Tag, Zeit, Ort und Wetter.<br />
auf freier Strecke sind als Ort der Bahn-km und die benachbarten Betriebsstellen anzugeben, bei Ereignissen, die mit dem Straßenverkehr<br />
zusammenhängen, auch Art des Weges, z. B.:<br />
Bundesstr.-Nr.______, Landesstr.-Nr._______, Kreisstr.-Nr._______, Ortsverbindungsweg<br />
Von ________________________________, nach ________________________________(nächstgelegene größere Orte),<br />
Gemeindestraße, Feld-, Wald- und<br />
Privatweg in der Gemarkung___________________________________________________________________________<br />
und wie der Bahnübergang gesichert ist,<br />
b) Hergang des Ereignisses mit Angabe der Art und Nummern der beteiligten Züge,<br />
c) Ursache (festgestellte oder mutmaßliche),<br />
d) Folgen, und zwar<br />
1. Zahl der tödlich, schwer oder leicht Verletzten<br />
(verunglückte hochgestellte Persönlichkeiten, Militärpersonen und eigene Mitarbeiter sind besonders anzugeben),<br />
2. Schäden an Bahn- und sonstigen Anlagen, Eisenbahn- und Straßenfahrzeugen,<br />
3. Streckenunterbrechung und voraussichtliche Dauer der Betriebsstörung,<br />
4. Unbefahrbarkeit von Bundesstraßen und wichtigen Durchgangsstraßen,<br />
e) Maßnahmen zur Weiterführung des Betriebs (Umsteigeverkehr, Schienenersatzverkehr, Umleitung usw.),<br />
f) Meldung an andere Behörden.<br />
Beispiel 1:<br />
Am 10. November 1989, 16:10 Uhr, prallte in km 16,8 der Strecke Arnsbach – Hornbogen zwischen Carlshof und<br />
Dollheim auf dem durch Blinklicht gesicherten Bahnübergang der Bundesstraße 6 ein LKW mit Zug G 101 zusammen.<br />
Rotes Blinklicht nicht beachtet. Sicht gut. LKW zertrümmert, Fahrer tot, Beifahrer schwer verletzt. Lok leicht beschädigt.<br />
Strecke 1 Stunde gesperrt. Polizei verständigt.<br />
Beispiel 2:<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Arnsbach-Hornbogener Eisenbahn<br />
Lammers<br />
Am 5. Oktober 1989, 20:45 Uhr, fuhr in Bf. Berndorf, Strecke Arnsbach – Hornbogen, Zug P 8 auf liegengebliebenen<br />
Zug G 102.<br />
Bis jetzt ermittelt:<br />
1 Zugführer und 4 Reisende tot, 1 Lokführer und 6 Reisende schwer verletzt; 2 Personenwagen, mehrere Güterwagen<br />
zertrümmert; 1 Lok, 1 Gepäckwagen umgestürzt. Strecke etwa 12 Std. gesperrt. Unfallursache noch ungeklärt.<br />
Kraftwagen für Umsteigeverkehr eingesetzt. Polizei verständigt.<br />
Arnsbach-Hornbogener Eisenbahn<br />
Lammers<br />
(3) Bei Katastrophen und schweren <strong>Bahnbetriebs</strong>unfällen können zur Rettung von wertvollem Material sowie von Anlagen und<br />
Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen, Truppenteile und Dienststellen der Bundeswehr über die Verteidigungskreiskommandos<br />
und die Technischen Hilfswerke um Hilfeleistung ersucht werden.<br />
Anschriften siehe unter B.<br />
(4) Schadensfälle beim <strong>Transport</strong>, Umschlag und bei der Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten sind der zuständigen Wasserbehörde<br />
zu melden. Diese benennt Sachverständige, gibt erforderlichenfalls Auskunft über geeignete Abfallbeseitigungsanlagen<br />
und erteilt die Genehmigung zum <strong>Transport</strong> von Schadstoffen oder verunreinigtem Erdreich. Anschriften der zuständigen Wasserbehörde<br />
siehe unter B.<br />
(5) Bei einem Ereignis, bei dem anderes Gefahrgut frei wird oder Radioaktivität auftritt, kann zur Schadenserkennung und –<br />
beseitigung die Hinzuziehung von Sachverständigen nötig sein. Anschriften siehe unter B.<br />
Bei Ereignissen auf einer Bahn, die der Bergaufsicht unterliegt, ist der Unternehmer zu verständigen, der<br />
seinerseits zusätzlich der Bergbehörde Meldung erstattet. Anschriften siehe unter B.<br />
23<br />
Anl. 3
BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik <strong>GmbH</strong><br />
Zentrum Gütersloh, Virchowstr., 33332 Gütersloh, Tel.: 05241-8328210<br />
Zentrum Bielefeld, Schildescher Str. 103a, 33611 Bielefeld, Tel.: 0521-98911710<br />
Unfall / Trauma<br />
���� <strong>TWE</strong>- Erstbetreuung durch Kollegen (Ablösung etc.)<br />
BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik <strong>GmbH</strong><br />
Zentrum Gütersloh, Virchowstr., 33332 Gütersloh, Tel.: 05241-8328210<br />
Zentrum Bielefeld, Schildescher Str. 103a, 33611 Bielefeld, Tel.: 0521-98911710<br />
<strong>TWE</strong>-Notfallmanagement Berichtigung 3<br />
Anlage 7a<br />
� möglichst am Folgetag: BAD Betriebsarzt: Dr. J. Mottola- Kirchner: 0160-8872063<br />
(erstellt auch BG- Bericht) Dr. Jürgen Lang: 0171-5663722<br />
