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Informationsbeiblatt für Beamtinnen und Beamte

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Mittwoch, 22. Juli 2009<br />

Pensionsberatungen - Info <strong>für</strong> Dienstnehmervertretungen<br />

Pensionsberatungen<br />

Information <strong>für</strong> Funktionärinnen <strong>und</strong><br />

Funktionäre der Dienstnehmervertretungen<br />

Pensionsberatung der Landespersonalvertretung bzw. des Zentralbetriebsrates<br />

<strong>für</strong> Jahrgänge bis einschließlich 31.12.1955 geborene <strong>Beamtinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Beamte</strong><br />

Es tut uns leid, dass wir im 1. Halbjahr 2009 keine schriftliche Pensionsberatung- <strong>und</strong><br />

Berechnung durchführen konnten, da wir unser Programm an die mit 1. Jänner 2009 in<br />

Kraft getretenen pensionsrechtlichen Änderungen anpassen mussten. Wir möchten auf<br />

diesem Weg einige Hintergr<strong>und</strong>informationen übermitteln.<br />

Aufgr<strong>und</strong> unserer Initiative wurden folgende Verbesserungen mit 1. Jänner 2009<br />

erreicht:<br />

Verlängerung der Langzeitversicherungsregelung bis Jahrgang 1955, Halbierung des<br />

Abschlages beim Pensionskorridor <strong>und</strong> Möglichkeit der Verschiebung des Nebengebührenzeitraumes.<br />

Bereits erfolgte Berechnungen <strong>und</strong> Beratungen weisen durch die gesetzlichen Neuerungen<br />

Abweichungen in Bezug auf Abschläge bei der Langzeitversicherungsregelung<br />

(bis 31.12.1955 Geborene) <strong>und</strong> beim Pensionskorridor (Halbierung des Abschlages)<br />

auf.<br />

Wichtig: Möglichkeit der Verschiebung des Nebengebührenzeitraumes ab<br />

1. Jänner 2009. Durch diese gesetzliche Neuerung kann die blockweise Verschiebung<br />

der Berechnungsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> Nebengebühren (Anzahl der Durchrechnungsmonate)<br />

bei der Abteilung Personalangelegenheiten beantragt werden. Ein derartiger Antrag ist<br />

gleichzeitig mit dem Ansuchen um Versetzung in den Ruhestand durch die Bediensteten<br />

einzubringen. Wird eine Verschiebung nicht beantragt, so werden wie bisher automatisch<br />

die letzten Jahre zur Berechnung herangezogen. Durch eine Verschiebung<br />

könnte sich in manchen Fällen ein höherer Ruhegenussbezug ergeben. Die Anzahl der<br />

© KR Peter Maschat<br />

Landhaus Boulevard Haus 5<br />

3109 St. Pölten<br />

Tel.: 02742/9005 DW 12380<br />

Fax: 02742/9005 DW 13870<br />

E-mail: post.zbr@noel.gv.at<br />

Internet: www.noe-dn.at


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Durchrechnungsmonate steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Die Verschiebung<br />

des Zeitraumes ist unabhängig vom Kalenderjahr möglich.<br />

Die Errechnung eines möglichen Vorteils bei einer Verschiebung ist aber erst 4 Monate<br />

vor dem tatsächlichen Pensionsantritt sinnvoll.<br />

Durch die angesprochenen Veränderungen können sich in bereits erfolgten Beratungs<strong>und</strong><br />

Berechnungsfällen betragsmäßige Auswirkungen ergeben. Daher ist eine neuerliche<br />

Kontaktaufnahme mit uns sinnvoll.<br />

Unser Service:<br />

Pensionsberatung (ohne Vollmacht):<br />

Eine mündliche Pensionsberatung kann durch die Zuständigen Referenten der LPV<br />

bzw. des ZBR jederzeit erfolgen. Im Rahmen eines Beratungsgespräches können<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich die möglichen Pensionsantrittszeitpunkte zu den einzelnen Pensionsmodellen<br />

vorweg abgeklärt werden. Dieses Beratungsgespräch ist vor Abgabe der Vollmacht<br />

in jedem Fall anzuraten. Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen ab den Jahrgängen 1956<br />

werden zurzeit nur mündlich beraten.<br />

Pensionsberatung (mit Vollmacht):<br />

Die erteilte Vollmacht ermöglicht uns die Freigabe der Daten bei der Abteilung Personalangelegenheiten<br />

zu beantragen. Die einlangenden Vollmachten, werden durch die<br />

Abteilung Personalangelegenheiten gesichtet, wobei die älteren Geburtsjahrgänge zunächst<br />

bearbeitet werden <strong>und</strong> es dadurch zu längeren Wartezeiten bei Kolleginnen <strong>und</strong><br />

