Korrigierte Beschwerde ans Verwaltungsgericht!
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Schlumpf Joe Chlostermattweg 8 5444 Künten<br />
Schüpbach-Meier Franziska Obermattweg 6 5444 Künten<br />
An das <strong>Verwaltungsgericht</strong> des Kantons Aargau<br />
(Einschreiben)<br />
Obere Vorstadt 40<br />
5000 Aarau Ort /Datum: Künten, 06.September 2012<br />
<strong>Beschwerde</strong> gegen den Entscheid des Regierungsrates des Kantons Aargau,<br />
resp. dessen Protokoll vom 4. Juli 2012, Nr. 2012-000902 betreffend Erteilung<br />
einer Baubewilligung resp. Aufhebung des Bauabschlages der Gemeinde<br />
Künten. Zu Gunsten der Orange Communications AG.- für die Erstellung<br />
einer Mobilfunk-Antennenanlage an der Fabrikstrasse 3 in Künten<br />
Sehr geehrte Damen und Herren<br />
Protokoll des Regierungsrates in Beilage (01.08.2012)<br />
Gegen den obgenannten Entscheid des Regierungsrates erheben wir fristgerecht <strong>Beschwerde</strong><br />
mit dem Antrag, die Baubewilligung für diese Mobilfunkanlage sei zu verweigern. Ev. sei die<br />
Anlage mit glaubwürdigen Daten neu zu publizieren.<br />
Begründung:<br />
A) Vorgeschichte<br />
Diese ist dem beiliegenden Protokoll des Regierungsrates auf Seiten 1 und 2 unter Buchstabe<br />
A-C zu entnehmen und braucht hier nicht wiederholt zu werden.<br />
B) Gekündigter Mietvertrag<br />
Es wäre wohl ein völliger verwaltungstechnischer Leerlauf, auf einen gekündigten Mietvertrag<br />
hin, eine Baubewilligung auszustellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Mietverhältnis bereits<br />
2011 geendet hat, wie dies vom Grundeigentümer dargestellt wird, oder noch bis 2016 gültig ist,<br />
wie dies die Orange SA.- glaubt. Denn bis das Baugesuch vom Bundesgericht abschliessend<br />
beurteilt ist, wird es ohnehin noch 3-4 Jahre dauern.<br />
Bis dahin ist die zivilrechtliche Kündigung in jedem Fall rechtskräftig, egal ob wichtige Gründe<br />
vorliegen oder nicht und die Orange SA ist demnach schon heute als Nichtberichtigte zu<br />
betrachten.<br />
Der Gemeinderat Künten hat mit der Erteilung des Bauabschlages demnach rechtmässig<br />
gehandelt.<br />
C) Enteignungsandrohung<br />
Völlig an der Realität vorbei läuft der Regierungsrat mit seiner Drohung auf Enteignung.<br />
Eine Enteignung kommt nur für Telekommunikationsanlagen in Frage, die im öffentlichen Interesse<br />
liegen und nur dann, wenn diese der Grundversorgung der Bevölkerung dienen.<br />
Unter Grundversorgung versteht das Fernmeldegesetz nur die Sprachübertragung in Echtzeit und die<br />
Datenübertragung nur dann, wenn diese über die Übertragungswege der Sprachübetragung erfolgt.<br />
FMG Art. 16 Buchstabe a und b.