Dr. Renate Thöle: 0179-6866659<br />
oder, falls o.g. nicht erreichbar, über die BAD- Zentren:<br />
BAD Zentrum Gütersloh: 05241-210540<br />
BAD Zentrum Bielefeld: 0521-989117-0<br />
Klärung durch BAD- Betriebsarzt:<br />
���� Betreuung durch Therapeut nötig?<br />
Ja, bis zu 5 probatorische Sitzungen Nein<br />
(Kosten trägt BG nach Absprache)<br />
Vorgehensweise<br />
Ärztliche Notfallberatung bei arbeitsbedingten psychologischen Traumata<br />
an Wochenenden / Feiertagen<br />
bzw. außerhalb der üblichen BAD-Geschäftszeiten (7.30 – ca. 16.00 Uhr)<br />
Erstberatung auch durch Unfallarzt möglich (D- Arzt, z.B. chirurgische Krankenhaus- Ambulanzen),<br />
dafür dann aber sicherheitshalber das Informationsschreiben der BG Bahnen<br />
„Psychisches Trauma als Arbeitsunfall in Verkehrsunternehmen“<br />
mitnehmen, um den Unfallärzten eindeutige Informationen und Handlungshilfen an die Hand zu<br />
geben. Der Unfallarzt kann dann den BG- Bericht schreiben und die Situation einschätzen.<br />
Später kann dann der BAD- Betriebsarzt zusätzlich informiert werden nach obigem Schema.<br />
7a-a
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Betreuungskonzept für Mitarbeiter der <strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong><br />
<strong>GmbH</strong> nach traumatischen Ereignissen, die im<br />
Zusammenhang mit der Dienstausübung bei der <strong>TWE</strong><br />
geschehen sind.<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Berichtigung 3<br />
Gültig ab 01.07.2010<br />
7b-A
1. Einführung, kurze Erläuterung<br />
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
a) Was ist PTBS ?<br />
Die Post-Traumatische-Belastungs-Störung ist eine verzögerte Reaktion auf ein<br />
belastendes Ereignis mit außergewöhnlicher Bedrohung, das bei jedem<br />
Menschen tiefe Verzweiflung hervorrufen würde und außerhalb der üblichen<br />
menschlichen Erfahrung liegt.<br />
Man unterscheidet nach dem Ereignis<br />
- eine Schockphase (Minuten)<br />
- die Akute-Belastungs-Reaktion ( Stunden – Tage – weniger als 4 Wochen)<br />
- die Post-Traumatische-Belastungs-Störung (über 1 Monat)<br />
- das chronische PTBS (über 6 Monate)<br />
b) Was kann geschehen wenn PTBS vernachlässigt wird ?<br />
Klinische Kennzeichen des chronischen PTBS sind<br />
a. Erinnerungssymptome – ungewolltes Wiedererleben mit belastenden<br />
Gefühlen<br />
b. Vermeidungssymptome – Vermeidung von allem, was Wiedererinnern<br />
auslösen könnte<br />
c. Übererregungssymptome – Reizbarkeit, Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit<br />
Das PTBS kann in völliger psychischer und physischer Erschöpfung mit<br />
Erwerbsunfähigkeit enden.<br />
2. Betroffener Personenkreis<br />
a) Triebfahrzeugführer, und andere Mitarbeiter der <strong>TWE</strong>, deren Leben während des<br />
Dienstes in Gefahr gewesen ist, oder die in Ausübung ihres Dienstes erleben<br />
mussten, wie das Leben einer anderen Person gefährdet wurde.<br />
b) Mitarbeiter der <strong>TWE</strong> die in einen <strong>Bahnbetriebs</strong>unfall verwickelt sind.<br />
c) Mitarbeiter nach Vorfällen die nicht unter a) und b) fallen, in<br />
Einzelfallentscheidung des zuständigen Leiters, ggf. nach Beratung mit dem<br />
Betriebsärztlichen Dienst.<br />
3. Psychologische Ersthelfer<br />
a) Definition<br />
Speziell geschulte Laien, die die/den Betroffenen im Unfallschock direkt nach dem<br />
Ereignis betreuen. Ihre Aufgabe ist es für die/den Betroffenen da zu sein und<br />
dabei bestimmte Regeln einzuhalten.<br />
Aufgabe: 4 B’s:<br />
- Beruhigen<br />
- Berühren<br />
- Behandeln = sich kümmern, zuhören, abschirmen<br />
- Begleiten<br />
b) Als psychologische Ersthelfer müssen mindestens ausgebildet sein:<br />
- Alle Bereitschaftshabenden „Betrieb“<br />
c) Weitere Mitarbeiter können als psychologische Ersthelfer ausgebildet werden, um<br />
eine möglichst flächendeckende und schnelle Betreuung zu gewährleisten.<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Berichtigung 3<br />
Gültig ab 01.07.2010<br />
7b-B
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
4. Handlungsleitfaden nach einem traumatischen Ereignis<br />
Der folgende Ablauf gilt bei Ereignissen mit Personenschäden und , z.B. bei kleineren<br />
Ereignissen mit lediglich Blechschaden, wenn der Triebfahrzeugführer sich nicht mehr in der<br />
Lage fühlt seinen Dienst weiterzuführen.<br />
Schritt Maßnahme Verantwortlich<br />
