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Heft 7/8 2012 - beim LCH

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BILDUNG SCHWEIZ 7/8 I <strong>2012</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . SCHULRECHT<br />

zusätzlich am Bassinrand den Unterricht<br />

beaufsichtigt. Nichtwissen oder Unvermögen<br />

schützen vor Strafe nicht. Eine<br />

Lehrperson kann sich bei einem Unfall<br />

nicht darauf berufen, aufgrund ihrer ungenügenden<br />

Ausbildung nicht in der<br />

Lage gewesen zu sein, die Gefahr zu erkennen<br />

und abzuwenden.<br />

Nach Analyse der Rechtsprechung zu<br />

zahlreichen Schwimmunfällen sind<br />

nachfolgende Mindestvoraussetzungen<br />

von einer Lehrperson zu erfüllen, damit<br />

diese Schwimmunterricht erteilen, respektive<br />

mit einer Klasse einen Badeausflug<br />

in eine überwachte Anstalt unternehmen<br />

darf: Eine Lehrberechtigung<br />

nach kantonalem Schulgesetz, eine<br />

Grundausbildung im Schwimmen, z.B.<br />

Fachdidaktik Schwimmen oder ähnliches<br />

im Rahmen der Turnausbildung<br />

an einer Pädagogischen Hochschule und<br />

die entsprechenden Module im Rettungsschwimmen<br />

analog der Empfehlungen<br />

der SLRG.<br />

Keine verbindlichen Richtlinien bei der<br />

Zahl der Begleitpersonen<br />

Eine schlüssige Antwort zur Anzahl<br />

Begleitpersonen ist weder aus der Rechtsprechung<br />

noch aus den zahlreichen Weisungen,<br />

Merkblättern und Richtlinien<br />

der kantonalen Bildungsdirektionen<br />

zum Thema Schwimmen zu entnehmen.<br />

Es wird jeweils sehr schwammig darauf<br />

verwiesen, dass die Aufsichtspflicht<br />

während des Schwimmunterrichts und<br />

bei Badeanlässen sich nach der Situation<br />

im Einzelfall richten soll. Massgebend<br />

seien Faktoren wie Alter, Können und<br />

Disziplin der Schulkinder sowie das<br />

konkrete Gefahrenpotenzial.<br />

Diese Haltung der Bildungsverantwortlichen<br />

erstaunt nur auf den ersten<br />

Blick. In einem Land voller Seen und<br />

Flüsse ist Schwimmen eine Kulturtechnik.<br />

Schwimmen ist daher in den<br />

meisten Lehrplänen der Volkschule als<br />

Bestandteil des obligatorischen Turnunterrichts<br />

aufgeführt. In praktisch allen<br />

Unterrichtsbereichen regeln die Volksschulämter<br />

zum Teil bis ins letzte Detail<br />

die zu verwendenden Lehrmittel, die zu<br />

erreichenden Ziele, das Zeitgefäss, die<br />

Evaluation etc. Verbindliche Regelungen<br />

zur Anzahl Begleitpersonen fehlen.<br />

Dies hat seine Gründe. Schwimmen<br />

zählt nun einmal zu den Sportarten, welche<br />

ein gewisses Risiko beinhalten. Es<br />

kann zu Unfällen kommen. Ist eine<br />

Lehrperson im Auftrag der Schule unterwegs,<br />

so ist sie bei einem fahrlässigen<br />

Handeln durch das kantonale Verantwortlichkeitsgesetz<br />

vor Schadenersatzforderungen<br />

und Genugtuungszahlungen<br />

geschützt. Solange keine konkreten<br />

Weisungen zu den Begleitpersonen bestehen,<br />

muss im Einzelfall immer die<br />

Lehrperson entscheiden, ob sie weitere<br />

Erwachsene aufbieten soll. Das Haftungsrisiko<br />

verbleibt somit bei der Lehrperson.<br />

Bei einem Unfall entscheidet der Richter,<br />

