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Stellungnahme Abteilung für Umwelt

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*vStaatskanzleiRechtsdienst des RegierungsratsKANTON AARGAUlic. iur. Roland GerneLaurenzenvorstadt 9, 5001 AarauTelefon 062 835 12 31Fax 062 835 12 38E-Mail roland.gerne@ag.chAn verschiedeneEmpfdngerinnen und EmpfdngerAarau, 18. Juni 2012 GelsoKontr. Nr. SKRD.12.39-1Ge (bitte in allen Korrespondenzen angeben)Orange Communications SA, Biel; Beschwerde vom 2. Februar 2012 gegen den Entscheiddes Departements Bau, Verkehr und <strong>Umwelt</strong> (<strong>Abteilung</strong> ftir Baubewilligungen[8VUAFB.06.2456-1])/des Gemeinderats Klinten vom 11. April 2008/9. Januar 2012betreffend Mobilfu nkanlageSehr geehrte Damen und HerrenMit Schreiben, datiert vom 14. Mai 2012, bei uns eingegangen am 24. Mai 2012 hat die <strong>Abteilung</strong>ftir <strong>Umwelt</strong> BVU die von uns aufgeworfenen Fragen beantwortet. Die ubrigen Verfahrenbeteiligtenerhalten je eine Kopie dieses Schreibens zur Kenntnisnahme zugestellt.Damit ist der Rechtsschriftenwechsel abgeschlossen. Sobald es unsere Geschdftslast zuldsst,werden wir die Beschwerde dem Regierungsrat zum Entscheid unterbreiten.Weitere notwend ig werdende I nstruktionsanord nungen bleiben vorbehalten.Freundliche Grusser-1'flic. iur. Roland Gerne, FursprecherBeilage:<strong>Stellungnahme</strong> der <strong>Abteilung</strong> frir <strong>Umwelt</strong> vom 14. Mai 2012Geht an:- Orange Communications SA, Senior Legal Counsel Martin Eggen, Alexander-Schonistrasse 40, 2503 Biel/Bienne- Joe Schlumpf, Chlostermattweg 8, 5444 Kunten- Gemeinderat, Hauptstrasse 32, 5444 Kunten- Departement Bau, Verkehr und <strong>Umwelt</strong>, <strong>Abteilung</strong> frir Baubewilligungen (ohne Beilage)- Departement Bau, Verkehr und <strong>Umwelt</strong>, <strong>Abteilung</strong> frir <strong>Umwelt</strong> (ohne Beilage)


=vKANTON AARGAUDepartementBau, Verkehr und <strong>Umwelt</strong><strong>Abteilung</strong> ftir <strong>Umwelt</strong>Sektion Luft und Ldrmlvo Haueter, Fachspezialist NISEntfeldershasse 22, 5001 MrauTelefon 062 835 33 73Fax 062 835 33 69E-Mail ivo.haueter@ag.chlnternet www.ag.ch/umweltRechtsdienst des RegierungsratsHerr Roland Gernei:' ' n.n*- ,..::'LF:{ r,;,o5 : i-, ;'* fl gj; f at2 tr. MAI 2$i2Aarau, 14.Mai2012ffi[!'.J/3ANGKontr. Nr. SKRD.I2.39-l GeOrange Communications SA, Biel; Beschwerde vom 2. Februar 2012 gegen den Entscheiddes Departements Bau, Verkehr und <strong>Umwelt</strong> (<strong>Abteilung</strong> fiir Baubewilligungen[8VUAF8.06.2456-1])/des Gemeinderats Kiinten vom 11. April2008/9. Januar 2O12betreffendMobilfunkanlage<strong>Stellungnahme</strong> der <strong>Abteilung</strong> fiir <strong>Umwelt</strong> zum lmmissionsschutz von ,,NichtionisierenderStrahlung" (NlS) bzw. elektromagnetischer Felder (EMF)1. SachverhaltDie Orange Communications SA ersuchte im Januar 2007 den Gemeinderat Kunten um dieBaubewilligung fiir den Neubau einer Mobilfunkanlage auf dem Gewerbeareal von R. Hdchler(vormals Birchmeier AG) an der Fabrikstrasse 3, Parzelle Nr. 21. Die Anlage steht in derrechtskrtiftigen Bauzone der Gemeinde Kunten.Mit Schreiben der <strong>Abteilung</strong> fur Baubewilligungen (AfB) des Departements B'au, Verkehr und<strong>Umwelt</strong> (BVU)vom 19. Februar 2007 wurde dem Gemeinderat Krinten die <strong>Stellungnahme</strong>der <strong>Abteilung</strong> ftir <strong>Umwelt</strong>, datiert vom 1 1. Januar 2007, zur beantragten Sendeanlage derOrange Communications SA zugestellt. Die Prtifung der NlS-Fachstelle ergab, dass die inder Verordnung riber den Schutz nichtionisierender Strahlung (NISV) vorgeschriebenenGrenzwerte von der Anlage eingehalten werden. Die <strong>Abteilung</strong> fiir <strong>Umwelt</strong> hat dem Neubauprqektder Mobilfunkbetreiberin mit Auflagen zugestimmt.Der Gemeinderat Kunten ubermittelte mit Schreiben vom 11. Juni 2007 der <strong>Abteilung</strong> frirBaubewilligungen die eingegangenen Einsprachen zur <strong>Stellungnahme</strong>. Zu den Einsprachenhat die <strong>Abteilung</strong> ftir Baubewilligungen (AfB) und die <strong>Abteilung</strong> fiir <strong>Umwelt</strong> (AfU) mit Schrei-K:\AFU\03_Geschdfte\AfU_Baugesuche\Zusammeng.Beschwerdeverfahren Orange Kiinten.docAfU <strong>Stellungnahme</strong>n\SKRD.12.39-'t Ge 2. <strong>Stellungnahme</strong>