1 Kein Triebfahrzeugführer und darf seine Fahrt fortsetzen ! Alle Mitarbeiter <strong>TWE</strong><br />
2 Ein Ersatztriebfahrzeugführer ist zu organisieren Zugleitung und<br />
3 Innerhalb von zwei Stunden muss ein psychologischer<br />
Ersthelfer bei dem/den Betroffenen sein. Bis dahin ist<br />
alles zu unternehmen, um den/die Betroffenen nicht<br />
alleine zu lassen.<br />
Zulässiger Ausnahmefall :<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Berichtigung 3<br />
Rufbereitschaft<br />
Zugleitung und<br />
Rufbereitschaft<br />
Bei einen traumatischen Ereignis mit Selbst- oder Fremdgefährdung, aber ohne<br />
Personenschaden findet kurzfristig innerhalb von 36 Stunden ein Kontakt mit dem<br />
Betriebsarzt statt. Dieser Kontakt erfolgt und geschieht nach Rücksprache zwischen<br />
eingesetztem Ersthelfer und Betriebarzt. Nach dem Gespräch entscheiden Betriebsarzt und<br />
verantwortlicher Leiter, ob das Konzept mit Schritt 4 fortgesetzt wird.<br />
Bei traumatischen Ereignissen mit Personenschaden findet das Konzept stets Anwendung!<br />
Schritt Maßnahme Verantwortlich<br />
4 Jeder betroffene Mitarbeiter ist innerhalb 48 Stunden Für Tf<br />
nach dem Ereignis dem Betriebsarzt der <strong>TWE</strong> persönlich<br />
vorzustellen. Innerhalb dieser Zeit darf der Mitarbeiter<br />
nicht zum Dienst herangezogen werden!<br />
öBL<br />
5 Der Betriebsarzt entscheidet die weitere Vorgehensweise Betriebsarzt/-ärztin<br />
und teilt diese dem verantwortlichen Leiter (siehe Punkt 4;<br />
Verantwortlich) mit.<br />
6 Der verantwortliche Leiter, bespricht mit dem Mitarbeiter Für Tf<br />
vor dem ersten Einsatz die Situation und klärt ggf. noch<br />
offene Fragen (auch fernmündlich).<br />
öBL<br />
7 Der Mitarbeiter ist in seiner gesamten ersten Für Tf öBL<br />
Dienstschicht nach dem Ereignis durch einen, als<br />
psychologischen Ersthelfer ausgebildeten Mitarbeiter zu<br />
begleiten. Bei Tf soll dies in der Regel ein Ausbildungsoder<br />
Lehrlokführer sein.<br />
8 Nach dem Vorfall kontaktiert der Betriebsarzt den<br />
betroffenen Mitarbeiter mindestens nach der ersten<br />
Alleinfahrt, nach 14 Tagen und nach 3 Monaten<br />
nochmals. Dieser Kontakt darf auch fernmündlich<br />
erfolgen.<br />
Betriebsarzt/-ärztin<br />
Alle unter „Verantwortlich“ genannten Personen haben bei Abwesenheit für eine Vertretung<br />
zu sorgen, und diese den EBL, als Leiter Unfallmeldewesen gemäß BUVO NE, bekannt zu<br />
geben.<br />
Gültig ab 01.07.2010<br />
7b-C
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
5. Abhilfeliste bei auftretenden Problemen im Handlungsleitfaden<br />
Problem Maßnahme Verantwortlich<br />
Zu Der Mitarbeiter ist am 3. Tag Das Ereignis ist der BG Für Tf öBL<br />
4.5 nach dem Ereignis noch nicht Bahnen als Arbeitsunfall<br />
wieder arbeitsfähig, oder es zu melden<br />
sind Behandlungsmaßnahmen<br />
eingeleitet worden<br />
Zu Der verantwortliche Leiter hat Rücksprache mit dem<br />
4.6 begründete Zweifel an der Betriebsarzt, sonst wie<br />
Einsetzbarkeit des Mitarbeiters Zu 4.5<br />
Zu Während der Begleitung haben Der Mitarbeiter ist eine<br />
4.7(a) sich leichte Komplikationen zweites mal zu begleiten,<br />
ergeben<br />
vorher ist der Betriebsarzt<br />
zu verständigen<br />
Zu Während der Begleitung haben Rücksprache mit dem<br />
4.7(b) sich schwere Komplikationen Betriebsarzt und wie Zu<br />
ergeben<br />
4.5<br />
6. Weitergehende Betreuung<br />
Für die über die psychologische Ersthilfe hinausgehenden Maßnahmen (Beratung, Schulung<br />
und Psychotherapie bei Erfordernis) greift die <strong>TWE</strong>, in Abstimmung mit der<br />
Berufsgenossenschaft, VBG, auf das BAD zurück (siehe Seite 5 dieser<br />
Verfahrensanweisung).<br />
7. Nachgespräch für schockbetroffene Fahrer<br />
Im ersten Jahr nach dem traumatischen Erlebnis findet für die betroffenen Mitarbeiter ein<br />
Nachgespräch in der Gruppe unter der Leitung des Psychologischen Vertragspartners der<br />
<strong>TWE</strong> (BAD) statt.<br />
8. Gesunderhaltung der Psychologischen Ersthelfer<br />
Zur Gesunderhaltung der Psychologischen Ersthelfer ist eine jährliche Aufarbeitung der<br />
Erlebnisse während der Notfalleinsätze durch einen Diplom-Psychologen vorgesehen, und<br />
soll nach Möglichkeit durch die zuständige Berufsgenossenschaft, VBG, durchgeführt<br />
werden.<br />
9. Fragen, Antworten und kleine Tipps<br />
An dieser Stelle soll auf die am häufigsten gestellten Fragen eine Antwort gegeben werden.<br />