Seite 2 <strong>Beschwerde</strong> gegen den Entscheid des Regierungsrates 06.September 2012<br />
Da wo für die Grundversorgung ein gut funktionierendes Festnetz, wie in Künten, besteht, gehört der<br />
Mobilfunk nicht zur Grundversorgung und somit besteht daran auch kein öffentliches Interesse. Ein<br />
Gesuch um Enteignung würde ins Leere laufen und ist wohl deshalb für Mobilfunkanlagen landesweit<br />
auch noch gar nie eingereicht worden.<br />
Zudem ist zu beachten, dass ein Enteignungsverfahren bis vor Bundesgericht wiederum 6-10 Jahre<br />
dauert und dass sämtliche Gerichts- und Parteikosten vom Enteigner übernommen werden müssen.<br />
Egal wer in diesem Verfahren unterliegt. Ein Enteigneter geht nicht das geringste Prozessrisiko ein<br />
und kann einem solchen Verfahren mit völliger Gelassenheit entgegensehen. Anzumerken wäre,<br />
dass die eidg. Schätzungskommission, welche zwingend zum Enteignungsverfahren beigezogen<br />
werden muss, schon heute mit ihren Arbeiten 6 Jahre im Rückstand liegt.<br />
D) überholtes Standortdatenblatt<br />
Das Standortdatenblatt datiert vom 25.11.06, wurde vor 6 Jahren erstellt und ist überhaupt nicht mehr<br />
aktuell.<br />
Die Prüfpflicht liegt bei den Vollzugsbehörden und nicht bei den Einsprechenden, obschon diese in<br />
den meisten Fällen dazu besser in der Lage sind.<br />
Wenn der Regierungsrat unter Punkt 2.3 behauptet die <strong>Beschwerde</strong>gegner (hier sind die<br />
Einsprechenden gemeint) hätten auch nicht aufzeigen können, wo in den letzten 6 Jahren neue<br />
OMEN entstanden sind, ist dies eine sehr billige Ausrede um die minimalste gesetzliche<br />
Untersuchungspflicht zu umgehen. Es ist doch völlig realitätsfremd, anzunehmen, dass in einem dicht<br />
besiedelten Land, wie der Schweiz, während 6 Jahren jegliche Bautätigkeit unterbleibt.<br />
Es geht nicht an, anhand von Luftbildern zu behaupten, in der Nähe der geplanten Mobilfunkanlage<br />
sei in den letzten 6 Jahren nichts gebaut worden. Vielmehr muss bei allen im Standortdatenblatt<br />
aufgeführen OMEN überprüft werden, ob in der Zwischenzeit allenfalls Gebäude aufgestockt wurden,<br />
oder ob Dachwohnungen oder auch nur Dachzimmer eingebaut worden sind. Denn die Erhöhung<br />
einer Baute um bloss 1 Stockwerk, kann bis zu einer Verdoppelung der Strahlenbelastung führen.<br />
Beweismittel: Antennendiagramme. Bei den Akten<br />
Die vom Departement BVU des Kantons Aargau gehandhabte Praxis, neue OMEN nicht berechnen<br />
zu lassen, sondern später lediglich einer Abnahmemessung zu unterziehen, ist ganz klar<br />
rechtswidrig.<br />
Das Departement BVU versucht trotzdem immer wieder von Neuem, umstrittene Anlagen auf diese<br />
Art und Weise durchzuwinken und fällt damit regelmässig durch.<br />
Zuletzt mit dem Urteil WBE.2011.60/MT/sk Nr.2011-000043, <strong>Verwaltungsgericht</strong> des Kantons Aargau<br />
vom 27.April 2012. Kapitel 3.3.2<br />
Hier steht ganz klar und deutlich, wenn die rechnerische Prognose eine Überschreitung des<br />
massgeblichen Anlagegrenzwertes an einem OMEN ergibt, ist die Anlage nicht bewilligungsfähig.<br />
Auch hier wollte das BVU einen nachträglich aufgefundenen OMEN nicht berechnen, sondern mittels<br />
einer nachträglich vorzunehmenden Abnahmemessung durchwinken.<br />
E) Unglaubwürdig deklarierte Sendeleistung<br />
Mit nur minimalster Sachkenntnis oder zumindest mit minimalstem Willen zur Feststellung des<br />
Sachverhalts , hätte der Regierungsrat erkennen können, dass mit Sendeleistungen von lediglich<br />
50Watt ERP pro Sektor kein GSM-System betrieben werden kann und mit 350Watt ERP pro Sektor<br />
erst recht kein UMTS. Allein anhand von solch niedrig deklarierten Sendeleistungen, die auf dem<br />
ganzen Kantonsgebiet bei Sektorantennen nirgendwo sonst vorkommen, hätte der Regierungsrat<br />
erkennen müssen, dass diese im Standortdatenblatt nur deshalb so niedrig deklariert wurden, um die<br />
Anlagegrenzwerte nach NISV rechnerisch einhalten zu können und dass diese Leistungen mit<br />
Sicherheit später ferngesteuert und verdeckt hochgefahren werden.<br />
Es ist zudem technisch völlig unglaubwürdig dass die Orange SA Antennen einsetzt die für<br />
Sendeleistungen von 9600Watt ERP vorgesehen sind, lediglich mit 50Watt ERP betreibt. Oder diese<br />
nur zu 0.5% ausnützt. Es ist zudem höchst fragwürdig, ob auf einer 9600Watt ERP-Antenne<br />
überhaupt eine Leistung von nur 50Watt gesetzt und zuverlässig gesteuert werden kann.<br />
Beweismittel: Befragung Antennenhersteller Kathrein.
