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Unser Beschwerdeschreiben

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Schlumpf Joe Chlostermattweg 8 5444 KüntenStaatskanzleiRechtsdienst des RegierungsratsLaurenzenvorstadt 9(Einschreiben)5001 Aarau Ort /Datum:Künten, 06.März 2012Betrifft :Kontr. Nr. SKRD.12.39-1GeOrange Communications SA, Biel; Beschwerde vom 2. Februar 2012 gegen den Entscheid desDepartements Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Baubewilligungen [8VU4FB.06.2456-1])/des Gemeinderats Künten vom 11. April 2008/9. Januar 2012 betreffend Mobilfunkanlage !<strong>Unser</strong>e Mitbeteiligung an der Beschwerdesache Orange gegen Gemeinde Künten betreffendBau einer Mobilfunk-Sendeanlage an der Fabrikstrasse 3 in Künten.Sehr geehrte Damen und HerrenMit Schreiben vom 10.Februar 2012 gaben Sie uns die Möglichkeit, uns an ob genannten Verfahrenzu beteiligen.Wir beantragen:Die Beschwerde von Orange SA sei abzuweisen. Die Baubewilligung sei zu verweigern.Begründung:Ungenügende und unterlassene Abklärung des Sachverhalt durch das Departement Bau, Verkehrund Umwelt des Kantons Aargau. Siehe Schreiben Dep. BVU vom 7. April 2008.A. Unglaubwürdig deklarierte SendeleistungIm gültigen Standortdatenblatt vom 29.11.2006 wurden von Orange folgende Sendeleistungenpro Sektorantenne deklariert:für GSM 1800MHz = 50Watt ERPfür UMTS 2100MHz = 350Watt EREPMit solch bescheidenen Sendeleistungen lässt sich in der Ortschaft Künten weder ein vernünftigesGSM noch ein vernünftiges UMTS-System betreiben Sendeanlagen in Ortschaften ähnlicher Größewerden mit der 5- bis 20-Fachen Sendeleistung betrieben.Beweismittel: Auszug aus Standortdatenblatt Swisscom, Gemeinde Ins BE in Beilage 1Es ist offensichtlich, dass in Künten die Sendeleistungen lediglich so bescheiden gewählt wurden, umdie Strahlungsgrenzwerte gemäss NISV problemlos einhalten zu können. Es ist ebensooffensichtlich, dass diese später auf brauchbare Werte von 1000 bis 1800Watt ERP oder mehrhochgefahren werden.


Seite 2 Joe Schlumpf – Beschwerdeantwort - Bauunterlagen und Überwachung 06.März 2012Dies ist durch Fernsteuerung jederzeit möglich, ohne dass sich jemand vom Servicepersonal auf dieAnlage begeben muss.Ueberholtes Standortdatenblatt:Das der Baubewilligung zu Grunde liegende Standortdatenblatt inklusive Grundbuchplan stammenaus dem Jahre 2006. Nach 6 Jahren dürfte es in der Umgebung der geplanten Mobilfunkantenneerehebliche bauliche Aenderungen gegeben haben.Die Planunterlagen müssen deshalb verifiziert und angepasst werden.Zum Beispiel auf Neubauten, höhere Gebäude oder Dachausbauten in den berechneten OMEN.Eventuell sind in den letzten 6 Jahren neue OMEN dazugekommen ...Keine Überwachung durch die Behörden:Die vorgesehenen Sektorantennen vom Typ Kathrein 742236 können sowohl im GSM wie im UMTS-Betrieb bis zu je 9600Watt ERP pro Sektor abgeben.Beweismittel: Datenblatt 742 236 in Beilage 2Deklariert im Baugesuch sind lediglich 50Watt ERP für GSM und 350Watt EERP für UMTS.Die kantonalen Umweltämter haben zu Kontrollzwecken keinerlei online Zugriff auf dieSteuerzentralen. Angeblich würden Kontrollbesuche vor Ort in den Steuerzentralen gemacht.Strafbestimmungen für festgestellte Unregelmässigkeiten gibt es keine.Eine 10-fache Erhöhung der Sendeleistung lässt die Strahlung in den Quartieren um das 3.2-Fache,das heisst, weit über den Grenzwert ansteigen.Das von den Bewilligungsbehörden zur Bedingung gemachte, sogenannte Qualitätssicherung-System, (QS-System) welches bei gewolltem oder ungewolltem Übersteuern der im Baugesuchfestgelegten Sendeparameter in den Betriebszentralen der Mobilfunkbetreiber und in den Büros derkantonalen Umweltämter angeblich Alarm auslösen sollte, ist offensichtlich ein Phantasieprodukt.Sämtliche Gerichtshöfe der Schweiz verweigerten bis anhin sämtlichen Einsprechern im ganzenLand seit der angeblichen Einführung der QS-Systeme, in bisher über 100 Fällen, konsequentjeglichen Augenschein auf den Betriebszentralen, um diese angeblich softwareseitig eingebautenAlarm-Systeme inspizieren zu können.Weshalb diese Rechtsverweigerung? Vor ca. 14Tagen ist aufgeflogen, dass die Firma Alcatel, welchefür die Mobilfunkbetreiber Sunrise und Orange die Mobilfunknetze baut, betreibt und unterhält, ihreBetriebszentrale für die Schweiz aus Kostengründen nach Rumänien verlegt hat. Den rumänischenOperatoren, die 20mal weniger verdienen als die schweizerischen, dürfte es völlig egal sein, welcheLeistungen und Senderichtungen in der fernen Schweiz gefahren werden.Wie weit die beteiligten Gerichtshöfe und Umweltämter mithalfen, diesen Skandal zu vertuschen, wirddie unterdessen angelaufene Untersuchung zeigen.Von der Bewilligungsbehörde wird indessen eine Erklärung verlangt, wie unter solchen Umständendie Einhaltung der Grenzwerte garantiert werden soll.Zuverlässige Kontrollmessungen sind unmöglich:Von Orange wurde lediglich an einem OMEN ein Werte von 5.71 V/m berechnet.Alles was über 80% vom Grenzwert ist, also über 4.8 V/m, muss laut Bundesgericht nach derInbetriebnahme nachgemessen werden.Das Dumme an der Sache ist, dass es für Mobilfunkstrahlung keine Messgeräte gibt, die genauer als±43% messen.Beweismittel: Auszug aus einer Abnahmemessung in Beilage 3Das könnte dann bei gemessenen 5.71V/m auch 8.67V/m sein. Das heisst 44.5% über demGrenzwert.