• Muss ich nach einem Unfall mit Personenschaden (meist ist hier der Suizid gemeint)<br />
noch nach der verunfallten Person sehen? – Hier ist zunächst festzustellen, dass<br />
der betroffene Mitarbeiter ja einen seelischen Schock erlitten hat und ebenso<br />
„Unfallopfer“ ist. Hätte der Mitarbeiter einen physischen (körperlichen) Schock<br />
erlitten, könnte er ja auch nicht „nach hinten“ gehen. Wenn also ein Mitarbeiter nach<br />
der verunfallten Person sieht, dann tut er es nicht aus Angst vor Unterlassener<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Berichtigung 3<br />
Gültig ab 01.07.2010<br />
7b-D
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Hilfeleistung, sondern weil er helfen will. Mit dem Absetzen der Unfallmeldung und<br />
Anfordern von Hilfe hat der Mitarbeiter auch schon erste Hilfe geleistet.<br />
• Welche Angaben muss ich gegenüber den Ermittlungsbeamten (BGS/Polizei)<br />
machen? – Nur Angaben zur Person!<br />
• Bei Selbstmördern Blickkontakt meiden ! Wenn die Schnellbremsung eingeleitet ist<br />
habe ich alles getan was ich tun kann, und darf mit ruhigem Gewissen den Blick<br />
abwenden!<br />
10. Erläuterungen der Abkürzungen<br />
Tf = Triebfahrzeugführer/in<br />
öBL = örtlicher Betriebsleiter<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Berichtigung 3<br />
Gültig ab 01.07.2010<br />
7b-E
Psychisches Trauma<br />
als Arbeitsunfall in<br />
Verkehrsunternehmen<br />
Informationen für Durchgangsärzte und H-Ärzte,<br />
Betriebsärzte, Hausärzte, Neurologen/Psychiater<br />
und Psychotherapeuten<br />
Beschäftigte in Verkehrsunternehmen werden durch Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden oder gar<br />
tödlichen Verletzungen sowie durch tätliche Angriffe oder lebensbedrohliche Situationen großen psychischen<br />
Belastungen ausgesetzt. Betroffen durch solche »Schockunfälle« sind im Wesentlichen FahrzeugführerInnen von<br />
Eisenbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Linienbussen sowie das Service- und Kontrollpersonal.<br />
Die meisten FahrerInnen, die ein psychisches Trauma (Schock) erleiden, sind nach kurzer Zeit in der Lage, ohne<br />
eine medizinische oder therapeutische Behandlung ihren Fahrdienst wieder aufzunehmen. In einigen Fällen sind<br />
aber fachkundige Hilfen notwendig, um die Arbeitsfähigkeit bzw. die Fahrdiensttauglichkeit möglichst rasch<br />
wiederherzustellen.<br />
Diese Informationen sollen dazu beitragen, eine schnelle und wirkungsvolle Hilfe mit einheitlichen Vorgaben<br />
sicherzustellen.<br />
Die BG BAHNEN hat in Zusammenarbeit mit großen Verkehrsunternehmen seit Ende der 90er Jahre innerbetriebliche<br />
Betreuungskonzepte entwickelt. Im Wesentlichen basieren diese auf dem Einsatz von Notfallhelfern<br />
(»Erstbetreuern«) und auf der Koordination der weiteren Schritte durch den Betriebsarzt, der eng mit der<br />
BG BAHNEN zusammenarbeitet.<br />
Wird ein Unfall mit einer erheblichen psychischen Belastung eines Versicherten bei der BG BAHNEN gemeldet,<br />
treten Fragen der Zuständigkeit und der Kausalität bei der Eingangsbearbeitung erst einmal in den<br />
Hintergrund. Vorrangig und zeitnah müssen alle erforderlichen Maßnahmen der Heilbehandlung eingeleitet<br />
werden.<br />
Im weiteren Verlauf sind aber die nach dem gesetzlichen Auftrag vorzunehmenden Prüfungen erforderlich.<br />
Dazu gehört auch die Sicherung der Diagnose.<br />
Unterschieden - und von der BG BAHNEN anerkannt - werden mögliche Folgen nach Unfällen<br />
mit Schockeinwirkung, wie:<br />
Akute Belastungsreaktion - ICD10: F43.0, DSM IV: 308.3<br />
Anpassungsstörung - ICD10: F43.2, DSM IV: 309.0 ff<br />
Posttraumatische Belastungsstörung - ICD10: F43.1, DSM IV: 309.8<br />
Für die Anerkennung als Arbeitsunfall müssen die vorliegenden psychogenen Veränderungen durch ein objektiv<br />
gravierendes, seelisch für jeden Menschen erheblich beeindruckendes Ereignis eingetreten sein. Dabei sind die<br />
Schweregrade des Unfallereignisses und des Unfallerlebnisses sowie Persönlichkeit, Vorschäden und Schadensanlagen<br />
des Betroffenen zu berücksichtigen. Maßgeblich sind immer die Umstände des Einzelfalles!<br />
Diese Voraussetzungen werden nicht erfüllt bei Bagatellereignissen, Beinaheunfällen, Hörzeugen, mittelbaren<br />
Zeugen, Schuldgefühlen wegen Fehlverhaltens sowie berufstypischen Belastungen. Diese Tatbestände werden<br />
im Regelfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, sofern keine Anhaltspunkte für außergewöhnliche Umstände<br />