Seite 3 <strong>Beschwerde</strong> gegen den Entscheid des Regierungsrates 06.September 2012<br />
Bei UMTS-Anlagen reichen die 350Watt ERP kaum aus, um die unmittelbar angrenzenden Häuser<br />
mit Internet-Diensten zu versorgen. Auch hier gibt es auf dem ganzen Kantonsgebiet keine Anlagen<br />
mit solch niedrigen Sendeleistungen.<br />
Beweismittel: Archiv der Standortdatenblätter im BVU<br />
F) Fehlende amtliche Kontrolle der deklarierten Sendeleistungen<br />
Um den amtlichen Kontrollen darüber zu entgehen, welche Sendeleistungen und welche<br />
Sendewinkel aktuell gefahren werden, hat Orange SA, resp. deren Subunternehmer Alcatel, die<br />
Steuer- und Überwachungszentrale ihres schweizerischen Mobilfunknetzes nach Rumänien<br />
ausgelagert.<br />
Beweismittel: Schreiben der Orange SA.- vom 20.April 2012 an den Rechtsdienst des<br />
Regierungsrates des Kantons Aargau. Bei den Akten dieses Falles.<br />
Das Schweizerische Bundesgericht hat bereits im März 2005 verfügt, dass keine Mobilfunkantennen<br />
mehr betrieben werden dürfen, bei welchen das Übersteuern der im Standortdatenblatt deklarierten<br />
Parameter möglich sei. Dagegen wehrten sich die Mobilfunkanbieter mit allen nur erdenklichen<br />
Mitteln. Wie in der Schweiz üblich wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt um dieses Riesenproblem der<br />
Mobilfunker aus der Welt zu schaffen. Diese Expertengruppe, bestehend aus Vertretern des<br />
Bundesamtes für Kommunikation, des Bundesamtes für Umwelt und der Kantonalen<br />
Umweltfachstellen erfand daraufhin ein sogenanntes softwareseitiges Qualitätssicherungssystem,<br />
welches bei Übersteuern der deklarierten Parameter in den Steuerzentralen Alarm auslösen sollte.<br />
Und die Ursachen für solche Alarme würden dann innert 24 Stunden beseitigt.<br />
Alle 2 Monate (!) sei dann ein allfälliges Alarmprotokoll an die zuständigen kantonalen Ämter zu<br />
übermitteln. Selbstverständlich alles ohne Strafbestimmungen.<br />
Daraufhin hob das Bundesgericht im September 2006 die Bausperre für Mobilfunkantennen auf,<br />
verpflichtete jedoch die kantonalen Umweltämter zu monatlichen Stichprobenkontrollen auf den<br />
Steuerzentralen der Mobilfunker, um das Funktionieren dieser softwareseitig eingebauten Systeme<br />
zu garantieren.<br />
Am 10.April 2008 veröffentlichten die kantonalen Umweltämter einen gemeinsamen Bericht mit dem<br />
Namen „Evaluation der Qualitätssicherungssysteme für Mobilfunksendeanlagen“ über ihre angeblich<br />
auf den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber durchgeführten Stichprobenkontrollen. Ein Bericht,<br />
der allerdings mit den Erfahrungen privater NIS-Fachstellen nicht übereinstimmte. Ein Bericht über<br />
den sich kantonale NIS-Verantwortliche immer mehr in katastrophale Widersprüche verstrickten. So<br />
