Heft 7/8 2012 - beim LCH
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BILDUNG SCHWEIZ 7/8 I <strong>2012</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . SCHULRECHT<br />
zusätzlich am Bassinrand den Unterricht<br />
beaufsichtigt. Nichtwissen oder Unvermögen<br />
schützen vor Strafe nicht. Eine<br />
Lehrperson kann sich bei einem Unfall<br />
nicht darauf berufen, aufgrund ihrer ungenügenden<br />
Ausbildung nicht in der<br />
Lage gewesen zu sein, die Gefahr zu erkennen<br />
und abzuwenden.<br />
Nach Analyse der Rechtsprechung zu<br />
zahlreichen Schwimmunfällen sind<br />
nachfolgende Mindestvoraussetzungen<br />
von einer Lehrperson zu erfüllen, damit<br />
diese Schwimmunterricht erteilen, respektive<br />
mit einer Klasse einen Badeausflug<br />
in eine überwachte Anstalt unternehmen<br />
darf: Eine Lehrberechtigung<br />
nach kantonalem Schulgesetz, eine<br />
Grundausbildung im Schwimmen, z.B.<br />
Fachdidaktik Schwimmen oder ähnliches<br />
im Rahmen der Turnausbildung<br />
an einer Pädagogischen Hochschule und<br />
die entsprechenden Module im Rettungsschwimmen<br />
analog der Empfehlungen<br />
der SLRG.<br />
Keine verbindlichen Richtlinien bei der<br />
Zahl der Begleitpersonen<br />
Eine schlüssige Antwort zur Anzahl<br />
Begleitpersonen ist weder aus der Rechtsprechung<br />
noch aus den zahlreichen Weisungen,<br />
Merkblättern und Richtlinien<br />
der kantonalen Bildungsdirektionen<br />
zum Thema Schwimmen zu entnehmen.<br />
Es wird jeweils sehr schwammig darauf<br />
verwiesen, dass die Aufsichtspflicht<br />
während des Schwimmunterrichts und<br />
bei Badeanlässen sich nach der Situation<br />
im Einzelfall richten soll. Massgebend<br />
seien Faktoren wie Alter, Können und<br />
Disziplin der Schulkinder sowie das<br />
konkrete Gefahrenpotenzial.<br />
Diese Haltung der Bildungsverantwortlichen<br />
erstaunt nur auf den ersten<br />
Blick. In einem Land voller Seen und<br />
Flüsse ist Schwimmen eine Kulturtechnik.<br />
Schwimmen ist daher in den<br />
meisten Lehrplänen der Volkschule als<br />
Bestandteil des obligatorischen Turnunterrichts<br />
aufgeführt. In praktisch allen<br />
Unterrichtsbereichen regeln die Volksschulämter<br />
zum Teil bis ins letzte Detail<br />
die zu verwendenden Lehrmittel, die zu<br />
erreichenden Ziele, das Zeitgefäss, die<br />
Evaluation etc. Verbindliche Regelungen<br />
zur Anzahl Begleitpersonen fehlen.<br />
Dies hat seine Gründe. Schwimmen<br />
zählt nun einmal zu den Sportarten, welche<br />
ein gewisses Risiko beinhalten. Es<br />
kann zu Unfällen kommen. Ist eine<br />
Lehrperson im Auftrag der Schule unterwegs,<br />
so ist sie bei einem fahrlässigen<br />
Handeln durch das kantonale Verantwortlichkeitsgesetz<br />
vor Schadenersatzforderungen<br />
und Genugtuungszahlungen<br />
geschützt. Solange keine konkreten<br />
Weisungen zu den Begleitpersonen bestehen,<br />
muss im Einzelfall immer die<br />
Lehrperson entscheiden, ob sie weitere<br />
Erwachsene aufbieten soll. Das Haftungsrisiko<br />
verbleibt somit bei der Lehrperson.<br />
Bei einem Unfall entscheidet der Richter,<br />