(z. B. Retraumatisierung) festzustellen sind.
Notwendige Maßnahmen, bewährter Verfahrensablauf:<br />
Klingt die akute psychische Symptomatik nicht unmittelbar ab, ist die frühzeitige Inanspruchnahme fachkundiger<br />
Hilfe besonders wichtig.<br />
Die Beachtung der folgenden Hinweise hilft, unnötige Verzögerungen zu vermeiden:<br />
Üblicherweise erfolgt die erste Beratung durch den Unfallarzt oder Betriebsarzt. Falls erforderlich,<br />
veranlasst dieser eine Vorstellung bei einem Facharzt und/oder die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.<br />
Der D- (H-) Arztbericht ist an die BG BAHNEN zu senden. Der Betriebsarzt sollte den<br />
»Betriebsärztlichen Bericht nach Psychotrauma« verwenden (zu erhalten bei der BG BAHNEN).<br />
Wendet sich der/die Versicherte an den Hausarzt, hat dieser eine Vorstellung beim Facharzt zu veranlassen<br />
und die BG BAHNEN umgehend darüber zu informieren. Dies kann in freier Form oder mit dem<br />
A14-Bericht erfolgen.<br />
Bei der Erstuntersuchung sind die Anamnese, objektive Befunde, Diagnosen und Auffälligkeiten vollständig<br />
im Bericht zu dokumentieren. Ist die Vorstellung bei einem Psychotherapeuten (geschulter Traumatherapeut<br />
- Verhaltenstherapie) notwendig, sichert die BG BAHNEN innerhalb von maximal 48 Stunden<br />
die Kostenübernahme für bis zu fünf probatorische Sitzungen zu. Die Vorstellung beim Therapeuten kann<br />
der behandelnde Arzt oder der Betriebsarzt veranlassen. Bei Unklarheiten oder fehlenden Kontaktadressen<br />
empfiehlt sich die telefonische Kontaktaufnahme mit der BG BAHNEN.<br />
Erfahrungsgemäß ist in wenigen Fällen die Einleitung einer Kurzzeittherapie erforderlich. Dazu sendet<br />
der Therapeut als Antrag einen Bericht in freier Form an die BG BAHNEN.<br />
Die Therapie muss ohne Wartezeit und mindestens zu Beginn zweimal wöchentlich erfolgen. Wichtig ist,<br />
dass im Verlauf der Therapie frühzeitig folgende zusätzliche Maßnahmen geprüft werden:<br />
- Bereitstellung einer vorübergehenden Ersatztätigkeit im Betrieb<br />
- Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeits- und Belastungserprobung)<br />
- Durchführung von Probefahrten in Begleitung (Therapeut oder Fahrlehrer), insbesondere am Unfallort<br />
Eine ambulante oder stationäre Therapie muss immer vorher durch die BG BAHNEN genehmigt werden.<br />
Es gilt der Grundsatz: Keine stationäre ohne vorherige ambulante Therapie! Grundsätzlich soll die stationäre<br />
Therapie innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Unfall beginnen.<br />
Gelingt es, den Versicherten schnelle und kompetente Hilfe zukommen zu lassen, ist die Prognose zur Heilung<br />
gut. Wie die Statistik der gemeldeten Unfälle zeigt, gehen die meisten Versicherten nach kurzer Zeit ihrer alten<br />
Tätigkeit wieder nach.<br />
Bei Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte telefonisch,<br />
per Fax oder per E-Mail an:<br />
Frau Morgenstern/Frau Kruse<br />
Tel.: 0 40 / 4 4118-2 55 (-2 62)<br />
Fax: 0 40 / 4 4118-3 40<br />
E-Mail: reha.hh@bg-bahnen.de<br />
BG BAHNEN<br />
Abteilung Rehabilitation<br />
Fontenay 1a<br />
20354 Hamburg<br />
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei einem der<br />
Reha-Teams in:<br />
Berlin: Tel. 0 30 / 26 49 02-0 (Fax -30)<br />
Düsseldorf: Tel. 02 11 / 93 35-4 80 (Fax -4 88)<br />
Hamburg: Tel. 0 40 / 4 4118-2 64 (Fax -3 40)<br />
Reutlingen: Tel. 0 71 21 / 95 42-0 (Fax -30)
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong> Anlage 4<br />
(Bahn) (zu § 5 (3))<br />
Tatbestandsaufnahme<br />
bei Unfällen, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, oder bei Beschädigung von Sicherungsanlagen an<br />
Bahnübergängen<br />
Anlage zum Unfallbericht Nr. ________________________________vom _______________________________<br />
A. Tag, Zeit, Witterung<br />
ohne Lageskizze<br />
mit<br />
Nichtzutreffendes streichen, Angaben erforderlichenfalls ergänzen!<br />
Angaben nur auf die Geh- oder Fahrrichtung der Unfallbeteiligten beziehen.<br />
1. Datum _________________________ Wochentag ______________________________<br />
2. Uhrzeit ___________________ Tageslicht, Dämmerung, Dunkelheit, Mondlicht<br />
_________________________________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________________________________<br />
3. Wetter ___________________________________________________________________________________________<br />
Sicht ____________________________________________________________________ z. B. Nebel, (Sicht etwa 10 m)<br />