kam zum Beispiel heraus, dass sich kantonale Vollzugsbeamte für eine sogenannt unangemeldete<br />
Stichprobenkontrolle 10 Tage zum Voraus anmelden mussten. Im Weiteren entstand auf Grund von<br />
Aussagen kantonaler Beamter anlässlich von Einspracheverhandlungen und Orientierungsver<strong>ans</strong>taltungen<br />
der Eindruck, dass solche Stichprobenkontrollen überhaupt nicht stattfanden, ja dass<br />
sogar das Vorhandensein solcher Systeme fraglich war.<br />
In landesweit über 100 Fällen von Einsprachen und Baubeschwerden gegen Mobilfunkantennen<br />
wurde daraufhin der Beweisantrag gestellt, dass auf einer Steuerzentrale ein gerichtlicher<br />
Augenschein vorzunehmen sei, anlässlich welchem vorerst einmal das Vorhandensein eines solchen<br />
Qualitätssicherungsystems vorgeführt werden müsse und falls vorhanden, auch dessen<br />
Funktionieren nachzuweisen sei. Auch seien Arbeits- und Kontrollrapporte kantonaler<br />
Vollzugsbeamter über die angeblich hunderten von durchgeführten Stichprobenkontrollen<br />
vorzulegen.<br />
Mit dem Resultat, dass in allen Fällen auf solche Beweisanträge von den Gerichten entweder nicht<br />
eingetreten wurde oder dass diese mit billigsten Argumenten abgeschmettert wurden. Nicht einmal<br />
die beantragten Arbeits- und Kontrollrapporte wurden eingefordert, was doch für jeden Gerichtshof<br />
ein Kinderspiel gewesen wäre.<br />
Fazit: Der Schwindel mit den Qualitätssicherungssystemen wurde von sämtlichen Gerichtshöfen der<br />
Schweiz gedeckt.
Seite 4 <strong>Beschwerde</strong> gegen den Entscheid des Regierungsrates 06.September 2012<br />
Dem Bundesgericht war es offensichtlich schon lange nicht mehr ganz wohl bei der Sache. Bereits im<br />
Frühjahr 2010 erhielt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Auftrag, einen neuen Bericht zum<br />
Stand der Qualitätssicherungssysteme bis Herbst 2010 vorzulegen. Das BAFU musste dann aber um<br />
eine Fristverlängerung bis Frühling 2011 und dann wiederum bis Herbst 2011 nachsuchen.<br />
Herausgekommen ist der Bericht schliesslich mit fast 18 Monaten Verspätung im Januar 2012.<br />
Verfasser waren weder das BAFU noch kantonale Umweltämter, sondern die Arbeitsgemeinschaft<br />
Schaffner Ecosens ASEB in Wallisellen, kurz ASEB genannt. Einem sogenannten<br />
Kompetenzzentrum für nichtionisierende Strahlung. ASEB ist in Fachkreisen als supra-neutral<br />
bekannt. Das heisst, ASEB macht für die Mobilfunkbetreiber Standorte für Mobilfunk-Antennen<br />
ausfindig, ASEB erstellt für die Mobilfunkbetreiber Projekte für Mobilfunk-Basisstationen, ASEB wirkt<br />
gleichzeitig auch noch gleich selber als akkreditierte Messfirma für amtliche Abnahmemessungen<br />
und ASEB liefert Gemeinde- und Kantonsverwaltungen, die in Sachen Mobilfunk nicht ganz sattelfest<br />
sind, pfannenfertige Abschmetterungstexte gegen Einsprecher und <strong>Beschwerde</strong>führer von Mobilfunk-<br />
