05.11.2014 Aufrufe

Newsletter Arbeitsrecht - Deubner / Recht & Praxis

Newsletter Arbeitsrecht - Deubner / Recht & Praxis

Newsletter Arbeitsrecht - Deubner / Recht & Praxis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Newsletter</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> - Ausgabe 11/2006<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

es gebe kein Land, wo das Gesetz alles voraussehen könne, meinte seinerzeit der französische<br />

Staatstheoretiker de Tocqueville. Das mag bezweifelt werden, denn ganz unvorhergesehen kommen die<br />

nun am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorzunehmenden Änderungen nicht. Bereits zwei Monate<br />

nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat der Bundestag (die ersten) Änderungen beschlossen. Mehr zu<br />

diesem und weiteren Gesetzgebungsverfahren finden Sie in der Rubrik Gesetzgebung.<br />

Auch die Gerichte waren nicht untätig und so gibt es bereits die ersten Urteile zum<br />

Diskriminierungsschutz im <strong>Arbeitsrecht</strong>. Ob die Klägerin vor dem LAG Berlin mit ihrer<br />

Schadensersatzklage wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung erfolgreich war, können Sie am<br />

Ende der <strong>Recht</strong>sprechungs-News nachlesen.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt dieses <strong>Newsletter</strong>s liegt im Bereich Kündigungsschutz. So erfahren Sie unter<br />

anderem, welche Bemerkungen gegenüber dem Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung führen und wie weit<br />

der Geltungsbereich der Klagefrist nach dem Kündigungsschutzgesetz reicht.<br />

Viel Vergnügen bei einer informativen Lektüre wünscht Ihnen<br />

Ihre<br />

Helene Sobotta<br />

Online-Redaktion<br />

Unser <strong>Newsletter</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> enthält heute folgende Informationen für Sie:<br />

Gesetzgebung<br />

Bundestag: Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />

BMAS: Besserer Schutz vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz<br />

Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen<br />

BMAS: Maßnahmen in der Alterssicherung<br />

Mehr Erfolg mit dem Fachbuch<br />

Diskriminierungsschutz im <strong>Arbeitsrecht</strong><br />

<strong>Recht</strong>sprechung<br />

BAG: Haushaltsbefristung nach dem TzBfG<br />

BAG: Rückwirkende Verschlechterung des Tarifentgelts<br />

BAG: Zusammenlegung von Niederlassungen und Sozialauswahl<br />

BAG: Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen<br />

BFH: Lohnsteuereinbehaltungspflicht des Arbeitgebers


LAG Schleswig Holstein: Fristlose Kündigung wegen KZ-Vergleich<br />

LAG Hamm: Geltungsbereich der Klagefrist nach dem KSchG<br />

LAG Berlin: Geschlechtsspezifische Diskriminierung?<br />

Statistiken<br />

Statistisches Bundesamt: ILO-Arbeitsmarktstatistik September 2006<br />

Statistisches Bundesamt: Tarifliche Monatsgehälter Juli 2006: + 1,3% zum Juli 2005<br />

Hätten Sie es gewusst?<br />

<strong>Deubner</strong> Redaktion: Kündigungsschutz in Kleinbetrieben<br />

Zitat des Monats<br />

Man braucht nicht immer denselben Standpunkt zu vertreten...<br />

Gesetzgebung<br />

Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />

Der Bundestag hat eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Das Allgemeine<br />

Gleichbehandlungsgesetz ist erst am 18.08.2006 in Kraft getreten und hat eine ganze Reihe ungeklärter Fragen aufgeworfen.<br />

Die bereits im Vorfeld rund um das AGG geführten Debatten als Folge einer Reihe von Änderungsanträgen des Bundesrats<br />

haben den Unsicherheitsfaktor noch erhöht. weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Besserer Schutz vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz<br />

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und<br />

Vibrationen beschlossen. Mit der neuen Verordnung will die Bundesregierung die EU Arbeitsschutz-Richtlinien zu Vibrationen<br />

und Lärm sowie das ILO-Übereinkommen Nr. 148 zu Lärm in nationales <strong>Recht</strong> umsetzen. weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Gesetzliche Neuregelungen<br />

Zum 1. November treten diverse gesetzliche Neuregelungen in Kraft. In der Bauwirtschaft soll mit dem neuen Saison-<br />

Kurzarbeitergeld steigende Arbeitslosigkeit in der Schlechtwetterzeit vermieden werden. weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Maßnahmen in der Alterssicherung<br />

Es liegt eine Vereinbarung der Koalitionsarbeitsgruppe zur Umsetzung der Maßnahmen in der Alterssicherung vor. Denn auf<br />

der Grundlage des Koalitionsvertrages vom 18.11.2005 ist die Rentenversicherung belastbar und solide weiterzuentwickeln.<br />

weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Mehr Erfolg mit dem Fachbuch<br />

Diskriminierungsschutz im <strong>Arbeitsrecht</strong><br />

Dieses topaktuelle Fachbuch vermittelt Ihnen prägnant und anschaulich die neuen Regelungen und gibt Ausblicke auf die<br />

rechtlichen Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im <strong>Arbeitsrecht</strong>. weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

<strong>Recht</strong>sprechung<br />

Haushaltsbefristung nach dem TzBfG


Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der<br />

Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er<br />

entsprechend beschäftigt wird. Die Vorschrift erfordert eine zweckgebundene Zuweisung der Haushaltsmittel für die Erledigung<br />

von zeitlich begrenzten Tätigkeiten. weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Rückwirkende Verschlechterung des Tarifentgelts<br />