Windrichtung und –stärke ____________________________________________________________________________<br />
Straßenglätte ______________________________________________________________________________________<br />
B. Örtlichkeit<br />
1. Bahnübergang: (ja/nein)<br />
Falls „nein“: _______________________________________________________________________________________<br />
Bahn neben / in der Straße ___________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________________________________<br />
2. Unfallort: Bahn-km _____________________________________________ in ___________________________________<br />
zwischen _________________________________________________und _____________________________________<br />
Gemeindebezirk ____________________________________________________________________________________<br />
24<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement
3. Bahn: Neigung und Richtung:<br />
Gefälle 1: ___________ Steigung 1: ___________<br />
Bogen rechts / links, Halbmesser ____________ m<br />
4. Straße:<br />
a) Bundesstraße Nr. _______, Landesstraße Nr. ________, Kreisstraße Nr. ________<br />
Ortsverbindungsweg, Gemeindestraße, Feldweg, Waldweg, Privatweg, Überfahrt, Fußweg ___________________________<br />
von ________________________________________ nach ___________________________________________________<br />
Straßenname ________________________________________________________________________________________<br />
b) schwacher / mäßiger / starker Verkehr<br />
c) Oberfläche: Beton, Asphalt, Teer, Großpflaster, Kleinpflaster, Chaussierung unbefestigt _________________________<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
d) Zustand (z. B. Fahrbahn, gewölbt, Schlaglöcher, Glätte, schmierig)<br />
vor dem Bahnübergang: ___________________________________________________________________________<br />
zwischen den Schienen: ___________________________________________________________________________<br />
Schienenoberkante und Fahrbahnbelag in gleicher Höhe ja/nein<br />
Breite vor dem Bahnübergang _______ m<br />
auf dem Bahnübergang _______ m<br />
e) Neigung und Kreuzungswinkel:<br />
C) Sicherung<br />
Gefälle 1: _________ Steigung 1: _________<br />
Kreuzungswinkel zwischen Bahn und Straße ___________________________________________________________<br />
1. Bahnübergang: Schranke (fern-/nahbedient, Anrufschranke, Gitterbehang, rückstrahlend, mit Lichtzeichen<br />
_______________________<br />
Rot-Gelb/Rot-Gelb-Grün) _________________________________________________________________<br />
Blinklichtanlage (rechts/links/beiderseitig, mit Wecker, in Betrieb*)/gestört mit Überwachungssignal/<br />
Fernüberwacht, mit Halbschranken **)_______________________________________________________<br />
Sicherung durch Posten (Zugbegleiter/Rangierer/ mit Signalfahne, rotleuchtender Handlampe,<br />
Signalhorn) ____________________________________________________________________________<br />
(Name)<br />
nichttechnisch gesichert (Übersicht und hörbare Signale/Übersicht/hörbare Signale)___________________<br />
sonstige Einrichtungen (Hecktor, Drehkreuz, versetzte Gatter) ____________________________________<br />
*) Zeuge ______________________________________________________________________________<br />
**) Örtliche Besonderheiten, wie zusätzliche Optiken, an Peitschenmast für Seitenwege usw., erforder-<br />
lichenfalls in Skizze darstellen.<br />
25<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Anl. 4
2. Bahn: Welche Signale sind aufgestellt und in welchem Abstand vom Kreuzungsmittelpunkt?<br />
(Kennziffer, z. B. „2“ eintragen<br />
Vorhandene Hinweiszeichen an den Signalmasten Lf 4 bzw. 5 sind ggf. zuzusetzen.<br />
Sonstige Signale (z. B. Trapeztafeln, Überwachungssignale, Rautentafeln, Merktafeln, Langsamfahrsignale Lf 1, Lf 2, Lf 3).<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
3. Straße: Welche Straßenverkehrszeichen sind aufgestellt?<br />
Nicht vorhandene Zeichen sind im Bild zu streichen, zusätzliche nachzutragen<br />
Bei allen Verkehrszeichen ist die<br />
Entfernung von der nächstgelegenen<br />
Gleisachse, in Straßenmitte gemessen,<br />
einzutragen.<br />
26<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Anl. 4
Sonstige Verkehrszeichen (Nr. ________ der StVO) – auch etwaige Sperrung für bestimmte Verkehrsteilnehmer – z. B.<br />
Zusatzschilder oder Zusatzangaben sind nachzutragen.<br />
Rückstrahlende Verkehrszeichen durch „r“ kennzeichnen.<br />