Seite 3 Joe Schlumpf – Beschwerdeantwort - Bauunterlagen und Überwachung 06.März 2012Diese Tatsache geht leider weit über das technische Verständnis eines Bundesrichters hinaus. DieRichterliche Anordnung lautet, dass der am Gerät abgelesene Wert, ohne jeden Zuschlagmassgebend sei, egal wie falsch dieser ausfallen möge.Noch inakzeptabler ist es, dass die akkreditierten Messfirmen, welche solche Messungen vornehmendürfen, alle völlig von den Mobilfunkbetreibern abhängig sind. Sei es durch Aktienbesitz oderauftragsmässig.Von der Bewilligungsbehörde wird eine Erklärung verlangt, wie unter solchen Umständen dieEinhaltung der Grenzwerte garantiert werden soll.Wertverluste:Durch die Dominanz eines Mobilfunksenders im Ortsbild, entstehen bei den umliegendenLiegenschaften hohe Wertverluste.Laut Schätzungen von Banken und Versicherungen sind Wertverminderungen von 10 bis 40% und inEinzelfällen bis unverkäuflich bekannt, falls in der Nachbarschaft Mobilfunkantennen stehen. DieWertverminderung beträgt, sobald sich ein Mobilfunksender in der Nähe befindet, je V/m 10 %. Dasheisst bei 2 V/m beträgt die Wertminderung 20 %, bei 3V/m 30 % und bei 4V/m 40 %. Was darüberist, muss von vornherein als unverkäuflich bezeichnet werden.Im Bundesgerichtsentscheid 1P.68/2007 vom 17.August 2007 steht dazu Folgendes:Mobilfunkantennen können bewirken, dass Liegenschaften und Wohnungen schwerer verkäuflichoder vermietbar werden und Druck auf den Kaufpreis oder den Mietzins entsteht.Umweltrechtskonforme Mobilfunkanlagen können unerwünschte Auswirkungen dieser Art auslösen,obwohl von ihnen zurzeit keine erwiesene gesundheitliche Gefährdung ausgeht. Solchepsychologische Auswirkungen werden auch als ideelle Immissionen bezeichnet, welchegrundsätzlich neben dem zivilrechtlichen Schutz (Art. 684 ZGB) durch planungs- und baurechtlicheVorschriften eingeschränkt werden können (vgl. dazu Wittwer, a.a.O. S. 97 f.; Marti, a.a.O. S. 213).Wenn hier das Bundesgericht schreibt, grundsätzlich neben dem zivilrechtlichen Schutz von Art 684ZGB, dann existiert dieser zivilrechtliche Schutz grundsätzlich auch. Selbst dann, wenn dieAntennenfreunde vom Bundesgericht nur von psychologisch bedingten, unerwünschtenAuswirkungen ausgehen.Die Wertverminderung von Liegenschaften wirkt sich zunehmend auch auf die Eigenmietwerte unddamit auf die Steuereinnahmen der Gemeinden aus. Damit stellt der Wertverlust von Liegenschaftenneuerdings auch ein öffentlich-rechtliches Argument bei Einsprachen gegen Mobilfunkantennen darund längst nicht mehr nur ein privatrechtliches.Beweismittel: Hauseigentümer erleiden Millionenschäden Beilage 4 (Zusammenfassung)Siehe auch unter:Hauseigentümer erleiden Millionenschädenoder die ganze Studie hier: BAFU-Studie-UW-0717-DDie Anlage ist stark gesundheitsgefährdend:Das Bundesgericht anerkennt keinerlei Gesundheitsschäden durch Mobilfunksender, so lange dieGrenzwerte eingehalten sind. Laut Bundesgericht sind Grenzwerte jedoch nicht nach medizinischenGesichtspunkten festzulegen, sondern nach technischer Machbarkeit und wirtschaftlicherTragbarkeit. Urteil 1A_94/2000Seit Einführung des flächendeckenden Mobilfunks wurden Hunderte von wissenschaftlichen Studienpubliziert, welche Gesundheitsschäden auch bei Einhaltung der Grenzwerte eindrücklich bestätigen.Die neuesten Meldungen dazu:An ihrer internationalen Konferenz in Lyon (F) hat die Krebsagentur der WHO am 31.Mai 2011Mobilfunkstrahlung und andere Funkanwendungen fast einstimmig in die Stufe 2B eingestuft. Dasheisst so viel, wie vorher unbedenklich und jetzt neu möglicherweise krebserzeugend.Zuvor wurden verschiedenen Wissenschaftlern, deren Nähe zur Telekommunikationsindustriebekannt ist, das Stimmrecht entzogen.