Das Bundesarbeitsgericht hat zur rückwirkenden Verschlechterung des Tarifentgelts durch einen Sanierungstarifvertrag<br />

entschieden. Die Tarifvertragsparteien können demnach einen Tarifvertrag während seiner Laufzeit rückwirkend ändern und in<br />

tarifliche <strong>Recht</strong>e eingreifen. Dieser Gestaltungsspielraum ist aber begrenzt, schutzwürdiges Vertrauen der Normunterworfenen<br />

darf nicht verletzt werden. weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Zusammenlegung von Niederlassungen und Sozialauswahl<br />

Der Kreis der in eine nach § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmenden Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer bestimmt sich<br />

nach ihrer Vergleichbarkeit. Diese bemisst sich zwar in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen. An einer<br />

Vergleichbarkeit fehlt es jedoch zwischen Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz<br />

umsetzen oder versetzen kann. weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen<br />

Nach § 125 SGB IX, in Kraft seit dem 01.07.2001, haben schwerbehinderte Menschen, die in der 5-Tage-Woche arbeiten,<br />

Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Das Bundesarbeitsgericht hat nun die<br />

zum früheren <strong>Recht</strong> ergangene <strong>Recht</strong>sprechung auch für die Neufassung des Schwerbehindertenurlaubs bestätigt. weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Lohnsteuereinbehaltungspflicht des Arbeitgebers<br />

Der Arbeitgeber muss den von einem Dritten im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis geleisteten Arbeitslohn ggf. selbst<br />

lohnversteuern. Das gilt vor allem, wenn der Dritte in die Zahlung als Leistungsmittler des Arbeitgebers eingeschaltet ist<br />

(unechte Lohnzahlung eines Dritten). weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Fristlose Kündigung wegen KZ-Vergleich<br />

Wer gegenüber seinem Arbeitgeber die betrieblichen Verhältnisse mit einem Konzentrationslager vergleicht, kann fristlos<br />

gekündigt werden. Ein solcher Vergleich stellt nämlich in der Regel eine grobe, durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckte<br />

Beleidigung des Arbeitgebers dar. weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Geltungsbereich der Klagefrist nach dem KSchG<br />

Die 3-wöchige Klagefrist des § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für die Klage gegen die <strong>Recht</strong>swirksamkeit einer<br />

außerordentlichen Kündigung auch dann, wenn der Arbeitnehmer die 6-monatige Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG nicht erfüllt<br />

hat. Damit findet die Klagefrist des § 4 KSchG nicht nur auf Kleinbetriebe im Sinne des § 23 KSchG Anwendung. weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Geschlechtsspezifische Diskriminierung?<br />

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Klage einer leitenden Mitarbeiterin auf Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer<br />

Diskriminierung bei der Beförderung abgewiesen. Anders als das Arbeitsgericht hat es den Umstand, dass die Klägerin zum<br />

Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung schwanger war und ein männlicher Mitbewerber vorgezogen worden ist, nicht als ein<br />

genügendes Indiz dafür gehalten, dass das Geschlecht wenigstens mitbestimmend für die der Frau ungünstige<br />

Beförderungsentscheidung war. weiter...


zum Seitenanfang<br />

Statistiken<br />

ILO-Arbeitsmarktstatistik September 2006<br />

Im September 2006 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 345 000 (+ 0,9%) Personen mehr erwerbstätig als<br />

im gleichen Monat des Vorjahres. Gleichzeitig lag die Zahl der Erwerbslosen um 120 000 (+ 3,3%) höher als ein Jahr zuvor.<br />

Demnach zeigt sich erstmals in diesem Jahr ein Anstieg der Erwerbslosenzahlen im Vorjahresvergleich. Dies erklärt sich in<br />

erster Linie dadurch, dass für den September 2005 ein außergewöhnlich niedriger Wert erhoben wurde. weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Tarifliche Monatsgehälter Juli 2006: + 1,3% zum Juli 2005<br />

Die tariflichen Monatsgehälter der Angestellten stiegen nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes im Juli 2006 um 1,3%<br />

gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei den tariflichen Stundenlöhnen der Arbeiter führten überdurchschnittliche Tarifabschlüsse<br />

im Produzierenden Gewerbe zu einem Zuwachs von insgesamt 1,9% im Juli 2006. weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Hätten Sie es gewusst?<br />

Frage<br />

Wann behält ein Arbeitnehmer den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG in einem Betrieb, in dem ursprünglich vor<br />

den 01.01.2004 mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt wurden, dessen Gesamtzahl dann aber unter zehn Arbeitnehmer<br />

abgesunken ist? weiter...<br />

zum Seitenanfang<br />

Zitat des Monats<br />

"Man braucht nicht immer denselben Standpunkt zu vertreten, denn niemand kann einen daran hindern, klüger zu<br />

werden."<br />

Konrad Adenauer (1876-1967), Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis 1963<br />

zum Seitenanfang<br />

Kontakt Impressum Homepage<br />

Der <strong>Newsletter</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> ist ein kostenloser Service des <strong>Deubner</strong> Verlags. Ein Nachdruck oder eine Übernahme in Online-<br />

Angebote oder auf andere elektronische Medien ist ohne Genehmigung des Verlages nicht erlaubt. Wir freuen uns über<br />

Feedback, Vorschläge, Kritik und Kommentare. Senden Sie Ihre Meinung per E-Mail mit dem Betreff "<strong>Newsletter</strong> feedback" an<br />

unsere Online-Redaktion <strong>Recht</strong>. Sollte Ihnen unser kostenloser <strong>Newsletter</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> nicht mehr gefallen, können Sie<br />

diesen hier wieder abstellen. Änderungen der Bezugsadresse können Sie durch Abmeldung der bisherigen E-Mail-Adresse<br />

und Anmeldung der neuen Adresse durchführen.<br />

© 2006 <strong>Deubner</strong> Verlag GmbH & Co.KG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!