Unter dem Verkehrszeichen und bei den Haltlinien (Zeichen 294):<br />
Entfernung von der nächstgelegenen Gleisachse, in Straßenmitte gemessen, bei Leitlinien ihre Länge eintragen.<br />
Zustand und Sichtbarkeit (auch außergewöhnliche Höhe und besondere Beleuchtung der Verkehrszeichen): _______________<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
4. Sichtverhältnisse in Augenhöhe des beteiligten Straßenverkehrsteilnehmers<br />
a) 6 m vor dem Andreaskreuz oder vor der Haltelinie für V ST = 10 km/h _____________ m<br />
b) 41 m vor dem Andreaskreuz oder vor der Haltelinie für V ST = 50 km/h _____________ m<br />
c) ___ m vor dem Andreaskreuz oder vor der Haltelinie für V ST = km/h<br />
oder bei einer Wegeneigung über 7 % _____________ m<br />
d) 2,75 m vor der nächstgelegenen Gleisachse (nur bei Fuß- und Radwegen) _____________ m<br />
e) 6,50 m vor der nächstgelegenen Gleisachse (nur bei Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr) _____________ m<br />
Sind ständige Sichthindernisse vorhanden, welche? ____________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
Kann die Bahn vor diesen Sichthindernissen eingesehen werden?<br />
(Sichthindernisse und Sichtlinien in Lageskizze eintragen)<br />
Sonstige vorübergehende Sichthindernisse zur Zeit des Unfalls: __________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
5. Beleuchtung:<br />
a) Überwegbeleuchtung ________________________________________________________________________________<br />
b) Schrankenleuchten __________________________________________________________________________________<br />
(bei a) und b) Art und Zahl der Beleuchtungskörper angeben)<br />
c) Straßenbeleuchtung, Lichtreklame (Blendung?) ___________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________________<br />
d) Spitzensignal: _______ Spitzenlichter, Handlampe _________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________________<br />
e) Zuginnenbeleuchtung vom ______ bis ______ Wagen<br />
__________________________________________________________________________________________________<br />
27<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Anl. 4
D) Unfallangaben<br />
1. Bahn: a) Zug-Nr. ___________ /Rangierabteilung / Nebenfahrzeug<br />
von ________________________________________ nach __________________________________________<br />
b) Zusammensetzung: Tfz-Nr. ___________ (besetzter Führerstand, vorn, Mitte, hinten) (ziehend, schiebend)<br />
Wagen (Reihenfolge) _________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
(bei eigenen: Nr.: bei fremden: Gattung und Anzahl)<br />
c) Zuggewicht ___________t, Bremsgewicht ____________t,<br />
Mindestbremshundertstel _____________<br />
vorhandener Bremshundertstel _____________<br />
d) festgestellter Bremsweg ______________m,<br />
e) Geschwindigkeit: zulässige _________km/h, tatsächliche _________ km/h, angegeben von _________________<br />
f) wurde aa) geläutet? ja/nein, von wo ab ___________________________________________________________<br />
bb) Achtungssignal gegeben ja/nein, wo _____________________________________________________<br />
wie oft _____________________________________________________<br />
Zeugen zu aa) _______________________________________________________________________________<br />
zu bb) ______________________________________________________________________________<br />
g) Wurde Schnellbremsung durchgeführt? ja/nein _____________________________________________________<br />
Magnetscheibenbremse? ja/nein ________________________________________________________________<br />
h) Sandstreuer betätigt? ja/nein ___________________________________________________________________<br />
2. Straßenverkehrsteilnehmer:<br />
a) Fahrzeugart und –type _____________________________________________________________________________<br />
Amtl. Kennzeichen des Kfz ________________________________ des Anhängers _____________________________<br />
Fahrzeughalter ___________________________________________________________________________________<br />
b) Besetzung ______Pers. Ladung (Art und Gewicht) ____________________________________________________<br />
c) Zustand des Fahrzeugs _____________________________________ der Bereifung ____________________________<br />
Führerhaus ganz/teilweise geschlossen, Fester geöffnet/geschlossen<br />
Bremsbedienung _________________________________________________________________________________<br />
