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Informationsbeiblatt für Beamtinnen und Beamte

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Durchrechnungsmonate steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Die Verschiebung<br />

des Zeitraumes ist unabhängig vom Kalenderjahr möglich.<br />

Die Errechnung eines möglichen Vorteils bei einer Verschiebung ist aber erst 4 Monate<br />

vor dem tatsächlichen Pensionsantritt sinnvoll.<br />

Durch die angesprochenen Veränderungen können sich in bereits erfolgten Beratungs<strong>und</strong><br />

Berechnungsfällen betragsmäßige Auswirkungen ergeben. Daher ist eine neuerliche<br />

Kontaktaufnahme mit uns sinnvoll.<br />

Unser Service:<br />

Pensionsberatung (ohne Vollmacht):<br />

Eine mündliche Pensionsberatung kann durch die Zuständigen Referenten der LPV<br />

bzw. des ZBR jederzeit erfolgen. Im Rahmen eines Beratungsgespräches können<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich die möglichen Pensionsantrittszeitpunkte zu den einzelnen Pensionsmodellen<br />

vorweg abgeklärt werden. Dieses Beratungsgespräch ist vor Abgabe der Vollmacht<br />

in jedem Fall anzuraten. Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen ab den Jahrgängen 1956<br />

werden zurzeit nur mündlich beraten.<br />

Pensionsberatung (mit Vollmacht):<br />

Die erteilte Vollmacht ermöglicht uns die Freigabe der Daten bei der Abteilung Personalangelegenheiten<br />

zu beantragen. Die einlangenden Vollmachten, werden durch die<br />

Abteilung Personalangelegenheiten gesichtet, wobei die älteren Geburtsjahrgänge zunächst<br />

bearbeitet werden <strong>und</strong> es dadurch zu längeren Wartezeiten bei Kolleginnen <strong>und</strong><br />

Kollegen ab den Jahrgängen 1954 kommen kann.<br />

Wir verfügen über ein Pensionsberatungs- <strong>und</strong> Berechnungsprogramm, dass uns durch<br />

die Freigabe eine genaue faktenmäßige Aufbereitung der Anspruchsvoraussetzungen<br />

ermöglicht (Pensionsmodelle, Steigerung bzw. Abschläge <strong>und</strong> eventuelle Nachkaufsnotwendigkeit<br />

<strong>für</strong> beitragsgedeckte Zeiten). Eine schriftliche Pensionsberatung ist derzeit<br />

<strong>für</strong> alle Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen bis zum Jahrgang 1955 möglich.<br />

Pensionsberechnung (mit Vollmacht):<br />

Um betragsmäßige Ungenauigkeiten möglichst gering zu halten, wird eine Pensionsberechnung<br />

von uns maximal zwei Jahre vor dem frühesten möglichen Pensionszeitpunkt<br />

durchgeführt.<br />

z. B. Jahrgang 1954 kann frühestens mit 58 Jahren <strong>und</strong> 9 Monaten in den Ruhestand<br />

übertreten. Der früheste Berechnungszeitpunkt ist daher Ende 2010.<br />

Die Vollmacht<br />

Die <strong>für</strong> die Freigabe der Daten durch die Abteilung Personalangelegenheiten notwendige<br />

Vollmacht erhalten die Bediensteten über Rücksprache mit den zuständigen Referenten<br />

oder über die Obleute bzw. Betriebsräte.<br />

© KR Peter Maschat<br />

Landhaus Boulevard Haus 5<br />

3109 St. Pölten<br />

Tel.: 02742/9005 DW 12380<br />

Fax: 02742/9005 DW 13870<br />

E-mail: post.zbr@noel.gv.at<br />

Internet: www.noe-dn.at

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