Newsletter Arbeitsrecht - Deubner / Recht & Praxis
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<strong>Newsletter</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> - Ausgabe 11/2006<br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
es gebe kein Land, wo das Gesetz alles voraussehen könne, meinte seinerzeit der französische<br />
Staatstheoretiker de Tocqueville. Das mag bezweifelt werden, denn ganz unvorhergesehen kommen die<br />
nun am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorzunehmenden Änderungen nicht. Bereits zwei Monate<br />
nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat der Bundestag (die ersten) Änderungen beschlossen. Mehr zu<br />
diesem und weiteren Gesetzgebungsverfahren finden Sie in der Rubrik Gesetzgebung.<br />
Auch die Gerichte waren nicht untätig und so gibt es bereits die ersten Urteile zum<br />
Diskriminierungsschutz im <strong>Arbeitsrecht</strong>. Ob die Klägerin vor dem LAG Berlin mit ihrer<br />
Schadensersatzklage wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung erfolgreich war, können Sie am<br />
Ende der <strong>Recht</strong>sprechungs-News nachlesen.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt dieses <strong>Newsletter</strong>s liegt im Bereich Kündigungsschutz. So erfahren Sie unter<br />
anderem, welche Bemerkungen gegenüber dem Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung führen und wie weit<br />
der Geltungsbereich der Klagefrist nach dem Kündigungsschutzgesetz reicht.<br />
Viel Vergnügen bei einer informativen Lektüre wünscht Ihnen<br />
Ihre<br />
Helene Sobotta<br />
Online-Redaktion<br />
Unser <strong>Newsletter</strong> <strong>Arbeitsrecht</strong> enthält heute folgende Informationen für Sie:<br />
Gesetzgebung<br />
Bundestag: Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />
BMAS: Besserer Schutz vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz<br />
Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen<br />
BMAS: Maßnahmen in der Alterssicherung<br />
Mehr Erfolg mit dem Fachbuch<br />
Diskriminierungsschutz im <strong>Arbeitsrecht</strong><br />
<strong>Recht</strong>sprechung<br />
BAG: Haushaltsbefristung nach dem TzBfG<br />
BAG: Rückwirkende Verschlechterung des Tarifentgelts<br />
BAG: Zusammenlegung von Niederlassungen und Sozialauswahl<br />
BAG: Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen<br />
BFH: Lohnsteuereinbehaltungspflicht des Arbeitgebers
LAG Schleswig Holstein: Fristlose Kündigung wegen KZ-Vergleich<br />
LAG Hamm: Geltungsbereich der Klagefrist nach dem KSchG<br />
LAG Berlin: Geschlechtsspezifische Diskriminierung?<br />
Statistiken<br />
Statistisches Bundesamt: ILO-Arbeitsmarktstatistik September 2006<br />
Statistisches Bundesamt: Tarifliche Monatsgehälter Juli 2006: + 1,3% zum Juli 2005<br />
Hätten Sie es gewusst?<br />
<strong>Deubner</strong> Redaktion: Kündigungsschutz in Kleinbetrieben<br />
Zitat des Monats<br />
Man braucht nicht immer denselben Standpunkt zu vertreten...<br />
Gesetzgebung<br />
Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />
Der Bundestag hat eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Das Allgemeine<br />
Gleichbehandlungsgesetz ist erst am 18.08.2006 in Kraft getreten und hat eine ganze Reihe ungeklärter Fragen aufgeworfen.<br />
Die bereits im Vorfeld rund um das AGG geführten Debatten als Folge einer Reihe von Änderungsanträgen des Bundesrats<br />
haben den Unsicherheitsfaktor noch erhöht. weiter...<br />
zum Seitenanfang<br />
Besserer Schutz vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz<br />
Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und<br />
Vibrationen beschlossen. Mit der neuen Verordnung will die Bundesregierung die EU Arbeitsschutz-Richtlinien zu Vibrationen<br />
und Lärm sowie das ILO-Übereinkommen Nr. 148 zu Lärm in nationales <strong>Recht</strong> umsetzen. weiter...<br />
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Gesetzliche Neuregelungen<br />
Zum 1. November treten diverse gesetzliche Neuregelungen in Kraft. In der Bauwirtschaft soll mit dem neuen Saison-<br />
Kurzarbeitergeld steigende Arbeitslosigkeit in der Schlechtwetterzeit vermieden werden. weiter...<br />
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Maßnahmen in der Alterssicherung<br />
Es liegt eine Vereinbarung der Koalitionsarbeitsgruppe zur Umsetzung der Maßnahmen in der Alterssicherung vor. Denn auf<br />
der Grundlage des Koalitionsvertrages vom 18.11.2005 ist die Rentenversicherung belastbar und solide weiterzuentwickeln.<br />
weiter...<br />
zum Seitenanfang<br />
Mehr Erfolg mit dem Fachbuch<br />
Diskriminierungsschutz im <strong>Arbeitsrecht</strong><br />
Dieses topaktuelle Fachbuch vermittelt Ihnen prägnant und anschaulich die neuen Regelungen und gibt Ausblicke auf die<br />
rechtlichen Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im <strong>Arbeitsrecht</strong>. weiter...<br />
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<strong>Recht</strong>sprechung<br />
Haushaltsbefristung nach dem TzBfG
Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der<br />
Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er<br />
entsprechend beschäftigt wird. Die Vorschrift erfordert eine zweckgebundene Zuweisung der Haushaltsmittel für die Erledigung<br />
von zeitlich begrenzten Tätigkeiten. weiter...<br />
zum Seitenanfang<br />
Rückwirkende Verschlechterung des Tarifentgelts<br />