welcher Gang eingeschaltet? ________________________________________________________________________<br />
welche Beleuchtung eingeschaltet? ___________________________________________________________________<br />
28<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Anl. 4
d) Festgestellte Bremsspur _________m<br />
e) Unfallbeteiligter bzw. Fahrer: Name: ___________________________________________________________________<br />
Anschrift ________________________________________________________________________________________<br />
ortskundig/ortsunkundig ______________________________Sicherheitsgurt angelegt __________________________<br />
Alkoholverdacht __________________________________Blutuntersuchung _________________________________<br />
körperliche Gebrechen _____________________________________________________________________________<br />
sonstige Behinderungen (Ablenkung oder Behinderung durch Mitfahrer, Radio, Übermüdung, beschlagene Scheiben,<br />
Blendung, Ladung, sonstigen Straßenverkehr, Ohrenschützer usw.) ______________________________________<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
f) Gefahrene Geschwindigkeit:<br />
geschätzt ____________km/h, von wem? _____________________________________________________________<br />
nach Angabe des Fahrers _____________km/h,<br />
nach Fahrschreiber _____________km/h<br />
g) Benutzte Straßenseite: rechts/Mitte/links________________________________________________________________<br />
3. Polizei: Unfall aufgenommen? ja/nein, welche Stelle? _______________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________________<br />
29<br />
<strong>TWE</strong> Notfallmanagement<br />
Aufgestellt<br />
_________________________, den _______________<br />
_____________________________________________<br />
_____________________________________________<br />
Anl. 4
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Lfd. Nr.<br />
1. Datum:<br />
Uhrzeit:<br />
2. Beteiligte intern:<br />
Beteiligte extern:<br />
3. Zugfahrt von: nach:<br />
Rangierfahrt von: nach:<br />
Fahrt PKW/LKW von: nach:<br />
4. Unfallort:<br />
Strecken-km BÜ-km:<br />
5. Zugnummer: Tfz-Nr.<br />
6. Gefahrene Geschw.: [km] Zugel.Geschw.: [km]<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet (La) ?<br />
7. Zuggewicht: [t] Bremshundertstel: [%] Bremsweg [m]<br />
Mindestbremshundertstel [%] Bremsstellung Tfz/Zug:<br />
Art der ausgeführten Bremsung: Sandstreuer:<br />
8. Streckenübersicht:<br />
Witterungsverhältnisse: Sicht:<br />
9. Zug signalgeführt nicht signalgeführt:<br />
Zugspitzenbeleuchtung:<br />
10. Standort des Tf/Lrf:<br />
Tf/Lrf Signale gegeben? Welche?<br />
11. BÜ techn.Gesichert: anders gesichert<br />
Blinklichtanlage eingeschaltet:<br />
12. Verletzte: Tote:<br />
13. Schaden am Tfz:<br />
Wagen:<br />
Zug/Wagenladung:<br />
Bahnanlagen:<br />
Pkw/Lkw:<br />
Sonstige:<br />
14. Beteiligte Fahrzeuge:<br />
Besitzer:<br />
Fahrer: Beifahrer:<br />
Poliz.Kennzeichen: Alkoholeinfluss:<br />
15. Zustand der Reifen: Welcher Gang war im Fahrzeug eingelegt:<br />
Sicherheitsgurte angelegt: Fenster geschlossen: Autoradio in Betrieb:<br />
16. Räumung der Unfallstelle durch:<br />
17. Unfallaufnahme durch Polizei:<br />
Notfallmanager DB Netz: Tel.:<br />
18. Behördenvertreter anwesend:<br />
Staatsanwaltschaft:<br />
Sonstige:<br />
19. Zeugen:<br />
20. Unfallursache:<br />
21. Beweismittel sichern, Wagenzettel, Wagenliste, Bremszettel, Bremsprobemeldezettel,<br />
Tachoscheibe, Fahrplan, Befehle, Indusi Schreibstreifen<br />
22. Führerschein Tf<br />
23. Arbeitszeit am Unfalltag: [Std] im Dienst: [Std] vorher Ruhe [Std]<br />
24. Anhörungsprotokoll erstellen.<br />
Unterschrift Bereitschaftshabender________________________<br />
30
An die<br />
Landeseisenbahnaufsicht NRW<br />
beim Eisenbahnbundesamt, Ast Essen<br />
Hachestr.61<br />
45127 Essen<br />
per Fax 0201/24 20 299<br />
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Durchwahl Datum<br />
Unfallmitteilung<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Notfallmanager<br />
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
31 B2
An das<br />
Ministerium für Bau und Verkehr<br />
Dezernat II B3<br />
40190 Düsseldorf<br />
per Fax 0211 / 3843 93 2257<br />
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Durchwahl Datum<br />
Unfallmitteilung<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Notfallmanager<br />
<strong>TWE</strong> <strong>Bahnbetriebs</strong> <strong>GmbH</strong><br />
32 B2