Antennen. Dies hat der Firma in Kreisen der Mobilfunkkritiker die schmeichelhafte Bezeichnung<br />
„Seelenverkäufer“ eingetragen.<br />
FAZIT: Eine Firma die so neutral ist, dass sie sich gleich selber neutralisiert.<br />
Wer jetzt glaubt, ASEB hätte verschiedene Steuerzentralen inspiziert, irrt sich gewaltig.<br />
Die Überprüfung von Sunrise und Orange fand in den Geschäftsräumen von Alcatel-Lucent in<br />
Zürich statt und für Swisscom in deren Geschäftsräumen in Zollikofen bei Bern. Hier konnten<br />
die ASEB-Leute nicht etwa selber auf ihren PC’s beliebig Einblick in die Funktionen der QS-<br />
Systeme nehmen. Nein, sie wurden in ein Sitzungszimmer verbannt, wo ihnen die gewünschten<br />
Daten über das hausinterne Netzwerk auf eine Leinwand projiziert wurden. Hier durften sie<br />
vergleichen, ob die Daten der Mobilfunker in den Steuerzentralen draussen, mit denjenigen in<br />
den amtlichen Standortdatenblättern der Baueingaben übereinstimmten. Ob ihnen dabei<br />
wirklich die Parameter der Steuerzentralen oder eine Phantasietabelle eingespielt wurde, ist<br />
mehr als fraglich. (Vergleiche mit Bericht ASEB, Seite 4 Mitte)<br />
Angeblich wurden auf diese Art 383 oder 2.4% von insgesamt 16‘000Anlagen überprüft. 14 oder<br />
4.65% der Anlagen liefen fehlerhaft. 11 von Orange, 4 von Sunrise und Null von Swisscom.<br />
Die Weigerung sämtlicher Gerichtshöfe der Schweiz, einen gerichtlichen Augenschein auf einer<br />
dieser Zentralen vorzunehmen auf welchen kantonale Vollzugsbeamte angeblich ungehindert<br />
nach Belieben einmarschieren konnten und angeblich hunderte von Stichproben gemacht<br />
haben wollen, kam mobilfunkkritischen Fachleuten von je her höchst verdächtig vor. Ein<br />
gerichtlicher Augenschein wäre doch wirklich das Einfachste der Welt gewesen. Heute kennen<br />
wir den Ablehnungsgrund: Die zentralen befinden sich in Rumänien<br />
FAZIT: Die ganze Geschichte um das Qualitätssicherungssystem Mobilfunk ist ein<br />
Musterbeispiel für gut schweizerische Korruption.<br />
Im Fall der Mobilfunkantenne Künten wurde der sogenanne kantonale Fachspezialist NIS, Ivo<br />
Haueter, vom Rechtsdienst des Regierungsrates aufgefordert, eine Stellungnahme dazu<br />
abzugeben, wie die Stichprobenkontrollen im Ausland durchgeführt würden.<br />
Dazu steht im Protokoll des Regierungsrates vom 4. Juli 2012 Folgendes unter 5.3:<br />
Mit Schreiben vom 14. Mai 2012 führt die Abteilung für Umwelt BVU aus, dass die Nutzung<br />
von Kompetenzzentren für den Betreib von Mobilfunkstationen, auch wenn diese im<br />
Ausland lokalisiert sind, vorteilhaft sei, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen.<br />
Auch die Stichprobenkontrollen seien nach wie vor gewährleistet und könnten uneingeschränkt<br />
durchgeführt werden (act. 95).<br />
Der Regierungsrat hat keinen Anlass an der Beurteilung seiner Fachstelle zu zweifeln.