Das Bundesarbeitsgericht hat zur rückwirkenden Verschlechterung des Tarifentgelts durch einen Sanierungstarifvertrag<br />
entschieden. Die Tarifvertragsparteien können demnach einen Tarifvertrag während seiner Laufzeit rückwirkend ändern und in<br />
tarifliche <strong>Recht</strong>e eingreifen. Dieser Gestaltungsspielraum ist aber begrenzt, schutzwürdiges Vertrauen der Normunterworfenen<br />
darf nicht verletzt werden. weiter...<br />
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Zusammenlegung von Niederlassungen und Sozialauswahl<br />
Der Kreis der in eine nach § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmenden Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer bestimmt sich<br />
nach ihrer Vergleichbarkeit. Diese bemisst sich zwar in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen. An einer<br />
Vergleichbarkeit fehlt es jedoch zwischen Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz<br />
umsetzen oder versetzen kann. weiter...<br />
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Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen<br />
Nach § 125 SGB IX, in Kraft seit dem 01.07.2001, haben schwerbehinderte Menschen, die in der 5-Tage-Woche arbeiten,<br />
Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Das Bundesarbeitsgericht hat nun die<br />
zum früheren <strong>Recht</strong> ergangene <strong>Recht</strong>sprechung auch für die Neufassung des Schwerbehindertenurlaubs bestätigt. weiter...<br />
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Lohnsteuereinbehaltungspflicht des Arbeitgebers<br />
Der Arbeitgeber muss den von einem Dritten im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis geleisteten Arbeitslohn ggf. selbst<br />
lohnversteuern. Das gilt vor allem, wenn der Dritte in die Zahlung als Leistungsmittler des Arbeitgebers eingeschaltet ist<br />
(unechte Lohnzahlung eines Dritten). weiter...<br />
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Fristlose Kündigung wegen KZ-Vergleich<br />
Wer gegenüber seinem Arbeitgeber die betrieblichen Verhältnisse mit einem Konzentrationslager vergleicht, kann fristlos<br />
gekündigt werden. Ein solcher Vergleich stellt nämlich in der Regel eine grobe, durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckte<br />
Beleidigung des Arbeitgebers dar. weiter...<br />
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Geltungsbereich der Klagefrist nach dem KSchG<br />
Die 3-wöchige Klagefrist des § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für die Klage gegen die <strong>Recht</strong>swirksamkeit einer<br />
außerordentlichen Kündigung auch dann, wenn der Arbeitnehmer die 6-monatige Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG nicht erfüllt<br />
hat. Damit findet die Klagefrist des § 4 KSchG nicht nur auf Kleinbetriebe im Sinne des § 23 KSchG Anwendung. weiter...<br />
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Geschlechtsspezifische Diskriminierung?<br />
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Klage einer leitenden Mitarbeiterin auf Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer<br />
Diskriminierung bei der Beförderung abgewiesen. Anders als das Arbeitsgericht hat es den Umstand, dass die Klägerin zum<br />
Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung schwanger war und ein männlicher Mitbewerber vorgezogen worden ist, nicht als ein<br />
genügendes Indiz dafür gehalten, dass das Geschlecht wenigstens mitbestimmend für die der Frau ungünstige<br />
Beförderungsentscheidung war. weiter...
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Statistiken<br />
ILO-Arbeitsmarktstatistik September 2006<br />
Im September 2006 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 345 000 (+ 0,9%) Personen mehr erwerbstätig als<br />
im gleichen Monat des Vorjahres. Gleichzeitig lag die Zahl der Erwerbslosen um 120 000 (+ 3,3%) höher als ein Jahr zuvor.<br />
Demnach zeigt sich erstmals in diesem Jahr ein Anstieg der Erwerbslosenzahlen im Vorjahresvergleich. Dies erklärt sich in<br />
erster Linie dadurch, dass für den September 2005 ein außergewöhnlich niedriger Wert erhoben wurde. weiter...<br />
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Tarifliche Monatsgehälter Juli 2006: + 1,3% zum Juli 2005<br />
Die tariflichen Monatsgehälter der Angestellten stiegen nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes im Juli 2006 um 1,3%<br />
gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei den tariflichen Stundenlöhnen der Arbeiter führten überdurchschnittliche Tarifabschlüsse<br />
im Produzierenden Gewerbe zu einem Zuwachs von insgesamt 1,9% im Juli 2006. weiter...<br />
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Hätten Sie es gewusst?<br />
Frage<br />
Wann behält ein Arbeitnehmer den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG in einem Betrieb, in dem ursprünglich vor<br />
den 01.01.2004 mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt wurden, dessen Gesamtzahl dann aber unter zehn Arbeitnehmer<br />
abgesunken ist? weiter...<br />
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Zitat des Monats<br />
"Man braucht nicht immer denselben Standpunkt zu vertreten, denn niemand kann einen daran hindern, klüger zu<br />
werden."<br />
Konrad Adenauer (1876-1967), Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis 1963<br />
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