-3-ermittelt wurden. Zudem wurde festgestellt, dass die in der Verordnung riber den Schutznichtionisierender Strahlung (NISV) vorgeschriebenen Grenzwerte von der Anlage eingehaltenwerden. Der Anlagegrenzwert von 6.0 V/m (vgl. Standortdatenblatt) wird am meistbetroffenen Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN), hier die Btirordume des GewerbebauesGeb. Nr. 124, zu 95 % ausgeschopft. Die <strong>Abteilung</strong> fur <strong>Umwelt</strong> hat dem Neubauprojekt derS u nrise Communications AG mit Auflagen umweltschutzrechtlich zugestimmt.Die beantragte Mobilfunkanlage erfiillt die einschligigen Grenzwerte der NIS-Verordnungund ist somit bewilligungsfdhig.2.2 Ausliindische Betriebs- und Unterhaltszentrale, QualitdtssicherungssystemDer Rechtsdienst des Regierungsrats ersucht die <strong>Abteilung</strong> ftir <strong>Umwelt</strong> folgende Fragen zubeantworten:Wie ist das bundesrechtlich verlangte Qualittitssicherungssystem zu beurteilen, wenn Teileoder Teilfunktionen davon unbestrittenermassen im Ausland erbracht werden? Entsprichtdas System damit noch den fachlichen Anforderungen? lst eine behdrdliche Uberprtifung derEinhaltung der umweltschutzrechtlichen Grenzwerte im Betrieb der Anntennenanlage nochmoglich?Unsere Ausfrihrunqen dazu:Das globale Telekommunikationsnetzwerk ist die grosste Maschine die durch die Menschheitje erschaffen wurde. Es besteht aus unterschiedlichen Netzelementen wie zum BeispielAntennenstationen, welche nicht nur durch das Servicepersonal vor Ort unterhalten werden,sondern auch von einer zentralen Netzwerkleitstelle aus gesteuert und Uberwacht werden,welche die Gesamtschau auf das Telekommunikationsnetz besitzt. Das bundesrechtlichverlangte Qualitdtssicherungssystem verlangt den tdglichen Vergleich zwischen den Bewilligungsdatenund den Betriebsdaten und die Bereinigung der allfdllig festgestellten Diskrepanzen.Mit geeigneten Prozessen und Softwareroutinen, welche wiederum einemkontinuierlichen Verbesserungsprozess und einer Zertifizierung sowie behordlichen Stichprobenkontrollenunterstellt sind, wird diese Aufgabe erfolgreich erftillt. An der letztennationalen Stichprobenkontrolle im Jahr 201012011 unter der Federftihrung des Bundesamtesfiir <strong>Umwelt</strong> (BAFU) wurde folgendes Fazit gezogen:"Die Qualitdtssicherungssysfe/ne der geprilften Anbieter sind ein fester Bestandteil in denoperativen Betriebsabldufen der Betreiber und geeignet, die Einhaltung des Anlagegrenzwerteszu gewdhrleisten und Fehler miftels der Uberprilfungsroutine innerhalb ernesArbeitstages zu erkennen. Die ilberprilften Anlagen werden in hohem Grad, beiden SBB


und Slnrisscom sogar vollstdndig, bewilligungskonform betrieben. Die fesfgestellten Unstimmigkeitensind die Ausnahme und ftihrten im aktuellen Betrieb in keinem Fall zu einerU be rschre itu ng des An I agegre n zwerte s. "Der Abschlussbericht riber die Stichprobenkontrolle 201012011 ist auf der Homepage desBAFU unter dem Thema: Elektrosmog/Mitteilungen einsehbar.Die Konzentration von den Betriebs- und Ubenvachungsarbeiten in sogenannten zentralenKompetenzzentren, auch wenn diese im Ausland lokalisiert sind, tragen zur Steigerung derArbeitsqualitiit bei und dadurch auch direkt zur Einhaltung der umweltschutzrechtlichenGrenzwerte, wie sie in der Verordnung riber den Schutz vor nichtionisierende Strahlung '(NISV) festgeschrieben sind.Die <strong>Abteilung</strong> fiir <strong>Umwelt</strong> bewertet die Nutzung von Kompetenzzentren fiir den Betriebvon Mobilfunkbasisstationen, auch wenn diese im Ausland lokalisiert sind, als vorteilhaftum die Einhaltung der Grenarerte sicherzustellen. Die fachlichen Anforderungenan das System sind auch bei der Auslandsldsung gegeben. Die behiirdlichen Stichprobenkontrol len kiin nen trotzdem u nein gesch rdnkt d urch gefii h rt werden. Entwederwerder die Betriebsdaten vor Od-bei den Betreibern festgestellt oder aber die NIS-Fachstelle des Kantons beschafft sich selbststindig, mit Hilfe eines Onlinezugriffs aufdie Datenbank des Bundesamtes ftir Kommunikation (BAKOM), die relevanten Datenum die Stichprobenkontrolle durchzuffihren.Frir Ruckfragen steht lhnen Herr lvo Haueter, Tel. 062 835 33 73, ivo.haueter@ag.ch zurVerfrigung.Freundliche Grtlsse\ \l $ll'h"LHeiko LoretanSektionsleiter4wFachspezialist NIS

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