Seite 5 <strong>Beschwerde</strong> gegen den Entscheid des Regierungsrates 06.September 2012<br />
Hier haben wir es mit einer klaren unterlassenen Feststellung des Sachverhalts zu tun, wenn<br />
nicht gar mit einem Amtsmissbrauch nach Art 312 StGb.<br />
Denn der Regierungsrat hat es unterlassen, die Vorteile von Stichprobenkontrollen in Rumänien<br />
zu untersuchen. Der Regierungsrat hat es nicht einmal für nötig erachtet, sich Hotelrechnungen,<br />
Flugbilletten usw. von den hunderten solcher notwendigen Reisen vorlegen zu lassen. Ebenso<br />
fehlen Angaben darüber, wie die vielen, offensichtlich sehr teuren Reisen kantonaler Beamter<br />
finanziert werden.<br />
Auch hat es der Regierungsrat unterlassen sich die Prüfberichte des Herrn Ivo Haueter, welche<br />
dieser von seinen uneingeschränkten Besuchen in Rumänien, mit nach Hause gebracht hat,<br />
vorlegen zu lassen.<br />
FAZIT: Hätte der Regierungsrat nur die geringste Prüfpflicht wahrgenommen, hätte er merken<br />
müssen, dass die Ausführungen seiner Fachstelle ins Reich der Phantasie gehören.<br />
Link zum Untersuchungsbericht ASEB<br />
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/26021.pdf<br />
Achtung: Die beim BAKOM in Biel geführte Datenbank über Betriebsparameter von<br />
Mobilfunkanlagen, auf welche kantonale Umweltämter angeblich zugreifen können, ist eine<br />
statische Datenbank und hat mit den im Land draussen gefahrenen Sendeparametern nichts zu<br />
tun.<br />
Die BAKOM-Datenbank wird von den Mobilfunkbetreibern 14 täglich von Hand nachgetragen.<br />
Hier kann jeder Betreiber hineinschreiben was gerade beliebt. Die BAKOM-Datenbank taugt<br />
nicht zum Nachweis über die tatsächlich gefahrenen Parameter, die von Rumänien aus<br />
ferngesteuert werden. Beweismittel: Augenschein beim BAKOM<br />
G) Unmögliche amtliche Abnahmemessungen<br />
Wir haben bereits in unserer Einsprache vom 6. März 2012 eingehend darauf hingewiesen und<br />
mit Dokumenten bewiesen, dass Abnahmemessungen sogenannt akkreditierter Messfirmen, im<br />
UMTS-Bereich mit Messfehlern bis ±43% behaftet sind.<br />
Es leuchtet jedermann ein, dass solche Ungenauigkeiten im Gesundheitsbereich unmöglich<br />
toleriert werden können. In Fachkreisen spricht man bei solchen Toleranzen von<br />
Kaffeesatzlesen und Wahrsagerei.<br />
Daran ändert kein Bundesgerichtsurteil etwas. Das Bundesgericht hat es bis anhin ganz klar<br />
unterlassen, zu irgendwelchen Toleranzwerten Stellung zu nehmen, sondern immer nur betont,<br />
dass die Abnahmemessungen genau genug seien. Etwa so, dass der am Gerät abgelesene<br />
Wert, ohne jeden Zu- oder Abschlag zu gelten habe, egal wie falsch dieser auch sei.<br />
Es ist auch dem Regierungsrat des Kantons Aargau nicht gelungen, nachzuweisen, dass ein in<br />
Künten gemessener Wert von 5.9V/m nicht ebenso gut 8.4V/m betragen könnte und damit eine<br />
Grenzwertüberschreitung von 40% darstellen würde.<br />
Der Regierungsrat übte sich in der Aufzählung von Bundesgerichtsurteilen, <strong>ans</strong>tatt das<br />
Prozentrechnen zu repetieren.<br />
Der in früheren Jahren vom Regierungsrat des Kantons Aargau angemerkte Toleranzwert von<br />
±15% hat sich im UMTS-Zeitalter „dank“ den dazu erforderlichen UMTS-Messgeräten bis auf<br />
±45% erhöht. Dies ist nicht etwa eine Verbesserung von 30%, wie die bernische Baudirektorin<br />
jüngst erklärte, sondern eine Verschlechterung um 30%!
