Informationsbeiblatt für Beamtinnen und Beamte
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Durchrechnungsmonate steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Die Verschiebung<br />
des Zeitraumes ist unabhängig vom Kalenderjahr möglich.<br />
Die Errechnung eines möglichen Vorteils bei einer Verschiebung ist aber erst 4 Monate<br />
vor dem tatsächlichen Pensionsantritt sinnvoll.<br />
Durch die angesprochenen Veränderungen können sich in bereits erfolgten Beratungs<strong>und</strong><br />
Berechnungsfällen betragsmäßige Auswirkungen ergeben. Daher ist eine neuerliche<br />
Kontaktaufnahme mit uns sinnvoll.<br />
Unser Service:<br />
Pensionsberatung (ohne Vollmacht):<br />
Eine mündliche Pensionsberatung kann durch die Zuständigen Referenten der LPV<br />
bzw. des ZBR jederzeit erfolgen. Im Rahmen eines Beratungsgespräches können<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich die möglichen Pensionsantrittszeitpunkte zu den einzelnen Pensionsmodellen<br />
vorweg abgeklärt werden. Dieses Beratungsgespräch ist vor Abgabe der Vollmacht<br />
in jedem Fall anzuraten. Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen ab den Jahrgängen 1956<br />
werden zurzeit nur mündlich beraten.<br />
Pensionsberatung (mit Vollmacht):<br />
Die erteilte Vollmacht ermöglicht uns die Freigabe der Daten bei der Abteilung Personalangelegenheiten<br />
zu beantragen. Die einlangenden Vollmachten, werden durch die<br />
Abteilung Personalangelegenheiten gesichtet, wobei die älteren Geburtsjahrgänge zunächst<br />
bearbeitet werden <strong>und</strong> es dadurch zu längeren Wartezeiten bei Kolleginnen <strong>und</strong><br />
Kollegen ab den Jahrgängen 1954 kommen kann.<br />
Wir verfügen über ein Pensionsberatungs- <strong>und</strong> Berechnungsprogramm, dass uns durch<br />
die Freigabe eine genaue faktenmäßige Aufbereitung der Anspruchsvoraussetzungen<br />
ermöglicht (Pensionsmodelle, Steigerung bzw. Abschläge <strong>und</strong> eventuelle Nachkaufsnotwendigkeit<br />
<strong>für</strong> beitragsgedeckte Zeiten). Eine schriftliche Pensionsberatung ist derzeit<br />
<strong>für</strong> alle Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen bis zum Jahrgang 1955 möglich.<br />
Pensionsberechnung (mit Vollmacht):<br />
Um betragsmäßige Ungenauigkeiten möglichst gering zu halten, wird eine Pensionsberechnung<br />
von uns maximal zwei Jahre vor dem frühesten möglichen Pensionszeitpunkt<br />
durchgeführt.<br />
z. B. Jahrgang 1954 kann frühestens mit 58 Jahren <strong>und</strong> 9 Monaten in den Ruhestand<br />
übertreten. Der früheste Berechnungszeitpunkt ist daher Ende 2010.<br />
Die Vollmacht<br />
Die <strong>für</strong> die Freigabe der Daten durch die Abteilung Personalangelegenheiten notwendige<br />
Vollmacht erhalten die Bediensteten über Rücksprache mit den zuständigen Referenten<br />
oder über die Obleute bzw. Betriebsräte.<br />
© KR Peter Maschat<br />
Landhaus Boulevard Haus 5<br />
3109 St. Pölten<br />
Tel.: 02742/9005 DW 12380<br />
Fax: 02742/9005 DW 13870<br />
E-mail: post.zbr@noel.gv.at<br />
Internet: www.noe-dn.at