Kollegen ab den Jahrgängen 1954 kommen kann.<br />

Wir verfügen über ein Pensionsberatungs- <strong>und</strong> Berechnungsprogramm, dass uns durch<br />

die Freigabe eine genaue faktenmäßige Aufbereitung der Anspruchsvoraussetzungen<br />

ermöglicht (Pensionsmodelle, Steigerung bzw. Abschläge <strong>und</strong> eventuelle Nachkaufsnotwendigkeit<br />

<strong>für</strong> beitragsgedeckte Zeiten). Eine schriftliche Pensionsberatung ist derzeit<br />

<strong>für</strong> alle Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen bis zum Jahrgang 1955 möglich.<br />

Pensionsberechnung (mit Vollmacht):<br />

Um betragsmäßige Ungenauigkeiten möglichst gering zu halten, wird eine Pensionsberechnung<br />

von uns maximal zwei Jahre vor dem frühesten möglichen Pensionszeitpunkt<br />

durchgeführt.<br />

z. B. Jahrgang 1954 kann frühestens mit 58 Jahren <strong>und</strong> 9 Monaten in den Ruhestand<br />

übertreten. Der früheste Berechnungszeitpunkt ist daher Ende 2010.<br />

Die Vollmacht<br />

Die <strong>für</strong> die Freigabe der Daten durch die Abteilung Personalangelegenheiten notwendige<br />

Vollmacht erhalten die Bediensteten über Rücksprache mit den zuständigen Referenten<br />

oder über die Obleute bzw. Betriebsräte.<br />

© KR Peter Maschat<br />

Landhaus Boulevard Haus 5<br />

3109 St. Pölten<br />

Tel.: 02742/9005 DW 12380<br />

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Für die Berechnung des Nebengebührenanteils bieten wir zwei unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten<br />

an.<br />

1. Möglichkeit (Standardberechnung der letzten Jahre):<br />

Es erfolgt eine fiktive Hochrechnung der vor unserer Berechnung tatsächlichen angefallenen<br />

Nebengebühren. Diese geht von einem gleich bleibenden Anfall der Nebengebührenwerte<br />

aus.<br />

Je weiter die Berechnung vor dem tatsächlichen Pensionsantritt liegt, desto größer ist<br />

der fiktiv angenommenen Anteil in der Hochrechnung <strong>und</strong> desto größer sind die Abweichungsmöglichkeiten.<br />

2. Möglichkeit (Verschiebung des Nebengebührenzeitraumes):<br />

Diese kann maximal 4 Monate vor dem tatsächlichen Übertritt in den Ruhestand erfolgen.<br />

Dabei werden die Zeiten vom Berechnungszeitpunkt zurück bis ins Jahr 1983<br />

(EDV-mäßig erfasste Nebengebühren) verglichen <strong>und</strong> der beste Zeitraum herausgefiltert.<br />

Damit kann eine mögliche Abweichung im Gegensatz zur 1. Berechnungsmöglichkeit<br />

weitgehend ausgeschaltet werden.<br />

Wann ist eine Verschiebung anzudenken:<br />

Wenn es in der Laufbahn unterschiedliche Phasen mit hohen <strong>und</strong> niedrigen oder keinen<br />

Nebengebühren gegeben hat.<br />

Bei Option:<br />

Wenn vor der Option Nebengebühren angefallen <strong>und</strong> durch den All-Inklusivbezug dann<br />

weggefallen oder zum Teil weggefallen sind.<br />

Wir versuchen unsere Beratungen <strong>und</strong> Berechnungen (mit Vollmacht) so rasch als<br />

möglich zu erledigen. Mögliche Verzögerungen entstehen bei der Freigabe der Daten<br />

(Abteilung Personalangelegenheiten) aufgr<strong>und</strong> der Vollmacht <strong>und</strong> durch den Umstand,<br />

dass die älteren Jahrgänge vorgezogen werden. Unser Service zielt auf möglichst genaue<br />

Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Wahl des tatsächlichen Pensionsantrittszeitpunktes ab <strong>und</strong><br />

daher können auch in manchen Fällen längere Wartezeiten auftreten.<br />

Wir ersuchen Sie daher bei individuellen Rückfragen die Bediensteten im Sinne dieser<br />

Information zur Pensionsberatungsthematik zu informieren <strong>und</strong> die Kontaktaufnahme<br />

mit uns zu empfehlen <strong>und</strong> das mitfolgende Infoblatt den betroffenen Kolleginnen <strong>und</strong><br />

Kollegen auszufolgen.<br />

Mit den besten Grüßen<br />

© KR Peter Maschat<br />

Landhaus Boulevard Haus 5<br />

3109 St. Pölten<br />

Tel.: 02742/9005 DW 12380<br />

Fax: 02742/9005 DW 13870<br />

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