Seite 6 <strong>Beschwerde</strong> gegen den Entscheid des Regierungsrates 06.September 2012<br />
H) Zu Gesundheitsschäden.<br />
Zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der UNI Basel, resp. dem<br />
Schweizerischen Tropeninstitut und dessen Leiter, Dr. Martin Röösli, besteht ein Vertrag, den<br />
Bundesrat jährlich über den Stand der Wissenschaft und darüber zu orientieren, ob die NISV-<br />
Grenzwerte den Schutz der Bevölkerung noch zu gewährleisten vermögen.<br />
Zur Zeit läuft, angestrebt von den Schweizer NIS-Schutzorganisationen ein Verfahren, den<br />
Vertrag mit dem Tropeninstitut resp. dessen Leiter wegen offensichtlicher Falschbeurteilung der<br />
Lage und wegen starker Parteinahme für die Mobilfunkbetreiber, aufzuheben, resp. nicht mehr<br />
zu erneuern.<br />
Die Schweizer Gerichtshöfe werden gut Beraten sein, sich in Zukunft nicht mehr auf die von Dr.<br />
Martin Röösli und seinen Mitarbeterinnen in der UNI Basel geführte Datenbank, namens<br />
ELMAR zu berufen. Dass dieser Datenbank jegliche Neutralität fehlt, ist sehr schön der<br />
Homepage der UNI Basel zu entnehmen.<br />
Zitat: Die Universität Basel bietet Wirtschaft und Industrie attraktive Kooperationen an.<br />
Zahlreiche Forschungsprojekte in verschiedenen Wissensgebieten konzentrieren sich nicht nur<br />
auf Grundlagenforschung, sondern befassen sich auch mit der praktischen Anwendung.<br />
Die Technologietr<strong>ans</strong>fer-Stelle steht als Kontakt- und Servicestelle für die Ausgestaltung von<br />
Vereinbarungen zwischen der Universität und Dritten zur Verfügung. Sie befasst sich<br />
ausserdem mit dem Schutz des geistigen Eigentums sowie mit der aktiven Vermarktung von<br />
neuen Technologien und Know-How sowie mit Firmengründungen. Ende Zitat<br />
„Attraktive Kooperation für die aktive Vermarktung neuer Technologien“ statt strikte Neutralität.<br />
Sagt eigentlich schon genug!<br />
http://www.unibas.ch/index.cfm?B2043734C09F28B634520A6018BB510A<br />
J) Zusammenfassung<br />
-Das Baugesuch beruht auf einem gekündigten Mietvertrag<br />
-Die Enteignungsandrohung läuft ins Leere<br />
-Das Standortdatenblatt ist überaltert und daher ungültig<br />
-Die Sendeleistungen sind unglaubwürdig und technisch unmöglich deklariert<br />
-Fehlende amtliche Kontrollmöglichkeit der Sendeleistung und Sendewinkel<br />
-Amtliche Abnahmemessungen sind zu viel zu ungenau<br />
-Den gesundheitlichen Unbedenklichkeitserklärungen fehlt jegliche Neutralität<br />
FAZIT: Die Anlage ist nicht bewilligungsfähig<br />
Wir bitten um sorgfältige Prüfung unserer Argumente und verbleiben mit freundlichen Grüssen,<br />
Joe Schlumpf<br />
__________________________<br />
Franziska Schüpbach-Meier<br />
_______________________<br />
Beilage: <br />
Entscheid des Regierungsrates des Kantons Aargau, resp. dessen Protokoll vom 4. Juli 2012, Nr. <br />
2012-‐000902 (und 2 elektronische Link's)<br />
Kopie an:<br />
Gemeinde Künten