ob die Lehrperson die Situation korrekt<br />
eingeschätzt hat. Falls nicht, muss<br />
die Lehrperson unter Umständen einen<br />
Teil des Schadens übernehmen. Auch in<br />
einem allfälligen strafrechtlichen Verfahren,<br />
dürfte zur Klärung der Schuldfrage<br />
die Anzahl Begleitpersonen eine<br />
wesentliche Rolle spielen. Eine verbindliche<br />
Regelung zu den Begleitpersonen<br />
hätte Auswirkungen auf die einzelnen<br />
Schulen. Gerade im Schwimmunterricht<br />
müsste ab einer gewissen Gruppengrösse<br />
eine zweite erwachsene Person<br />
zur Unterstützung der Lehrperson anwesend<br />
sein. Wobei eine der beiden, in<br />
der Regel die Lehrperson, ein Brevet der<br />
SLRG besitzen muss. Die Schulen<br />
29<br />
müssten allenfalls für den Schwimmunterricht<br />
Unterrichtsassistenzen oder<br />
Schwimmlehrer einstellen, was sich im<br />
Budget niederschlägt. Prävention kostet<br />
immer Geld, jedoch ist diese um ein<br />
Vielfaches günstiger als ein einzelner<br />
Schwimmunfall.<br />
Kanton Freiburg mit klaren Weisungen<br />
Der Kanton Freiburg bildet die löbliche<br />
Ausnahme unter den Bildungsdirektionen.<br />
Die Freiburger haben den<br />
Handlungsbedarf <strong>beim</strong> Schwimmsport<br />
erkannt und klare, verbindliche Weisungen<br />
erlassen. Diese regeln die Anzahl<br />
Begleitpersonen, die örtlichen Voraussetzungen<br />
für den Besuch eines Bades<br />
und das Ausbildungsniveau der Lehrpersonen.<br />
Lehrerverbände, Schulleitungen,<br />
aber auch Schulbehörden sollten<br />
von den Bildungsdirektionen ähnlich<br />
konkrete Weisungen verlangen. Noch<br />
besser wären einheitliche Vorgaben in<br />
der ganzen Schweiz. Weigern sich diese,<br />
so ist zu empfehlen, dass Schulbehörden<br />
gemeindeinterne, verbindliche Regelungen<br />
erlassen.<br />
Weiter im Netz<br />
Merkblatt SLRG:<br />
http://www.slrg.ch/uploads/media/Merkblatt_Schulausflug_2011_V1_d.pdf<br />
Schweizer Wasserkarte der SLRG, www.aquamap.ch<br />
Weisungen Schwimmsport Kanton Freiburg:<br />
http://www.fr.ch/sspo/files/pdf44/richtlinien_schwimmen_modifiee_<br />
octobre_2011_d_rev.pdf<br />
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung hat mit der SLRG einen Wasser-Sicherheits-Check<br />
WSCI + WSC II zusammen mit einer ganzen Unterrichtsreihe erarbeitet.<br />
Ziel ist es, dass die Kinder ihre Wasserkompetenz fördern und sich selbst nach<br />
einem unerwarteten Sturz ins Wasser selber retten können www.bfu/WSC<br />
Aktivität Maximale Gruppengrösse<br />
pro Aufsichtsperson<br />
beaufsichtigtes Schwimm-/<br />
Hallenbad<br />
unbeaufsichtigtes Schwimm-/<br />
Hallenbad<br />
beaufsichtigtes See-/Flussbad<br />
(Eintrittsgebühr)<br />
Empfohlene Module<br />
16 Brevet Basis Pool<br />
16 Brevet Basis Pool, bestandener<br />
°Nothelfer, gültiger CPR<br />
12 Brevet Basis Pool<br />
See 10 Modul See, bestandener<br />
Nothelfer, gültiger CPR<br />
Fluss bis Wildwasser II 8 Modul Fluss, bestandener<br />
Nothelfer, gültiger CPR<br />
Die Empfehlungen der SLRG für Personen, welche Schwimmunterricht mit Gruppen planen .