Seite 4 Joe Schlumpf – Beschwerdeantwort - Bauunterlagen und Überwachung 06.März 2012Unter andern auch Wissenschaftlern die in der Leitungsgruppe des schweizerischen nationalenForschungsprogramms NFP-57 tätig waren. Was die Glaubwürdigkeit der von dieser Leitungsgruppeverfassten Synthese und Medienmitteilungen zum NFP-57 arg strapaziert.In der selben Stufe 2B, das heisst, möglicherweise krebserzeugend, befinden sich auch Stoffe wiebeispielsweise Bitumen, Chloroform, Kobalt, Dieseltreibstoff, Benzin und der Papillomavirus, gegenden aktuell eine Impfkampagne läuft. Ebenfalls in der Stufe 2B befindet sich auch dasSchädlingsbekämpfungsmittel DDT, welches in der Schweiz seit Jahren verboten ist.Auch niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen und Trafostationenausgehen, sind schon seit 10 Jahren in der Kategorie 2B. Bestens bekannt ist hier das gehäufteAuftreten von Kinderleukämie entlang von Hochspannungsleitungen.Der Zusammenhang zwischen Krebs und Mobilfunk-Senderdichte wurde in Brasilien zweifelsfreinachgewiesen. Daran vermögen weder Schweizer Bundesrichter noch die Schweizer Bundesämteretwas zu ändern.In der Brasilianischen Stadt Belo Horizonte (2.4Mio Einwohner) wurden von 1996 bis 2006 in den 9Stadtbezirken insgesamt 856 Mobilfunkantennen (Basisstationen) errichtet. 40% davon allein imBezirk Centro Sul. Die geringste Antennendichte mit 5% befindet sich im Bezirk Barreiro.Im Centro Sul lag die Anzahl Krebstote in dieser Zeitspanne bei 5.83 je 1000 (lebende) Einwohnerund im Bezirk Barreiro 2.05 je 1000 Einwohner. Ersteres liegt 2.8mal höher als in einem schwachbestrahlten Gebiet. Dies trotz Einhaltung der Schweizerischen Anlage-Grenzwerte.Diese Zahlen stammen aus der Zusammenfassung einer wissenschaftlichen Studie von Frau Dr.Adilza C. Dode und den Mitarbeitenden an staatlichen und privaten brasilianischen Universitäten.Die Studie wurde am 25. Mai 2011 von der wissenschaftlichen Zeitschrift „Science of TotalEnvironnement“ angenommen und zur Veröffentlichung vorgesehen. Online ist diese Studie bereitseinsehbar unter: brazilresearch.pdf (PDF, 17 Seiten, englisch, 12MB mit langer Ladezeit)Zusammenfassung:- Die Bauunterlagen sind unglaubwürdig- Die Bauunterlagen sind veraltet- Es erfolgt keine behördliche Überwachung- Zuverlässige Kontrollmessungen sind unmöglich- Die Anlage erzeugt massive Wertverluste bei umliegenden Liegenschaften- Die Anlage ist gesundheitsgefährdendAntrag:Es sei der Bauabschlag zu erteilen.Wir bitten um sorgfältige Prüfung unserer Ausführungen und verbleiben mit freundlichen Grüssen,Joe Schlumpf____________________________Diese Beschwerdeantwort wird unterstützt von den Einsprechenden die auf dem Unterschriftenblattunterschrieben, oder die Teilnahme am weiteren Verfahren anders bestätigt haben.Beilagen:B1 Auszug aus Standortdatenblatt Ins BeB2 Datenblatt Kathrein 742 236B3 Auszug aus Messbericht BaselB4 Immobilienbesitzer erleiden MillionenschädenB5 Unterschriftenblatt mit 233 m Radiusbetätigung

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