Keine Bewilligungspflicht mehr - Hodler Rechtsanwälte
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SERVICE<br />
<strong>Keine</strong> <strong>Bewilligungspflicht</strong><br />
<strong>mehr</strong><br />
Maklerprovision – Seit 1. Januar 2012 unterliegt im<br />
Kanton Zürich die Maklerprovison bei Vermittlung von<br />
Geschäftsräumen keiner gesetzlichen Höchstbestimmung<br />
<strong>mehr</strong>, auch fällt eine amtliche Bewilligung für<br />
Vermittlung von Mietobjekten flach.<br />
VON BORIS GRELL * – Im Kanton Zürich<br />
wurde im Jahre 1980 das Gesetz über die<br />
Vermittlung von Wohn- und Geschäftsräumen<br />
sowie im Jahre 1982 die zugehörige<br />
Tarifordnung in Kraft gesetzt. Diese<br />
schrieben bis Ende 2011 vor, dass bei Vermittlung<br />
von Mietobjekten die Maklerprovision<br />
höchstens 75 Prozent des ersten monatlichen<br />
Nettomietzinses betragen durfte.<br />
Vereinbarungen über diesen Höchstbetrag<br />
hinaus waren nichtig. Zudem durften<br />
keine anderen Honorare<br />
verlangt werden und war die<br />
Erhebung von Einschreibeoder<br />
anderen Gebühren unzulässig.<br />
Im Übrigen war für den<br />
professionellen Nachweis von<br />
Wohn- oder Geschäftsräumen<br />
zur Miete eine amtliche Bewilligung<br />
nötig. Verstösse gegen<br />
diese Vorschriften konnten<br />
sogar strafrechtlich geahndet<br />
werden. Damit ist ab 1. Januar<br />
2012 grösstenteils Schluss,<br />
nachdem der Regierungsrat<br />
des Kantons Zürich in seinem<br />
Bericht im Sommer 2010 zur<br />
Einsicht gelangte, dass das<br />
Vermittlungsgesetz sowie die<br />
zugehörige Tarifordnung nicht<br />
<strong>mehr</strong> den heutigen Verhältnissen<br />
gerecht werde.<br />
Vielerorts nicht<br />
bekannt<br />
Begrenzung aufgehoben: Die Höchstbestimmung für Maklerprovisionen<br />
wurde aufgehoben, zumindest im Kanton Zürich.<br />
Auf den 1. Januar 2012 wurde<br />
die <strong>Bewilligungspflicht</strong> für die<br />
gewerbsmässige Vermittlung<br />
von Wohn- und Geschäftsräumen<br />
zur Miete abgeschafft. Als<br />
Begründung für die Abschaffung<br />
der <strong>Bewilligungspflicht</strong><br />
verwies der Regierungsrat in<br />
seinem vorgenannten Bericht<br />
insbesondere darauf, dass die<br />
Vermittlungstätigkeit heute<br />
nicht <strong>mehr</strong> ortsabhängig sei<br />
BILD: KALLEJIPP / PHOTOCASE.COM<br />
54 IMMOBILIEN BUSINESS / März 2012