Vorwort zur 2. Auflage - Linde Verlag
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<strong>Vorwort</strong> <strong>zur</strong> <strong>2.</strong> <strong>Auflage</strong><br />
Seit dem Erscheinen beider Bände des Kommentars sind fast vier bzw. über drei Jahre<br />
vergangen. Ein beachtlicher Teil der Gesetze und Verordnungen wurde mittlerweile<br />
novelliert, teils sogar mehrfach.<br />
Besonders betroffen davon waren die Sonderbestimmungen des AZG für Verkehrsunternehmen,<br />
Teile des KA-AZG samt zugehöriger Änderungen des ARG. Neu<br />
ist das TAG mit besonderen Arbeitszeit- und Arbeitsruhebestimmungen. Auch fast<br />
alle Öffnungszeitenverordnungen der Länder sind mittlerweile neu. Allein diese Gesetzesaktivitäten<br />
machten die Neuauflage unverzichtbar, zumal die Änderungen auf<br />
die Kommentierung durchschlagen (müssen). Zudem erwartet der Leser auch Aktualität<br />
in der verarbeiteten Judikatur.<br />
Um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen und das Grundkonzept einer gesamthaften<br />
inhaltlichen Kommentierung des Konglomerats, aus denen das österreichische<br />
Arbeitszeitrecht besteht, noch besser umzusetzen, wurden die Bände 1 und 2 der<br />
Erstauflage in einen nunmehr einheitlichen Band zusammengelegt. Die Reihenfolge<br />
der aufgenommenen Gesetze entspricht weitgehend den Bänden der Erstauflage, jedoch<br />
wurden die EG-Lenkerbestimmungen (weil sie auch die wöchentlichen Ruhezeiten<br />
regeln) erst im Anschluss an das ARG und die dazugehörigen Spezialbestimmungen<br />
eingefügt, während die Lenker-AZG-Verordnungen direkt dem AZG<br />
folgen. Neu enthalten sind die Arbeitszeitbestimmungen des TAG und des UG 200<strong>2.</strong><br />
Mit Ausnahme der Hauswirtschaft, der Landwirtschaft und des öffentlichen Dienstes<br />
(auch für dessen Krankenanstalten gilt aber das kommentierte KA-AZG) umfasst<br />
die aktualisierte <strong>Auflage</strong> das gesamte Arbeitszeit- und Arbeitsruherecht Österreichs.<br />
Die Zusammenführung in einen Band macht die beachtliche Menge allein des Normenmaterials<br />
stärker transparent.<br />
Wie viel es dabei unter Beachtung des Gesamtkontexts des Arbeits- und Arbeitszeitrechts<br />
auszulegen und für die Umsetzung in der Praxis zu beachten gilt, zeigt der<br />
hohe Kommentierungsbedarf trotz des beachtlichen Rationalisierungspotenzials der<br />
unnötige Parallelitäten vermeidenden Bearbeitung aller Arbeitszeitgesetze in einem<br />
Buch. Wenig überraschend hat dabei das AZG als „Kerngesetz“ die stärkste Bearbeitungsintensität<br />
und damit die größte Kommentarmenge. Schon beim ARG, vor allem<br />
aber bei den Sondergesetzen konnten indessen unnötige Wiederholungen ohne Qualitätsverlust<br />
durch zahlreiche konkrete Verweise auf die Kommentierungen zum<br />
AZG und ARG vermieden werden. Im Anhang finden sich weiterhin praxisnützliche<br />
Vereinbarungsmuster zu wichtigen Arbeitszeitthemen. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis<br />
für Direkteinträge zu Einzelthemen rundet das Werk ab.<br />
Im Inhaltsverzeichnis wurden <strong>zur</strong> Straffung die besonderen Inhaltsübersichten der<br />
Paragrafen-Kommentierungen weggelassen. Zur Erstorientierung genügt die Angabe<br />
der Gesetze und der Überschriften der einzelnen Paragrafen. Allen umfangreichen<br />
Kommentierungen sind jedoch nach dem Text der jeweiligen Paragrafen weiterhin<br />
besondere Inhaltsübersichten <strong>zur</strong> Detailinformation vorangestellt.<br />
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<strong>Vorwort</strong> <strong>zur</strong> <strong>2.</strong> <strong>Auflage</strong><br />
Die Neuauflage wurde auch <strong>zur</strong> Steigerung der Qualität der Kommentierungen zu<br />
zahlreichen Einzelfragen und Problemen genutzt, durch Vereinfachungen, Verfeinerungen<br />
und Weiterentwicklungen, vor allem aber auch durch Bearbeitung neuer Auslegungs-<br />
und Umsetzungsteilthemen. Auch darin schlagen sich Anfragen und Erfahrungen<br />
aus der Anwenderpraxis nieder.<br />
Ein besonderes Anliegen war mir, bei den Kommentierungen die eigenen Ergebnisse<br />
und Thesen auch auf den Prüfstand der aktuellen Judikatur und Publikationen<br />
Anderer zu stellen. Vieles wurde in der Lehre und im facheinschlägigen Schrifttum<br />
akzeptiert, manches bisher nicht, da oder dort wurde aber auch ich zu Änderungen<br />
überzeugt, wenn es – wofür ich immer dankbar bin – bessere Argumente gab. Wo zu<br />
einzelnen Auslegungen Andere ausdrücklich widersprachen oder zu anderen Ergebnissen<br />
gelangten, ich aber von der Richtigkeit meiner Überlegungen und Ergebnisse<br />
weiterhin überzeugt bin, habe ich versucht, die Gründe deutlicher darzulegen oder<br />
durch neue Argumente zu ergänzen.<br />
Durch diese umfassende Aufnahme des (teils auch kontroversiellen) Meinungsstandes<br />
kann sich der Benutzer – als Zusatznutzen dieser <strong>2.</strong> <strong>Auflage</strong> – bei heiklen Inhaltsfragen<br />
rasch ein gutes Bild des Meinungsstandes und der rechtlichen Argumente<br />
machen und diese seiner persönlichen Entscheidung bzw. weiteren Vorgangsweise<br />
zugrunde legen.<br />
Eingearbeitet in die Kommentierung sind selbstverständlich auch die (gar nicht<br />
wenigen) seit der Erstauflage ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidungen – u.a.<br />
auch einige OGH-Entscheidungen des heurigen Jahres zu Arbeitszeitthemen; auch<br />
insofern ist sie ein verlässlicher Wegweiser für die Praxis und Wissenschaft.<br />
Von allen diesen Besonderheiten hoffe ich, dass sie auch die Praxis, Gerichtsbarkeit<br />
und Wissenschaft als „Qualitätssprung“ gegenüber der Erstauflage sieht.<br />
Dem <strong>Linde</strong> <strong>Verlag</strong> danke ich für die Geduld in Bezug auf die bei mir gelegenen<br />
terminlichen Verzögerungen (sie ermöglichten aber letztlich infolge unerwarteter<br />
weiterer Normenänderungen und wichtiger neuer Judikate noch höhere Aktualität),<br />
vor allem aber für die wiederum rasche und umsichtige Betreuung, insbesondere den<br />
Herren Prokurist Mag. Klaus Kornherr und Mag. Roman Kriszt, Leiter Fachverlag.<br />
Frau Mag. Konstantina Plisiti-Schrank schulde ich Dank für ihre neuerliche wertvolle<br />
Hilfe in der Recherche.<br />
Graz, Mitte August 2012<br />
Franz Schrank<br />
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