ob die Lehrperson die Situation korrekt<br />

eingeschätzt hat. Falls nicht, muss<br />

die Lehrperson unter Umständen einen<br />

Teil des Schadens übernehmen. Auch in<br />

einem allfälligen strafrechtlichen Verfahren,<br />

dürfte zur Klärung der Schuldfrage<br />

die Anzahl Begleitpersonen eine<br />

wesentliche Rolle spielen. Eine verbindliche<br />

Regelung zu den Begleitpersonen<br />

hätte Auswirkungen auf die einzelnen<br />

Schulen. Gerade im Schwimmunterricht<br />

müsste ab einer gewissen Gruppengrösse<br />

eine zweite erwachsene Person<br />

zur Unterstützung der Lehrperson anwesend<br />

sein. Wobei eine der beiden, in<br />

der Regel die Lehrperson, ein Brevet der<br />

SLRG besitzen muss. Die Schulen<br />

29<br />

müssten allenfalls für den Schwimmunterricht<br />

Unterrichtsassistenzen oder<br />

Schwimmlehrer einstellen, was sich im<br />

Budget niederschlägt. Prävention kostet<br />

immer Geld, jedoch ist diese um ein<br />

Vielfaches günstiger als ein einzelner<br />

Schwimmunfall.<br />

Kanton Freiburg mit klaren Weisungen<br />

Der Kanton Freiburg bildet die löbliche<br />

Ausnahme unter den Bildungsdirektionen.<br />

Die Freiburger haben den<br />

Handlungsbedarf <strong>beim</strong> Schwimmsport<br />

erkannt und klare, verbindliche Weisungen<br />

erlassen. Diese regeln die Anzahl<br />

Begleitpersonen, die örtlichen Voraussetzungen<br />

für den Besuch eines Bades<br />

und das Ausbildungsniveau der Lehrpersonen.<br />

Lehrerverbände, Schulleitungen,<br />

aber auch Schulbehörden sollten<br />

von den Bildungsdirektionen ähnlich<br />

konkrete Weisungen verlangen. Noch<br />

besser wären einheitliche Vorgaben in<br />

der ganzen Schweiz. Weigern sich diese,<br />

so ist zu empfehlen, dass Schulbehörden<br />

gemeindeinterne, verbindliche Regelungen<br />

erlassen.<br />

Weiter im Netz<br />

Merkblatt SLRG:<br />

http://www.slrg.ch/uploads/media/Merkblatt_Schulausflug_2011_V1_d.pdf<br />

Schweizer Wasserkarte der SLRG, www.aquamap.ch<br />

Weisungen Schwimmsport Kanton Freiburg:<br />

http://www.fr.ch/sspo/files/pdf44/richtlinien_schwimmen_modifiee_<br />

octobre_2011_d_rev.pdf<br />

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung hat mit der SLRG einen Wasser-Sicherheits-Check<br />

WSCI + WSC II zusammen mit einer ganzen Unterrichtsreihe erarbeitet.<br />

Ziel ist es, dass die Kinder ihre Wasserkompetenz fördern und sich selbst nach<br />

einem unerwarteten Sturz ins Wasser selber retten können www.bfu/WSC<br />

Aktivität Maximale Gruppengrösse<br />

pro Aufsichtsperson<br />

beaufsichtigtes Schwimm-/<br />

Hallenbad<br />

unbeaufsichtigtes Schwimm-/<br />

Hallenbad<br />

beaufsichtigtes See-/Flussbad<br />

(Eintrittsgebühr)<br />

Empfohlene Module<br />

16 Brevet Basis Pool<br />

16 Brevet Basis Pool, bestandener<br />

°Nothelfer, gültiger CPR<br />

12 Brevet Basis Pool<br />

See 10 Modul See, bestandener<br />

Nothelfer, gültiger CPR<br />

Fluss bis Wildwasser II 8 Modul Fluss, bestandener<br />

Nothelfer, gültiger CPR<br />

Die Empfehlungen der SLRG für Personen, welche Schwimmunterricht mit Gruppen planen .

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